[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karsten Klein, Christian Dürr, Otto
Fricke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/32257 –
Beschaffung sowie Förderung der Produktion von Persönlicher
Schutzausrüstung durch den Bund
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat unter Leitung des Bundesministeriums für
Gesundheit (BMG) verschiedene Verfahren angewendet, um Persönliche
Schutzausrüstung (PSA) zu beschaffen. Zu den genutzten Verfahren gehört auch der
Rahmenvertrag „Produktion in Deutschland“. Zudem wird mit der „Richtlinie
für die Bundesförderung von Produktionsanlagen von persönlicher
Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte sowie deren
Vorprodukte“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) der Aufbau einer Maskenproduktion in Deutschland gefördert. Ziel
ist es laut Richtlinie, die Produktion von PSA „in Deutschland zu stärken und
bisherige nationale und europäische Importabhängigkeiten zu reduzieren“
(siehe
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/P-R/richtlinie-bundesf
oerderung-von-produktionsanlagen-von-persoenlicher-schutzausruestung.pdf
?__blob=publicationFile&v=4). Aktuelle Medienberichte rufen allerdings
Zweifel an der Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit einer PSA-Produktion in
Deutschland hervor (siehe
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaf
t/corona-masken-billigimport-101.html).
1. Welche Menge an PSA ist seit der 50. Kalenderwoche des Jahres 2020
über die geschlossenen Rahmenverträge „Produktion in Deutschland“
angeliefert worden (bitte nach Produktgruppe und der Kalenderwoche, in
der die Anlieferung erfolgt ist, aufschlüsseln)?
KW FFP2-Masken(in Mio. Stk)
OP-Masken
(in Mio. Stk)
Schutzkittel
(in Mio. Stk)
50 8,20 20,10 0,15
51 7,48 15,87 0,20
52 8,21 12,41 0,14
53 6,72 8,91 0,14
1 4,88 17,88 0,03
2 8,07 23,93 0,19
Deutscher Bundestag Drucksache 19/32557
19. Wahlperiode 27.09.2021
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit
vom 24. September 2021 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
KW FFP2-Masken(in Mio. Stk)
OP-Masken
(in Mio. Stk)
Schutzkittel
(in Mio. Stk)
3 5,56 22,06 0,26
4 6,28 24,70 0,15
5 8,10 17,55 0,24
6 4,39 27,33 0,21
7 8,15 30,58 0,28
8 7,95 29,62 0,24
9 7,89 30,63 0,29
10 7,65 25,25 0,25
11 9,27 23,25 0,18
12 10,07 28,27 0,17
13 7,85 24,42 0,24
14 9,71 29,65 0,16
15 14,50 30,40 0,21
16 13,74 34,75 0,22
17 12,55 31,68 0,25
18 12,86 34,08 0,24
19 11,46 29,01 0,18
20 14,30 38,36 0,24
21 11,02 30,50 0,24
22 12,81 29,40 0,25
23 12,23 42,19 0,25
24 10,96 38,50 0,13
25 12,49 32,53 0,33
26 12,19 41,40 0,23
27 11,32 40,77 0,37
28 12,93 43,66 0,32
29 11,00 41,68 0,19
30 12,42 45,45 0,23
31 15,46 40,11 0,25
32 12,65 42,05 0,24
33 12,42 42,12 0,22
34 12,40 41,75 0,12
35 12,36 41,74 0,32
Es sind geringfügige Abweichungen zu vorherigen Angaben aufgrund von
geringfügigen Korrekturerfordernissen (z. B. Lieferscheinabstimmungen und
Rechnungsprüfungen mit dem BVA) möglich.
2. Wann hat der Bund die ersten Rahmenverträge „Produktion in
Deutschland“ abgeschlossen?
a) Wie viele der im Rahmen der Produktion von PSA in Deutschland
zunächst mit 44 Unternehmen geschlossenen Rahmenverträge
bestehen aktuell noch (vgl. Bundestagsdrucksache 19/23045)?
b) Bestehen über das Jahr 2021 hinaus geltende Verträge zwischen
deutschen Unternehmen und dem Bund über die Lieferung von in
Deutschland produzierten Masken, und wenn ja, für welche Menge,
wie lauten die durchschnittlichen Stückpreise innerhalb der
Produktgruppen, und wann endet die Laufzeit der Verträge?
Die Fragen 2 bis 2b werden gemeinsam beantwortet.
Die Rahmenverträge wurden im Rahmen des Tender-Ausschreibungsverfahrens
mit der Zuschlagerteilung vom 15. April 2020 geschlossen.
Aktuell bestehen 37 Rahmenverträge.
Die Rahmenverträge des Tenderverfahrens „Produktion in Deutschland“ laufen
bis 30. Dezember 2021. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 8
verwiesen.
3. Welche Qualitätsstandards müssen die in Deutschland produzierten
FFP2-Masken erfüllen, und wurden hier im Laufe der Corona-Pandemie
Änderungen an den Standards vorgenommen?
a) Hat der Bund Masken stichprobenartig auf ihre Qualität prüfen
lassen, und wenn ja, in welchem Verfahren, und in welcher Häufigkeit,
d. h. wie viel Prozent der erhaltenen Masken?
b) Sind bei den Qualitätsprüfungen Mängel festgestellt worden, und
falls ja, was waren die Folgen, und wie viele Masken waren
betroffen?
c) Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung hinsichtlich der
Qualitätsmängel von in Deutschland produzierten Masken (vgl.
https://w
ww.rnd.de/gesundheit/eu-ruft-ffp2-maske-atemious-pro-zurueck-ama
zon-nimmt-maske-aus-dem-sortiment-6HPZHN5LBVH7HFSD333Q
PFPI5Q.html)?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
In Deutschland produzierte FFP2-Schutzmasken müssen die Vorgaben der
europäischen Norm DIN EN 149 erfüllen. Im Laufe der Corona-Pandemie
wurden keine Änderungen an dieser Norm vorgenommen.
Im Rahmen des Beschaffungsprozesses „Produktion in Deutschland“ werden
ausschließlich FFP2-Schutzmaskenmodelle angeliefert, die von einem
akkreditierten Prüfinstitut qualitätsgeprüft wurden und anschließend von einem
„Notified Body“ (Benannte Stelle) auf Grundlage der Prüfergebnisse DIN EN 149
CE-zertifiziert wurden.
Im Rahmen der Beschaffung eines FFP2-Schutzmaskenmodells müssen
folgende Dokumente seitens der Vertragspartner vorgelegt werden:
• Datenblatt/Technische Dokumentation nach Anhang 3 der PSA-VO (DIN
EN 149:2009-08 bzw. EN 149:2001+A1:2009 und PSA-Verordnung (VO)
2016/425)
• Ergebnis der EU-Baumusterprüfung nach Anhang V der VO (DIN EN
149:2009-08 bzw. EN 149:2001+A1:2009 und PSA-Verordnung (VO)
2016/425)
• Nachweis über den Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens und
CE-Kennzeichnung der Ware
• (EU-Konformitätserklärung) nach DIN EN 149:2009-08 bzw. EN
149:2001+A1:2009 und PSA-Verordnung (VO) 2016/425
• Erfüllung der Anforderungen nach Artikel 8 der VO (Sortenreinheit,
Herstellerkennzeichnung, Anleitung, beigelegtes/abrufbares CE-Zertifikat)
Aufgrund der vorab beschriebenen Vorgehensweise ist keine laufende
Qualitätsprüfung erforderlich. Die Masken werden jedoch stets einer üblichen
Wareneingangskontrolle (z. B. Unversehrtheit der Verpackung) unterzogen.
Verdachtsfällen auf mangelnde Qualität geht das Bundesministerium für
Gesundheit (BMG) in einem strukturierten Verfahren nach. Für entsprechende
Prüfungen werden auch die notifizierten Stellen (akkreditierte Prüfinstitute)
eingebunden. Sofern Qualitätsmängel festgestellt werden, erfolgt eine Meldung
an die zuständigen Marktaufsichtsbehörden der Länder sowie an die Hersteller
bzw. werden die Prüfungen bereits durch die Marktaufsichtsbehörden selbst
veranlasst.
Die insoweit maßgeblichen Marktaufsichtsbehörden entscheiden im Folgenden
über Auswirkungen der Qualitätsprüfungen auf die Marktfähigkeit und ggf.
über weitere Maßnahmen. Bis zu dieser Entscheidung werden die betroffenen
Maskenbestände des BMG für Auslieferungen gesperrt.
Das BMG hat von dem Sachverhalt Kenntnis und die zuvor beschriebenen
Schritte eingeleitet.
4. Wie viele Unternehmen haben einen Antrag für das Programm zur
Förderung von Meltblown-Vlies gestellt, und wie viele erhielten eine
Förderung (siehe Bundestagsdrucksache 19/28002)?
a) Gab es Unternehmen, die die Fördervoraussetzung, nach der die
geförderten Anlagen bis Ende März 2021 in Betrieb gehen mussten,
nicht erfüllt haben, und wenn ja, wie viele?
b) Wie viele der geförderten Anlagen produzieren nach Kenntnis der
Bundesregierung momentan Vlies, und in welcher Menge?
c) Welches Volumen ist für das Vliesprogramm aus dem
Bundeshaushalt im Jahr 2020 von den eingestellten 10 Mio. Euro abgeflossen?
d) Welches Volumen ist für das Vliesprogramm aus dem
Bundeshaushalt 2021 von den eingestellten 39 Mio. Euro bisher abgeflossen?
Die Fragen 4 bis 4d werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden 87 Anträge auf Förderung von Anlagen zur Produktion von
Filtervlies im Meltblown-Verfahren gestellt. 26 dieser Projekte werden gefördert.
Die Fördervoraussetzung der rechtzeitigen Inbetriebnahme der Anlage wurden
von sieben Unternehmen nicht erfüllt.
Die aktuelle Filtervlies-Produktionsmenge der geförderten Anlagen wird vom
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nicht erhoben.
Im Jahr 2020 wurden im Filtervliesfördermodul Fördermittel in Höhe von ca.
1,5 Mio. Euro ausgezahlt.
Im Jahr 2021 wurden im Filtervliesfördermodul bislang (Stichtag: 15.
September 2021) Fördermittel in Höhe von ca. 24,3 Mio. Euro ausgezahlt.
5. Wie viele Unternehmen haben im Rahmen des sogenannten
Maskenprogramms jeweils einen Antrag für das Sprintermodul gestellt, und wie
viele für das Innovationsmodul (siehe Bundestagsdrucksache 19/28002)?
a) Welche Mittel sind für das Maskenprogramm im Jahr 2020 aus dem
Haushaltstitel 0910 892 02-045 abgeflossen?
b) Welche Mittel sind für das Maskenprogramm im Jahr 2021 aus dem
Haushaltstitel 0910 892 12-045 abgeflossen?
c) Wie viele Unternehmen werden durch das Innovations- und wie viele
durch das Sprintermodul gefördert?
d) Über welche Produktionskapazitäten verfügen die im Rahmen des
Innovationsmoduls geförderten Unternehmen bzw. Anlagen?
Die Fragen 5 bis 5d werden gemeinsam beantwortet.
Für das Sprinterfördermodul wurden 474 Förderanträge und für das
Innovationsfördermodul 265 Förderanträge gestellt.
Im Jahr 2020 wurden in den Maskenfördermodulen (Sprinter- und
Innovationsfördermodul) Fördermittel in Höhe von ca. 8,3 Mio. Euro ausgezahlt.
Im Jahr 2021 wurden in den Maskenfördermodulen (Sprinter- und
Innovationsfördermodul) bislang (Stichtag: 15. September 2021) Fördermittel in Höhe von
ca. 21,2 Mio. Euro ausgezahlt.
Im Sprinterfördermodul werden 126 Projekte und im Innovationsfördermodul
werden 44 Projekte gefördert.
Die im Innovationsfördermodul geförderten Anlagen verfügen über eine
Produktionsleistung von rund 1,3 Milliarden FFP-Masken und rund 4,2 Milliarden
medizinischen Gesichtsmasken.
6. Wie viele Projekte werden durch die „Richtlinie für die Bundesförderung
von Forschungs- und Technologievorhaben zur Produktion innovativer
persönlicher Schutzausrüstung“ gefördert, und welche Mittel sind dafür
im Haushalt 2021 eingestellt worden sowie bisher abgeflossen?
Die Förderrichtlinie trat am 30. Dezember 2020 in Kraft und wurde mit dem
Ziel einer zeitnahen Projektbewilligung im April 2021 auf das einstufige
Antragsverfahren umgestellt (BAnz AT 29.04.2021 B3). Die Antragsfrist läuft bis
30. Dezember 2021. Projektanträge liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt vor,
deren Bewilligungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Im
Bundeshaushalt 2021 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 47 Mio. Euro für das Programm
eingestellt.
7. Enthält der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 Mittel für
die Förderung einer Maskenproduktion in Deutschland?
Der Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2022 enthält einen Ansatz in
Höhe von 1 Mio. Euro für nachlaufende Restzahlungen bei Kapitel 0901 / Titel
892 12 „Investitionszuschüsse für Produktionsanlagen von persönlicher
Schutzausrüstung und dem Patientenschutz dienender Medizinprodukte“.
8. Plant die Bundesregierung, die Produktion von FFP2- und/oder MNS-
Masken in Deutschland über das Jahr 2021 hinaus in irgendeiner Weise
zu fördern?
Die Bundesregierung hat derzeit keine Pläne für eine weitere
Investitionsförderung für die Produktion von FFP2- und/oder MNS-Masken.
9. Sind Masken, die der Bund über den Rahmenvertrag „Produktion in
Deutschland“ erhalten hat, verteilt worden, und falls ja, an welche
Einrichtungen, und in welcher Menge (bitte nach Art der Masken, also
partikelfiltrierende Halbmasken [PfH] oder OP-Masken aufteilen)?
Es wurden rund 80,7 Millionen FFP2-Schutzmasken und rund 278,4 Millionen
OP-Masken aus dem Rahmenvertrag „Produktion in Deutschland“ verteilt.
Empfänger waren Länder, Behörden und Einrichtungen aus dem Gesundheits-
und Sozialbereich.
10. Wie groß ist der aktuelle Bundesbestand an PSA, die der Bund über die
Rahmenverträge „Produktion in Deutschland“ erhalten hat (bitte nach
Ausrüstungsgegenstand aufschlüsseln)?
Mit Stand vom 3. September 2021 beläuft sich der aktuelle Bundesbestand an
Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) aus dem Beschaffungskanal „Produktion
in Deutschland“ auf:
– FFP2-Schutzmasken: 381,0 Millionen Stück
– OP-Masken: 1 044,0 Millionen Stück
– Schutzkittel: 9,5 Millionen Stück
11. Wie groß ist der aktuelle Bestand des Bundes an auslieferungsfähiger
PSA, und für wie viele Monate könnte mit diesem Bestand der vom
BMG ermittelte Bedarf gedeckt werden (vgl.
https://www.bundesrechnu
ngshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsberichte/2021/schut
zmasken-beschaffung-weit-ueber-festgestelltem-bedarf; bitte nach
Ausrüstungsgegenstand aufschlüsseln)?
Zu welchen Zeitpunkten und durch wen, beispielsweise durch ein
externes Beratungsunternehmen, hat das BMG Bedarfsermittlungen im
Zusammenhang mit der Beschaffung von PSA erstellen lassen (
https://ww
w.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/produkte/beratungsber
ichte/2021/schutzmasken-beschaffung-weit-ueber-festgestelltem-be
darf)?
Mit Stand vom 3. September 2021 beläuft sich der aktuelle Bundesbestand an
auslieferungsfähiger PSA auf:
– PfH-Masken: 415 Millionen Stück
– OP-Masken: 1 530 Millionen Stück
– Schutzkittel: 21,1 Millionen Stück
– Handschuhe: 26,2 Millionen Stück
– Schutzanzüge: 2,4 Millionen Stück
– Schutzbrillen: 1,4 Millionen Stück
– OP-Hauben: 4,7 Millionen Stück
Dies umfasst solche Mengen, die unter den Voraussetzungen des § 5 b des
Infektionsschutzgesetzes bereitgestellt werden können.
12. Wann haben Bundesländer den Bund erstmalig darum gebeten, die PSA-
Lieferungen zumindest vorübergehend einzustellen?
a) Welche Bundesländer haben anschließend für wie lange um eine
Wiederaufnahme der Lieferungen gebeten?
b) Welche Mengen an PSA sind im Zusammenhang mit der
Wiederaufnahme von Lieferungen abgegeben worden?
Die Fragen 12 bis 12b werden gemeinsam beantwortet.
Unter anderem vor dem Hintergrund von Bitten einiger Bundesländer erfolgte
die Einstellung der Lieferungen mit Kabinettbeschluss vom 3. Juni 2020.
Die folgenden 13 Bundesländer baten um die Wiederaufnahme der
Auslieferung:
1. Baden-Württemberg
2. Bayern
3. Berlin
4. Brandenburg
5. Bremen
6. Hamburg
7. Niedersachsen
8. Rheinland-Pfalz
9. Saarland
10. Sachsen-Anhalt
11. Schleswig-Holstein
12. Thüringen
13. Nordrhein-Westfalen
Hierbei wurden feste Liefermengen mit den Ländern vereinbart. Die Laufzeit
der Wiederaufnahme der Belieferung war dabei von den logistischen
Möglichkeiten der Länder abhängig, Waren anzunehmen.
Insgesamt wurden rund 236,4 Millionen medizinische Verbrauchs- und
Versorgungsgüter im Rahmen der Wiederaufnahme ausgeliefert.
13. Wie viele partikelfiltrierende Halbmasken haben die Bundesländer bisher
aufgrund von Beanstandungen der Qualität an den Bund zurückgegeben
(
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/maskenaffaere-spahn-10
7.html)?
Die Retourenquote der vom Bund gelieferten Partikelfiltrierende-Halbmasken
an die Länder lag bei rund 10 Prozent.
14. Welche Menge an der vom Bund an die Bundesländer gelieferten PSA
haben die Bundesländer wieder an diesen zurückgegeben, und was waren
hierfür nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe (bitte nach
Bundesland und Produktgruppe aufschlüsseln)?
Die Retourenquote der vom Bund gelieferten PSA an die Länder liegt im
einstelligen Prozentbereich. Die Ware wurde aufgrund unterschiedlicher Gründe
zum Bund retourniert.
15. Wie lautet der aktuelle Stand beim Aufbau der Nationalen Reserve
Gesundheitsschutz (NRGS)?
a) Wie viele Masken sollen eingelagert werden?
b) Welches Prüfverfahren sollen die einzulagernden Masken zumindest
stichprobenartig durchlaufen haben, beispielsweise nach den
Prüfgrundsätzen CPI (Corona-Pandemie-Infektionsschutzmaske) oder
CPA (CP-Arbeitsschutzmaske) (
https://www.bundesgesundheitsmini
sterium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Coronavirus/Faktenbl
att_Schutzmasken.pdf)?
c) Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
Pläne der Bundesländer hinsichtlich des Aufbaus einer Reserve auf
Landesebene (bitte den Planungsstand für jedes Bundesland einzeln
angeben)?
Die Fragen 15 bis 15c werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verweist hierzu auf die Antwort zu Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/28002.
Die Berechnungen zu konkreten weiteren Einlagerungen dauern noch an.
Die Bundesregierung verweist auf Bundestagsdrucksache 19/29287 „Zweites
Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ und
die hier unter „Anlage zu § 5b Absatz 4“ aufgeführte Übersicht zu
Maskentypen.
Nach dem Beschluss vom 30. November 2020 zur Nationalen Reserve
Gesundheitsschutz (NRGS) ist vorgesehen, dass Reserven auch weiterhin in den
medizinischen Einrichtungen und bei den Ländern vorzuhalten sind. Die NRGS soll
somit auf die bestehende oder zu planende Bevorratung der Länder aufsetzen.
Das BMG bat die Bundesländer im April 2021 um Übermittlung bestehender
und zukünftiger Bedarfsmengen an PSA für die weitere Bedarfsberechnung
gebeten.
16. Welche Verträge hat der Bund im Jahr 2020 über die Beschaffung von
Persönlicher Schutzausrüstung abgeschlossen, in deren
Zustandekommen Bundestags- oder Landtagsabgeordnete mit der Bundesregierung
Kontakt aufgenommen haben, gegen die im Zusammenhang mit dem
Vertrag ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, und was hat die
Bundesregierung unternommen, um in dieser Angelegenheit für eine
möglichst große Transparenz zu sorgen (bitte in einer Tabelle für die fünf
finanziell umfangreichsten Verträge jeweils den Namen des
Unternehmens, das finanzielle Gesamtvolumen, das bestellte Produkt, den
vereinbarten Stückpreis und den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angeben;
vgl.
https://www.n-tv.de/politik/Ermittlungen-gegen-Nuesslein-ausgewe
i-tet-article22449681.html)?
Um Transparenz sicherzustellen und den damit eingehenden
Informationswünschen nachgehen zu können, ist das BMG den Empfehlungen der
Bundesverwaltung gefolgt und ist auf diejenigen Abgeordneten zugegangen, die im
Kontext tatsächlich abgeschlossener PSA-Verträge mit dem BMG kommuniziert
haben. Da neben den Rechten der Abgeordneten auch die Rechte der beteiligten
Unternehmen gewahrt werden müssen, sind auch diese vom BMG kontaktiert
worden. Dies dient der Klärung und Richtigkeitsgewähr bei Darstellung
entsprechender Sachverhalte. Das BMG kann jedoch zum aktuellen Stand
laufender Ermittlungsverfahren keine Auskunft geben.
17. Wie haben das Bundesministerium der Verteidigung und das
Bundesministerium für Gesundheit bzw. deren nachgeordnete Behörden das
hinsichtlich des Preises mit 0,60 Euro identische Angebot der Firma EMIX
für OP-Masken jeweils bewertet (siehe
https://www.spiegel.de/politik/de
utschland/corona-krise-csu-politiker-verhalfen-maskenhaendlern-zu-lukr
ativen-geschaeften-a-1d4692b2-0002-0001-0000-000175912893), und
welche weiteren Angebote für persönliche Schutzausrüstung gab es, die
von Bundesministerien derart unterschiedlich bewertet wurden, d. h. von
einem Bundesministerium abgelehnt und von einem anderen
angenommen wurden?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort auf die Schriftlichen Frage 163
des Abgeordneten Karsten Klein der Fraktion der FDP auf
Bundestagsdrucksache 19/27531.
18. Bei wie vielen Unternehmen, die PSA über das Open-House-Verfahren
(OHV) geliefert haben, steht eine vollständige Bezahlung der gelieferten
PSA noch aus, und wie viel Prozent haben Teilzahlungen erhalten?
a) Wie lautet der aktuelle Status der rechtlichen Streitigkeiten bezüglich
des finanziellen Volumens und der Zahl der Streitfälle?
b) Wie viele Streitfälle wurden bisher beendet, und mit welchem
Ergebnis?
c) Bei wie vielen rechtlichen Streitigkeiten, zu denen es im
Zusammenhang mit dem OHV kam, wurde bisher ein Vergleich geschlossen,
und über welches Volumen belaufen sich diese?
d) Welche Kosten sind dem Bund bisher durch die rechtlichen
Streitigkeiten entstanden?
e) Gab oder gibt es im Zusammenhang mit anderen
Beschaffungsverfahren Streitfälle, auch außergerichtlich, zwischen dem Bund und
Lieferanten von PSA, und wenn ja, auf welches Volumen beläuft sich
die Streitsumme, und wie ist der aktuelle Stand dieser Streitigkeiten?
Die Fragen 18 bis 18e werden gemeinsam beantwortet.
Es wurden 100 Prozent der angelieferten mangelfreien Masken bezahlt.
Mit Stand vom 7. September 2021 sind 79 Klagen rechtshängig. Der
Gesamtstreitwert beläuft sich auf rund 418 Mio. Euro. Darüber hinaus gibt es drei
Aktivklagen des BMG i. H. v. rund 7 Mio. Euro.
Bisher wurden 22 der gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichteten
Klagen zurückgenommen oder anderweitig erledigt.
Es wurden bisher 22 Vergleiche geschlossen.
Im Zusammenhang mit dem Open-House-Verfahren sind mit Stand vom
7. September 2021 insgesamt Zahlungen für Rechtsstreitigkeiten i. H. v. ca.
2,9 Mio. Euro erfolgt. Weitere Zahlungen lassen sich gegenwärtig nicht
abschätzen.
Im Zusammenhang mit anderen Beschaffungsverfahren fanden und finden
vereinzelt Abstimmungen im Rahmen von Vertragsverhältnissen statt. Dem BMG
ist, soweit dies möglich ist, daran gelegen, kooperative Verständigungen mit
den Vertragspartnern zu erzielen, um die eigenen Ansprüche bestmöglich zu
wahren.
19. Ist PSA durch den Bund vernichtet worden, beispielsweise aufgrund von
Qualitätsmängeln oder einem Ablaufen des Verfallsdatums, und falls ja,
in welchem Wert, und in welcher Menge (bitte nach
Ausrüstungsgegenstand und Grund der Vernichtung aufschlüsseln)?
Der Bund hat bisher keine PSA vernichtet bzw. keine Entscheidung über die
Vernichtung von Warenbeständen getroffen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]