[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2805
17. Wahlperiode 20. 08. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. August 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thilo Hoppe, Tom Koenigs,
Hans-Christian Ströbele, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2544 –
Entwicklungs- und menschenrechtspolitische Zusammenarbeit mit Kolumbien
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung bezeichnet die Stärkung der Beziehungen zu
Lateinamerika als einen Schwerpunkt ihrer Außenpolitik (Webseite des Auswärtigen
Amts, 7. März 2010). Nach einer Ankündigung des Bundesministers für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, soll die
Zusammenarbeit mit Kolumbien ausgebaut und der Umgang mit dem Land in Zukunft
„ideologiefreier“ gestaltet werden (epd, 18. November 2009). Was die
Bundesregierung darunter genau versteht, lässt sie jedoch vollkommen offen. Es ist zu
befürchten, dass die Bundesregierung vor allem im wirtschaftlichen Bereich
Kooperationen mit Kolumbien anstrebt und dabei die entwicklungs- und
menschenrechtspolitische Dimension vernachlässigt, wenn nicht sogar konterkariert.
Auch die bekannt gewordene Überwachung und Verleumdung kolumbianischer
Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten und europäischer Politikerinnen
und Politiker durch den kolumbianischen Geheimdienst DAS sowie das
abgeschlossene EU-Freihandelsabkommen mit Kolumbien und Peru ohne
verbindliche Menschenrechtsklauseln und konkrete Sanktionsmechanismen sind
Hinweise darauf.
Die Bundesregierung hat den neuen kolumbianischen Präsidenten, Juan Manuel
Santos, für den 7. Juli 2010 zu Gesprächen eingeladen, ohne dass dieser bisher
seinen Amtseid abgelegt oder sein politisches Engagement für Entwicklung und
Menschenrechte unter Beweis gestellt hat. Über konkrete Inhalte der Gespräche
wurde der Deutsche Bundestag bislang nicht informiert.
Über ein Jahr nach der Überprüfung der Menschenrechtslage in Kolumbien im
Rahmen des Staatenüberprüfungsverfahrens (Universal Periodic Review – UPR)
des Menschenrechtsrates der Vereinten Nationen am 10. Dezember 2008 machen
Berichte der Vereinten Nationen und internationaler
Menschenrechtsorganisationen auf die weiterhin prekäre Menschenrechtslage in Kolumbien
aufmerksam (Bericht der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, März 2010,
A/HRC/13/72; Amnesty International Report 2010; Human Rights Watch,
Paramilitaries’ Heirs, 2010). Alle Parteien des internen Konflikts – Sicherheitskräfte,
Paramilitärs und Guerillagruppen – sind für schwere Verstöße gegen das
humanitäre Völkerrecht und systematische Menschenrechtsverletzungen
verantwortlich. Vor allem Oppositionelle, Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten,
indigene und afrokolumbianische Bevölkerungsgruppen werden Opfer
außergerichtlicher Hinrichtungen, gewaltsamen Verschwindenlassens, von
Vertreibungen und sexualisierter Gewalt. Die Verflechtung staatlicher Autoritäten mit
weiterhin fortbestehenden paramilitärischen Netzwerken verhindert die
Unabhängigkeit der kolumbianischen Justiz sowie eine stabile Rechtsstaatlichkeit.
Eine Wiedereingliederung der Paramilitärs ins zivile Leben geht nur stockend
voran.
Kolumbien ist dringend auf die Unterstützung der internationalen
Staatengemeinschaft bei der Umsetzung der UPR-Empfehlungen angewiesen, zu denen
sich die kolumbianische Regierung größtenteils verpflichtet hat. Welche
Anstrengungen die Bundesregierung unternommen hat, um Kolumbien bei der
Umsetzung zu unterstützen und wie die Bundesregierung die bisherige Umsetzung
durch die kolumbianische Regierung beurteilt, ist nicht bekannt.
1. Wie begründet die Bundesregierung die Einladung des gewählten aber noch
nicht ins Amt eingeführten Präsidenten Juan Manuel Santos zu einem
Gespräch mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 7. Juli 2010?
Das Gespräch mit dem gewählten, aber noch nicht in das Amt eingeführten
Präsidenten der Republik Kolumbien, Juan Manuel Santos, fand aufgrund einer
Anfrage von kolumbianischer Seite statt.
a) Welche Mitglieder der Bundesregierung traf Juan Manuel Santos
während seines Besuches außerdem?
Es fanden keine weiteren Treffen mit Mitgliedern der Bundesregierung statt.
b) Welche Themen wurden bei dem Treffen besprochen?
Bei dem Besuch wurde ein breites Spektrum von Themen angesprochen. Dazu
gehörten die bilateralen Beziehungen einschließlich der
Entwicklungszusammenarbeit, die innenpolitische Lage und die Lage der Menschenrechte in
Kolumbien, der Kampf gegen die organisierte Kriminalität sowie die regionale
Sicherheit in der Region.
c) Welche Rolle spielte die Menschenrechtssituation in Kolumbien bei den
Gesprächen?
d) Welche Rolle spielten die Aktivitäten des kolumbianischen
Geheimdienstes DAS zur Überwachung, Kontrolle und Bekämpfung
kolumbianischer Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten durch Maßnahmen
der Desinformation von europäischen Politikerinnen und Politikern und
Abgeordneten?
e) Welche Rolle spielte die deutsch-kolumbianische
Entwicklungszusammenarbeit bei den Gesprächen?
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
2. Was versteht die Bundesregierung unter einem ideologiefreien Umgang mit
Kolumbien, den der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, Dirk Niebel, am 18. November 2009 in einem Interview
mit dem Evangelischen Pressedienst (epd) ankündigte?
Welche konkreten Auswirkungen wird ein ideologiefreierer Umgang mit
Kolumbien nach Ansicht der Bundesregierung auf die deutsch-kolumbianische
Zusammenarbeit haben?
Die Bundesregierung beurteilt die Lage in Kolumbien, ebenso wie die anderen
EU-Staaten, sehr differenziert: Es wird anerkannt, dass sich die wirtschaftlichen,
politischen und sozialen Bedingungen in Kolumbien in den letzten Jahren
verbessert haben. Auch die Sicherheitslage zeigt deutliche Verbesserungen.
Problematisch sind weiterhin eine Reihe von Menschenrechtsfragen (u. a. die
Sicherheit besonders gefährdeter Gruppen, darunter Ureinwohner und die
afrokolumbianische Bevölkerung sowie Frauen und Kinder, die Straflosigkeit auch
für schwere Verbrechen, die Gewalt gegen Menschenrechtsaktivisten und
Gewerkschafter), die Auswirkungen des bewaffneten Konflikts auf die
Zivilgesellschaft und die große Anzahl an Binnenvertriebenen, ebenso wie die soziale und
ökonomische Ungleichheit. Die kolumbianische Regierung ist sich dieser
Probleme bewusst und bestrebt, diese zu bewältigen.
Die deutsch-kolumbianische Entwicklungszusammenarbeit legt den
Schwerpunkt auf „Krisenprävention und Friedensentwicklung“ und hat wichtige
Impulse für die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Staat und
Zivilgesellschaft gegeben, ebenso wie zur Stärkung rechtsstaatlicher Institutionen. Im
Hinblick auf das gemeinsame Interesse an einer Zusammenarbeit im Bereich
Umwelt- und Klimaschutz ist in Zukunft eine Verstärkung des deutschen
Engagements in diesem Bereich geplant.
3. In welchen Bereichen plant die Bundesregierung die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Kolumbien auszubauen, und welche zusätzlichen
Projekte werden diskutiert?
Im Rahmen der deutsch-kolumbianischen Konsultationen zur
Entwicklungszusammenarbeit im November 2009 wurde vereinbart, zukünftig neben dem
bisherigen Schwerpunkt „Krisenprävention und Friedensentwicklung“ auch im
Schwerpunkt „Umwelt“ zusammenzuarbeiten. Vorhaben hierzu werden in den
Bereichen „Schutz der Biodiversität/Waldschutz“ und „kommunaler
Umweltschutz“ sowie zum Thema „Regenerative Energien/Energieeffizienz“
vorbereitet.
4. Wie beurteilt die Bundesregierung die entwicklungspolitische Kooperation
mit anderen Gebern hinsichtlich der Zusammenarbeit mit Kolumbien?
Die Bundesregierung stimmt sich im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
kontinuierlich mit anderen Gebern ab.
Die Agentur für Soziale Aktion und die Internationale Zusammenarbeit
(„Agencia Presidencial para la Acción Social y la Cooperación Internacional“), die
beim kolumbianischen Präsidialamt angesiedelt ist, erfüllt eine aktive und gut
organisierte Koordinierungsrolle. Zur besseren Geberkoordinierung wurde ein
„Nationales System der Internationalen Kooperation“ entwickelt, im Rahmen
dessen die Aktivitäten der Geber beobachtet, analysiert und evaluiert werden.
Kolumbien, das dem Thema „Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“
hohe innerstaatliche Priorität einräumt, hat damit eine Vorreiterrolle im Rahmen
der internationalen Diskussion über die Wirksamkeit der
Entwicklungszusammenarbeit (Erklärung von Paris, Aktionsplan von Accra) eingenommen.
5. Mit welchen Gebern und in welchen Bereichen ist die Zusammenarbeit
erfolgreich, mit welchen Gebern und in welchen Bereichen sieht die
Bundesregierung Kohärenzdefizite und Handlungsbedarf?
Die deutschen Organisationen kooperieren und koordinieren ihre Maßnahmen
im bilateralen Bereich insbesondere mit der spanischen, niederländischen,
US-amerikanischen und kanadischen Entwicklungszusammenarbeit sowie auf
multilateraler Ebene mit der Europäischen Kommission, dem
Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), dem Kinderhilfswerk der Vereinten
Nationen (UNICEF) und der Weltbank. Ein Kohärenzdefizit oder einen
Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung derzeit nicht.
6. Will die Bundesregierung auch in der künftigen Zusammenarbeit eine
wahrnehmbare Trennung zwischen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
und zivil-militärischen Projekten gewährleisten?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, wie wird dies begründet?
Die Bundesregierung stimmt jeweils nach Kontext und Land ihr
Instrumentarium für ihr Engagement im Ausland neu ab. Die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit hat dabei spezifische Verantwortlichkeiten im Rahmen einer
gemeinsamen Verantwortung der Bundesregierung. Diese spezifischen
Verantwortlichkeiten werden auch in Zukunft aufrechterhalten bleiben.
a) Inwiefern kommt für die Bundesregierung bei der konkreten
Ausgestaltung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit Kolumbien die
Unterstützung zivil-militärischer Projekte in Frage?
Auf die Einleitung zu Frage 6 wird verwiesen. Die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Kolumbien ist ziviler Art. Für eine erfolgreiche
Friedensentwicklung bedarf die konkrete Arbeit in Konfliktregionen natürlich einer
Einbeziehung aller Akteure in den Projektregionen. So ist in manchen Regionen,
wie z. B. der Region Macarena, eine Abstimmung nötig, die neben zivilen
Akteuren des Sicherheitssektors auch das Militär einbezieht. Voraussetzung für
den Einsatz der Entwicklungszusammenarbeit ist, dass weder die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen der vor Ort arbeitenden deutschen Institutionen, noch die
im Projektgebiet lebende Bevölkerung durch die Maßnahmen gefährdet werden.
b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass es sich beim Projekt
„Plan zur integralen Konsolidierung der Macarena“ (Plan de
Consolidación Integral de la Macarena – PCIM) um ein zivil-militärisches Projekt
handelt?
Der „Plan zur Integralen Konsolidierung der Macarena“ (PCIM) ist nach
Angaben der kolumbianischen Regierung ein zivil-militärisches Projekt. Die
Bundesregierung teilt diese Ansicht.
c) Trifft es zu, dass die kolumbianische Regierung die Bundesregierung
gebeten hat, das PCIM-Projekt zu unterstützen?
Die kolumbianische Regierung hat die Bundesregierung im Rahmen des
ständigen Dialogs mit den wichtigsten Geberländern gebeten, das genannte Projekt
zu unterstützen.
d) Wenn ja, bis wann will die Bundesregierung entscheiden, ob sie dieser
Anfrage nachkommt?
Die Bundesregierung prüft derzeit ein mögliches Engagement der Technischen
Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des kolumbianischen Vorhabens
„Plan zur Integralen Konsolidierung der Macarena“ (PCIM). Die Prüfung wird
von der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
vor Ort durchgeführt, Ergebnisse werden voraussichtlich im September 2010
vorliegen. Im Dialog mit der neuen kolumbianischen Regierung wird
entschieden, ob und gegebenenfalls in welcher Form die Bundesregierung der
kolumbianischen Anfrage nach Unterstützung des PCIM nachkommt.
e) Inwiefern wurde diese Anfrage beim Besuch des gewählten Präsidenten
Juan Manuel Santos am 7. Juli 2010 mit der Bundeskanzlerin Dr. Angela
Merkel thematisiert?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
f) Wie kann die Bundesregierung garantieren, dass eine mögliche
Unterstützung des PCIM-Projekts durch die Bundesregierung nicht für militärische
Zwecke verwendetet wird, und wie plant die Bundesregierung, dies zu
kontrollieren?
Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit werden, wie in der Einleitung zu
Frage 6 ausgeführt, strikt für zivile Komponenten verwendet. Im Rahmen der
Prüfung des Vorhabens werden das Risiko der Fehlverwendung eingeschätzt und
Maßnahmen zu dessen Begrenzung aufgezeigt werden. Die Kontrolle würde im
Rahmen der üblichen Verfahren durch die zuständigen Stellen erfolgen.
g) Plant die Bundesregierung zu prüfen, ob die Projekte der Strategie der
integralen Aktion und insbesondere das PCIM-Projekt die
verfassungsmäßigen Funktionen und die Subsidiarität der Gebietskörperschaften auf
lokaler, departementaler und nationaler Ebene nicht verletzen, falls
dieses von Deutschland unterstützt werden sollte?
Wenn ja, wie?
Der Verfassungsrahmen des Partnerlandes Kolumbien regelt klar die
Funktionen, Zuständigkeiten und die Subsidiarität der verschiedenen Körperschaften –
seien sie lokaler, departementaler oder nationaler Natur. Eine mögliche
Unterstützung oder Zusammenarbeit mit dem Koordinationszentrum für Integrale
Aktion (CCAI) und/oder PCIM bzw. eine Maßnahme der
Entwicklungszusammenarbeit im Arbeitsgebiet des PCIM würde sich in diesem Rahmen bewegen.
Eine gesonderte Prüfung ist daher nicht notwendig.
h) Wie beurteilt die Bundesregierung Berichte von
Menschenrechtsorganisationen über schwere Menschenrechtsverletzungen, die im
Zusammenhang mit dem PCIM-Projekt von staatlichen Sicherheitskräften begangen
wurden?
Die Bundesregierung nimmt alle fundierten Berichte über schwere
Menschenrechtsverletzungen sehr ernst.
i) Wie könnte die Bundesregierung garantieren, dass es bei einer
Unterstützung des PCIM-Projektes nicht zu Menschenrechtsverletzungen kommt?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit verfolgt in Kolumbien konsistent
und konsequent den „do-no-harm“-Ansatz, der grundsätzlich sicherstellt, dass
Beiträge der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nicht zur Verschärfung
von Konflikten führen. Erfahrungsgemäß schafft schon die Präsenz der
Internationalen Entwicklungszusammenarbeit internationale Sichtbarkeit bezüglich der
örtlichen Menschenrechtsverhältnisse und erhöht damit die Sicherheit für die
Bevölkerung. Sollte es trotzdem zu Menschenrechtsverletzungen kommen,
würde die Bundesregierung dies im hochrangigen Politikdialog mit der
kolumbianischen Regierung aufnehmen und gegebenenfalls die Zusammenarbeit
einstellen.
7. Inwiefern erwägt die Bundesregierung eine Kooperation mit dem
Koordinationszentrum für integrale Aktion (Centro de Coordinación de Acción
Integral – CCAI), und welche Rolle spielt dabei die Tatsache, dass die
Führung des CCAI ebenso wie die Führung der zivil-militärischen
Koordination von den kolumbianischen Sicherheitsbehörden dominiert wird?
Das CCAI ist der Agentur für Soziale Aktion und die Internationale
Zusammenarbeit („Agencia Presidencial para la Acción Social y la Cooperación
Internacional“), die beim kolumbianischen Präsidialamt angesiedelt ist, zugeordnet und
damit ein unter ziviler Führung stehendes Koordinierungsgremium. Das Projekt
PCIM ist ebenfalls bei dieser Präsidialagentur angesiedelt und steht unter
Leitung eines zivilen Koordinators. Zu einer möglichen Unterstützung wird auf die
Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Mit welchen Maßnahmen plant die Bundesregierung die kolumbianische
Regierung bei der Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen zu
unterstützen, die bei der Umsetzung der zivil-militärischen Strategie im Rahmen
der Seguridad Democrática (demokratischen Sicherheit) begangen wurden?
Die Bundesregierung unterstützt in Kolumbien zahlreiche Projekte, die auf den
Schutz der Menschenrechte vor Verletzungen durch alle Akteure abzielen und
die zur Stärkung der staatlichen Institutionen und demokratischer Strukturen
beitragen.
9. Inwieweit ist die Bundesregierung den Hinweisen der Abgeordneten
Hans-Christian Ströbele (Schriftliche Frage 6 auf Bundestagsdrucksache
17/1695), Tom Koenigs (Brief vom 6. Mai 2010 an den Bundesminister
des Auswärtigen Dr. Guido Westerwelle) sowie der Abgeordneten des
Europaparlaments Barbara Lochbihler (Brief vom 4. Mai 2010 an die
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel) über Aktivitäten des kolumbianischen
Geheimdienstes DAS zur Überwachung, Kontrolle und Bekämpfung
kolumbianischer Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten durch
Maßnahmen der Desinformation, insbesondere von Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälten und Journalistinnen und Journalisten in Kolumbien, aber
auch während deren Auslandsreisen in Europa von europäischen
Politikerinnen und Politikern und Abgeordneten, mit denen die
Kolumbianerinnen und Kolumbianer Kontakt aufnahmen, nachgegangen?
Zu den von den Fragestellern genannten Aktivitäten des kolumbianischen
Nachrichtendienstes DAS liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf
die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 5 des
Abgeordneten Wolfgang Gunkel auf Bundestagsdrucksache 17/1645 und auf die
Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf
Bundestagsdrucksache 17/1695 sowie auf die Antworten vom 2. Juni 2010 auf die in der Frage
erwähnten Briefe des Abgeordneten Tom Koenigs sowie der Abgeordneten des
Europaparlaments Barbara Lochbihler wird verwiesen.
10. Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, die kolumbianische
Regierung zu einem transparenten Dialog über die kriminellen Aktivitäten des
DAS zu bewegen?
Wenn nein, warum nicht?
Die kolumbianische Regierung hat bereits 2009 beschlossen, den
kolumbianischen Nachrichtendienst DAS aufzulösen und unter Beschränkung auf die
Kernkompetenzen Aufklärung, Spionageabwehr und Migrationskontrolle neu
aufzubauen. Die Regierung hat das Büro des Hohen Kommissars der Vereinten
Nationen für Menschenrechte (UNHCHR) in Bogotá, Kolumbien, gebeten,
diese Reform zu begleiten. Die Bundesregierung unterstützt diese Bemühungen
der kolumbianischen Regierung. Im Rahmen der Erarbeitung eines
Reformkonzepts hat die kolumbianische Regierung, wiederum in enger Zusammenarbeit
mit dem UNHCHR-Büro, im Februar 2010 eine hochrangige Delegation nach
Deutschland entsandt, die sich u. a. aus dem neuen Direktor des DAS und dem
Leiter der regierungsunabhängigen obersten Disziplinarbehörde
zusammensetzte. Die Delegation hat sich in Deutschland intensiv über die Aufgabenteilung
zwischen den Nachrichtendiensten und die sie betreffende parlamentarische
Kontrolle sowie über Fragen des Datenschutzes informiert. Ein weiteres Thema
war der Umgang mit den durch das Ministerium für Staatssicherheit der
ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) gesammelten Unterlagen.
Auf die in der Antwort zu Frage 9 genannten Antworten der Bundesregierung
wird verwiesen.
11. Trifft es zu, dass die Bundesregierung nicht von der Europäischen
Kommission über die Aktivitäten des DAS in Brüssel informiert wurde, obwohl die
EU-Kommission selbst in ihrer Antwort auf die Schriftliche Anfrage der
Abgeordneten Ulrike Lunacek (an die EU-Kommission P-3126/10EN) darauf
hinweist, dass „es sich um Angelegenheiten, die in den
Zuständigkeitsbereich der Mitgliedsstaaten fallen“ handelt?
Eine Unterrichtung der Bundesregierung durch die Europäische Kommission ist
nicht erfolgt.
12. Hat der DAS-Direktor Felipe Muñoz die Bundesregierung bei seinem
Besuch in Deutschland im Februar 2010 oder anlässlich seines Besuches
im März 2010 in Brüssel bei der Europäischen Kommission über die
beschriebenen Aktivitäten des DAS informiert?
Gegenstand des Besuchs in Deutschland waren ausschließlich die in der
Antwort zu Frage 10 genannten Themen, die sich auf innerdeutsche Strukturen
bezogen. In Brüssel hat der DAS-Direktor die Europäische Kommission
besucht. Über den Verlauf und die Gespräche mit der Kommission liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
a) Falls nicht, wie bewertet dies die Bundesregierung, und welche
Konsequenzen zieht sie daraus für ihre zukünftigen Beziehungen zu
Kolumbien?
Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen.
b) Wann soll ein solcher Delegationsbesuch das nächste Mal stattfinden?
Es besteht derzeit keine Planung für einen weiteren Delegationsbesuch.
13. Ist die Bundesregierung bei der kolumbianischen Regierung vorstellig
geworden, damit die Akten über die oben genannten Aktionen gegen
europäische Bürgerinnen und Bürger offengelegt werden?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
14. Wurden deutsche amtliche Stellen von kolumbianischer Seite darüber
informiert, dass es in den von der kolumbianischen Staatsanwaltschaft
beschlagnahmten DAS-Unterlagen solche mit schriftlichen Kommentaren
von DAS-Mitarbeitern gibt, in denen Nachfragen bei deutschen
Geheimdiensten zu Reisen von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern
erwähnt werden?
Zum genannten Sachverhalt liegen deutschen amtlichen Stellen keine
Erkenntnisse vor.
15. Wurden von deutschen Geheimdiensten Informationen über Reisen
kolumbianischer Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger nach
Deutschland gesammelt und an den DAS oder andere kolumbianische Behörden
weitergegeben?
Nein
16. Wird die Bundesregierung von der kolumbianischen Regierung verlangen,
die betroffenen deutschen Bürgerinnen und Bürger wie Friederike Müller
zu rehabilitieren, entsprechende Eintragungen zu löschen und die
Betroffenen zu entschädigen?
Aus Sicht der Bundesregierung besteht derzeit kein Anlass tätig zu werden.
17. Kann die Bundesregierung versichern, dass die Zusammenarbeit zwischen
dem DAS und dem Bundesnachrichtendienst nicht in Zusammenhang mit
den genannten kriminellen Aktivitäten steht?
Zwischen dem Bundesnachrichtendienst und dem DAS bestehen seit den späten
80er-Jahren Kontakte. Diese haben aber keinerlei Bezug zu den in Frage 1
thematisierten Aktivitäten des DAS. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Schriftliche Frage 6 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele auf
Bundestagsdrucksache 17/1695 wird verwiesen.
18. Steht die von der kolumbianischen Staatsanwaltschaft beschlagnahmte
Akte des DAS aus dem Jahr 2005 (req-svio alemán) nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den genannten Aktivitäten des DAS in Verbindung?
Wurde diese Akte an die Bundesregierung überstellt?
Falls nicht, warum nicht?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über den Inhalt der genannten
Akte vor. Die Bitte um Übermittlung einer Kopie wurde gestellt, eine
Übermittlung ist bisher nicht erfolgt.
19. Hat die Bundesregierung sich bemüht, über die deutsche Botschaft in
Bogota von der Staatsanwaltschaft in Kolumbien oder von dortigen
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder
Menschenrechtsorganisationen Kopien der beschlagnahmten Akten mit Deutschlandbezug zu
erhalten, insbesondere von solchen wie der vorgenannten Unterlage und
anderen, die auf eine Zusammenarbeit des DAS mit deutschen
Geheimdiensten hinweisen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung sich mit der Europäischen Kommission, der dieser
Fall bereits seit mindestens sechs Monaten bekannt ist (siehe Antwort der
Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Catherine Ashton auf die Schriftliche
Frage der Abgeordneten des Europaparlaments Barbara Lochbihler,
P- 3078/10DE), darüber verständigt, wie solche kriminellen Aktivitäten des
kolumbianischen Geheimdienstes (oder möglicherweise seiner
Nachfolgeinstitutionen) in Zukunft unterbunden werden können?
Die Europäische Kommission hat in dieser Frage keine Zuständigkeiten.
21. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass der DAS dem kolumbianischen
Staatspräsidenten unterstellt ist, dieser den Leiter des DAS ernennt, und
dass der Präsident (bzw. der ehemalige Präsident Alvaro Uribe) daher
Verantwortung für die kriminellen Aktivitäten trägt?
Die Bundesregierung nimmt zu den innerstaatlichen Verantwortlichkeiten in
anderen Ländern keine Stellung.
22. Warum hat die Bundesregierung aus den oben genannten Vorkommnissen
bislang keine Konsequenzen gezogen, beispielsweise in Form einer
Aussetzung der Ratifizierung des kürzlich paraphierten
Freihandelsabkommens mit Kolumbien?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die geplanten Maßnahmen
Kolumbiens, die die Auflösung des DAS, eine Säuberung der DAS-Archive und
strukturelle Änderungen wie eine neue Abteilung mit reduziertem
Aufgabenbereich und Personal unter einem neuen Spionagegesetz beinhalten?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
24. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung bei der Umsetzung der Empfehlungen des Universal-Periodic-
Review-Verfahrens insgesamt?
Kolumbien hat sich im Dezember 2008 als eines der ersten Länder weltweit dem
Allgemeinen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) im
Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gestellt. Die frühe Teilnahme und die auch für Kritik
offene Haltung der kolumbianischen Regierung im Rahmen des Verfahrens
wurden von der Staatengemeinschaft anerkannt. Der kolumbianischen Regierung
wurden ernsthafte Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage
bestätigt und konstatiert, dass die Regierung einen offenen Umgang mit den
bestehenden Problemen pflegt. Die gleichen ernsthaften Bemühungen der
kolumbianischen Regierung sind auch bei der bisherigen Umsetzung der Empfehlungen
zu verzeichnen. Diese Umsetzung wird weiterhin sowohl bilateral wie auch im
Rahmen des Menschenrechtsdialogs zwischen der Europäischen Union und
Kolumbien, sowie im G24-Prozess bzw. London- Cartagena-Bogotá-Prozess
thematisiert.
25. In welchen Empfehlungsbereichen wurden nach Ansicht der
Bundesregierung Fortschritte erzielt, und in welchen Bereichen besteht der größte
Handlungsbedarf?
Besonders positiv ist die konstruktive Zusammenarbeit Kolumbiens mit dem
Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNHCHR),
sowie die Mandatsverlängerung für das örtliche Büro des Hohen Kommissars der
Vereinten Nationen für Menschenrechte. Ebenso anzuerkennen sind die
Bemühungen der Regierung, extra-legale Tötungen zu verhindern und aufzuklären.
Die im Rahmen des Verfahrens diskutierten Probleme, insbesondere die
Sicherheit besonders gefährdeter Gruppen – darunter Ureinwohner und die
afrokolumbianische Bevölkerung sowie Frauen und Kinder –, die
Binnenvertreibung, die Straflosigkeit auch für schwere Verbrechen, die Bildung neuer
illegaler bewaffneter Gruppen und die Gewalt gegen Journalisten,
Gewerkschaftsführer und Menschenrechtsaktivisten bleiben auch weiterhin zentrale
Menschenrechtsprobleme.
26. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die kolumbianische Regierung
bei der Umsetzung der Empfehlungen des Universal-Periodic-Review-
Verfahrens?
Um welche Empfehlungen und welche Unterstützung handelt es sich
konkret?
Deutschland gehört zu den Staaten, die im UPR-Verfahren Fragen und
Empfehlungen an Kolumbien gerichtet haben. Die Bundesregierung unterstützt
Kolumbien bilateral und auf EU-Ebene dabei, die selbst gesteckten Ziele zu erreichen.
Die Arbeit der Bundesregierung zielt dabei auf eine Verbesserung der
Menschenrechtssituation im Allgemeinen ab. Eine herausgehobene Stellung haben
die Unterstützung der Justiz und die Aufarbeitung des Konfliktes.
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, dass die kolumbianische
Regierung die Konvention zum Schutz aller Personen vor dem
Verschwindenlassen bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ratifiziert hat?
Kolumbien hat, als Folge der Verpflichtungen aus dem UPR-Verfahren, Ende
2009 einen Gesetzentwurf in den Kongress eingebracht, der die Annahme der
Konvention zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen zum Ziel
hat.
28. Inwieweit ist die kolumbianische Regierung nach Meinung der
Bundesregierung der Empfehlung gefolgt, Fälle gewaltsamen
Verschwindenlassens zu verhindern und den Nationalen Plan zur Suche verschwundener
Personen (Plan Nacional de búsqueda de personas desaparecidas)
auszuweiten?
Wird verschwundenen indigenen Menschenrechtsverteidigerinnen und
- verteidigern darin besondere Beachtung beigemessen?
Die kolumbianische Regierung hat verschiedene Maßnahmen ergriffen, um das
Problem des gewaltsamen Verschwindenlassens anzugehen. Eine dieser
Maßnahmen war 2007 die Erstellung des „Nationalen Plans zur Suche
verschwundener Personen“ durch die die interinstitutionelle „Nationale Kommission zur
Suche verschwundener Personen“ gegründet wurde, der alle Institutionen des
Justizbereiches angehören. Dieser Plan gibt eine interinstitutionelle Strategie
zur Suche von Verschwundenen vor, um eine bessere Koordination der
beteiligten Institutionen zu erreichen. Der Plan umfasst vier Schritte: (a)
Informationserhebung, (b) Auswertung der Information, (c) Sicherstellung der sterblichen
Überreste und Identifikation sowie (d) Übergabe der sterblichen Überreste an
Hinterbliebene. Dabei wird nicht unterschieden, ob es sich bei den Opfern um
Angehörige der indigenen Bevölkerungsgruppe oder anderer Bevölkerungsteile
handelt.
Die Bundesregierung unterstützt die „Nationale Kommission zur Suche
verschwundener Personen“ in den Punkten (a) bis (c) und finanzierte die Erstellung
des Implementierungsbericht der Kommission im März 2010 mit.
29. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlungen der
UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechtsverteidiger (A/HRC/13/22/
Add. 3), über außergerichtliche, summarische oder willkürliche
Hinrichtungen (A/HRC/14/24/Add. 2), über die Unabhängigkeit der Richter und
Anwälte (A/HRC/14/26/Add. 2) und zur Lage der Menschenrechte und
grundlegenden Freiheiten indigener Völker (A/HRC/15/34) durch die
kolumbianische Regierung?
Die Bundesregierung begrüßt, dass sich die kolumbianische Regierung in ihrem
Staatenbericht sowie im interaktiven Dialog beim UPR-Verfahren mit den
genannten Themen der Sonderberichterstatter auseinandergesetzt hat. Die
Umsetzung der Empfehlungen ist bereits in vielen Bereichen begonnen worden, jedoch
besteht auf absehbare Zeit der Bedarf für weitere Anstrengungen der
kolumbianischen Regierung.
30. Inwieweit hat die kolumbianische Regierung nach Ansicht der
Bundesregierung die freiwilligen Verpflichtungen der Resolution 9/12 des UN-
Menschenrechtsrates umgesetzt?
Es wird auf die Antwort zu den Fragen 24, 25 und 29 verwiesen.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit der
kolumbianischen Regierung mit dem Amt des Hohen Kommissars der Vereinten
Nationen für Menschenrechte und die Umsetzung der Empfehlungen des
Hohen Kommissars für Menschenrechte vom Februar 2008 (A/HRC/7/39)?
Das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen
in Bogotá wurde von der Regierung bisher unter anderem eng einbezogen in die
Reform des Nachrichtendienstes DAS und bei der Ausarbeitung von Richtlinien
des Militärs, die den Schutz der Menschenrechte zum Ziel haben. Die
Empfehlungen des Dokuments (A/HRC/7/39), die sich an alle Akteure des internen
bewaffneten Konflikts in Kolumbien richteten, sind, soweit sie an die Regierung
gerichtet worden waren, zum ganz überwiegenden Teil umgesetzt worden,
während die illegalen Gewaltgruppen unverändert massive Verletzungen des
humanitären Völkerrechts begehen. Die Bundesregierung begrüßt die
Zusammenarbeit zwischen der kolumbianischen Regierung und dem Amt des Hohen
Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte und geht davon aus,
dass diese Zusammenarbeit sich auch unter der neuen Regierung fortsetzen
wird. Sie stützt sich dabei auf die Erklärung des designierten Präsidenten Juan
Manuel Santos, das Mandat des Hohen Kommissars für Menschenrechte
verlängern zu wollen.
32. Wie beurteilt die Bundesregierung die Verzögerungen bei der Erstellung des
Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht
(Plan Nacional de Acción de Derechos Humanos y Derecho Internacional
Humanitario)?
Werden die Vorschläge kolumbianischer Menschenrechtsorganisationen
für den Nationalen Aktionsplan nach Meinung der Bundesregierung
ausreichend berücksichtigt?
Die Bundesregierung bedauert die Verzögerungen bei der Erstellung des Planes.
Sie geht davon aus, dass entsprechend der Ankündigung der neuen
kolumbianischen Regierung bei der Fortführung der Gespräche die Vorschläge der
kolumbianischen Menschenrechtsorganisationen umfassend berücksichtigt werden.
33. Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Empfehlung,
Bildungsprogramme für die kolumbianische Zivilgesellschaft und das Militär
zum Thema Menschenrechte anzubieten?
Die kolumbianische Regierung hat große Anstrengungen unternommen, um den
Menschenrechten eine zentrale Rolle in allen gesellschaftlich relevanten
Bereichen zukommen zu lassen. Die Bundesregierung begrüßt besonders, dass die
Angehörigen der Sicherheitskräfte für Einsätze im internen bewaffneten
Konflikt ausdrücklich im Bereich Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht
geschult werden.
34. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung bei der Empfehlung, stärker gegen Fälle von Folter vorzugehen?
Die Bundesregierung erkennt die Bemühungen der kolumbianischen Regierung
an, stärker gegen Folter vorzugehen. Die vereinzelt vorkommenden Folterfälle
werden vor ordentlichen Gerichten angeklagt.
35. Wie bewertet die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung bei der Bekämpfung geschlechtsbezogener Gewalt?
Die kolumbianische Regierung hat in den letzten zehn Jahren ein konsequentes
Engagement bei der Bekämpfung geschlechterbezogener Gewalt gezeigt und
diesem Thema einen hohen politischen Stellenwert eingeräumt. Die
Bundesregierung begrüßt diese Entwicklung.
a) Inwieweit hat die kolumbianische Regierung das Urteil des
Verfassungsgerichts vom Mai 2008 zum Schutz gewaltsam vertriebener
Frauen umgesetzt?
Die kolumbianische Regierung hat begonnen, das Urteil des
Verfassungsgerichtes von 2008 umzusetzen und die Erstellung der im Urteil geforderten 13
Programme zur Berücksichtigung der Bedürfnisse vertriebener Frauen eingeleitet.
Einige dieser Programme befinden sich bereits in der Umsetzungsphase. Die
Bundesregierung unterstützt die kolumbianische Regierung durch ein Vorhaben
mit dem Ziel der Stärkung von Frauenrechten zur Gewaltprävention.
b) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um sexueller Gewalt
vorzubeugen und Täter vor Gericht zu bringen?
Die zuständigen Einheiten der Generalstaatsanwaltschaft untersuchen alle
angezeigten Fälle sexueller Gewalt. In den letzten Jahren wurden zusätzliche
Einheiten in den Hauptstädten der Verwaltungsbezirke eingerichtet, um
Menschenrechtsverletzungen, auch von Fällen sexueller Gewalt, besser und bürgernah
untersuchen und dokumentieren zu können. Die Generalstaatsanwaltschaft hat
mit Unterstützung des Hochkommissars für Menschenrechte der Vereinten
Nationen sowie nationaler Nichtregierungsorganisationen einen Leitfaden für die
Dokumentation und Strafverfolgung von Fällen sexueller Gewalt im
Konfliktfall erstellt. Die Fälle sexueller Gewalt, deren Untersuchung und
Strafverfolgung durch das Gerichtsurteil des Verfassungsgerichtes von 2008 angeordnet
worden war, sind mittlerweile vor Gericht. Nationale Politiken und
Aktionsprogramme wie die „Nationale Politik der sexuellen Gesundheit und Reproduktion“
(„Política Nacional de Salud Sexual y Reproductiva“) definieren konkrete
Maßnahmen, die zur Prävention von sexueller Gewalt beitragen sollen.
36. Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, neue
Evaluationsmethoden für ihre Streitkräfte zu entwickeln, in denen die Zahl
der demobilisierten oder gefangen genommenen Personen im Vordergrund
steht und nicht die der getöteten?
Die kolumbianische Regierung hat bereits 2007 für ihre Sicherheitskräfte eine
Richtlinie erlassen, nach der Angehörige der illegalen bewaffneten Gruppen bei
Konfrontationen demobilisiert oder festgenommen werden sollen („Directiva
permanente 300-28“ vom 20. November 2007). Dieser Grundsatz findet sich in
weiteren Dokumenten zur Umsetzung des Menschenrechtsschutzes durch die
Sicherheitskräfte, z. B. im Dokument „Integrierte Politik zum Schutz von
Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht für die Sicherheitskräfte“ („Política
Integral de Derechos Humanos y DIH para la Fuerza Pública“) vom Januar 2008
und in dem darauf aufbauenden Handbuch des Einsatzrechts vom 15. Dezember
2009. In der Direktive 142 aus 2008 wird dieser Grundsatz auch bei der
Auszeichnung von Soldaten berücksichtigt.
37. Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung im Kampf gegen bewaffnete Gruppen, die sich nach dem
Demobilisierungsprozess der Paramilitärs neu gebildet haben?
Die Bundesregierung schließt sich der Meinung der Vereinten Nationen und der
Organisation Amerikanischer Staaten an, wonach die Demobilisierung der
paramilitärischen AUC („Autodefensas Unidas de Colombia“) zu einem deutlichen
Rückgang der Gewalt in Kolumbien geführt hat. Sie teilt aber auch die Sorge
über das Aufkommen der neuen Gruppen. Die Bundesregierung begrüßt daher,
dass die kolumbianische Regierung mit dem Aufbau von Sondereinheiten bei
Polizei und Staatsanwaltschaft das Phänomen der neuen bewaffneten Gruppen
bekämpft.
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass sich die
kolumbianische Regierung weigert, mit Guerillagruppen zu verhandeln und den
Konflikt auf friedliche Art und Weise zu lösen?
Die kolumbianische Regierung hat mehrfach erklärt, dass sie grundsätzlich zu
Verhandlungen bereit ist. Als Voraussetzung fordert sie aber die Freilassung der
mehreren hundert Geiseln, die sich teilweise seit Jahren in der Gewalt der
Guerilla-Gruppen befinden, sowie den Verzicht auf Gewalt und terroristische
Aktivitäten.
38. Wie beurteilt die Bundesregierung den Versuch der kolumbianischen
Regierung, den Einfluss illegaler bewaffneter Gruppen wie FARC, ELN oder
paramilitärischer Einheiten wie den Águilas Negras zu reduzieren und die
Zivilbevölkerung vor Übergriffen dieser Gruppen zu schützen?
Die Bundesregierung würdigt die bisher unternommenen Schritte der
kolumbianischen Regierung zum Schutz der Zivilbevölkerung. Sie ist der Ansicht, das
die bisherigen Bemühungen fortgesetzt und nach Möglichkeit intensiviert
werden müssen. Dies gilt auch für die Reduzierung des Einflusses der neuen
illegalen bewaffneten Gruppen.
39. Wie beurteilt die Bundesregierung die Umsetzung der in Paragraph 42 des
UPR National Report von 2008 festgehaltenen Verpflichtungen der
kolumbianischen Regierung in Bezug auf Antipersonenminen?
Die Bundesregierung begrüßt die weitgehende Umsetzung der in § 42 des UPR
National Reports festgehaltenen Verpflichtungen durch die kolumbianische
Regierung. Der Einsatz von Antipersonenminen in Kolumbien erfolgt
ausschließlich durch nichtstaatliche Akteure, die sich der Kontrolle des kolumbianischen
Staates entziehen. Ein Großteil der genutzten Minen besteht aus improvisierten
Sprengsätzen, wodurch eine Erkennung und Räumung erschwert wird. Die
Bundesregierung akzeptiert mit Blick auf diese besondere Situation, dass
Kolumbien eine Fristverlängerung zum Räumen seiner verminten Gebiete von zehn
Jahren beantragt hat. Der Verpflichtung, bis 2010 alle Minen, die vormals durch
das kolumbianische Militär zum Schutz von Militärbasen benutzt wurden, zu
räumen, ist die kolumbianische Regierung bereits nachgekommen. Die
Bundesregierung begrüßt den neuen Aktionsplan der kolumbianischen Regierung, der
bis Ende 2020 eine komplette Räumung aller Mienen vorsieht.
Die Bundesregierung unterstützt die kolumbianische Regierung bei ihrem
Engagement gegen Landminen und hat Projekte der Opferfürsorge im Rahmen des
humanitären Minen- und Kampfmittelräumens in Kolumbien zunächst im Jahr
2005 und kontinuierlich seit 2008 gefördert. Insgesamt sind bis heute 1,014 Mio.
Euro aufgewendet worden. Die diesjährige Förderung erfolgt über die
Fortführung eines Projektes zur Opferversorgung der kolumbianischen
Nichtregierungsorganisation „Mi Sangre“ und ein Neuprojekt zur Opferversorgung und
Risikoaufklärung durch die deutsche Nichtregierungsorganisation „Caritas
International“.
40. In welcher Weise bemüht sich die kolumbianische Regierung um den
Schutz von Kindern, insbesondere denen, die Opfer des internen Konflikts
wurden?
Kolumbien hat die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bereits 1991
ratifiziert. 2005 hat Kolumbien auch das „Fakultativprotokoll vom 12. Februar
2002 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend die
Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten“ ratifiziert, das die Teilnahme
von Kindern unter 18 Jahren an Kampfhandlungen verbietet. Dabei hat
Kolumbien bekräftigt, dass gemäß den kolumbianischen Gesetzen keine Kinder unter
18 Jahren für die Streitkräfte rekrutiert werden dürfen. In seinem Bericht über
Kinder und bewaffnete Konflikte vom 13. April 2010 stellt der Generalsekretär
der Vereinten Nationen fest, dass die kolumbianische Regierung umfassende
Programme zur Verhinderung von Rekrutierungen Minderjähriger durch illegale
bewaffnete Gruppen durchführt.
a) Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
der Rekrutierung von Kindersoldaten durch Guerillas und Paramilitärs
vorzubeugen und minderjährige Kombattanten in illegalen bewaffneten
Gruppen zu demobilisieren und in die Gesellschaft zu reintegrieren?
In seinem Bericht über Kinder und bewaffnete Konflikte vom 13. April 2010
bestätigt der Generalsekretär der Vereinten Nationen, dass in Kolumbien
Programme zur Reintegration von Kindersoldaten implementiert werden. Die
Rekrutierung von Kindern ist strafbar. Allerdings stellt der Bericht auch fest,
dass die Rekrutierung Minderjähriger durch illegale bewaffnete Gruppen
weiterhin in bedeutendem Maße stattfindet.
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der
kolumbianischen Regierung mit den Vereinten Nationen bei der Umsetzung der
Resolution 1612 (2005) des Sicherheitsrates zum Schutz von Kindern
in bewaffneten Konflikten?
Die Bundesregierung begrüßt, dass sich Kolumbien der freiwilligen
Überprüfung nach Sicherheitsratsresolution 1612 (2005) hinsichtlich der Situation von
Kindern im Binnenkonflikt unterzieht. Der Bericht über Kinder und bewaffnete
Konflikte des Generalsekretär der Vereinten Nationen bestätigt die großen
Anstrengungen der kolumbianischen Regierung, die dort genannten Ziele auf
Regierungsseite umzusetzen. Auf Seiten der illegalen bewaffneten Gruppen
werden jedoch weiterhin fortlaufend Minderjährige rekrutiert.
c) Hat die kolumbianische Regierung adäquate Maßnahmen ergriffen, um
physischer und sexueller Gewalt gegen Kinder insbesondere in
ländlichen Gebieten vorzubeugen und die juristische Aufarbeitung solcher
Fälle zu garantieren?
Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Maßnahmen?
Die kolumbianische Regierung bemüht sich, einen angemessenen Schutz
sicherzustellen. Kinder werden in Kolumbien aber weiterhin Opfer von Angriffen
illegaler bewaffneter Gruppen.
41. In welcher Weise hat die kolumbianische Regierung Reformen
durchgeführt, um Unabhängigkeit, Stärke und Funktionieren des Justizsektors zu
garantieren?
Das kolumbianische Rechts- und Justizsystem leidet trotz einiger
Verbesserungen nach wie vor unter Defiziten. Es fehlen personelle, finanzielle und
technische Ressourcen. Es mangelt zudem an einem adäquaten Opfer- und
Zeugenschutz. Die Aufklärungsrate bei schweren Gewalttaten ist nach wie vor sehr
niedrig, Straflosigkeit bleibt ein Problem. Im Jahr 2004 wurde zur
Beschleunigung der Strafprozesse eine umfangreiche Strafprozessrechtsreform
verabschiedet. Die Regierung hat zudem die Ausgaben für das Rechtssystem in den
vergangenen Jahren gesteigert und zusätzliches Personal für das Justizwesen
eingestellt. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich diese Maßnahmen auswirken.
Die neue Regierung hat angekündigt, das Justizsystem grundlegend zu
reformieren und auch wieder ein eigenes, vom Innenministerium getrenntes
Justizministerium zu schaffen.
Die Bundesregierung unterstützt die kolumbianische Staatsanwaltschaft mit
dem Beratungsprojekt „ProFis“. Das Projekt zielt darauf ab, die Verfahren gegen
demobilisierte Paramilitärs zu beschleunigen und den Opfern Gehör zu
verschaffen. Belange von Opfern, insbesondere von Frauen und Kindern sowie der
indigenen und afro-kolumbianischen Bevölkerung werden dabei besonders
berücksichtigt. Außerdem unterstützt die Bundesregierung mit dem Projekt
„Stärkung der Rechtsstaatlichkeit“ die Modernisierung der
Verwaltungsgerichtsbarkeit und stärkt die staatlichen Einrichtungen zur Überwachung rechtmäßigen
Verwaltungshandelns (u. a. die Ombudsbehörde). Die hierdurch geförderte
stärkere Bindung des kolumbianischen Staates an Recht und Gesetz soll auch den
Opfern des Konfliktes, z. B. bei der Beschleunigung der Auszahlung staatlicher
Entschädigungsleistungen, zugute kommen.
a) Vertritt die Bundesregierung die Ansicht, dass die kolumbianische
Regierung ausreichend finanzielle Mittel bereitstellt, um
Menschenrechtsverletzungen in einem angemessenen Zeitraum vor Zivilgerichten
verhandeln zu lassen?
Die Bundesregierung vertritt die Ansicht, dass die finanzielle Ausstattung in
diesem Bereich im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten Kolumbiens
grundsätzlich angemessen ist, jedoch die Koordination innerhalb des Justizapparates
verbessert werden könnte.
b) Ist die kolumbianische Regierung nach Meinung der Bundesregierung
der Empfehlung gefolgt, Straflosigkeit – insbesondere bei
Menschenrechtsverletzungen – zu beseitigen?
Die kolumbianische Regierung unternimmt große und unterstützenswerte
Anstrengungen in diesem Bereich.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass zahlreiche
ehemalige Mitglieder des Militärs, der Guerilla oder paramilitärischer
Einheiten, die Menschenrechtsverletzungen begingen, heute von
Amnestiegesetzen profitieren?
Kolumbien erfüllt seine internationalen als auch verfassungsgemäßen
Verpflichtungen, Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zu verfolgen. Es gab in der
Vergangenheit politische Verhandlungen der Regierung mit Gruppen wie der
M- 19, die, im Gegenzug für die Aufgabe des bewaffneten Kampfes gegen den
Staat, eine Amnestie für Straftaten erhalten haben. Ziel war damals, die
Wiedereingliederung der ehemaligen Guerilla-Mitglieder in die Gesellschaft zu
fördern. Seit 2002 gibt es keine Amnestiegesetze, die
Menschenrechtsverletzung umfassen. Im Rahmen des Gesetzes „Gerechtigkeit und Frieden“ werden
lediglich Delikte wie Mitgliedschaft in einer illegalen Gewaltgruppe sowie
illegales Waffen- und Uniformtragen amnestiert, jedoch ausdrücklich nicht schwere
Delikte wie Menschenrechtsverletzungen.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Kooperation der
kolumbianischen Regierung mit der Nationalen Kommission für Entschädigung
und Versöhnung (Comisión Nacional de Reparación y Reconciliación)
bei der Aufklärung und Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen
während des bewaffneten Konflikts?
Die Bundesregierung bewertet die Kooperation der kolumbianischen Regierung
mit der Nationalen Kommission für Entschädigung und Versöhnung (CNRR) als
gut. Die CNRR hat das Mandat, politische Vorschläge zu den Themen
Opferschutz, Wiedergutmachung, Versöhnung, Wahrheitsfindung, Demobilisierung
und Reintegration zu erarbeiten.
Sie unterstützt die juristische Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen
durch Aufklärung der Opfer über den Zugang zur Justiz und den
Versöhnungsprozess durch Anhörungs- und Diskussionsveranstaltungen. Allerdings hat die
CNRR kein Mandat für die Aufklärung und Aufarbeitung von
Menschenrechtsverletzungen während des bewaffneten Konflikts, da mit diesen Aufgaben die
Justiz betraut ist. Die kolumbianische Regierung ist selbst hochrangig in der
CNRR vertreten, u. a. durch den Vizepräsidenten und durch Vertreter
verschiedener staatlicher Institutionen. Der Finanzierungsanteil des Staates an der
CNRR wurde in den letzten Jahren von 40 Prozent auf 80 Prozent verdoppelt
(Restfinanzierung durch internationale Geber). Dies zeigt den hohen Stellenwert
der CNRR innerhalb der Regierung.
e) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
Fälle von Menschenrechtsverletzungen nicht vor Militärgerichten
verhandeln zu lassen?
Nach ständiger und abschließender Rechtsprechung des kolumbianischen
Verfassungsgerichts müssen alle von Angehörigen der Streitkräfte begangenen
Menschenrechtsverletzungen von Gerichten der ordentlichen
Strafgerichtsbarkeit behandelt werden.
f) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
alle Tötungsdelikte und Fälle von Verschwindenlassen von
Zivilgerichten untersuchen zu lassen?
Wurde die Abteilung für Menschenrechte der Fiscalía General de la
Nación nach Ansicht der Bundesregierung in ausreichendem Maße
verstärkt?
Die Zuständigkeit für Verfahren wird von der unabhängigen kolumbianischen
Gerichtsbarkeit eigenständig entschieden. Für Menschenrechtsverletzungen ist
nach ständiger Rechtsprechung die Zuständigkeit der ordentlichen
Gerichtsbarkeit gegeben. Die angesprochene Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft ist
in den letzten Jahren weiter verstärkt worden auf 103 Staatsanwälte und 167
Untersuchungsbeamte. Positiv zu verzeichnen ist die Schaffung der Abteilung
für die Umsetzung des Gesetzes „Justicia y Paz“ (Gerechtigkeit und Frieden),
die für die meisten bis zum 25. Juli 2005 begangenen
Menschenrechtsverletzungen und die Exhumierungen zuständig ist. Dies führt zu einer erheblichen
Entlastung der Abteilung für Menschenrechte.
g) Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des Gesetztes Justicia
y Paz – Gerechtigkeit und Frieden?
In welcher Weise wurden die vom Verfassungsgericht erwähnten
Mängel beseitigt?
In welcher Weise wurden die Opfer- und Zeugenschutzprogramme
ausgeweitet?
Die Bundesregierung begrüßt die von allen im Friedensprozess involvierten
Institutionen erbrachten hohen Anstrengungen, das Gesetz „Justicia y Paz“
(Gerechtigkeit und Frieden) umzusetzen. Die Demobilisierung der
paramilitärischen AUC (Autodefensas Unidas de Colombia) hat einen ganz wesentlichen
Beitrag zur Eindämmung der Gewalt und zur Verbesserung der Sicherheitslage
in Kolumbien geleistet. Die Aussagen demobilisierter Paramilitärs haben zur
Aufklärung zahlreicher in der Vergangenheit begangener Gewalttaten geführt
und zur Feststellung der Identität daran beteiligter Hintermänner aus Kreisen der
Politik sowie des Militärs beigetragen. Sie ermöglichten die Auffindung der
sterblichen Überreste von bislang über 1 500 Opfern. Die Demobilisierung der
Paramilitärs hat damit den Prozess der justiziellen Aufklärung und Ermittlung
der historischen Wahrheit ausgelöst und wesentlich unterstützt. Das
Opferschutzprogramm wurde neu strukturiert und wird jetzt durch ein speziell
geschaffenes Komitee im Innenministerium koordiniert, wodurch ein besserer
Schutz erreicht wurde. Die Opferentschädigung bleibt hinter den Erwartungen
zurück und sollte verbessert werden. Begrüßenswert wäre auch die Stärkung der
Ombudsbehörde, die einen großen Teil der Opfer vertritt.
h) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ehemalige
Kommandeure der Paramilitärs in die USA abgeschoben wurden, statt ihre
Aussagen vor kolumbianischen Gerichten aufzunehmen und so zur
Aufklärung vieler Verbrechen beizutragen?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 3. Dezember 2008 auf
Bundestagsdrucksache 16/11297 wird verwiesen. Die kolumbianische Justiz ermittelt mit
Unterstützung der US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden weiterhin gegen die
ausgelieferten Personen.
i) Wie bewertet die Bundesregierung die Unterstützung des Justizsektors
durch die kolumbianische Regierung bei der Aufdeckung von
Verbindungen zwischen staatlichen Akteuren und Paramilitärs?
Was unternimmt die kolumbianische Regierung, um Verstrickungen
zwischen staatlichen Akteuren und illegalen bewaffneten Gruppen zu
verhindern?
Die Bundesregierung bewertet die Aufdeckung der Verbindungen als Chance für
einen historischen Aufklärungs- und Aufarbeitungsprozess der
kolumbianischen Gesellschaft, der durch Justiz, Medien und vor allem durch die
Demobilisierungspolitik der Regierung ausgelöst wurde. Aufgrund des Gesetzes über
Gerechtigkeit und Frieden („Justicia y Paz“) wurden durch die
Staatsanwaltschaft und den obersten Gerichtshof etwa 200 Verfahren gegen Politiker
eingeleitet mit dem Vorwurf der Verstrickung mit paramilitärischen Einheiten.
Ebenso wurden Verfahren gegen ca. 140 Militärs und ca. 40 Beamte wegen des
gleichen Vorwurfs eingeleitet. Der Oberste Gerichtshof hat in den letzten Jahren
seine Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit unter Beweis gestellt. Auch die
neue kolumbianische Regierung sieht die Notwendigkeit, die Verbrechen des
Paramilitarismus weiter aufzuklären.
42. Wie bewertet die Bundesregierung die Aktivitäten der kolumbianischen
Regierung im Kampf gegen organisiertes Verbrechen, Drogenhandel und
insbesondere Menschenhandel?
Die Bundesregierung erkennt den engagierten Einsatz der kolumbianischen
Regierung gegen alle Formen der organisierten Kriminalität an.
43. Inwieweit ist die kolumbianische Regierung nach Ansicht der
Bundesregierung der Empfehlung gefolgt, die Unterstützung für gewaltsam
Vertriebene zu verbessern?
Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die Lage der Binnenflüchtlinge in
Kolumbien eine der größten humanitären Herausforderungen für die
kolumbianische Regierung dar. Sie begrüßt daher, dass die kolumbianische Regierung
erhebliche finanzielle Anstrengungen zur Eindämmung der Binnenvertreibung
und zur Unterstützung der Binnenvertriebenen unternimmt. Nach Angaben des
Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) ist Kolumbien
gegenwärtig der Staat mit den weltweit höchsten finanziellen Aufwendungen für
Binnenvertriebene. Kolumbien finanziert ca. 80 Prozent der humanitären
Hilfsmaßnahmen in seinem Territorium (420,8 Mio. US-Dollar im Jahr 2009). Nach
Angaben der kolumbianischen Nichtregierungsorganisation CODHES
(„Consultoría para los Derechos Humanos y el Desplazamiento“) haben sich während
der Regierungszeit von Präsident Alvaro Uribe die staatlichen Ausgaben für
Binnenflüchtlinge verzehnfacht. Die Bundesregierung hat in diesem Bereich im
Jahr 2009 Projekte in Höhe von 1,85 Mio Euro in Zusammenarbeit mit dem
Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) und dem UNHCR finanziert.
Im Jahr 2010 wurde bisher ein Projekt des IKRK mit 1,5 Mio Euro und ein
Vorhaben der Welthungerhilfe zur Ernährungssicherung und für den Zugang zu
Schulbildung für Kinder und Jugendliche aus Vertriebenenfamilien in Medellín
mit 650 000 Euro unterstützt.
a) Inwiefern werden Binnenvertriebene bei der Rückkehr in ihre
befriedete Heimat unterstützt?
Die kolumbianische Regierung unterstützt die Rückkehr von Flüchtlingen und
Vertriebenen in ihre Heimat, wenn die Sicherheitslage es zulässt. Das Programm
der Agentur für Soziale Aktion und die Internationale Zusammenarbeit
(„Agencia Presidencial para la Acción Social y la Cooperación Internacional“), die
beim kolumbianischen Präsidialamt angesiedelt ist, unterstützt mit dem
Programm „Retornar es vivir“ („Rückkehr heißt Leben“) seit Oktober 2009 die
freiwillige Rückkehr von Binnenflüchtlingen, vor allem in die als Post-Konflikt-
Region eingestuften Gegenden „Oriente Antioqueño“ und „Montes de María“.
Das Programm ist zunächst für 148 Rückkehrer in 115 aufnehmenden
Gemeinden vorgesehen. Es zielt auf die drängendsten Probleme der Binnenflüchtlinge
wie Wohnraum, Landrückgabe, Gesundheit, Lebensmittelversorgung, Zugang
zum Recht sowie Bildung und Erziehung ab und unterstützt die aufnehmenden
Gemeinden bei Fragen der Reintegration.
b) Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Rückgabe von
Landbesitz zu garantieren oder eine angemessene Entschädigung zu zahlen?
Nach Angaben des UNHCR, die auch offizielle Zahlen der kolumbianischen
Regierung einbeziehen, sind in Kolumbien zwischen 1,2 und 10 Mio. Hektar Land
durch Binnenvertreibung ihren Eigentümern entzogen worden. Dem stehen erst
ca. 186 000 Hektar gegenüber, die zwischen 1994 und 2009 den ehemaligen
Eigentümern zurückgegeben wurden. Die kolumbianische Regierung erkennt an,
dass die Rückgabe der Flächen eine herausragende Aufgabe darstellt. Als für die
Rückgabe hinderlich erweisen sich ein fehlendes Katasterwesen, fehlende oder
informelle Landtitel, anhaltende Kampfhandlungen im Rahmen des internen
Konfliktes sowie zum Teil auch mangelnde Rückkehrbereitschaft der
mittlerweile in den Städten lebenden ehemaligen Landbevölkerung. Um die
Rechtspositionen der Binnenflüchtlinge bezüglich der geraubten oder verlassenen
Landflächen zunächst zu schützen, hat die kolumbianische Regierung ein
entsprechendes Schutzprogramm gestartet, vergleiche Antwort zu Frage 43d.
c) Welche Hilfsprogramme gibt es speziell für gewaltsam vertriebene
Angehörige ethnischer Minderheiten?
In seinem Urteil Auto 004 aus dem Jahr 2009 erkannte das kolumbianische
Verfassungsgericht die Notsituation Indigener, die von Vertreibung betroffen sind,
an. Unter Leitung der Abteilung für Internationale Kooperation für Soziale
Aktion („Agencia Presidencial para la Acción Social“) sollen Notprogramme für
die bedrohten Gruppen umgesetzt werden. Der erste Bericht zur Umsetzung des
Urteils aus dem Jahr 2009 zeigt, dass bereits Erfolge erzielt wurden.
d) Was unternimmt die kolumbianische Regierung, um Eigentumsrechte
zu schützen und Verantwortliche für gewaltsame Vertreibungen zur
Rechenschaft zu ziehen?
Die Wohlfahrtsbehörde der kolumbianischen Regierung („Agencia Presidencial
para la Acción Social“) hat ein Programm zum Schutz der Eigentumsrechte von
Binnenflüchtlingen aufgelegt („Protección de Tierras y Patrimonio de la
Población Desplazada“). Danach sind sowohl rechtliche Schutzmaßnahmen als auch
Schritte zur Rückgabe der Landflächen vorgesehen. Das Programm konzentriert
sich auf Gebiete, die besonders von Vertreibungen betroffen sind.
Die kolumbianische Regierung unterstützt mit dem Gesetz „Gerechtigkeit und
Frieden“ den Prozess der Aufarbeitung und Entschädigung auch für Opfer
gewaltsamer Vertreibung. Im Rahmen diese Gesetzes sind in einem ersten Urteil
wegen Vertreibung und Massakern in den Dörfern Mampuján und San Cayetano
im Departement Bolívar den Opfern umgerechnet 50 Mio. Euro als
Entschädigung zugesprochen worden; die verantwortlichen Paramilitär-Kommandeure
wurden zu Haftstrafen verurteilt. Aber auch außerhalb des Prozesses
„Gerechtigkeit und Frieden“ haben Opfer die Möglichkeit, ihr Eigentum zurückzuerlangen,
wie der Fall der afro-kolumbianischen Gemeinden Curvaradó und Jiguamiandó
in der Region Urabá zeigt. Dort hatte im Mai 2010 das Verfassungsgericht die
Rückgabe des Landes an die ehemaligen Eigentümer angeordnet. Die
Bundesregierung begrüßt diese Schritte, hält aber weitere Anstrengungen für nötig, um
die Probleme der Binnenflüchtlinge zu lösen.
e) Inwieweit hat die kolumbianische Regierung ihre Verpflichtungen aus
den Paragraphen 67, 71 und 76 des UPR National Report von 2008 zum
Schutz von Vertriebenen, insbesondere von Frauen und Kindern,
eingehalten?
Die kolumbianische Regierung hat beachtliche Fortschritte bei der Einhaltung
dieser Verpflichtungen erzielt. Dies gilt insbesondere für den Schutz von
Frauenrechten durch neue gesetzliche Normen und durch Aktionsprogramme. So hat
beispielsweise im Mai 2009 das kolumbianische Verteidigungsministerium an
alle Sicherheitskräfte eine Weisung zur Wahrung der Rechte der Frau bei
militärischen Einsätzen erlassen. 2009 wurden sieben interinstitutionelle
Gesprächsrunden gegen geschlechtsbezogene Gewalt in verschiedenen Departements
durchgeführt. Auch wurde mit dem Aufbau einer Datensammlung begonnen,
die speziell Sexualstraftaten erfasst, die von den illegalen Gewaltgruppen gegen
Frauen verübt wurden. Im Übrigen wird die Antwort zu Frage 35 verwiesen.
44. Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten der kolumbianischen
Regierung gegenüber Menschenrechtsorganisationen?
Die kolumbianische Regierung stellt sich dem Dialog mit
Menschenrechtsorganisationen, sowohl im Rahmen des G24-Prozesses als auch direkt durch das
beim Vizepräsidenten angesiedelte präsidentielle Menschenrechtsprogramm.
a) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
einen konstruktiven Dialog mit Menschenrechtsorganisationen
aufzunehmen?
Die Bundesregierung begrüßt, dass die kolumbianische Regierung im Rahmen
des G24- bzw. London-Cartagena-Bogotá-Prozesses seit 2003 der Empfehlung
für einen strukturierten und permanenten Politikdialog mit der Zivilgesellschaft
und der internationalen Gemeinschaft (sog. Dreiparteiendialog) nachkommt.
Innerhalb dieses offenen und konstruktiven Dialoges hat die kolumbianische
Regierung eingeräumt, dass sie noch vor großen Problemen und
Herausforderungen, u. a. im Hinblick auf Binnenvertreibungen, Bedrohungen, Morden an
Gewerkschaftern und Indigenen sowie der Umsetzung des Gesetzes
„Gerechtigkeit und Frieden“, insbesondere bezüglich der Opferentschädigung und
Landrückgabe, steht.
b) Welche konkreten Schutzmaßnahmen hat die kolumbianische Regierung
für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger,
Gewerkschaftlerinnen und Gewerkschaftler, Mitglieder von
Nichtregierungsorganisationen und Journalistinnen und Journalisten, insbesondere in ländlichen
Gebieten, ergriffen?
Die kolumbianische Regierung erkennt ihre Aufgabe an, für den Schutz von
Menschenrechtsverteidigern zu sorgen, die von Unbekannten oder Angehörigen
der illegalen bewaffneten Gruppen oder auch der Organisierten Kriminalität
bedroht werden. Sie hat daher ein umfangreiches Schutzprogramm aufgelegt, von
dem gegenwärtig ca. 10 000 bedrohte Menschenrechtsverteidiger profitieren.
Die umfangreichen Maßnahmen reichen von baulichen Schutzmaßnahmen,
Bereitstellung von sondergeschützten Fahrzeugen über Personenschutz bis hin zu
kurzzeitigen Auslandsreisen von besonders bedrohten Personen.
c) Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
Angriffe gegen Angehörige dieser Gruppen in höchstem Maße zu
verurteilen und Straflosigkeit in solchen Fällen zu beseitigen?
Anlässlich des Besuches der Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen
zur Lage der Menschenrechtsverteidiger gab der damalige Staatspräsident
Dr. Álvaro Uribe Vélez am 17. September 2009 eine öffentliche Erklärung ab,
in der er die Tätigkeit der Menschenrechtsverteidiger als legitim und für die
Demokratie wichtig bezeichnete. Daneben hat es einschlägige öffentliche
Äußerungen des damaligen Vizepräsidenten Juan Manuel Santos und verschiedener
Minister gegeben. Im September 2009 hat der Innen- und Justizminister in
einem Rundschreiben an alle Gouverneure der 32 Departements und die
Bürgermeister aller 1 098 Gemeinden die Bedeutung der Arbeit von
Menschenrechtsverteidigern hervorgehoben, die Bedrohungen von Menschenrechtsverteidigern
verurteilt und alle Staatsbediensteten zur raschen Aufklärung aller Taten gegen
Menschenrechtsverteidiger aufgerufen.
d) Welche Programme wurden ins Leben gerufen, um Staatsbediensteten
und Zivilgesellschaft die Bedeutung und Legitimität der Arbeit von
Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern zu vermitteln und
Stigmatisierungen, z. B. als „Terroristen“, entgegenzuwirken?
Die kolumbianische Regierung hat ein beim Vizepräsidenten angesiedeltes
Programm zum Schutz der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts ins
Leben gerufen. Ziel dieses Programmes ist die Verankerung des
Menschenrechtsschutzes in allen Bereichen der kolumbianischen Gesellschaft. Im
Rahmen des Programmes werden u. a. zahlreiche Schulungen für Staatsbedienstete
durchgeführt. Im Rahmen des G24-Dialogs kam es zu regelmäßigen regionalen
Treffen zwischen nationalen und örtlichen Vertretern der Regierung mit
Vertretern der Zivilgesellschaft bei denen unter Beobachtung der internationalen
Gemeinschaft aktuelle Probleme der Arbeit von Menschenrechtsverteidigern
diskutiert wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 44c verwiesen.
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Directiva
Presidencial No. 7 von 1999 zur Unterstützung von
Menschenrechtsorganisationen durch den kolumbianischen Staat?
Die weiterhin gültige Richtlinie wird von der kolumbianischen Regierung als
ein wichtiger normativer Text zum Schutz der Menschenrechte in Kolumbien
angesehen. Zur Umsetzung wird auf die Antwort zu den Fragen 44b und 44c
verwiesen.
f) Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des
Schutzprogramms für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger des
Innenministeriums?
Auf die Antwort zu Frage 44b wird verwiesen.
45. Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, eine
kostenlose Grundschulbildung anzubieten?
Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um einen universellen Zugang zu
Grundschulbildung zu garantieren?
Nach der Gesetzeslage in Kolumbien soll allen Kindern im Rahmen der
Schulpflicht eine universelle und kostenlose Grundschulbildung zuteil werden. Vor
allem wegen des weit verbreiteten Lehrermangels kann dieses Grundrecht oft
jedoch nicht ausgeübt werden. Dies gilt vor allem für die Landbevölkerung und
für Binnenflüchtlinge. Der kolumbianische Staat hat aber auf allen Staats- und
Verwaltungsebenen große Anstrengungen unternommen, das Angebot
kostenloser Grundschulbildung weiter auszubauen. So ermöglichten z. B.
Maßnahmen, die im September 2009 ergriffen wurde, 2010 die kostenlose
Schulausbildung von 740 000 Schülern in Bogotá.
46. Inwieweit ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt, mit
der indigenen Bevölkerung in einen Dialog zu treten und sie zu schützen?
Beispiele für die Bemühungen der kolumbianischen Regierung, den Dialog mit
den indigenen Völkern voranzutreiben, sind der Ständige Dialog zur Erzielung
von Vereinbarungen („Mesa Permanente de Concertación“), das besondere
Programm der nationalen Menschenrechtskommission für indigene Opfer von
Gewalt und der Dialog im Rahmen des Amazonastisches („Mesa Amazónica“).
Darüber hinaus wurden 2009 im Rahmen des nationalen Dialogs zu Territorien
(„Mesa Nacional de Territorio“) Vereinbarungen über die Errichtung neun
zusätzlicher indigener Territorien („Resguardos“) für das Jahr 2010 getroffen. Der
nationale Dialog zu indigener Bildung hat bereits einige seiner Ziele erreicht.
a) Inwieweit ist die kolumbianische Regierung den Empfehlungen des
UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenrechte und
grundlegenden Freiheiten indigener Völker von 2004 gefolgt?
James Anaya, der derzeitiger Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen zur
Lage der Menschenrechte und grundlegenden Freiheiten der indigenen Völker,
reiste 2009 zur Überprüfung der 2004 ausgesprochenen Empfehlungen nach
Kolumbien und stellte fest, dass Entwicklungspläne und Vorschläge als Antwort
auf die Empfehlungen von 2004 existieren, diese jedoch noch nicht mit der
nötigen Dringlichkeit umgesetzt werden. Auch 2009 bestätigte James Anaya die
Aussage von 2004, dass „die Lage der indigenen Völker ernst, kritisch und
zutiefst Besorgnis erregend“ sei.
b) Inwiefern berücksichtigt die kolumbianische Regierung die Erklärung
der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker bei der
Implementierung öffentlicher Politiken?
Die kolumbianische Regierung hat mit der Politik zur Anwendung
interkultureller Erziehung in allen Schulen und Bildungseinrichtungen des Landes eine
positive Initiative ergriffen, die der Erarbeitung von Vorschlägen für eigenes
Bildungssystem der indigenen Bevölkerung dient („Sistema Indígena de Educación
Propia“). Im Gesundheitssektor sind für Indigene relevante Themen als eine
politische Linie des öffentlichen Gesundheitsplans etabliert und zur Bekämpfung
der Unterernährung Programme zur Ernährungsergänzung, Vorsorge und
Aufklärung über Unterernährung umgesetzt. Die Umsetzung des Prinzips, der
freien, vorherigen und in Kenntnis der Sachlage erteilten Zustimmung (free,
prior and informed consent), wie er in der Erklärung der Vereinten Nationen
festgeschrieben ist, ist nicht durchgängig gegeben.
c) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
ein effektives Geburtenregister einzurichten, das auch Menschen in
abgelegenen Gebieten und solche ohne Papiere erreicht?
Nach derzeitigem Kenntnisstand existieren in weit abgelegenen Gebieten noch
keine staatlichen Registraturen und Notariate. Viele der dortigen Gemeinden
waren zuvor in der Hand von illegalen bewaffneten Gruppen, und der Aufbau
von staatlichen Institutionen war nicht möglich. Erstmals in der Geschichte
Kolumbiens ist es in den letzten Jahren der kolumbianischen Regierung
gelungen, in allen 1 098 Gemeinden des Landes staatliche Präsenz zu zeigen. Zur
Verbesserung dieser Situation hat die kolumbianische Regierung indigene und
afro-kolumbianische Autoritäten ermächtigt, Registrierungen vorzunehmen.
d) Welche Maßnahmen hat die kolumbianische Regierung ergriffen, um
die soziale Exklusion indigener und afrokolumbianischer Gruppen zu
beseitigen?
Die kolumbianische Regierung hat neben den in der Antwort zu den Fragen 43c
und 46a bis 46c aufgeführten Projekten mehrere Maßnahmen ergriffen, die der
Beteiligung und sozialen Integration von indigenen Gruppen in Kolumbien
dienen:
Die „indigene Bildung“ („Etnoeducación“) besteht bereits seit 1978 und wurde
in der Verfassung von 1991 als Kollektivrecht der afro-kolumbianischen und
indigenen Bevölkerung festgeschrieben. Das Gesetz zur Erhaltung und zum
Schutz von nativen Sprachen wurde 2009 verabschiedet („Ley de lenguas
aborígenes“). Das Gesundheitssystem wurde auf indigene Gruppen ausgeweitet,
wenn auch noch immer ca. 300 000 Indigene (von insgesamt ca. 1,3 Millionen)
keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung haben. Es ist eine deutliche
Verbesserung der Zugangsmöglichkeiten für Universitätsbildung, Beschäftigung im
öffentlichen Dienst und in der Justiz zu verzeichnen.
e) Inwiefern ist die kolumbianische Regierung der Empfehlung gefolgt,
speziell auf die ländliche Entwicklung ausgerichtete Programme zu
entwickeln?
Es gibt momentan nach Kenntnis der Bundesregierung keine speziell auf die
ländliche Entwicklung ausgerichteten Programme.
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ISSN 0722-8333
47. Wie beurteilt die Bundesregierung das Engagement der kolumbianischen
Regierung im Kampf gegen Vorurteile und Diskriminierung aufgrund
sexueller Orientierung und/oder Geschlechtsidentität?
Im Februar 2007 hatte der Verfassungsgerichtshof Homosexuellen erstmals das
Erbrecht an den Vermögenswerten des verstorbenen Partners zugesprochen,
gefolgt im Oktober 2007 von der Einbeziehung des Partners in die Sozial- und
Gesundheitsversicherung. 2008 und 2009 stärkte das Verfassungsgericht die
Rechte Homosexueller mit weiteren Grundsatzurteilen, welche u. a.
erbrechtliche Ansprüche erstmals auch auf die Pensionsansprüche des verstorbenen
Partners ausdehnen und die Rechte gleichgeschlechtlicher Paare im Strafprozess
stärken. Die Regierung berücksichtigt diese Entscheidungen bei neuen
Gesetzesvorhaben. Der Eintritt in die Armee ist niemanden aufgrund seiner sexuellen
Orientierung verwehrt. Die Direktion der Nationalen Polizei hat an alle
Polizeidienststellen Anweisungen erlassen, bei der Polizeiarbeit und -ausbildung
besonders die Rechte der sexuellen Minoritäten zu berücksichtigen. Es gibt in
größeren Städten einen formalisierten Dialog zwischen entsprechenden
Nichtregierungsorganisationen und der Polizei. Dennoch melden
Nichtregierungsorganisationen immer wieder gewaltsame Übergriffe seitens der Polizei. Die
starke gesellschaftliche Diskriminierung besteht weiter.
48. Wie bewertet die Bundesregierung den Umgang der kolumbianischen
Regierung mit Fällen außergerichtlicher Hinrichtungen durch staatliche
Sicherheitskräfte (so genannten falsos positivos)?
Die Bundesregierung sieht einen ernsthaften politischen Willen der
kolumbianischen Regierung, extra-legale Hinrichtungen durch Angehörige der Streitkräfte
zu verhindern und die bestehenden Fälle durch die Justiz aufarbeiten zu lassen.
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die
Verantwortlichen dieser Verbrechen zur Rechenschaft gezogen und die
Angehörigen der Opfer angemessen entschädigt wurden?
Die kolumbianische Staatsanwaltschaft ermittelt zurzeit in etwa 1 200 Fällen
aus der Zeit vor 2009. Anklageerhebung und Verurteilung verlaufen aber
schleppend. Die bisherigen Urteile enthalten sehr hohe Haftstrafen von über 30 Jahren
für die Täter sowie die Verpflichtung zu Entschädigungszahlungen an die
Angehörigen.
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die
kolumbianische Regierung Maßnahmen zur Vorbeugung
außergerichtlicher Hinrichtungen ergriffen hat?
Bereits im Januar 2008 hat die kolumbianische Regierung neue Leitlinien für die
Beachtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts vorgestellt,
die für Polizei sowie Militär verbindlich sind. Die Regierung und die Führung
der Streitkräfte streben auf Grundlage der neuen Richtlinien eine Null-Toleranz-
Politik gegenüber Menschenrechtsverletzungen durch die Sicherheitskräfte an.
Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen über außergerichtliche,
summarische oder willkürliche Hinrichtungen, Philip Alston, hat in seinem Bericht
diese Maßnahmen ausdrücklich gelobt. Die kolumbianische Regierung arbeitet
bei der Umsetzung der Empfehlungen des Sonderberichterstatters mit dem Büro
des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen in Bogotá
zusammen.]