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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Stärkung der Gendergerechtigkeit in Pakistan (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27997)

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

01.12.2021

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/8017.11.2021

Stärkung der Gendergerechtigkeit in Pakistan

des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/27997)

Die Fragesteller interessieren sich für das vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geförderte Projekt mit dem Titel „Stärkung der Gendergerechtigkeit und sozio-ökonomische Entwicklung mit Landfrauen in Punjab“ im Projektland Pakistan. Das Projekt wird von der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe (EZE) durchgeführt und hat die BMZ-Projektnummer 2017.7619.4. Gefördert wurde das Projekt mit einer Zuwendung in Höhe von 589 000 Euro.

Planmäßig sollte das Projekt am 31. Oktober 2020 abgeschlossen worden sein. Damit handelt es sich nach Auffassung der Fragesteller um einen abgeschlossenen Vorgang, welcher somit einer uneingeschränkten parlamentarischen Kontrolle unterliegt.

Mit Antwort der Bundesregierung vom 25. März 2021 (vgl. Titel der Kleinen Anfrage) wurde auf den Umstand verwiesen, dass eine umfassende Beantwortung der gestellten Fragen erst bei Vorliegen des Schlussverwendungsnachweises erfolgen könne. Der Schlussverwendungsnachweis ist nach den geltenden Förderrichtlinien zwölf Monate nach Beendigung des Bewilligungszeitraumes dem BMZ vom Zuwendungsempfänger vorzulegen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/27997).

Demnach müsste der Schlussverwendungsnachweis des hier betroffenen Vorhabens dem BMZ bereits vorliegen oder wird diesem im Zeitraum der Antwortfrist vorliegen, so dass eine Beantwortung der folgenden Fragen möglich ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wann ging dem BMZ der Schlussverwendungsnachweis zu?

2

Wer ist nach der Konzeption die Zielgruppe des Vorhabens?

3

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung andere Personen, Gruppen oder Organisationen im Rahmen des Vorhabens, intendiert oder nicht, direkt oder indirekt begünstigt oder betroffen?

Wenn ja, welche waren dies?

4

Wie war der Bewilligungszeitraum des Vorhabens ausgestaltet?

5

Welche formalen und inhaltlichen Vorgaben stellt das BMZ für Schlussverwendungsnacheise im Rahmen der Globalbewilligungsverfahren mit den kirchlichen Zentralstellen für Entwicklungshilfe auf?

6

Welches Referat des BMZ war zuständig für die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/27997, und welche weiteren Referate des BMZ wurden beteiligt?

7

Welche Aufgaben hat das für die Antwort zuständige Referat gemäß dem geltenden Geschäftsverteilungsplan des BMZ?

8

Welche Ober- und Unterziele verfolgte das genannte Vorhaben?

9

Welche Zielsetzungen verfolgten die Projekte bzw. Teilprojekte des genannten Vorhabens?

Welche Zielindikatoren oder ähnliche Parameter besitzen die Projektziele jeweils (bitte zuordenbar, qualifiziert und quantifiziert Ausgangs- und Zielwerte angeben)?

10

Welche konkreten Instrumente wurden bei der Durchführung des Vorhabens genutzt (bitte nach Art und Anzahl aufschlüsseln)?

a) Welche Lehrinhalte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der durchgeführten Seminare vermittelt?

b) Welche Themen wurden in den durchgeführten Workshops und Trainings besprochen, und welche Fähigkeiten sollten nach Kenntnis der Bundesregierung vermittelt werden (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/27997)?

c) Welchen Inhalt hatten die durchgeführten Straßentheater nach Kenntnis der Bundesregierung (vgl. Antwort zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 19/27997)?

d) Welcher Personenkreis wurde wie im Rahmen der durchgeführten Fortbildungskurse nach Kenntnis der Bundesregierung fortgebildet?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg des genannten Vorhabens, und auf welche Grundlagen stützt sie ihre Bewertung?

12

Mit welchen Herausforderungen, abgesehen von den Auswirkungen der COVID-19-Krise, sah sich der Zuwendungsempfänger bei der Umsetzung des genannten Vorhabens und der Zielerreichung nach Kenntnis der Bundesregierung konfrontiert?

13

Wie war der Struktur- und Finanzplan des genannten Vorhabens konkret ausgestaltet?

a) Welche Summen wurden über welche Förderzeiträume für Bildungs- und Beratungsmaßnahmen in den Kooperationsländern angesetzt?

b) Welche Summen wurden über welche Förderzeiträume für Bildungsmaßnahmen außerhalb der Kooperationsländer angesetzt?

c) Welche Summen wurden über welche Förderzeiträume für Start-, Ausstattungs- und Materialhilfen angesetzt?

d) Welche Summen wurden über welche Förderzeiträume für Baumaßnahmen angesetzt?

e) Welche Summen wurden über welche Förderzeiträume für Personal- und Infrastruktur in den Kooperationsländern angesetzt?

f) Welche Summen wurden über welche Förderzeiträume für Vorbereitung, Begleitung, Auswertung und Nachbetreuung von Projekten angesetzt?

g) Welche Summen wurden über welche Förderzeiträume für Zuschüsse zu den Verwaltungskosten angesetzt?

14

Welche Summen wurden für die Projekte bzw. Teilprojekte des genannten Vorhabens angesetzt (bitte nach Projekt, Förderzeiträumen und entsprechenden Kostenansätzen aufschlüsseln)?

15

Wie war der Stellenplan nach Kenntnis der Bundesregierung konkret ausgestaltet (bitte nach Projekt bzw. Teilprojekt, Personalart, Aufgabengebiet, Förderzeiträumen und Vergütung in Euro angeben)?

16

Wie setzt sich das Evaluierungsergebnis (Zielerreichung von 90 bis 100 Prozent) anhand der einzelnen OECD-DAC-Kriterien nach Kenntnis der Bundesregierung zusammen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/27997)?

a) Wann genau wurde das Vorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert?

b) Wer hat das Vorhaben nach Kenntnis der Bundesregierung evaluiert?

c) Welche Art der Evaluierung kam hier nach Kenntnis der Bundesregierung zur Anwendung?

d) Auf welchen Informationen basiert die Evaluierung nach Kenntnis der Bundesregierung, und wurden diese Informationen systematisch erhoben?

e) Liegt dem BMZ der Evaluierungsbericht vor, und wenn ja, unter welchem Geschäftszeichen wird dieser innerhalb des BMZ erfasst?

17

Wurde bereits eine Verwendungsnachweisprüfung bezüglich des genannten Projekts durch das BMZ durchgeführt?

Wenn ja, wann, mit welchem Ergebnis, und mit welchen Prüfvermerken?

18

Welche entwicklungspolitischen Interessen wurden nach Auffassung der Bundesregierung mit der Förderung des Projekts verfolgt?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die Selbsttragfähigkeit des geförderten Projekts?

20

Welche Informationen und Erkenntnisse wurden nach Abschluss des geförderten Projekts durch die Bundesregierung gesammelt?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit des geförderten Projekts?

22

Auf welcher Grundlage bzw. anhand welcher Informationen und nach welcher Methodik bewertet die Bundesregierung die Wirtschaftlichkeit des geförderten Projekts?

23

Ist die BMZ-Projektnummer 2017.7619.4 des Vorhabens korrekt?

Berlin, den 4. November 2021

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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