Unerlaubte Einreisen und ihre strafrechtlichen Konsequenzen
der Abgeordneten Stephan Brandner, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Gemäß § 95 Absatz 1 Nummer 3 i. V. m. § 14 Absatz 1 Nummer 1 oder 2 des Aufenthaltsgesetzes wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer ohne einen erforderlichen Pass, Passersatz oder die erforderliche Aufenthaltserlaubnis in das Bundesgebiet einreist. Eine Ausnahme gilt gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention für Flüchtlinge, sofern sie unmittelbar aus einem Gebiet kommen, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit bedroht waren und die sich unmittelbar bei den Behörden melden. Da allerdings alle Nachbarländer Deutschlands als sichere Drittstaaten gelten, ist dies allenfalls bei der Einreise per Flugzeug oder auf dem Seeweg erfüllt. Dennoch werden in der Praxis viele Ermittlungsverfahren, die wegen unerlaubter Einreise eingeleitet werden, wegen Geringfügigkeit eingestellt, und zwar obwohl der deutsche Staat und damit letztlich die steuerzahlenden Bürger für die Kosten der Unterbringung, Versorgung usw. aufzukommen haben, sofern die unerlaubte Einreise dafür genutzt wird, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.
Ausweislich eines aktuellen Medienberichts ist seit dem Anbruch der zweiten Jahreshälfte dieses Jahres die Zahl der Migranten, die über Belarus nach Deutschland kommen, stark gestiegen (https://www.welt.de/politik/deutschland/article235158972/Fast-10-000-illegale-Einreisen-aus-Belarus-nach-Deutschland.html). Demnach habe die Bundespolizei allein in der ersten Novemberhälfte über 2 000 unerlaubte Einreisen nach Deutschland mit einem Bezug zu Belarus festgestellt. „Bis zum 18. November waren es nach Angaben des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam 2020 unerlaubte Einreisen, zumeist über die deutschpolnische Grenze“ (ebd.). Im gesamten Jahr 2021 seien bisher 9 861 unerlaubte Einreisen mit Belarus-Bezug festgestellt worden (ebd.).
Mit der vorliegenden Anfrage soll geklärt werden, wie sich die Anzahl der unerlaubten Einreisen nach Deutschland innerhalb des Jahres 2021 sowie innerhalb der vergangenen Jahre insgesamt entwickelt hat und welche strafrechtlichen Konsequenzen dies für die Tatverdächtigen nach sich gezogen hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Wie viele Personen sind in dem Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Oktober 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung ohne gültige Einreisedokumente unerlaubt nach Deutschland eingereist (bitte nach Jahresscheiben, der Staatsangehörigkeit, dem Herkunftsland sowie dem Land, aus dem die Person nach Deutschland eingereist ist, aufschlüsseln)?
Bei wie vielen von den in Frage 1 abgefragten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der unerlaubten Einreise nach Deutschland ein Ermittlungsverfahren eingeleitet (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
Bei wie vielen von den in Frage 2 erfragten Personen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Ermittlungsverfahren durch Anklageerhebung und bei wie vielen durch Einstellung des Verfahrens beendet (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?
Wie viele von den in Frage 1 erfragten Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund ihrer unerlaubten Einreise gerichtlich verurteilt (bitte entsprechend Frage 1 aufschlüsseln)?