[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2970
17. Wahlperiode 16. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Thomas Gambke,
Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 17/2565 –
Hypo Real Estate – Ursachen für Verluste und Stützungsmaßnahmen sowie
Perspektiven für die Zukunft
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Hypo Real Estate Holding AG (HRE), die sich zu 100 Prozent in
Bundesbesitz befindet, wurde bislang mit 7,7 Mrd. Euro an Kapitalzuführungen und
103,5 Mrd. Euro an Garantien staatlich unterstützt. Allein im Jahr 2010 wurden
bisher rd. 1,9 Mrd. Euro an Kapital und 10 Mrd. Euro an Garantien an
staatlichen Hilfen gewährt. Im Jahr 2009 erwirtschaftete die HRE einen Verlust von
2,2 Mrd. Euro. Über die konkreten Ursachen und Hintergründe für die Verluste
des Jahres 2009 und staatliche Stützungsmaßnahmen des Jahres 2010 besteht
genauso Unklarheit wie über die Umstände für den Rücktritt des ehemaligen
HRE-Vorstandsvorsitzenden Dr. Axel Wieandt und über die geplante
strategische künftige Ausrichtung des Instituts.
1. Auf welche jeweiligen genauen Ursachen und Hintergründe sind die
jüngsten staatlichen Stützungsleistungen (Kapitalerhöhung in Höhe von 1,85
Mrd. Euro, vgl. „Frisches Geld für die Hypo Real Estate“,
www.sueddeut-
sche.de, 3. Mai 2010; Ausweitung des Garantierahmens um 10 Mrd. Euro
auf 103,5 Mrd. Euro, vgl. Pressenotiz des Sonderfonds
Finanzmarktstabilisierung – SoFFin – vom 28. Mai 2010) zurückzuführen?
Welche Rolle spielen dabei Bonitätsverschlechterungen oder Ausfälle
welcher Aktiva bzw. Aktivaklassen, beispielsweise von griechischen oder
spanischen Staatsanleihen oder Immobilienfinanzierungen?
Die vom Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) Ende April 2010
beschlossene Rekapitalisierung der HRE-Gruppe in Höhe von 1,85 Mrd. Euro (von
denen bislang 1,4 Mrd. Euro konkret geflossen sind) dient dazu, zumindest bis
zur in der zweiten Jahreshälfte geplanten Abspaltung von Risikopositionen auf
eine Abwicklungsanstalt („FMS Wertmanagement“) die aufsichtsrechtlich
vorgeschriebenen Mindest-Eigenkapitalquoten an allen Standorten, an denen lokale
regulatorische Meldepflichten bestehen, sicher zu gewährleisten. In der Analyse Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. September
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2970 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedes hierzu notwendigen Kapitalbedarfs spielten potenzielle Wertveränderungen
von Portfolien und mögliche Erhöhungen der aufsichtsrechtlichen
Risikoanrechnungsbeträge (so genannte risikogewichtete Aktiva) auf Grund von weiteren
Verschlechterungen des Euro-Kurses gegenüber dem US-Dollar und dem
britischen Pfund eine Rolle.
Der Liquiditätsbedarf ist auf Marktschwankungen zurückzuführen. Besonders
ein stärkerer US-Dollar beeinflusst die Liquiditätssituation der HRE-Gruppe.
US-Dollar-Aktiva sind über Euro refinanziert (z. B. SoFFin garantierte
Wertpapiere). Wird der US-Dollar stärker, müssen mehr Euro-Wertpapiere zur
Refinanzierung der Aktiva aufgebracht werden. Darüber hinaus werden Staatsanleihen
in besicherten Refinanzierungstransaktionen (so genannter Repo) und über die
Europäische Zentralbank (EZB) Offenmarktgeschäfte refinanziert. Verändert
sich die Bonitätssituation der Staatsanleihen und erhöht sich der Credit Spread
(Risikoaufschlag), dann erhöht sich der Liquiditätsbedarf. Darüber hinaus
erhöhen auch sinkende Zinsen den Liquiditätsbedarf, da unter Besicherungsverträgen
für Absicherungsderivate entsprechend Sicherheiten gestellt werden müssen.
2. Auf welche genauen Ursachen und Hintergründe ist der Verlust in Höhe von
2,2 Mrd. Euro für das Jahr 2009 zurückzuführen?
Aus welchen Gründen wurde damit der noch im April 2009 angenommene
Jahresverlust für das Jahr 2009 von 949 Mio. Euro mehr als zweifach
übertroffen (vgl. Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. Januar 2010,
Absatz 60 – ABl. C 13 vom 20.1.2010 HRE)?
Die Erfolgslage der HRE war im Geschäftsjahr 2009 von der spezifischen
Situation des Konzerns und der weiter angespannten Situation im Kreditgeschäft und
dabei vor allem in der Immobilienfinanzierung geprägt. Als Folge belief sich das
Ergebnis vor Steuern auf -2 221 Mio. Euro. Der Verlust resultierte aus hohen
Wertberichtigungen, die hauptsächlich Forderungen aus
Immobilienfinanzierungen betroffen haben. Darüber hinaus wurde der Provisionsüberschuss in Höhe
von -741 Mio. Euro durch die Aufwendungen für die externen
Liquiditätsunterstützungen belastet.
Verglichen zum Restrukturierungsplan vom 1. April 2009 ergab sich das
schlechte Ergebnis vor allem aus einer höheren Kreditrisikovorsorge. Darüber
hinaus resultierte ein einmaliger Provisionsaufwand in Höhe von 229 Mio. Euro
aus einer erfolgsabhängigen Prämie für die Liquiditätsunterstützungen an den
Bund als Garanten.
3. Auf welche genauen Ursachen und Hintergründe ist der Beteiligungsverlust
des SoFFin für das Jahr 2009 an der HRE um insgesamt 4,75 Mrd. Euro (vgl.
Pressenotiz des SoFFin vom 21. Mai 2010) zurückzuführen?
Welche Rolle spielen dabei Bonitätsverschlechterungen oder Ausfälle
welcher Aktiva bzw. Aktivaklassen, beispielsweise von griechischen oder
spanischen Staatsanleihen oder Immobilienfinanzierungen?
Ursächlich war eine erforderliche Abschreibung des Beteiligungsansatzes
wegen der bereits im Jahre 2009 eingetretenen Verluste in der HRE-Gruppe sowie
auf Basis des im Jahre 2009 erstellten (nunmehr überarbeiteten)
Geschäftsplanes. Die Erforderlichkeit wurde von den Wirtschaftsprüfern des SoFFin
bestätigt.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/29704. Wie hoch werden nach derzeitiger Schätzung die Kosten der Rettung und
Stützung der HRE für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausfallen?
Wie hoch fielen diese Kosten bei einer Opportunitätskostenbetrachtung aus
(Annahme: Investition der für die Rettung und Stützung aufgebrachten
Mittel in deutsche Staatsanleihen mit drei Jahren Laufzeit)?
Die Kosten der Rettung und Stützung der HRE ergeben sich aus dem Saldo des
eingesetzten Kapitals, den dafür anfallenden Kapitalkosten, der für die
Abwicklungsanstalt zu leistenden Verlustausgleichspflicht und gegebenenfalls dem
Ausfall von Garantien auf der einen Seite sowie der eingenommenen Gebühren für
Stabilisierungsmaßnahmen (Vergütung der Beteiligung und Gebühren für
Garantien), der Höhe der Rückzahlung der Kapitalzuführung und dem
Verkaufserlös bei Reprivatisierung auf der anderen Seite.
Das bisher eingesetzte Kapital beträgt rund 7,7 Mrd. Euro (7,42 Mrd. Euro
Rekapitalisierung der HRE sowie 0,28 Mrd. Euro Zahlung an Aktionäre im Rahmen
der Übernahme). Kapitalkosten, Gebühren und Zinsen sind abhängig von der
Laufzeit der Stabilisierungsmaßnahmen und können daher derzeit nicht mit
Sicherheit bestimmt werden. Ein Garantieausfall wird nicht erwartet, die Höhe
etwaiger Verlustausgleichspflichten ist nicht bekannt.
Erträge aus der Veräußerung der Beteiligung können derzeit nicht abgeschätzt
werden. Insgesamt sind daher eventuelle Kosten oder Erträge aus der
Stabilisierung der HRE nicht bezifferbar.
Eine zeitgleiche Investition der SoFFin-Gelder in Bundeswertpapiere mit
dreijähriger Restlaufzeit hätte einen Zinsertrag von insgesamt rund 280 Mio. Euro
p. a. gebracht. Hiervon sind die anfallenden Kapitalkosten in Abzug zu bringen.
5. In welcher Höhe würde nach den derzeitigen Planungen der
Bundesregierung die HRE mit der Einführung einer Bankenabgabe belastet, und
inwiefern und in welcher Höhe erwartet die Bundesregierung infolgedessen
weitere staatliche Stützungsmaßnahmen?
Auf Grundlage des am 25. August 2010 beschlossenen Entwurfs des
Restrukturierungsfondsgesetzes ist vorgesehen, die Bankenabgabe anhand der Passivseite
der Bilanz, gestaffelt nach Größenordnungen und reduziert um Kundeneinlagen
und Eigenkapital, sowie anhand der Derivate zu berechnen. Die diese Vorgabe
konkretisierende Rechtsverordnung befindet sich in Vorbereitung und soll im
Entwurf so rechtzeitig vorgelegt werden, dass sie bei den parlamentarischen
Beratungen des Gesetzes berücksichtigt werden kann. Maßgeblich für die
Berechnung der Abgabe für 2011 werden die Unternehmenszahlen für das Jahr 2010
sein. Eine konkrete Bezifferung der Belastung für die HRE ist daher noch nicht
möglich. Unter Berücksichtigung einer Zumutbarkeitsgrenze ist eine nicht
verkraftbare Belastung aus der Bankenabgabe, die Bedarf für weitere
Stützungsmaßnahmen auslösen würde, allerdings nicht zu erwarten.
6. Wie groß ist das Gesamtexposure der HRE gegenüber Griechenland?
Welchen Anteil daran hat die HRE abgesichert?
Wie ist die Aufteilung des Engagements gegenüber staatlichen Schuldnern
einerseits sowie gegenüber privaten Schuldnern andererseits?
Die HRE hat mit Pressemitteilung vom 23. Juli 2010 zum Ergebnis der
Stresstests des Committee of European Banking Supervisors (CEBS)
(
www.hyporealestate.com) Angaben zu ihrem Engagement gegenüber
Zentralregierungen, Regionalregierungen und Gebietskörperschaften veröffentlicht.
Drucksache 17/2970 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeWeiter hat die HRE zum Stichtag 30. Juni 2010 ihren Halbjahresbericht 2010 im
Internet veröffentlicht (
www.hyporealestate.com) mit folgenden Angaben zu
ihrem regionalen Exposure sowie Schuldnern:
Drucksache 17/2970 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDemnach unterteilt sich das gesamt Exposure at Default (EaD) in Höhe von rund
9,7 Mrd. Euro* gegenüber Griechenland in rund 3,9 Mrd. Euro gegenüber dem
öffentlichen Sektor sowie rund 5,9 Mrd. Euro in nichtstrategischen
Portfolioteilen (Value Portfolio), die in der FMS Wertmanagement bzw. der HRE
wertschonend abgebaut werden sollen. Die Kontrahenten im Value Portfolio sind zu
über 65 Prozent öffentliche bzw. staatlich regulierte Schuldner. Insgesamt liegt
der Anteil privater Schuldner des Exposures gegenüber Griechenland bei
weniger als 25 Prozent. Das Exposure at Default stellt bereits die Höhe des möglichen
Ausfalls dar und ist damit nicht abgesichert.
7. Wie bewertet die Bundesregierung ein Szenario, in dem eine deutliche
Abwertung von Eurozonen-Staatsanleihen am Markt stattfindet?
Was würde dies für die HRE bedeuten?
Im Rahmen des im Juli 2010 durchgeführten europäischen Banken-Stresstests
durch die Europäische Zentralbank wurde ein solches Szenario mit deutlichen
Wertverlusten vorgegeben, um die Widerstandskraft der europäischen Banken
selbst im Fall eines solchen Szenarios beurteilen zu können.
Die Ergebnisse des Stresstests zeigen, dass der europäische Bankensektor
insgesamt in der Lage ist, auch künftig erhebliche Belastungen zu verkraften. In
Deutschland unterschreitet kein Institut selbst bei Annahme eines erheblichen
Wachstumseinbruchs die gesetzliche Kernkapitalquote von 4 Prozent. Nahezu
alle teilnehmenden deutschen Banken weisen unter allen Stressbedingungen eine
* Mögliche Rundungsdifferenzen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/2970Kernkapitalquote von über 6 Prozent aus. Einzige Ausnahme ist die HRE, die in
einem extrem negativen Szenario 2011 unter diesem Wert bliebe.
Die HRE hat mit Pressemitteilung vom 23. Juli 2010 (
www.hyporealestate.com)
dargelegt, dass sie den europäischen Stresstest unter Verwendung der von CEBS
vorgegebenen Szenarien, Methoden und Annahmen durchgeführt habe. Das
Ergebnis der Stresstests zeige, dass die HRE in allen außer zwei besonders
negativen Szenarien für das Jahr 2011 die geforderte Kernkapitalquote von 6 Prozent
übertreffe. Die bankaufsichtsrechtliche Vorgabe einer Kernkapitalquote von
4 Prozent hielte die HRE in allen Stress-Szenarien ein. Die Ergebnisse des
Stresstests für das Jahr 2011 seien dabei nur bedingt aussagekräftig. So
berücksichtige der Stresstest noch nicht die Auslagerung von Vermögenswerten von bis
zu 210 Mrd. Euro in die FMS Wertmanagement, die in der zweiten Jahreshälfte
2010 erfolgen solle. Diese Auslagerung reduziere die risikogewichteten Aktiva
deutlich. Weiterhin habe die HRE im Hinblick auf die andauernde Finanzkrise
eine Rekapitalisierung durch den SoFFin von insgesamt 10 Mrd. Euro beantragt.
Davon seien bislang 7,87 Mrd. Euro bewilligt (von denen 7,42 Mrd. Euro bereits
geflossen sind). Bei vollständiger Rekapitalisierung überträfe die HRE eine
Kernkapitalquote von 6 Prozent in allen Szenarien des aktuellen Stresstests.
8. Aus welchen Gründen wurde die Öffentlichkeit über die Kapitalerhöhung
gemäß Frage 1 und den Beteiligungsverlust des SoFFin gemäß Frage 3
jeweils Freitagnachmittag nach Redaktionsschluss von Printmedien
informiert?
Aus welchen Gründen wurde die Öffentlichkeit über den genauen
Jahresfehlbetrag des SoFFin für das Jahr 2009 erst Ende Mai 2010 informiert?
Der Jahresabschluss des SoFFin wurde in der zweiten Maihälfte durch die
Wirtschaftsprüfer testiert. Daraufhin hielt die Bundesregierung es für geboten,
zunächst das Finanzmarktgremium nach §10a des
Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes (FMStFG) in seiner freitäglichen Sitzung am 21. Mai 2010
zwischen 12 Uhr und 15 Uhr über die Ergebnisse des bewerteten Jahresabschlusses
zu informieren. Die Information der Medien erfolgte im Anschluss.
Die weitere Rekapitalisierung der HRE bedurfte eines Beschlusses des
Lenkungsausschusses, der am Donnerstag, den 29. April 2010, gefasst wurde. Auch
hier hielt es die Bundesregierung für geboten, zunächst den Vorsitzenden des
Finanzmarktgremiums nach § 10a FMStFG zu informieren. Dies und die
abschließende Abstimmung bezüglich der Kommunikation durch die HRE fand am
Veröffentlichungstag – dem Folgetag – statt und konnte erst nach
Redaktionsschluss von Printmedien zum Abschluss gebracht werden.
9. Wie vertragen sich nach Auffassung der Bundesregierung die jüngsten
staatlichen Stützungsmaßnahmen und Verluste sowie die entsprechenden
Hintergründe gemäß den Fragen 1 und 2 mit Aussagen der Bundesregierung der
16. Legislaturperiode sowie der Deutschen Bundesbank, wonach die
existenzbedrohliche Schieflage der HRE im Herbst 2008 allein auf
Verwerfungen am Interbankenmarkt in Folge der Lehman-Insolvenz (vgl.
beispielsweise die Aussagen des Staatssekretärs im Bundesministerium der
Finanzen, Jörg Asmussen, und des Abteilungsleiters im Bundeskanzleramt,
Dr. Jens Weidmann, im 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen
Bundestages; Finanzstabilitätsbericht 2009 der Deutschen Bundesbank: Der Fall
HRE), nicht aber auf problematische Aktiva im Bestand der HRE
zurückgeführt wurden?
Drucksache 17/2970 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeFührt die Bundesregierung auch heute die Ursachen für die Schieflage der
HRE ausschließlich auf die fehlende Verfügbarkeit von Liquidität infolge
der Lehman-Insolvenz zurück?
Welche Rolle spielen aus Sicht der Bundesregierung die Qualität von
Aktiva im Bestand der HRE für die Notwendigkeit geleisteter staatlicher
Stützungsmaßnahmen und die realisierten Verluste im Jahr 2009?
Der Abteilungsleiter im Bundeskanzleramt Dr. Jens Weidmann und
Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen Jörg Asmussen haben in ihren Aussagen
im 2. Untersuchungsausschuss darauf hingewiesen, dass Auslöser für die prekäre
Lage der HRE im Herbst 2008 keine Bewertungsrisiken waren, die auf einen
übermäßigen Bestand problembehafteter Aktiva – wie beispielsweise im zu
dieser Zeit ebenfalls schwer unter Druck geratenen subprime Segment –
zurückzuführen gewesen wären. Stattdessen habe ihre Liquiditätslage, die im
Wesentlichen durch die fristeninkongruente Refinanzierung der Depfa plc. geprägt war,
durch die indirekten Markteffekte in Folge der Lehman Pleite das Institut in die
Krise geführt. Diese Einschätzung, dass krisenauslösendes Moment bei der HRE
die Liquiditäts- nicht aber die Bewertungsrisiken waren, gilt nach wie vor.
Bei der jüngsten Kapitalzuführung spielten hingegen potenzielle
Wertveränderungen von Portfolien und mögliche Erhöhungen der aufsichtsrechtlichen
Risikoanrechnungsbeträge (so genannte risikogewichtete Aktiva) auf Grund von
weiteren Verschlechterungen des Euro-Kurses gegenüber dem US-Dollar und
dem britischen Pfund, wie auch die Auswirkungen weiterer Ratingabstufungen
der so genannten PIIGS-Staaten (Portugal, Italien, Irland, Griechenland und
Spanien) durch die maßgeblichen Ratingagenturen die wichtigste Rolle. Die
Notwendigkeit der Rekapitalisierung ist damit im Wesentlichen nicht auf zu ihrem
Beschlusszeitpunkt bereits eingetretene ungeplante, zusätzliche Verluste oder
Bonitätsverschlechterungen zurückzuführen, sondern als notwendige
Vorsichtsmaßnahme zu verstehen. Der ausgewiesene Verlust im Jahresabschluss 2009
resultierte in erster Linie aus Abschreibungen im Segment der
Immobilienfinanzierung, hohen Aufwendungen für externe Liquiditätsunterstützung, aber auch
einer höheren Kreditrisikovorsorge.
Die beachtlichen Marktturbulenzen und Funktionsstörungen insbesondere im
Zusammenhang mit PIIGS-Staaten und resultierender Euro-Schwäche haben zu
Nachschusspflichten und damit Liquiditätsabflüssen bei der HRE geführt. Diese
Zuspitzung der Krise hat die Liquiditätssituation der HRE trotz aller zuvor
ergriffenen Maßnahmen weiter unter Druck gesetzt. Sie war in der 16.
Legislaturperiode und damit in der Zeit des 2. Untersuchungsausschusses noch nicht
absehbar.
10. Seit wann wusste die deutsche Bankenaufsicht von Überkreuzgeschäften
zwischen HRE und HSH Nordbank AG, um Kreditrisiken aus den
Bilanzen auszulagern (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 4. Februar 2010:
„Brisanter Deal – Codename ,St. Pancras‘“)?
Seit wann wusste die Bundesregierung Bescheid?
Wie hat die Bankenaufsicht von diesen Transaktionen Kenntnis erlangt,
wie die Bundesregierung?
Anfang 2008 hat die deutsche Bankenaufsicht durch Teilnahme an einer
Risikoausschuss-Sitzung bei der HSH Nordbank AG Kenntnis über die Existenz der
Transaktion „St. Pancras“ erlangt. Weitere Informationen wurden anlässlich
einer Prüfung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement bei der
HRE-Gruppe im Frühjahr 2008 gewonnen. Der entsprechende Bericht der
MaRisk-Prüfung (MaRisk: Mindestanforderungen an das Risikomanagement),
in dem die Existenz einer solchen Transaktion am Rande erwähnt wird, wurde
der Bundesregierung im Herbst 2008 vorgelegt. Eine umfassende aufsichtsrecht-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2970liche Prüfung durch die Bankenaufsicht wurde danach angeordnet und
durchführt.
11. Inwiefern verfügt mit Stand April 2010 die HRE (Deutsche
Pfandbriefbank AG) über Kreditausfallversicherungen (CDS) für in ihrem Besitz
befindliche Staatsanleihen (mit der Bitte um jeweils länderspezifische
Angaben), und wenn nein, warum nicht (wenn ja, bitte Aufschlüsselung nach
Ländern und Sektoren – staatlich, privat)?
Die HRE hat keine Kreditausfallversicherungen (CDS) für Absicherungszwecke
der im Besitz befindlichen Staatsanleihen abgeschlossen. Eine Absicherung
hätte sich u. a. aus folgenden Gründen als nicht praktikabel erwiesen:
a) Die Größe des Staatsanleihenportfolios der HRE in Verbindung mit der
Liquidität des CDS-Marktes für Staatsadressen hätte das Vorhaben extrem
erschwert. Zum einen hätten sich auf Grund der benötigten
Absicherungsgrößen Verwerfungen bei den Marktpreisen ergeben, die den Hedge deutlich
verteuert hätten. Zum anderen stünden bei Anleihen von jüngst verstärkt im
Fokus stehenden Staaten nicht genügend Absicherungsverkäufer zur
Verfügung.
b) Für die CDS wäre kein Hedge Accounting möglich. Während die
Staatsanleihen mit ihren Anschaffungskosten im Bankbuch verbleiben, würden
die CDS-Hedges einer Marktbewertung unterzogen. Die GuV-Volatilität
dieses CDS-Hedging-Buches wäre enorm.
c) Ferner würde sich die HRE einem Basisrisiko aussetzen, da an Kassa- und
CDS-Kreditmärkten mit sehr unterschiedlichen Spreads gehandelt wird. Die
CDS-Spreads reflektieren nicht nur die Ausfallwahrscheinlichkeit, sondern
auch erhebliche Liquiditätsprämien, spekulative Elemente sowie den
generellen Marktrisikoappetit.
12. Was waren die genauen Ursachen für den Rücktritt von Dr. Axel Wieandt
vom Vorsitz des Vorstands der HRE im März 2010?
Welche Rolle spielten unterschiedliche Vorstellungen zwischen dem Bund
als Eigentümer und Dr. Axel Wieandt hinsichtlich der künftigen
strategischen Ausrichtung der Bank?
Falls es solche Differenzen gab, worin genau bestanden diese?
Inwiefern sind Medienberichte korrekt, nach denen Dr. Axel Wieandt mehr
unternehmerische Freiheit für die Bank einforderte, der Bund hingegen
umfassende Informationspflichten in kurzen Intervallen durchsetzen
wollte (vgl. DER SPIEGEL 13/2010, S. 72)?
Welche Rolle spielte das von Dr. Axel Wieandt entwickelte
Vergütungsmodell, das für das Jahr 2009 Boni in Höhe von 25 Mio. Euro vorgesehen
haben soll?
Inwiefern hätte Dr. Axel Wieandt selbst sowie der Vorstand von diesen
Boni profitiert?
Die Zusammenarbeit zwischen Dr. Axel Wieandt und den Eigentümern war in
Sachfragen, die die Neuausrichtung der HRE betrafen, stets vertrauensvoll.
Zwischen Dr. Axel Wieandt und dem Bund bzw. der den SoFFin verwaltenden
Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) als Eigentümer gab es
jedoch unterschiedliche Auffassungen hinsichtlich der besonderen Situation der
HRE. Nach Auffassung des Bundes kann eine Bank, die zu 100 Prozent vom
Bund übernommen und mit Steuergeldern gerettet werden musste, nicht mit
denselben Maßstäben gemessen werden, wie eine normale Bank. Vielmehr müssen
Drucksache 17/2970 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodealle Entscheidungen besonders hohen Ansprüchen an ihre politische
Vertretbarkeit genügen. Zudem sind erhöhte Informations- und Offenlegunspflichten
gegenüber der FMSA und damit mittelbar der Bundesregierung und dem Parlament
zu erfüllen. Diese unterschiedlichen Auffassungen haben sich vor allem bei
Fragen der Vergütung gezeigt, bei denen der Bund eine wesentlich restriktivere
Haltung vertreten hat. Die Eigentümer waren sich dabei bewusst, dass dies für
den Vorstand und die Beschäftigten der Bank zu Einbußen im Vergleich zu
Mitarbeitern anderer Banken führen kann. Dennoch muss die Begrenzung der
Vorstandsgehälter auf 500 000 Euro p. a. grundsätzlich bis zur Reprivatisierung der
HRE Bestand haben.
13. Sind Berichte zutreffend, nach denen der Arbeitsvertrag des ehemaligen
HRE-Vorstandsvorsitzenden Dr. Axel Wieandt eine
Altersversorgungsregelung enthält, nach der er ab seinem 60. Lebensjahr jährlich rd. 240 000
Euro erhält (vgl.
www.stern.de)?
Wie hieß der damalige Vorsitzende des Aufsichtsrats, der den Vertrag in
Vertretung des Aufsichtsrats unterzeichnet hat, und wie hießen die
damaligen Mitglieder des Aufsichtsrats, die Kenntnis vom Inhalt des Vertrags
hatten (vgl. Bundestagsdrucksache 17/1812, Antwort auf die Schriftliche
Frage 43)?
Waren Mitglieder der damaligen Bundesregierung, Vorstände oder
Mitarbeiter der Deutschen Bundesbank oder der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht über die Altersvorsorgeregelung informiert, und wenn ja,
welche Personen waren dies?
Haben diese Personen die genannte Regelung gebilligt?
Bei Abschluss des Anstellungsvertrages Dr. Axel Wieandts war unter den
Aufsichtsräten der HRE kein Vertreter des Bundes. Die Ausgestaltung des
Anstellungsvertrages war Angelegenheit der Organe der Bank. Der FMSA war der
Entwurf des Anstellungsvertrages zugeleitet worden. Der Anstellungsvertrag
unterlag damals noch nicht den Berichtspflichten gegenüber der FMSA oder einem
Zustimmungserfordernis seitens der FMSA. Der Bundesregierung wurde der
Vertrag vorab nicht zur Kenntnis oder Zustimmung zugeleitet.
14. Gibt es nach der Auflösung des Vertrages mit dem Vorstandsvorsitzenden
Dr. Axel Wieandt Erkenntnisse über steigende Personalfluktuation im
Vorstandsbereich bzw. nachgeordneten Ebenen?
Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse über signifikant steigende
Personalfluktuation im Vorstandsbereich bzw. den nachgeordneten Ebenen in der
Folge der Auflösung des Vertrages mit Dr. Axel Wieandt.
15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den weiteren staatlichen Kapital-
und Garantiebedarf der HRE für die Jahre 2010 und 2011, und wann sollen
nach derzeitigen Planungen jeweils weitere Kapital- und
Garantiezuführungen erfolgen?
Auf welche genauen Ursachen und Hintergründe sind etwaige weitere
staatliche Stützungen zurückzuführen?
Welche Rolle spielt dabei die Qualität von Aktiva im HRE-Bestand?
Der HRE-Gruppe steht aktuell ein Garantierahmen von bis zu 142 Mrd. Euro zur
Verfügung. Mit der jüngsten Erhöhung des Garantierahmens der HRE soll
jeglichen Liquiditätsrisiken begegnet werden können, die bis zur und im
Zusammenhang mit der Abspaltung von Risikopositionen auf die HRE-Abwicklungs-
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/2970anstalt „FMS Wertmanagement“ auftreten können. Die bevorstehende
Abspaltung umfangreicher Risikopositionen und nicht strategischer Geschäftsbereiche
von der HRE auf die FMS Wertmanagement, die nach der erforderlichen
beihilferechtlichen Genehmigung und Entscheidung des Lenkungsausschusses im
2. Halbjahr 2010 erfolgen soll, stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur
erfolgreichen Neuausrichtung der HRE dar. Diese Transaktion ist in ihrer Art, ihrem
Umfang und ihrer Komplexität bisher einmalig. Sie findet zudem in einer
Situation erheblicher Marktvolatilitäten statt.
Die Garantien können daher nur bis zum Zeitpunkt der geplanten Abspaltung in
Anspruch genommen werden und weisen lediglich die (für die Einreichung bei
der EZB/der Deutschen Bundesbank erforderliche) Mindestlaufzeit von drei
Monaten auf.
In der zweiten Jahreshälfte sollen die durch SoFFin-Garantien besicherten
Wertpapiere vollständig auf die FMS Wertmanagement übertragen und bis spätestens
Mitte 2011 sukzessive durch eigene Emissionen der FMS Wertmanagement
ersetzt werden. Die Deutsche Pfandbriefbank AG (pbb) – die neue Kernbank der
HRE – wird planmäßig nach der Übertragung keine SoFFin-Garantien mehr in
Anspruch nehmen.
Außerdem wurde der HRE eine Kapitalzuführung von bis zu 10 Mrd. Euro in
Aussicht gestellt, von denen aktuell 7,42 Mrd. Euro geflossen sind. Der weitere
Kapitalbedarf hängt insbesondere von der allgemeinen Marktentwicklung,
sowie Zeitpunkt und Umfang der auf die FMS Wertmanagement zu übertragenden
Risikoaktiva ab. Über die noch ausstehende Kapitalzuführung soll im
Zusammenhang mit der Befüllung der FMS Wertmanagement entschieden werden.
16. Aus wie vielen juristischen Gesellschaften besteht die Hypo Real Estate
Holding AG heute, wie heißen sie, in welchen Ländern haben sie jeweils
ihren Sitz, und wie hoch sind die jeweiligen Bilanzvolumina
(einschließlich etwaiger außerbilanzieller Engagements)?
An wie vielen juristischen Gesellschaften ist die Hypo Real Estate Holding
AG mittelbar oder unmittelbar zu welchen jeweiligen Anteilen beteiligt,
wie heißen sie, in welchen Ländern haben diese Beteiligungen jeweils
ihren Sitz, und wie hoch sind die jeweiligen Bilanzvolumina (einschließlich
etwaiger außerbilanzieller Engagements)?
Der Konzern der Hypo Real Estate Holding AG bestand zum 30. Juni 2010 aus
84 juristischen Gesellschaften (inklusive der Muttergesellschaft). Die
Bilanzvolumina sowie außerbilanzielle Engagements der Beteiligungen basieren auf
den letzten nach lokalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten
Abschlüssen und sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen. Die darin enthaltenen
Daten sind jedoch ständigen Änderungen unterworfen.
Aufstellung siehe Anhang.
17. Wie stellt sich die geplante künftige strategische Ausrichtung der HRE
jenseits der bekannten Konzentration auf die Geschäftsfelder Staats- und
Gewerbeimmobilienfinanzierung in den Ländern Deutschland, Frankreich
und Deutschland dar?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurde bei der Entwicklung des neuen
Geschäftsmodelles auch eine vollständige Abwicklung der Bank geprüft?
Welche Bilanzsummen sind jeweils für das Ende der Jahre 2010 bis 2014
vorgesehen?
Inwiefern und für welchen künftigen Zeitraum gelten noch die im
vorgenannten Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. Januar 2010 genann-
Drucksache 17/2970 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeten Zielangaben hinsichtlich des künftigen Geschäftsmodells mit Bezug
auf die Refinanzierung von 65 Prozent über Pfandbriefe (vgl. Fußnote 19),
eine durchschnittliche Marge von 0,65 bis 0,75 Prozent über dem
Interbankensatz (vgl. Absatz 62) sowie ein geplantes jährliches Neugeschäft von 1
bis 2 Mrd. Euro (vgl. Absatz 62)?
Ab wann sollen diese Zielvorgaben erreicht sein?
Sollten sie bereits für das erste Halbjahr 2010 gelten, und falls ja, inwiefern
konnten sie erreicht bzw. nicht erreicht werden?
Bei der Entwicklung eines Geschäftsmodells wurden alle denkbaren Optionen
geprüft. Eine vollständige Abwicklung wurde verworfen, da diese erhebliche
Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität und die finanziellen Interessen des
Bundes gehabt hätte.
Gegenüber der bekannten strategischen Ausrichtung der HRE hat sich im
Geschäftsmodell der Kernbank keine Veränderung ergeben, allerdings ist die
Übertragung von Risikopositionen und nicht strategienotwendigen
Geschäftsbereichen der HRE-Gruppe im Volumen von bis zu 210 Mrd. Euro auf eine
Abwicklungsanstalt in Vorbereitung, die das nichtstrategische Bestandsgeschäft
marktschonend abwickeln soll. Die Abwicklungsanstalt mit Namen FMS
Wertmanagement wurde mittlerweile errichtet; die Übertragung der vorgenannten
Positionen bedarf allerdings noch der Genehmigung des Lenkungsausschusses
und der EU-Kommission.
Zu den geplanten Bilanzsummen der Jahre 2010 bis 2014 können keine Angaben
gemacht werden, da dies unter anderem Gegenstand des laufenden
Beihilfeverfahrens mit der EU-Kommission ist.
Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 21. Januar 2010 befindet sich keine
Veröffentlichung zur HRE. Im Amtsblatt der Europäischen Union vom 20.
Januar 2010 wird eine Bandbreite der Planwerte angegeben. Diese Planwerte
gelten grundsätzlich auch für das erste Halbjahr 2010; aus Gründen der hohen
Ressourcenbindung für die oben erwähnte Gründung und Abspaltung einer
Abwicklungsanstalt wurden die Neugeschäftsvolumina jedoch bislang nicht erreicht.
18. Ist bereits ein Zeitpunkt für die Reprivatisierung absehbar oder geplant?
Die staatliche Beteiligung an Unternehmen des Finanzsektors erfolgte mit dem
klaren Grundsatz, dass diese nur temporär im Rahmen der Krisenbewältigung zu
verstehen sei. Vielmehr soll sie zeitlich so eng wie möglich begrenzt werden und
nach Erreichen des Stabilisierungszwecks unter Wahrung der Interessen des
Steuerzahlers zurückgeführt werden. Insofern ist die Bundesregierung im
Einklang mit den Empfehlungen des Europäischen Rates vom 10. Dezember 2009
und der G20-Finanzminister vom 7. November 2009.
Zeitpunkt und Strategie eines Ausstiegs hängen jedoch von diversen Faktoren,
wie der weiteren Stabilisierung der Finanzmärkte, den allgemeinen
Marktentwicklungen, der nachhaltig wirtschaftlichen Stabilisierung des Instituts sowie
eventuellen beihilferechtlichen Vorgaben ab. Ein Zeitpunkt für den Ausstieg
kann daher noch nicht konkret benannt werden.
19. Welche beihilferechtlichen Einschränkungen sieht die Bundesregierung
bei weitergehendem Rekapitalisierungsbedarf der Hypo Real Estate?
Jede Kapitalisierung stellt eine Beihilfe dar, die beihilferechtliche Auflagen der
EU-Kommission zur Folge haben kann.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/297020. Inwiefern und mit welchen konkreten Maßnahmen sollen die wiederholt
vorgebrachten Zweifel der EU-Kommission an der
Überlebensfähigkeit der HRE ausgeräumt werden (vgl. Amtsblatt der EU vom 20. Januar
2010: Verfahren bezüglich der Durchführung der Wettbewerbspolitik,
Absatz 58 ff.)?
In den Medien wurde mehrfach eine Aussage der EU-Kommission zitiert, die
Zweifel an der Nachhaltigkeit des Geschäftsmodells der HRE zum Ausdruck
bringt. Diese Äußerungen sind vor folgendem Hintergrund zu sehen:
Die EU-Kommission hat am 13. November 2009 die Kapitalzuführung des
SoFFin in Höhe von 3 Mrd. Euro vorübergehend genehmigt. Zugleich wurde
diese Kapitalzuführung sowie weitere der EU-Kommission notifizierte Beihilfen
in das laufende Entscheidungsverfahren im Rahmen einer so genannten
Erweiterungsentscheidung einbezogen. Dabei verwendet die EU-Kommission unter
anderem die Formulierung „Zweifel an der Lebensfähigkeit“. Diese
Erweiterungsentscheidung hat die EU-Kommission am 20. Januar 2010 veröffentlicht.
Diese Vorgehensweise und die gewählte Formulierung sind üblich. Bei den
ausgedrückten Zweifeln handelt es sich um eine juristische Wortwahl zur
Begründung des Andauerns eines Prüfverfahrens.
Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass die EU-Kommission das
gesamte Beihilfenpaket genehmigen wird. Mit einer Entscheidung wird im Laufe
der zweiten Jahreshälfte 2010 gerechnet.
21. Welchen Anteil ihrer Refinanzierung wickelte die HRE zum 1. Juni 2010
über die Europäische Zentralbank ab?
Wie entwickelte sich dieser Wert auf Halbjahresbasis seit Juni 2008?
Die HRE-Gruppe ist im hohen Maß von der Refinanzierung über die EZB
abhängig. Ein großer Teil der Liquiditätshilfen (derzeit 89 Mrd. Euro) werden über die
EZB refinanziert. Darüber hinaus werden noch Wertpapiere von dritten Parteien
bei der EZB im Tenderverfahren genutzt.
Das Volumen der Zentralbankrefinanzierung ist von Juni 2008 bis Januar 2009
stetig angestiegen. Jedoch konnte über den Ausbau der bilateralen Repos im
Rahmen der Stabilisierung der HRE-Gruppe das Zentralbankvolumen von März
2009 bis Juni 2010 um ca. 30 bis 40 Mrd. Euro reduziert werden.
22. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die Stresstests
der EU-Kommission auf die HRE, Commerzbank Aktiengesellschaft und
WestLB AG?
Sind unter Umständen neue Maßnahmen zur Rekapitalisierung und/oder
Garantiegewährung geplant, und wie schätzt die Bundesregierung die
Wahrscheinlichkeit ein, dass dann beihilferechtliche Verfahren der EU-
Kommission drohen?
Die Ergebnisse des Stresstests zeigen, dass der europäische Bankensektor
insgesamt in der Lage ist, auch künftig erhebliche Belastungen zu verkraften. In
Deutschland unterschreitet kein Institut selbst bei Annahme eines erheblichen
Wachstumseinbruchs, die gesetzliche Kernkapitalquote von 4 Prozent. Nahezu
alle teilnehmenden deutschen Banken weisen unter allen Stressbedingungen eine
Kernkapitalquote von über 6 Prozent aus. Einzige Ausnahme ist die HRE, die in
einem extrem negativen Szenario 2011 unter diesem Wert bliebe. Allerdings
wurde hier nicht die bereits eingeleitete Neustrukturierung der HRE
berücksichtigt, die insbesondere die im zweiten Halbjahr 2010 geplante Auslagerung von
Vermögenswerten in eine Abwicklungsanstalt und eine weitere Kapitalstärkung
vorsieht.
Drucksache 17/2970 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeIn Deutschland stehen bis Ende 2010 die Instrumente des
Finanzmarktstabilisierungsfonds zur Verfügung, um möglichen Kapitalisierungsbedarf von Instituten
zu decken und die Finanzstabilität in Deutschland – im Einklang mit dem
europäischen Beihilferecht – zu sichern. Über die bei der HRE in Vorbereitung
befindlichen Maßnahmen hinaus sind derzeit auf Grund der Stresstestergebnisse
keine neuen Maßnahmen zur Rekapitalisierung durch den SoFFin geplant.
23. Welche Planung verfolgt die Bundesregierung hinsichtlich des Rankings
der HRE bei den drei oder einer der drei internationalen Ratingagenturen?
Bis wann soll welches Ranking erreicht werden?
Sollte das angestrebte Rating nicht erreicht werden, welche Auswirkungen
hätte das auf die Situation der HRE besonders hinsichtlich ihrer
Refinanzierungskosten und der Reprivatisierungsstrategie?
Die Bundesregierung ist sich der Bedeutung der Einschätzung der Bonität durch
die Ratingagenturen bewusst. Die Aufsichtsgremien lassen sich über den aktiven
Dialog der HRE mit den Ratingagenturen laufend berichten.
Die Höhe der Ratings der zur HRE-Gruppe gehörenden Banken basieren auf der
Einschätzung qualitativer und quantitativer Faktoren wie z. B.
a) die Angemessenheit der Eigenkapitalausstattung und/oder die explizite oder
implizite Unterstützung des Gesamtverbundes bzw. der Eigentümer,
b) die Etablierung eines nachhaltigen Geschäftsmodells belegt durch
Profitabilität,
c) Stabilität des Zugangs zu den Refinanzierungsmitteln,
d) die Portfolioqualität,
e) der Risikomanagementansatz.
Nach der Einschätzung durch die Ratinganalysten sind insbesondere die
Wahrscheinlichkeit sowie der Umfang der weiteren staatlichen Unterstützung und der
Dauer des weiteren Engagements des Bundes als Eigentümer der HRE wichtig.
In diesem Zusammenhang spielen mögliche durch die EU-Kommission
formulierte Auflagen eine erhebliche Rolle.
Die HRE strebt langfristig eine Verbesserung ihres Ratings an. Die
Entscheidungen der Ratingagenturen werden vom weiteren Verlauf des
Restukturierungsprozesses und der künftigen Eigenkapitalausstattung abhängen. Grundsätzlich
eröffnet die geplante Dekonsolidierung von Vermögenswerten in die FMS
Wertmanagement im zweiten Halbjahr 2010 die Möglichkeit zur Stabilisierung und
Verbesserung der aktuellen Ratings. Eine Ratingverbesserung würde die
eigenständige Refinanzierungsfähigkeit des Instituts weiter verbessern und hätte
positive Auswirkungen auf die Reprivatisierung.
24. Welche Szenarien hat die Bundesregierung bezüglich des Verkaufs der
Westdeutschen Immobilienbank entwickelt?
Schließt die Bundesregierung aus, dass die Westdeutsche ImmobilienBank
AG beispielsweise an die KfW Bankengruppe verkauft werden soll?
Der Verkauf der Westdeutschen ImmobilienBank erfolgt durch deren
Eigentümer. Der Verkaufsprozess läuft, die Abgabe verbindlicher Angebote ist zum
23. Juli 2010 erfolgt. Diese werden nun durch den Eigentümer geprüft. Die
KfW Bankengruppe hat kein Angebot zum Erwerb der Westdeutschen
ImmobilienBank abgegeben.
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ANHANG zu FRAGE 16
Anteilsbesitz der Hypo Real Estate Holding AG
zum 31.12.2009 Ausserbilanzielle
Engagements Kapitalanteil in %
insgesamt davon davon Bilanzsumme
Name und Sitz Sitzland § 16 Abs. 4
AktG
unmittel
bar
mittelbar Währung in Tsd. in Tsd.
Tochterunternehmen
Konsolidiert
Kreditinstitute
Inländische Kreditinstitute
Deutsche Pfandbriefbank AG, München Deutschland 100,00% 100,00% - EUR 272.944.403 3.314.067
Ausländische Kreditinstitute
DEPFA ACS Bank puc, Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR 83.064.546 154.309
DEPFA Bank plc, Dublin Irland 100,00% 100,00% - EUR 157.745.522 5.265.366
DEPFA Bank Europe plc, Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR 34.054 0
Hypo Pfandbrief Bank International S.A.,
Luxemburg
Luxemburg 100,00% - 100,00% EUR 8.053.396 0
Hypo Public Finance Bank puc, Dublin Irland 99,99% - 99,99% EUR 1.465.816 93.826
Hypo Public Finance USA Inc., New York USA 100,00% - 100,00% USD 1.311.022 26.601.961
Hypo Real Estate Capital Hong Kong
Corporation Ltd. i.L., Hong Kong
China 100,00% - 100,00% HKD 799.330 0
Hypo Real Estate Capital India Corporation
Private Ltd., Mumbai
Indien 100,00% 0,00% 100,00% INR 375.857 0
Hypo Real Estate Capital Singapore
Corporation Private Ltd., Singapur
Singapur 100,00% - 100,00% SGD 631.150 123.918
Sonstige konsolidierte Unternehmen
DEPFA Asset Management Romania S.A.
i.L., Bukarest
Rumänien 100,00% - 90,00% EUR 1.249 0
DEPFA Bank Representacoes Ltda.i.L., Sao
Paulo
Brasilien 100,00% - 100,00% EUR - 0
DEPFA Finance N.V., Amsterdam Niederlande 100,00% - 100,00% EUR 1.230.640 0
DEPFA Funding II LP, London Großbritannien 100,00% - 100,00% EUR 407.319 0
DEPFA Funding III LP, London Großbritannien 100,00% - 100,00% EUR 300.311 0
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DEPFA Funding IV LP, London Großbritannien 100,00% - 100,00% EUR 560.576 0
DEPFA Hold Six, Dublin Irland 100,00% - 100,00% USD - 0
DEPFA Investment Bank Ltd. i.L., Nikosia Zypern 100,00% - 100,00% EUR - 0
DEPFA Ireland Holding Ltd., Dublin Irland 100,00% - 100,00% USD 265.049 0
Flint Nominees Ltd., London Großbritannien 100,00% - 100,00% GBP 228.669 0
Hypo Property Investment (1992) Ltd.,
London
Großbritannien 100,00% - 100,00% GBP 1 0
Hypo Property Investment Ltd., London Großbritannien 100,00% - 100,00% GBP 497 0
Hypo Property Participation Ltd. i.L., London Großbritannien 100,00% - 100,00% GBP 240 0
Hypo Property Services Ltd., London Großbritannien 100,00% - 100,00% GBP 112 0
Hypo Real Estate Capital Corp., New York USA 100,00% - 100,00% USD 6.019.163 658.040
Hypo Real Estate Capital Japan Corp., Tokio Japan 100,00% - 100,00% JPY 285.794.682 0
Hypo Real Estate Finance B.V. i.L.,
Amsterdam
Niederlande 100,00% 100,00% - EUR 276 0
Hypo Real Estate International LLC I i.L.,
Wilmington
USA 100,00% - 100,00% EUR 381.941 0
Hypo Real Estate International Trust I i.L.,
Wilmington
USA 100,00% - 100,00% EUR 381.741 0
Hypo Real Estate Investment Banking Ltd.i.L.,
London
Großbritannien 100,00% - 100,00% GBP - 0
Hypo Real Estate Systems GmbH, München Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 36.649 0
Hypo Real Estate Transactions S.A.S., Paris Frankreich 100,00% - 100,00% EUR 59.940 0
IMMO Immobilien Management GmbH & Co.
KG, München
Deutschland 94,00% - 94,00% EUR 6.385 0
Liffey Belmont I LLC i.L., Wilmington USA 100,00% - 100,00% USD 1.042 0
Liffey Belmont II LLC i.L., Wilmington USA 100,00% - 100,00% USD 1.378 0
Liffey Belmont III LLC i.L., Wilmington USA 100,00% - 100,00% USD 1.152 0
Liffey Camelback LLC i.L., Wilmington USA 100,00% - 100,00% USD 17.017 0
Liffey NSYC LLC i.L., Wilmington USA 100,00% - 100,00% USD 40.181 0
Quadra Realty Trust, Inc. i.L., Maryland USA 100,00% - 100,00% USD - 0
Ragnarök Vermögensverwaltung AG & Co.
KG, München
Deutschland 94,00% - 94,00% EUR 8.657 0
The Greater Manchester Property Enterprise
Fund Ltd. i.L., London
Deutschland 100,00% - 100,00% GBP - 0
WH-Erste Grundstücks GmbH & Co. KG,
Schönefeld
Deutschland 93,98% - 93,98% EUR 83.387 0
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WH-Zweite Grundstücks GmbH & Co. KG,
Schönefeld
Deutschland 93,98% - 93,98% EUR 44.764 0
Zamara Investments Ltd. i.L., Gibraltar Gibraltar 100,00% - 100,00% GBP 89 0
Nicht konsolidierte Unternehmen
Sonstige nicht konsolidierte Unternehmen
DBE Property Holdings Ltd., Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR 75 k.A.
DEPFA Hold Four Ltd.i.L., Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR - k.A.
DEPFA Hold One Ltd., Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR - k.A.
DEPFA Hold Three Ltd. i.L., Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR - k.A.
DEPFA Hold Two Ltd., Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR - k.A.
DEPFA Royalty Management Ltd.i.L., Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR - k.A.
Frappant Altona GmbH, München Deutschland 88,40% - 88,40% EUR 11.883 0
FSHC Guernsey Holdings Ltd., Guernsey Guernsey 6,03% - 6,03% GBP - 0
FSHC Jersey Holdings Ltd., Jersey Jersey 6,03% - 6,03% GBP - 0
FUNDUS Gesellschaft für Grundbesitz und
Beteiligungen mbH, München
Deutschland 94,00% - 94,00% EUR 3.360 0
GfI-Gesellschaft für Immobilienentwicklung
und – verwaltung mbH i.L., Stuttgart
Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 15 0
Hypo Dublin Properties Limited, Dublin Irland 100,00% - 100,00% EUR 157 k.A.
Immo Immobilien Management
Beteiligungsgesellschaft mbH, München
Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 35 0
IMMO Invest Real Estate GmbH, München Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 3.514 0
IMMO Trading GmbH, München Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 1.817 0
Meridies Grundbesitz- und
Bebauungsgesellschaft mbH, München
Deutschland 94,00% - 94,00% EUR 724 0
Quadra QRS, LLC i.L., Maryland USA 100,00% - 100,00% USD - k.A.
WestHyp Immobilien Holding Aktiv Bau
GmbH, München
Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 33 0
WestHyp Immobilien Holding GmbH,
München
Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 882 0
WH-Erste Grundstücks Verwaltungs GmbH,
Schönefeld
Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 307 0
WH-Zweite Grundstücks Verwaltungs GmbH,
Schönefeld
Deutschland 100,00% - 100,00% EUR 19 0
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Assoziierte Unternehmen
Assozierte Unternehmen von untergeordneter Bedeutung
Sonstige Unternehmen
Aerodrom Bureau Verwaltungs GmbH, Berlin Deutschland 32,00% - 32,00% EUR 714 0
Airport Bureau Verwaltungs GmbH, Berlin Deutschland 32,00% - 32,00% EUR 713 0
Archplan Projekt Dianastraße GmbH,
München
Deutschland 33,20% - 33,20% EUR 192 0
Burleigh Court (Barnsley) Management
Limited, London
Großbritannien 20,00% - 20,00% GBP - k.A.
Kondor Wessels - WestHyp Immobilien
Holding GmbH i.L., Berlin
Deutschland 33,30% - 33,30% EUR 740 0
Logicité S.A.S., Guyancourt Frankreich 42,50% - 42,50% EUR 16.786 k.A.
Projektentwicklung Schönefeld
Verwaltungsgesellschaft mbH, Stuttgart
Deutschland 50,00% - 50,00% EUR 29 0
Riedemannweg 59 - 60 GbR, Schönefeld Deutschland 32,00% - 32,00% EUR 11.315 0
SANO Grundstücks-Vermietungsgesellschaft
mbH & Co. Objekt Dresden KG, Düsseldorf
Deutschland 33,33% - 33,33% EUR 13.614 0
SOMA Grundstücks-Vermietungsgesellschaft
mbH & Co. Objekt Darmstadt KG, Düsseldorf
Deutschland 33,33% - 33,33% EUR 35.659 0
SP Projektentwicklung Schönefeld GmbH &
Co. KG, Stuttgart
Deutschland 50,00% - 50,00% EUR 16.734 0
Vierte Airport Bureau Center KG Airport
Bureau
Verwaltungs GmbH & Co., Berlin
Deutschland 32,00% - 32,00% EUR 10.859 0
Wisus Beteiligungs GmbH & Co. Zweite
Vermietungs-KG, München
Deutschland 33,00% - 33,00% EUR 10.970 0
Sonstige Beteiligungen -
Sonstige Unternehmen -
ILLIT Grundstücks- und
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG i.L.,
Grünwald
Deutschland 5,00% - 5,00% EUR 67.625 0
Inula Grundstücks-Verwaltungsgesellschaft
mbH & Co. KG, Grünwald
Deutschland 10,00% - 10,00% EUR 95.646 0
JER Europe Fund III, L.P., London Großbritannien 0,31% - 0,31% GBP - k.A.
KOROS Grundstücks-Verwaltungs GmbH &
Co. KG, Grünwald
Deutschland 2,50% - 2,50% EUR 18.491 0
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S.W.I.F.T SCRL, La Hulpe Belgien 0,04% - 0,04% EUR 1.003.304 k.A.
The India Debt Opportunities Fund Ltd. i.L.,
Mauritius
Mauritius 9,09% - 9,09% USD 107 k.A.
WILMA Bouwfonds Bauprojekte GmbH & Co.
"An den Teichen" KG, Ratingen
Deutschland 5,00% - 5,00% EUR 117 0
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]