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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Missbrauch von Rufnummern und unlauterer Telefonwerbung

Evaluierung und Novellierung gesetzlicher Grundlagen, bei der Bundesnetzagentur eingegangene Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung, eingeleitete Ermittlungen, eingestellte Verfahren, Maßnahmen zur Eindämmung des Missbrauchs, Überprüfungen vor der Erteilung von Rufnummern, Einsatz sog. Predictive Dialer durch Unternehmen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

Datum

03.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/259919. 07. 2010

Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Missbrauch von Rufnummern und unlauterer Telefonwerbung

der Abgeordneten Caren Lay, Karin Binder, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Gewinnversprechen mit Rückrufaufforderung auf teure Mehrwertdienste- Rufnummern, Telefonterror durch automatische Anwählcomputer (sogenannte Predictive Dialer) und unerwünschte Telefonwerbung sind Belästigungen, denen sich Verbraucherinnen und Verbraucher seit Jahren ausgesetzt sehen. 108 141 Verbraucheranfragen und -beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unverlangter Werbeanrufe gingen 2009 bei der Bundesnetzagentur ein. Die Beschwerdezahl hat sich damit im Vergleich zum Jahr 2007 verdoppelt. Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung im August 2009 sind bei der Bundesnetzagentur allein wegen unlauterer Telefonwerbung 57 000 Beschwerden bis April 2010 eingegangen (Bericht des ARD- Magazins „Panorama“, www.daserste.de, am 1. Juli 2010). Die Verbraucherzentralen haben von März 2010 bis Juni 2010 innerhalb von vier Monaten 40 753 Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung registriert.

Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) ist die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (Bundesnetzagentur) die zuständige Behörde, die gegen den Missbrauch von Rufnummern und unlautere Telefonwerbung vorgehen kann. Laut ihrem Jahresbericht ist sie 2009 4 718-mal in dieser Hinsicht aktiv geworden. Präventiv hat sie 44-mal reagiert und Rufnummern noch vor einer missbräuchlichen Nutzung abschalten lassen. Wegen unerlaubter Telefonwerbung hat sie von August 2009 bis April 2010 neun Bußgeldverfahren eingeleitet.

Die behördlichen Maßnahmen stehen in keinem Verhältnis zu den eingegangenen Beschwerden. Die bisherigen Instrumentarien und gesetzlichen Regelungen scheinen nicht auszureichen, Rufnummernmissbrauch und unlautere Telefonwerbung effektiv und nachhaltig zu reduzieren. Der am 14. Juli 2010 von dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. vorgestellte Zwischenbericht zu ihrer Erhebung von Verbraucherbeschwerden wegen unerlaubter Werbeanrufe bestätigt: Unerlaubte Telefonwerbung und dabei untergeschobene Verträge nehmen nicht ab.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wann ist mit den Ergebnissen der Evaluierung des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen durch das Bundesministerium der Justiz zu rechnen?

2

Wann und mit welchen verbraucherschützenden Inhalten plant die Bundesregierung eine Novellierung des TKG?

3

Wie viele Beschwerden wegen Rufnummernmissbrauchs und unerlaubter Telefonwerbung sind von August 2009 bis Juli 2010 bei der Bundesnetzagentur eingegangen?

4

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer von nicht bei der Bundesnetzagentur durch Verbraucherinnen und Verbraucher gemeldete Rufnummernmissbräuche einschließlich unlauterer Telefonwerbung ein?

5

Wie schätzt die Bundesregierung das Wissen der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Rechte und Pflichten der Bundesnetzagentur beim Kampf gegen Rufnummernmissbrauch und unlautere Telefonwerbung ein, und wie werden die Verbraucherinnen und Verbraucher über diese für sie bei telefonischer Belästigung relevante Anlaufstelle informiert?

Sind weitere Maßnahmen der Verbraucherinformation geplant?

6

Wie oft hat die Bundesnetzagentur 2008, 2009 und 2010 von sich aus Ermittlungen gegen Unternehmen wegen des Missbrauchs von Rufnummern und unerlaubter Telefonwerbung eingeleitet?

Wie viele Ermittlungen basieren auf Verlangen von a) Verbraucherverbänden und b) individuellen Verbraucherbeschwerden?

7

Welche Erfahrungen hat die Bundesnetzagentur dahingehend gemacht, ob ihre Maßnahmen greifen und den Missbrauch von Rufnummern einschließlich unlauterer Telefonwerbung nachhaltig eindämmen?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Effektivität der Maßnahmen der Bundesnetzagentur bei der Bekämpfung von Rufnummernmissbrauch und unlauterer Telefonwerbung?

9

Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen befassen sich bei der Bundesnetzagentur mit der Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs und unlauterer Telefonwerbung?

10

Wie lange benötigt die Bundesnetzagentur, um auf die erste missbräuchliche Nutzung einer Rufnummer bzw. erste Verbraucherbeschwerde mit Maßnahmen zu reagieren?

11

Aus welchen Gründen hat die Bundesnetzagentur 2009 nur 44 Rufnummern präventiv abgeschaltet?

12

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, präventiv die Verbraucherinnen und Verbraucher stärker zu schützen und es nicht erst zu Missbräuchen von Rufnummern und unlauterer Telefonwerbung kommen zu lassen?

13

Inwiefern prüft die Bundesnetzagentur vor Erteilung einer Rufnummer die Seriosität von Antragstellern unter Verbraucherschutzgesichtspunkten, und welche Gesichtspunkte spielen hierbei gegebenenfalls eine Rolle?

Wie oft hat die Bundesnetzagentur die Zuteilung einer Nummer im Sinne von § 6 Nummer 1 Buchstabe b der Telekommunikations- Nummerierungsverordnung (TNV) in den Jahren 2008, 2009 und 2010 abgelehnt, weil sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften als nicht gewährleistet sah?

14

Hat die Bundesnetzagentur in Erwägung gezogen, vor Erteilung einer Mehrwertdienstrufnummer von dem Unternehmen eine Kaution zu verlangen?

Wenn ja, wie oft hat sie diese Möglichkeit genutzt?

Wenn nein, was hindert sie daran, eine solche Kaution zu verlangen?

15

Was müsste nach Auffassung der Bundesregierung im TKG bzw. in der Praxis geändert werden, um die Zulassung von unseriösen Anbietern von vornherein zu unterbinden?

Ist geplant, die Prüfung von Geschäftsmodellen mit einzubeziehen?

16

Welche zehn Geschäftsmodelle wurden 2009 untersagt, und um welche Unternehmen und Einzelpersonen handelte es sich?

Wurden die Geschäftsmodelle vor Erteilung einer Rufnummer geprüft, und wenn nein, warum nicht?

17

Wie oft und aus welchen Gründen konnte die Bundesnetzagentur von Anfang 2009 bis Juli 2010 keine Maßnahmen gegen Unternehmen wegen Rufnummernmissbrauchs und unlauterer Telefonwerbung einleiten, weil die Voraussetzungen für eine gesicherte Kenntnis im Sinne von § 67 Absatz 1 TKG nicht erfüllt waren?

18

Welche Angaben benötigt die Bundesnetzagentur, um „gesicherte Kenntnisse“ vom Missbrauch einer Rufnummer im Sinne von § 67 TKG zu haben?

19

Wie viele Verfahren wegen unerlaubter Telefonwerbung mussten im Zeitraum August 2009 bis Juli 2010 eingestellt werden, weil die Bundesnetzagentur keinen Einblick in die Verkehrsdaten der Netzbetreiber nehmen konnte, obwohl Verstöße vorlagen?

20

Wie erklärt die Bundesregierung, dass den 57 000 Verbraucherbeschwerden im Zeitraum von August 2009 bis April 2010 lediglich neun verhängte Bußgelder wegen unerlaubter Werbeanrufe gegenüberstehen?

Wie hoch waren die einzelnen Bußgelder?

Um welche Unternehmen handelte es sich?

Sind weitere Bußgeldverfahren offen oder in Planung?

21

Wie häufig wichen 2009 Betreiber bei Sperrung einer Rufnummer unter gleichbleibender Firmenbezeichnung auf eine andere Nummer aus?

22

Wie häufig wurden 2009 andere Servicenummern missbraucht, um die für 0900-Nummern geltenden Schutzmaßnahmen zu umgehen, und welche Rufnummern sind hierbei besonders betroffen?

23

Wie häufig wurde der Bundesnetzagentur 2009 der Einsatz von sog. Predictive Dialern bekannt, und lässt sich aus dieser Zahl schließen, dass diese Anwahlmethode bei Unternehmen oder Callcentern mittlerweile weitverbreitet ist?

24

Wie viele Unternehmen wurden 2009 wegen des Einsatzes sog. Predictive Dialer ermahnt, und warum wurden deren Rufnummern, mit Ausnahme von acht Anordnungen, nicht abgeschaltet?

Um welche Unternehmen handelte es sich, und wie haben die Unternehmen auf die Ermahnung reagiert?

25

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung gegen die missbräuchliche Verwendung sogenannter Predictive Dialer, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor dieser massiven Belästigung und dem Eingriff in die Privatsphäre stärker zu schützen?

26

Welche Mindestvoraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um Dialer (Anwählprogramme) im Sinne von § 66f TKG nutzen zu können, und wie oft hat die Bundesnetzagentur bisher die Registrierung von Dialern abgelehnt, weil die Antragsteller nicht die erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne von § 66 Absatz 3 TKG erfüllten?

Berlin, den 16. Juli 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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