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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit im Jahr 2021

(insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

27.02.2022

Antwortdauer

37 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/45721.01.2022

Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit im Jahr 2021

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Edgar Naujok, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Fragesteller interessieren sich für die im Jahr 2021 von der Bundesregierung durchgeführten Regierungskonsultationen und Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen30

1

Welche Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit hat die Bundesregierung im Jahr 2021 geführt?

1

Mit welchen Kooperationspartnern wurden diese geführt?

1

In welchem Zeitraum und an welchem Ort fanden die Regierungsverhandlungen jeweils statt?

1

Welche Mittel für die Technische Zusammenarbeit (TZ) wurden im Rahmen der jeweiligen Regierungsverhandlung zugesagt, mit welchen Maßnahmen und Vorhaben sind diese jeweils verbunden, und für welche Zeiträume gelten die erteilten Zusagen?

1

Welche Mittel für die Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) wurden im Rahmen der jeweiligen Regierungsverhandlung zugesagt, mit welchen Maßnahmen und Vorhaben sind diese jeweils verbunden, und für welche Zeiträume gelten die erteilten Zusagen?

1

Welche Ressorts der Bundesregierung waren an den Regierungsverhandlungen jeweils beteiligt?

1

Welche wesentlichen Entscheidungen, Absprachen und Stellungnahmen sind in den unterzeichneten Protokollen der Regierungsverhandlungen jeweils niedergeschrieben?

1

Für welche der im Rahmen der jeweiligen Regierungsverhandlungen getätigten Zusagen wurden bereits welche völkerrechtlichen Übereinkünfte getroffen?

1

Welche weiteren (völker)rechtlich bindenden Übereinkünfte und Vereinbarungen wurden im Rahmen der jeweiligen Regierungsverhandlung geschlossen?

2

Welche Inhalte wurden in den auf die Zusagen des Jahres 2021 bezogenen völkerrechtlichen Übereinkünften jeweils vereinbart?

2

Auf welche Entwicklungsmaßnahmen und Vorhaben sind diese jeweils bezogen?

2

Welche Zielsetzung wurde jeweils vereinbart?

2

Welcher Verwendungszweck wurde jeweils vereinbart?

2

Welcher Umfang des deutschen Beitrags wurde jeweils vereinbart?

2

Welche Leistungen des Kooperationspartners wurden jeweils vereinbart?

2

Zu welchen vereinbarten Entwicklungsmaßnahmen und Vorhaben wurden bereits (Durchführungs-)Vereinbarungen mit den deutschen Durchführungsorganisationen geschlossen?

3

Ab welchem Zeitpunkt wird eine Zusage der Bundesregierung über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit (völker)rechtlich bindend (bitte ggf. für TZ und FZ beantworten)?

4

Auf welche Arten ist es der Bundesregierung möglich, einem Kooperationspartner (Partnerstaat) Zusagen der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit zu erteilen (bitte Handlungsmöglichkeiten abschließend und erläuternd darstellen)?

5

Welche Regierungsverhandlungen über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit sind für das Jahr 2022 und darüber hinaus bereits abschließend geplant?

5

Mit welchen Kooperationspartnern sind diese geplant?

5

In welchem Zeitraum und an welchem Ort sollen diese nach bisheriger Planung stattfinden?

5

Gingen den geplanten Regierungsverhandlungen bereits Regierungskonsultationen voraus, und wenn ja, mit welchem Zweck, und welchen Inhalten?

5

Wurden im Vorfeld der geplanten Regierungsverhandlungen von der Bundesregierung Absichtserklärungen abgegeben, und wenn ja, welche?

6

Wie häufig wurden die „Leitlinien für die bilaterale Finanzielle und Technische Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“, also die sogenannten FZ- bzw. TZ-Leitlinien (vgl. https://www.bmz.de/de/aktuelles/publikationen/publikationen-reihen/leitlinien-tz-fz-85392), seit dem Jahr 2007 verändert?

6

Welche Regelungen der FZ- bzw. TZ-Leitlinien wurden aus welchen Gründen wie geändert?

7

Hat die Bundesregierung in den Jahren 2020 und 2021 bereits zugesagte Mittel der Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit reprogrammiert?

7

Wenn ja, in welcher Höhe wurden bereits zugesagte Mittel für welche entwicklungspolitischen Maßnahmen und Vorhaben in welchem Partnerstaat reprogrammiert?

7

Wenn ja, was war jeweils der Hintergrund der Reprogrammierung?

7

Wenn ja, sind die reprogrammierten Mittel der Finanziellen Zusammenarbeit Darlehen oder Zuschüsse?

8

Wie hoch ist das Volumen bereits zugesagter, aber vom Kooperationspartner nicht abgerufener Mittel im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung (bitte nach FZ, TZ etc. aufschlüsseln)?

Berlin, den 18. Januar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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