[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/509 –
Künftige verpflichtende Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus ethischer und ökologischer Sicht widersprechen vermeidbare
Lebensmittelabfälle dem Nachhaltigkeitsgedanken. Die Diskussion, wie die
Lebensmittelverschwendung in Deutschland nachhaltig reduziert werden kann, hält
mittlerweile gut zehn Jahre an (vgl.
https://www.verbraucherzentrale.de/wisse
n/lebensmittel/lebensmittelproduktion/lebensmittelverschwendung-wie-wird-d
ie-nationale-strategie-umgesetzt-64354). Dennoch landen in Deutschland
entlang der Lebensmittelversorgungskette immer noch 12 Millionen Tonnen
Lebensmittel im Müll (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebens
mittelverschwendung/strategie-lebensmittelverschwendung.html;jsessionid=9
E71480C3D549C5795984B9D6F5B9760.live832#doc11142bodyText4).
Verbraucherzentralen kritisieren diesbezüglich, dass das Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bisher lediglich „auf
Freiwilligkeit, Appelle und viel Unverbindlichkeit“ gesetzt hat (vgl.
https://www.verbra
ucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/lebensmittelvers
chwendung-wie-wird-die-nationale-strategie-umgesetzt-64354). Ändern
möchte das der neue Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem
Özdemir, der beim Darlegen seiner ersten Pläne für einen nachhaltigeren
Umgang mit Lebensmitteln die Einführung einiger verpflichtender Maßnahmen
ankündigt (vgl.
https://www.hna.de/politik/cem-oezdemir-containern-legal-ver
pflichtende-lebensmittelspenden-tn-supermaerkte-gruene-ampel-gesetz-91211
395.html). Außerdem kritisiert er die Strafbarkeit des „Containerns“ und
möchte er das Spenden von Lebensmitteln erleichtern (vgl.
https://www.zei
t.de/politik/deutschland/2021-12/cem-oezdemir-lebensmittelverschwendung-s
penden-containern).
Auch im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
FDP hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet,
Lebensmittelverschwendung gemeinsam mit allen Beteiligten verbindlich branchenspezifisch zu
reduzieren. Zusätzlich sollen haftungsrechtliche Fragen geklärt und die
Lebensmittelspende steuerrechtlich erleichtert werden (Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP,
https://www.spd.de/fileadmin/Dokum
ente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 45, Ernährung).
Offen bleiben aber der Zeitraum und die Umsetzungsstrategie dieser Pläne.
Nach Auffassung der Fragesteller müssen jedoch schnellstmöglich Maßnah-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/777
20. Wahlperiode 18.02.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 18. Februar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
men eingeleitet werden, um das Ziel der Agenda 2030 der Vereinten Nationen
(UN) für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer Lebensmittelabfälle und
Lebensmittelverluste (SDG 12.3) einhalten zu können.
Aufgrund der weltweit begrenzten Produktionsflächen und
Produktionskapazitäten und der stetig wachsenden Weltbevölkerung wurde im September 2015
von den Vereinten Nationen die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung
verabschiedet, in der verschiedene Nachhaltigkeitsziele festgelegt wurden und
zu deren Umsetzung sich die Bundesregierung verpflichtet sieht (vgl.
Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/12631).
Ein Ziel (SDG 12.3) für den Bereich der Reduzierung vermeidbarer
Lebensmittelabfälle und Lebensmittelverluste lautet: „Bis 2030 Halbierung der Pro-
Kopf-Lebensmittelabfälle auf der Handels- und Verbraucherstufe und
Reduzierung der Lebensmittelverluste entlang der Produktions- und Lieferkette
einschließlich der Nachernteverluste“ (ebd.). Die Bundesregierung sieht dieses
Ziel zudem auch in ihrem Klimaschutzplan 2050 vor (vgl.
https://www.bm
u.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/klimaschutzplan_2
050_bf.pdf). Nebenbei bemerkt muss Deutschland einen Bericht für das Jahr
2020 über die Lebensmittelabfälle an die EU bis zum 30. Juni 2022
übermitteln, was sich aus der EU-Abfallrahmenrichtlinie ergibt (vgl.
https://www.zug
utfuerdietonne.de/berichterstattung-an-die-eu).
1. Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der im
Rahmen der „Nationalen Strategie zur Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung“ gebildeten sektorspezifischen Dialogforen, haben diese
bereits Vereinbarungen zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle mit
konkreten Maßnahmen für ihren jeweiligen Sektor erarbeitet, und wenn ja,
welche (vgl.
https://www.zugutfuerdietonne.de/strategie/dialogforen)?
a) Wie erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Erfolgskontrolle
der Maßnahmen, die in den sektorspezifischen Dialogforen
ausgearbeitet wurden?
Die Fragen 1 und 1a werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Dialogforum Außer-Haus-Verpflegung wurde eine Zielvereinbarung für den
Sektor erarbeitet und im April 2021 vom Bundesministerium für Ernährung
und Landwirtschaft (BMEL) und branchenspezifischen Verbänden
unterzeichnet, die auch die Maßnahmen darstellt, auf die sich die Akteure verständigt
haben (vgl.
https://www.zugutfuerdietonne.de/fileadmin/zgfdt/sektorspezifische_
Dialogforen/Ausser-Haus-Verpflegung/Zielvereinbarung_AHV_unterz.pdf).
Das BMEL hat sich in der Zielvereinbarung verpflichtet, eine
verbandsübergreifende neutrale Struktur zu unterstützen. Diese sog. Kompetenzstelle hat am
1. Januar 2022 ihre Arbeit aufgenommen und wird von United Against Waste
e. V. und dem Johann Heinrich von Thünen-Institut aufgebaut. Zu den
Aufgaben der Kompetenzstelle gehören die Weiterführung des Dialogs und die
Kontrolle der Umsetzung der Zielvereinbarung sowie die Bewertung der
Maßnahmen mit Hilfe von Abfalldaten.
Im Dialogforum Groß- und Einzelhandel haben sich im Rahmen einer
Beteiligungserklärung bislang 23 Unternehmen des Sektors zur Durchführung
verschiedener Maßnahmen bereit erklärt (vgl.
https://www.bmel.de/SharedDocs/D
ownloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/Nationale_Strategie_
Lebensmittelverschwendung_2019.pdf;jsessionid=6E88F2208D0D82C346FA3
56B7EA245A6.live832?__blob=publicationFile&v=3). Darüber hinaus wird
zurzeit eine Zielvereinbarung erarbeitet, in der konkrete Maßnahmen
festgeschrieben werden. Die Ausgestaltung der Erfolgskontrolle ist Gegenstand des
laufenden Abstimmungsprozesses.
In den Dialogforen Primärproduktion und Verarbeitung werden in
Demonstrationsbetrieben Maßnahmen zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung
umgesetzt und einer Nachhaltigkeitsbewertung anhand der drei Dimensionen
Ökologie, Ökonomie und Soziales unterzogen.
Das Dialogforum für die privaten Haushalte identifiziert erfolgversprechende
Ansätze und Interventionen, testet diese durch Kooperation mit Unterstützung
von bereits in diesem Feld tätigen Akteuren, und evaluiert sie mit Hilfe einer
im Rahmen des Projektes entwickelten einheitlichen Methode auf ihre
Wirksamkeit.
b) Wie viele Fördermittel sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bereits in die sektorspezifischen Dialogforen seit deren Gründung
geflossen?
Die sektorspezifischen Dialogforen werden in Form von i. d. R. zwei- oder
dreijährigen Projekten durchgeführt und vom BMEL finanziell gefördert. Seit
deren Gründung haben die Dialogforen bislang folgende Fördermittel erhalten
(Stand: 31. Januar 2022):
Dialogforum Primärproduktion (Projektstart: 1. Dezember 2020): 279.000 Euro
Dialogforum Verarbeitung (Projektstart: 1. Dezember 2020): 310.000 Euro
Dialogforum Groß- und Einzelhandel (Projektstart: 12. August 2019):
505.000 Euro
Dialogforum Außer-Haus-Verpflegung (Projektlaufzeit: 27. Dezember 2017 bis
15. Mai 2021): 473.000 Euro
Kompetenzstelle für die Außer-Haus-Verpflegung zur Verstetigung des
vorgenannten Dialogforums (Projektstart: 1. Januar 2022): 0,00 Euro
Dialogforum Private Haushalte (Projektstart: 1. Juli 2020): 285.000 Euro.
c) Konnten nach Kenntnis der Bundesregierung aus der verbesserten
Datenlage zur Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel (Bilanz
2. Nationales Dialogforum) bereits konkrete Maßnahmen im
Einzelhandel zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung abgeleitet
werden, und wenn ja, welche (vgl.
https://www.zugutfuerdietonn
e.de/strategie/dialogforen/2-nationales-dialogforum)?
d) Konnten konkrete Maßnahmen im Bereich Einzelhandel aufgrund
der im 2. Nationalen Dialogforum angesprochenen deutlich
verbesserten Datenlage zur Lebensmittelverschwendung im Einzelhandel
konzipiert werden, und wenn ja, welche (vgl.
https://www.zugutfuerd
ietonne.de/strategie/dialogforen/2-nationales-dialogforum)?
Die Fragen 1c und 1d werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Aus den gewonnenen Daten wurden u. a. Erkenntnisse über Ansatzpunkte zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung abgeleitet und diese für die
Konzipierung von Unterstützungsmaßnahmen aufgegriffen, z. B. mit Workshops
zur Weitergabe von Lebensmitteln, zum Einsatz von Künstlicher Intelligenz
und zu Optimierungen im Bereich Obst und Gemüse. Durch Erhebungen in
Modellprojekten konnte das Reduzierungspotenzial einzelner Maßnahmen
ermittelt und bewertet werden. Die Datenerhebung hat zu einer größeren
Sensibilisierung der Unternehmen bezüglich der Reduzierungspotenziale geführt,
welche nun von den Unternehmen genutzt werden. Zu den bisherigen Maßnahmen
wird auf den veröffentlichten Zwischenbericht verwiesen (vgl.
https://www.bm
el.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/Lebensmittelverschwendung/N
ationale_Strategie_Lebensmittelverschwendung_2019.pdf;jsessionid=6E88F22
08D0D82C346FA356B7EA245A6.live832?__blob=publicationFile&v=3); ein
Abschlussbericht des Dialogforums wird im Sommer 2022 erstellt.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann das 3. Nationale
Dialogforum geplant ist, und wenn ja, wann wird dieses stattfinden, und ist
bereits bekannt, welche Verbände, Vereine und Firmen an diesem
teilnehmen werden (vgl.
https://www.zugutfuerdietonne.de/strategie/nationa
les-dialogforum)?
Der Termin für die Durchführung des 3. Nationalen Dialogforums (NDF) ist
noch nicht bestimmt. Teilnehmende des NDF sind Vertreterinnen und Vertreter
aus Politik, Wissenschaft, Verbraucherschaft/Zivilgesellschaft, Verwaltung und
Wirtschaft, darunter auch Verbände und Unternehmen, die in den
sektorspezifischen Dialogforen mitwirken.
3. Zieht die Bundesregierung Konsequenzen aus der Kritik der
Verbraucherzentralen, dass nur durch gesetzliche Ziele und verbindliche
Vorgaben die in den Dialogforen unterzeichneten Vereinbarungen,
Wirksamkeit entfalten könnten (vgl.
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/le
bensmittel/lebensmittelproduktion/lebensmittelverschwendung-wie-wir
d-die-nationale-strategie-umgesetzt-64354), und wenn ja, welche?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Bundesregierung gemeinsam mit allen
Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch
reduzieren, haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichterung
für Spenden ermöglichen wird. Um die vereinbarte Verbindlichkeit der
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung herzustellen, wird im Rahmen der
vorgeschriebenen Prüfung und Darstellung der Notwendigkeit regulatorischer
Maßnahmen auch die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit
gesetzlicher Regelungen abzuwägen sein. Prioritäres Ziel ist es, die Entstehung
von Lebensmittelabfällen von vornherein zu vermeiden. Dazu dient die
„Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“, die
gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Lebensmittelversorgungskette
weiterentwickelt wird.
4. Wann hat sich das Bund-Länder-Gremium, das die Aufgabe einer
ressort- und länderübergreifenden prozessbegleitenden Steuerung
übernimmt, im letzten Jahr getroffen, und konnte dieses Gremium weitere
Handlungsempfehlungen identifizieren (vgl.
https://www.bmel.de/Share
dDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/226-lebensmittelverschwendun
g.html), und wenn ja, welche?
Das Bund-Länder-Gremium hat sich am 26. Mai 2021 und am 26. November
2021 zu Sitzungen im virtuellen Format zusammengefunden. Gemäß dem im
Jahr 2020 verabschiedeten Mandat sind Hauptaufgaben dieses Gremiums das
Sammeln und Austauschen von Wissen und Informationen, die Erörterung von
Formaten, Methoden und Instrumenten zur Vermeidung von
Lebensmittelabfällen, das Austauschen über künftige Aktionspläne und Maßnahmen zur
Vermeidung von Lebensmittelverschwendung und deren Umsetzung sowie das
Erarbeiten gemeinsamer kommunikativer Maßnahmen. An beiden Terminen
erstattete das BMEL Bericht zum aktuellen Stand der Umsetzung der „Nationalen
Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ und die
Bundesländer berichteten über entsprechende Aktivitäten in ihren Ländern. Dabei war
auch die gemeinsame Planung der bundesweiten Aktionswoche mit dem
Schwerpunktthema „Obst und Gemüse“ vom 29. September bis 6. Oktober
2021 Gegenstand der Gespräche.
5. Gibt es bereits einen Zeitplan, bis wann verbindliche
branchenspezifische Maßnahmen eingeführt werden sollen, und wenn ja, wie sieht dieser
aus, und stehen bereits verbindliche Maßnahmen für gewisse Branchen
fest, die die Bundesregierung einführen möchte (vgl.
https://www.spd.de/
fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-202
5.pdf, S. 45, Ernährung), und wenn ja, welche?
In den in der Antwort zu Frage 1 genannten Dialogforen für die
Primärproduktion, die Verarbeitung und den Handel sollen voraussichtlich im Laufe dieses
Jahres Zielvereinbarungen mit konkreten Reduzierungsmaßnahmen
abgeschlossen werden.
6. Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung für die
Verpflichtung des Lebensmitteleinzelhandels zur Lebensmittelspende,
wie dies etwa in Frankreich gesetzlich festgeschrieben ist, und welche
dagegen (vgl.
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensmittel-versc
hwendung-containern-1.4331886)?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
Die Weitergabe von Lebensmitteln im Wege der Spende ist vor dem
Hintergrund der Reduzierung von Lebensmittelabfällen grundsätzlich positiv zu
beurteilen. Neben der Vermeidung einer möglichen Verlagerung von
Absatztätigkeiten und Abfallmengen zu gemeinnützigen Organisationen bzw. in andere
Sektoren sind die bei den gemeinnützigen Organisationen vorzuhaltenden
Logistik- und Lagerkapazitäten und die dort sicherzustellende
Lebensmittelhygiene zu berücksichtigen. Zudem sollte die Priorität darin liegen, auf dem
vorherigen Weg der Lebensmittel, von der Produktion über die Verarbeitung bis zum
Handel, den Anfall überschüssiger Lebensmittel zu vermeiden.
Bereits heute werden in Deutschland deutlich mehr Lebensmittel gespendet als
in Frankreich, und das obwohl der Handel in Frankreich einen deutlich höheren
Anteil an den Lebensmittelabfällen hat, nämlich ca. 14 Prozent. Im Gegensatz
dazu beträgt der Anteil des Handels an den Lebensmittelabfällen in
Deutschland ca. 4 Prozent. 23 Unternehmen des Groß- und Einzelhandels haben sich in
der Beteiligungserklärung des Dialogforums für diesen Sektor zur Spende
überschüssiger Lebensmittel bereit erklärt.
Ob eine rechtliche Verpflichtung eingeführt werden sollte, wird abzuwägen
sein. Diesbezüglich wird auch auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Gibt es bereits eine Deadline, bis wann haftungsrechtliche Fragen geklärt
und steuerrechtliche Erleichterungen für Spenden ermöglicht werden
sollen, und gibt es hierzu eine Umsetzungsstrategie (vgl.
https://www.sp
d.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-20
25.pdf, S. 45, Ernährung)?
Wenn ja, wie sieht diese Strategie aus?
Der Spielraum zur Anpassung haftungsrechtlicher Fragen und zur
Ermöglichung steuerrechtlicher Erleichterungen für Spenden wird zurzeit ausgelotet.
8. Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, Haftungsrisiken bei
der Lebensmittelspende und Weitergabe in Anlehnung an das italienische
„Gute Samariter Gesetz“ zu reduzieren (vgl.
https://www.bundestag.de/r
esource/blob/648932/7c64ad8483b3e289ce6896fc36198be0/WD-5-046-
19-pdf-data.pdf, S. 12 ff.)?
Auch gemeinnützige Organisationen oder soziale Einrichtungen, die
gespendete Lebensmittel an Bedürftige verteilen, stehen in der Pflicht, den vorsorgenden
gesundheitlichen Verbraucherschutz und die damit verbundene Verantwortung
gegenüber den Endverbrauchenden (d. h. in diesem Falle den Empfängerinnen
und Empfängern der Spenden) zu gewährleisten. Diese dürfen nicht schlechter
gestellt werden als andere Verbraucherinnen und Verbraucher. Die
Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und Rückverfolgbarkeit müssen auf allen
Stufen und für jedes Lebensmittel im Falle einer Abgabe an gemeinnützige
Organisationen gewährleistet sein. So sind bei gesundheitlichen
Beeinträchtigungen klare Verantwortlichkeiten identifizierbar.
9. Plant die Bundesregierung eine strafrechtliche Änderung bei dem Thema
Containern, und wenn ja, wann soll diese stattfinden, und wie sollte diese
aussehen?
Um die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verbindlichkeit der Reduzierung von
Lebensmittelverschwendung herzustellen, wird auch die Erforderlichkeit
gesetzlicher Änderungen abzuwägen sein.
Der Bundesregierung ist es wichtig, der Verschwendung von Lebensmitteln
möglichst schnell effektiv zu begegnen. Primäres Ziel ist dabei, dass
Lebensmittelabfälle von vornherein vermieden werden.
10. Wie häufig wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten
fünf Jahren Menschen, die sich weggeworfene Lebensmittel angeeignet
haben (Containern), in Deutschland strafrechtlich verfolgt?
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung circa die jährliche
Dunkelziffer an Menschen, die sich weggeworfene Lebensmittel aneignen
(Containern)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, weil das sogenannte
Containern in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht gesondert aufgeführt
wird.
12. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung, wie bereits im November
2020 in der Kleinen Anfrage „Maßnahmen gegen
Lebensmittelverschwendung – Bewertung der Beste-Reste-App von „Zu gut für die
Tonne!“„ angekündigt, die Beste-Reste-App neu konzipiert (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache
19/24781)?
a) Wenn ja, was wurde verändert, und aus welchen Gründen, und wie
hoch waren die Gesamtkosten hierfür?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 12 bis 12b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die „Zu gut für die Tonne!“-App wird derzeit neu konzipiert und gestaltet, um
sie an neue Standards mit zeitgemäßer Funktionalität anzupassen. Der
Relaunch ist für Herbst 2022 geplant. Bisher sind Kosten in Höhe von rund
35.000 Euro angefallen.
13. Wie lautet nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Status des
Digitalisierungsprojekts der Tafeln und des Lebensmittelhandels, das
vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
gefördert wird (vgl.
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/
DE/2019/107-tafeln.html;jsessionid=073E5C1BCC0107275D42D8948D
685F01.live922)?
Das Digitalisierungsprojekt der Tafeln e. V. hat die Entwicklung einer online
Plattform „Eco-Plattform“ zum Gegenstand. Dieses vom BMEL geförderte
Projekt läuft seit März 2019; wesentliche Projektziele wurden bereits erreicht.
Teile des Vorhabens konnten allerdings insbesondere pandemiebedingt noch
nicht abgeschlossen werden.
14. Hat sich die Bundesregierung zur Entwicklung intelligenter
Verpackungen, die Informationen zur Qualität eines beinhalteten Lebensmittels
liefern, eine Positionierung erarbeitet, und wenn ja, wie lautet diese (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittelverschwendun
g/lebensmittelverschwendung-intelligente-verpackung.html)?
Inwiefern sind hierfür generell bzw. möglicherweise weitere Fördermittel
für Forschungsprojekte geplant?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass intelligente Verpackungen über die
Qualität des beinhalteten Lebensmittels Informationen liefern können und hat
zuletzt drei Forschungsprojekte zur Entwicklung intelligenter Verpackungen
mit einem Gesamtvolumen von ca. drei Mio. Euro gefördert. Aufgrund
fehlender Marktreife kann derzeit nicht beziffert werden, ob sie einen Beitrag zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung leisten können.
Der Einsatz weiterer Fördermittel ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht geplant.
15. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Thema Blockchain-
Technologien zur Verbesserung der Warenbedarfsplanung und der damit
verbundenen Reduzierung von Lebensmittelverschwendung in
Supermärkten (vgl.
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Digital
e-Welt/blockchain-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=8, S. 11)?
Inwiefern sind Fördermittel für Forschungsprojekte hierfür und für
weitere KI-Technologien, die die Lebensmittelverschwendung eindämmen
könnten, geplant?
Die Bundesregierung hat in der Blockchain-Strategie ausgeführt, dass sie
untersucht, ob und wie der Einsatz von Blockchain-Technologie zur Transparenz in
Liefer- und Wertschöpfungsketten sowie zum Verbraucherschutz beitragen
kann.
Die Bundesregierung weist allgemein darauf hin, dass sie in der Blockchain-
Strategie ausgeführt hat, dass das Prinzip der Technologieneutralität
handlungsleitend ist. Vor diesem Hintergrund kommen verschiedene Förderprogramme
für eine Förderung zur Verbesserung der Warenbedarfsplanung grundsätzlich in
Betracht, auf die sich Förderinteressierte bewerben können.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fördert zudem im
Rahmen des Technologieprogramms „Innovationswettbewerb Künstliche
Intelligenz (KI-Innovationswettbewerb)“ das Vorhaben REIF (Resource-efficient,
Economic and Intelligent Foodchain), das ganz konkret mit Hilfe von KI zur
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung beitragen will. Im Projekt REIF
wird eine Plattform entwickelt, die den Daten- und Informationsaustausch in
der Lebensmittelindustrie über alle Wertschöpfungsstufen hinweg optimiert.
KI-basierte Dienste und einzelne Applikationen ermöglichen bessere
Prognosen der Konsumenten-Nachfrage und eine schnellere Anpassung von
Produktionsprozessen, so dass die Lebensmittelverschwendung deutlich reduziert wird.
Weitere Informationen sind unter
https://ki-reif.de abrufbar.
16. Welche Einrichtung wurde von der Bundesregierung für die Erstellung
des ersten Berichts über Lebensmittelabfälle für das Jahr 2020, der bis
zum 30. Juni 2022 an die EU übermittelt werden muss, beauftragt, und
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits erste Erkenntnisse aus
diesem (vgl.
https://www.zugutfuerdietonne.de/berichterstattung-an-die-
eu)?
Wann soll nach Kenntnis der Bundesregierung dieser Bericht
veröffentlicht werden, und wo?
Die EU-Berichterstattung zu Lebensmittelabfällen richtet sich nach dem
Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 zur Methodik der Messung von
Lebensmittelabfällen und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2000 zum
Übermittlungsformat der Berichte. Diese EU-Rechtsakte verpflichten die
Mitgliedstaaten, die Masse der entstandenen Lebensmittelabfälle jährlich zu messen und der
EU-Kommission zu berichten, und zwar erstmals bis Ende Juni 2022 für das
Jahr 2020. Die Erstellung des ersten Berichtes für Deutschland erfolgt seit
1. Januar 2022 im Rahmen des Forschungsvorhabens „Ermittlung der
Lebensmittelabfälle in Deutschland im Jahr 2020, Erfüllung der Berichtspflicht
gegenüber der EU-Kommission im Jahr 2022 und Ableitung von
Handlungsempfehlungen“. Das Forschungsvorhaben wurde im Auftrag des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom
Umweltbundesamt vergeben. Forschungsnehmer ist das Statistische Bundesamt,
das fachlich von einem Konsortium aus Witzenhausen-Institut, Universität
Stuttgart, INFA GmbH und ARGUS GmbH unterstützt wird. Ziel dieses
Vorhabens ist u. a. die belastbare Ableitung der Anteile von Lebensmittelabfällen in
den Abfällen jener Abfallschlüssel, die Lebensmittelabfälle enthalten können.
Als Datengrundlage dienen insbesondere vorhandene Literatur, Studien,
Sortieranalysen sowie die amtliche Abfallstatistik. Bislang liegen noch keine
Erkenntnisse aus dem Vorhaben vor.
Der Bericht über die in Deutschland angefallenen Lebensmittelabfälle für das
Jahr 2020 wird nach seiner Übermittlung an die EU-Kommission von Eurostat
im Internet unter
https://ec.europa.eu/eurostat/de/ veröffentlicht. Wann die
Veröffentlichung stattfinden soll, ist der Bundesregierung bislang nicht bekannt.
17. Welche Einrichtung evaluiert 2022 die Wirksamkeit der nationalen
Strategie und überprüft weitere rechtlich verbindliche Regelungen auf
nationaler Ebene, die gegebenenfalls in die politische Diskussion auf
europäischer Ebene eingebracht werden?
Für die prozessbegleitende Evaluierung der „Nationalen Strategie zur
Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“ bis 2024 hat im November 2021 ein
Konsortium von vier Institutionen den Zuschlag erhalten (ISIconsult UG,
Berlin; KATALYSE Institut e. V., Köln; Univation – Institut für Evaluation
Dr. Beywl & Associates GmbH, Köln; corsus – corporate sustainability GmbH,
Hamburg). Übergeordnetes Ziel der Evaluation ist die Überprüfung des
bisherigen Umsetzungsprozesses der nationalen Strategie im Hinblick auf ihre Ziele.
18. Hat aus Sicht der Bundesregierung die Ernährungsbildung in der
Bevölkerung einen besonderen Stellenwert für die Reduktion der
Lebensmittelverschwendung in Deutschland, und sind Schritte in diese Richtung
geplant, und wenn ja, welche?
Aus Sicht der Bundesregierung kann die Ernährungsbildung einen besonderen
Stellenwert haben, wenn sie darauf abzielt, Wissen und Informationen
hinsichtlich des Wertes von Lebensmitteln zu vermitteln und das gewünschte Verhalten
zur Reduzierung der Lebensmittelabfälle z. B. im eigenen Haushalt zu zeigen.
Die Bundesregierung stellt über „Zu gut für die Tonne!“ Bildungsmaterialien
zur Verfügung und entwickelt Materialien und Formate in Hinblick auf
Verhaltensänderung weiter. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für
Bildungsangelegenheiten jedoch bei den Ländern.
19. Sieht die Bundesregierung in der landwirtschaftlichen
Direktvermarktung eine essenzielle Maßnahme zur Erhöhung der
Lebensmittelwertschätzung beim Verbraucher?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die landwirtschaftliche
Direktvermarktung einen Beitrag leisten kann, um die Wertschätzung von Lebensmitteln
und der landwirtschaftlichen Lebensmittelproduktion zu erhöhen.
Direktvermarktung fördert die Kommunikation zwischen regionalen Erzeugerinnen und
Erzeugern und Verbraucherinnen und Verbrauchern, ermöglicht
Verbraucherinnen und Verbrauchern einen engeren Bezug zu der Erzeugung ihrer
Lebensmittel und kann dazu beitragen, Bewusstsein für die eigenen Konsumpraktiken zu
schaffen.
20. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um das Bewusstsein für den
Wert von Lebensmitteln in der Bevölkerung zu fördern, und wenn ja,
welche?
Ein stärkeres Bewusstsein für den Wert von Lebensmitteln und damit auch die
Wertschätzung entlang der gesamten Wertschöpfungskette ist ein Ziel der
Bundesregierung. Das zeigen auch zahlreiche im Koalitionsvertrag vereinbarte
Vorhaben, darunter zum Beispiel die Einführung einer verbindlichen
Tierhaltungskennzeichnung oder die Stärkung des Ökolandbaus.
Mit „Zu gut für die Tonne!“ wird die Bundesregierung Kommunikations- und
Informationsmaßnahmen weiterentwickeln, die über den Wert der Lebensmittel
informieren und die Wertschätzung von Lebensmitteln fördern sollen. Eine
wichtige Maßnahme ist die jährlich durchgeführte Aktionswoche „Deutschland
rettet Lebensmittel!“, die gemeinsam mit den Ländern durchgeführt wird.
21. Plant die Bundesregierung, die Tafeln und ähnliche Einrichtungen auf
Bundesebene zu fördern, damit diese insbesondere ihre Logistik,
regionale Verteilung, Lager- und Kühlkapazitäten aus- und aufbauen können?
Wenn ja, wie hoch soll diese Förderung sein, und für welchen Zeitraum?
Über die Zuwendungen in dem in der Antwort zu Frage 13 genannten Projekt
hinaus plant die Bundesregierung derzeit keine Zuwendungen für die
skizzierten Zwecke.
22. Sollte es aus Sicht der Bundesregierung eine Vermarktungsmöglichkeit
für Lebensmittel mit Mängeln an der Verpackung oder Kennzeichnung
geben?
Wenn ja, sind hierzu Maßnahmen geplant?
Die Lebensmittelkennzeichnung dient vor allem dem Verbraucherschutz.
Deswegen müssen die lebensmittelkennzeichnungsrechtlichen Vorgaben bei
Abgabe an die Verbraucherinnen und Verbraucher eingehalten werden. Ist die
Kennzeichnung nicht korrekt, müssen zusätzliche Klarstellungen und/oder
Maßnahmen entsprechend der kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben, also schriftlich,
irreführungsfrei und fest verbunden mit dem Lebensmittel, erfolgen, um
sicherzustellen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher alle verpflichtenden
Informationen erhalten.
Der allgemeine Grundsatz, dass Lebensmittel nur so hergestellt, behandelt oder
in den Verkehr gebracht werden dürfen, dass sie bei Beachtung der im Verkehr
erforderlichen Sorgfalt keiner nachteiligen Beeinflussung ausgesetzt sind, gilt
auch für Umhüllungen und Verpackungen. Unter hygienischen
Gesichtspunkten sollen Verpackungen insbesondere vor einer nachteiligen Kontamination
schützen.
Davon abgesehen obliegt eine Einzelfallbewertung, ob und in welchem
Ausmaß einzelne Mängel ggf. toleriert werden können, den für die
Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder.
23. Plant die Bundesregierung eine wissenschaftliche Studie über ästhetisch
bedingte Obst- und Gemüseverluste in Deutschland in Auftrag zu geben,
um daraus neuartige Vermarktungsmodelle, wie beispielsweise eine
naturnahe Sortierung beim Obst- und Gemüseanbau, und Lösungswege
herauszuarbeiten sowie Handlungsempfehlungen aufzuzeigen?
a) Wenn ja, wann, und für welchen Zeitraum soll diese angesetzt
werden?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 23 bis 23b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2020 einen Bericht zu umwelt- und
klimarelevanten Qualitätsstandards im Lebensmitteleinzelhandel (vgl.
https://www.u
mweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/texte_72-202
0_umwelt-_und_klimarelevante_qualitaetsstandards_des_leh_fin.pdf) sowie im
Januar des Jahres 2022 Empfehlungen zur Senkung handelsspezifischer
Vorgaben im Hinblick auf das Aussehen und die Größe von Obst und Gemüse (vgl.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/
220117_uba_fb_mehr_natuerlichkeit_obst_gemuese_final_bf.pdf)
veröffentlicht. Als Teil einer vom BMEL finanzierten Gemeinschaftsaktion haben die
Verbraucherzentralen einen Marktcheck zur Prüfung und Auseinandersetzung
mit dem Angebot, den Informationen und Maßnahmen, der Werbung bzw.
Marketing des Handels im Umgang mit Lebensmittelverschwendung durchgeführt
(vgl.
https://www.verbraucherzentrale.de/sites/default/files/2022-01/verbrauche
rzentrale-marktcheck-obst-und-gemuese-2022.pdf).
24. Sind der Bundesregierung ähnliche Projekte in Deutschland wie das
Projekt gegen Lebensmittelverschwendung in Marseille (vgl.
https://www.fa
cebook.com/Weltspiegel/videos/marseille-projekt-gegen-lebensmittelver
schwendung/472140637273908/) bekannt, in denen im Handel
aussortiertes oder übriggebliebenes Obst und Gemüse zu anderen
Lebensmitteln wie Marmelade oder Smoothies weiterverarbeitet werden?
Wenn nein, plant die Bundesregierung ein ähnliches Pilotprojekt?
Projekte in Deutschland, die darauf abzielen, übrig gebliebene Lebensmittel aus
der Produktion, der Verarbeitung und/oder dem Handel weiterzuverarbeiten,
sind der Bundesregierung bekannt. Einige von ihnen wurden bereits mit dem
„Zu gut für die Tonne!“-Bundespreis des BMEL ausgezeichnet (vgl.
https://ww
w.zugutfuerdietonne.de/unsere-aktivitaeten/der-bundespreis).
25. Plant die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung
bzw. für die Abschaffung von EU-Vermarktungs- und Handelsnormen,
die zu einer unnötigen Verschwendung von Obst und Gemüse führen,
einzusetzen (vgl.
https://www.wwf.de/fileadmin/fm-wwf/Publikationen-
PDF/WWF-Bericht-Lebensmittelverschwendung-Halbierung-bis-203
0.pdf, S. 19)?
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene seit Langem für eine
Vereinfachung der EU-Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse ein. Sie hat deshalb
die Reform von 2009 unterstützt, mit der u. a. die Zahl der produktspezifischen
Normen von 36 auf nur noch zehn reduziert wurde. Sie wird im Rahmen der
Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ der EU-Kommission auf weitere
Vereinfachungen der EU-Vermarktungsnormen bei Obst und Gemüse drängen und
dabei vor allem den Aspekt Lebensmittelverschwendung berücksichtigen. Die
EU-Kommission hat angekündigt, in diesem Jahr einen Vorschlag für eine
Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen vorzulegen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss des
Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) auf die Entsorgung von noch genießbaren
Lebensmitteln?
Das Marktforschungsunternehmen GfK SE hat in der vom BMEL in Auftrag
gegebenen Studie zur systematischen Erfassung des Lebensmittelabfalls der
privaten Haushalte in Deutschland im Jahr 2020 festgestellt, dass das
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für nur knapp 5 Prozent der vermeidbaren
Lebensmittelabfälle als Wegwerfgrund eine Rolle spielt. Die Tendenz ist rückläufig
(2017: 6 Prozent).
27. Plant die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf hinzuwirken, dass das
Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) für bestimmte langlebige
Lebensmitteln unter Beachtung der Produktsicherheit abgeschafft wird?
a) Wenn ja, mit welchen Maßnahmen möchte die Bundesregierung dies
erzielen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
Die Fragen 27 bis 27b werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Anhang X der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 (Lebensmittel-
Informationsverordnung) schafft bereits eine Ausnahmeregelung hinsichtlich des MHD für
bestimmte langlebige Lebensmittel. Derzeit prüft die EU-Kommission im
Rahmen ihrer Folgenabschätzung zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ die
Ausdehnung der Ausnahmeliste. Die Bundesregierung begleitet den Prozess. Das
Ergebnis der Folgenabschätzung bleibt abzuwarten.
28. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung beim Sektor „Außer-Haus-
Verzehr“ hygienerechtliche Probleme bei der Weitergabe von übrig
gebliebenen Speisen (vgl.
https://www.deutschlandfunknova.de/beitrag/caterin
g-weitergabe-von-essensresten-nach-strengen-regeln)?
a) Wenn ja, welche, und wie möchte die Bundesregierung diese
Probleme lösen?
b) Wenn nein, wieso nicht?
c) Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf
Jahren bereits Maßnahmen seitens der Bundesregierung ergriffen, um im
Sektor „Außer-Haus-Verzehr“ die Weitergabe von übrig gebliebenen
Speisen zu erleichtern, und wenn ja, welche?
Die Fragen 28 bis 28c werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die grundlegenden hygienerechtlichen Vorgaben für Lebensmittel sind in der
sog. EU-Basisverordnung (EG) Nr. 178/2002 vom 28. Januar 2002 zur
Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts
festgelegt und wurden durch spezifische Hygienevorschriften ergänzt. Sie
dienen dem freien Verkehr mit sicheren und hygienischen und bekömmlichen
Lebensmitteln. Für die Kontrolle der Umsetzung der genannten Vorgaben, die den
Außer-Haus-Verzehr berühren, sind die zuständigen Behörden der Länder
verantwortlich. Mögliche Probleme bei der Weitergabe von übrig gebliebenen
Speisen werden dort ggf. vor Ort festgestellt.
Bislang sind der Bundesregierung keine Anfragen der Länder zu bekannt, die
hygienische Aspekte bei der Weitergabe von übrig gebliebenen Speisen im
Rahmen der Außer-Haus-Verpflegung betreffen.
29. Wie bewertet die Bundesregierung heutzutage das Projekt „REFOWAS –
Wege zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen“, das vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gefördert wurde, um
Lebensmittelverschwendung in Deutschland zu reduzieren (vgl.
https://re
fowas.de/refowas-abschlusskonferenz)?
Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ergebnisse
dieses Projekts zum Reduzieren der Lebensmittelverschwendung in
Deutschland genutzt, um daraus Maßnahmen abzuleiten?
Im Projekt REFOWAS wurde erstmals eine wissenschaftliche Methode für die
sektorale Analyse der Lebensmittelabfälle entlang der gesamten
Lebensmittelversorgungskette entwickelt. Auf ihrer Grundlage wurde die Baseline 2015
durch das Thünen-Institut erstellt und damit die Gesamtmenge an
Lebensmittelabfällen im Jahr 2015 in Deutschland abgebildet.
Weitere Projektergebnisse werden beispielsweise in die sektorspezifischen
Dialogforen eingebracht sowie im Projekt MehrWertKonsum in Nordrhein-
Westfalen (vgl.
www.mehrwert.nrw) in der Praxis der Gemeinschaftsgastronomie
von Kitas, Schulen und Jugendherbergen (160 Einrichtungen) umgesetzt sowie
für Schulungen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen genutzt, z. B. für
die Vernetzungsstelle Kita- und Schulverpflegung. Wesentliche
Projektergebnisse (z. B. Bildungsmaterialien, Küchenmonitor zur eigenständigen Analyse
von Lebensmittelabfällen, Hilfen für Schulleitungen und Caterer) sind
kostenfrei für eine breite Anwendung abrufbar (vgl.
https://refowas.de/hilfen-zur-schu
lverpflegung).
30. Welche EU-Staaten sowie anderen Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung gesetzliche Maßnahmen zur Verringerung der
Lebensmittelverluste ergriffen und konnten aus diesen bereits erste Erfolge
erzielen?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung hieraus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Frankreich, Italien, Polen,
Tschechien, Österreich, Dänemark, Schweden und darüber hinaus auch Norwegen
und Finnland, die USA, das Vereinigte Königreich und Kanada gesetzliche
Maßnahmen ergriffen. Über die Erfolge mit Blick auf die Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor
und sie kann daher keine Schlussfolgerungen ziehen.
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ISSN 0722-8333]