Hanfanbau in Deutschland
der Fraktion der CDU/CSU
Vorbemerkung
Die Koalition aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP plant eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 87, Zeilen 2898 bis 2896). Der Anbau von Hanfpflanzen in Deutschland ist bislang nur für medizinische Zwecke und als Nutzhanf erlaubt. Die Bundesregierung, hier der zuständige Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir, geht in diesem Kontext davon aus, dass viele Bäuerinnen und Bauern bereits in den Startlöchern stünden, um Hanf anzubauen (Bild am Sonntag vom 26. Dezember 2021).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wie viele Bäuerinnen und Bauern stehen nach Kenntnis der Bundesregierung bereits in den Startlöchern bzw. haben sich seit Verabschiedung des Koalitionsvertrages bei der Bundesregierung, bei Bundesländern, bei anderen staatlichen Stellen oder Verbänden gemeldet, um Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland anzubauen?
Wie viel Tonnen Cannabis wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den Jahren 2011 bis Jahr 2021 konsumiert?
Wie viele Tonnen Cannabis werden nach Kenntnis der Bundesregierung perspektivisch konsumiert, wenn, wie es der Koalitionsvertrag vorsieht, die Abgabe an Erwachsene zu Genusszwecken erlaubt wird?
Soll nach Ansicht der Bundesregierung jeder Landwirt in Deutschland, nach der von der Bundesregierung angestrebten Cannabislegalisierung, eigenständig Cannabis zu Genusszwecken anbauen, mit Cannabis zu Genusszwecken handeln und Cannabis zu Genusszwecken direkt vermarkten dürfen, bzw. wer sollte nach Einschätzung der Bundesregierung Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland anbauen, handeln und vermarkten dürfen, bzw. welche Voraussetzungen sollten nach Auffassung der Bundesregierung erfüllt sein, um Cannabis zu Genusszwecken anbauen zu dürfen?
Welche Anbaufläche (in Hektar) und wie viele private Erzeuger für den Eigenverbrauch und landwirtschaftliche Anbauer von Cannabis zu Genusszwecken in Deutschland erwartet die Bundesregierung nach der Legalisierung?
Wie viele Hektar Cannabis zu Genusszwecken werden zur nationalen Selbstversorgung nach heutigem Konsum und dem prognostizierten Konsum nach der Legalisierung in Deutschland benötigt?
Unter welchen Bedingungen und Sicherheitsmaßnahmen wird heute medizinischer Hanf in Deutschland angebaut, und auf welche Sicherheitsmaßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, beim großflächigen Anbau in Deutschland zu verzichten?
Wie viel Prozent der Ackerfläche darf für den Anbau von Cannabis zu Genusszwecken genutzt werden, und wie schätzt die Bundesregierung den Flächenertrag für die Landwirtschaft ein (bitte auch durchschnittlichen Joint-Ertrag je Hektar angeben)?
Soll der Anbau von Cannabis zu Genusszwecken auf Ackerflächen der üblichen Agrarförderung unterfallen?
Wie und nach welchen Kriterien findet nach Kenntnis der Bundesregierung der legale Anbau und Vertrieb von Cannabis zu Genusszwecken in anderen EU-Mitgliedstaaten bisher statt?
Welchen „Selbstversorgungsgrad“ strebt die Bundesregierung beim deutschlandweiten Anbau von Cannabis zu Genusszwecken an?
Um wie viel ist der Cannabisanbau finanziell lukrativer als der Anbau regionaler Lebensmittelprodukte (Gewinnunterschied pro Quadratmeter Anbaufläche; bitte tabellarisch auflisten)?
Da in der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages mit der 2. Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes das WHO-Abkommen (angenommen durch die WHO am 21. Mai 2003, Inkrafttreten 27. Februar 2005) umgesetzt und der gesundheitliche Verbraucherschutz weiter verbessert wurde, wie bewertet es die Bundesregierung, dass auf der einen Seite erfolgreich angestrebt wird, gesundheitliche Schädigungen durch Tabak bzw. Tabakerhitzer etc. auch mit dem Mittel der Besteuerung und mit massiven Werbebeschränkungen zu vermindern, auf der anderen Seite aber der Cannabiskonsum legalisiert und damit nach Ansicht der Fragesteller gefördert wird?
Da im ersten Halbjahr 2021 Unternehmen rund 9 Tonnen medizinisches Cannabis nach Deutschland importierten und hierzulande derzeit drei Unternehmen circa 9 Tonnen medizinisches Cannabis produzieren dürfen, soll Deutschland von Cannabisimporten abhängig sein, und aus welchen Ländern sollen Cannabisimporte bezogen werden?
Wird sich in Deutschland der Rechtsstatus von aktuell zugelassenem Medizinalcannabis ändern?
Welche Behörde überwacht den Import von medizinischem Cannabis aus anderen Ländern?
Welche Rolle wird die Cannabisagentur bei der Produktion von Cannabis zu Genusszwecken übernehmen, und welche Funktion übernimmt in diesem Zusammenhang das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung angesichts der von ihr angestrebten Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken auf die Qualität der angebotenen Produkte, insbesondere im Verhältnis zum bereits jetzt verfügbaren Medizinalcannabis?
Wird es eine Regelung zur Zulassung von Cannabissorten bzw. eine Definition von Sorten (z. B. nach THC, CBD oder anderen Cannabinoiden) geben?
Sind Qualitätssicherungsmaßnahmen (analog GMP und GDP) gegen mikrobakterielle und Pilzbelastung für den Fall der Freigabe geplant?
Wenn ja, werden die aktuellen Sicherungs- und Kontrollstrukturen der etablierten Lieferketten des medizinischen Cannabis (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte [BfArM], Gesundheitsämter, Cannabisagentur etc.) genutzt?
Wenn nein, welche Behörden werden für die Kontrolle zuständig sein?
Wie sind Anbau und Vermarktung von Cannabis zu Genusszwecken jenseits wissenschaftlicher und medizinischer Zwecke mit der UN Single Convention on Narcotic Drugs vereinbar, der Deutschland beigetreten ist?
Welche Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes hält die Bundesregierung im Rahmen der von ihr angestrebten Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken insgesamt und speziell hinsichtlich des THC-Gehalts für erforderlich?
Wie stellt sich die Bundesregierung die inhaltlichen und formalen Voraussetzungen für ein Lizenzierungsverfahren von Geschäften vor, in denen eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene erfolgen soll?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass bereits der gelegentliche Konsum von Cannabis zu Genusszwecken grundsätzliche Zweifel an der persönlichen Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen oder zum Umgang mit Waffen oder Munition rechtfertigt?