[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/568 –
Wichtigkeit von Pflanzenschutzmitteln für die deutsche Landwirtschaft
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Pflanzenschutzmittel sind chemisch oder biologisch hergestellte Wirkstoffe,
die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, um unerwünschte Organismen
wie Schädlinge und Unkräuter zu bekämpfen (
https://www.julius-kuehn.de/pfl
anzenschutz/pflanzenschutzmittel/). Sie werden also angewendet, um Pflanzen
zu schützen und Ernten zu sichern (
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirts
chaft/pflanzenbau/pflanzenschutz/pflanzenschutzmitteleinsatz-reduziere
n.html).
Seit 1987 ist der sogenannte integrierte Pflanzenschutz als Leitbild des
modernen Pflanzenschutzes im deutschen Pflanzenschutzgesetz verankert und gehört
zur guten fachlichen Praxis bei der Durchführung von
Pflanzenschutzmaßnahmen. Der integrierte Pflanzenschutz ist eine Kombination von Verfahren, bei
denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer,
pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die
Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt
wird (§ 2 Nummer 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012). Die
Entscheidungsgrundlage für die Anwendung von Pflanzenschutzmaßnahmen
erfolgt stets nach dem Schadschwellenprinzip, d. h. bekämpft wird erst, wenn
der zu erwartende wirtschaftliche Schaden voraussichtlich höher als die
Behandlungskosten ist. Dabei gilt stets das Grundprinzip: „So viel wie nötig, so
wenig wie möglich“ (
https://www.nap-pflanzenschutz.de/integrierter-pflanzen
schutz/).
Das deutsche Pflanzenschutzgesetz schreibt die Pflicht zur Sachkunde vor.
Jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, verkauft oder über sie berät,
muss den bundeseinheitlichen Pflanzenschutzsachkunde-Nachweis vor
Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen (
https://www.pflanzenschutz-skn.de/d
islservice/faces/index.xhtml). Sachkundige haben darüber hinaus die Pflicht,
sich regelmäßig innerhalb von Dreijahreszeiträumen auf einer anerkannten
Fortbildung über die Entwicklung im Pflanzenschutz fortzubilden (
https://ww
w.landwirtschaftskammer.de/Landwirtschaft/pflanzenschutz/sachkunde/inde
x.htm). Auf diese Weise wird das erforderliche hohe Fachwissen bei
Landwirten dauerhaft sichergestellt.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist ebenfalls durch strenge
gesetzliche Vorschriften reglementiert. Die Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel müs-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/875
20. Wahlperiode 07.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 1. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
sen zunächst von der EU-Kommission genehmigt werden, bevor sie national
zugelassen werden können. Zentrales Element dabei ist die Sicherheit für
Mensch und Umwelt. Es werden nur diejenigen Pflanzenschutzmittel
zugelassen, die bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung keine
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das
Grundwasser haben und von denen keine unvertretbaren Auswirkungen auf
den Naturhaushalt ausgehen (
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/
pflanzenbau/pflanzenschutz/zulassung.html).
1. Wie beurteilt die Bundesregierung die Wichtigkeit von biologischen und
chemischen Pflanzenschutzmitteln für die deutsche Landwirtschaft und
die Sicherung der Ernten, insbesondere vor dem Hintergrund, dass der
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir und die
Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz Steffi Lemke den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in
der Landwirtschaft reduzieren wollen (
https://www.tagesschau.de/inland/
agrarpolitik-lemke-oezdemir-101.html)?
Bei der Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln sowie Rohstoffen müssen
Kulturpflanzen vor Schad- und Krankheitserregern und Konkurrenten geschützt
werden, um Ernten hinsichtlich der Qualität und Quantität zu sichern. Dazu
gehört auch die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in einer Weise, dass
Nebenwirkungen für Umwelt, Gesundheit und Biodiversität vermieden werden.
2. Wie viele der in Deutschland zugelassenen
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung einer Giftklasse
zugeordnet (bitte in Prozent angeben)?
Die früheren Giftklassen sind seit 2008 durch die europaweite
Gefahrenkennzeichnung der CLP-Verordnung abgelöst. Chemikalien, darunter auch
Pflanzenschutzmittel, sind danach gemäß ihrer Einstufung zu kennzeichnen.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob es in den vergangenen
20 Jahren klinisch belegte Fälle von Gesundheitsbeeinträchtigungen
durch fachgerecht erzeugte Lebensmittel aus konventioneller
landwirtschaftlicher Produktion gab, und wenn ja, wie viele waren dies?
Im Zeitraum 2002 bis 2021 wurden dem Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) keine „klinisch belegten Fälle“ mit kontaminierten oder veränderten
Lebensmitteln mitgeteilt.
Das BfR ist in Deutschland die zuständige Stelle für die Registrierung von
Gesundheitsstörungen durch gefährliche Stoffe oder Gemische. Seit 1990 teilen
Ärztinnen und Ärzte gemäß § 16e des Chemikaliengesetzes (ChemG) dem BfR
bzw. seiner Vorläufereinrichtung Vergiftungen und Verdachtsfälle mit.
Lebensmittel fallen nicht in den Geltungsbereich des Chemikaliengesetzes, jedoch
werden Vergiftungen durch kontaminierte Lebensmittel gelegentlich auf
freiwilliger Basis dem BfR mitgeteilt. Außerdem berichten die
Giftinformationszentren der Länder dem BfR gemäß § 16e Absatz 3 ChemG über besondere
Vergiftungsfälle von allgemeiner Bedeutung. Das BfR nimmt die eingehenden
Vergiftungsfallmitteilungen, auch die von Betroffenen gemeldeten, in die
nationale Vergiftungsfall-Datenbank auf.
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob ökologisch erzeugte Produkte im
Vergleich zu konventionell erzeugten Produkten gesünder sind, und
wenn ja, inwiefern, und welchen Einfluss haben chemisch-synthetische
Pflanzenschutzmittel bei dieser Einschätzung?
Bezüglich der ernährungsphysiologischen Aspekte wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
Die fachgerechte Erzeugung von Lebensmitteln schließt die sachgerechte und
bestimmungsgemäße Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ein und bildet die
Basis der gesundheitlichen Risikobewertung und der Ableitung von
Rückstandshöchstgehalten (RHG) für die darin enthaltenen
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe. Dies gilt für alle Anbauformen und für alle Wirkstoffe, die in
zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind. Voraussetzung für die
Einhaltung der RHG in Lebensmitteln ist die sachgerechte und bestimmungsgemäße
Anwendung, wie sie in der Zulassung festgelegt ist. Eine Festsetzung von RHG
erfolgt nur, sofern diese nach aktuellem Kenntnisstand gesundheitlich
unbedenklich sind. Bei einer Überschreitung des gesetzlich festgelegten RHG ist das
betroffene Lebensmittel nicht verkehrsfähig.
5. Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich an der Einschätzung des Max
Rubner-Instituts (MRI), dass ökologisch erzeugte Produkte unter
Berücksichtigung des heutigen Stands der Forschung im Vergleich zu
konventionell erzeugten Produkten ernährungsphysiologisch keine höhere
Qualität haben, in der Zwischenzeit etwas geändert hat, und wenn ja, was
(Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD „Folgen des ökologischen Landbaus“ auf
Bundestagsdrucksache 19/14539)?
Der Bundesregierung liegen keine neuen Erkenntnisse vor, so dass die
Einschätzung des Max Rubner-Instituts (MRI) bezüglich der
ernährungsphysiologischen Qualität von ökologisch im Vergleich zu konventionell erzeugten
Produkten Bestand hat.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Höhe der in den vergangenen
fünf Jahren nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelrückstände von in
Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln, und
wenn ja, bei wie vielen untersuchten Proben gab es Überschreitungen des
Rückstandshöchstgehaltes, gab es Unterschiede zwischen ökologischer
und konventioneller Ware, und gab es Grenzwertüberschreitungen, die
eine Gefahr für die Gesundheit der Konsumenten dargestellt hätten?
In der nationalen Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in
Lebensmitteln“ sind die Ergebnisse der nachgewiesenen
Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln von in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln in
den aggregierten Ergebnissen enthalten; eine gesonderte Auswertung findet im
Rahmen der nationalen Berichterstattung nicht statt. Die nationale
Berichterstattung enthält zusammenfassende Darstellungen der Untersuchungen der
amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Länder. Die Berichte werden
jährlich veröffentlicht und sind beim Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) abrufbar:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsberei
che/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/0
7_PSMRueckstaende/lm_nbpsm_node.html.
In den Berichten wurden die durch die Länder erhobenen Daten zu
beispielsweise EU-Rückstandshöchstgehalten (RHG) nach verschiedenen Kriterien
ausgewertet und verglichen, u. a. Proben aus dem Inland, den Mitgliedstaaten der
EU und aus Drittstaaten oder hinsichtlich ihrer Art des Anbaus, also ob
ökologisch oder konventionell. Bei der Überprüfung der Einhaltung von EU-RHG
kann nicht der Zulassungsstatus in Deutschland herangezogen werden, da in
anderen Mitgliedstaaten oder außerhalb der EU andere Anwendungen
zugelassen sein können, die den jeweils geltenden EU-RHG für die Wirkstoff-
Kulturkombination begründen.
Die nachfolgenden Tabellen bieten einen Überblick über die Überschreitungen
festgesetzter Rückstandshöchstgehalte in den Jahren 2016 bis 2020 (Quelle:
Nationale Berichterstattung „Pflanzenschutzmittelrückstände in
Lebensmitteln“):
Anzahl der Lebensmittel-Proben insgesamt, Anzahl und Anteil der Proben mit
nachgewiesenen, quantifizierbaren Pflanzenschutzmittelrückständen sowie
Anzahl und Anteile der Überschreitungen festgesetzter
Rückstandshöchstgehaltes (RHG):
Jahr Anzahl
der Proben
Proben,
in denen Rückstände
nachweisbar und
quantifizierbar waren
Proben,
in denen der festgesetzte
RHG überschritten
worden ist
2016 19.289 11.827 (61,3 %) 503 (2,6 %)
2017 19.297 11.221 (58,1 %) 474 (2,5 %)
2018 19.292 11.598 (60,1 %) 530 (2,7 %)
2019 19.792 11.521 (58,2 %) 449 (2,3 %)
2020 18.461 11.619 (62,9 %) 570 (3,1 %)
Vergleich Lebensmittelproben konventionell/ökologisch, Überwachungsproben
aus DE, EU und Drittstaaten: Anzahl und Anteil der Proben mit
quantifizierbaren Pflanzenschutzmittelrückständen und Anzahl und Anteil der
Überschreitungen geltender RHG:
Jahr Anzahl
Proben
konventionell
Proben
konventionell
mit
Rückständen
Überschreitungen
konventionell
Proben
ökologisch
Proben
ökologisch
mit
Rückständen
Überschreitungen
ökologisch
2016 17.082 11.184
(65,5 %)
480
(2,8 %)
2.207 643
(29,1 %)
23
(1,0 %)
2017 17.053 11.711
(68,7 %)
445
(2,6 %)
2.244 510
(22,7 %)
29
(1,3 %)
2018 17.042 11.013
(64,6 %)
512
(3,0 %)
2.250 585
(26,0 %)
18
(0,8 %)
2019 17.502 11.004
(62,8 %)
425
(2,4 %)
2.290 517
(22,6 %)
24
(1,0 %)
2020 16.240 10.953
(67,4 %)
611
(3,8 %)
2.628 887
(33,8 %)
38
(1,4 %)
Lebensmittel mit RHG-Überschreitungen sind nicht verkehrsfähig. Nicht jede
Überschreitung eines RHG stellt ein gesundheitliches Risiko dar. Für alle
Proben, die im Rahmen des Monitorings untersucht werden und die eine
Überschreitung des RHG aufweisen, führt das Bundesinstitut für Risikobewertung
(BfR) eine Expositionsberechnung und anschließende Risikoabschätzung
durch, abrufbar unter
https://www.bvl.bund.de/lebensmittelmonitoring.
Die nachstehende Tabelle zeigt, dass in den Jahren 2016 bis 2020 in
vereinzelten Fällen das BfR eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung als Ergebnis
seiner Expositionsabschätzung und Risikobewertung nach dem damals
geltenden Kenntnisstand nicht ausgeschlossen werden konnte. Entsprechende
Lebensmittel sind folglich nicht verkehrsfähig und dürfen nicht im Handel
angeboten werden. Bei grenzüberschreitenden Fällen werden die Informationen
über die betroffenen Erzeugnisse in das europäische Schnellwarnsystem für
Lebens- und Futtermittel (RASFF) eingespeist, damit in allen Mitgliedsstaaten
angelieferte Ware eines solchen Produktes verfolgt und vernichtet werden kann.
Fälle, in denen das BfR eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung nicht
ausschließen konnte:
Jahr Fälle
2016 Überschreitung des RHG von Prochloraz in Ananas aus Ghana
sowie Methiocarb und Mercaptodimethur in Porree aus Belgien.
2017 Überschreitung des RHG von Dimethoat/Omethoat in Kirschen aus
Deutschland, Nikotin in Blattsalat aus Frankreich und Fenthion in
Orangen aus Spanien sowie Propoxur in Bohnen aus Deutschland
und Äthiopien.
2018 Rückstandsbefunde von Chlorpyrifos in Brokkoli unbekannter
Herkunft, Formetanat in Gemüsepaprika aus der Türkei, Ethephon in
Weintrauben aus Südafrika, Cypermethrin in Champignons aus
Polen, Chlorthalonil in Aprikosen aus der Türkei, Dimethoat/
Omethoat, Tebuconazol und Thiacloprid in jeweils einer Probe Grünkohl
aus Deutschland sowie Methomyl in Auberginen.
2019 Rückstandsbefunde von Acetamiprid in Spinat unbekannter
Herkunft, Fluazinam in Porree aus Deutschland, Acetamiprid und
Dithiocarbamat in jeweils einer Probe Kopfsalat aus Deutschland und
Belgien sowie Flonicamid in Wirsingkohl aus Deutschland.
2020 Rückstandsbefunde von Carbofuran in Limette unbekannter
Herkunft, Imazalil in Orangen aus Uruguay, cis-Heptachlorepoxid in
Kürbis aus Deutschland, Dithiocarbamaten in Radieschenblättern
aus Deutschland, Glufosinat in Kartoffeln aus Israel, Oxamyl in
Gurke aus Griechenland und Prothiofos in jeweils einer Probe
Orange aus Südafrika und Italien.
Für einzelne berichtete Rückstandsbefunde von Chlorpyrifos in
Bohnen aus Ägypten und Birnen aus China, Dimethoat in
Brombeeren aus Serbien und Kirschen aus Serbien, der Türkei und
Deutschland, Propoxur in Bohnen unbekannter Herkunft und Tricyclazol in
Basmatireis aus Indien und mit nicht ausgewiesener Herkunft
konnte kein Vergleich mit einer akuten Referenzdosis (ARfD)
vorgenommen werden, da keine toxikologischen Referenzwerte abgeleitet
werden konnten. Aufgrund des genotoxischen Potenzials der
Wirkstoffe konnte eine akute gesundheitliche Beeinträchtigung nicht
ausgeschlossen werden.
7. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Forderung des
Umweltbundesamtes, dass das Ziel der Farm-to-Fork-Strategie des
European Green Deal der EU nach einer Halbierung der eingesetzten Menge
von Pflanzenschutzmitteln sowie des damit verbundenen Risikos in den
Nationalen Aktionsplan für die nachhaltige Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen und mit konkreten Maßnahmen
hinterlegt werden soll, und sind diesbezüglich Maßnahmen der
Bundesregierung geplant, wenn ja, wann, und welche (
https://www.umweltbund
esamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pflanzensch
utzmittel)?
Die Bundesregierung befürwortet die in der Farm-to-Fork-Strategie genannten
Vorschläge der EU-Kommission, das Risiko und die Verwendung von
Pflanzenschutzmitteln insgesamt um 50 Prozent bis zum Jahr 2030 zu verringern. Im
Koalitionsvertrag hat die Bundesregierung festgehalten, die Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu beschränken und
ambitioniert zu reduzieren. Hierfür soll der Nationale Aktionsplan Pflanzenschutz
verstärkt auf das Ziel, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter zu
verringern, ausgerichtet bzw. weiterentwickelt werden.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, welche Auswirkungen ein
Verzicht des Einsatzes von chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmitteln oder eine Halbierung der Einsatzmenge von chemisch-synthetischen
Pflanzenschutzmitteln (vgl. Frage 7) auf die Ertragssicherheit und
Ertragsqualität hätte, und wenn ja, welche?
Der Bundesregierung liegen über die möglichen Auswirkungen der genannten
Maßnahmen auf Ertragssicherheit und -qualität keine wissenschaftlich
fundierten Erkenntnisse vor.
9. Welche ökologischen Auswirkungen, beispielsweise auf die
Nährstoffeffizienz und die CO2-Bindung, sind der Bundesregierung bei einer
Halbierung der eingesetzten Menge von Pflanzenschutzmitteln bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine wissenschaftlich fundierten Erkenntnisse
darüber vor, welche ökologischen Auswirkungen die Halbierung der eingesetzten
Menge von Pflanzenschutzmitteln auf die Nährstoffeffizienz oder die CO2-
Bindung hätte.
Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die gesamte Landwirtschaft in
ihrer Vielfalt an den Zielen Umwelt- und Ressourcenschutz auszurichten und
weiterzuentwickeln. Fragen der Nährstoffeffizienz und der CO2-Bindung sind
daher immer ganzheitlich im Rahmen einer Bilanz zu betrachten.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine Folgenabschätzung für die
beabsichtigte Halbierung (vgl. Frage 7) der eingesetzten Menge von
Pflanzenschutzmitteln sowie des damit verbundenen Risikos durchzuführen?
a) Wenn ja, wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Bezogen auf die in Frage 7 dargestellten Reduktionsziele der EU-Kommission
schließt sich Deutschland den Schlussfolgerungen des EU-Rates
„Landwirtschaft und Fischerei“ zur Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ an, dass vor
weiteren legislativen Vorschlägen der EU-Kommission eine Folgenabschätzung
erforderlich sei. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
11. Beabsichtigt die Bundesregierung die Schaffung entsprechender
Rechtsgrundlagen, um „besonders umweltschädliche Wirkstoffe“ rechtssicher
über nationale Verordnungen verbieten zu können, so wie es vom
Umweltbundesamt gefordert wird, und wenn ja, welche Wirkstoffe meint das
Umweltbundesamt, und wie ist das mit dem EU-Recht vereinbar (https://
www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problemati
scher-pflanzenschutzmittel)?
Die Bundesregierung hat keine abschließende Position zum Gegenstand der
Frage.
12. Wie positioniert sich die Bundesregierung bezüglich der Forderung des
Umweltbundesamtes, dass nach dem Vorbild Dänemarks eine
zweckgebundene Pflanzenschutzmittelabgabe eingeführt werden soll, um
„Anreize für eine pestizidärmere Landwirtschaft zu schaffen“ (
https://www.um
weltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/einsatz-problematischer-pfl
anzenschutzmittel)?
a) Würde die Einführung einer nationalen Pflanzenschutzmittelabgabe
nach Kenntnis der Bundesregierung zu Wettbewerbsverzerrungen für
die deutsche Landwirtschaft führen, und wenn ja, zu welchen
konkret?
b) Sind diesbezüglich Maßnahmen der Bundesregierung geplant, und
wenn ja, wann, und welche?
Die Fragen 12 bei 12b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat keine abschließende Position zum Gegenstand der
Frage. Unter anderem wären finanzverfassungsrechtliche Fragen zu prüfen.
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, ein Melderegister für
Pflanzenschutzanwendungen in der Landwirtschaft einzuführen, und wenn ja, wann,
und wie soll dieses konkret aussehen (
https://www.topagrar.com/acker/n
ews/oezdemirs-kehrtwende-in-der-pflanzenschutzpolitik-1279799
1.html)?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) prüft, ein
entsprechendes System für die Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln und
Bioziden in Deutschland zu errichten.
14. Fördert die Bundesregierung derzeit die Forschung zu Alternativen für
chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel und zur Auswirkung einer
Halbierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes?
a) Wenn ja, wie konkret, und welche weitere Forschungsförderung dazu
ist beabsichtigt?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung fördert die Forschung zu Alternativen im Pflanzenschutz
besonders hinsichtlich grundsätzlicher Einsparmöglichkeiten und dem Ersatz
von Pflanzenschutzmitteln. Dazu dienen mehrere Förderungsprogramme und
Kooperationen, auch ressortübergreifend.
Vor allem im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) werden solche Untersuchungen durchgeführt,
vorrangig im Julius Kühn-Institut (JKI). Im Jahr 2021 wurden am JKI in 17
Fachinstituten 287 Projekte durchgeführt, das entspricht rund 14 Prozent aller im JKI
durchgeführten Projekte, die sich ausschließlich oder teilweise mit der
Erforschung von alternativen Pflanzenschutzmitteln oder -verfahren beschäftigten;
diese Projekte werden aus dem Grundhaushalt des JKI finanziert. Nicht
berücksichtigt sind dabei Projekte an Züchtungsforschungs- und Züchtungsinstituten
des JKI, in denen durch die Erforschung der genetischen Grundlagen von
Schaderreger-Resistenzen sowie durch die Züchtung neuer resistenter Sorten
dazu beigetragen wird, die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln weiter zu
reduzieren. Beispielsweise wurden am JKI neue Rebsorten wie Calardis Blanc
oder Calardis Musque gezüchtet, die eine Einsparung von Fungiziden um 50
bis 80 Prozent gegenüber herkömmlichen Sorten ermöglichen.
Aus spezifischen Förderprogrammen der Bundesregierung, über die
Forschungseinrichtungen zusätzliche Forschungsmittel kompetitiv einwerben
können, wurden am JKI im Jahr 2021 insgesamt 33 Projekte mit einem
Gesamtvolumen von ca. 8,8 Mio. Euro (über die Gesamtlaufzeit der Projekte)
durchgeführt. Dabei handelte es sich vor allem um Förderprogramme des BMEL – wie
das Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft (BÖLN), das Programm zur Innovationsförderung oder das
Programm Nachwachsende Rohstoffe –, aber auch um Programme des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) oder des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
(BMUV) bzw. des Umweltbundesamtes (UBA).
Das BMUV fördert vom 26. März 2021 bis 25. März 2023 mit einer Summe
von 154.879 Euro das Forschungs- und Entwicklungsprojekt „Pflanzenschutz
im Wandel – Chancen und Risiken neuartiger Pflanzenschutzmittel und
Anwendungstechniken für den Schutz der Umwelt erfassen und sinnvolle
Steuerung der Entwicklungen vorbereiten“ (FKZ 3720 64 487 0) aus dem REFO-
PLAN 2021 (Auftragnehmer GreenSurvey – Institut für Marktforschung Prof.
Dr. Menrad GmbH). Es soll das Potential neuer Anwendungstechniken und
nichtchemischer Alternativen für die Reduzierung des Einsatzes von
Pflanzenschutzmitteln und ihrer Risiken für die Umwelt erforscht werden.
Das BMEL fördert darüber hinaus umfangreich Projekte aus Mitteln der
Entscheidungshilfe, dem Innovationsprogramm, der Ackerbaustrategie, dem
Bundesprogramm Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger
Landwirtschaft (BÖLN), der Eiweißpflanzenstrategie und des Digitalisierungstitels,
die in der Anlage aufgeschlüsselt dargestellt sind (laufende Projekte, ohne
abgeschlossene).
15. Welche konkreten Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung bis
wann, um die gesamte Landwirtschaft an den Zielen Umwelt- und
Ressourcenschutz auszurichten, so wie es im Koalitionsvertrag zwischen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt wurde
(
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsv
ertrag_2021-2025.pdf, S. 46)?
Die Bundesregierung ist überzeugt, dass eine nachhaltige Landwirtschaft
zugleich den Interessen der Betriebe, des Tierwohls und der Natur dient und
Grundlage einer gesundheitsförderlichen Ernährung ist. Ziel ist, Umwelt- und
Klimaschutz als integralen Bestandteil der Wertschöpfung landwirtschaftlicher
Produktion zu verankern und damit externe Kosten zu internalisieren.
Der ökologische Landbau ist agrarisches Leitbild als Gesamtsystem eines
nachhaltigen Wertschöpfungssystems von der Produktion, über die Verarbeitung bis
hin zur Vermarktung. Mit dem Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien
deutlich gemacht, dass sie einen Umbau der Tierhaltung in der Landwirtschaft
für erforderlich halten, und sich dazu bekannt, die Landwirtinnen und
Landwirte bei diesem Umbau zu unterstützen.
Über die konkreten Maßnahmen und deren zeitliche Umsetzung ist die
Bundesregierung in intensivem Austausch. Unter anderem setzen die Ziele z. B. zum
Klima- und Gewässerschutz sowie zur Luftreinhaltung, auf die sich
Deutschland auf EU-Ebene und international verpflichtet hat, sowohl den quantitativen
wie zeitlichen Rahmen für erforderliche Maßnahmen.
16. Um wie viel und bis wann wird die Bundesregierung die Bundesmittel
für das Bundesprogramm Ökolandbau erhöhen, so wie es im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
angekündigt wurde (
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/
Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 46)?
In der geltenden mittelfristigen Finanzplanung bis zum Jahr 2025 ist ein Budget
in Höhe von 27,5 Mio. Euro p. a. berücksichtigt. Über die weitere
Finanzausstattung wird im Rahmen der Aufstellungsverfahren für die Bundeshaushalte
2022 und 2023 zu entscheiden sein.
17. Wie viele Mittel wird die Bundesregierung bis wann für
„Forschungsbelange des Ökolandbaus zur Verfügung stellen“, und um welche
konkreten Forschungsbelange handelt es sich dabei, so wie es im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angekündigt
wurde (
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koal
itionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 46)?
Über die Höhe der Mittel, die für Forschungsvorhaben mit besonderer
Relevanz für den ökologischen Landbau zur Verfügung gestellt werden, kann zum
jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Auf die Antwort zu
Frage 16 wird verwiesen.
Im Januar 2022 wurden die Bekanntmachung Nr. 29/21/33 über die Förderung
von Vorhaben zur Verbesserung der Ressourceneffizienz und der Qualität von
Kulturpflanzen durch Pflanzenzüchtung für den ökologischen Landbau im
Rahmen des BÖLN sowie die Bekanntmachung Nr. 28/21/31 über die
Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für den Bereich „Regionale
Bio-Wertschöpfungsketten“ im Rahmen des BÖLN veröffentlicht. Weitere
Bekanntmachungen sind in Vorbereitung.
18. Sind der Bundesregierung wirtschaftlich tragfähige und ökologisch
sinnvolle Alternativen zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat
bekannt?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, welche möglichen negativen ökologischen
Auswirkungen könnte es nach Kenntnis der Bundesregierung nach einem
Glyphosatverbot geben?
Die Fragen 18 bis 18b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Als mechanische und ökologisch sinnvolle Alternative zum Einsatz von
Breitbandherbiziden kommt beispielsweise im Ackerbau eine ganzflächige ein- bis
mehrmalige mechanische Bearbeitung der Fläche mit einem geeigneten Gerät
oder einer Gerätekombination in Frage. Darüber hinaus sind zur Kontrolle von
Unkräutern und Ausfallkulturen geeignete acker- und pflanzenbauliche
Maßnahmen zu wählen, wie z. B. diverse Fruchtfolgen, ausgewogene Düngung,
Anpassung des Aussaatzeitpunktes und angepasste Grundbodenbearbeitung.
Eine Bund-Länder-Expertengruppe hat im Jahr 2017 mögliche Alternativen zu
Anwendungen von Glyphosat benannt (Handlungsempfehlung der Bund-
Länder-Expertengruppe zur Anwendung von Glyphosat im Ackerbau und in der
Grünlandbewirtschaftung, Fundstelle:
https://www.openagrar.de/index.php/Ber
ichteJKI/article/view/7667/7086).
Hinsichtlich einer ökonomischen Abschätzung der alternativen Verfahren
unterliegen die Kosten je nach Standortbedingungen, Bodennutzungssystem
(Fruchtfolge, Bodenbearbeitung usw.) und Maschinenausstattung starken
Schwankungen.
So hat das Julius Kühn-Institut (JKI) im Jahr 2015 in einer umfangreichen
Folgenabschätzung zum Glyphosatverzicht (
https://www.openagrar.de/receive/ope
nagrar_mods_00018485) beispielsweise bei Weizen Mehrkosten von 0 bis ca.
40 Euro/ha unter günstigen und bis zu über 100 Euro/ha unter ungünstigen
betrieblichen Bedingungen kalkuliert.
19. Womit begründet die Bundesregierung ihr Ziel, den
Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat bis Ende 2023 vom Markt nehmen zu wollen
(
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsv
ertrag_2021-2025.pdf, S. 46)?
Der Koalitionsvertrag beinhaltet für die angesprochene Maßnahme eine
deutliche Begründung. Aufgrund des Artensterbens und des Verlusts an Biodiversität
als ökologischer Krise ist es erklärtes Ziel der Bundesregierung, den Einsatz
von Pestiziden ambitioniert zu reduzieren.
Glyphosat ist ein so genanntes Breitbandherbizid. Breitbandherbizide wirken
nicht nur bei sogenannten Schadkräutern, sondern töten flächendeckend den
gesamten Ackerwildkrautbewuchs ab. Damit wird nicht nur die Vielfalt der
„Flora“ stark reduziert, sondern allen anderen an Ackerlebensräume gebundenen
Arten wie z. B. Insekten oder Feldvögeln flächenhaft die Nahrungsgrundlage
entzogen. In der Folge können ganze Nahrungsnetze von der Pflanze über
Insekten bis zu den Feldvögeln geschädigt werden. Unter den Wirkstoffen, die
auf diese Weise der biologischen Vielfalt schädigen, kommt Glyphosat eine
Sonderrolle zu, da es das am häufigsten eingesetzte Herbizid ist bzw. den am
häufigsten angewendeten Wirkstoff darstellt, wenn die inerten Gase
ausgenommen werden.
20. Welche Erkenntnisse oder wissenschaftlichen Aussagen sind der
Bundesregierung zur relativen Bedeutung von Pflanzenschutzmitteln zum
Insektenrückgang im Agrarland bekannt (bitte mit Quellen angeben)?
Der Rückgang von Insekten in der Agrarlandschaft hängt von zahlreichen
Faktoren ab. Es liegen umfangreiche wissenschaftliche Erkenntnisse vor, die auf
den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als einen der relevanten Treiber für den
beobachteten Artenschwund auch in Bezug auf Insekten hinweisen. Weitere
relevante Faktoren sind Habitatverluste durch Monotonisierung und
Fragmentierung der Landschaft, Folgen des Klimawandels und Veränderungen in der
Landschaftsstruktur (siehe SRU, 2018). In anderen Landschaftsbereichen
tragen noch weitere Einflussfaktoren wie beispielsweise die Lichtverschmutzung
zum Verlust oder der Qualitätsverschlechterung von Insektenlebensräumen bei.
Sánchez-Bayo & Wyckhuys (2019) nahmen ein Ranking der Einflussfaktoren
nach deren Bedeutung für den Insektenrückgang vor: Als Haupttreiber
identifizierten sie den Verlust an Habitaten und die Intensivierung der Landwirtschaft
sowie die Urbanisierung. An zweiter Stelle sehen sie Schadstoffemissionen,
hauptsächlich durch Pflanzenschutzmittel und Dünger. Weitere
Einflussfaktoren sind biologische Faktoren, einschließlich Krankheiten und eingeschleppte
Arten, sowie der Klimawandel. Ewald et al. (2015) stellten fest, dass
Pflanzenschutzmittel sich stärker auf schrumpfende Abundanzen von Wirbellosen
auswirken als Klimawandelfolgen.
Weitere Studien zu Pflanzenschutz und Biodiversität einschließlich Insekten:
Freier et al. (2017) erarbeiteten im Rahmen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe
einen umfassenden Bericht mit einem Einblick in die bis zum Jahr 2016
vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema „Einflüsse des
Pflanzenschutzes auf die Biodiversität in der Agrarlandschaft“. Direkte Einflüsse des
Pflanzenschutzes auf den Produktionsflächen und angrenzenden Flächen
wurden besonders häufig für Spinnen- und Laufkäfergesellschaften sowie die
Gruppe der Bestäuber untersucht. Dabei wurden negative Effekte des
Pflanzenschutzes auf die Diversität von Arthropodengesellschaften nachgewiesen.
Wissenschaftliche Vergleiche ergaben darüber hinaus höhere Laufkäferdiversitäten
auf ökologisch bewirtschafteten Agrarflächen als auf konventionell
bewirtschafteten Flächen. Ein Ergebnis dieses Berichtes war allerdings auch, dass
eine Abgrenzung des Einflussfaktors Pflanzenschutz in den untersuchten
Studien nicht immer möglich war.
Niggli et al. (2019) stellen in ihrer Stellungnahme zu „Pflanzenschutz und
Biodiversität in Agrarökosystemen“ ebenfalls fest, dass direkte und indirekte
Wirkungen von Pflanzenschutzmitteln durch eine große Zahl von
wissenschaftlichen Studien in Deutschland und im europäischen Umfeld dokumentiert
werden. Weiterhin sehen sie in der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
(Insektizide, Fungizide, Herbizide) in dem komplexen Gesamtsystem von Faktoren
einen bedeutenden Einflussfaktor mit meistens signifikant negativen, in
Ausnahmefällen jedoch auch positiven Auswirkungen auf die Biodiversität in
Agrarökosystemen. Pflanzenschutzmittel gelangen laut den Autoren in und auf
Pflanzen, Tiere und Böden, in die Atmosphäre sowie in Gewässer und
Grundwasser; sie entfalten ihre schädlichen Nebenwirkungen in kurzen, aber auch
sehr langen Zeiträumen. Sie könnten direkte toxische Wirkungen auf
Nichtzielorganismen hervorrufen und indirekt Nahrung und Lebensräume einer Vielzahl
von Organismen reduzieren. Hinzu kämen kumulative und sequenzielle
Wirkungen, da Pflanzenschutzmittel häufig gemeinsam angewandt werden und
eine kombinierte Wirkung von Umweltstressoren und Pflanzenschutzmitteln
insbesondere bei Anwendung im Freiland relevant werde.
Quellen:
SRU, Sachverständigenrat für Umweltfragen und Wissenschaftlicher Beirat für
Biodiversität und Gentischen Ressourcenschutz, 2018: Für einen
flächenwirksamen Insektenschutz. Stellungnahme. 54 S.
Roel van Klink, Diana E. Bowler, Konstantin B. Gongalsky, Ann B. Swengel,
Alessandro Gentile, Jonathan M. Chase, 2020: Meta-analysis reveals declines
in terrestrial but increases in freshwater insect abundances. Science 368,
417–420.
Francisco Sánchez-Bayo, Kris A. G. Wyckhuys, 2019: Worldwide decline of
the entomofauna: A review of its drivers. Biological Conservation 232 (2019)
8–27.
Sebastian Seibold, Martin M. Gossner, Nadja K. Simons, Nico Blüthgen, Jörg
Müller, Didem Ambarli, Christian Ammer, Jürgen Bauhus, Markus Fischer, Jan
C. Habel, Karl Eduard Linsenmair, Thomas Nauss, Caterina Penone Daniel
Prati , Peter Schall, Ernst-Detlef Schulze, Juliane Vogt, Stephan Wöllauer &
Wolfgang W. Weisser, 2019: Arthropod decline in grasslands and forests is
associated with landscape-level drivers. Nature, Vol. 574, 671–674.
Ewald, Julie A.; Wheatley, Christopher J.; Aebischer, Nicholas J.; Moreby,
Stephen J.; Duffield, Simon J.; Crick, Humphrey Q. P.; Morecroft, Michael B.
(2015): Influences of extreme weather, climate and pesticide use on
invertebrates in cereal fields over 42 years. In: Global change biology 21 (11), S. 3931–
3950. DOI: 10.1111/gcb.13026.
Urs Niggli, Bärbel Gerowitt, Carsten Brühl, Matthias Liess, Ralf Schulz, Rolf
Altenburger, Wolfgang Bokelmann, Carmen Buttner, Martin Hartenbach,
Jurgen Hess, Bernward Märländer, Thomas Miedaner, Karsten Nodler, Ralf
Petercord, Annette Reineke, Carolin von Kröcher, Wissenschaftlicher Beirat des
Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz beim BMEL, 2019: Pflanzenschutz
und Biodiversität in Agrarökosystemen. Stellungnahme des Wissenschaftlichen
Beirats des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz beim Bundesministerium
für Ernährung und Landwirtschaft, 48 S.
Bernd Freier, Sandra Krengel, Christine Kula, Stefan Kühne, Hella
Kehlenbeck, 2017: Bericht über Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen über
mögliche direkte und indirekte Einflüsse des Pflanzenschutzes auf die
Biodiversität in der Agrarlandschaft. Berichte aus dem Julius Kühn-Institut, 189,
72 S.
Weitere Publikationen, in denen auf die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
als einen der relevanten Treiber für den beobachteten Artenschwund auch in
Bezug auf Insekten hingewiesen wird, sind:
Schäffer A, Filser J, Frische T, Gessner M, Köck W, Kratz W, Liess M,
Nuppenau EA, Roß-Nickoll M, Schäfer R, Scheringer M, 2018. Der stumme Frühling
– Zur Notwendigkeit eines umweltverträglichen Pflanzenschutzes. Diskussion
Nr. 16. Nationale Akademie der Wissenschaften – Leopoldina, Halle (Saale).
Download:
https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2018_Diskus
sionspapier_Pflanzenschutzmittel.pdf.
BMU, 2020. Bericht zur Lage der Natur. Berlin, Bonn: 38 Seiten. Download
(20.05.2020):
https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nat
urschutz/bericht_lage_natur_2020_bf.pdf
Geiger F, Bengtsson J, Berendse F, Weisser WW, Emmerson M, Morales MB,
et al. Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological
control potential on European farmland. Basic and Applied Ecology 2010; 11:
97–105
Forister ML, Pelton EM, Black SH. Declines in insect abundance and diversity:
We know enough to act now. Conservation Science and Practice. 2019;1:e80.
https://doi.org/10.1111/csp2.80
Gatter Wu, Ebenhöh H, Kima R, Gatter Wa, Scherer F. 50-jährige
Untersuchungen an migrierenden Schwebfliegen, Waffenfliegen und Schlupfwespen
belegen extreme Rückgänge (Diptera: Syrphidae, Stratiomyidae; Hymenoptera:
Ichneumonidae). Entomologische Zeitschrift 2020, 130)
Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Insekten in Deutschland und
Auswirkungen ihres Rückgangs“ auf Bundestagsdrucksache 18/13142 sowie zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion AfD „Aktuelle Situation im Obst- und
Gemüseanbau“ auf Bundestagsdrucksache 19/19927 wird verwiesen.
21. Was konkret meint die Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz,
nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Steffi Lemke, wenn sie sagt,
dass sie die Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel verschärfen
möchte, und plant die Bundesregierung finanzielle Anreize und/oder
ordnungsrechtliche Maßnahmen zur Verringerung des
Pflanzenschutzmitteleinsatzes, und wenn ja, wann, und welche (
https://www.agrarheute.com/
politik/zulassung-pflanzenschutzmitteln-konrad-widerspricht-lemke-58
8895)?
Bestehende Lücken in der Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln, die
bisher zu Lasten des Naturhaushalts bestehen, müssen in Realisierung einer
Zulassungsanforderung aus dem EU-Zulassungsrecht von 2009 geschlossen
werden. Dies betrifft insbesondere die Einschätzung möglicher negativer Effekte
auf die biologische Vielfalt – insbesondere Pflanzen und Tieren auf den
Anbauflächen – und den Schutz des Grundwassers vor Abbauprodukten von
Pflanzenschutzmitteln.
22. Welche weiteren Pflanzenschutzmittel waren nach Kenntnis der
Bundesregierung von der Anwendungsbestimmung „NTneu-Ackerbegleitflora“
betroffen und mussten nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts
Braunschweig, nach dem die Anwendungsbestimmung „NTneu-
Ackerbegleitflora“ national nicht rechtmäßig vergeben werden könne, solange es auf
europäischer Ebene keine abgestimmte Leitlinie in diesem Prüfbereich
gebe, neu beschieden werden (
https://www.agrarheute.com/politik/auflag
en-uba-biodiversitaet-erneut-fuer-rechtswidrig-erklaert-587186)?
Die Anwendungsbestimmung „NTneu-Ackerbegleitflora“ ist in keinem Fall
vergeben worden. Vor der gerichtlichen Entscheidung wurden in 65 Verfahren
Pflanzenschutzmittel ohne diese Anwendungsbestimmung, jedoch mit einer
verkürzten Zulassungsdauer zugelassen. 14 weitere Verfahren konnten
aufgrund der unterschiedlichen Rechtsauffassung der beteiligten Behörden trotz
weitgehend finalisierter Bewertung nicht abgeschlossen werden. Nach dem
klärenden Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig werden alle
betroffenen Produkte ohne die genannte Beschränkung und für die nach der
Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgesehene Dauer zugelassen.
23. Beabsichtigt die Bundesregierung trotz des in Frage 22 genannten
Verwaltungsgerichtsurteils weitere nationale Alleingänge bei der Zulassung
von Pflanzenschutzmitteln, wie beispielsweise
Anwendungsbestimmungen, Biodiversitätsauflagen, Refugialflächen o. Ä., und wenn ja, wann,
und welche, und welche Folgen hat das nach Einschätzung der
Bundesregierung für die (europäische) Wettbewerbsfähigkeit der deutschen
Landwirtschaft (ebd.)?
Derzeit prüft die neue Bundesregierung den weiteren Umgang mit der
bisherigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung. Die Prüfung ist noch nicht
abgeschlossen.
24. Wie beurteilt die Bundesregierung den Einsatz von Kupferpräparaten in
der Landwirtschaft im Hinblick auf die Einschätzungen der „European
Food Safety Authority“ (EFSA), wonach durch den Einsatz von
Kupferpräparaten negative ökotoxikologische Auswirkungen hervorgehen, und
wird die Bundesregierung der voraussichtlich 2025 anstehenden weiteren
Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung zustimmen (
https://www.agrarh
eute.com/politik/bundesregierung-sieht-keine-alternative-kupferspritzung
en-550667#:~:text=Die%20Bundesregierung%20hat%20der%20weitere
n,solche%20Pr%C3%A4parate%20als%20gef%C3%A4hrlich%20eins
tuft.)?
In aktuell bestehenden Zulassungen werden die Genehmigungsbedingungen
umgesetzt, die auf den Erkenntnissen der Bewertung der Europäischen Behörde
für Lebensmittelsicherheit (EFSA) basieren. Die Bundesregierung wird sich zu
einer möglichen Erneuerung der Wirkstoffgenehmigung von Kupfer-
Verbindungen positionieren, sobald die Conclusio der EFSA vorliegt und die
Europäische Kommission daraus einen Vorschlag zur weiteren Genehmigung
abgeleitet hat.
25. Welche Alternativen zu Kupferpräparaten stehen nach Kenntnis der
Bundesregierung im ökologischen und konventionellen Anbau zur
Verfügung?
In Deutschland sind Produkte mit Kupferhydroxid, Kupferoxychlorid und
Kupfersulfat (dreibasisch) in etlichen Anwendungen zugelassen, darunter im
Ackerbau, Obstbau, Weinbau, Gemüsebau und Hopfenanbau und somit in allen
wichtigen Einsatzgebieten. Alternativen müssen auf Indikationsebene (Kultur
und Schadorganismus) betrachtet werden. Eine Auflistung sämtlicher
Alternativen für alle zugelassenen Indikationen mit Kupfer-haltigen Wirkstoffen würde
den Rahmen dieser Anfrage sprengen, daher werden hier beispielhaft drei
wichtige Indikationen genannt und die anderen Wirkstoffe genannt, die in den
Indikationen ebenfalls zugelassen sind.
Im Ackerbau sind Kupfer-haltige Pflanzenschutzmittel zur Anwendung gegen
die Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an Kartoffeln zugelassen.
Grundsätzlich stehen 18 weitere Wirkstoffe für diese Indikation zur Verfügung
(Stand: 4. Februar 2022): Ametoctradin, Amisulbrom, Azoxystrobin,
Benthiavalicarb, Cyazofamid, Cymoxanil, Difenoconazol, Dimethomorph, Fluazinam,
Fluopicolide, Imazalil, Mandipropamid, Metiram, Oxathiapiprolin,
Propamocarb, Pythium oligandrum M1 (zur Befallsminderung, nicht zur Kontrolle der
Kraut- und Knollenfäule geeignet), Valifenalate, Zoxamide.
Im ökologischen Anbau ist nur der Wirkstoff Pythium oligandrum M1 zulässig.
Im Obstanbau sind Kupfer-haltige Pflanzenschutzmittel beispielsweise an
Kernobst zur Anwendung gegen Schorf (Venturia spp.) zugelassen.
Grundsätzlich stehen weitere elf Wirkstoffe für diese Indikation zur Verfügung (Stand:
4. Februar 2022): Boscalid, Captan, Cyprodinil, Difenoconazol, Dithianon,
Dodin, Fluxapyroxad, Kaliumhydrogencarbonat (zur Befallsminderung, nicht zur
Kontrolle von Schorf geeignet), Pyraclostrobin, Pyrimethanil, Schwefel (zur
Befallsminderung, nicht zur Kontrolle von Schorf geeignet), Trifloxystrobin.
Im ökologischen Anbau sind nur die Wirkstoffe Schwefel und
Kaliumhydrogencarbonat zulässig.
Im Weinbau sind Kupfer-haltige Pflanzenschutzmittel zur Anwendung gegen
den Falschen Mehltau (Plasmopara viticola) zugelassen. Grundsätzlich stehen
weitere 20 Wirkstoffe für diese Indikation zur Verfügung (Stand: 4. Februar
2022): Ametoctradin, Amisulbrom, Cerevisane (zur Befallsminderung, nicht
zur Kontrolle des F. Mehltaus geeignet), COS-OGA, Benalaxyl-M,
Cyazofamid, Cymoxanil, Dithianon, Dimethomorph, Dinatriumphosphonat,
Fluopicolide, Folpet, Fosetyl, Iprovalicarb, Kaliumphosphonat (Kaliumphosphit),
Mandipropamid, Metiram, Oxathiapiprolin, Pythium oligandrum M1 (zur
Befallsminderung, nicht zur Kontrolle des F. Mehltaus geeignet), Zoxamide.
Im ökologischen Anbau sind nur die Wirkstoffe Pythium oligandrum M1,
Cerevisane und COS-OGA zulässig.
26. Sind biologische Pflanzenschutzmittel nach Einschätzung der
Bundesregierung grundsätzlich umweltfreundlicher als chemisch-synthetische
Pflanzenschutzmittel, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung
diese Einschätzung (bitte wissenschaftliche Quellen angeben)?
Alle Pflanzenschutzmittel werden sorgfältig geprüft und bewertet. Damit bei
der Anwendung oder in Folge der Anwendung keine unannehmbaren
Wirkungen entstehen, setzt die Zulassungsbehörde, das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), verbindliche
Anwendungsbestimmungen fest. Unter den genehmigten Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen sind
aktuell keine Mikroorganismen oder Pflanzenextrakte, die als
Substitutionskandidat eingestuft sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Pflanzenextrakte oder
Mikroorganismen grundsätzlich nicht als beispielsweise gefährlich eingestuft
werden müssen. Maßgeblich für alle Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sind die
Ergebnisse aus Prüfung und Bewertung im Rahmen der EU-Genehmigung und
bei gefährlichen Wirkstoffen die Legaleinstufung, die die Europäische
Chemikalienagentur (ECHA) federführend bearbeitet.
Drucksache 20/875 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/875 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/875 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/875 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/875 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]