Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
der Abgeordneten Edgar Naujok, Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Stefan Keuter, Dr. Harald Weyel, Dr. Malte Kaufmann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 wurden durch die Bundesregierung Evakuierungsmaßnahmen für deutsche Staatsangehörige und weitere Personenkreise, darunter sogenannte Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, durchgeführt (https://www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-ortskraefte-taliban-103.html). Im Rahmen der parlamentarischen Befassung wurden in Bezug auf die afghanischen Ortskräfte nach Auffassung der Fragesteller sehr unterschiedliche Zahlen durch die zuständigen Bundesministerien genannt. Die Fragesteller interessieren sich deshalb für die aktuelle und ehemalige Anzahl der Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Allgemeinen.
Im Falle der afghanischen Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit erscheint den Fragestellern die Bedrohungslage deutlich geringer zu sein, als dies von der Bundesregierung wahrgenommen wurde. So äußerte ein Sprecher des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), es sei „ein konkreter Fall bekannt, bei dem eine Ortskraft der deutschen Entwicklungszusammenarbeit für eine Woche inhaftiert wurde“ (s. o.). Hinsichtlich der aktuellen Presseberichterstattung werden weitergehende Informationen zum sogenannten Ortskräfteverfahren erfragt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Wie definiert die Bundesregierung den Personenkreis der Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Allgemeinen (https://www.bmz.de/de/laender/afghanistan/ortskraefte)?
Wie groß ist die Anzahl der aktuellen und ehemaligen afghanischen Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit?
Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohungslage der ehemaligen und aktuellen Ortskräfte der deutschen Zusammenarbeit in Afghanistan?
Wie viele Aufnahmezusagen über das Ortskräfteverfahren wurden für afghanische Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit zum aktuellen Stand erteilt?
Wie ist das sogenannte Ortskräfteverfahren für Ortskräfte der deutschen Entwicklungszusammenarbeit konkret materiell und formell ausgestaltet?
Welche materiellen Voraussetzungen muss eine Gefährdungsanzeige im Rahmen des Ortskräfteverfahrens erfüllen?
Wo wird diese auf Richtigkeit geprüft?
Über wie viele Ortskräfte verfügt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit aktuell (bitte nach Anzahl, Organisation und Land aufschlüsseln)?
Über wie viele ehemalige Ortskräfte verfügt die deutsche Entwicklungszusammenarbeit nach Schätzung der Bundesregierung seit dem Jahr 2013 (bitte nach Jahr, Anzahl, Organisation und Land aufschlüsseln)?