[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/614 –
Erhalt der Fischerei an Deutschlands Küsten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Berufsstand der Küstenfischer in unserem Land schrumpft immer weiter,
vor allem betroffen sind Unternehmer an der Ostsee. Im Jahr 2012 waren in
Deutschland noch 1 500 aktive Fischereifahrzeuge in der Kleinen Hochsee-
und Küstenfischerei zu verzeichnen (
https://www.thuenen.de/media/ti-themen
felder/Wettbewerbsfaehigkeit_und_Strukturwandel/Die_deutsche_Fischereifl
otte/2020-12-10_Fischerei_in_Deutschland.pdf). Laut dem Flottenbericht der
Bundesregierung für das Jahr 2020 bestand die deutsche Fischereiflotte zum
31. Dezember 2020 nur noch aus 1 291 aktiven Schiffen (
https://www.portal-f
ischerei.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Dokumente/Bund/Flotte/Flotte
nbericht_2020.pdf). Dieser Negativtrend spiegelt sich auch in den Zahlen der
Haupterwerbstätigen in diesem Segment wider. Insgesamt verzeichnete die
Kleine Hochsee- und Küstenfischerei in Schleswig-Holstein und
Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2020 noch 415 Fischer im Haupterwerb (
https://w
ww.zeit.de/news/2022-01/19/krise-der-ostseefischerei-berufsstand-
schrumpftweiter). Ein Jahr später sank die Zahl um 30 Fischer auf 385 angemeldete
Hauptberufliche (ebd.). Ein wesentlicher Grund für den Rückgang dieser
traditionsreichen Berufsgruppe ist, dass in der Ostsee die Fangquoten für die
wichtigen Zielarten wie Dorsch und Hering in den vergangenen Jahren immer
weiter gesunken sind. Die jetzige Bundesregierung möchte nun den
Problemen in der Branche begegnen und sich für den Erhalt der Fischerei an
Deutschlands Küsten einsetzen (
https://www.bundesregierung.de/resource/blo
b/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10-koav2
021-data.pdf?download=1).
1. Plant die Bundesregierung, Maßnahmen einzuführen, die zum Schutz
und Erhalt der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei beitragen, und
wenn ja, welche Maßnahmen sollen hier Anwendung finden, welche
genauen Ziele werden mit der jeweiligen Maßnahme verfolgt, und wann
sind die einzelnen Schritte geplant?
Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz und den Erhalt der deutschen
kleinen Hochsee- und Küstenfischerei ein. Sie geht dabei im Grundsatz davon
aus, dass sich die Fischerei als wirtschaftliche Aktivität grundsätzlich selbst-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/788
20. Wahlperiode 21.02.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 18. Februar 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ständig tragen muss. Dabei sind zur langfristigen und nachhaltigen Sicherung
von Einkommensmöglichkeiten insbesondere ökologische Aspekte der
Fischerei künftig stärker zu berücksichtigen. Durch eine transparente und
berechenbare Zuteilung von Fangmöglichkeiten wird dabei der Fischerei ein
verlässlicher Rahmen für ein nachhaltiges wirtschaftliches Auskommen geschaffen.
Aufgrund der sehr schlechten Bestandssituation bei den beiden „Brotfischen“
Dorsch und Hering befindet sich die deutsche Ostseefischerei derzeit in einer
ernsten Krise. Aus diesem Grund wurde für die Branche ein Runder Tisch unter
Beteiligung der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein
und Niedersachsen sowie der Fischereiverbände einberufen, um mögliche
Hilfsmaßnahmen für den Fischereisektor auf den Weg zu bringen. Gegenstand
sind insbesondere auch kurzfristige Maßnahmen. Angedacht sind u. a. die
weitere Durchführung von vorübergehenden Stilllegungen bei Anhebung der
bisherigen Fördersätze, die Möglichkeit von endgültigen Stilllegungen zur
Anpassung der Flotte an die mittel- und langfristig verfügbaren Quoten und
Erweiterung des Kreises der potenziell förderfähigen Fischer.
Abgesehen von der besonderen Situation in der Ostsee kann eine Förderung der
Fischerei allgemein im Rahmen des Europäischen Meeres- und
Fischereifonds (EMFF) bzw. des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds
(EMFAF) erfolgen. Diese Förderung fällt in die Zuständigkeit der Länder.
2. Beabsichtigt die Bundesregierung, zukünftig entstehende Zusatzkosten in
der Küstenfischerei für nachhaltigere selektive Fangtechniken (
https://w
ww.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/159-agrarrat-ostse
e-fischerei-fangquoten.html) in der Schollen- und Plattfischfischerei
auszugleichen, und wenn ja, in welcher Höhe belaufen sich die
förderfähigen Ausgaben für den Bund?
Die Bundesregierung kann gemäß Artikel 38 Absatz 4 der Verordnung (EU)
Nr. 508/2014 (EMFF-Verordnung) nachhaltigere selektive Fanggeräte nur dann
fördern, wenn nachweislich eine bessere Größenselektion oder nachweislich
geringere Auswirkungen auf das Ökosystem und auf Nichtzielarten
gewährleistet wird bzw. werden als bei dem Standardgerät oder sonstigen Ausrüstungen,
die nach dem Unionsrecht oder nach einschlägigem nationalem Recht zulässig
sind.
Der Fördersatz bei Fahrzeugen mit einer Länge über alles (Lüa) von
mindestens 12 Metern beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, bei
Fahrzeugen unter 12 Metern Lüa beträgt der Beihilfesatz 80 Prozent der
zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung wird dabei zur Hälfte aus EMFF-Mitteln
der Länder und zur Hälfte aus BMEL-(Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft)-Mitteln finanziert, sofern die Schiffe 8 Meter Lüa oder größer
sind. Darunter obliegt die Förderung nur den Ländern.
3. Wie viele Anträge wurden bereits von Schiffseignern für die anteilige
Kostenübernahme für die Umstellung auf selektive Fangnetze (vgl.
Frage 2) gestellt?
Bisher liegen keine Anträge für die anteilige Kostenübernahme für die
Umstellung auf selektive Fangnetze vor.
4. Plant die Bundesregierung, sich für eine weitere Aufstockung von
Stilllegungsprämien für die in Deutschland ansässige Fischerei einzusetzen,
und wenn ja, in welcher Höhe sollten sich die Prämien nach Auffassung
der Bundesregierung belaufen (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Presse
mitteilungen/DE/2021/159-agrarrat-ostsee-fischerei-fangquoten.html)?
Grundsätzlich werden die Stillliegeprämien auf der Grundlage der Schiffsgröße
und der dem Schiff zustehenden Quote zum Stichtag 31. Dezember 2016
berechnet. Per Haushaltserlass vom 3. Februar 2022 wurde eine Aufstockung der
Stilllegeprämie für die vorübergehende Stilllegung Dorsch bekannt gegeben.
Die Vergütung auf Grundlage der zugewiesenen Dorschquote im Jahr 2016
wurde angehoben. Der Faktor, mit dem diese Quote verrechnet wird, wurde
von 0,7 auf 0,9 angehoben. Darüber hinaus wurde die Vergütung für den
berechneten Anteil von 0,80 Euro pro Kilogramm Dorsch auf 1,10 Euro pro
Kilogramm Dorsch angehoben.
Diese Anhebung der Prämien gilt auch für zukünftige Stilllegungen.
5. Wie viele aktive Fischereifahrzeuge der Kleinen Hochsee- und
Küstenfischerei waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2021
hierzulande noch zu verzeichnen?
In der deutschen Fischereifahrzeugkartei waren im Jahr 2021 1.243
Fischereifahrzeuge aktiv in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei gemeldet.
6. Wie möchte die Bundesregierung vor dem Hintergrund der sinkenden
Flottenzahlen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) die lokale
Wertschöpfung und die ökologischen und sozialen Mehrwerte in den
Regionen an unseren Küsten erhalten?
Der Erhalt der Fischerei an der deutschen Küste ist erklärtes Ziel der
Bundesregierung. Sie geht dabei davon aus, dass sich die Fischerei wirtschaftlich
grundsätzlich selbst tragen muss und sich ihre Größe und Art nach den
Deutschland mittel- und langfristig zur Verfügung stehenden
Fangmöglichkeiten unter Berücksichtigung ihrer sozioökonomischen Bedeutung für die
Küste ausrichten muss. Fördermöglichkeiten stehen dabei im Rahmen des
EMFF bzw. des EMFAF und anteiliger Kofinanzierung durch Bundesmittel zur
Verfügung. Im Zuge der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung ist die
Anpassung der Flottengröße Teil dieses Prozesses.
Eine besondere Situation stellt sich für die deutsche Fischerei in der Ostsee dar.
Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 13 verwiesen.
7. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die deutsche
Küstenfischerei künftig Chancen für gute Regionalprodukte und für hochwertige
sowie gesunde Erzeugnisse aus traditionellem Fischfang bietet, und wenn
ja, wie sollen die Aspekte der Regionalität und Nachhaltigkeit seitens der
Bundesregierung gefördert werden?
Die Erzeugung und Vermarktung von Regionalprodukten und von Produkten
aus traditionellem Fischfang stellen bereits jetzt einen wichtigen Teil der
wirtschaftlichen Tätigkeiten der Küstenfischerei dar. Die Bundesregierung geht
davon aus, dass dieser regionale Ansatz auch in Zukunft verfolgt werden wird
bzw. sogar noch verstärkt werden wird. Eine Förderung der Regionalität ist Teil
der Hilfe zur Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Diese fällt in die
Zuständigkeit der Länder, die hierfür auf Mittel des EMFAF zurückgreifen können.
Der Grundsatz der Nachhaltigkeit ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen
Fischereipolitik. Bei der auf EU-Ebene erfolgenden Festlegung von
Fangmöglichkeiten, die den Regionalprodukten zugrunde liegen, wird dementsprechend
auf die Beachtung dieses Nachhaltigkeitsgrundsatzes geachtet.
8. Wie viele Fischer im Haupterwerb sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2021 noch in der Kutter- und Küstenfischerei der Nord- und
Ostsee tätig gewesen?
9. Wie viele Fischer im Nebenerwerb sind nach Kenntnis der
Bundesregierung im Jahr 2021 noch in der Kutter- und Küstenfischerei der Nord- und
Ostsee tätig gewesen?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die in den Fragen 8 und 9 erfragten zusammenhängenden Sachverhalte sind
mit den Mitteln der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit nicht
eindeutig abbildbar. Deswegen können die Zahlen in der
Beschäftigungsstatistik von denen der Fahrzeuge zum Teil abweichen. Die Beantwortung
erfolgt daher anhand einer kombinierten Auswertung von Wirtschaftszweigen
nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige WZ 2008 („Insgesamt“ und
„03110 Meeresfischerei“) einerseits und von Tätigkeiten nach der
Klassifikation der Berufe 2010 („Insgesamt“, „114 Fischwirtschaft“ und „1142 Berufe in
der Fischerei“) andererseits.
Am 30. Juni 2021 (Juni-Werte gelten als Jahreswerte) gab es bundesweit
931 Beschäftigte im Wirtschaftszweig „03110 Meeresfischerei“ (811
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 120 ausschließlich geringfügig
Beschäftigte). Außerdem wurden in diesem Wirtschaftszweig 49 im Nebenjob
geringfügig Beschäftigte gezählt, wobei die Hauptbeschäftigung im Wirtschaftszweig
„03110 Meeresfischerei“ oder in einem anderen Wirtschaftszweig liegen kann.
Im Wirtschaftszweig „03110 Meeresfischerei“ gingen 339 Beschäftigte (330
sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und 9 ausschließlich geringfügig
Beschäftigte) einem Beruf in der Fischerei nach.
Weitere Ergebnisse können der beigefügten Anlage 1 entnommen werden.
Bezüglich der Fahrzeuge waren 2021 651 Fahrzeuge aus dem Haupterwerb und
268 Fahrzeuge aus dem Nebenerwerb fischereilich aktiv.
10. Wie hoch war nach Wissen der Bundesregierung die Zahl der
Fischereiunternehmen, die im Jahr 2021 einen Antrag auf endgültige Stilllegung
gestellt haben (bitte nach der Anzahl der Anträge auf Stilllegung je
Unternehmen, nach Größe der Fischereifahrzeuge sowie Höhe der
Abwrackprämie aufschlüsseln)?
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 22 Anträge von 19 Fischereiunternehmen auf
endgültige Stilllegung gestellt. Die Summe der Bruttoraumzahl (BRZ) aller
förderfähigen Anträge beläuft sich auf insgesamt 645 BRZ und die Höhe der
Abwrackprämie auf insgesamt ca. 3,16 Mio. Euro. Die Aufschlüsselung der
Anträge kann der Anlage 2 entnommen werden.
11. Wie viele der in Frage 10 erfragten Fischereiunternehmen, die einen
Antrag zur Stilllegung gestellt haben, befanden sich zum damaligen
Zeitpunkt im Haupt- oder Nebenerwerb?
Von den 19 Antragstellern befanden sich zum Zeitpunkt der Antragstellung
18 im Haupterwerb und einer im Nebenerwerb (siehe Anlage 2).
12. Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Fischereiunternehmen, die einen
Antrag auf endgültige Stilllegung für ihr Fischereifahrzeug gestellt
haben, bereits im Vorfeld Ausfallzahlungen für Stillliegezeiten (
https://ww
w.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Abwrackpraemie-fuer-Ostsee-F
ischkutter-floppt,fischer1186.html) erhalten haben, und wenn ja, wie
viele Unternehmen haben sowohl finanzielle Mittel für etwaige
Stillliegezeiten als auch für die Abwrackung des Fischereifahrzeugs erhalten,
und auf welche Summe beliefen sich die ausgezahlten Mittel für die
endgültige Stilllegung?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass einige Antragstellern bereits
Unterstützungsleistungen für die vorrübergehende Stilllegung erhalten hatten. Für fünf
der im Jahr 2021 abgewrackten Fischereifahrzeuge wurden im Vorfeld
Unterstützungsleistungen für die vorrübergehende Stilllegung gewährt. Die Summe
der finalen Abwrackprämie für diese fünf Fahrzeuge betrug ausweislich der
Anlage 2 1.424.889,00 Euro.
13. Wer wird laut Bundesregierung damit beauftragt werden, die
„Zukunftskommission Fischerei“ (vgl. Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, S. 47,
„Fischerei“) zu gründen?
a) Wann wird mit der Planung zur Aufstellung der
„Zukunftskommission Fischerei“ begonnen?
b) Wer wird damit beauftragt, ein Konzept für die Zusammensetzung
des Gremiums zu erarbeiten?
c) Wann wird die „Zukunftskommission Fischerei“ ihre Arbeit
aufnehmen?
d) Welche Maßnahmen und Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der
Initiierung eines Zukunftsgremiums für die Kleine Hochsee- und
Küstenfischerei?
e) Wie hoch sind voraussichtlich die Verwaltungs- und Personalkosten,
die mit der Gründung der Kommission einhergehen?
Die Fragen 13 bis 13e werden gemeinsam beantwortet.
Aufgrund der äußerst angespannten Lage der Ostseefischerei hat das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zunächst einen
„Runden Tisch Ostsee“ einberufen und etabliert, um über kurzfristige
Unterstützungsmaßnahmen, aber auch längerfristige Ansätze für eine Stabilisierung der
besonderen Situation der Ostsee zu beraten und zu entscheiden. Vor diesem
Hintergrund finden im federführenden BMEL auch erste Überlegungen zur
Konzeptionierung einer „Zukunftskommission Fischerei“ statt. In diesem
Kontext ist insbesondere sicherzustellen, dass mögliche Synergieeffekte zwischen
dem Runden Tisch einerseits und der breiter anzulegenden
Zukunftskommission andererseits genutzt werden, um Doppelarbeit zu vermeiden.
14. Plant die Bundesregierung, die Fanggründe an Deutschlands Küsten
durch Renaturierungsmaßnahmen (vgl. Koalitionsvertrag 2021 bis 2015,
S. 38, „Natürlicher Klimaschutz“) für die dort ansässige Fischerei weiter
zu verkleinern, und wenn ja, welche Fanggebiete an der deutschen Nord-
und Ostsee sind von einer Verkleinerung betroffen, und welche Ziele
werden in den jeweiligen Gebieten damit verfolgt (bitte nach der
jeweiligen Lage der Fanggebiete und Größe aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung wird ein Aktionsprogramm zum natürlichen Klimaschutz
entwickeln, um Synergien zwischen Natur- und Klimaschutz zu schaffen. Darin
werden auch, aber nicht ausschließlich, Maßnahmen zur Wiederherstellung von
Ökosystemen enthalten sein. Sie sollen unter anderem einen Beitrag zur
Steigerung der Resilienz von Ökosystemen leisten. Für das Aktionsprogramm sind
auch Maßnahmen für die Meere und Küsten geplant, wie beispielsweise das im
Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
vorgesehene Aufbauprogramm für Seegraswiesen und Algenwälder, um die
natürliche CO2-Speicherfähigkeit der Meere zu verbessern. Hierzu wird die
Bundesregierung zunächst entsprechende Konzepte in Zusammenarbeit mit den
Bundesländern entwickeln. Aussagen zu konkreten Flächen in Nord- und Ostsee
und einer möglichen Betroffenheit der Fischerei können daher zum jetzigen
Zeitpunkt nicht getroffen werden.
15. Wie sehen die geplanten Regelungen zur Beschränkung der
Grundschleppnetzfischerei (vgl. Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, S. 47,
„Fischerei“) im Detail aus, und wann ist mit einem Entwurf zur
Regulierung von Fangtechniken zu rechnen?
Die Bundesregierung erarbeitet für die bestehenden Natura-2000-Schutzgebiete
in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nord- und
Ostsee zur Erreichung der jeweils spezifischen Schutzgebietsziele
Fischereimanagementmaßnahmen. Dazu gehört insbesondere die Einschränkung der
Fischerei mit bodenberührenden Fanggeräten. Die Maßnahmen werden in dem
Verfahren nach den Artikeln 11 und 18 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013
EU-rechtlich umgesetzt. Ein zeitnahes Inkrafttreten, teilweise noch in diesem
Jahr, wird angestrebt.
16. Wie sehen die geplanten Vorgaben für die artenspezifische Anpassung
von Fangmethoden (vgl. Koalitionsvertrag 2021 bis 2025, S. 47,
„Fischerei“) im Detail aus, und wann ist seitens der Bundesregierung mit einem
Entwurf für eine Neubewertung von Fangtechniken zu rechnen?
17. Wie sehen die Vorhaben der Bundesregierung für eine
naturschutzgerechte Regulierung von Stellnetzen (vgl. Koalitionsvertrag 2021–2025,
S. 47, „Fischerei“) im Detail aus, und wann ist in diesem Zusammenhang
mit einem Entwurf zu rechnen?
Die Fragen 16 und 17 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich fortlaufend für die Entwicklung selektiver und
naturschutzverträglicher Fanggeräte ein. So führt das Thünen-Institut als
Ressortforschungseinrichtung des BMEL regelmäßig eigene fischereitechnische
Forschung durch, um einen Beitrag für eine naturschutzverträglichere Fischerei
zu leisten. Dies beinhaltet u. a. Forschung zur Beifangverringerung durch
Selektivitätssteigerungen. In diesem Kontext hat das Thünen-Institut in den
letzten Jahren z. B. verschiedene selektivere Schleppnetze entwickelt. Des
Weiteren entwickelt es zurzeit ein Stellnetz, das für Schweinswale akustisch
erkennbarer ist. Auch treibt es die Weiterentwicklungen von alternativen
Fanggeräten voran. Solche Fanggeräte, wie z. B. Fischfallen, können unter
bestimmten Bedingungen weniger negative Umweltauswirkungen als Stellnetze haben.
Für einen Überblick über geleistete und laufende Ressortforschung wird auf die
Antwort zu den Fragen 19 und 20 verwiesen.
Die Bundesregierung setzt sich darüber hinaus auch für die Umsetzung
neuentwickelter, selektiver Fanggeräte in die Praxis ein. So wurde 2021 auf
Initiative Deutschlands gemeinsam mit den weiteren, in der Regionalgruppe
„Baltfish“ organisierten EU-Ostseeanrainern die zukünftige verpflichtende
Verwendung von selektiven Schleppnetzen für die Plattfischfischerei beschlossen.
Diese vom Thünen-Institut entwickelten Schleppnetze werden den
Dorschbeifang in der Plattfischfischerei signifikant verringern, bei gleichzeitigem Erhalt
der Fängigkeit für Plattfische.
Des Weiteren setzt sich die Bundesregierung laufend für eine
naturschutzgerechte Ausgestaltung der Stellnetzfischerei ein. So hat die Bundesregierung –
ebenfalls zusammen mit den weiteren Baltfish-Staaten – gemeinsame
Empfehlungen mit Maßnahmen zum Schutz des besonders gefährdeten Schweinswals
in der zentralen Ostsee vor Stellnetzbeifang abgestimmt, die mittels eines
delegierten Rechtsaktes der Kommission umgesetzt werden. Diese Maßnahmen
beinhalten im Wesentlichen die zeitweilige Schließung der Stellnetzfischerei in
bestimmten Natura-2000-Gebieten in den Zeiträumen, in denen dort vermehrt
Schweinswale vorkommen. Die Maßnahmen sind wissenschaftsbasiert und
orientieren sich eng an einer dazu im Jahr 2020 veröffentlichten Empfehlung
des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES).
Weitere Maßnahmen zur Regulierung der Stellnetzfischerei sind erforderlich,
um den Schutz der Seevögel und der Schweinswalpopulation der westlichen
Ostsee zu gewährleisten.
18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob derzeit neue und
nachhaltige Fangmethoden für die Fischerei getestet werden, und wenn ja,
welche Fangmethoden und Techniken sind hier zu nennen (bitte nach Art
der Fangmethode, Selektivität und Hersteller aufschlüsseln), und wann
sollen sie am Markt eingeführt werden?
Ziel nachhaltiger Fischereimethoden muss es sein, die unerwünschten
Umweltauswirkungen der Fangtätigkeit so weit wie möglich zu reduzieren. Dies kann
durch eine Verbesserung der Selektivität erfolgen (Reduzierung unerwünschter
Beifänge von Nichtzielarten oder untermaßiger Individuen der Zielarten sowie
geschützter Arten (z. B. Seevögel, Meeressäugetiere)). Fischfanggeräte können
jedoch auch umweltfreundlicher gestaltet werden, indem die Freisetzung von
Kunststoffen, der erforderliche Kraftstoffeinsatz oder der mechanische Einfluss
auf den Meeresboden reduziert wird. Diese Entwicklungen haben nicht die
Verbesserung der Selektivität zum Ziel, sind jedoch unter Nachhaltigkeitsaspekten
bedeutend.
Derzeit sind der Bundesregierung Forschungen und Praxistests in verschiedene
Richtungen bekannt:
1. Verbesserung der Selektivität von Grundschleppnetzen:
a) Vermeidung unerwünschter Dorschbeifänge in der gemischten
Grundfischfischerei der Ostsee
b) Vermeidung unerwünschter Fischbeifänge in der europäischen
Kaisergranat-Fischerei
c) Vermeidung unerwünschter Beifänge in der Nordseegarnelenfischerei
2. Verbesserung der Selektivität von Stellnetzen:
a) Vermeidung unerwünschter Schweinswalbeifänge durch Verbesserung
der akustischen Sichtbarkeit von Stellnetzen
b) Vermeidung unerwünschter Schweinswalbeifänge durch arteigene
Warnlaute (Porpoise Alert)
3. Entwicklung von Alternativen zum Stellnetz (u. a. Fischfallen, um
einerseits Beifänge von Seesäugern und Meeresvögeln zu vermeiden,
andererseits den Fang vor Prädatoren zu schützen)
4. Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffen (eingesetzt als
Scheuerschutz, „dolly ropes“) in der Baumkurrenfischerei auf Nordseegarnelen
Die Entwicklungen nach den Nummern 1 und 4 sind bereits jetzt grundsätzlich
einsetzbar. Da hier vor allem Schnitt bzw. Konstruktion der Netze betroffen
sind, können diese Fanggeräte nach Wahl des Fischereibetriebes von jedem
sachkundigen Netzmacher hergestellt und geliefert werden.
Die Entwicklungen nach Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 3 bedürfen
weiterer Praxistests, die Marktreife ist aber absehbar. Warngeräte nach Nummer 2
Buchstabe b werden in der schleswig-holsteinischen Fischerei bereits seit
Jahren eingesetzt, sie sind über den Entwickler erhältlich. Weitere Informationen:
www.thuenen.de/de/of/arbeitsbereiche/forschung/fischerei-und-surveytechnik/v
erringerung-von-unerwuenschtem-beifang/.
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, sich künftig an der Entwicklung von
nachhaltigen und effektiven Fischfangtechniken zu beteiligen, und wenn
ja, wie hoch sind die finanziellen Mittel, die dafür aufgewendet werden
sollen?
20. Hat die Bundesregierung sich in der Vergangenheit an der Entwicklung
und Förderung von nachhaltigen Fangtechniken beteiligt, und wenn ja,
wie hoch waren die Aufwendungen, und wer hat diese finanziellen Mittel
erhalten (bitte nach Art der Fangmethode, Selektivität sowie Höhe und
Empfänger der Aufwendungen aufschlüsseln)?
Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beteiligt sich laufend an mehreren Projekten zur
Entwicklung von nachhaltigen und effektiven Fangtechniken. Hierbei hat sie sich bisher
und wird sie sich auch zukünftig an der Entwicklung und Förderung von
nachhaltigen Fangtechniken beteiligen bzw. sie diese fördern. Hierbei ist zu
differenzieren zwischen
a) originären Arbeiten der Ressortforschungseinrichtungen des Bundes,
b) Projektförderungen durch die Bundesregierung sowie
c) weiterer Projektförderung durch Dritte mit Selbstbeteiligung
(Kofinanzierung) des Bundes.
zu a) Das Thünen-Institut führt als Ressortforschungseinrichtung des BMEL
eigene fischereitechnische Forschung durch. Dabei werden u. a. Themen
wie Beifangreduzierung (Selektivität), Umweltauswirkungen (z. B.
Meeresbodenkontakt und Meeresmüll) und Energieeffizienz bearbeitet.
Das Bundesamt für Naturschutz fördert mit Mitteln des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und
Verbraucherschutz Projekte insbesondere mit dem Ziel, den Beifang geschützter
Arten wie Seevögel, marine Säugetiere zu verhindern.
Projekte sind der Aufstellung in der Tabelle 1 der Anlage 3 zu
entnehmen.
zu b) Die Bundesregierung förderte bzw. fördert direkt eine Reihe
verschiedener Projekte zur Entwicklung und Erprobung von nachhaltigen
Fangtechniken.
Projekte sind der Aufstellung in der Tabelle 2 der Anlage 3 zu
entnehmen.
zu c) Die Bundesregierung beteiligt sich des Weiteren an durch Dritte
geförderten Projekten regelmäßig durch die Bereitstellung von
Kofinanzierungsmitteln (durch Personal- und Sachkosten).
Projekte sind der Aufstellung in der Tabelle 3 der Anlage 3 zu
entnehmen.
21. Welche Zukunft hat nach Auffassung der Bundesregierung der grüne
Ausbildungsberuf des Fischwirtes, und existieren Pläne, um diesen
weiter zu fördern und möglichst attraktiv für junge Schulabsolventen zu
gestalten?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es für den Ausbildungsberuf des
Fischwirtes weiterhin Bedarf, wenn auch auf einem geringeren Niveau geben
wird. Die Attraktivität wird in entscheidendem Maße von den
Verdienstmöglichkeiten und Arbeitsbedingungen an Bord, aber auch vom Image der
Fischerei in der Öffentlichkeit abhängen. Für die Verbesserung der
Arbeitsbedingungen an Bord, aber auch für Imagekampagnen stehen Gelder im EMFAF bereit.
Darüber hinaus fördert die Bundesregierung die Ausbildung zur Fischwirtin
beziehungsweise zum Fischwirt.
Drucksache 20/788 – 10 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/788 – 12 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/788 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/788 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]