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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Auswirkungen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 auf den Öko-Landbau
(insgesamt 9 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Datum
02.03.2022
Antwortdauer
14 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
BT20/71516.02.2022
Auswirkungen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 auf den Öko-Landbau
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Stephan Protschka, Peter Felser, Frank Rinck,
Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning und
der Fraktion der AfD
Auswirkungen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik ab 2023 auf den Öko-
Landbau
In der im Dezember 2021 beschlossenen neuen nationalen Ausgestaltung der
GAP sind maßgebliche Änderungen zur bisherigen Agrarförderung enthalten.
Die Basisprämie aus der ersten Säule soll deutlich sinken. Diesen
Einkommensverlust sollen Landwirte mit sieben verschiedenen sogenannten Öko-
Regelungen (Eco-Schemes) kompensieren können. Diese beinhalten unter
anderem die Extensivierung von Grünland, den Verzicht auf chemische
Pflanzenschutzmittel, vielfältige Fruchtfolgen sowie die Einrichtung von Blüh- bzw.
Altgrasstreifen (https://www.agrarheute.com/pflanze/getreide/basispraemie-ab-
2023-mehr-vorschriften-fuer-weniger-geld-589064).
Aus dieser Vorgehensweise ergeben sich jedoch insbesondere für Bio-Betriebe
Probleme (vgl. im nächsten Absatz verlinktes Dokument). Einige der Öko-
Regelungen sind inhaltlich ähnlich oder aber nicht vereinbar mit bestehenden
Öko-Richtlinien bzw. der gelebten Praxis ökologisch wirtschaftender Betriebe.
Daraus würde ein Einkommensverlust für solche Betriebe entstehen, weil eine
Kompensierung der gekürzten Basisprämie mittels Öko-Regelungen in diesen
Fällen nicht möglich ist. Diese Problematik wurde von diversen
Interessenverbänden sowie durch den Bundesrat moniert:
„Der Bundesrat sieht mit Sorge, dass das bisherige Set an Öko-Regelungen
insbesondere für Milcherzeuger mit überwiegend Dauergrünlandnutzung sowie
für Betriebe der ökologischen/biologischen Produktion keine ausreichenden
Teilnahmemöglichkeiten bietet. Daher besteht die Gefahr, dass Umwelt- bzw.
Tierwohlleistungen in Dauergrünlandgebieten im Rahmen der neuen GAP
weder ausreichend honoriert noch bereitgestellt werden“ (https://www.bundesra
t.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0801-0900/816-21(B).pdf?__blob=publicat
ionFile&v=2, S. 13).
Im Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
wurde vereinbart, den Öko-Landbau bis 2030 auf 30 Prozent der
bewirtschafteten Fläche auszubauen (Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit,
Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit. Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, https://www.spd.de/fileadmin/Dokume
nte/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf). Die beschlossene
neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) und die angesprochenen Problematiken
stehen dieser Zielsetzung nach Ansicht der Fragesteller im Wege.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/715
20. Wahlperiode 16.02.2022
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Auf welcher Grundlage und mit welcher konkreten Zielsetzung wurden die
einzelnen Maßnahmen und die Schwerpunktsetzung der neuen Öko-
Regelungen definiert?
2. Hat die Bundesregierung die neuen Öko-Regelungen mit den bestehenden
Öko-Richtlinien abgeglichen, und falls ja, ergaben sich daraus
Überschneidungen hinsichtlich Maßnahmen und Auflagen?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die finanziellen Folgen der neuen GAP
für ökologisch wirtschaftende Betriebe?
4. Ist der Bundesregierung die Aussage der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen bekannt, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen der
Öko-Regelungen für viele Bio-Betriebe ökonomisch nicht interessant seien
und daher zu einem Einkommensverlust führen würden, und wenn ja,
welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, insbesondere
auch hinsichtlich des Ziels der Bundesregierung, den ökologischen Landbau
bis 2030 auf 30 Prozent der bewirtschafteten Fläche auszuweiten (https://w
ww.lwk-niedersachsen.de/lwk/news/38437_Die_neue_GAP_ab_2023_-_e
ine_; https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oekologischer-landba
u/zukunftsstrategie-oekologischer-landbau.html)?
5. Hat die Bundesregierung die Öko-Regelungen mit den Ländern abgestimmt
und auf Doppelungen mit bestehenden Agarumweltmaßnahmen aus der
zweiten Säule geprüft, falls nein, warum nicht, und falls ja, zu welchem
Ergebnis ist man gekommen?
6. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die meisten der neuen Öko-
Regelungen aufgrund des sogenannten Doppelförderungsverbots von Bio-
Betrieben nicht genutzt werden können bzw. dass die Öko-Prämie in der
zweiten Säule sinkt und den Bio-Betrieben dadurch deutliche Verluste in
der Förderung entstehen (https://www.agrarheute.com/politik/gap-ab-2023-
eco-schemes-fuer-alle-betriebe-wirtschaftlich-585790)?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung in dem daraus entstehenden
Einkommensverlust ein Risiko hinsichtlich der Bereitschaft von Betrieben,
auf Bio umzustellen?
b) Wenn ja, beabsichtigt die Bundesregierung, die neuen Öko-Regelungen
noch anzupassen, damit Bio-Betriebe diese voll nutzen können?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Nationalen Strategieplan
Deutschlands – und damit auch die neuen Öko-Regelungen – zu evaluieren, und
falls ja, wann, und wie (https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/eu-
agrarpolitik-und-foerderung/gap/gap-strategieplan.html)?
8. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei einer möglichen Evaluierung
insbesondere einen Fokus auf die Auswirkungen des Plans auf den Öko-Landbau
zu setzen?
9. Wie begründet die Bundesregierung die Unterschiede bei der
Weidetierprämie zwischen Schafen und Ziegen (etwa 35 Euro pro Tier/0,1 GVE [
Großvieheinheit]) und Mutterkühen (etwa 78 Euro pro Tier/1 GVE), in denen
nach Ansicht der Fragesteller ein Missverhältnis zu sehen ist (https://www.t
opagrar.com/management-und-politik/news/oeko-regelungen-so-viel-geld-g
ibt-es-fuer-die-neuen-gap-massnahmen-12708065.html#:~:text=Die%20Ver
ordnung%20regelt%20auch%20die,f%C3%BCr%20das%20Antragsjahr%2
02023%20an.&text=F%C3%BCr%20Mutterschafe%20und%20%2Dziegen
%20gibt,%E2%82%AC%20im%20Jahr%202026%20ab)?
Berlin, den 3. Februar 2022
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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