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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Beitragsrückstände in der Sozialversicherung

(insgesamt 16 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

03.03.2022

Antwortdauer

14 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/75417.02.2022

Beitragsrückstände in der Sozialversicherung

der Abgeordneten René Springer, Jörg Schneider, Jürgen Pohl, Kay-Uwe Ziegler, Tobias Matthias Peterka, Thomas Dietz, Dr. Christina Baum, Hannes Gnauck, Norbert Kleinwächter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) finanziert sich durch Beiträge, einen jährlichen Bundeszuschuss sowie sonstige Einnahmen. Grundsätzlich werden die Beiträge von den Mitgliedern der Krankenkasse und den Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern oder sonstigen Stellen einkommensabhängig getragen und fließen dem Gesundheitsfonds zu. Der jährliche Bundeszuschuss beträgt 14,5 Mrd. Euro und wird aus Steuermitteln pauschal für sog. versicherungsfremde Leistungen an die GKV (zum Beispiel beitragsfreie Familienversicherung von Kindern und Ehegatten) gezahlt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzierung-gkv.html).

Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesamtes für Soziale Sicherung sowie des GKV-Spitzenverbandes bilden den sogenannten Schätzerkreis nach § 220 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V). Der Schätzerkreis ermittelt die erwarteten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Aus der ermittelten Differenz ergibt sich der rechnerische durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für das jeweilige Folgejahr. Für das Jahr 2022 ist dieser Zusatzbeitragssatz allerdings bereits mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) vom Juli 2021 auf 1,3 Prozent gesetzlich festgeschrieben worden. Der Schätzerkreis prognostizierte in seiner Sitzung am 13. Oktober 2021 für das Jahr 2022 ein Defizit von rund 7 Mrd. Euro in der GKV (https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1312896.jsp).

Noch am Abend des 13. Oktober 2021 kündigte der damalige Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn eine Rechtsverordnung an, die den Ausgleich des Kassendefizits aus Steuermitteln regeln soll. Insgesamt benötigt die GKV für das Jahr 2022 rund 28 Mrd. Euro, um die klaffende Finanzierungslücke zu schließen. Dass sind demnach doppelt so viel wie der regulär vereinbarte Steuerzuschuss von jährlich 14,5 Mrd. Euro. Bereits zuvor, im Mai 2021, hatten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der damalige Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz den Bundeszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung um 7 Mrd. auf insgesamt 21,5 Mrd. Euro aufgestockt (https://www.aerztezeitung.de/Politik/Spahn-kuendigt-Ausgleich-des-Milliardendefizits-der-GKV-an-423633.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung (insgesamt) in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückstandsquote in der gesetzlichen Krankenversicherung (insgesamt) in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückstandsquote in der gesetzlichen Krankenversicherung (insgesamt) in den einzelnen Monaten von Januar 2020 bis Januar 2021 jeweils entwickelt?

2

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesamtsozialversicherungsbeiträge (GSV-Beiträge), Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus versicherungspflichtiger Beschäftigung) in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils gestundet wurde?

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils befristet niedergeschlagen wurde?

c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils unbefristet niedergeschlagen wurde?

d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils ausgefallen ist?

e) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückstandsquote in der gesetzlichen Krankenversicherung (GSV-Beiträge) in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

f) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückstandsquote in der gesetzlichen Krankenversicherung (GSV-Beiträge) in den einzelnen Monaten von Januar 2020 bis Januar 2021 jeweils entwickelt?

3

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung (sonstige Krankenversicherungsbeiträge (KV-Beiträge), Beiträge von freiwillig Versicherten) in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils gestundet wurde?

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils befristet niedergeschlagen wurde?

c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils unbefristet niedergeschlagen wurde?

d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils ausgefallen ist (Beitragserlass bzw. Beitragsausfall)?

e) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückstandsquote in der gesetzlichen Krankenversicherung (sonstige KV-Beiträge) in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

f) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Rückstandsquote in der gesetzlichen Krankenversicherung (sonstige KV-Beiträge) in den einzelnen Monaten von Januar 2020 bis Januar 2021 jeweils entwickelt?

4

Wie hat sich der Bundeszuschuss zur Krankenversicherung (§ 221 Absatz 1 SGB V) in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt? Plant die Bundesregierung eine Erhöhung des Bundeszuschusses?

5

Welche ergänzenden Bundeszuschüsse zur Krankenversicherung (§ 221a SGB V) wurden in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils geleistet? Welche ergänzenden Bundeszuschüsse werden nach Ansicht der Bundesregierung in den Jahren 2022 bis 2025 voraussichtlich geleistet werden?

6

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2021 die Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils entwickelt (bitte insgesamt sowie nach Kassenarten: AOK, BKK, IKK, LKK, KBS sowie VDEK getrennt ausweisen)?

7

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2022 die Anzahl der Krankenkassen entwickelt?

8

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2014 bis 2022 die einheitliche Grundpauschale entwickelt, die die Krankenkassen pro Versichertem erhalten?

9

Wie viele Krankenkassen haben in den Jahren 2010 bis 2022 beim Bundesamt für Soziale Sicherung eine Gefährdung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit angezeigt? Wann, und durch wen wurde eine etwaige Gefährdung jeweils angezeigt?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2021 die Anzahl der Versicherten im Notlagentarif nach § 153 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) entwickelt, der mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung eingeführt worden ist?

a) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2021 jeweils die durchschnittliche Verweildauer im Notlagentarif entwickelt (bitte in Monaten angeben), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

b) Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2015 bis 2021 die Zahl der Versicherten mit einer Verweildauer von unter 6 Monaten, 6 bis unter 12 Monaten, 12 bis unter 24 Monaten sowie mehr als 24 Monaten entwickelt?

c) Welche Informationen liegen der Bundesregierung ggf. hinsichtlich des Personenkreises im Notlagentarif vor?

d) Welche Ursachen führen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass Personen in den Notlagentarif geraten, und welche Untersuchungen oder Studien liegen der Bundesregierung dahingehend vor (bitte benennen)?

11

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der den Beitragsschuldnern infolge des Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15. Juli 2013 (Bundesgesetzblatt (BGBl.) I. S. 2423) insgesamt erlassen wurde (bitte nach Jahren getrennt aufschlüsseln)?

12

Wie viele Personen verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell über keine Krankenversicherung?

a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Personenkreises ohne Krankenversicherung ggf. vor?

b) Welche Ursachen führen nach Kenntnis der Bundesregierung dazu, dass Personen über keine Krankenversicherung verfügen, und welche Untersuchungen oder Studien liegen der Bundesregierung dahingehend ggf. vor (bitte benennen)?

13

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsrückstände in der Rentenversicherung in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils gestundet wurde?

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils befristet niedergeschlagen wurde?

c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils unbefristet niedergeschlagen wurde?

d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils ausgefallen ist (Beitragserlass bzw. Beitragsausfall)?

14

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsrückstände in der Pflegeversicherung in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils gestundet wurde?

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils befristet niedergeschlagen wurde?

c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils unbefristet niedergeschlagen wurde?

d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils ausgefallen ist (Beitragserlass bzw. Beitragsausfall)?

15

Wie haben sich die Beitragsrückstände bei der Bundesagentur für Arbeit in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

a) Wie hoch ist der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils gestundet wurde?

b) Wie hoch ist der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils befristet niedergeschlagen wurde?

c) Wie hoch ist der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils unbefristet niedergeschlagen wurde?

d) Wie hoch ist der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils ausgefallen ist (Beitragserlass bzw. Beitragsausfall)?

16

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Unfallversicherung in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils entwickelt?

a) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils gestundet wurde?

b) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils befristet niedergeschlagen wurde?

c) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils unbefristet niedergeschlagen wurde?

d) Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Betrag, der in den Jahren 2014 bis 2021 jeweils ausgefallen ist (Beitragserlass bzw. Beitragsausfall)?

17

Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Corona-Pandemie auf die Beitragsrückstände in der

a) Krankenversicherung,

b) Rentenversicherung,

c) Pflegeversicherung,

d) Bundesagentur für Arbeit sowie

e) gesetzlichen Unfallversicherung?

Berlin, den 9. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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