[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Frank
Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/793 –
Deutschlands Ernährungsstrategie 2023
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die neue Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Landwirtschafts-
und Ernährungssektor zu „transformieren“ (
https://www.euractiv.de/section/g
ap-reform/news/oezdemir-will-gesamte-landwirtschaft-an-umweltschutz-ausri
chten/). Um dies zu erreichen, beabsichtigt die Bundesregierung, unter
anderem den Anteil tierischer Lebensmittel zu reduzieren und eine
fleischreduzierte, pflanzenbetonte Ernährungsweise mit verschiedenen Maßnahmen zu
fördern. Eine entsprechende Ernährungsstrategie soll bis 2023 beschlossen
werden (
https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/bundesregierun
g-will-weniger-fleisch-in-der-ernaehrung-12848837.html).
1. Welche agrar- und ernährungspolitischen Inhalte sollen nach Kenntnis
der Bundesregierung in die für das kommende Jahr geplante
Ernährungsstrategie mit einfließen?
2. Plant die Bundesregierung, analog zur „Zukunftskommission
Landwirtschaft“ (vgl.
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/zukunftsko
mmission-landwirtschaft.html) eine Zukunftskommission für
ernährungspolitische Belange innerhalb der geplanten Ernährungsstrategie
einzuberufen?
a) Wenn ja, welche Akteure sollen in die Zukunftskommission
eingebunden werden, mit welchen Aufgaben wird das Gremium
konfrontiert werden, und welchen Stellenwert werden die Ausarbeitungen
der Zukunftskommission im Zuge der Verhandlungen zur neuen
Ernährungsstrategie einnehmen?
b) Wenn nein, auf welcher Grundlage möchte die Bundesregierung, die
für das kommende Jahr 2023 geplante ressortübergreifende
Ernährungsstrategie gründen?
Die Fragen 1 bis 2b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/935
20. Wahlperiode 10.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 7. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die Bundesregierung wird bis 2023 unter Federführung des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine Ernährungsstrategie
erarbeiten. Insbesondere mit Blick auf Kinder soll – mit Akteuren aus den
Bereichen Gesundheit, Verbraucherschaft, Umweltschutz, Wirtschaft und
Wissenschaft, aus den Ländern sowie aus dem Ressortkreis und dem Geschäftsbereich
des BMEL – eine Strategie für eine gesunde Umgebung für Ernährung und
Bewegung geschaffen werden. Das Konzept zur inhaltlichen Ausrichtung und zur
Gestaltung des Prozesses insbesondere mit Blick auf die Einbeziehung der
Akteure ist in Arbeit.
Gesunde, nachhaltige Ernährung ist die Grundlage für das Wohlbefinden aller
Menschen und trägt maßgeblich zu Umwelt- und Ressourcenschutz bei. Das
Ziel ist es, eine gesunderhaltende und nachhaltige Ernährungsweise für
Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher zu machen und sie bei der Wahl
gesundheitsförderlicher und nachhaltig produzierter Lebensmittel zu unterstützen.
Zentrale Ziele sind die weitere Reduzierung von Zucker, Fetten, Salz und
Kalorien in verarbeiteten Lebensmitteln, die effektive Reduzierung der
Lebensmittelverschwendung sowie die Förderung einer gesunden und nachhaltigen
Gemeinschaftsverpflegung mit erhöhtem Anteil an saisonal-regional und
ökologisch erzeugten Lebensmitteln.
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, was der Bundesminister für
Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir zum Ausdruck bringen
möchte, wenn er sagt, „die Preise müssen die ökologische Wahrheit
stärker ausdrücken“ (
https://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/debatte-u
eber-lebensmittelpreise-12795305.html), und wenn ja, mit welchen
Mitteln zur Preisanpassung soll dies beispielsweise erbracht werden, welche
anderen Instrumente sollen eingesetzt werden, und welche Lebensmittel
werden davon betroffen sein?
4. Ist der Bundesregierung bekannt, ob bei möglichen Preisanpassungen für
bestimmte Lebensmittel (vgl. Vorfrage) unter Umständen mit
planwirtschaftlichen Instrumenten ein Eingriff in die freie Marktordnung
vorgenommen werden soll?
a) Wenn ja, welche planwirtschaftlichen Mittel zur Preisbildung sind
hier zu nennen, und was bezweckt die Bundesregierung mit diesem
Handeln?
b) Wenn nein, welche anderen Möglichkeiten zur Preisregulierung zieht
die Bundesregierung in Betracht, und wie sollen sie detailliert
Anwendung finden?
Die Fragen 3 bis 4b werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Ein Marktgeschehen drückt sich auch in Mengen und Preisen aus.
Preisänderungen sind wichtige Signale an die Erzeugerinnen und Erzeuger, ihre
Produktion anzupassen. Preisänderungen kommt eine zentrale Lenkungsfunktion zu,
um ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu erreichen.
Märkte allein sind aber nicht immer ohne Weiteres in der Lage, eine effiziente
Bereitstellung von öffentlichen Gütern zu gewährleisten. Zu öffentlichen
Gütern im Bereich der Landwirtschaft zählen z. B. die Artenvielfalt, die Reinheit
der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft und die Kulturlandschaft.
Es ist weiterhin festzustellen, dass die Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte
mit negativen externen Effekten verbunden sein kann, die derzeit am Markt zu
wenig berücksichtigt werden.
Diese nachteiligen Auswirkungen ökonomischer Entscheidungen wirken dabei
auf die Allgemeinheit, werden in der Regel nicht internalisiert und deshalb bei
der Preisbildung des Endprodukts nicht entsprechend berücksichtigt. Damit
findet kein ausreichender Ausgleich zwischen Produzent und Allgemeinheit statt,
und sowohl die Kosten als auch die Folgen werden überwiegend durch
Unbeteiligte oder die Allgemeinheit getragen. Beispiele hierfür sind der Ausstoß
umwelt- oder klimaschädigender Emissionen, die Belastung des Grundwassers,
aber auch ein mangelhafter Tierschutz oder der zunehmende Artenschwund.
Die im Markt erzielten Preise beinhalten derzeit oft nicht die externen Kosten
der Produktion und können zu einer übermäßigen Ressourcenausbeutung
führen. In diesen Fällen sind staatliche Eingriffe nicht nur zulässig, sondern
oftmals sogar geboten, um die negativen Effekte zu mindern. Hierbei wären
jeweils die effizientesten Maßnahmen zu wählen, d. h. diejenigen Maßnahmen,
mit denen das angestrebte Ziel mit dem geringsten Mitteleinsatz erreicht
werden kann.
5. Wird es nach Kenntnis der Bundesregierung auch Preisanpassungen für
Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs geben (vgl. Frage 3), und wenn ja,
welche Preiskorrekturen sollen vorgenommen werden (bitte nach
Produktgruppe sowie geplanter Preisanpassung aufschlüsseln), und welche
Ziele verfolgt die Bundesregierung mit dieser Maßnahme?
Auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 4b wird verwiesen.
6. Welche Schritte plant die Bundesregierung, damit die Transformation in
der Agrar- und Ernährungswirtschaft nicht dazu führt, soziale
Ungleichheiten zu verstärken (vgl. Zitat Frage 3 zur preislichen Gestaltung),
sondern eine gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung allen sozialen
Schichten gleichermaßen zukommt?
Die Regierungsparteien SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP betonen
im Koalitionsvertrag, dass soziale, ökonomische und ökologische Ziele mit
ihrer Landwirtschaftspolitik erreicht werden sollen. Das bedeutet, dass eine
nachhaltige Landwirtschaft zugleich den Interessen der Betriebe, des Tierschutzes
und dem Klima- und Umweltschutz dient sowie Grundlage einer gesunden
Ernährung ist. Die Landwirtinnen und Landwirte sollen zugleich von ihrer Arbeit
leben können. Hochwertige Produkte verdienen Wertschätzung, die sich nicht
nur in Worten, sondern auch in Wertschöpfung ausdrückt.
Nachhaltig heißt auch, dass Landwirtschaftspolitik selbstverständlich sozial
sein muss, aber sie kann keine Sozialpolitik ersetzen. Zur Verbesserung der
wirtschaftlichen Situation kaufkraftschwacher Bevölkerungsgruppen hat die
Bundesregierung eine Reihe weiterer Maßnahmen beschlossen wie bspw. die
Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro. Zudem unterstützt die
Bundesregierung mit dem bereits im Jahr 2008 beschlossenen Nationalen Aktionsplan „IN
FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“
durch Förderung von bisher über 200 Projekten die nachhaltige Verbesserung
des Ernährungs- und Bewegungsverhaltens in Deutschland. Von den jeweiligen
Projekten profitieren gleichermaßen alle sozialen Schichten.
7. Ist die Bundesregierung im Begriff, sowohl die Ernährungsbildung als
auch die Ernährungsberatung und Ernährungstherapie im Sinne einer
sozial gerechten, gesundheitsfördernden und umweltfreundlichen
Ernährungskompetenz zu stärken?
a) Wenn ja, welche Ansätze sollen hierbei in puncto
Ernährungsbildung, Ernährungsberatung und Ernährungstherapie verfolgt werden?
b) Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung im Sinne der
Verhältnisprävention sicherstellen, dass alle Beteiligten in dem
großangelegten Prozess der Ernährungswende gleiche Ausgangsbedingungen
vorfinden?
Die Fragen 7 bis 7b werden zusammen beantwortet.
Das BMEL verfolgt verhältnis- und verhaltenspräventive Maßnahmen zur
Verbesserung der Ernährungsbedingungen und zur Stärkung der
Ernährungskompetenz, die ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Dieser
ganzheitliche Ansatz berücksichtigt alle Bevölkerungsgruppen inklusive vulnerabler
Gruppen und bildungsbenachteiligter Menschen. Ziel der Bundesregierung ist
es, Chancengleichheit zu gewährleisten, so dass Menschen mit geringem
Einkommen nicht häufiger an chronischen Krankheiten erkranken als andere.
Zuständig für die Bildungsinhalte für Kitas und Schulen sind die
Kultusministerien der Länder. Das BMEL unterstützt die Länder mit verschiedenen
Maßnahmen zur Stärkung der Ernährungsbildung, z. B. mit Unterrichtsmaterialien
und Fortbildungen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE) für Lehrerinnen
und Lehrer. In der Ernährungs- und Verbraucherbildung werden neben
Gesundheitsaspekten auch Nachhaltigkeitsaspekte noch stärker in den Fokus gestellt.
8. Möchte die Bundesregierung die Qualifizierung und Verankerung von
Ernährungsbildung sowie Ernährungsberatung und Ernährungstherapie
systematisch im Gesundheitswesen voranbringen, und wenn ja, welche
Maßnahmen sind hierbei insbesondere zu nennen, die dazu beitragen, die
Versorgung und Befähigung von Menschen mit besonderen
Ernährungsbedürfnissen zu gewährleisten?
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention
(Präventionsgesetz – PrävG) vom 17. Juli 2015 wurden die Krankenkassen
verpflichtet, mit den übrigen Trägern der Sozialversicherung eine gemeinsame
nationale Präventionsstrategie zu entwickeln und deren Umsetzung und
Fortschreibung im Rahmen der Nationalen Präventionskonferenz zu gewährleisten.
Die von der Nationalen Präventionskonferenz erarbeitete Präventionsstrategie
(Bundesrahmenempfehlungen) verfolgt das Ziel, durch die Förderung von
gesundheitsförderlichen Lebens- und Arbeitsbedingungen die Gesundheits- und
Ernährungskompetenz der Menschen zu verbessern und sie dabei zu
unterstützen, ihre Ressourcen für ein gesundes Leben voll auszuschöpfen. Diese Ziele
verfolgt die Präventionsstrategie mit einer verhältnis- und lebensweltbezogenen
Prävention, Gesundheits-, Sicherheits- und Teilhabeförderung, die einen
Beitrag zur gesundheitlichen Chancengleichheit leistet, indem sie sich auf solche
Lebenswelten konzentriert, in denen insbesondere auch Menschen mit sozial
bedingt ungünstigeren Gesundheitschancen erreicht werden können.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt die Abgabe von
Leistungen der Ernährungsberatung und Ernährungstherapie in den
Leistungsbereichen der Heilmittelversorgung nach § 32 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
(SGB V), der primären Prävention nach den §§ 20, 20a SGB V und der
Patientenschulung nach § 43 SGB V. Die Krankenkassen erbringen Leistungen zur
primären Prävention und Gesundheitsförderung auf der Grundlage der im
sogenannten Leitfaden Prävention vom GKV-Spitzenverband unter Einbeziehung
unabhängigen Sachverstands festgelegten Handlungsfelder und Kriterien. Im
Bereich der Heilmittelversorgung ist die Ernährungstherapie ein
verordnungsfähiges Heilmittel, wenn sie sich auf die ernährungstherapeutische Behandlung
seltener angeborener Stoffwechselerkrankungen oder von Mukoviszidose
richtet und zwingend erforderlich ist, da ansonsten schwere geistige oder
körperliche Beeinträchtigungen oder Tod drohen. Chronisch kranke Versicherte können
als „ergänzende Leistungen zur Rehabilitation“ durch eine Verordnung ihres
Arztes beziehungsweise ihrer Ärztin Patientenschulungen erhalten, in denen zu
den in Frage kommenden Maßnahmen auch die Ernährungsberatung gehört.
9. Was steckt hinter der Forderung, auf die im Zusammenhang mit der
Ernährungsstrategie verwiesen wird, dass die Qualitätsstandards der
deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für die
Gemeinschaftsverpflegung zeitnah aktualisiert werden sollen (
https://dserver.bundestag.de/btd/
20/004/2000491.pdf)?
Das BMEL hat die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) aufgefordert,
die DGE-Qualitätsstandards für die Gemeinschaftsverpflegung insbesondere im
Hinblick auf die Ausgestaltung einer noch nachhaltigeren
Ernährungsumgebung und die stärkere Berücksichtigung von regionalen und ökologischen
Erzeugnissen zu aktualisieren.
10. Auf welche Höhe belaufen sich die finanziellen Mittel, die die
Bundesregierung für eine flächendeckende Umsetzung der DGE (Deutsche
Gesellschaft für Ernährung)-Qualitätsstandards in der
Gemeinschaftsverpflegung aufbringen muss (bitte nach der jeweiligen Lebenswelt und der
Höhe der einzelnen Kosten aufschlüsseln)?
Die Umsetzung der DGE-Qualitätsstandards obliegt den unterschiedlichen
Trägern der Gemeinschaftsverpflegung wie Kitas und Schulen,
Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern.
11. Plant die Bundesregierung, die Ausgaben, erfragt in Frage 10, durch
öffentliche Haushaltsmittel zu refinanzieren, und wenn, ja welche Gelder
aus öffentlicher Hand sollen hierfür aufgewendet werden?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Möchte die Bundesregierung an die Ziele der Großen Koalition
anknüpfen und den Anteil ökologisch hergestellter Produkte auf 20 Prozent in
Kantinen des Bundes bis 2025 erweitern (
https://www.bmel.de/SharedD
ocs/Meldungen/DE/Presse/2021/210825-bio-kantinen.html)?
a) Wenn ja, mit welchen Initiativen sollen die Ausbauziele erreicht
werden?
b) Wenn nein, welche Ziele verfolgt die Bundesregierung stattdessen?
Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet.
An dem im „Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021“
gesetzten Ziel, bis spätestens 2025 einen Bio-Anteil von mindestens 20 Prozent
in den Kantinen der Bundesverwaltung zu erreichen, hält die Bundesregierung
fest. Wie im Maßnahmenprogramm beschrieben, ist vorgesehen, den
Umstellungsprozess über die Informationsinitiative „BioBitte – Mehr Bio in
öffentlichen Küchen“ zu unterstützen. Weitere Unterstützungsmöglichkeiten werden
derzeit geprüft.
13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie hoch der Anteil an
biologisch hergestellten Erzeugnissen in den Kantinen des Bundes aktuell ist,
und wenn ja, in welcher Höhe werden bestimmte ökologische
Erzeugnisse eingesetzt, und welche Lebensmittelgruppen sind hier maßgeblich zu
nennen?
Der aktuelle Anteil an biologisch hergestellten Erzeugnissen in den Kantinen
des Bundes ist nicht bekannt. Hierzu muss das jährliche Monitoring zum
Maßnahmenprogramm abgewartet werden.
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung hinsichtlich der
Vermeidung von Lebensmittelabfällen zu unternehmen (
https://dserver.bundesta
g.de/btd/20/004/2000491.pdf)?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass die Bundesregierung gemeinsam mit allen
Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich branchenspezifisch
reduzieren, haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichterung
für Spenden ermöglichen wird. Um die vereinbarte Verbindlichkeit der
Reduzierung von Lebensmittelverschwendung herzustellen, werden im Rahmen der
vorgeschriebenen Prüfung und Darstellung der Notwendigkeit regulatorischer
Maßnahmen auch die Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit
gesetzlicher Regelungen abzuwägen sein. Prioritäres Ziel ist es, die Entstehung
von Lebensmittelabfällen von vornherein zu vermeiden. Dazu dient die
„Nationale Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung“, die
gemeinsam mit allen Beteiligten entlang der Lebensmittelversorgungskette
weiterentwickelt wird.
Ferner wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD „Künftige verpflichtende Maßnahmen gegen
Lebensmittelverschwendung“ (Bundestagsdrucksache 20/777 vom 18. Februar 2022)
verwiesen.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie Lebensmittelabfälle
zukünftig erfasst beziehungsweise gemessen werden sollen, um die Ziele
der europäischen Abfallrahmenrichtlinie einzuhalten, und wenn ja,
welche Hilfsmittel sollen hier zum Einsatz kommen?
Die EU-Berichterstattung zu Lebensmittelabfällen richtet sich nach dem
Delegierten Beschluss (EU) 2019/1597 zur Methodik der Messung von
Lebensmittelabfällen und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2000 zum
Übermittlungsformat der Berichte. Diese EU-Rechtsakte verpflichten die
Mitgliedstaaten, die Masse der entstandenen Lebensmittelabfälle jährlich zu messen und der
EU-Kommission zu berichten, und zwar erstmals bis Ende Juni 2022 für das
Jahr 2020. Die Erstellung des ersten Berichts für Deutschland erfolgt seit dem
1. Januar 2022 im Rahmen des Forschungsvorhabens „Ermittlung der
Lebensmittelabfälle in Deutschland im Jahr 2020, Erfüllung der Berichtspflicht
gegenüber der EU-Kommission im Jahr 2022 und Ableitung von
Handlungsempfehlungen“. Das Forschungsvorhaben wurde im Auftrag des Bundesministeriums
für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz vom
Umweltbundesamt vergeben. Forschungsnehmer ist das Statistische Bundesamt,
das fachlich von einem Konsortium aus Witzenhausen-Institut, Universität
Stuttgart, INFA GmbH und ARGUS GmbH unterstützt wird. Ziel dieses
Vorhabens ist u. a. die belastbare Ableitung der Anteile von Lebensmittelabfällen in
den Abfällen jener Abfallschlüssel, die Lebensmittelabfälle enthalten können.
Als Datengrundlage dienen insbesondere vorhandene Literatur, Studien,
Sortieranalysen sowie die amtliche Abfallstatistik.
16. Welche gesetzlichen Regelungen möchte die Bundesregierung einführen,
um das Kindermarketing in Deutschland hinsichtlich ungesunder
Lebensmittel künftig stärker zu regulieren (
https://dserver.bundestag.de/btd/
20/004/2000491.pdf), und sind der Bundesregierung Studien bekannt,
die diese Vorgehensweise rechtfertigen?
a) Wenn ja, welche Untersuchungen sind maßgeblich zu nennen?
b) Wenn nein, wie begründet die Bundesregierung stattdessen ihr
Vorhaben?
17. Plant die Bundesregierung, Vertreter der Ernährungs- und Werbeindustrie
in den Prozess der gesetzlichen Regulierung (vgl. Frage 16) von an
Kindern gerichteter Werbung zu beteiligen, und wenn ja, welche Branchen
und deren Stellvertreter sind hier zu nennen?
18. Welche Medienformate sollen durch die neuen gesetzlichen Regelungen
hinsichtlich Kinderwerbung näher in den Fokus gerückt werden (vgl.
Frage 16)?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die Vorgaben aus diesem
Prozess (vgl. Frage 16) auch auf Werbung für Erwachsene ausgeweitet
werden, und wenn ja, welche Werbeinhalte sollen dementsprechend
reguliert werden?
Die Fragen 16 bis 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Rund 15 Prozent der Drei- bis 17-Jährigen in Deutschland sind übergewichtig,
darunter knapp 6 Prozent adipös (KiGGS Welle 2, 2014–2017*). Die Pandemie
hat die Ernährungssituation von vielen Kindern weiter verschlechtert. Die an
Kinder gerichtete Lebensmittelwerbung ist Teil der prägenden
Ernährungsumgebung und wichtiger Ansatzpunkt für Maßnahmen zur Vermeidung
ernährungsmitbedingter Erkrankungen. Gerade weil Ernährungspräferenzen in
hohem Maße in den ersten Lebensjahren geprägt werden, sind Kinder besonders
schutzbedürftig.
Der Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode sieht daher vor, an Kinder
gerichtete Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- und Salzgehalt in
Zukunft bei Sendungen und Formaten, d. h. insbesondere in Fernsehen und
Internet, für unter 14-Jährige weiter zu beschränken.
Die Umsetzung gilt es zu konkretisieren im Hinblick auf den
Anwendungsbereich, den Maßstab für einen hohen Gehalt an Zucker, Fett und Salz und das
Instrument.
Innerhalb des Prozesses finden Empfehlungen, die an die Bundesregierung
gerichtet werden, sowie die wissenschaftliche Erkenntnislage Berücksichtigung
und werden genau geprüft. Im weiteren Verfahren ist eine Beteiligung aller
relevanten Akteure geplant.
20. Möchte die Bundesregierung den nachhaltigen Anbau von Obst,
Gemüse, Nüssen und Hülsenfrüchten in Deutschland verstärkt fördern?
a) Wenn ja, wie sollen derartige Förderungen im Detail aussehen, und
in welcher Höhe belaufen sich die finanziellen Aufwendungen?
* Schienkiewitz, A., Brettschneider, A. K., Damerow, S., Schaffrath Rosario, A. (2018): Übergewicht und Adipositas im
Kindes- und Jugendalter in Deutschland – Querschnittergebnisse aus KiGGS Welle 2 und Trends, Journal of Health
Monitoring 3(1):16–23
b) Wenn nein, warum soll der Anbau pflanzlicher Erzeugnisse nicht
unterstützt werden?
Die Fragen 20 bis 20b werden zusammen beantwortet.
Bei den im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) gewährten
Direktzahlungen werden auch landwirtschaftliche Flächen, die zum Anbau von Obst,
Gemüse, Nüssen und Hülsenfrüchten genutzt werden, berücksichtigt.
Ab der neuen Förderperiode 2023 werden zudem die Öko-Regelungen
eingeführt, die Landwirtinnen und Landwirte dafür finanziell entlohnen, dass sie
dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
anwenden. Die für die Landwirtschaft freiwilligen Öko-Regelungen gehören zu
den landwirtschaftlichen Direktzahlungen. Im Rahmen einer Öko-Regelung
können Landwirtinnen und Landwirte vielfältige Kulturen mit fünf
Hauptfruchtarten einschließlich Hülsenfrüchte anbauen. Die Förderbedingungen
ergeben sich aus der GAP-Direktzahlungen-Verordnung.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus den Anbau sowohl von
ökologischen Produkten als auch speziell von Hülsenfrüchten im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
(GAK). Im Förderbereich 4, Markt- und standortangepasste sowie
umweltgerechte Landbewirtschaftung einschließlich Vertragsnaturschutz und
Landschaftspflege, kann der Anbau vielfältiger Kulturen im Ackerbau gefördert
werden. Gegenstand der Förderung ist der Anbau von jährlich mindestens fünf
verschiedenen Hauptfruchtarten in Kombination mit dem Anbau von
Leguminosen auf der Ackerfläche des Betriebes. Die Förderbedingungen ergeben sich
aus dem Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe.
Des Weiteren soll eine nachhaltige, ressourcenschonende Landbewirtschaftung,
wie sie im ökologischen Landbau praktiziert wird, durch die Zukunftsstrategie
ökologischer Landbau (ZöL) weiter vorangetrieben werden. Schließlich hat
sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, die ökologisch bewirtschafteten
Flächen bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent auszubauen. Ein bedeutsames
Finanzierungsinstrument der ZöL ist neben der GAP und der GAK das
Bundesprogramm ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft
(BÖLN). So kann beispielsweise darüber die Förderung von Vorhaben zur
Verbesserung der Ressourceneffizienz und der Qualität von Kulturpflanzen durch
Pflanzenzüchtung für den ökologischen Landbau finanziert werden.
21. Zieht die Bundesregierung es in Betracht, im Zuge der
Ernährungsstrategie stark zucker-, salz- und fetthaltige Lebensmittel einer Preiskontrolle
zu unterziehen und ggf. eine Preissteigerung in Form von Sondersteuern
zu erwirken?
a) Wenn ja, welche Lebensmittel bzw. Lebensmittelgruppen sollen
davon betroffen sein, und in welcher Höhe wird die Sondersteuer
ausfallen?
b) Wenn nein, mit welchen Instrumenten möchte die Bundesregierung
den Konsum von Lebensmitteln mit einem hohen Zucker, Salz- und
Fettgehalt einschränken?
Die Fragen 21 bis 21b werden zusammen beantwortet.
Die Preise von Lebensmitteln werden in erster Linie als Folge des Angebotes
und der Nachfrage gebildet. Die Bundesregierung beobachtet die Erfahrungen
anderer Länder mit fiskalischen Maßnahmen und erwartet hinsichtlich der
Auswirkungen einer Besteuerung zuckergesüßter Getränke in nächster Zeit neue
Erkenntnisse aus der Forschung.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass wissenschaftlich fundierte und auf
Zielgruppen abgestimmte Reduktionsziele für Zucker, Fette und Salz geschaffen
werden. Das BMEL hält die Reformulierung verarbeiteter Lebensmittel
hinsichtlich der Zucker-, Fett- und Salzgehalte für einen wichtigen Baustein zur
Schaffung einer gesünderen Ernährungsumgebung.
Darüber hinaus soll die Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-,
Fettoder Salzgehalt, die sich an unter 14-Jährige richtet, weiter eingeschränkt und
die Ernährungskompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher durch
Aufklärungsmaßnahmen weiter gestärkt werden.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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