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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung
(insgesamt 37 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.03.2022
Antwortdauer
37 Tage
Aktualisiert
27.10.2023
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT20/79722.02.2022
Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Clara Bünger, Andrej Hunko, Ina Latendorf,
Christian Leye, Sören Pellmann, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der
Bundesregierung
Einem Bericht der „New York Times“ (NYT) zufolge haben die USA bei ihrem
Drohnenkrieg im Nahen Osten verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung in
Kauf genommen (https://www.spiegel.de/ausland/usa-nahmen-offenbar-system
atisch-zivile-opfer-bei-drohnenkrieg-in-kauf-a-fa06deec-917a-4f50-b321-5a13
452bceab). Vertrauliche Regierungsdokumente mit mehr als 1 300 Berichten
über zivile Opfer zeigen demnach, dass bei 50 000 Luftangriffen in Syrien,
Afghanistan und dem Irak weit mehr Zivilisten getötet wurden als vom US-
Militär eingeräumt.
Während die USA ihren Luftkrieg gegen den Islamischen Staat (IS) als
präziseste und humanste Bombardements in ihrer Geschichte darstellten (https://ww
w.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), sei dieser von
mangelhafter Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen und
dem Tod tausender Zivilisten, darunter viele Kinder, geprägt gewesen. Die
Transparenzversprechen aus der Zeit von Barack Obama, der als erster US-
Präsident Drohnenangriffe bevorzugte, um das Leben von US-Soldaten zu
schonen, seien durch Undurchsichtigkeit und ein System der Straffreiheit
ersetzt worden. Die offiziellen Zahlen des US-Pentagons, laut denen seit 2014 bei
Luftangriffen in Syrien und im Irak 1 417 Zivilisten und in Afghanistan 188
Zivilisten versehentlich getötet wurden, seien angesichts der „Civilian Casualty
Files“ deutlich untertrieben (https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/u
s/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html).
Bereits im Jahr 2010 hatten der Journalist Julian Assange und die
Internetplattform WikiLeaks im Zuge der Veröffentlichung der „Afghan War Diary“ und
der „Iraq war logs“, in Zusammenarbeit mit Medien wie der „New York
Times“, dem „Guardian“ oder dem „Spiegel“, tausende Dokumente
veröffentlicht, die Kriegsverbrechen der USA im Irak und in Afghanistan belegen sollen
(https://www.sueddeutsche.de/politik/wikileaks-irak-papiere-us-soldaten-schau
ten-bei-folter-systematisch-weg-1.1015276). Während keiner der
Verantwortlichen der mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen
wurde, wird Julian Assange in den USA wegen der Veröffentlichung von
Geheimdokumenten nach dem Espionage Act von 1917 strafrechtlich verfolgt (https://
www.deutschlandfunk.de/zehn-jahre-iraq-war-logs-wie-wikileaks-zum-staatsfe
ind-wurde-100.html).
Ein aktuelles Beispiel von vielen ist der Luftangriff des US-Militärs am
18. März 2019 auf ein Lager in Baghus im Osten Syriens unweit der irakischen
Grenze im Kampf gegen die Terrormiliz IS in Syrien, bei dem laut einer weite-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/797
20. Wahlperiode 22.02.2022
ren Enthüllung der „NYT“ Dutzende Zivilpersonen getötet wurden (dpa vom
14. November 2021). Obwohl es sich bei dem Angriff um einen der Vorfälle
mit den meisten zivilen Opfern im Kampf gegen den IS handelte, wurde dieser
vom US-Militär nie öffentlich eingeräumt und laut Angaben der „NYT“ eine
gründliche Untersuchung des Vorfalls vom Militär verhindert. So wurde der
Luftschlag auf das Lager in Baghus im offiziellen Jahresbericht der US-
Streitkräfte zu zivilen Opfern bei Militäreinsätzen im Jahr 2019 nicht erwähnt.
In diesem ist lediglich von 22 getöteten Zivilisten bei elf US-Einsätzen 2019 in
Syrien die Rede (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-luftangriff-sy
rien-baghus-101.html).
Im Nachgang zu den Enthüllungen der „NYT“ bestätigte die für die Region
zuständige Kommandozentrale Centcom den Luftschlag erstmals öffentlich.
Ungeachtet der Tatsache, dass das US-Militär zuvor mithilfe einer eigenen
hochauflösenden Drohne an dem Ort des späteren Bombeneinschlags eine „große
Ansammlung von Frauen und Kindern“ gesehen hatte und ein zuständiger
Militärjurist in Katar den Luftangriff umgehend als mögliches Kriegsverbrechen
gemeldet haben soll, sprach Centcom von einem militärisch gerechtfertigten
Luftangriff (https://www.spiegel.de/ausland/new-york-times-us-militaer-vertus
chte-luftangriff-mit-getoeteten-zivilisten-in-syrien-a-cb55609d-910e-4e2b-844
d-0766a2ead1ad).
Bis zu 80 Menschen sind bei dem Angriff ums Leben gekommen. Laut
Angaben des US-Militärs sollen 16 IS-Kämpfer und vier Zivilisten getötet worden
sein. Die übrigen 60 Opfer seien laut Centcom nicht als Zivilisten eingestuft
worden, weil beim IS auch manchmal Frauen und Kinder zur Waffe griffen
(https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html).
Nach dem Bombenangriff sollen von den Vereinigten Staaten geführte
Koalitionstruppen den Explosionsort mit Bulldozern „platt gemacht“ haben, um
Beweise zu verschleiern (AFP vom 15. November 2021).
Der Luftangriff von Baghus ist nach Ansicht der Fragesteller beispielhaft für
die systematische Verschleierung und das Herunterspielen der zahlreichen
zivilen Opfer der US-geführten Interventionen im Nahen und Mittleren Osten.
Während laut jüngstem Bericht des Pentagons die US-Streitkräfte in
Afghanistan, Somalia und im Irak von 2017 bis 2020 nur 85 Zivilisten getötet haben
sollen (https://airwars.org/news-and-investigations/pentagon-annual-report-declare
s-85-civilian-deaths-in-recent-us-actions/), kommt die UN-Mission in
Afghanistan, UNAMA, allein in Afghanistan für die Jahre 2016 bis 2020 auf über
2 000 zivile Opfer durch Luftangriffe des US-Militärs und ihrer verbündeten
afghanischen Streitkräfte (https://reliefweb.int/report/afghanistan/40-all-civilia
n-casualties-airstrikes-afghanistan-almost-1600-last-five-years). Auch hierbei
wird nur ein Bruchteil der tatsächlichen Opfer berücksichtigt, weil eine präzise
Erfassung und Einordnung der zivilen Toten unter Kriegsbedingungen nicht
möglich ist. Insbesondere die meist viel zahlreicheren indirekten Opfer, die
aufgrund des Zusammenbrechens der Versorgung mit Nahrung, Wasser und Strom,
des blockierten Zugangs zu Gesundheitseinrichtungen oder des kriegsbedingten
Ausbruchs von Seuchen sterben, bleiben unberücksichtigt (https://www.berline
r-zeitung.de/open-source/wie-viele-menschen-starben-im-krieg-gegen-den-terr
or-li.183169).
Die „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges“ (IPPNW)
kommen in einer Schätzung zu dem Ergebnis, dass in den ersten zehn Jahren des
US-geführten „Kriegs gegen den Terror“ im Irak etwa 1 Million, in
Afghanistan 220 000 und in Pakistan 80 000 Menschen durch den Krieg direkt oder
indirekt getötet wurden – insgesamt also etwa 1,3 Millionen Menschen (https://w
ww.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/BodyCount_internationale_Auflage_
deutsch_2015.pdf, S. 17). Das Forschungsprojekt „Costs of War“ der Brown
University in Rhode Island hat für den Zeitraum von Oktober 2001 bis August
2021 für Afghanistan, Pakistan, Irak, Syrien und Jemen über 900 000 direkte
Kriegstote, 375 000 davon zivile Opfer, errechnet (https://watson.brown.edu/co
stsofwar/figures/2021/WarDeathToll). Schätzungen zufolge beträgt die Zahl
der indirekten Opfer in der Regel viermal so viel (https://thehill.com/opinion/na
tional-security/470128-reckoning-with-the-costs-of-war-its-time-to-take-respon
sibility).
Für den US-Drohnenkrieg spielen der US-Militärstützpunkt in Ramstein und
die dortige Satellitenrelaisstation für die aufgrund der Erdkrümmung
notwendige Umleitung von Signalen eine wesentliche Rolle (https://www.faz.net/aktuel
l/politik/inland/usa-duerfen-drohnenangriffe-ueber-ramstein-steuern-1707098
5.html). Ohne Ramstein wären tödliche Drohnenangriffe z. B. in Afrika und
dem Mittleren Osten nicht machbar (https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/B
undesregierung-muss-nicht-gegen-US-Drohnenangriffe-vorgehen,drohnen36
2 .html). Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen macht sich die
Bundesregierung durch den Austausch von Informationen und durch die
umfassenden Nutzungsrechte für die US-Militärstützpunkte an dem Tod unbeteiligter
Zivilisten durch Drohnenangriffe der USA mitschuldig (https://www.ecchr.eu/f
all/wichtiges-urteil-deutschland-muss-us-drohneinsaetze-via-ramstein-prue
fen/).
Seit November 2015 beteiligt sich die Bundeswehr außerdem an dem Luftkrieg
über Syrien im Rahmen der US-geführten Militärintervention „Inherent
Resolve“ (OIR) und lieferte seit Januar 2016 bis Ende März 2020 mehr als 114 000
Luftbilder aus Syrien und dem Irak an die Anti-IS-Koalition (https://www.spie
gel.de/politik/deutschland/bundeswehr-tornados-nach-anti-is-einsatz-in-
syrienund-irak-zurueck-in-deutschland-a-50534853-78a8-4386-ba15-146284b0e840).
Diese wurden beispielsweise im Fall des US-Luftangriffs auf eine Schule in der
Stadt Mansura im Norden Syriens am 21. März 2017 für das Bombardement
herangezogen, bei dem mehr als 30 Zivilisten getötet wurden (https://www.spie
gel.de/politik/ausland/bundeswehr-macht-aufklaerungsfotos-in-syrien-und-weis
s-nicht-was-mit-ihnen-passiert-a-1148283.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der US-amerikanische Drohnenkrieg „von mangelhafter
Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen und dem Tod
tausender Zivilisten, darunter viele Kinder“, geprägt ist (https://www.nytime
s.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-death
s.html), und wenn ja, welche?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob das „Transparenzversprechen aus der Zeit von Barack Obama
durch Undurchsichtigkeit und Straffreiheit ersetzt wurden“ (https://www.n
ytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-
deaths.html), und wenn ja, welche?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Zahlen des US-Pentagons, laut denen seit 2014 bei
Luftangriffen in Syrien und im Irak 1 417 Zivilisten und in Afghanistan 188
Zivilisten getötet wurden, deutlich untertrieben sind (https://www.nytimes.com/i
nteractive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html),
und wenn ja, welche?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (https://www.spiegel.de/ausland/usa-nahmen-offenbar-syst
ematisch-zivile-opfer-bei-drohnenkrieg-in-kauf-a-fa06deec-917a-4f50-b32
1-5a13452bceab) durch Luftschläge der US-Armee unter anderem
fehlerhafte Einschätzungen über deren Ziele zugrunde lagen (AFP vom 19.
Dezember 2021), und wenn ja, welche?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) durch Luftschläge der US-Armee unter
anderem auch „kulturelle Ignoranz“ zugrunde lag, vor dem Hintergrund, dass
das US-Militär im Fastenmonat Ramadan urteilte, in einem Haus seien
keine Zivilisten anwesend, obwohl dort tagsüber mehrere Familien
schliefen, um sich vor der Hitze zu schützen (AFP vom 19. Dezember 2021),
und wenn ja, welche?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) durch Luftschläge der US-Armee unter
anderem schlechte Bildqualität oder zu kurze Beobachtungsdauer zugrunde
lagen (AFP vom 19. Dezember 2021), und wenn ja, welche?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei den tausenden zivilen Opfern durch die US-Luftangriffe
nicht nur um eine Serie individueller Fehler, sondern um das Ergebnis
einer bestimmten Art der Kriegsführung handelt (https://www.nzz.ch/interna
tional/der-amerikanische-luftkrieg-ist-schmutziger-als-gedacht-ld.166
2631), und wenn ja, welche?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob ein Zusammenhang zwischen der Lockerung der Einsatzregeln des
US-Militärs beim Kampf gegen den IS und der Anzahl ziviler Opfer
besteht (https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/luftangriffe-us-armee-ir
ak-syrien-todesopfer-zivilisten), und wenn ja, welcher?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei der Tötung unbeteiligter Zivilisten durch US-
Luftschläge (https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrike
s-pentagon-records-civilian-deaths.html) um völkerrechtswidrige
Vorgänge gehandelt hat, und wenn ja, welche?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Aufklärung über zivile Opfer der US-Luftangriffe systematisch
von Vertuschung und Straflosigkeit gekennzeichnet ist, vor dem
Hintergrund, dass zwischen September 2014 und Januar 2018 seitens des US-
Militärs 2 866 Berichte zu Luftangriffen im Irak und in Syrien erstellt
wurden, von denen vor Bekanntwerden der Civilian Casualty Files „kaum
mehr als ein Dutzend“ veröffentlicht wurden (https://www.nytimes.com/in
teractive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html),
und wenn ja, welche?
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass die US-Drohnenangriffe über Ramstein ihre
verfassungsrechtlichen Schutzpflichten betreffen, vor dem Hintergrund, dass sie
dies bislang mit der Begründung abgelehnt hatte, die USA hätten
wiederholt die Völkerrechtskonformität ihrer Einsätze versichert (https://verfassu
ngsblog.de/ramstein-deutschlands-mitverantwortung-fuer-voelkerrechtswi
drige-drohnenangriffe/)?
12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Berichten
„systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o. Frage 4)
bei US-Drohnenangriffen hinsichtlich der Nutzung der Militärbasis in
Ramstein durch die USA, vor dem Hintergrund, dass sie bislang von der
Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze ausgegangen war (https://ve
rfassungsblog.de/ramstein-deutschlands-mitverantwortung-fuer-voelkerrec
htswidrige-drohnenangriffe/)?
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Berichten
„systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o. Frage 4)
bei US-Drohnenangriffen für die geplante Bewaffnung von Drohnen bzw.
die Anschaffung von bewaffneten bzw. bewaffnungsfähigen Drohen für
die Bundeswehr (https://www.sueddeutsche.de/politik/spd-parteitag-drohn
en-ampel-klingbeil-verteidigung-bundeswehr-1.5486249)?
14. Hat die Bundesregierung über Medienberichte hinausgehende Kenntnisse
(auch nachrichtendienstliche) über
a) den Ablauf der Luftangriffe des US-Militärs am 18. März 2019 auf ein
Lager in Baghus im Osten Syriens,
b) die Anzahl der zivilen Opfer und
c) die ausgebliebene Aufklärung des US-Militärs (dpa vom 14. November
2021)?
Wenn ja, welche (bitte entsprechend den einzelnen Unterpunkten
beantworten)?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob von den deutschen Tornados im Rahmen der Einsatzflüge
generierte Aufklärungsdaten von der Region um Baghus vor, während und nach
den Luftangriffen des US-Militärs am 18. März 2019 auf ein Lager in
Baghus im Osten Syriens gesammelt wurden, und wenn ja, wann (bitte unter
Angabe des Datums auflisten)?
16. Wurden von den deutschen Aufklärungstornados im Rahmen der
Einsatzflüge generierte und freigegebene Aufklärungsprodukte von der Region
um Baghus unmittelbar vor, während und nach den Luftangriffen des US-
Militärs am 18. März 2019 an die USA weitergegeben, und wenn ja, wann
(bitte unter Angabe des Datums auflisten)?
17. Hatten die USA unmittelbar vor, während und nach den Luftangriffen des
US-Militärs am 18. März 2019 direkten Zugang zu den Rohdaten der
Aufklärung durch die deutschen Tornados?
18. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch
nachrichtendienstlichen) ausschließen, dass die Luftangriffe des US-Militärs am 18. März
2019
a) auch und/oder
b) gänzlich
auf der Grundlage von Aufklärungsdaten deutscher Tornado-Flugzeuge
basierten?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei dem US-Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 um
einen militärisch gerechtfertigten Luftangriff gehandelt hat, und wenn ja,
welche?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der US-Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 eine Verletzung
des humanitären Völkerrechts darstellt, und wenn ja, welche?
21. Nimmt die Bundesregierung die Enthüllungen über dutzende zivile Opfer
in Baghus zum Anlass, sich gegenüber ihrem Koalitionspartner USA dafür
einzusetzen, die nach Auffassung der Fragestellenden völkerrechtswidrige
Kriegshandlungen in Syrien zu unterlassen (vgl. Plenarprotokoll 18/239,
S. 24403), und wenn nein, warum nicht?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Einschätzung des US-Militärs korrekt ist, dass bei dem
Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 vier Zivilisten getötet worden seien
(https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-death
s.html), und wenn ja, welche?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Nicht-Einstufung von 60 Toten als Zivilisten durch Centcom im
Zuge des Luftangriffs am 18. März 2019 angemessen war, weil beim IS
auch Frauen und Kinder zur Waffe greifen würden (https://www.nytime
s.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), und wenn ja,
welche?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der Explosionsort in Baghus von den von den Vereinigten Staaten
geführten Koalitionstruppen mit Bulldozern „platt gemacht“ wurde (AFP
vom 15. November 2021), und wenn ja, welche, und wenn ja, mit
welchem Ziel ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen?
25. Hatte die Bundesregierung vor den Enthüllungen durch die „New York
Times“ Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über den Tod mehrerer
dutzend ziviler Opfer infolge des US-Luftangriffs in Baghus am 18. März
2019, und wenn ja, welche?
26. Hatte die Bundesregierung gegenüber ihrem NATO-Partner USA
Aufklärung über den Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 und mögliche
zivile Opfer eingefordert, vor dem Hintergrund, dass in den Tagen nach
diesem Luftangriff Menschenrechtsorganisationen wie „Raqqa Is Being
Slaughtered Silently“ und „Free Burma Rangers“ Bilder von den Leichen
in Baghus veröffentlichten und von einem „schrecklichen Massaker“
sprachen (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-death
s.html)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass im Zuge eines ersten sogenannten Battle Damage
Assessment des US-Militärs nach den Luftschlägen in Baghus 70 Tote
identifiziert wurden (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civil
ian-deaths.html), vor dem Hintergrund, dass laut Angaben der
Bundesregierung das deutsche Personal in den entsprechenden Hauptquartieren
auf die Schadensermittlung der Operation „Inherent Resolve“ der
internationalen Anti-IS-Koalition zugreifen kann (Antwort zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 18/12344)?
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Enthüllungen
über die zivilen Opfer bei dem Luftangriff der USA in Baghus für die
Beteiligung der Bundeswehr an der US-geführten Militärintervention
„Inherent Resolve“ (OIR)?
29. Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland
umfassenden Einblick in die Zielbestimmung bzw. Zielauswahl, Planungen zum
Waffeneinsatz oder die Waffenwahl anderer Koalitionsmitglieder im
Rahmen von OIR erhält (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache
18/12344), vor dem Hintergrund, dass sich „Deutschland etwa mittels
einer Beobachterrolle in den targeting-Prozess einschalten [könnte], um sich
etwa über die Verwendung der Aufnahmen beim targeting zu informieren
und sich dabei von der Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen nach
Artikel 57 ZP 1 GK zu überzeugen“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen
Bundestages [WD] 2 - 3000 - 050/17, S. 13)?
30. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
vorgekommen, dass Aufträge an die Luftwaffe oder dass die Verwendung des
Materials im Zuge der OIR gegen das deutsche Mandat verstoßen haben und
eine Weitergabe der Daten deshalb durch die sogenannten red card holder
der Bundeswehr (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/ak
tuelles/im-zweifel-die-rote-karte-275994) verweigert wurde (Antwort zu
Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/7947; bitte Datum, Einsatzort bzw.
aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten, Einschätzung der
Bundeswehr angeben)?
31. Gab es Fälle, in denen die „red card holders“ im Nachhinein die
Weitergabe von Materialien widerrufen mussten bzw. kritisierten (Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/7947; bitte Datum, Einsatzort bzw.
aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten, Einschätzung der
Bundeswehr angeben)?
32. Dokumentiert die Bundesregierung die Anzahl ziviler Opfer bei
Luftangriffen im Rahmen von OIR, für deren Vorbereitung und Durchführung sie
Aufklärungsbilder an Partner der Anti-IS-Koalition weitergegeben hat, und
wenn nein, warum nicht?
33. Überprüft die Bundesregierung, ob sich die Partnerstaaten nach der
Weitergabe der von den deutschen Flugzeugen erhobenen Daten an die
zweckgebundene Verwendung der Aufklärungsergebnisse halten (Antwort zu
Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/7947), und wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht?
34. Sieht die Bundesregierung das „vertrauensvolle Miteinander mit den
Partnernationen“ bei der Weitergabe von Aufklärungsergebnissen (Antwort zu
Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/7947) durch die mutmaßlichen
Versuche zur Vertuschung der zivilen Toten in Baghus durch das US-
Militär verletzt (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civi
lian-deaths.html)?
35. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung der
zweckgebundenen Verwendung der Aufklärungsergebnisse der von den
deutschen Flugzeugen erhobenen Daten einzuführen, und wenn ja,
welche?
36. Hat die Bundesregierung die Anzahl ziviler Opfer durch
Kampfhandlungen der Bundeswehr im Zuge des Einsatzes in Afghanistan dokumentiert,
vor dem Hintergrund, dass laut dem Forschungsprojekt „Costs of War“ der
Brown University in Rhode Island während des Krieges insgesamt über
240 000 Menschen im Zuge von Kampfhandlungen in Afghanistan und
Pakistan getötet wurden, darunter über 70 000 Zivilisten (https://watson.br
own.edu/costsofwar/files/cow/imce/papers/2021/Costs%20of%20War_Dir
e c t % 2 0 W a r % 2 0 D e a t h s _ 9 . 1 . 2 1 .pdf), und allein durch den von
Bundeswehr-Oberst Georg Klein befohlenen Angriff am 4. September
2009 in Kundus laut Berichten bis zu 142 Menschen, darunter zahlreiche
Zivilisten, starben (https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-zu-tanklaster
angriff-keine-entschaedigung-fuer-luftangriff-in-kundus/26919074.html),
und wenn nein, warum nicht?
37. Inwieweit umfasst die Evaluierung des Bundeswehreinsatzes in
Afghanistan durch das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI; https://www.hsfk.de/fil
eadmin/HSFK/hsfk_publikationen/PRIF_Spotlight_14_2021_barrierefre
i.pdf) die Auswirkungen des Krieges in Afghanistan auf die humanitäre
Lage der Bevölkerung, insbesondere die Zahl direkter und indirekter Opfer
durch die Bundeswehr und ihre Partner, vor dem Hintergrund, dass der
Bundeswehreinsatz offiziell auch für humanitäre Ziele, für
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geführt wurde
(Bundestagsdrucksache 19/26916, S. 7)?
Berlin, den 1. Februar 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT20/126031.03.2022
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/797 - Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Clara Bünger,
Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/797 –
Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der
Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Einem Bericht der „New York Times“ (NYT) zufolge haben die USA bei
ihrem Drohnenkrieg im Nahen Osten verheerende Folgen für die
Zivilbevölkerung in Kauf genommen (https://www.spiegel.de/ausland/usa-nahmen-offen
bar-systematisch-zivile-opfer-bei-drohnenkrieg-in-kauf-a-fa06deec-917a-4f5
0-b321-5a13452bceab). Vertrauliche Regierungsdokumente mit mehr als
1 300 Berichten über zivile Opfer zeigen demnach, dass bei 50 000
Luftangriffen in Syrien, Afghanistan und dem Irak weit mehr Zivilisten getötet
wurden als vom US-Militär eingeräumt.
Während die USA ihren Luftkrieg gegen den Islamischen Staat (IS) als
präziseste und humanste Bombardements in ihrer Geschichte darstellten (https://w
ww.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), sei dieser
von mangelhafter Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen
und dem Tod tausender Zivilisten, darunter viele Kinder, geprägt gewesen.
Die Transparenzversprechen aus der Zeit von Barack Obama, der als erster
US-Präsident Drohnenangriffe bevorzugte, um das Leben von US-Soldaten zu
schonen, seien durch Undurchsichtigkeit und ein System der Straffreiheit
ersetzt worden. Die offiziellen Zahlen des US-Pentagons, laut denen seit 2014
bei Luftangriffen in Syrien und im Irak 1 417 Zivilisten und in Afghanistan
188 Zivilisten versehentlich getötet wurden, seien angesichts der „Civilian
Casualty Files“ deutlich untertrieben (https://www.nytimes.com/interactive/20
21/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html).
Bereits im Jahr 2010 hatten der Journalist Julian Assange und die
Internetplattform WikiLeaks im Zuge der Veröffentlichung der „Afghan War Diary“
und der „Iraq war logs“, in Zusammenarbeit mit Medien wie der „New York
Times“, dem „Guardian“ oder dem „Spiegel“, tausende Dokumente
veröffentlicht, die Kriegsverbrechen der USA im Irak und in Afghanistan belegen
sollen (https://www.sueddeutsche.de/politik/wikileaks-irak-papiere-us-soldaten-s
chauten-bei-folter-systematisch-weg-1.1015276). Während keiner der
Verantwortlichen der mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen
wurde, wird Julian Assange in den USA wegen der Veröffentlichung von
Geheimdokumenten nach dem Espionage Act von 1917 strafrechtlich verfolgt
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1260
20. Wahlperiode 31.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
(https://www.deutschlandfunk.de/zehn-jahre-iraq-war-logs-wie-wikileaks-zu
m-staatsfeind-wurde-100.html).
Ein aktuelles Beispiel von vielen ist der Luftangriff des US-Militärs am
18. März 2019 auf ein Lager in Baghus im Osten Syriens unweit der
irakischen Grenze im Kampf gegen die Terrormiliz IS in Syrien, bei dem laut einer
weiteren Enthüllung der „NYT“ Dutzende Zivilpersonen getötet wurden (dpa
vom 14. November 2021). Obwohl es sich bei dem Angriff um einen der
Vorfälle mit den meisten zivilen Opfern im Kampf gegen den IS handelte, wurde
dieser vom US-Militär nie öffentlich eingeräumt und laut Angaben der „NYT“
eine gründliche Untersuchung des Vorfalls vom Militär verhindert. So wurde
der Luftschlag auf das Lager in Baghus im offiziellen Jahresbericht der US-
Streitkräfte zu zivilen Opfern bei Militäreinsätzen im Jahr 2019 nicht erwähnt.
In diesem ist lediglich von 22 getöteten Zivilisten bei elf US-Einsätzen 2019
in Syrien die Rede (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-luftangrif
f-syrien-baghus-101.html).
Im Nachgang zu den Enthüllungen der „NYT“ bestätigte die für die Region
zuständige Kommandozentrale Centcom den Luftschlag erstmals öffentlich.
Ungeachtet der Tatsache, dass das US-Militär zuvor mithilfe einer eigenen
hochauflösenden Drohne an dem Ort des späteren Bombeneinschlags eine
„große Ansammlung von Frauen und Kindern“ gesehen hatte und ein
zuständiger Militärjurist in Katar den Luftangriff umgehend als mögliches
Kriegsverbrechen gemeldet haben soll, sprach Centcom von einem militärisch
gerechtfertigten Luftangriff (https://www.spiegel.de/ausland/new-york-times-us-
militaer-vertuschte-luftangriff-mit-getoeteten-zivilisten-in-syrien-a-cb55609d-
910e-4e2b-844d-0766a2ead1ad).
Bis zu 80 Menschen sind bei dem Angriff ums Leben gekommen. Laut
Angaben des US-Militärs sollen 16 IS-Kämpfer und vier Zivilisten getötet
worden sein. Die übrigen 60 Opfer seien laut Centcom nicht als Zivilisten
eingestuft worden, weil beim IS auch manchmal Frauen und Kinder zur Waffe
griffen (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-death
s.html). Nach dem Bombenangriff sollen von den Vereinigten Staaten geführte
Koalitionstruppen den Explosionsort mit Bulldozern „platt gemacht“ haben,
um Beweise zu verschleiern (AFP vom 15. November 2021).
Der Luftangriff von Baghus ist nach Ansicht der Fragesteller beispielhaft für
die systematische Verschleierung und das Herunterspielen der zahlreichen
zivilen Opfer der US-geführten Interventionen im Nahen und Mittleren Osten.
Während laut jüngstem Bericht des Pentagons die US-Streitkräfte in
Afghanistan, Somalia und im Irak von 2017 bis 2020 nur 85 Zivilisten getötet haben
sollen (https://airwars.org/news-and-investigations/pentagon-annual-report-de
clares-85-civilian-deaths-in-recent-us-actions/), kommt die UN-Mission in
Afghanistan, UNAMA, allein in Afghanistan für die Jahre 2016 bis 2020 auf
über 2 000 zivile Opfer durch Luftangriffe des US-Militärs und ihrer
verbündeten afghanischen Streitkräfte (https://reliefweb.int/report/afghanistan/40-all-
civilian-casualties-airstrikes-afghanistan-almost-1600-last-five-years). Auch
hierbei wird nur ein Bruchteil der tatsächlichen Opfer berücksichtigt, weil eine
präzise Erfassung und Einordnung der zivilen Toten unter Kriegsbedingungen
nicht möglich ist. Insbesondere die meist viel zahlreicheren indirekten Opfer,
die aufgrund des Zusammenbrechens der Versorgung mit Nahrung, Wasser
und Strom, des blockierten Zugangs zu Gesundheitseinrichtungen oder des
kriegsbedingten Ausbruchs von Seuchen sterben, bleiben unberücksichtigt
(https://www.berliner-zeitung.de/open-source/wie-viele-menschen-starben-im-
krieg-gegen-den-terror-li.183169).
Die „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges“ (IPPNW)
kommen in einer Schätzung zu dem Ergebnis, dass in den ersten zehn Jahren
des US-geführten „Kriegs gegen den Terror“ im Irak etwa 1 Million, in
Afghanistan 220 000 und in Pakistan 80 000 Menschen durch den Krieg direkt
oder indirekt getötet wurden – insgesamt also etwa 1,3 Millionen Menschen
(https://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/BodyCount_international
e_Auflage_deutsch_2015.pdf, S. 17). Das Forschungsprojekt „Costs of War“
der Brown University in Rhode Island hat für den Zeitraum von Oktober 2001
bis August 2021 für Afghanistan, Pakistan, Irak, Syrien und Jemen über
900 000 direkte Kriegstote, 375 000 davon zivile Opfer, errechnet (https://wat
son.brown.edu/costsofwar/figures/2021/WarDeathToll). Schätzungen zufolge
beträgt die Zahl der indirekten Opfer in der Regel viermal so viel (https://thehi
ll.com/opinion/national-security/470128-reckoning-with-the-costs-of-war-its-t
ime-to-take-responsibility).
Für den US-Drohnenkrieg spielen der US-Militärstützpunkt in Ramstein und
die dortige Satellitenrelaisstation für die aufgrund der Erdkrümmung
notwendige Umleitung von Signalen eine wesentliche Rolle (https://www.faz.net/aktu
ell/politik/inland/usa-duerfen-drohnenangriffe-ueber-ramstein-steuern-170709
85.html). Ohne Ramstein wären tödliche Drohnenangriffe z. B. in Afrika und
dem Mittleren Osten nicht machbar (https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/
Bundesregierung-muss-nicht-gegen-US-Drohnenangriffe-vorgehen,drohnen36
2 .html). Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen macht sich die
Bundesregierung durch den Austausch von Informationen und durch die
umfassenden Nutzungsrechte für die US-Militärstützpunkte an dem Tod
unbeteiligter Zivilisten durch Drohnenangriffe der USA mitschuldig (https://www.ecc
hr.eu/fall/wichtiges-urteil-deutschland-muss-us-drohneinsaetze-via-ramstein-p
ruefen/).
Seit November 2015 beteiligt sich die Bundeswehr außerdem an dem
Luftkrieg über Syrien im Rahmen der US-geführten Militärintervention „Inherent
Resolve“ (OIR) und lieferte seit Januar 2016 bis Ende März 2020 mehr als
114 000 Luftbilder aus Syrien und dem Irak an die Anti-IS-Koalition (https://
www.spiegel.de/politik/deutschland/bundeswehr-tornados-nach-anti-is-einsat
z-in-syrien-und-irak-zurueck-in-deutschland-a-50534853-78a8-4386-ba15-14
6284b0e840). Diese wurden beispielsweise im Fall des US-Luftangriffs auf
eine Schule in der Stadt Mansura im Norden Syriens am 21. März 2017 für
das Bombardement herangezogen, bei dem mehr als 30 Zivilisten getötet
wurden (https://www.spiegel.de/politik/ausland/bundeswehr-macht-aufklaerungsf
otos-in-syrien-und-weiss-nicht-was-mit-ihnen-passiert-a-1148283.html).
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der US-amerikanische Drohnenkrieg „von mangelhafter
Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen und dem Tod
tausender Zivilisten, darunter viele Kinder“, geprägt ist (https://www.nytim
es.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-de
aths.html), und wenn ja, welche?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob das „Transparenzversprechen aus der Zeit von Barack Obama
durch Undurchsichtigkeit und Straffreiheit ersetzt wurden“ (https://www.
nytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civili
an-deaths.html), und wenn ja, welche?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Zahlen des US-Pentagons, laut denen seit 2014 bei
Luftangriffen in Syrien und im Irak 1 417 Zivilisten und in Afghanistan 188
Zivilisten getötet wurden, deutlich untertrieben sind (https://www.nytime
s.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deat
hs.html), und wenn ja, welche?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (https://www.spiegel.de/ausland/usa-nahmen-offenbar-sy
stematisch-zivile-opfer-bei-drohnenkrieg-in-kauf-a-fa06deec-917a-4f50-
b321-5a13452bceab) durch Luftschläge der US-Armee unter anderem
fehlerhafte Einschätzungen über deren Ziele zugrunde lagen (AFP vom
19. Dezember 2021), und wenn ja, welche?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) durch Luftschläge der US-Armee unter
anderem auch „kulturelle Ignoranz“ zugrunde lag, vor dem Hintergrund,
dass das US-Militär im Fastenmonat Ramadan urteilte, in einem Haus
seien keine Zivilisten anwesend, obwohl dort tagsüber mehrere Familien
schliefen, um sich vor der Hitze zu schützen (AFP vom 19. Dezember
2021), und wenn ja, welche?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) durch Luftschläge der US-Armee unter
anderem schlechte Bildqualität oder zu kurze Beobachtungsdauer
zugrunde lagen (AFP vom 19. Dezember 2021), und wenn ja, welche?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei den tausenden zivilen Opfern durch die US-
Luftangriffe nicht nur um eine Serie individueller Fehler, sondern um das
Ergebnis einer bestimmten Art der Kriegsführung handelt (https://www.nz
z.ch/international/der-amerikanische-luftkrieg-ist-schmutziger-als-gedac
ht-ld.1662631), und wenn ja, welche?
Die Fragen 1 bis 7 werden zusammen beantwortet.
Die Bewertung der Fragesteller macht sich die Bundesregierung nicht zu Eigen.
Darüber hinaus hat sie keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung.
8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob ein Zusammenhang zwischen der Lockerung der Einsatzregeln
des US-Militärs beim Kampf gegen den IS und der Anzahl ziviler Opfer
besteht (https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/luftangriffe-us-arm
ee-irak-syrien-todesopfer-zivilisten), und wenn ja, welcher?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
18/12344 verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei der Tötung unbeteiligter Zivilisten durch US-
Luftschläge (https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-p
entagon-records-civilian-deaths.html) um völkerrechtswidrige Vorgänge
gehandelt hat, und wenn ja, welche?
Eine völkerrechtliche Einordnung im Sinne der Fragestellung kann seitens der
Bundesregierung nur im Einzelfall und bei Kenntnis aller relevanten Umstände
erfolgen. Diese liegen nicht vor.
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Aufklärung über zivile Opfer der US-Luftangriffe
systematisch von Vertuschung und Straflosigkeit gekennzeichnet ist, vor dem
Hintergrund, dass zwischen September 2014 und Januar 2018 seitens des
US-Militärs 2 866 Berichte zu Luftangriffen im Irak und in Syrien
erstellt wurden, von denen vor Bekanntwerden der Civilian Casualty Files
„kaum mehr als ein Dutzend“ veröffentlicht wurden (https://www.nytime
s.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deat
hs.html), und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung macht sich die Bewertung der Fragesteller nicht zu Eigen.
Sie hat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass die US-Drohnenangriffe über Ramstein ihre
verfassungsrechtlichen Schutzpflichten betreffen, vor dem Hintergrund, dass
sie dies bislang mit der Begründung abgelehnt hatte, die USA hätten
wiederholt die Völkerrechtskonformität ihrer Einsätze versichert (https://
verfassungsblog.de/ramstein-deutschlands-mitverantwortung-fuer-voelke
rrechtswidrige-drohnenangriffe/)?
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 25. November 2020
offengelassen, ob durch US-Drohnenangriffe verfassungsrechtliche
Schutzpflichten der Bundesregierung betroffen sind. Sofern solche Schutzpflichten
betroffen wären, hat die Bundesregierung diesen nach Auffassung des
Bundesverwaltungsgerichtes durch ihren fortlaufenden Dialog mit den USA
hinreichend Rechnung getragen.
12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Berichten
„systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o.
Frage 4) bei US-Drohnenangriffen hinsichtlich der Nutzung der
Militärbasis in Ramstein durch die USA, vor dem Hintergrund, dass sie bislang
von der Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze ausgegangen war
(https://verfassungsblog.de/ramstein-deutschlands-mitverantwortung-fue
r-voelkerrechtswidrige-drohnenangriffe/)?
Die USA haben der Bundesregierung wiederholt zugesichert, dass Aktivitäten
in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit geltendem Recht
erfolgen. Die Bundesregierung steht zur Frage des Einsatzes von Drohnen und
der Rolle des US-Stützpunktes Ramstein mit ihren amerikanischen Partnern in
einem vertrauensvollen Dialog und wird diesen auch in Zukunft weiter
fortsetzen.
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Berichten
„systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o.
Frage 4) bei US-Drohnenangriffen für die geplante Bewaffnung von
Drohnen bzw. die Anschaffung von bewaffneten bzw.
bewaffnungsfähigen Drohen für die Bundeswehr (https://www.sueddeutsche.de/politik/sp
d-parteitag-drohnen-ampel-klingbeil-verteidigung-bundeswehr-1.548
6249)?
Die Bundesregierung macht sich die Bewertung der Fragesteller nicht zu Eigen
und sieht daher keine Veranlassung Konsequenzen zu ziehen.
14. Hat die Bundesregierung über Medienberichte hinausgehende
Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über
a) den Ablauf der Luftangriffe des US-Militärs am 18. März 2019 auf
ein Lager in Baghus im Osten Syriens,
b) die Anzahl der zivilen Opfer und
c) die ausgebliebene Aufklärung des US-Militärs (dpa vom 14.
November 2021)?
Wenn ja, welche (bitte entsprechend den einzelnen Unterpunkten
beantworten)?
Die Fragen 14 bis 14c werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob von den deutschen Tornados im Rahmen der Einsatzflüge
generierte Aufklärungsdaten von der Region um Baghus vor, während und
nach den Luftangriffen des US-Militärs am 18. März 2019 auf ein Lager
in Baghus im Osten Syriens gesammelt wurden, und wenn ja, wann (bitte
unter Angabe des Datums auflisten)?
Deutsche Tornado-Flugzeuge führten am 16. und 17. März 2019 Einsatzflüge
in der Region durch. Diese Beauftragung erfolgte konform zum entsprechenden
Bundestagsmandat zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur
nachhaltigen Bekämpfung des IS-Terrors und zur umfassenden Stabilisierung Iraks.
Die durch deutsche Tornados generierten Aufklärungsprodukte wurden nach
Prüfung der Konformität mit dem Bundestagsmandat durch deutsche
Vertreterinnen und Vertreter im IT-System für den Informationsraum Operation
„Inherent Resolve“ (OIR) zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
16. Wurden von den deutschen Aufklärungstornados im Rahmen der
Einsatzflüge generierte und freigegebene Aufklärungsprodukte von der
Region um Baghus unmittelbar vor, während und nach den Luftangriffen
des US-Militärs am 18. März 2019 an die USA weitergegeben, und wenn
ja, wann (bitte unter Angabe des Datums auflisten)?
17. Hatten die USA unmittelbar vor, während und nach den Luftangriffen
des US-Militärs am 18. März 2019 direkten Zugang zu den Rohdaten der
Aufklärung durch die deutschen Tornados?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Auch die USA hatten Zugriff auf
den Informationsraum OIR.
18. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch
nachrichtendienstlichen) ausschließen, dass die Luftangriffe des US-Militärs am 18. März
2019
a) auch und/oder
b) gänzlich
auf der Grundlage von Aufklärungsdaten deutscher Tornado-Flugzeuge
basierten?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei dem US-Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 um
einen militärisch gerechtfertigten Luftangriff gehandelt hat, und wenn ja,
welche?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der US-Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 eine Verletzung
des humanitären Völkerrechts darstellt, und wenn ja, welche?
Die Fragen 18 bis 20 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
21. Nimmt die Bundesregierung die Enthüllungen über dutzende zivile
Opfer in Baghus zum Anlass, sich gegenüber ihrem Koalitionspartner USA
dafür einzusetzen, die nach Auffassung der Fragestellenden
völkerrechtswidrige Kriegshandlungen in Syrien zu unterlassen (vgl. Plenarprotokoll
18/239, S. 24403), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig mit ihren Partnern, darunter auch
den USA, im Rahmen der internationalen Anti-IS-Koalition aus. Darüber
hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen.
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Einschätzung des US-Militärs korrekt ist, dass bei dem
Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 vier Zivilisten getötet worden seien
(https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-death
s.html), und wenn ja, welche?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Nicht-Einstufung von 60 Toten als Zivilisten durch Centcom
im Zuge des Luftangriffs am 18. März 2019 angemessen war, weil beim
IS auch Frauen und Kinder zur Waffe greifen würden (https://www.nyti
mes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), und wenn ja,
welche?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der Explosionsort in Baghus von den von den Vereinigten Staaten
geführten Koalitionstruppen mit Bulldozern „platt gemacht“ wurde (AFP
vom 15. November 2021), und wenn ja, welche, und wenn ja, mit
welchem Ziel ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen?
25. Hatte die Bundesregierung vor den Enthüllungen durch die „New York
Times“ Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über den Tod mehrerer
dutzend ziviler Opfer infolge des US-Luftangriffs in Baghus am
18. März 2019, und wenn ja, welche?
Die Fragen 22 bis 25 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
26. Hatte die Bundesregierung gegenüber ihrem NATO-Partner USA
Aufklärung über den Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 und mögliche
zivile Opfer eingefordert, vor dem Hintergrund, dass in den Tagen nach
diesem Luftangriff Menschenrechtsorganisationen wie „Raqqa Is Being
Slaughtered Silently“ und „Free Burma Rangers“ Bilder von den Leichen
in Baghus veröffentlichten und von einem „schrecklichen Massaker“
sprachen (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-
deaths.html)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung bewertet grundsätzlich keine Einzeloperationen
verbündeter Streitkräfte. Eine Auswertung spezifischer Operationen erfolgt nur in
Bezug auf national zur Verfügung gestellte Fähigkeiten.
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass im Zuge eines ersten sogenannten Battle Damage
Assessment des US-Militärs nach den Luftschlägen in Baghus 70 Tote
identifiziert wurden (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrik
es-civilian-deaths.html), vor dem Hintergrund, dass laut Angaben der
Bundesregierung das deutsche Personal in den entsprechenden
Hauptquartieren auf die Schadensermittlung der Operation „Inherent Resolve“
der internationalen Anti-IS-Koalition zugreifen kann (Antwort zu
Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/12344)?
Der beschriebene Datenzugriff ist nach Abzug der deutschen Tornado-
Flugzeuge und aufgrund mehrfacher Anpassung des Mandates nicht mehr gegeben.
Der Bundesregierung liegen keine weiteren Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Enthüllungen
über die zivilen Opfer bei dem Luftangriff der USA in Baghus für die
Beteiligung der Bundeswehr an der US-geführten Militärintervention
„Inherent Resolve“ (OIR)?
Die Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz Operation Inherent Resolve
erfolgt auf Beschluss des Deutschen Bundestages und unterliegt dem Mandat des
Deutschen Bundestages.
29. Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland
umfassenden Einblick in die Zielbestimmung bzw. Zielauswahl, Planungen zum
Waffeneinsatz oder die Waffenwahl anderer Koalitionsmitglieder im
Rahmen von OIR erhält (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache
18/12344), vor dem Hintergrund, dass sich „Deutschland etwa mittels
einer Beobachterrolle in den targeting-Prozess einschalten [könnte], um
sich etwa über die Verwendung der Aufnahmen beim targeting zu
informieren und sich dabei von der Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen nach
Artikel 57 ZP 1 GK zu überzeugen“ (Wissenschaftliche Dienste des
Deutschen Bundestages [WD] 2 – 3000 – 050/17, S. 13)?
Zur Beantwortung wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/12344 verwiesen. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung
keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
30. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
vorgekommen, dass Aufträge an die Luftwaffe oder dass die Verwendung des
Materials im Zuge der OIR gegen das deutsche Mandat verstoßen haben
und eine Weitergabe der Daten deshalb durch die sogenannten red card
holder der Bundeswehr (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luft
waffe/aktuelles/im-zweifel-die-rote-karte-275994) verweigert wurde
(Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/7947; bitte Datum,
Einsatzort bzw. aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten,
Einschätzung der Bundeswehr angeben)?
Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über Verstöße gegen das Mandat
des Deutschen Bundestages aufgrund der Aufgabenwahrnehmung der „Red
Card Holders“.
31. Gab es Fälle, in denen die „red card holders“ im Nachhinein die
Weitergabe von Materialien widerrufen mussten bzw. kritisierten (Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/7947; bitte Datum, Einsatzort
bzw. aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten, Einschätzung der
Bundeswehr angeben)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse über Fälle im Sinne der
Fragestellung vor.
32. Dokumentiert die Bundesregierung die Anzahl ziviler Opfer bei
Luftangriffen im Rahmen von OIR, für deren Vorbereitung und
Durchführung sie Aufklärungsbilder an Partner der Anti-IS-Koalition
weitergegeben hat, und wenn nein, warum nicht?
Eine systematische Erfassung über die durch die internationale Anti-IS-
Koalition gesammelten Daten hinaus erfolgt nicht. Auf die Antwort zu Frage 8 wird
verwiesen.
33. Überprüft die Bundesregierung, ob sich die Partnerstaaten nach der
Weitergabe der von den deutschen Flugzeugen erhobenen Daten an die
zweckgebundene Verwendung der Aufklärungsergebnisse halten
(Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/7947), und wenn ja, wie,
und wenn nein, warum nicht?
Der deutsche Beitrag zur Unterstützung der internationalen Anti-IS-Koalition
durch luftgestützte Aufklärung wurde zu Ende März 2020 beendet.
Die Bundesregierung geht im Rahmen partnerschaftlicher Zusammenarbeit
davon aus, dass diese die zweckgebundene Verwendung der
Aufklärungsergebnisse beachten.
34. Sieht die Bundesregierung das „vertrauensvolle Miteinander mit den
Partnernationen“ bei der Weitergabe von Aufklärungsergebnissen
(Antwort zu Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/7947) durch die
mutmaßlichen Versuche zur Vertuschung der zivilen Toten in Baghus durch das
US-Militär verletzt (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrike
s-civilian-deaths.html)?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Spekulationen im Rahmen von
Medienberichten.
35. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung der
zweckgebundenen Verwendung der Aufklärungsergebnisse der von den
deutschen Flugzeugen erhobenen Daten einzuführen, und wenn ja,
welche?
Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen.
36. Hat die Bundesregierung die Anzahl ziviler Opfer durch
Kampfhandlungen der Bundeswehr im Zuge des Einsatzes in Afghanistan
dokumentiert, vor dem Hintergrund, dass laut dem Forschungsprojekt „Costs of
War“ der Brown University in Rhode Island während des Krieges
insgesamt über 240 000 Menschen im Zuge von Kampfhandlungen in
Afghanistan und Pakistan getötet wurden, darunter über 70 000 Zivilisten
(https://watson.brown.edu/costsofwar/files/cow/imce/papers/2021/Costs
%20of%20War_Direct%20War%20Deaths_9.1.21.pdf), und allein durch
den von Bundeswehr-Oberst Georg Klein befohlenen Angriff am 4.
September 2009 in Kundus laut Berichten bis zu 142 Menschen, darunter
zahlreiche Zivilisten, starben (https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-
zu-tanklasterangriff-keine-entschaedigung-fuer-luftangriff-in-kundus/269
19074.html), und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Kenntnisse über die Anzahl ziviler
Opfer durch Kampfhandlungen in Afghanistan und bezieht sich insoweit auf
die Berichte der Vereinten Nationen (UNAMA).
37. Inwieweit umfasst die Evaluierung des Bundeswehreinsatzes in
Afghanistan durch das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI; https://www.
hsfk.de/fileadmin/HSFK/hsfk_publikationen/PRIF_Spotlight_14_2021_b
arrierefrei.pdf) die Auswirkungen des Krieges in Afghanistan auf die
humanitäre Lage der Bevölkerung, insbesondere die Zahl direkter und
indirekter Opfer durch die Bundeswehr und ihre Partner, vor dem
Hintergrund, dass der Bundeswehreinsatz offiziell auch für humanitäre Ziele,
für Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geführt wurde
(Bundestagsdrucksache 19/26916, S. 7)?
Die geplante ressortgemeinsame strategische Evaluierung Afghanistan bezieht
sich auf das zivile Engagement des Auswärtigen Amts, des
Bundesministeriums des Inneren und für Heimat und des Bundesministeriums für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die Schnittstellen zwischen
zivilem und militärischem Engagement. Das Bundesministerium der Verteidigung
unterstützt diese Evaluierung im Rahmen seiner fachlichen Zuständigkeit. Die
Wirkung der eingesetzten Mittel auf die humanitäre Lage der Bevölkerung wird
auch Gegenstand der Evaluierung sein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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