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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet
Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung
(insgesamt 37 Einzelfragen)
Fraktion
DIE LINKE
Ressort
Auswärtiges Amt
Datum
31.03.2022
Aktualisiert
27.10.2023
BT20/79722.02.2022
Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der Bundesregierung
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Clara Bünger, Andrej Hunko, Ina Latendorf,
Christian Leye, Sören Pellmann, Victor Perli und der Fraktion DIE LINKE.
Die zivilen Opfer bei US-geführten Luftangriffen und die Rolle der
Bundesregierung
Einem Bericht der „New York Times“ (NYT) zufolge haben die USA bei ihrem
Drohnenkrieg im Nahen Osten verheerende Folgen für die Zivilbevölkerung in
Kauf genommen (https://www.spiegel.de/ausland/usa-nahmen-offenbar-system
atisch-zivile-opfer-bei-drohnenkrieg-in-kauf-a-fa06deec-917a-4f50-b321-5a13
452bceab). Vertrauliche Regierungsdokumente mit mehr als 1 300 Berichten
über zivile Opfer zeigen demnach, dass bei 50 000 Luftangriffen in Syrien,
Afghanistan und dem Irak weit mehr Zivilisten getötet wurden als vom US-
Militär eingeräumt.
Während die USA ihren Luftkrieg gegen den Islamischen Staat (IS) als
präziseste und humanste Bombardements in ihrer Geschichte darstellten (https://ww
w.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), sei dieser von
mangelhafter Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen und
dem Tod tausender Zivilisten, darunter viele Kinder, geprägt gewesen. Die
Transparenzversprechen aus der Zeit von Barack Obama, der als erster US-
Präsident Drohnenangriffe bevorzugte, um das Leben von US-Soldaten zu
schonen, seien durch Undurchsichtigkeit und ein System der Straffreiheit
ersetzt worden. Die offiziellen Zahlen des US-Pentagons, laut denen seit 2014 bei
Luftangriffen in Syrien und im Irak 1 417 Zivilisten und in Afghanistan 188
Zivilisten versehentlich getötet wurden, seien angesichts der „Civilian Casualty
Files“ deutlich untertrieben (https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/u
s/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html).
Bereits im Jahr 2010 hatten der Journalist Julian Assange und die
Internetplattform WikiLeaks im Zuge der Veröffentlichung der „Afghan War Diary“ und
der „Iraq war logs“, in Zusammenarbeit mit Medien wie der „New York
Times“, dem „Guardian“ oder dem „Spiegel“, tausende Dokumente
veröffentlicht, die Kriegsverbrechen der USA im Irak und in Afghanistan belegen sollen
(https://www.sueddeutsche.de/politik/wikileaks-irak-papiere-us-soldaten-schau
ten-bei-folter-systematisch-weg-1.1015276). Während keiner der
Verantwortlichen der mutmaßlichen US-Kriegsverbrechen zur Rechenschaft gezogen
wurde, wird Julian Assange in den USA wegen der Veröffentlichung von
Geheimdokumenten nach dem Espionage Act von 1917 strafrechtlich verfolgt (https://
www.deutschlandfunk.de/zehn-jahre-iraq-war-logs-wie-wikileaks-zum-staatsfe
ind-wurde-100.html).
Ein aktuelles Beispiel von vielen ist der Luftangriff des US-Militärs am
18. März 2019 auf ein Lager in Baghus im Osten Syriens unweit der irakischen
Grenze im Kampf gegen die Terrormiliz IS in Syrien, bei dem laut einer weite-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/797
20. Wahlperiode 22.02.2022
ren Enthüllung der „NYT“ Dutzende Zivilpersonen getötet wurden (dpa vom
14. November 2021). Obwohl es sich bei dem Angriff um einen der Vorfälle
mit den meisten zivilen Opfern im Kampf gegen den IS handelte, wurde dieser
vom US-Militär nie öffentlich eingeräumt und laut Angaben der „NYT“ eine
gründliche Untersuchung des Vorfalls vom Militär verhindert. So wurde der
Luftschlag auf das Lager in Baghus im offiziellen Jahresbericht der US-
Streitkräfte zu zivilen Opfern bei Militäreinsätzen im Jahr 2019 nicht erwähnt.
In diesem ist lediglich von 22 getöteten Zivilisten bei elf US-Einsätzen 2019 in
Syrien die Rede (https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/usa-luftangriff-sy
rien-baghus-101.html).
Im Nachgang zu den Enthüllungen der „NYT“ bestätigte die für die Region
zuständige Kommandozentrale Centcom den Luftschlag erstmals öffentlich.
Ungeachtet der Tatsache, dass das US-Militär zuvor mithilfe einer eigenen
hochauflösenden Drohne an dem Ort des späteren Bombeneinschlags eine „große
Ansammlung von Frauen und Kindern“ gesehen hatte und ein zuständiger
Militärjurist in Katar den Luftangriff umgehend als mögliches Kriegsverbrechen
gemeldet haben soll, sprach Centcom von einem militärisch gerechtfertigten
Luftangriff (https://www.spiegel.de/ausland/new-york-times-us-militaer-vertus
chte-luftangriff-mit-getoeteten-zivilisten-in-syrien-a-cb55609d-910e-4e2b-844
d-0766a2ead1ad).
Bis zu 80 Menschen sind bei dem Angriff ums Leben gekommen. Laut
Angaben des US-Militärs sollen 16 IS-Kämpfer und vier Zivilisten getötet worden
sein. Die übrigen 60 Opfer seien laut Centcom nicht als Zivilisten eingestuft
worden, weil beim IS auch manchmal Frauen und Kinder zur Waffe griffen
(https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html).
Nach dem Bombenangriff sollen von den Vereinigten Staaten geführte
Koalitionstruppen den Explosionsort mit Bulldozern „platt gemacht“ haben, um
Beweise zu verschleiern (AFP vom 15. November 2021).
Der Luftangriff von Baghus ist nach Ansicht der Fragesteller beispielhaft für
die systematische Verschleierung und das Herunterspielen der zahlreichen
zivilen Opfer der US-geführten Interventionen im Nahen und Mittleren Osten.
Während laut jüngstem Bericht des Pentagons die US-Streitkräfte in
Afghanistan, Somalia und im Irak von 2017 bis 2020 nur 85 Zivilisten getötet haben
sollen (https://airwars.org/news-and-investigations/pentagon-annual-report-declare
s-85-civilian-deaths-in-recent-us-actions/), kommt die UN-Mission in
Afghanistan, UNAMA, allein in Afghanistan für die Jahre 2016 bis 2020 auf über
2 000 zivile Opfer durch Luftangriffe des US-Militärs und ihrer verbündeten
afghanischen Streitkräfte (https://reliefweb.int/report/afghanistan/40-all-civilia
n-casualties-airstrikes-afghanistan-almost-1600-last-five-years). Auch hierbei
wird nur ein Bruchteil der tatsächlichen Opfer berücksichtigt, weil eine präzise
Erfassung und Einordnung der zivilen Toten unter Kriegsbedingungen nicht
möglich ist. Insbesondere die meist viel zahlreicheren indirekten Opfer, die
aufgrund des Zusammenbrechens der Versorgung mit Nahrung, Wasser und Strom,
des blockierten Zugangs zu Gesundheitseinrichtungen oder des kriegsbedingten
Ausbruchs von Seuchen sterben, bleiben unberücksichtigt (https://www.berline
r-zeitung.de/open-source/wie-viele-menschen-starben-im-krieg-gegen-den-terr
or-li.183169).
Die „Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges“ (IPPNW)
kommen in einer Schätzung zu dem Ergebnis, dass in den ersten zehn Jahren des
US-geführten „Kriegs gegen den Terror“ im Irak etwa 1 Million, in
Afghanistan 220 000 und in Pakistan 80 000 Menschen durch den Krieg direkt oder
indirekt getötet wurden – insgesamt also etwa 1,3 Millionen Menschen (https://w
ww.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Frieden/BodyCount_internationale_Auflage_
deutsch_2015.pdf, S. 17). Das Forschungsprojekt „Costs of War“ der Brown
University in Rhode Island hat für den Zeitraum von Oktober 2001 bis August
2021 für Afghanistan, Pakistan, Irak, Syrien und Jemen über 900 000 direkte
Kriegstote, 375 000 davon zivile Opfer, errechnet (https://watson.brown.edu/co
stsofwar/figures/2021/WarDeathToll). Schätzungen zufolge beträgt die Zahl
der indirekten Opfer in der Regel viermal so viel (https://thehill.com/opinion/na
tional-security/470128-reckoning-with-the-costs-of-war-its-time-to-take-respon
sibility).
Für den US-Drohnenkrieg spielen der US-Militärstützpunkt in Ramstein und
die dortige Satellitenrelaisstation für die aufgrund der Erdkrümmung
notwendige Umleitung von Signalen eine wesentliche Rolle (https://www.faz.net/aktuel
l/politik/inland/usa-duerfen-drohnenangriffe-ueber-ramstein-steuern-1707098
5.html). Ohne Ramstein wären tödliche Drohnenangriffe z. B. in Afrika und
dem Mittleren Osten nicht machbar (https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/B
undesregierung-muss-nicht-gegen-US-Drohnenangriffe-vorgehen,drohnen36
2 .html). Nach Ansicht von Menschenrechtsorganisationen macht sich die
Bundesregierung durch den Austausch von Informationen und durch die
umfassenden Nutzungsrechte für die US-Militärstützpunkte an dem Tod unbeteiligter
Zivilisten durch Drohnenangriffe der USA mitschuldig (https://www.ecchr.eu/f
all/wichtiges-urteil-deutschland-muss-us-drohneinsaetze-via-ramstein-prue
fen/).
Seit November 2015 beteiligt sich die Bundeswehr außerdem an dem Luftkrieg
über Syrien im Rahmen der US-geführten Militärintervention „Inherent
Resolve“ (OIR) und lieferte seit Januar 2016 bis Ende März 2020 mehr als 114 000
Luftbilder aus Syrien und dem Irak an die Anti-IS-Koalition (https://www.spie
gel.de/politik/deutschland/bundeswehr-tornados-nach-anti-is-einsatz-in-
syrienund-irak-zurueck-in-deutschland-a-50534853-78a8-4386-ba15-146284b0e840).
Diese wurden beispielsweise im Fall des US-Luftangriffs auf eine Schule in der
Stadt Mansura im Norden Syriens am 21. März 2017 für das Bombardement
herangezogen, bei dem mehr als 30 Zivilisten getötet wurden (https://www.spie
gel.de/politik/ausland/bundeswehr-macht-aufklaerungsfotos-in-syrien-und-weis
s-nicht-was-mit-ihnen-passiert-a-1148283.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der US-amerikanische Drohnenkrieg „von mangelhafter
Aufklärung, übereilten und ungenauen Raketenabschüssen und dem Tod
tausender Zivilisten, darunter viele Kinder“, geprägt ist (https://www.nytime
s.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-death
s.html), und wenn ja, welche?
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob das „Transparenzversprechen aus der Zeit von Barack Obama
durch Undurchsichtigkeit und Straffreiheit ersetzt wurden“ (https://www.n
ytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-
deaths.html), und wenn ja, welche?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Zahlen des US-Pentagons, laut denen seit 2014 bei
Luftangriffen in Syrien und im Irak 1 417 Zivilisten und in Afghanistan 188
Zivilisten getötet wurden, deutlich untertrieben sind (https://www.nytimes.com/i
nteractive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html),
und wenn ja, welche?
4. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (https://www.spiegel.de/ausland/usa-nahmen-offenbar-syst
ematisch-zivile-opfer-bei-drohnenkrieg-in-kauf-a-fa06deec-917a-4f50-b32
1-5a13452bceab) durch Luftschläge der US-Armee unter anderem
fehlerhafte Einschätzungen über deren Ziele zugrunde lagen (AFP vom 19.
Dezember 2021), und wenn ja, welche?
5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) durch Luftschläge der US-Armee unter
anderem auch „kulturelle Ignoranz“ zugrunde lag, vor dem Hintergrund, dass
das US-Militär im Fastenmonat Ramadan urteilte, in einem Haus seien
keine Zivilisten anwesend, obwohl dort tagsüber mehrere Familien
schliefen, um sich vor der Hitze zu schützen (AFP vom 19. Dezember 2021),
und wenn ja, welche?
6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der nach Berichten „systematisch in Kauf genommenen Tötung
von Zivilisten“ (s. o. Frage 4) durch Luftschläge der US-Armee unter
anderem schlechte Bildqualität oder zu kurze Beobachtungsdauer zugrunde
lagen (AFP vom 19. Dezember 2021), und wenn ja, welche?
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei den tausenden zivilen Opfern durch die US-Luftangriffe
nicht nur um eine Serie individueller Fehler, sondern um das Ergebnis
einer bestimmten Art der Kriegsführung handelt (https://www.nzz.ch/interna
tional/der-amerikanische-luftkrieg-ist-schmutziger-als-gedacht-ld.166
2631), und wenn ja, welche?
8. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob ein Zusammenhang zwischen der Lockerung der Einsatzregeln des
US-Militärs beim Kampf gegen den IS und der Anzahl ziviler Opfer
besteht (https://www.zeit.de/politik/ausland/2017-03/luftangriffe-us-armee-ir
ak-syrien-todesopfer-zivilisten), und wenn ja, welcher?
9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei der Tötung unbeteiligter Zivilisten durch US-
Luftschläge (https://www.nytimes.com/interactive/2021/12/18/us/airstrike
s-pentagon-records-civilian-deaths.html) um völkerrechtswidrige
Vorgänge gehandelt hat, und wenn ja, welche?
10. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Aufklärung über zivile Opfer der US-Luftangriffe systematisch
von Vertuschung und Straflosigkeit gekennzeichnet ist, vor dem
Hintergrund, dass zwischen September 2014 und Januar 2018 seitens des US-
Militärs 2 866 Berichte zu Luftangriffen im Irak und in Syrien erstellt
wurden, von denen vor Bekanntwerden der Civilian Casualty Files „kaum
mehr als ein Dutzend“ veröffentlicht wurden (https://www.nytimes.com/in
teractive/2021/12/18/us/airstrikes-pentagon-records-civilian-deaths.html),
und wenn ja, welche?
11. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass die US-Drohnenangriffe über Ramstein ihre
verfassungsrechtlichen Schutzpflichten betreffen, vor dem Hintergrund, dass sie
dies bislang mit der Begründung abgelehnt hatte, die USA hätten
wiederholt die Völkerrechtskonformität ihrer Einsätze versichert (https://verfassu
ngsblog.de/ramstein-deutschlands-mitverantwortung-fuer-voelkerrechtswi
drige-drohnenangriffe/)?
12. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Berichten
„systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o. Frage 4)
bei US-Drohnenangriffen hinsichtlich der Nutzung der Militärbasis in
Ramstein durch die USA, vor dem Hintergrund, dass sie bislang von der
Völkerrechtskonformität der Drohneneinsätze ausgegangen war (https://ve
rfassungsblog.de/ramstein-deutschlands-mitverantwortung-fuer-voelkerrec
htswidrige-drohnenangriffe/)?
13. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der nach Berichten
„systematisch in Kauf genommenen Tötung von Zivilisten“ (s. o. Frage 4)
bei US-Drohnenangriffen für die geplante Bewaffnung von Drohnen bzw.
die Anschaffung von bewaffneten bzw. bewaffnungsfähigen Drohen für
die Bundeswehr (https://www.sueddeutsche.de/politik/spd-parteitag-drohn
en-ampel-klingbeil-verteidigung-bundeswehr-1.5486249)?
14. Hat die Bundesregierung über Medienberichte hinausgehende Kenntnisse
(auch nachrichtendienstliche) über
a) den Ablauf der Luftangriffe des US-Militärs am 18. März 2019 auf ein
Lager in Baghus im Osten Syriens,
b) die Anzahl der zivilen Opfer und
c) die ausgebliebene Aufklärung des US-Militärs (dpa vom 14. November
2021)?
Wenn ja, welche (bitte entsprechend den einzelnen Unterpunkten
beantworten)?
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob von den deutschen Tornados im Rahmen der Einsatzflüge
generierte Aufklärungsdaten von der Region um Baghus vor, während und nach
den Luftangriffen des US-Militärs am 18. März 2019 auf ein Lager in
Baghus im Osten Syriens gesammelt wurden, und wenn ja, wann (bitte unter
Angabe des Datums auflisten)?
16. Wurden von den deutschen Aufklärungstornados im Rahmen der
Einsatzflüge generierte und freigegebene Aufklärungsprodukte von der Region
um Baghus unmittelbar vor, während und nach den Luftangriffen des US-
Militärs am 18. März 2019 an die USA weitergegeben, und wenn ja, wann
(bitte unter Angabe des Datums auflisten)?
17. Hatten die USA unmittelbar vor, während und nach den Luftangriffen des
US-Militärs am 18. März 2019 direkten Zugang zu den Rohdaten der
Aufklärung durch die deutschen Tornados?
18. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch
nachrichtendienstlichen) ausschließen, dass die Luftangriffe des US-Militärs am 18. März
2019
a) auch und/oder
b) gänzlich
auf der Grundlage von Aufklärungsdaten deutscher Tornado-Flugzeuge
basierten?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob es sich bei dem US-Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 um
einen militärisch gerechtfertigten Luftangriff gehandelt hat, und wenn ja,
welche?
20. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der US-Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 eine Verletzung
des humanitären Völkerrechts darstellt, und wenn ja, welche?
21. Nimmt die Bundesregierung die Enthüllungen über dutzende zivile Opfer
in Baghus zum Anlass, sich gegenüber ihrem Koalitionspartner USA dafür
einzusetzen, die nach Auffassung der Fragestellenden völkerrechtswidrige
Kriegshandlungen in Syrien zu unterlassen (vgl. Plenarprotokoll 18/239,
S. 24403), und wenn nein, warum nicht?
22. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Einschätzung des US-Militärs korrekt ist, dass bei dem
Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 vier Zivilisten getötet worden seien
(https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-death
s.html), und wenn ja, welche?
23. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob die Nicht-Einstufung von 60 Toten als Zivilisten durch Centcom im
Zuge des Luftangriffs am 18. März 2019 angemessen war, weil beim IS
auch Frauen und Kinder zur Waffe greifen würden (https://www.nytime
s.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-deaths.html), und wenn ja,
welche?
24. Hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
darüber, ob der Explosionsort in Baghus von den von den Vereinigten Staaten
geführten Koalitionstruppen mit Bulldozern „platt gemacht“ wurde (AFP
vom 15. November 2021), und wenn ja, welche, und wenn ja, mit
welchem Ziel ist dies nach Kenntnis der Bundesregierung geschehen?
25. Hatte die Bundesregierung vor den Enthüllungen durch die „New York
Times“ Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) über den Tod mehrerer
dutzend ziviler Opfer infolge des US-Luftangriffs in Baghus am 18. März
2019, und wenn ja, welche?
26. Hatte die Bundesregierung gegenüber ihrem NATO-Partner USA
Aufklärung über den Luftangriff in Baghus am 18. März 2019 und mögliche
zivile Opfer eingefordert, vor dem Hintergrund, dass in den Tagen nach
diesem Luftangriff Menschenrechtsorganisationen wie „Raqqa Is Being
Slaughtered Silently“ und „Free Burma Rangers“ Bilder von den Leichen
in Baghus veröffentlichten und von einem „schrecklichen Massaker“
sprachen (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civilian-death
s.html)?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch
nachrichtendienstliche) darüber, dass im Zuge eines ersten sogenannten Battle Damage
Assessment des US-Militärs nach den Luftschlägen in Baghus 70 Tote
identifiziert wurden (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civil
ian-deaths.html), vor dem Hintergrund, dass laut Angaben der
Bundesregierung das deutsche Personal in den entsprechenden Hauptquartieren
auf die Schadensermittlung der Operation „Inherent Resolve“ der
internationalen Anti-IS-Koalition zugreifen kann (Antwort zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 18/12344)?
28. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Enthüllungen
über die zivilen Opfer bei dem Luftangriff der USA in Baghus für die
Beteiligung der Bundeswehr an der US-geführten Militärintervention
„Inherent Resolve“ (OIR)?
29. Inwieweit stellt die Bundesregierung sicher, dass Deutschland
umfassenden Einblick in die Zielbestimmung bzw. Zielauswahl, Planungen zum
Waffeneinsatz oder die Waffenwahl anderer Koalitionsmitglieder im
Rahmen von OIR erhält (Antwort zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache
18/12344), vor dem Hintergrund, dass sich „Deutschland etwa mittels
einer Beobachterrolle in den targeting-Prozess einschalten [könnte], um sich
etwa über die Verwendung der Aufnahmen beim targeting zu informieren
und sich dabei von der Einhaltung der Vorsichtsmaßnahmen nach
Artikel 57 ZP 1 GK zu überzeugen“ (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen
Bundestages [WD] 2 - 3000 - 050/17, S. 13)?
30. In wie vielen Fällen ist es nach Kenntnis der Bundesregierung
vorgekommen, dass Aufträge an die Luftwaffe oder dass die Verwendung des
Materials im Zuge der OIR gegen das deutsche Mandat verstoßen haben und
eine Weitergabe der Daten deshalb durch die sogenannten red card holder
der Bundeswehr (https://www.bundeswehr.de/de/organisation/luftwaffe/ak
tuelles/im-zweifel-die-rote-karte-275994) verweigert wurde (Antwort zu
Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/7947; bitte Datum, Einsatzort bzw.
aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten, Einschätzung der
Bundeswehr angeben)?
31. Gab es Fälle, in denen die „red card holders“ im Nachhinein die
Weitergabe von Materialien widerrufen mussten bzw. kritisierten (Antwort zu
Frage 22 auf Bundestagsdrucksache 18/7947; bitte Datum, Einsatzort bzw.
aufgeklärte Region, Vorfall, beteiligte Seiten, Einschätzung der
Bundeswehr angeben)?
32. Dokumentiert die Bundesregierung die Anzahl ziviler Opfer bei
Luftangriffen im Rahmen von OIR, für deren Vorbereitung und Durchführung sie
Aufklärungsbilder an Partner der Anti-IS-Koalition weitergegeben hat, und
wenn nein, warum nicht?
33. Überprüft die Bundesregierung, ob sich die Partnerstaaten nach der
Weitergabe der von den deutschen Flugzeugen erhobenen Daten an die
zweckgebundene Verwendung der Aufklärungsergebnisse halten (Antwort zu
Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/7947), und wenn ja, wie, und wenn
nein, warum nicht?
34. Sieht die Bundesregierung das „vertrauensvolle Miteinander mit den
Partnernationen“ bei der Weitergabe von Aufklärungsergebnissen (Antwort zu
Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 18/7947) durch die mutmaßlichen
Versuche zur Vertuschung der zivilen Toten in Baghus durch das US-
Militär verletzt (https://www.nytimes.com/2021/11/13/us/us-airstrikes-civi
lian-deaths.html)?
35. Plant die Bundesregierung, zusätzliche Maßnahmen zur Überprüfung der
zweckgebundenen Verwendung der Aufklärungsergebnisse der von den
deutschen Flugzeugen erhobenen Daten einzuführen, und wenn ja,
welche?
36. Hat die Bundesregierung die Anzahl ziviler Opfer durch
Kampfhandlungen der Bundeswehr im Zuge des Einsatzes in Afghanistan dokumentiert,
vor dem Hintergrund, dass laut dem Forschungsprojekt „Costs of War“ der
Brown University in Rhode Island während des Krieges insgesamt über
240 000 Menschen im Zuge von Kampfhandlungen in Afghanistan und
Pakistan getötet wurden, darunter über 70 000 Zivilisten (https://watson.br
own.edu/costsofwar/files/cow/imce/papers/2021/Costs%20of%20War_Dir
e c t % 2 0 W a r % 2 0 D e a t h s _ 9 . 1 . 2 1 .pdf), und allein durch den von
Bundeswehr-Oberst Georg Klein befohlenen Angriff am 4. September
2009 in Kundus laut Berichten bis zu 142 Menschen, darunter zahlreiche
Zivilisten, starben (https://www.tagesspiegel.de/politik/urteil-zu-tanklaster
angriff-keine-entschaedigung-fuer-luftangriff-in-kundus/26919074.html),
und wenn nein, warum nicht?
37. Inwieweit umfasst die Evaluierung des Bundeswehreinsatzes in
Afghanistan durch das Auswärtige Amt (AA) und das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI; https://www.hsfk.de/fil
eadmin/HSFK/hsfk_publikationen/PRIF_Spotlight_14_2021_barrierefre
i.pdf) die Auswirkungen des Krieges in Afghanistan auf die humanitäre
Lage der Bevölkerung, insbesondere die Zahl direkter und indirekter Opfer
durch die Bundeswehr und ihre Partner, vor dem Hintergrund, dass der
Bundeswehreinsatz offiziell auch für humanitäre Ziele, für
Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie geführt wurde
(Bundestagsdrucksache 19/26916, S. 7)?
Berlin, den 1. Februar 2022
Amira Mohamed Ali, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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