[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/806 –
Deutsche Iran-Politik im Lichte von Fortschritten im iranischen Nuklearprogramm
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der im Juli 2015 geschlossene „Joint Comprehensive Plan of Action“
(JCPOA), das sogenannte Iran-Nuklearabkommen, war aus Sicht der
Fragesteller ein Meilenstein der internationalen Abrüstungsarchitektur und ein
wesentlicher Beitrag zur Minimierung des Risikos einer nuklearen
Aufrüstungsspirale in der Region des Nahen und Mittleren Ostens. Seit Abschluss des
Abkommens hat der Iran jedoch immer wieder Zweifel an seiner Ernsthaftigkeit
bei der Implementierung des Abkommens aufkommen lassen.
Nachdem der damalige US-Präsident Donald Trump den Rückzug aus dem
JCPOA veranlasst hatte, bemüht sich die Joe-Biden-Administration seit
Amtsantritt im Januar 2021 darum, den Iran wieder zur Vertragstreue zu bewegen.
Diese Bemühungen sind bislang nicht von Erfolg gekrönt. Im Gegenteil: Die
Internationale Atom-Energiebehörde (IAEO) attestiert sukzessive Fortschritte
bei der Urananreicherung durch den Iran (
https://www.rnd.de/politik/atomwaf
fen-iran-beschleunigt-urananreicherung-AOMAT23QEAPZO2DPZAWBISW
HGM.html).
Die Bundesministerin des Auswärtigen Annalena Baerbock hat wiederholt
bemängelt, dass der Iran kaum Bereitschaft zu ernsthaften Verhandlungen zeige
(
https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/id_91306874/g7-aussenmini
ster-treffen-baerbock-iran-hat-massiv-vertrauen-verspielt.html) und
wiederholt unterstrichen, dass „nicht viel Zeit verbleibe“ (
https://www.spiegel.de/pol
itik/deutschland/annalena-baerbock-in-den-usa-aussenministerin-im-turbogan
g-a-e4b8c35c-516a-4d1f-893f-aed5abe7f671).
Neben der wachsenden Sorge, dass der Iran weitere, unumkehrbare Schritte
auf dem Weg zur Gewinnung von waffenfähigem Uran geht, was nach
Ansicht der Fragesteller eine kaum zu kontrollierende Gefahr für die
Nachbarschaft, allen voran die Sicherheit Israels, aber auch Europas bedeuten würde,
stellt die anhaltende Unterstützung von Gruppen wie der libanesischen
Hizbullah und der jemenitischen Houthis ein fortgesetztes regionales
Sicherheitsrisiko dar, wie zuletzt die Angriffe auf die Vereinigten Arabischen Emirate
zeigten (
https://www.cnbc.com/2022/01/31/uae-forces-say-they-intercepted-h
outhi-missile-strike.html). Darüber hinaus ist die desolate Menschenrechtslage
im Iran aus Sicht der Fragesteller eine eindeutige Gefahr für die eigene
Zivilbevölkerung. Erst am 30. Januar 2022 wurden erneut zwei Menschen
aufgrund ihrer sexuellen Neigung erhängt (
https://www.spiegel.de/ausland/homos
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1349
20. Wahlperiode 06.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 6. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
exualitaet-iran-exekutiert-zwei-schwule-maenner-a-1bcc09dd-a219-4bd6-8e6
0-4cbd210e203e).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die im Folgenden gegebenen Antworten entsprechen dem Stand vom 25. März
2022.
1. Wie weit ist das iranische Nuklearprogramm nach Kenntnis der
Bundesregierung vorangeschritten?
Seit 1. Juli 2019 hat Iran seine nukleartechnischen Verpflichtungen aus dem
Joint Comprehensive Plan of Action (JCPoA) schrittweise ausgesetzt und
sein Nuklearprogramm auf der Grundlage des „strategischen Nukleargesetzes“
vom 10. Dezember 2020 nochmals erheblich ausgeweitet. Dadurch wurde der
JCPoA systematisch untergraben. Die Internationale Atomenergie-Organisation
(IAEO) hat diese Entwicklung in ihren Quartalsberichten zum iranischen
Nuklearprogramm dokumentiert. Diese Berichte sind auf der Internetseite der IAEO
frei zugänglich.
Durch den verstärkten Einsatz fortschrittlicher Zentrifugen zur industriellen
Urananreicherung, die Erhöhung des Anreicherungsgrads von den vereinbarten
maximal 3,67 Prozent auf bis zu 60 Prozent, die Ausweitung des Lagerbestands
an angereichertem Uran auf zwischenzeitlich laut letztem Quartalsbericht der
IAEO rund 3 200 Kilogramm Uran statt 202,8 Kilogramm Uran, die erneute
Nutzung der stark gesicherten Anlage in Fordow für die Urananreicherung
sowie Experimente mit (angereichertem) Uranmetall ohne Zustimmung der
anderen JCPoA-Teilnehmer hat Iran seine kerntechnischen Fähigkeiten erheblich
ausgebaut.
2. Auf wie groß schätzt die Bundesregierung den Zeitraum, den es für den
Iran in Anspruch nehmen würde, Atomwaffen herzustellen (sogenannte
breakout time)?
Die sogenannte „Ausbruchszeit“ wird üblicherweise als die Zeit definiert, die
zur Produktion des Spaltmaterials für einen ersten Kernsprengsatz benötigt
würde. Die IAEO definiert diese „Significant Quantity“ (SQ) wiederum als
28 Kilogramm Uran mit einem Anteil von 90 Prozent des spaltbaren Isotops
U-235.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Irans „Ausbruchszeit“ aufgrund
seiner systematischen Verletzungen des JCPoA von den ursprünglich angestrebten
zwölf Monaten stark gesunken ist.
Von der „Ausbruchszeit“ zu unterscheiden ist die Zeit für den Bau einer
verbringbaren Kernwaffe. Hierfür würde Iran nach Einschätzung der
Bundesregierung mehr Zeit benötigen.
3. Wie kooperativ zeigt sich der Iran nach Auskunft der IAEO an die
Bundesregierung bei der Überwachung des Nuklearprogramms und des
Zugangs zu erklärten und nicht erklärten Nuklearstätten (Forschung und
Anreicherung) im Iran?
Seit dem 21. Februar 2021 hat Iran die Anwendung des IAEO-Zusatzprotokolls
sowie der im JCPoA geregelten zusätzlichen Transparenzbestimmungen
ausgesetzt. Die Verifikationsmöglichkeiten der IAEO sowie Inspektionen an
nichtdeklarierten Stätten sind dadurch erheblich eingeschränkt worden. Eine
Überwachung des iranischen Nuklearprogramms ist in begrenztem Umfang noch auf
der Grundlage des sogenannten „Comprehensive Safeguards Agreements“
(CSA) möglich.
4. Was meint Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, wenn sie
öffentlich erklärt, „es verbleibe nicht viel Zeit“?
Der nichtverbreitungspolitische Mehrwert des JCPoA und die sogenannte
„Ausbruchszeit“, die Iran für die Produktion des Spaltmaterials für einen ersten
Kernsprengsatz benötigen würde, sind aufgrund der systematischen
Verletzungen der Vereinbarung durch Iran erheblich gesunken. Die kerntechnischen
Fähigkeiten Irans haben indessen erheblich zugenommen. Nach Einschätzung
der Bundesregierung ist es daher dringend erforderlich, Irans
Nuklearprogramm durch einen wiederhergestellten JCPoA erneut zuverlässig einzuhegen.
5. Gibt es aus Sicht der Bundesregierung rote Linien beim Ausbau des
iranischen Nuklearprogramms?
Wenn ja, wie gedenkt die Bundesregierung in Absprache mit wichtigen
internationalen Partnern, den Iran vom Überschreiten dieser roten Linien
abzuhalten?
Aus Sicht der Bundesregierung ist eine diplomatische Lösung, die zur
Wiederherstellung und vollständigen Umsetzung des JCPoA führt, der beste Weg, um
Irans Nuklearprogramm wieder zuverlässig einzuhegen.
6. Gibt es im Kreis der westlichen vier JCPOA-Partner plus der EU
Einigkeit über ein Enddatum für die laufenden Verhandlungen, wenn es keinen
Fortschritt bei den Verhandlungen gibt?
Die Bundesregierung und die anderen westlichen JCPoA-Teilnehmer setzten
sich für einen möglichst zügigen Abschluss der Wiener Verhandlungen ein.
7. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass es keinen
glaubwürdigen zivilen Bedarf für eine Anreichung von Uran auf einen
Anreicherungsgrad von 60 Prozent gibt (u. a.
https://www.auswaertiges-am
t.de/de/newsroom/e3-jcpoa/2453936)?
Nach Auffassung der Bundesregierung hat Iran keine plausible zivile
Rechtfertigung für seine Urananreicherung auf bis zu 60 Prozent. Zum Betrieb des
einzigen iranischen Kernkraftwerks in Bushehr genügt Kernbrennstoff aus Uran
mit einem Anreicherungsgrad von bis zu fünf Prozent. Auch für den
Kernbrennstoff des Forschungsreaktors in Teheran ist ein solch hoher
Anreicherungsgrad nicht nötig.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die „unumkehrbaren Fortschritte“ des
Irans z. B. beim technischen Wissen über Zentrifugen (u. a.
https://www.
tagesspiegel.de/politik/atomgespraeche-mit-dem-iran-die-geduld-der-bid
en-regierung-geht-zu-ende/27857276.html), die der Iran durch die
Nichteinhaltung der Vertragsauflagen des JCPOA in den vergangenen
Monaten gewonnen hat, und welchen Einfluss haben diese technischen
Fortschritte auf die weiteren Verhandlungen?
Insbesondere durch die Entwicklung und die Nutzung fortschrittlicher
Zentrifugen hat Iran erhebliche Wissensgewinne auf dem Gebiet der industriellen
Urananreicherung sowie Zuwächse an kerntechnischen Fähigkeiten erreicht.
In den Wiener Verhandlungen zur Wiederherstellung des JCPoA hat sich die
Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Anreicherungskapazitäten erneut
auf das im JCPoA vorgesehene Niveau zurückgefahren werden.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Fähigkeiten des Irans zum Bau und
Abschuss von Raketen ein, die sich als Trägerraketen für nukleare
Sprengköpfe eignen würden?
Die Resolution 2231 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (VN)
ruft Iran dazu auf, jegliche Aktivitäten mit grundsätzlich nuklearfähigen
ballistischen Raketen zu unterlassen. Aus Sicht der Bundesregierung handelt Iran
diesem Aufruf im Rahmen seines Raketenprogramms regelmäßig zuwider.
Gemeinsam mit der französischen und der britischen Regierung weist die
Bundesregierung den VN-Sicherheitsrat sowie den VN-Generalsekretär regelmäßig auf
entsprechende Verstöße Irans hin. Eine technisch plausible Definition, die
beispielsweise dem „Missile Technology Control Regime“ (MTCR) zugrunde
liegt, legt nahe, dass jede ballistische Rakete, die eine Nutzlast von mindestens
500 Kilogramm über 300 Kilometer weit transportieren kann, grundsätzlich für
die Verbringung von Kernwaffen geeignet ist. Iran verfügt über zahlreiche
solcher Raketen, die die oben genannten MTCR-Kriterien erfüllen.
10. Wie schätzt die Bundesregierung die Effektivität der Sanktionen der
internationalen Gemeinschaft ein, die die Fähigkeiten des Irans zum Bau
und Abschuss von Raketen, die sich als Trägerraketen für nukleare
Sprengköpfe eignen würden, einschränken sollen?
Setzt sich die Bundesregierung in den entsprechenden Gremien für eine
Verschärfung dieser Sanktionen ein?
Die Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats stellt die Ein- und Ausfuhr
von Raketentechnologie und entsprechenden Gütern mit doppeltem
Verwendungszweck nach und aus Iran noch bis 18. Oktober 2023 unter einen
Genehmigungsvorbehalt des VN-Sicherheitsrats. Entsprechende Anträge werden
jedoch nur sehr selten gestellt. So ist der Bundesregierung nur ein einziger
entsprechender Antrag eines Drittstaats aus dem Jahr 2019 bekannt. Eine
Verschärfung oder Verlängerung dieser Regelung würde dem VN-Sicherheitsrat
obliegen, dem Deutschland derzeit nicht angehört. Ebenfalls bis zum 18.
Oktober 2023 gilt ein gegen Iran verhängtes Embargo der Europäischen Union (EU)
für Raketentechnologie.
11. Verstärkt die Bundesregierung angesichts des zunehmenden technischen
Wissens des Irans ihre Bemühungen in der Proliferationskontrolle und
Proliferationsbekämpfung, und wenn ja, wie?
Die deutsche Exportkontrolle wendet Iran gegenüber einen sehr strengen
risikobasierten Prüfungsmaßstab an, der einer ständigen nachrichtendienstlichen,
fachtechnischen und politischen Aktualisierung unterliegt.
12. Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg des im JCPOA
vereinbarten Beschaffungskanals, der seit gut einem Jahr nicht mehr
genutzt wurde?
Der JCPoA bzw. Resolution 2231 (2015) des VN-Sicherheitsrats, Annex B,
gestatten die Ausfuhr von Gütern, die für eine nukleartechnische Verwendung
geeignet und in der Nuclear Suppliers Group gelistet sind, nach Iran, jedoch nur
mit Genehmigung des VN-Sicherheitsrats. Dieser entscheidet einzelfallbezogen
auf der Grundlage einer einstimmigen Empfehlung der Procurement Working
Group, in der alle JCPoA-Teilnehmer unter dem Vorsitz des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD) vertreten sind. Dieser „Beschaffungskanal“ ist ein
einzigartiges Instrument der multilateralen Ausfuhrkontrolle, das zusätzlich zur
nationalen Ausfuhrkontrolle greift. Ziel des Instruments ist es, mit
größtmöglicher Transparenz sicherzustellen, dass solche nach Iran exportierten Güter nicht
missbräuchlich, d. h. proliferationsrelevant eingesetzt werden. Dieses Ziel ist
aus Sicht der Bundesregierung erreicht worden.
13. Plant die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der iranischen
Bemühungen, weiteres proliferationsrelevantes Wissen zu erlangen – eine
Stärkung des Kampfes gegen „Intangible Technology Transfer“ (ITT),
insbesondere durch eine Stärkung des
Gastwissenschaftlerüberprüfungsprogramms, und falls nein, warum nicht?
14. Plant die Bundesregierung eine stärkere, formalisierte Kontaktaufnahme
zu proliferationsrelevanten Forschungseinrichtungen und Unternehmen,
um auf die Gefahren einer unbeabsichtigten Vermittlung von
proliferationsrelevantem Wissen hinzuweisen, und falls nein, warum nicht?
15. Plant die Bundesregierung, die anderen Mitgliedstaaten der EU dazu zu
bewegen, das Thema Proliferationskontrolle und ITT stärker bei der
Visumvergabe zu berücksichtigen, und falls nein, warum nicht?
Die Fragen 13 bis 15 werden zusammen beantwortet.
Die Verhinderung des unberechtigten Zugangs zu wissenschaftlichen Fach- und
Spezialkenntnissen ist wichtiger Teil der Bemühungen zur Nichtverbreitung
von Massenvernichtungswaffen und der dazugehörigen Trägertechnologie. Die
Bundesregierung tritt dieser Herausforderung im Rahmen ihrer rechtlichen
Zuständigkeiten durch Prüf- und Genehmigungsverfahren sowie durch
Sensibilisierungsmaßnahmen, insbesondere gegenüber Institutionen in Forschung und
Wissenschaft, entgegen.
Von einer besonderen Proliferationsrelevanz Irans, wie u. a. auch in den
Verfassungsschutzberichten seit Jahren, zuletzt im Jahr 2020, dargelegt, ist dabei
auszugehen. Die Bundesregierung prüft daher bereits im Visumverfahren, ob ein
beabsichtigter Aufenthalt in Deutschland als proliferationsrelevant anzusehen
sein könnte.
Der Europäische Rat misst dem Thema in den 2008 beschlossenen „Neuen
Handlungslinien der Europäischen Union im Bereich der Bekämpfung der
Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und ihrer Trägersysteme“ hohe
Priorität zu. Der Europäische Rat hat in diesem Aktionsplan die Bedeutung eines
effektiven Schutzes des Zugangs zu proliferationsrelevantem Wissen
unterstrichen und gefordert sicherzustellen, dass dieses Wissen und Know-how zu
friedlichen Zwecken genutzt werde, insbesondere durch eine weitere Erhöhung der
Wachsamkeit und Zusammenarbeit im konsularischen Bereich, durch eine
weitere Verstärkung des Schutzes wissenschaftlicher und technischer Anlagen
gegen unbeabsichtigte Weitergabe von sensibler Technologie und sensiblem
Know-how sowie durch eine Verstärkung der Bemühungen zur Sensibilisierung
wissenschaftlicher und akademischer Kreise. Dieser Aktionsplan ist für alle
EU-Mitglieder verbindlich und wird in nationaler Verantwortung umgesetzt.
16. Plant die Bundesregierung, proliferationsrelevante
Forschungseinrichtungen und Unternehmen auf die Mitarbeit iranischer Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu überprüfen, und falls nein, warum nicht?
Die Überprüfung iranischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in deutschen
proliferationsrelevanten Forschungseinrichtungen und Unternehmen findet
grundsätzlich bereits im Rahmen des Visumverfahrens statt. Zudem klärt die
Bundesregierung in Zusammenarbeit mit internationalen Partnern Sachverhalte auf, in
denen tatsächliche Anhaltspunkte für proliferationsrelevante
Beschaffungsbemühungen vorliegen.
17. Wie viele iranische Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler
wurden in den letzten beiden Jahren im Rahmen des
Gastwissenschaftlerüberprüfungsprogramms der Bundesregierung überprüft, und wie
vielen wurde aus Gründen der Proliferationsgefahr ein Visum verweigert?
Im Jahre 2020 wurden 337 Fälle geprüft, davon drei abgelehnt. Im Jahre 2021
wurden 493 Fälle geprüft, davon keiner abgelehnt.
18. Inwieweit ist die Bundesregierung in Kontakt mit Israel über die
Bedrohung, die vom Iran ausgeht, zumal auch der Koalitionsvertrag der
Bundesregierung die Sicherheit Israels als Teil der deutschen Staatsräson
anerkennt?
19. Übermittelt Israel der Bundesregierung rote Linien für die eigene
Sicherheit mit Blick auf den Fortschritt des iranischen Atomprogramms?
Wenn ja, welche, und wie geht die Bundesregierung hiermit um?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung tauscht sich regelmäßig und auf verschiedenen Ebenen
mit der israelischen Regierung zum iranischen Nuklearprogramm und zur
regionalen Sicherheitslage im Nahen und Mittleren Osten aus. Beide Seiten sind
sich grundsätzlich darin einig, dass Iran gemäß dem Vertrag über die
Nichtverbreitung von Kernwaffen keine Kernwaffen entwickeln oder erwerben darf und
dass das iranische Nuklearprogramm zuverlässig eingehegt werden muss.
20. Wie oft und an welchen Daten ist die im JCPOA vorgesehene „Joint
Commission“ in der Vergangenheit zusammengetreten, und welche
Einigungen wurden während dieser Treffen erzielt?
Seit Inkrafttreten des JCPoA 2016 hat die Gemeinsame Kommission (Joint
Commission) der Teilnehmerstaaten rund 40 Mal getagt. Am Anfang standen
Fragen der praktischen Umsetzung des JCPoA im Vordergrund. Nach dem
Austritt der USA aus dem JCPoA 2018 und dem Beginn der systematischen
Verletzungen der Vereinbarung durch Iran im Jahr 2019 wurde das
Krisenmanagement Schwerpunkt. Im Anschluss an zahlreiche Sitzungen fasste der Vorsitz
den Beratungsverlauf in eigenen öffentlichen Erklärungen zusammen, siehe
auch Internetseite des Europäischen Auswärtigen Dienstes unter
https://www.
eeas.europa.eu/eeas/iran-and-eu-0_en.
21. Ist die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Fortschritts bei der
nuklearen Anreicherung im Iran und mit Blick auf die fortschreitend
schlechte Menschenrechtslage nach wie vor der Meinung, dass es eine
richtige Entscheidung war, das Zahlungsinstrument INSTEX aus der
Taufe zu heben?
Ziel der Gründung von INSTEX war es, den legitimen europäisch-iranischen
Wirtschaftsaustausch nach dem Austritt der USA aus dem JCPOA zu stützen.
Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung auch weiterhin.
22. Wie oft wurden seit Schaffung dieses Instruments Zahlungen über
INSTEX abgewickelt (bitte Angaben zum Zeitpunkt, zur Höhe und zu
den Vertragspartnern machen)?
Im März 2020 hat INSTEX eine Transaktion über einen Export eines
humanitären Gutes von Europa nach Iran abgewickelt. Das Zustandekommen einer
erfolgreichen Transaktion ist von vielen, oftmals hochkomplexen Faktoren
abhängig, weshalb seither keine weiteren Geschäfte abgewickelt werden konnten.
23. Inwieweit hat der Iran bei der Ausreise deutscher und afghanischer
Staatsangehöriger aus Afghanistan nach Deutschland bzw. Europa nach
erfolgter Machtübernahme durch die Taliban geholfen?
Grenzübertritte von afghanischen und deutschen Staatsangehörigen mit
gültigen Papieren (Pass, Visum) sind aus Afghanistan nach Iran möglich.
Wöchentlich reisen über 100 Personen mit Aufnahmezusage legal in den Iran ein und
werden von der deutschen Botschaft in Teheran bei der Weiterreise nach
Deutschland unterstützt.
24. Wurde zu diesem Zweck das konsularische und diplomatische Personal
im Iran erhöht, und wenn ja, um wie viele Personen?
Seit Machtübernahme der Taliban in Afghanistan wurde die Botschaft Teheran
im konsularischen Bereich trotz der mit der Pandemielage verbundenen
Herausforderungen mit vier Personen temporär verstärkt.
25. Hatte die Bitte an den Iran um Unterstützung Rückwirkungen auf die
Gespräche zum Nuklearprogramm mit dem Iran?
Die Bundesregierung macht grundsätzlich keine Angaben zu Inhalten
vertraulicher Gespräche mit Vertretern ausländischer Regierungen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
26. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des Irans im Irak, wo die
Bundeswehr zusammen mit internationalen Partnern am
Kapazitätsaufbau der Sicherheitskräfte beteiligt ist und den Kampf gegen den
sogenannten IS unterstützt?
Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Beziehungen zwischen
Iran und Irak sind sehr eng. Iran bemüht sich, für die Wahrung und
Durchsetzung seiner politischen und sicherheitspolitischen Interessen Einfluss auf die
irakische Politik zu nehmen.
Aus Sicht der Bundesregierung besteht ein starkes Interesse an der Stärkung
der Stabilität und Einheit Iraks u. a. im Rahmen des Fähigkeitsaufbaus der
Sicherheitskräfte durch die NATO-Mission Irak sowie die Operation „Inherent
Resolve“ der internationalen Anti-IS-Koalition. An beiden Missionen ist die
Bundeswehr beteiligt.
Die Bundesregierung sieht die Einflussnahme Irans in Irak daher mit Sorge und
hat sich hierzu wiederholt öffentlich sowie in hochrangigen Gesprächen sowohl
mit Irak als auch mit Iran entsprechend und deutlich geäußert.
27. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des Irans in den Konflikten
der Region des Nahen und Mittleren Ostens, insbesondere die
Unterstützung diverser Gruppen wie etwa der Hizbullah und der Houthis, die vom
Londoner International Institute für Strategic Studies in einer Studie als
„strategic advantage in the region“ beurteilt werden (
https://www.iiss.or
g/publications/strategic-dossiers/iran-dossier)?
Iran ist bemüht, seine Einflusszone im Nahen und Mittleren Osten, vor allem in
Syrien und Irak, auszudehnen. Hierzu bedient sich Iran u. a. der Förderung
proiranischer schiitischer Milizen und bewaffneter Gruppen.
Die Bundesregierung hat wiederholt klargestellt, dass sie das expansive
Regionalverhalten Irans, insbesondere die iranische Unterstützung bewaffneter
nichtstaatlicher Gruppierungen in Ländern des Nahen und Mittleren Ostens, mit
großer Sorge sieht.
28. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über
Unterstützungsleistungen des Irans für Gruppierungen im Gazastreifen, insbesondere
die Hamas und den Palästinensischen Islamischen Jihad, vor?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 29 des
Abgeordneten Frank Müller-Rosentritt auf Bundestagsdrucksache 19/29975 wird
verwiesen.
29. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Inhalt der seit über
einem Jahr laufenden Annäherungsgespräche zwischen Saudi-Arabien
und dem Iran (u. a.
https://www.sueddeutsche.de/politik/iran-saudi-ara
bien-treffen-irak-1.5268360)?
Welche Rückwirkungen haben diese Gespräche auf die Verhandlungen
im Rahmen des JCPOA?
Die Bundesregierung hat keine über die presseöffentlich bekannten
Informationen hinausgehenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
Zum zweiten Teil der Frage wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
30. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Absichten Saudi-
Arabiens, sich im Falle einer nuklearen Bewaffnung des Irans ebenfalls
nuklear zu bewaffnen?
Eine intensivierte Zusammenarbeit Saudi-Arabiens mit der IAEO parallel zum
beabsichtigten Ausbau seines zivilen Nuklearprogramms würde die
Bundesregierung begrüßen. Insbesondere setzt sich die Bundesregierung gemeinsam
mit weiteren internationalen Partnern dafür ein, dass Saudi-Arabien sein mit
der IAEO geschlossenes „Small Quantities Protocol“ (SQP) aufgibt und das
„Comprehensive Safeguards Agreement (CSA)“ vollständig anwendet sowie
das entsprechende Zusatzprotokoll ratifiziert.
31. Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige maritime
Sicherheitslage im Persischen Golf nach den Angriffen auf das Handelsschiff
HV Mercer Street im August 2021 (u. a.
https://www.nzz.ch/internationa
l/angriff-im-persischen-golf-g-7-machen-iran-verantwortlich-ld.163
9354)?
Der damalige Bundesaußenminister Heiko Maas hat gemeinsam mit seinen
Amtskollegen der G7 ebenso wie der Hohe Vertreter der Europäischen Union
den Angriff auf das zivile Handelsschiff „Mercer Street“ am 29. Juli 2021
verurteilt. Alle verfügbaren Indizien weisen aus Sicht der Bundesregierung auf
eine Urheberschaft Irans für den Angriff hin. Die Bundesregierung verfolgt die
Sicherheitslage für die zivile Seeschifffahrt im Persischen Golf angesichts
fortbestehender Risiken weiterhin mit großer Aufmerksamkeit.
32. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung zu ergreifen,
um die völkerrechtlich verbriefte und für die Weltwirtschaft unerlässliche
freie Schifffahrt in der Straße von Hormuz fortwährend zu
gewährleisten?
Die Bundesregierung beteiligt sich seit dem 25. Februar 2020 politisch an der
von Frankreich initiierten Initiative European Maritime Awareness in the Strait
of Hormuz (EMASoH). Die Initiative leistet einen Beitrag zur Verbesserung
des Lagebilds für die Schifffahrt im Persischen Golf einschließlich der Straße
von Hormus sowie im Arabischen Meer. Basierend auf den Prinzipien
Neutralität, Dialog und Deeskalation soll die Mission durch „reassurance missions“
einen Beitrag zur Freiheit der Seewege leisten. Neben Frankreich beteiligen sich
Belgien, Dänemark, Griechenland und die Niederlande militärisch; neben
Deutschland unterstützen auch Italien und Portugal die Mission politisch im
Rahmen ihrer zivilen diplomatischen Komponente. In der Lagebilderstellung
zur maritimen Sicherheit stimmt sich EMASoH eng mit der von den USA
geführten Operation International Maritime Security Construct (IMSC) ab, u. a.
durch Austausch von Informationen zum Lagebild und regelmäßige
Konsultationen auf Führungsebene. Eine Kooperation im engeren Sinne, insbesondere
militärischer Art, findet nicht statt. Die Bundesregierung plant, ihre politische
Unterstützung für EMASoH auch künftig fortzuführen.
33. Welche konkreten Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der aus Sicht
der Fragesteller berechtigten Kritik an der verheerenden
Menschenrechtslage im Iran (u. a.
https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/
amtsberg-borione-mohammadi/2508780)?
Die universelle Geltung der Menschenrechte und der Einsatz für ihre
umfassende Wahrung sind ein Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik. Die
Menschenrechtssituation in Iran bleibt desolat, die Regierung schränkt persönliche und
politische Freiheiten bewusst und systematisch ein. Die Bundesregierung wird
ihre Iranpolitik weiterhin regelmäßig kritisch überprüfen und fortwährend an
die Entwicklungen anpassen, wobei der Menschenrechtslage ein besonderes
Augenmerk zukommt. Gemeinsam mit den EU-Partnern setzt sich die
Bundesregierung regelmäßig gegenüber der iranischen Regierung für Opfer von
Menschenrechtsverletzungen ein. Sie wird die iranische Regierung auch in Zukunft
nachdrücklich an ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen erinnern. Die
Bundesregierung führt regelmäßig Gespräche mit der iranischen Regierung zu
Menschenrechtsfragen im Allgemeinen, aber auch zu Einzelfällen von
Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung verurteilt
Menschenrechtsverletzungen u. a. durch Erklärungen der Menschenrechtsbeauftragten der
Bundesregierung, so zuletzt am 27. Januar 2022 hinsichtlich der erneuten Inhaftierung der
Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi (
https://www.auswaertiges-
amt.de/de/newsroom/amtsberg-borione-mohammadi/2508780).
Die Bundesregierung engagiert sich auch im Rahmen der Vereinten Nationen
für die Verbesserung der Menschenrechtslage in Iran. So hat Deutschland auch
im Jahr 2021 die von Kanada verhandelte Iran-Resolution zu Menschenrechten
im dritten Ausschuss der Vereinten Nationen mit eingebracht. Die
Bundesregierung unterstützt außerdem im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die
Verlängerung des Mandats des VN-Sonderberichterstatters für die Lage der
Menschenrechte in Iran, derzeit Javaid Rehman, und setzt sich dafür ein, dass
er eine Einreisegenehmigung nach Iran erhält.
Die Bundesregierung unterstützt die Arbeit von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern in Iran. Beispielsweise wurde am 10.
Dezember 2021 der Deutsch-Französische Preis für Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit an die iranische Menschenrechtsverteidigerin Narges Mohammadi
verliehen.
34. Wie viele inhaftierte Deutsche (inklusive Doppelstaatler) und wie viele
Menschen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland befinden sich seit
wann in iranischen Haftanstalten?
Ist die konsularische Betreuung bei den deutschen Inhaftierten in allen
Fällen möglich, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung,
um die Freilassung der Inhaftierten zu erreichen?
Wurde die Freilassung der Inhaftierten von iranischer Seite
angesprochen?
Falls ja, mit welchen Forderungen wurde eine Freilassung verknüpft?
Derzeit befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung vier Deutsche (inkl.
Doppelstaater) in iranischen Haftanstalten. Eine Aufschlüsselung im Sinne der
Fragestellung würde angesichts der geringen Fallzahl und der bereits erfolgten
Veröffentlichungen Rückschlüsse auf persönliche Informationen der
Betroffenen ermöglichen und kann daher nicht erfolgen.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus keine Erkenntnisse, wie viele
Menschen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland sich in iranischen Haftanstalten
befinden.
Iran gewährt keinen konsularischen Zugang zu Häftlingen, die neben der
deutschen auch die iranische Staatsangehörigkeit besitzen. Die Bundesregierung
teilt diese Rechtsauffassung nicht und besteht auch in diesen Fällen auf der
Gewährung konsularischen Zugangs.
Die Bundesregierung setzt sich für alle Haftfälle ein, und äußert sich
grundsätzlich nicht zu Inhalten vertraulicher Gespräche mit anderen Staaten. Die
Vertraulichkeit dient auch der Wahrung der Interessen der Betroffenen.
35. Welche Maßnahmen im Rahmen der „Globalen Sanktionsregelung der
EU im Bereich der Menschenrechte“ werden aktuell gegen den Iran
verhängt?
36. Gibt es seitens der Bundesregierung oder seitens der EU Überlegungen,
gegen Menschenrechtsverletzungen gerichtete Sanktionsregime gegen
den Iran oder gegen einzelne Menschenrechtsverletzer im Iran
auszuweiten?
Falls es in der EU dazu Überlegungen gibt, von welchem Mitgliedstaat
stammen diese, und wie hat sich die Bundesregierung dazu verhalten?
Die Fragen 35 und 36 werden zusammen beantwortet.
Im Jahr 2011 verhängte die Europäische Union erstmalig restriktive
Maßnahmen im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Menschenrechte in Iran.
Diese Maßnahmen sind seither jährlich angepasst und verlängert worden. Am
12. April 2021 wurden sie vom Rat der Europäischen Union bis zum 13. April
2022 verlängert. Diese Maßnahmen umfassen ein Ausfuhrverbot von
Ausrüstung zur internen Repression und Ausrüstung für die Überwachung des
Telefonverkehrs nach Iran. Darüber hinaus sind 89 Personen und vier
Organisationen gelistet, denen es verboten ist, in die EU einzureisen, deren Vermögen in
der EU eingefroren ist und denen keine finanziellen Mittel zur Verfügung
gestellt werden dürfen. Eine Ausweitung des gelisteten Personenkreises fand
zuletzt im April 2021 statt.
Darüber hinaus gibt es seit Dezember 2020 das globale EU-Menschenrechts-
Sanktionsregime, das sich gegen schwerste Menschenrechtsverletzungen
weltweit richtet. Unter diesem Sanktionsregime gibt es derzeit keine Listungen
aufgrund von Menschenrechtsverletzungen in Iran.
37. Welche aus Mitteln des Bundeshaushalts finanzierten Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit wurden in den letzten zwei Jahren im Iran
gefördert?
Welche Planungen zur Förderung von Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit im Iran gibt es für 2022?
Die Förderungen aus dem Einzelplan 23 in den letzten zwei Jahren fokussierten
ab Sommer 2021 auf die Unterstützung von afghanischen Flüchtlingen in Iran
durch das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen UNHCR. Weitere
Maßnahmen gelten dem Klimaschutz, der Nutzung erneuerbarer Energien, der
beruflichen Bildung für afghanische Flüchtlinge sowie einer nachhaltigen
Landwirtschaft. Die Planung für das kommende Jahr sieht eine Fortsetzung dieser
Maßnahmen vor und verfolgt zur Unterstützung afghanischer Flüchtlinge
vorrangig einen regionalen Ansatz.
38. Welche aus Mitteln des Bundeshaushalts finanzierten Maßnahmen der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik wurden in den letzten zwei
Jahren im Iran gefördert?
Welche Planungen zur Förderung von Maßnahmen der Auswärtigen
Kultur- und Bildungspolitik im Iran gibt es für 2022?
Im Rahmen der auswärtigen kultur- und bildungspolitischen Beziehungen mit
Iran wurden in den Haushaltsjahren 2020/2021 Maßnahmen im Umfang von
über sechs Mio. Euro aus Bundesmitteln gefördert. Hierzu gehörten
Austauschprogramme sowie individuelle Stipendien im Rahmen der
Hochschulzusammenarbeit, Projekte im Rahmen des Kulturerhalts, Maßnahmen des kulturellen
Austauschs, die Förderung der Deutschen Botschaftsschule Teheran sowie von
Deutsch als Fremdsprache in Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen und
weiteren Partnerorganisationen der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik
(AKBP).
Für das Jahr 2022 sind die Planungen noch nicht abgeschlossen.
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ISSN 0722-8333]