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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Mögliches Verbot der Kombinationshaltung von Milchkühen und die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen

(insgesamt 15 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Datum

11.03.2022

Antwortdauer

16 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/82723.02.2022

Mögliches Verbot der Kombinationshaltung von Milchkühen und die Auswirkungen auf die betroffenen Regionen

der Abgeordneten Peter Felser, Stephan Protschka, Frank Rinck, Bernd Schattner, Dietmar Friedhoff, Steffen Janich, Enrico Komning, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In vielen süddeutschen Regionen ist die sogenannte Kombinationshaltung von Milchkühen, d. h. Anbindehaltung mit Auslauf, Weide oder Alpung, historisch gewachsen und prägt noch heute die regionale Identität. Vor allem die kleinbäuerlichen Familienbetriebe in Berggebieten weiden ihre Tiere während der Vegetationszeit. Weder haben sie das Geld für den Bau eines teuren neuen Laufstalls noch ist aufgrund der Gegebenheiten vor Ort der dafür benötigte Platz vorhanden (https://www.bayerischerbauernverband.de/anbindehaltung).

Die Kombinationshaltung von Milchkühen in diesen Grenzstandorten mit oft kleinteiligen und ökologisch besonders wertvollen Grünlandflächen leistet einen aktiven Beitrag zum Klima- und Bodenschutz, zum Erhalt der biologischen Vielfalt und der Kulturlandschaft (https://www.rind-schwein.de/brs-news/zukunftsfaehige-haltungsformen-kombinationshaltung.html).

Die Koalitionsfraktionen haben sich in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel gesetzt, die Anbindehaltung in spätestens zehn Jahren zu beenden (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 44). Offen bleibt, ob diese Forderung nur die ganzjährige Anbindehaltung betrifft oder ob auch die Kombinationshaltung betroffen ist (https://www.elite-magazin.de/markt/was-verlangt-die-ampelkoalition-von-den-milcherzeugern-18956.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen15

1

Was bedeutet die Forderung im Koalitionsvertrag, dass die Anbindehaltung in spätestens zehn Jahren beendet werden soll, und plant die Bundesregierung, diese Forderung umzusetzen (https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 44)?

a) Wenn ja, wann, und wird dabei zwischen ganzjähriger Anbindehaltung und der historisch gewachsenen Kombinationshaltung (Kombination aus Weide- und Anbindehaltung) unterschieden werden, beziehungsweise sind Ausnahmegenehmigungen vorgesehen, und wenn ja, welche?

b) Wenn nein, warum nicht?

2

Wie viele Milchkühe werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in ganzjähriger Anbindung in Deutschland gehalten, und wie hat sich dies in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte auch nach Jahr, Haltungsplätzen und Bundesland aufschlüsseln)?

3

Wie viele Milchkühe in Kombinationshaltung (Kombination aus Weide- und Anbindehaltung) gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in Deutschland, und wie hat sich dies in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte auch nach Jahr, Haltungsplätzen und Bundesland aufschlüsseln)?

4

Welche ökologischen und ökonomischen Folgen hätte nach Kenntnis der Bundesregierung ein Verbot der Anbindehaltung mit Auslauf, Weide oder Alpung auf die Regionen, in denen diese Haltungsformen eine große Rolle spielen?

5

Welche Bedeutung hat die Anbindehaltung mit Auslauf, Weide oder Alpung nach Kenntnis der Bundesregierung für den Erhalt von Dauergrünland und damit auch für die biologische Vielfalt in bestimmten Regionen in Deutschland, und welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Verbot?

6

Welchen Einfluss hat die Anbindehaltung mit Auslauf, Weide oder Alpung nach Kenntnis der Bundesregierung für den Tourismus in bestimmten Regionen in Deutschland, und welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Verbot?

7

Welchen Einfluss hat die Anbindehaltung mit Auslauf, Weide oder Alpung nach Kenntnis der Bundesregierung für die Identität bestimmter Regionen in Deutschland, und welche Auswirkungen hätte nach Einschätzung der Bundesregierung ein Verbot?

8

Hat die Bundesregierung Kenntnis, wie hoch die Stallbaukosten für einen neuen Laufstall derzeit sind?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche agrarstrukturellen Auswirkungen ein Verbot der Anbindehaltung mit Auslauf, Weide oder Alpung hätte?

10

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es Unterschiede bei problematischen Integument- bzw. Sprunggelenkschäden von Milchkühen zwischen Anbindestall mit Auslauf, Weide oder Alpung und Laufstall gibt, und wenn ja, welche?

11

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bezogen auf die Gesundheit von Milchkühen, insbesondere auch hinsichtlich der Mortalitätsraten, Unterschiede zwischen Anbindestall mit Auslauf, Weide oder Alpung und Laufstall gibt, und wenn ja, welche?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es bezogen auf die Abgangsrate von Milchkühen Unterschiede zwischen Anbindestall mit Auslauf, Weide oder Alpung und Laufstall gibt, und wenn ja, welche?

13

Ist der Bundesregierung bekannt, ob es bezogen auf Ängste, Stress, Auseinandersetzungen um Futter- und Liegeplätze, Tränke und Melkstand von Milchkühen Unterschiede zwischen Anbindestall mit Auslauf, Weide oder Alpung und Laufstall gibt, und wenn ja, welche?

14

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob es bezogen auf die Haltung von Milchkühen mit Hörnern Unterschiede zwischen Anbindestall mit Auslauf, Weide oder Alpung und Laufstall gibt, und wenn ja, welche?

15

Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Management, insbesondere die Tier-Mensch-Beziehung, auf die Tiergesundheit von Milchkühen, und sind der Bundesregierung hierzu Unterschiede zwischen Anbindestall mit Auslauf, Weide oder Alpung und Laufstall bekannt, und wenn ja, welche?

Berlin, den 15. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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