Die Aufnahme von Atomkraft in die EU-Taxonomie
der Abgeordneten Alexander Ulrich, Ali Al-Dailami, Matthias W. Birkwald, Sevim Dağdelen, Susanne Ferschl, Andrej Hunko, Ina Latendorf, Ralph Lenkert, Christian Leye, Dr. Gesine Lötzsch, Cornelia Möhring, Sören Pellmann, Victor Perli, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Am 2. Februar 2022 legte die Europäische Kommission einen ergänzenden delegierten Taxonomie-Rechtsakt zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel vor. Darin stuft die EU-Kommission bestimmte Atomenergie- und Gastätigkeiten als Übergangstechnologien unter Artikel 10 Absatz 2 der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) ein. Laut der EU-Kommission haben demnach Atomenergie- und Gastätigkeiten das Potenzial, eine wichtige Rolle beim Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit den Klimazielen und Verpflichtungen der EU zu spielen, ohne dabei Investitionen in erneuerbare Energien zu verdrängen (vgl. EU-Kommission: Fragen und Antworten zum ergänzenden delegierten Rechtsakt zur EU-Klimataxonomie für bestimmte Kernenergie- und Gastätigkeiten, 2. Februar 2022).
Mit der EU-Taxonomie wird das Ziel verfolgt, in der Europäischen Union Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen, indem private Investitionen in als nachhaltig definierte Technologien angeregt werden. Atomkraft soll dem delegierten Rechtsakt zufolge dauerhaft als nachhaltige Energieform bezeichnet werden, wenn für den Atommüll ein detaillierter Entsorgungsplan vorliegt, in dem bis 2050 funktionsfähige Endlager vorgesehen sind und außerdem ab 2025 sogenannte accident-tolerant nuclear fuels eingesetzt werden (vgl. https://www.euractiv.com/section/energy-environment/news/eu-puts-green-label-for-nuclear-and-gas-officially-on-the-table/).
Die EU-Kommission bezieht sich bei ihrer Einschätzung auf eine Studie einer ihrer Generaldirektionen, der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC). Dort wird geschlussfolgert, dass „Kernenergie nicht mehr Schaden für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt als andere Stromerzeugungstechnologien, die bereits in der Taxonomie als Aktivitäten zur Eindämmung des Klimawandels aufgeführt sind, erzeugt.“ (vgl. https://op.europa.eu/en/publication-detail/-/publication/2fd300ea-00e9-11ec-8f47-01aa75ed71a1/language-en).
Die Aufnahme der Atomenergie in den delegierten Rechtsakt hat nicht nur bei Umweltverbänden eine Welle der Empörung ausgelöst. Selbst der eigene Expertenrat der EU-Kommission kritisiert den delegierten Rechtsakt scharf. Demnach widerspreche die Aufnahme von Atomenergie in die EU-Taxonomie einer Lenkung von ökologischen Investitionen und damit dem eigentlichen Zweck der Taxonomie. Der Vorschlag sei ein „ernsthaftes Risiko, dass eine nachhaltige Taxonomie untergraben wird“, so seien beispielsweise die Regeln für Atommüll zu unkonkret (vgl. https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/business_economy_euro/banking_and_finance/documents/220121-sustainable-finance-platform-response-taxonomy-complementary-delegated-act_en.pdf).
Die EU-Mitgliedstaaten sind in der Frage der Unterstützung der Atomenergie gespalten. So befürwortet insbesondere Frankreich die Einstufung der Atomenergie als nachhaltig, während andere Länder, wie z. B. Österreich, diese ablehnen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in seiner Stellungnahme vom 21. Januar 2022 an die EU-Kommission deutlich gemacht, dass sie die Aufnahme von Atomenergie in die Taxonomie ebenfalls ablehnt.
Im Falle der Verabschiedung des delegierten Rechtsakts ist eine Klage von Österreich und Luxemburg vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Einstufung der Atomkraft als nachhaltig zu erwarten, weil möglicherweise die Europäische Kommission hier ihre Kompetenzen zu übersteigen droht. Nur Bestimmungen über „nicht wesentliche Vorschriften“ dürfen an die EU-Kommission übertragen werden. Nach Einschätzung von Expertinnen und Experten ist die angestrebte Erweiterung der EU-Taxonomie allerdings als politisch wesentlich zu betrachten. Außerdem ist die Bewertung der Atomkraft im Sinne des „does no significant harm“-Prinzips rechtmäßig problematisch (vgl. Eu to go – der Podcast für Europolitik, Folge 19: EU-Taxonomie – Grünes Licht für Atom und Gas?; vgl. Charlotte Wirth, Taxonomie: Hat eine Rechtsklage Chancen, 19. Januar 2022, https://table.media/europe/analyse/eu-taxonomie-atomkraft-nachhaltig-klagen/).
Einem Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe aus dem Januar 2022 nach, das die Rechtswidrigkeit des geplanten EU-Kommission-Rechtsakts feststellt, ist die deutsche Bundesregierung dazu gehalten, „auf europäischer Ebene dem Erlass rechtswidriger Regelungen entgegenzuwirken, und zwar bzw. gerade auch dann, wenn möglicherweise oder vermeintlich eine Mehrheit der übrigen Mitgliedstaaten keine Einwände gegen eben diesen geplanten Rechtsakt erheben will.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie schätzt die Bundesregierung die Einigkeit zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und dem Bundeskanzleramt in der Frage der Taxonomie-Erweiterung ein?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Einschätzung, dass die Aufnahme von Atomkraft in die EU-Taxonomie dieses Nachhaltigkeit-Label schwächt und somit ökologische Investitionen verhindern wird (vgl. Eu to go – der Podcast für Europolitik, Folge 19: EU-Taxonomie – Grünes Licht für Atom und Gas?)?
Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Fragestellerinnen und Fragesteller, dass zukünftig auch öffentliche EU-Gelder für Atomenergie und Gas (z. B. Fracking-Gas aus den USA) verwendet werden könnten, angesichts der Tatsache, dass sich der Green Deal, Programme wie das EU-Wiederaufbauprogramm oder auch der EU-Haushalt an der EU-Taxonomie hinsichtlich der Förderung von nachhaltiger Energieerzeugung orientieren?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass ein Kriterium für die Einstufung von Atomkraft als nachhaltige Energieform die Benutzung von sogenannten accident-tolerant nuclear fuels ist, welche sich allerdings noch in der Entwicklungsphase befinden und auch bis 2025 nicht kommerziell erhältlich sein werden (vgl. https://www.euractiv.com/section/energy-environment/news/eu-puts-green-label-for-nuclear-and-gas-officially-on-the-table/)?
Wird sich die Bundesregierung ggf. Österreich und Luxemburg anschließen und gegen die Einstufung von Atomenergie als nachhaltig vor dem Europäischen Gerichtshof klagen?
Wie ist dazu der Stand der Debatte innerhalb der Bundesregierung?
Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Einschätzung des Centrums für Europäische Politik, dass „die Kommission […] europarechtlich überhaupt nicht ermächtigt werden [kann], über die politisch hochumstrittene Frage der ökologischen Nachhaltigkeit, z. B. von Atomenergie, zu entscheiden?“ (vgl. https://www.cep.eu/fileadmin/user_upload/cep.eu/Studien/cepInput_Gruene_Taxonomie_2022/cepInput_Europa_in_der_Taxonomie-Falle.pdf)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Klagechancen von Österreich und Luxemburg ein?
Wird die Bundesregierung dem EU-Kommission-Rechtsakt entgegenwirken, und dabei der Argumentation der oben genannten Rechtsgutachten der Deutschen Umwelthilfe folgen?
Kann die Bundesregierung die Auswirkungen der Taxonomie-Verordnung auf das EU-Beihilferecht und industriepolitische Förderinstrumente einschätzen?
Welche Programme wären betroffen?
Wirkt sich das auch auf die Corona-Hilfen aus?
Von wem wird die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS)/Joint Research Centres (JRC), auf die die EU-Kommission sich bei ihrer Einschätzung über die Risiken von Atomkraft bezieht, finanziert, und welchen Einfluss haben Verbände und Vertreter der Atom-Interessengruppen auf die Generaldirektion dieser Forschungsstelle?
Welchen Einfluss erwartet die Bundesregierung auf die deutschfranzösischen Beziehungen durch die Erweiterung der Taxonomie?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Aussage des französischen Präsidenten Emmanuel Macron bei seinem Besuch bei der Großkomponentenschmiede von Framatome in Le Creusot am 8. Dezember 2020, dass es ohne zivile Atomenergie keine militärische Nutzung der Technologie und ohne deren militärische Nutzung keine zivile Nutzung geben könne (vgl. https://www.tagesspiegel.de/politik/umstrittene-taxonomie-verordnung-warum-frankreichs-atomkraft-das-nachhaltigkeitssiegel-braucht/28031622.html)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dem Vorhaben des französischen Präsidenten Emmanuel Macron, 1 Mrd. Euro in die Forschung und in den Bau von Small Modular Reactors (SMR) zu investieren, angesichts der Tatsache, dass SMR-Reaktoren vor allem als Antrieb von U-Booten und damit ihrer Nutzung an entlegenen Kriegsschauplätzen dienen sollen (vgl. https://www.faz.net/aktuell/politik/ausland/macron-kuendigt-investitionsplan-ueber-30-milliarden-euro-an-17581326.html)?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Friedrich-Ebert-Stiftung, dass hinter der geplanten Modernisierung der französischen Atomkraftwerke auch das Interesse, neue Finanzierungsmöglichkeiten für den Erhalt des französischen Nuklearwaffenprogramms zu erschließen, stecken könnte (vgl. https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/gruene-atomwaffen-5645/)?
Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis ausschließen, dass die französischen Nuklearwaffenprogramme indirekt durch die Aufnahme von Atomenergie in den delegierten Rechtsakt der EU-Taxonomie gefördert werden bzw. finanziell profitieren?
Wie begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung (vgl. https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/gruene-atomwaffen-5645/)?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass in Frankreich regelmäßig Atomreaktoren wegen Sicherheitsmängeln abgeschaltet werden müssen, darunter auch neue, leistungsstärkere Reaktoren, zwei in Civeaux im Westen des Landes und zwei weitere in Chooz nahe der belgischen Grenze?
Hat die Bundesregierung gegenüber der französischen Regierung thematisiert, dass Frankreich trotz der berichteten Sicherheitsmängel in den Atomkraftwerken weiterhin an der Atomtechnologie festhält, und wenn ja, mit welchem Ergebnis (vgl. https://www.spiegel.de/wissenschaft/technik/franzoesische-atombehoerde-raeumt-moegliche-probleme-bei-weiterem-akw-ein-a-dc4a2ffe-25a5-4b9e-8166-7f7c4b491e07) ?
Wenn die Bundesregierung die Atomenergie als nicht nachhaltig einstuft, wird sie sich auch für die Auflösung des Euratom-Vertrages einsetzen, auf dessen Grundlage die Nutzung der Atomenergie legitimiert und die Atomindustrie seit vielen Jahrzehnten mit Milliarden Euro gefördert wird?