[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/881 –
Aktivitäten und Kontakte des Neonazi-Rappers „Mr. Bond“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Dezember 2021 eröffnete die Staatsanwaltschaft Wien gegen den
österreichischen Staatsbürger P. H. Anklage nach dem Verbotsgesetz von 1947
(VerbotsG) wegen des Vorwurfs der „nationalsozialistischen Wiederbetätigung“.
Ihm drohen bis zu 20 Jahre Haft. Unter dem Pseudonym „Mr. Bond“
veröffentlichte P. H. jahrelang antisemitische, rassistische Lieder mit
menschenfeindlichen Textzeilen und Gewaltfantasien. Einen dieser Songs hörte der
rechtsterroristische Attentäter des antisemitischen und rassistischen Anschlags
vom 9. Oktober 2019 in Halle auf dem Weg zur Synagoge. Vor Gericht sagte
der Attentäter aus, er habe ihn als „Kommentar“ zum Anschlag gespielt. P. H.
war auch in rechtsextremen Foren im Internet aktiv. Dort soll er den Mörder
des CDU-Politikers Walter Lübcke sowie den rechtsterroristischen Attentäter
von Christchurch/Neuseeland gefeiert haben, dessen Manifest er zudem
mutmaßlich übersetzte und über das Internet verbreitete. P. H. verfügte
mutmaßlich weltweit über diverse Verbindungen zu Neonazis. So soll er unter
anderem für den amerikanischen Politiker und Holocaustleugner Patrick Little
Plakate gestaltet haben. Zudem hielt er Kontakt zur skandinavischen Neonazi-
Gruppierung „Nordic Resistance Movement“ (NRM). Seit seiner Verhaftung
werden in internationalen Neonazi-Kreisen Spenden für P. H. gesammelt
(
https://www.derstandard.de/story/2000131775782/neonazi-rapper-mr-bond-d
er-beat-des-rechten-terrors;
https://www.tagesschau.de/investigativ/report-mu
enchen/neonazi-rapper-103.html).
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
österreichischen Staatsbürger P. H. und sein Pseudonym „Mr. Bond“ vor?
Der Bundesregierung sind sowohl die Personalien des P. H. als auch sein
Pseudonym „Mr. Bond“, unter welchem er rechtsextreme Musik veröffentlicht,
bekannt.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1165
20. Wahlperiode 17.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
16. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
a) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Kontakte deutscher
Rechtsextremisten zu P. H. vor?
b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über Auftritte von P. H. in
Deutschland vor?
c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass P. H. vor
dem Anschlag in Halle Kontakt zum Attentäter Stephan B. hatte?
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass P. H. nach
dem Anschlag in Halle Kontakt zum Attentäter Stephan B. hatte?
Die Fragen 1a bis 1d werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Diese Informationen können nicht weitergegeben werden, da dies einen
unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
bedeuten würde.
2. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung die Rolle
antisemitischer, rassistischer und gewaltverherrlichender Musik im Vorfeld der
Begehung rechtsterroristischer Anschläge?
a) Besteht nach Ansicht der Bundesregierung ein Zusammenhang
zwischen antisemitischen, rassistischen Textzeilen und der Auswahl der
Opfer?
Die Fragen 2 bis 2a werden gemeinsam beantwortet.
Innerhalb des rechtsextremistischen Spektrums in Deutschland kommt der
Musikszene eine besondere Bedeutung zu; sie verfügt über eine nicht zu
unterschätzende Rekrutierungs- und Bindungsfunktion. Mit aggressiven,
fremdenfeindlichen, antisemitischen und antidemokratischen Texten popularisieren die
Bands rechtsextremistische Argumentationsmuster und Einstellungen. Die
Musik ist ein bedeutsames Medium, das speziell bei Jugendlichen und jungen
Erwachsenen Interesse für den Rechtsextremismus wecken und diese damit an die
rechtsextremistische Szene heranführen kann.
Während früher die "klassische" Skinheadmusik bzw. der Rechts-Rock den mit
Abstand größten Teil der rechtsextremistischen Musik darstellte, besteht
rechtsextremistische Musik mittlerweile in unterschiedlichsten Stilrichtungen.
Hierzu zählen Musik im Liedermacherstil, Hatecore, NS-Black-Metal bis hin
zu HipHop-Musik. Durch diese vergrößerte Bandbreite werden
unterschiedliche und ggf. neue Personen(gruppen) angesprochen.
Der Konsum rechtsextremistischer Musik mit entsprechenden Gewaltaufrufen
bei einzelnen gewaltbereiten Rechtsextremisten kann einen fördernden Einfluss
auf die Begehung von Gewalttaten haben. Beispielhaft kann der Anschlag von
Halle genannt werden, bei dem der Täter während bzw. unmittelbar vor der
Tatausführung u. a. Musik von „Mr. Bond“ in seinem Auto hörte.
Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
b) Wie viele deutschsprachige Musiker, über deren Musik rassistische
und antisemitische Inhalte verbreitet werden, veröffentlichen nach
Ansicht der Bundesregierung derzeit ihre Musik in Deutschland?
c) Welcher Vertriebsweg wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung
am häufigsten gewählt?
Die Fragen 2b und 2c werden gemeinsam beantwortet werden.
Die Zahl der rechtsextremistischen Musikgruppen in Deutschland liegt seit
Jahren nahezu unverändert bei ca. 150. Hinzu kommen ca. 50 rechtsextremistische
Liedermacher und Solo-Interpreten.
Insbesondere für Jugendliche, die oftmals ausschließlich ihr Smartphone als
Abspielgerät nutzen, stellen Streaming- und Download-Plattformen inzwischen
die am häufigsten genutzte Form des Musikerwerbs dar. Insbesondere auf
ausländischen Plattformen steht rechtsextremistische Musik in der Regel ohne
Einschränkungen zur Verfügung. Dies gilt auch für in Deutschland strafbare bzw.
indizierte Titel.
Ferner existieren rechtsextremistische Onlinevertriebe und einzelne
Ladengeschäfte, die ein breites Spektrum nicht indizierter rechtsextremistischer
Tonträger anbieten.
d) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob die Musik
von P. H. in Läden oder Online-Shops deutscher Rechtsextremisten
veröffentlicht wurde?
Der Bundesregierung liegen keine weitergehenden Erkenntnisse vor.
3. Sind der Bundesregierung Aktivitäten in Deutschland bekannt, mit denen
innerhalb der rechtsextremen Szene Spenden für den in Haft sitzenden
P. H. gesammelt werden?
Der Bundesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
4. Stehen deutsche Ermittlungsbehörden im Austausch mit österreichischen
Behörden hinsichtlich der Person P. H.?
a) Sind deutsche Ermittlungsbehörden an Finanzermittlungen gegen P. H.
beteiligt?
b) Führen oder führten deutsche Ermittlungsbehörden eigene Verfahren
wegen des Verdachts der Begehung von Straftaten gegen P. H.?
Die Fragen 4 bis 4b werden gemeinsam beantwortet.
Zu Strafverfahren, die in Deutschland nicht in die Zuständigkeit des Bundes,
sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, nimmt die Bundesregierung
aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Stellung.
5. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die skandinavische
Neonazi-Gruppierung „Nordic Resistance Movement“ (NRM)?
Die Nordische Widerstandsbewegung (NRM) wurde 1997 als sogenannte
Nordiske Motstandsrörelsen in Schweden gegründet. In Finnland gründete sich
2008 hierzu der Ableger „Pohjoismainen vastarintaliike“ (PVL).
Die NRM ist seit 2020 in Finnland verboten. Die Organisation ist offen
antisemitisch, anti-immigrant, antidemokratisch und anti-homosexuell. Sie verbreitet
hassvolle Rhetorik und ruft zur Gewalt auf. Der Homepage der NRM ist zu
entnehmen, dass es ihr Ziel sei, eine ethnisch reine nordische Nation zu schaffen,
um die „globale zionistische Elite“ zu bekämpfen.
Forscher des Zentrums für Extremismus der Universität Oslo (Norwegen)
schätzen die Zahl der Mitglieder allein in Schweden auf mehrere Hundert, in
Finnland unter Hundert und in Norwegen auf ein paar Dutzend.
Aus einer schwedischen Studie des „Center for Asymmetric Threat Studies“
(CATS) mit dem Titel „From the Nordic Resistance Movement to the
Alternative Right, A study of the Swedish radical nationalist milieu“ von Ende August
2020 ist hier zudem Folgendes bekannt:
Die NRM hat ihre Mitwirkung an sozialen Mediaplattformen verstärkt, um
ihren Bekanntheitsgrad sowohl lokal als auch international zu steigern und engere
Strukturen in der nordischen Region zu schaffen.
Der NRM ist es zudem gelungen, Gegenmaßnahmen von Behörden und
Finanzinstituten zu umgehen, die ihre organisatorische Entwicklung
beeinträchtigen. Die Schließung der NRM-Bankkonten hat die Organisation gezwungen,
alternative Finanzierungsformen zu erkunden. Die Studie zeigt jedoch, wie das
NRM über Kryptowährungen bis zu eine Million Schwedische Kronen (SEK)
durch anonyme Spender erhalten hat.
Die NRM/PVL war bereits Veranstalter diverser Kundgebungen/
Demonstrationen in Schweden/Finnland (Demonstration vor der Deutschen Botschaft in
Helsinki im Jahr 2019 u. a.) und trat bereits durch Straftaten in Erscheinung.
a) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Verbindungen
deutscher Rechtsextremisten zu Mitgliedern der NRM vor?
b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über Aufenthalte
von Mitgliedern der NRM in Deutschland vor?
Die Fragen 5a und 5b werden im Sachzusammenhang beantwortet.
Es bestehen langjährige Kontakte zwischen der NRM und der Partei „Der
III. Weg“. Dies zeigt sich durch gegenseitige Besuche und Beteiligungen bei
Demonstrationen und Märschen der jeweils anderen Organisation.
Hinsichtlich der weiteren Beantwortung der Frage sammelt das Bundesamt für
Verfassungsschutz (BfV) im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags gemäß § 3
Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) Informationen
und wertet diese aus. Nach einer sorgfältigen Prüfung des parlamentarischen
Auskunftsanspruchs mit den Folgen einer Beantwortung für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung des BfV kann eine Beantwortung hier
nicht erfolgen. Durch die öffentliche Einschätzung oder eine Stellungnahme
zum Beobachtungsstatus einer Organisation könnte durch die Missachtung
einer zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der
Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert oder verhindert werden. Zudem könnten
Rückschlüsse auf den Aufklärungsbedarf, den Erkenntnisstand sowie die
generelle Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Dies würde die Funktionsfähigkeit
des BfV nachhaltig beeinträchtigen. Aus der Abwägung der
verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner
Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und
Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus
resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland
folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung, die in der
Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet.
Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und die
Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die
Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges
Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden
kann. Hierbei würde wegen der großen Anzahl der Geheimnisträger die
Wahrscheinlichkeit erhöht, dass die mitgeteilten Informationen weitergegeben oder
ausgespäht werden. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl
nicht in Kauf genommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass aus dieser Beantwortung keine Rückschlüsse
auf eine Beobachtung der angefragten Organisation gezogen werden können.
Die vorgenommene Abwägung gilt sowohl für den Fall einer ansonsten zu
erteilenden positiven wie negativen Auskunft.
6. Ist der Bundesregierung der Musiker mit dem Pseudonym „Morrakiu“
bekannt, der in seinen Songs extrem antisemitische Inhalte verbreitet?
Der Bundesregierung ist der Musiker mit dem Pseudonym „Morrakiu“ nicht
bekannt.
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ISSN 0722-8333]