[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Susanne Ferschl,
Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/906 –
Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise – Weitere
Entwicklungen und neue Daten
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Corona-Krise wirkt sich weiterhin massiv auf die Lebensbedingungen von
jungen Menschen aus. Seit nunmehr zwei Jahren hat sich ihr Alltag massiv
geändert. Erinnerungen an ein Leben ohne Corona verblassen zusehends, falls
diese überhaupt (noch) vorhanden sind. Die Rechte von Kindern und
Jugendlichen auf Bildung und soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sind in
unterschiedlichen Umfang weiterhin eingeschränkt. Wichtige Einrichtungen und
Angebote waren bzw. sind immer noch geschlossen oder nur eingeschränkt in
Betrieb.
Besondere Aufmerksamkeit im öffentlichen Diskurs haben die Schließungen
bzw. eingeschränkten Angebote von Kitas und Schulen erhalten. Das
grundsätzliche Offenhalten von Schulen und Kitas in der vierten und derzeit
aktuellen Omikron-Welle wird kontrovers diskutiert. Schule und Kita bieten neben
Bildung gesellschaftliche Teilhabe, vielerorts ein Mittagessen, aber vor allem
auch eine Tagesstruktur. Gleichzeitig ist die Sorge vor Ansteckung groß. Und
immer droht das plötzliche Schließen der Einrichtung. Nicht wenige Kinder
und Jugendliche verfügen über wiederholte Quarantäneerfahrungen oder gar
Infektionen. Dieser permanente Ausnahmezustand und die Unberechenbarkeit
der näheren und weiteren Zukunft sind aktuell Normalität geworden.
Aufgrund von Quarantäneanordnungen oder der Schließungen von
Einrichtungen bzw. eingeschränkten Betreuungszeiten mussten bzw. müssen Eltern die
Betreuung ihrer aufsichtspflichtigen Kinder anderweitig kompensieren.
Insbesondere Mütter haben ihre Erwerbsarbeit reduziert, wenn Urlaub und
Kinderkrankentage aufgebraucht waren. Reduktion der Erwerbsarbeit bedeutet
weniger Geld in der Haushaltskasse und damit einhergehend eine drohende
Zunahme von Kinderarmut. Kinderarmut steigt aber auch durch
Lohnersatzleistungen verursacht durch beispielsweise Kurzarbeit, Kinderkrankentagegeld oder
Erwerbslosigkeit.
Die Folgen der Corona-Krise werden mit Fortschreiten der Krise zusehends
sichtbarer und werden noch lange nicht überwunden sein. Nicht nur die
Fragestellerinnen und Fragesteller beobachten eine zunehmende soziale Spaltung
der Gesellschaft und eine drohende Zunahme von Kinderarmut. Das soge-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1272
20. Wahlperiode 31.03.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
31. März 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nannten Aufholpaket der Bundesregierung ist ein deutliches Zeichen dafür,
dass politisches Handeln erforderlich ist.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise –
weitere Entwicklungen und neue Daten“ auf Bundestagsdrucksache 19/31796 ist
der Kenntnisstand zur Entwicklung von Kinderarmut aus dem Frühsommer
2021 wiedergegeben. Seinerzeit waren weite Datensätze nicht vorhanden so
z. B. zur Inanspruchnahme von Kinderkrankentagegeld oder
Entschädigungsleistungen nach dem Infektionsschutzgesetz aufgrund geschlossener Kitas
oder Schulen. Andere Daten sind mittlerweile fortgeschrieben worden. Mit
dieser Kleinen Anfrage soll der im Juli 2021 übermittelte Stand ergänzt und
fortgeschrieben werden und im Ergebnis die Entwicklung der sozialen Lage
von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise dokumentiert werden.
1. Wie viele Einrichtungen der frühkindlichen Bildung, Betreuung und
Förderung waren seit Juli 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung von
Quarantänemaßnahmen betroffen und mussten in diesem Kontext den
Betrieb reduzieren bzw. vorrübergehend einstellen (bitte nach
Bundesländern, Monaten und Anzahl betroffener Einrichtungen aufschlüsseln)?
Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse über die Anzahl
betroffener Kinder vor (wenn ja, bitte nach Monaten und Bundesländern
seit März 2020 aufschlüsseln)?
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziert
gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Corona-KiTa-
Studie (
www.corona-kita-studie.de), die vom Deutschen Jugendinstitut und
vom Robert Koch-Institut durchgeführt wird. Die Studie verfolgt das Ziel, die
Rolle von Kindern, Kitas und Kindertagespflege im Infektionsgeschehen
bundesweit zu untersuchen.
In Modul 2 der Corona-KiTa-Studie wird Fragen nachgegangen, wie sich die
Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen und in der
Tagespflege vollzieht, welche Betreuungskapazitäten die Einrichtungen anbieten
können, inwieweit Schutz- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden oder
wie sich das Infektionsgeschehen auf Einrichtungsebene entwickelt. Antworten
auf diese Fragen liefern die Ergebnisse des KiTa-Registers. Alle Kitas und
Tagespflegepersonen in Deutschland sind aufgerufen, sich an wöchentlichen
onlinebasierten Abfragen zu beteiligen. Ziel ist es, aktuell und regional
differenziert zu dokumentieren, wie sich die Pandemie auf das
Betreuungsgeschehen auswirkt. Zusätzlich wird erfasst, ob einzelne Gruppen oder Einrichtungen
aufgrund von COVID-19-Erkrankungen geschlossen werden müssen. Die
Ergebnisse werden fortlaufend auf
www.corona-kita-studie.de veröffentlicht. Die
Erkenntnisse unterstützen Träger, Kommunen, Länder und Bund dabei, die
Situation vor Ort genauer einschätzen und steuern zu können.
Seit dem Start des KiTa-Registers haben sich 10 884 Kitas für das KiTa-
Register angemeldet (Stand: 3. März 2022; seit Juli 2021 bereinigt um doppelte
Anmeldungen, inaktive Nutzer, Testuser, nicht erreichbare Einrichtungen). Dies
entspricht etwa 20 Prozent der deutschlandweit bestehenden
Kindertageseinrichtungen. An den wöchentlichen Abfragen nahmen im Zeitraum Juli 2021 bis
Februar 2022 (Kalenderwoche 26/2021-7/2022) durchschnittlich etwa 4 155
Kindertageseinrichtungen teil. Folgende pandemiebedingte Einrichtungs- und
Gruppenschließungen (siehe Tabelle A und B) wurden im KiTa-Register
berichtet.
Tabelle A – Einrichtungsschließungen
Land Juli2021
August
2021
September
2021
Oktober
2021
November
2021
Dezember
2021
Januar
2022
Februar
2022
D 0 % 0 % 0 % 0 % 1 % 1 % 2 % 2 %
BB 0 % 0 % 1 % 0 % 2 % 0 % 1 % 1 %
BE 0 % 0 % 0 % 1 % 1 % 1 % 6 % 3 %
BW 0 % 0 % 0 % 0 % 1 % 0 % 2 % 2 %
BY 0 % 0 % 0 % 0 % 1 % 1 % 1 % 2 %
HB* 1 % 0 % 0 % 2 % 0 % 0 % 0 % 3 %
HE 0 % 0 % 1 % 0 % 2 % 1 % 2 % 2 %
HH 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 1 % 2 % 0 %
MV 0 % 0 % 0 % 0 % 2 % 3 % 0 % 1 %
NI 0 % 0 % 0 % 0 % 1 % 1 % 1 % 2 %
NW 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 1 % 2 % 3 %
RP 0 % 1 % 1 % 0 % 3 % 3 % 4 % 4 %
SH 0 % 0 % 0 % 0 % 1 % 0 % 2 % 2 %
SL 0 % 0 % 0 % 0 % 2 % 1 % 2 % 0 %
SN 0 % 0 % 0 % 0 % 1 % 0 % 0 % 1 %
ST 0 % 0 % 0 % 0 % 0 % 2 % 1 % 1 %
TH 0 % 0 % 0 % 1 % 1 % 3 % 0 % 0 %
Quelle: KiTa-Register der Corona-KiTa-Studie, Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts
* Es wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse für HB aufgrund geringer Fallzahlen weniger
verlässlich sind als für die anderen Bundesländer.
Tabelle B – Gruppenschließungen
Land Juli2021
August
2021
September
2021
Oktober
2021
November
2021
Dezember
2021
Januar
2022
Februar
2022
D 0 % 1 % 2 % 1 % 4 % 5 % 10 % 13 %
BB 0 % 1 % 1 % 2 % 6 % 6 % 7 % 14 %
BE 1 % 1 % 3 % 2 % 9 % 7 % 21 % 14 %
BW 1 % 1 % 1 % 1 % 2 % 3 % 6 % 8 %
BY 0 % 0 % 2 % 3 % 8 % 8 % 12 % 11 %
HB* 0 % 0 % 6 % 4 % 0 % 2 % 35 % 18 %
HE 0 % 0 % 2 % 1 % 5 % 7 % 16 % 20 %
HH 0 % 2 % 2 % 2 % 3 % 1 % 7 % 8 %
MV 0 % 1 % 2 % 2 % 4 % 7 % 6 % 12 %
NI 1 % 0 % 3 % 1 % 4 % 4 % 10 % 16 %
NW 0 % 2 % 3 % 0 % 2 % 3 % 9 % 14 %
RP 0 % 1 % 1 % 1 % 4 % 4 % 9 % 12 %
SH 0 % 1 % 0 % 1 % 2 % 1 % 12 % 7 %
SL 0 % 0 % 1 % 1 % 1 % 4 % 6 % 4 %
SN 0 % 0 % 0 % 1 % 7 % 4 % 2 % 9 %
ST 0 % 0 % 1 % 1 % 4 % 9 % 6 % 14 %
TH 0 % 2 % 2 % 4 % 13 % 19 % 8 % 23 %
Quelle: KiTa-Register der Corona-KiTa-Studie, Auswertungen des Deutschen Jugendinstituts
* Es wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse für HB aufgrund geringer Fallzahlen weniger
verlässlich sind als für die anderen Bundesländer.
In Modul 3 der Corona-KiTa-Studie wird Fragen nachgegangen, wie häufig
Kinder im Kita-Alter an COVID-19 erkranken, wie empfänglich sie für das
Virus sind oder wie schwer ihre Krankheitsverläufe sind. Dies wird anhand von
Meldedaten der Gesundheitsämter zu COVID-19 und anhand der
Syndromischen Surveillance untersucht. Zur Syndromischen Surveillance zählt etwa das
GrippeWeb-Portal. Über das Portal sammelt das Robert Koch-Institut (RKI)
wöchentlich Informationen zu akuten Atemwegserkrankungen in der
Bevölkerung. Ergänzt werden diese Daten durch Angaben zur Gesamtzahl an
Arztkonsulta-tionen sowie zur Anzahl an Patientinnen und Patienten mit akuten
Atemwegserkrankungen von etwa 520 repräsentativ über Deutschland
verteilten Haus- und Kinderarztpraxen (erhoben über SEEDARE). Zudem übermittelt
eine Stichprobe von 76 Laboren in Deutschland Daten zu SARS-CoV-2-PCR-
Testungen an das RKI.
An das RKI (Stand: 8. März 2022) übermittelte Ausbrüche in Kita und Hort
(Ausbruch: Verbreitung einer Infektion von einer Person zu mindestens einer
weiteren Person) können nachfolgender Tabelle C entnommen werden.
Tabelle C – An das RKI übermittelte Ausbrüche in Kita und Hort, Stand:
8. März 2022
Monat
Anzahl
Ausbrüche
Anzahl
Fälle*
0 bis 5
Jahre
6 bis
10 Jahre
11 bis
14 Jahre
15 Jahre
und älter
in %
0 bis 5
Jahre
in %
6 bis 10
Jahre
in %
11 bis 14
Jahre
in %
15 Jahre u.
älter
3/2020 6 49 4 4 2 39 8 8 4 80
4/2020 4 16 7 2 0 7 44 13 0 44
5/2020 3 28 8 5 1 14 29 18 4 50
6/2020 15 59 20 10 0 29 34 17 0 49
7/2020 16 76 17 11 1 47 22 14 1 62
8/2020 6 23 7 0 0 16 30 0 0 70
9/2020 30 126 37 3 0 86 29 2 0 68
10/2020 182 1 172 441 60 11 660 38 5 1 56
11/2020 333 1 763 630 130 12 991 36 7 1 56
12/2020 390 2 210 798 132 9 1 271 36 6 0 58
1/2021 220 1 310 462 99 8 741 35 8 1 57
2/2021 342 2 770 1 123 210 30 1 407 41 8 1 51
3/2021 1 066 7 849 3 607 849 70 3 322 46 11 1 42
4/2021 684 3 768 1 755 496 28 1 489 47 13 1 40
5/2021 235 1 176 558 174 12 432 47 15 1 37
6/2021 52 227 113 38 0 76 50 17 0 33
7/2021 20 101 57 13 0 31 56 13 0 31
8/2021 132 668 422 47 6 193 63 7 1 29
9/2021 340 1 836 1 081 176 15 563 59 10 1 31
10/2021 379 2 017 981 233 15 788 49 12 1 39
11/2021 1 043 5 895 3 202 675 32 1 986 54 11 1 34
12/2021 675 3 906 2 385 440 15 1 062 61 11 0 27
1/2022 2 038 13 279 8 057 1 855 41 3 322 61 14 0 25
2/2022** 939 5 225 2 851 814 13 1 543 55 16 0 30
Quelle: Meldedaten der Gesundheitsämter zu COVID-19-Ausbrüchen in Kindergärten und
Horteinrichtungen, Auswertungen des Robert Koch-Instituts
* Bei 14 Fällen ist das Alter unbekannt.
** Die Erfassung von COVID-19-Ausbrüchen erfolgt mit einer gewissen Verzögerung. Daher
können insbesondere die Angaben in 2/2022 noch unvollständig sein.
2. Liegen der Bundesregierung gegenüber der Antwort zu Frage 2 auf
Bundestagsdrucksache 19/31796 weitergehende Erkenntnisse darüber vor,
wie die Betreuung der Kinder für den Zeitraum entsprechender
Maßnahmen sichergestellt wurden (wenn ja, bitte detailliert ausführen)?
Die Maßnahmen zum Infektionsschutz im Rahmen der Angebote der
Kindertagesbetreuung fallen in den Zuständigkeitsbereich der Länder. Diese
haben seit Beginn der Corona-Pandemie Maßnahmen zur Kontaktreduzierung
in der Kindertagesbetreuung ergriffen, jeweils unter Berücksichtigung des
aktuellen Infektionsgeschehens. Da die Regelungen laufend überprüft und an das
Infektionsgeschehen angepasst werden, haben sich diesbezüglich wiederholt
Änderungen ergeben. Aktuell (Stand: 15. März 2022) befinden sich die
Angebote der Kindertagesbetreuung in allen Bundesländern im Regelbetrieb oder im
eingeschränkten Regelbetrieb (unter Pandemiebedingungen).
Für Fälle, in denen Angebote der Kindertagesbetreuung aufgrund von
Absonderungsanordnungen ganz oder teilweise geschlossen werden mussten,
wurden berufstätige Eltern zudem mit der Ausweitung des
Kinderkrankengeldes nach § 45 Absatz 2a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) und
der Entschädigung bei Verdienstausfall nach § 56 Absatz 1a des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bei der Betreuung unterstützt.
Im Rahmen der Corona-KiTa-Studie wurde eine repräsentative Elternbefragung
durchgeführt, die auf der DJI-Kinderbetreuungsstudie (KiBS) aufbaut. Von
November 2020 bis August 2021 wurden monatlich zu zehn Messzeitpunkten
Angaben zur Betreuungssituation in den Familien erhoben. Befragt wurden
sowohl Eltern, deren Kinder von einer Kindertageseinrichtung oder einer
Tagespflegeperson betreut werden, als auch Eltern, die ihre Kinder (derzeit) selbst
betreuen. Auswertungen dieser Daten lassen darauf schließen, dass Kinder im
Alter zwischen null Jahren und dem Schuleintritt, die ihre
Kindertagesbetreuung aufgrund der Corona-Pandemie zum jeweiligen Zeitpunkt nicht
besuchen konnten, ganz überwiegend ausschließlich von den Eltern oder auch von
den Großeltern betreut wurden. Andere Personen wie Geschwister, bezahlte
und unbezahlte Helferinnen und Helfer beteiligten sich vergleichsweise seltener
an der Kinderbetreuung.
3. Liegen der Bundesregierung mittlerweile belastbare Informationen zur
Gewährung von Entschädigungsleistungen nach § 56 des
Infektionsschutzgesetzes vor?
a) Wenn ja, wie viele Familien erhielten seit März 2020 Entschädigung
aufgrund von eingeschränkten bzw. entfallenden
Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen (bitte
nach Bundesländern, Monaten, Rechtsgrundlage bzw. Art der
Entschädigung, Höhe der Entschädigung, Alter und Anzahl betroffener
Kinder sowie Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, von den Bundesländern
Informationen über die Gewährung von Entschädigungsleistungen gemäß
§ 56 des Infektionsschutzgesetzes einzuholen, insbesondere über die
Zahl der Familien, um so die Wirksamkeit der Regelung beurteilen
zu können?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der
Inanspruchnahme von Entschädigungsleistungen nach § 56 des
Infektionsschutzgesetzes von Müttern und Vätern aufgrund von
eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre
Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen?
Die Fragen 3 bis 3c werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Personen zuletzt eine Verdienstausfallentschädigung nach § 56 des
Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erhalten oder beantragt haben. Verpflichtet zur Zahlung der
Entschädigung nach § 56 IfSG ist das Bundesland, in dem das Verbot erlassen
oder die Schließung beziehungsweise das Betretungsverbot veranlasst worden
ist, § 66 Absatz 1 Satz 1 IfSG.
4. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen entwickelt, für die
seit April 2021 Hartz IV bzw. Leistungen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (SGB II) gewährt wurden (bitte nach Monaten und
Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?
Nach Angaben der Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es im
November 2021 in Bedarfsgemeinschaften rund 1,77 Millionen Kinder unter 18
Jahren, darunter rund 0,80 Millionen Kinder (45,3 Prozent) in einer
Alleinerziehenden-Bedarfsgemeinschaft.
Die Entwicklung von März bis November 2021 können der Tabelle 1 im
Anhang entnommen werden.* Daten liegen mit einer Wartezeit von drei Monaten
vor.
5. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wie
sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt
hat, deren Eltern Kurzarbeitergeld erhielten (wenn ja, bitte nach Monaten
und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien
aufschlüsseln, wenn nein, wann werden der Bundesregierung entsprechende
Erkenntnisse vorliegen)?
a) Liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse darüber vor,
wie sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von
Kurzarbeitergeld entwickelt hat, in deren Haushalten Kinder bei der
Berechnung des Kurzarbeitergeldes berücksichtigt wurden (bitte nach
Monaten und Bundesländern und wenn möglich nach
Alleinerziehenden aufschlüsseln)?
b) Wird bei der Gewährung des Kurzarbeitergelds statistisch erfasst, ob
der reguläre oder der erhöhte Leistungssatz gewährt wird, weil im
betreffenden Haushalt Kinder zu berücksichtigten sind?
Wenn ja, wie hat sich die Anzahl der Empfängerinnen und
Empfänger seit März 2020 entwickelt?
Wenn nein, wieso werden diese Angaben, die relevant für die
Wirksamkeit des Kurzarbeitergelds sind, nicht einheitlich erfasst?
Die Fragen 5 bis 5b werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Die von den
Betrieben eingereichten Abrechnungslisten für Kurzarbeitergeld enthalten
keine Informationen über die Haushaltskonstellationen der Beschäftigten in
Kurzarbeit. Eine statistische Differenzierung nach Leistungssätzen kann nicht
vorgenommen werden.
6. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse darüber vor, wie
sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt
hat, deren Eltern Arbeitslosengeld I erhielten (wenn ja, bitte nach
Monaten und Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien
aufschlüsseln, wenn nein, wann werden der Bundesregierung entsprechende
Erkenntnisse vorliegen)?
Wenn nein, liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse darüber
vor, wie sich die Anzahl der Empfängerinnen und Empfänger von
Arbeitslosengeld I seit April 2021 (vgl. Antwort zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 19/31796) entwickelt hat, in deren Haushalten Kinder bei
der Berechnung des Arbeitslosengeld I berücksichtigt wurden (bitte nach
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1272 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Monaten und Bundesländern und wenn möglich nach Alleinerziehenden
aufschlüsseln)?
Aktuelle Angaben zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern
Arbeitslosengeld beziehen, liegen der Bundesregierung nicht vor. Angaben der
Statistik der Bundesagentur für Arbeit zu Arbeitslosengeldbeziehenden
insgesamt, sowie zu Beziehenden, die den erhöhten Leistungssatz erhalten, weil im
Haushalt mindestens ein Kind bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes
berücksichtigt wurde, können der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden.*
Eine Untergliederung nach Alleinerziehenden kann nicht vorgenommen
werden.
7. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit Juli 2021
entwickelt, für die Kinderzuschlag gewährt wurde (bitte nach Monaten und
Bundesländern sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien
aufschlüsseln)?
Die Entwicklung der Zahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag seit Juli
2021 ist der folgenden Tabelle D zu entnehmen.
Tabelle D – Anzahl der erreichten Kinder im Kinderzuschlag
Bundesland Juli2021
August
2021
September
2021
Oktober
2021
November
2021
Dezember
2021
Januar
2022
Februar
2022
Deutschland 761 868 722 295 718 821 725 775 745 628 739 904 696 320 683 827
Schleswig-
Holstein 22 527 22 254 22 079 22 032 22 260 23 135 22 178 21 393
Hamburg 15 015 14 885 14 883 14 725 14 756 14 927 14 032 13 596
Niedersachsen 86 320 82 422 82 126 83 461 87 059 84 909 80 360 80 608
Bremen 8 502 8 286 8 375 8 503 8 757 8 764 8 460 8 224
Nordrhein-
Westfalen 211 155 199 982 200 497 200 661 206 717 204 041 196 719 189 368
Hessen 70 294 66 410 66 111 66 427 68 166 66 841 64 102 63 549
Rheinland-Pfalz 35 623 35 147 35 524 35 208 36 082 36 212 32 508 32 390
Baden-
Württemberg 82 616 75 668 74 047 75 531 77 515 78 564 67 982 70 081
Bayern 94 028 89 215 87 055 87 650 87 538 87 953 83 522 83 351
Saarland 8 503 8 450 8 306 8 946 8 909 8 551 8 393 8 028
Berlin 30 320 28 162 29 093 29 370 32 962 31 773 29 077 27 488
Brandenburg 16 880 15 807 16 088 16 816 18 290 17 423 16 129 15 581
Mecklenburg-
Vorpommern 10 574 10 570 10 171 10 406 10 353 10 235 9 805 9 241
Sachsen 39 177 36 605 36 300 36 805 36 799 36 551 35 424 33 695
Sachsen-Anhalt 15 739 14 414 14 977 15 585 15 461 15 784 15 035 14 457
Thüringen 13 916 13 417 12 602 13 076 13 477 13 676 12 042 12 223
nicht
zugeordnet 679 601 587 573 527 565 552 554
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Die Kinderzahlen im Kinderzuschlag basieren auf Hochrechnungen anhand der
monatlichen Haushaltsausgaben für diese Leistung. Die Schwankungen
ergeben sich unter anderem dadurch, dass im Rahmen der Hochrechnungen neben
den laufenden Zahlungen auch Nachzahlungen für Vormonate zu berücksichti-
* Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1272 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
gen sind, die in unterschiedlicher Zahl in Abhängigkeit von der
Belastungssituation in der Familienkasse anfallen.
Die Entwicklung des Anteils von Alleinerziehenden an den Berechtigten im
Kinderzuschlag ist in nachfolgender Tabelle E abgebildet.
Tabelle E – Anteil von Alleinerziehenden an den Berechtigten im
Kinderzuschlag
Monat Anteil Alleinerziehender in Prozent
Juli 2021 21,5
August 2021 21,5
September 2021 21,5
Oktober 2021 21,6
November 2021 21,7
Dezember 2021 21,7
Januar 2022 21,6
Februar 2022 21,5
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
8. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Erkenntnisse über die
Wohngeldstatistik 2020 vor, und wenn ja, wie hat sich die Anzahl der Kinder
und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt, deren Eltern Wohngeld
erhielten (bitte nach Monaten und Bundesländern sowie Anteil von
Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?
Angaben zur Anzahl der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Wohngeld
beziehen, liegen im Rahmen der amtlichen Wohngeldstatistik vor und können
nachfolgender Tabelle F entnommen werden. Aktuell liegen Ergebnisse zum
31. Dezember 2020 vor. Zu unterjährigen Entwicklungen der Zahl der
Wohngeldfälle nach Monaten liegen keine Informationen vor.
Tabelle F – Anzahl der Personen unter 18 Jahren im reinen Wohngeldhaushalt
im Jahr 2020
Bundesland Gesamt darunter in Allein-erziehendenhaushalten*
Schleswig-Holstein 21 327 5 986
Hamburg 12 748 3 644
Niedersachsen 62 346 6 787
Bremen 4 511 863
Nordrhein-Westfalen 161 310 28 961
Hessen 43 709 7 488
Rheinland-Pfalz 27 015 5 217
Baden-Württemberg 59 547 13 941
Bayern 52 637 12 203
Saarland 6 217 1 418
Berlin 14 998 5 149
Brandenburg 12 645 5 969
Mecklenburg-Vorpommern 8 177 2 341
Sachsen 28 882 12 117
Sachsen-Anhalt 11 851 5 004
Thüringen 11 547 5 310
Gesamt 539 467 122 398
Quelle: Statistisches Bundesamt – Wohngeldstatistik 2020
* Bezieher von Freibetrag nach § 17 (4) WoGG
9. Wie hat sich die Anzahl der Kinder und Jugendlichen seit dem zweiten
Quartal 2021 entwickelt, für die Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz bewilligt wurden (bitte nach Quartalen und Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Zahl der Kinder, für die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz
gezahlt werden, wird jeweils zum Ende eines jeden Quartals erhoben. Es liegen
die Ergebnisse bis zum 30. September 2021 vor und können nachfolgender
Tabelle G entnommen werden.
Tabelle G – Anzahl der Kinder, für die Leistungen nach dem
Unterhaltsvorschussgesetz gezahlt werden
Bundesland Fälle insg.31. März 2021
Fälle insg.
30. Juni 2021
Fälle insg.
30. September 2021
Baden-Württemberg 70 442 70 109 69 396
Bayern 85 821 86 777 85 473
Berlin 49 047 49 374 49 046
Brandenburg 33 919 33 199 33 280
Bremen 12 446 12 609 12 637
Hamburg 25 494 25 671 25 550
Hessen 56 032 56 462 56 021
Mecklenburg-Vorpommern 29 320 29 468 28 882
Niedersachsen 87 944 88 194 87 030
Nordrhein-Westfalen 194 752 194 586 194 191
Rheinland-Pfalz 38 057 38 176 37 982
Saarland 9 973 10 084 10 057
Sachsen 54 412 53 871 52 632
Sachsen-Anhalt 35 813 35 658 35 299
Schleswig-Holstein 34 245 34 170 33 693
Thüringen 27 448 27 250 26 618
Insgesamt 845 165 845 658 837 787
Stand: 7. März 2022
Quelle: UVG-Geschäftsstatistik des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Inanspruchnahme
von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) seit April 2021
entwickelt (bitte nach Art der BuT-Leistung, Monaten und Bundesländern
sowie Anteil von Alleinerziehendenfamilien aufschlüsseln)?
Eine gemeinsame Statistik für alle Rechtskreise zu Bildungs- und
Teilhabeleistungen liegt nicht vor. Statistische Daten zum Bildungs- und Teilhabepaket
werden getrennt nach Rechtskreisen erhoben.
Angaben des Statistischen Bundesamtes für den Rechtskreis Zwölftes Buch
Sozialgesetzbuch (SGB XII) bzw. Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
liegen bis einschließlich September 2021 vor und können den Tabellen 3 bis 6 im
Anhang entnommen werden.* Die Statistik zu den Bildungs- und Teilhabe-
Leistungen ist eine Empfängerstatistik. Angaben werden nicht im
Haushaltszusammenhang erfasst. Daten zu alleinerziehenden Familien bzw. deren Anteil
liegen daher nicht vor.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit berichtet für den Rechtskreis
Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ausschließlich über die Anzahl der Leis-
* Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 20/1272 auf der
Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
tungsberechtigten mit festgestelltem Leistungsanspruch auf Leistungen für
Bildung und Teilhabe. Um die Interpretierbarkeit der Statistik zu Bildungs- und
Teilhabeleistungen im SGB II zu verbessern, wurde die Berichterstattung auf
eine jährliche Berichterstattung der Anwesenheitsgesamtheit dieser
Leistungsberechtigten umgestellt. Bei diesem Messkonzept wird jede Person innerhalb
des betrachteten Zeitraums genau einmal gezählt, unabhängig davon, zu
welchem Zeitpunkt bzw. zu welchen Zeitpunkten sie im Bestand war. Die
Anwesenheitsgesamtheit für Leistungen für Bildung und Teilhabe eines
Kalenderjahres umfasst daher alle Personen, denen innerhalb dieses Kalenderjahres
mindestens in einem Monat eine Leistung für Bildung und Teilhabe gewährt
wurde. Diese jährliche Berichterstattung der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit zur Anwesenheitsgesamtheit der Leistungsberechtigten liegt aktuell für
das Berichtsjahr 2020 vor und kann unter folgendem Link abgerufen werden:
http://bpaq.de/bmas-a62.
Im Bereich des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) wird die Zahl der
tatsächlichen Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen des Bildungspakets
statistisch nicht erfasst. Voraussetzung für einen Anspruch auf Leistungen des
Bildungspakets nach dem BKGG ist der Bezug von Kinderzuschlag und/oder
Wohngeld. Anders als der Kinderzuschlag werden die Bildungs- und
Teilhabeleistungen in den Ländern und Kommunen durch die unterschiedlichsten
Stellen gewährt. Bei den Trägern der Bildungs- und Teilhabeleistungen erfolgt
keine flächendeckende statistische Erfassung für den Rechtskreis BKGG.
11. Wie viele Anträge auf Kostenübernahme für die Beschaffung von
digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung gestellt (bitte nach Bundesländern, Rechtskreis,
bewilligten und abgelehnten Anträgen aufschlüsseln)?
Wie hoch war die durchschnittliche Bewilligungshöhe (bitte nach
Bundesländern, Rechtskreis aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten aus den amtlichen Statistiken
zur Sozialhilfe oder zum Asylbewerberleistungsgesetz vor.
Informationen zu Kostenübernahmen für die Beschaffung von digitalen
Endgeräten für Schüler und Schülerinnen nach dem SGB II liegen ebenfalls nicht vor,
da diese Leistungsart nicht separat ausgewiesen werden kann. Auf Grundlage
der vorliegenden Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit kann nur
eine grobe Aussage getroffen werden. Im Zeitraum Februar bis November 2021
hatten rund 125 000 mehr Regelleistungsberechtigte im Alter unter 25 Jahren
einen anerkannten Mehrbedarf nach § 21 Absatz 6 SGB II als im
Vorjahreszeitraum. Es ist davon auszugehen, dass dies im Wesentlichen auf die Beschaffung
von digitalen Endgeräten zurückzuführen ist.
12. Liegen der Bundesregierung mittlerweile detailliertere Informationen zur
Gewährung von Lohnersatzleistungen nach dem Kinderkrankentagegeld
gemäß § 45 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vor im
Kontext der Corona-Krise (vgl. Antwort zu Frage 11 auf
Bundestagsdrucksache 19/31796)?
a) Wenn ja, wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl
der Kinder und Jugendlichen seit März 2020 entwickelt, deren Eltern
Kinderkrankentagegeld gemäß § 45 SGB V aufgrund von
eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre
Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen erhielten (bitte nach
Monaten und Bundesländern, Anzahl der in Anspruch genommenen
Tage sowie wenn möglich dem Anteil von Alleinerziehenden
aufschlüsseln)?
b) Wenn nein, liegen der Bundesregierung hilfsweise Erkenntnisse
darüber vor, wie sich die Anzahl der Versicherten entwickelt hat, für die
Kinderkrankentagegeld gemäß § 45 SGB V aufgrund von
eingeschränkten bzw. entfallenden Betreuungsmöglichkeiten für ihre
Kinder bzw. verfügten Quarantäneanordnungen gewährt wurde (bitte
nach Monaten und Bundesländern, Anzahl der in Anspruch
genommenen Tage und wenn möglich dem Anteil von Alleinerziehenden
aufschlüsseln)?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Verteilung
der in Anspruch genommenen Tage zwischen Müttern und Vätern?
Die Fragen 12 bis 12c werden gemeinsam beantwortet.
Die Ausgaben für Kinderkrankengeld beliefen sich nach den endgültigen
Rechnungsergebnissen der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) für das
Jahr 2020 auf insgesamt 242 Mio. Euro sowie nach den vorläufigen
Rechnungsergebnissen für das Jahr 2021 auf 540 Mio. Euro. Hierin nicht
miteingerechnet sind darauf zu entrichtende Sozialversicherungsbeiträge. Eine
Differenzierung nach dem Grund der Leistungsgewährung (Wegfall der
Betreuungsmöglichkeit oder Erkrankung des Kindes) ist anhand der amtlichen
GKV-Statistik nicht möglich. Gemäß der amtlichen Statistik über
Leistungsfälle und -tage (KG2) wurden für das Jahr 2020 rund drei Viertel der
Leistungsfälle (74 Prozent) und -tage (75 Prozent) bei Erkrankung eines Kindes von Frauen
in Anspruch genommen. Weitere Ergebnisse können nachfolgender Tabelle H
entnommen werden. Die entsprechende Statistik für das Jahr 2021 ist Mitte
August 2022 zu erwarten. Eine amtliche Statistik zur Zahl der Anträge sowie zur
Anzahl der Kinder und Jugendlichen, deren Eltern Kinderkrankengeld
erhielten, gibt es nicht.
Tabelle H – Leistungsfälle und -tage bei Erkrankung eines Kindes im Jahr 2020
Geschlecht Leistungsfälleabsolut
Leistungsfälle
anteilig
Leistungstage
absolut
Leistungstage
anteilig
Männer 526 313 26 % 1 249 480 25 %
Frauen 1 513 819 74 % 3 749 885 75 %
Zusammen 2 040 132 100 % 4 999 365 100 %
Quelle: GKV-Statistik/KG2
13. Welche weiteren neuen Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu
Armutslagen von Kindern und Jugendlichen in der Corona-Krise und deren
Entwicklung vor (bitte detailliert ausführen)?
Die Bundesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 12 der Kleinen
Anfrage „Entwicklung von Kinderarmut im Rahmen der Corona-Krise – weitere
Entwicklungen und neue Daten“ auf Bundestagsdrucksache 19/31796.
14. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bezüglich psychischer
Belastungen von Kindern, Jugendlichen und ihrer Familien in Abhängigkeit
von der sozialen Lage vor, und wenn ja, welche (bitte detailliert
ausführen)?
Die bundesweit repräsentative Studie zur Gesundheit von Kindern und
Jugendlichen in Deutschland (KiGGS) des Robert Koch-Instituts (Erhebungszeitraum
2014 bis 2017) zeigt, dass 16,9 Prozent der drei bis 17-jährigen Kinder und
Jugendlichen in Deutschland psychisch auffällig sind.
Kinder und Jugendliche, die in Familien mit niedrigem sozioökonomischem
Status aufwachsen, sind signifikant häufiger von psychischen Auffälligkeiten
betroffen als Kinder und Jugendliche aus sozioökonomisch bessergestellten
Familien. So ist beinahe jedes vierte Mädchen und fast jeder dritte Junge aus
Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status psychisch auffällig, aber nur
etwa jedes fünfzehnte Mädchen und jeder achte Junge aus Familien mit hohem
sozioökonomischem Status.
In der bundesweit repräsentativen Studie „Kinder in Deutschland – KiD 0-3“
2015 des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen berichten 15,7 Prozent der Eltern
von jungen Kindern depressive oder angstbezogene Symptome, die auf eine
psychische Belastung hinweisen. Bei 4,4 Prozent der Befragten ist die
Symptomatik stark ausgeprägt. Depression und Angst ist statistisch eng assoziiert mit
Parametern der sozialen Lage. Armut und die Situation als Alleinerziehende
erhöhen die Wahrscheinlichkeit, dass eine depressive und angst-bezogene
Symptomatik von Eltern junger Kinder berichtet wird.
15. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse bezüglich zusätzlicher Bedarfe
in der Kinder- und Jugendhilfe vor, und wenn ja, welche (bitte detailliert
ausführen)?
Erkenntnisse über die insgesamt bestehenden Bedarfe können
annäherungsweise auf Grundlage der jeweils für das Jahr 2020 vorliegenden amtlichen
Statistiken zu den Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 ff. des Achten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB VIII), den Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII sowie den
Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter gemäß § 8a Absatz 1 SGB VIII
gewonnen werden. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass diese Statistiken nicht
direkt den vorliegenden Bedarf in der Bevölkerung, sondern die durch die
kommunalen Jugendämter gewährten Hilfen bzw. durchgeführten Maßnahmen
erfassen. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass in allen
Leistungssegmenten der Hilfen zur Erziehung (Erziehungsberatung, ambulante Hilfen und
Fremdunterbringungen) im Jahr 2020 weniger Hilfen neu gewährt wurden als
im Jahr 2019. Während der Rückgang bei den Fremdunterbringungen einen
Trend der Vorjahre fortsetzt und er somit nicht kausal mit der Pandemie in
Verbindung gebracht werden kann, sind bei den anderen genannten
Leistungssegmenten im Jahr 2020 klare Brüche zu bisherigen Entwicklungen zu erkennen,
die es nahelegen, diese als Auswirkungen der Pandemie zu bewerten.
Die Zahl der Inobhutnahmen gemäß § 42 SGB VIII ist ebenfalls im Jahr 2020
im Vergleich zu 2019 zurückgegangen, auch ohne Berücksichtigung der in
diesem Zeitraum weiter rückläufigen Zahl der unbegleiteten ausländischen
Minderjährigen. Die Gefährdungseinschätzungen der Jugendämter gemäß § 8a
Absatz 1 SGB VIII sind im Jahr 2020 hingegen gestiegen, womit sich ein Trend
der Vorjahre fortsetzt. Insgesamt erscheinen somit auch die Daten zu den
Gefährdungseinschätzungen trotz der Corona-Pandemie eher stabil. Der
Kinderschutz hatte damit auch während der Corona-Pandemie eine hohe Priorität für
die Arbeit der Jugendämter; Kommunikations- und Kooperationsstrukturen
sowie Arbeitsabläufe des Kinderschutzes wurden auch unter „Corona-
Bedingungen“ aufrechterhalten. Da der Forschungsstand insgesamt nahelegt,
dass es aufgrund zusätzlicher Belastungen von Kindern, Jugendlichen und
Familien aufgrund der Corona-Pandemie zusätzliche Gefährdungen gegeben
haben müsste und nur ein Teil der Fälle überhaupt bekannt wird, ist aber nicht
auszuschließen, dass trotz des Fallzahlanstiegs (d. h. des Anstiegs der bekannt
gewordenen Fälle) auch das „Dunkelfeld“ nicht entdeckter Gefährdungen
weiter gewachsen ist.
Davon unabhängig hat die Corona-Pandemie zu erhöhten Bedarfen von
Kindern, Jugendlichen und Familien in Bezug auf digitale Angebote geführt. Das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat deshalb
bereits unmittelbar nach Beginn der pandemiebedingten Einschränkungen im
Frühjahr 2020 die Beratungsangebote der „Nummer gegen Kummer“ für
Eltern, Kinder und Jugendliche ausgebaut. Zudem wurde die Online-Beratung der
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e. V. (
www.bke.de) erweitert und die
Beratungskapazität um 40 Prozent erhöht. Darüber hinaus wurden das
Beratungsportal Jugendmigrationsdienste (
www.jmd4you.de) und das
Beratungsportal „Off Road Kids“ für junge Menschen auf der Straße (
www.sofahoppe
r.de) ausgebaut. Seit Mai 2020 wird vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend außerdem das Online-Beratungsangebot von „Jugend-
NotMail“ (
www.jugendnotmail.de) unterstützt.
Drucksache 20/1272 – 14 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1272 – 16 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1272 – 18 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1272 – 20 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1272 – 22 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1272 – 24 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1272 – 26 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Drucksache 20/1272 – 28 – Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]