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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Leerflüge zum Slot-Erhalt aufgrund der EU-Slot-Vorschriften

(insgesamt 5 EInzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Datum

15.03.2022

Antwortdauer

11 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/90704.03.2022

Leerflüge zum Slot-Erhalt aufgrund der EU-Slot-Vorschriften

der Abgeordneten Dirk Brandes, Dr. Dirk Spaniel, Wolfgang Wiehle, René Bochmann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nach Angaben der Lufthansa AG werden täglich rund 100 unnötige, kaum ausgelastete Flüge durch diese Luftverkehrsgesellschaft durchgeführt, um die wichtigen Start- und Landerechte zu behalten (vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/geisterflugstreit-zwischen-lufthansa-und-der-eu-101.html).

Insgesamt sollen im Winterflugplan 18 000 unnötige Flüge durchführt worden bzw. geplant sein (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/lufthansa-fuehrt-18-000-sinnlose-fluege-fuer-startslot-rechte-durch-17704976.html).

Die zu pandemiefreien Zeiten geforderte Slot-Quote von 80 Prozent wurde zunächst ausgesetzt und im Sommer 2021 auf 25 Prozent festgelegt, um zu verhindern, dass Fluggesellschaften gezwungen sind, Flüge ausschließlich zum Zweck der Beibehaltung von Zeitnischen durchzuführen. Zum Winterflugplan 2021/2022 wurde diese Quote wieder auf 50 Prozent angehoben. Für den Sommerflugplan 2022 soll sie auf 64 Prozent erhöht werden (vgl. https://www.br.de/nachrichten/wirtschaft/leere-flugzeuge-in-der-luft-der-streit-geht-weiter,Std1ERb).

Die Lufthansa AG wirft der EU-Kommission vor, dass sie mit bürokratischen Slot-Vorschriften die Fluggesellschaften zu umweltschädlichen Leer- oder „Geisterflügen“ zwinge (vgl. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/unternehmen/lufthansachef-im-interview-33-000-fluege-wegen-omikron-gestrichen17698894).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, wie viele Starts und wie viele Landungen im Jahr 2021 nur aus Gründen des Slot-Erhalts an deutschen Verkehrsflughäfen stattgefunden haben (bitte ausführen)?

2

Sind nach Auffassung der Bundesregierung nicht ausgelastete und maßgeblich aufgrund der EU-Slot-Vorschriften durchgeführte Flüge aus Gründen des Lärmschutzes und der CO2-Reduktion zu vermeiden?

3

Beabsichtigt die Bundesregierung auf die EU-Kommission einzuwirken, die Slot-Vorschriften zu ändern?

4

Hält die Bundesregierung ggf. eine Aussetzung der Quote, nach der eine Luftverkehrsgesellschaft ihre Slots nutzen muss, bis zum Ende der Corona-Maßnahmen für sinnvoll?

5

Welche Handlungsspielräume zu Verringerung der Quote, nach der die Luftverkehrsgesellschaften ihre Slots nutzen müssen, sieht die Bundesregierung bis zum Ende der Corona-Maßnahmen ggf.?

Berlin, den 22. Februar 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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