Fortgang des Pilotprojekts digitaler „Hotel-Check-In“
der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Mike Moncsek, Klaus Stöber, Thomas Seitz und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Durch das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz wurde im Januar 2020 die Hotelmeldepflicht für digitale Lösungen geöffnet. Im Rahmen des Pilotprojekts digitaler „Hotel-Check-In“, das die Bundesregierung mit Partnern aus der Wirtschaft ins Leben gerufen hat, ist 2021 für Mitarbeiter ausgewählter Unternehmen die Möglichkeit geschaffen worden, bei Geschäftsreisen ohne physischen Kontakt per Smartphone in teilnehmenden Hotels digital einzuchecken (https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/start-pilot-hotel-check-in-1914392). Dafür haben staatliche Stellen zusammen mit Wirtschaftsunternehmen die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen für eine sogenannte ID-Wallet geschaffen (ebd.). Die ID-Wallet wurde jedoch nach kurzer Zeit wieder aus den Download-Portalen entfernt, weil neben Überlastungsproblemen auch Sicherheitsbedenken aufgetreten waren (https://www.giga.de/artikel/id-wallet-funktioniert-nicht-fehler-beim-einrichten-zum-start/; https://netzpolitik.org/2021/interview-zu-id-wallet-konzeptionell-kaputt-und-ein-riesiger-rueckschritt/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wann startete der Wirkbetrieb des Pilotprojektes digitaler „Hotel-Check-In“, und wann wird er voraussichtlich enden?
Wie viele Beherbergungsbetriebe haben an dem Pilotprojekt digitaler „Hotel-Check-In“ bislang teilgenommen?
Welche Bettenzahl hatten die Beherbergungsbetriebe, die an dem Pilotprojekt digitaler „Hotel-Check-In“ bislang teilgenommen haben?
In welchen Regionen waren die Beherbergungsbetriebe angesiedelt, die am Pilotprojekt digitaler „Hotel-Check-In“ bislang teilgenommen haben?
Welche Kosten für den Bundeshaushalt sind durch das Pilotprojekt digitaler „Hotel-Check-In“ bislang entstanden?
Welche Kosten werden für den Bundeshaushalt voraussichtlich bis zum Ende des Pilotprojekts digitaler „Hotel-Check-In“ entstehen?
Hat die Corona-Krise die Aussagekraft des Pilotprojekts digitaler „Hotel-Check-In“ nach Kenntnis der Bundesregierung beeinflusst oder eingeschränkt?
Wenn, ja inwiefern wurde die Aussagekraft des Pilotprojekts digitaler „Hotel-Check-In“ beeinflusst oder eingeschränkt?
Wie hoch wird nach Kenntnis der Bundesregierung der Investitionsaufwand für Beherbergungsbetriebe sein, die die Hotelmeldepflicht auf der Grundlage der im Pilotprojekt erprobten Technik künftig digital erfüllen wollen?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Sicherheitsprobleme mit der sogenannten ID-Wallet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Wenn ja, welche Sicherheitsbedenken sind der Bundesregierung bekannt, und wann werden sie voraussichtlich ausgeräumt sein?
Welches Ressort innerhalb der Bundesregierung wird über den weiteren Fortgang des Pilotprojekts digitaler „Hotel-Check-In“ federführend entscheiden?
Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung technische Lösungen für eine digitale Erfüllung der Hotelmeldepflicht bei Hotelbuchungen, die über Buchungsportale mit der Folge vorgenommen werden, dass die Daten zur Kundenauthentifizierung nicht beim Beherbergungsbetrieb, sondern beim Buchungsportal vorliegen?
Wenn ja, welche technische Lösungen sind der Bundesregierung bekannt?
Ist nach Kenntnis der Bundesregierung die im Rahmen des Pilotprojekts digitaler „Hotel-Check-In“ erprobte technische Lösung zur digitalen Erfüllung der Hotelmeldepflicht für kleine Beherbergungsbetriebe geeignet?
Wenn nein, warum nicht?