[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Petr Bystron,
Joachim Wundrak, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/994 –
Modernisierung der US-Atomwaffen in Deutschland am Beispiel der B61-12
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die B61 ist eine nichtstrategische US-amerikanische Atombombe, welche
u. a. in Deutschland (Büchel) gelagert wird (vgl.
https://www.tandfonlin
e.com/doi/full/10.1080/00963402.2019.1701286).
Die B61-12 soll die bestehende US-Atomwaffe B61 modernisieren und die
Lebensspanne verlängern (vgl.
https://www.defensenews.com/congress/2019/
09/04/nuclear-gravity-bomb-and-warhead-upgrades-face-new-delays/). Sie
soll in den Jahren 2022 bis 2024 in Europa die älteren B61-Modelle ersetzen
(vgl.
https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00963402.2019.1701286).
Unter anderem zeichnet sie sich durch eine erhöhte Zielgenauigkeit aus
(Präzision, vgl.
https://www.tandfonline.com/doi/full/10.1080/00963402.2019.170
1286). Kritiker machen darauf aufmerksam, dass die modernisierte B61 noch
mehr Einsatzmöglichkeiten bietet und durch die Flexibilisierung des Einsatzes
die Hemmschwelle für den Einsatz gesenkt werden könnte (vgl.
https://www.a
tomwaffena-z.info/glossar/b/b-texte/artikel/5b142d7101722b56da1839f54ec1f
2ae/b61-bombe.html).
Eine mögliche Herabsenkung der Einsatzschwelle widerspricht nach Ansicht
der Fragesteller der gemeinsamen Erklärung der P5-Staaten (ständige
Mitglieder des UN-Sicherheitsrats, allesamt Atommächte) vom 3. Januar 2022, in der
es heißt:
„Wir betonen, dass ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals
geführt werden darf“ (vgl.
https://www.zeit.de/news/2022-01/03/vetomaechte-
gegen-weiterbreitung-von-atomwaffen).
In dieselbe Richtung geht eine Äußerung der Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock, wonach Deutschland das Ziel einer weltweiten
nuklearen Abrüstung verfolgt, die in einer Nuklearwaffen-freien Welt münden soll
(vgl.
https://english.alarabiya.net/News/world/2022/01/05/Germany-wants-to-
see-concrete-progress-on-nuclear-disarmament-after-P5-statement).
Deutschland als Mitglied der Nuclear Planning Group der NATO kann nach
Ansicht der Fragesteller darauf hinwirken, dass zwischen der NATO und
Russland konkrete nukleare Abrüstungsziele vereinbart werden (vgl.
https://w
ww.euractiv.com/section/defence-and-security/news/germany-to-remain-
partof-natos-nuclear-sharing-under-new-government/). Dies wäre auch insofern
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1431
20. Wahlperiode 12.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 12. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
von Belang, als dass Russland und China gemäß dem damaligen
Staatssekretär im Auswärtigen Amt Miguel Berger ihre nuklearen Kräfte modernisieren
und aufrüsten (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 26 der Abgeordneten
Katja Keul auf Bundestagsdrucksache 20/40).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt oder
bestreitet sie die darin enthaltenen Aussagen oder Darstellungen.
Die Informationspolitik hinsichtlich der Nuklearstreitkräfte der NATO
unterliegt aus Sicherheitsgründen den verpflichtenden Geheimhaltungsregeln des
Bündnisses. Demzufolge können zu der Anzahl, den Lagerorten, dem Umgang
mit und den Spezifika der Nuklearwaffen sowie ihrer Trägersysteme keine
Angaben gemacht werden, ebenso wenig zur Ausbildung, Übung und zu den
Absicherungsmaßnahmen.
Zur Gewährleistung eines Höchstmaßes an Schutz und Sicherheit dienen neben
infrastrukturellen, technischen und verfahrensmäßigen Maßnahmen auch die
Mittel der Geheimhaltung dazu, rechtswidrigen Angriffen und Störungen und
damit möglichen Risiken für die Wirksamkeit der Abschreckung sowie für
Bevölkerung und Umwelt vorzubeugen. Die Bundesregierung wird deshalb
entsprechend den unverändert gültigen Geheimhaltungsregeln des Bündnisses und
in Übereinstimmung mit der bisherigen Praxis auch in Zukunft aus
Sicherheitsgründen bei dem bewährten Geheimhaltungsgrundsatz bleiben.
1. Ist die Modernisierung von US-Atomwaffen in Deutschland,
insbesondere der B61-12, Thema beim Besuch des Bundeskanzlers Olaf Scholz in
Washington im Februar 2022 gewesen?
Wenn ja, welche Aspekte wurden dabei besprochen?
Der Bundeskanzler Olaf Scholz und US-Präsident Joe Biden haben sich im
Anschluss an ihr Gespräch in Washington am 7. Februar 2022 ausführlich im
Rahmen einer gemeinsamen Pressekonferenz erklärt, vgl.
https://www.bundesregie
rung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenz-von-bundeskanzler-scholz-und-de
m-praesidenten-der-vereinigten-staaten-von-amerika-biden-am-7-februar-2022-
in-washington-2003648. Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung
grundsätzlich nicht zu vertraulichen Gesprächen.
2. In welchen NATO-Staaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die
modernisierten B61-12 in welcher Stückzahl und ab wann stationiert
werden?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Welche Position vertritt die Bundesregierung zur Modernisierung der
US-Atomwaffen in Deutschland, insbesondere der B61-12?
Zu militärischen Fähigkeiten Alliierter nimmt die Bundesregierung keine
Stellung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
4. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen werden,
dass durch die Modernisierung von US-Atomwaffen in Deutschland (wie
z. B. der B61-12) Atomkriege leichter geführt werden können (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Zu militärischen Fähigkeiten Alliierter nimmt die Bundesregierung keine
Stellung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
5. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung ausgeschlossen werden,
dass durch die Modernisierung von US-Atomwaffen in Deutschland (wie
z. B. der B61-12) der nukleare Rüstungswettlauf mit Russland verstärkt
wird?
Zu militärischen Fähigkeiten Alliierter nimmt die Bundesregierung keine
Stellung. Im Übrigen hält die Bundesregierung am Ziel einer nuklearwaffenfreien
Welt fest. Rüstungskontrolle und Abrüstung bleiben prioritäre Ziele deutscher
Außen- und Sicherheitspolitik, auf die Antwort zu Frage 10 wird diesbezüglich
verwiesen.
6. Auf welche Weise wirkt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen der
Nuclear Planning Group der NATO darauf hin, dass zwischen der NATO
und Russland konkrete nukleare Abrüstungsziele vereinbart werden (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die NATO ist nicht Vertragspartei von Rüstungskontrollabkommen.
Gleichwohl setzt sich die Bundesregierung auch in der NATO umfassend für
Rüstungskontrolle und Abrüstung ein.
7. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Modernisierung der US-
Atomwaffen in Deutschland mit dem durch die Bundesministerin des
Auswärtigen Annalena Baerbock zum Ausdruck gebrachten Ziel der
weltweiten nuklearen Abrüstung, die in einer atomwaffenfreien Welt
münden soll, in Einklang gebracht werden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Zu militärischen Fähigkeiten Alliierter nimmt die Bundesregierung keine
Stellung. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Im Übrigen
hält die Bundesregierung am Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt fest und setzt
sich für die Intensivierung der Bemühungen zur internationalen Abrüstung und
Rüstungskontrolle sowie die Stärkung internationaler Abrüstungsinitiativen
und Nichtverbreitungsregime ein.
8. Wie viele Proteste (Demonstrationen und Kundgebungen) fanden seit
dem 1. Januar 2017 bis heute am Fliegerhorst Büchel bzw. in dessen
näherer Umgebung im Zusammenhang mit der dortigen Stationierung von
US-Atomwaffen statt (bitte nach der durchführenden Organisation und
Vereinigung sowie den teilnehmenden Organisationen und
Vereinigungen, dem Datum und der Anzahl der Teilnehmer aufschlüsseln)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die beigefügte
Anlage 1* verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1431 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Welche Finanzmittel wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch
die USA oder durch die Bundesrepublik Deutschland selbst seit dem
1. Januar 2017 bis heute investiert, um die Sicherheit der Lagerung von
US-Atomwaffen im Fliegerhorst Büchel zu erhöhen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur nuklearen
Aufrüstung bzw. Modernisierung Russlands und Chinas vor (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Sie enthält unter dem
Aspekt des Staatswohls schutzbedürftige Informationen, die im Zusammenhang
mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten stehen. Aus ihrem
Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des
Bundesnachrichtendienstes unter Einschluss von Kooperationen mit anderen
Behörden und anderen Nachrichtendiensten im Rahmen der
Aufgabenwahrnehmung gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des
Bundesnachrichtendienstes und mithin für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland negative Folgewirkungen. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die
Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes stellt für die Aufgabenerfüllung des
Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient
der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher
Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem
Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine
wesentliche Schwächung des dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung
stehenden Aktionsradius. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen die
Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder ihren Interessen
schweren Schaden zufügen. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als
Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum
materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung – VSA)
mit dem VS-Grad „VS – Geheim“ eingestuft.*
11. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur nuklearen
Aufrüstung bzw. Modernisierung der USA vor?
Zu militärischen Fähigkeiten Alliierter nimmt die Bundesregierung keine
Stellung.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 5 – Drucksache 20/1431
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 7 – Drucksache 20/1431
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 9 – Drucksache 20/1431
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 11 – Drucksache 20/1431
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 13 – Drucksache 20/1431
Deutscher Bundestag – 20. Wahlperiode – 15 – Drucksache 20/1431
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]