Zu Frage 1a
Auf die Vorbemerkung sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Petr Bystron vom 16. Februar 2022 wird verwiesen. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/1866 wird verwiesen.
Die bilaterale staatliche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) der Bundesregierung mit der Ukraine besteht seit 2002. Zuvor erfolgte die Unterstützung der Ukraine im Rahmen des TRANSFORM Programms der Bundesregierung zur Förderung des Transformationsprozesses in den Ländern Mittel- und Osteuropas. Für die Ukraine standen pro Jahr durchschnittlich rund 10 Mio. Euro zur Verfügung. Die nachfolgende Tabelle enthält neben der staatlichen deutschukrainischen Entwicklungszusammenarbeit durch die Durchführungsorganisationen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) und Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) auch die Förderung der Projekte anderer deutscher Organisationen (Politische Stiftungen, Kirchen, private Träger, Sozialstrukturförderung, Kammern und Verbände, Kommunen) in der Ukraine.
Jahr Bilaterale staatliche Zusammenarbeit Haushaltsmittel* Sonstige bilaterale Zusammenarbeit Haushaltsmittel* Entwicklungszusammenarbeit insgesamt Haushaltsmittel* 2002 5.000.000 0,00 5.000.000,00 2003 12.000.000 758.937,00 12.758.937,00 2004 0 809.035,00 809.035,00 2005 25.000.000 912.847,00 25.912.847,00 2006 26.500.000 2.444.178,00 28.944.178,00 2007 22.000.000 3.014.128,00 25.014.128,00 2008 0 3.012.088,00 3.012.088,00 2009 48.500.000 3.949.733,00 52.449.733,00 2010 21.100.000 5.514.420,00 26.614.420,00 2011 33.000.000 5.476.065,00 38.476.065,00 2012 30.200.000 5.120.781,00 35.320.781,00 2013 20.000.000 5.164.228,00 25.164.228,00 2014 81.000.000 5.121.280,00 86.121.280,00 Jahr Bilaterale staatliche Zusammenarbeit Haushaltsmittel* Sonstige bilaterale Zusammenarbeit Haushaltsmittel* Entwicklungszusammenarbeit insgesamt Haushaltsmittel* 2015 172.000.000 10.396.246,38 182.396.246,38 2016 82.500.000 29.136.895,67 111.636.895,67 2017 41.450.000 47.824.474,23 89.274.474,23 2018 84.800.000 39.639.578,85 124.439.578,85 2019 82.600.000 34.329.978,24 116.929.978,24 2020 48.250.000 24.900.608,44 73.150.608,44 2021 96.530.000 20.377.607,00 116.907.607,00 Summe 932.430.000 247.903.108,81 1.180.333.108,81 * alle Angaben in Euro
Zu Frage 1b
Die vom Bund gegenüber der Ukraine seit 1991 herausgelegten Ungebundenen Finanzkredite werden über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt, so dass keine Haushaltsmittel des Bundes zum Tragen kommen.
Zu Frage 1c
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Zu Frage 1d
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Zu Frage 1e
Die Ukraine ist Schwerpunktland im vom Auswärtigen Amt verwalteten Programm „Ausbau der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der Östlichen Partnerschaft und Russland“ (ÖPR), Zwischen 2014 und 2021 wurden insgesamt über 850 Projekte, davon mehr als 390 Maßnahmen mit ausschließlich ukrainischen Partnern, mit einem Fördervolumen von knapp 30 Mio. Euro durchgeführt. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Petr Bystron vom 16. Februar 2022 wird verwiesen.
Zu Frage 1f
Die Bundesregierung hat die Aktivitäten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in der Ukraine von 2002 bis 2021 mit 20,9 Mio. Euro unterstützt. Die Beratungsmission der Europäischen Union in der Ukraine wird seit ihrer Gründung im Dezember 2014 mit Sekundierungen von zivilen Expertinnen und Experten unterstützt. Seit November 2017 finden diese Sekundierungen über das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze statt. Die verausgabten Mittel für den Zeitraum November 2017 bis Ende 2021 betrugen 6.192.195,19 Euro. Für den Zeitraum Dezember 2014 bis November 2017 betrugen die verausgabten Mittel etwa 1,2 Mio. Euro.
Zu Frage 1g
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Zu Frage 1h
Die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung besteht seit 2016. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Zu Frage 1i
Infolge der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim durch Russland 2014 haben die NATO und die Ukraine eine Intensivierung ihrer Zusammenarbeit im Rahmen der bestehenden Partnerschaft vereinbart. Dazu gehören auch konkrete Projekte im Rahmen des NATO-Ukraine Treuhandfonds (Ukraine Comprehensive Assistance Package Trust Fund), an denen sich Deutschland seit 2014 mit insgesamt 10,89 Mio. Euro beteiligt hat.
Zu Frage 1j
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Für die Jahre 2017 bis 2021 macht die Bundesregierung folgende Angaben:
Haushaltsjahr Mittel in Euro 2017 7.275.646,90 2018 8.294.515,23 2019 9.304.625,50 2020 10.540.842,20 2021 7.957.035,30
Die Ergänzung zu der in der Antwort auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Petr Bystron vom 16. Februar 2022 genannten Zahl ergibt sich aus der hier nun umfassender möglichen Abfrage der Mittelverwendung.
Zu Frage 1k
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Zu Frage 1l
Die eingesetzten Mittel der Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit (ODA-Mittel) der Deutschen Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ), finanziert aus Haushaltsmitteln des Bundesministeriums der Justiz (Einzelplan 07) seit 1995, betragen 10,754 Mio. Euro. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Zu Frage 1m
Deutschland hat die Ukraine ausschließlich mit Sachmitteln unterstützt. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage des Abgeordneten Petr Bystron vom 16. Februar 2022 verwiesen.
Zu Frage 1n
Bis 2021 sind keine Bundeshaushaltsmittel in den Grünen Fonds für die Ukraine geflossen.
Zu Frage 1o
Von 2014 bis 2021 sind im Rahmen der bilateralen Energiezusammenarbeit mit der Ukraine über 7 Mio. Euro in Projekte der Deutschen Energieagentur (dena) und der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit geflossen.
Der Mittelabfluss bilateraler Projekte der Internationalen Klimaschutzinitiative (IKI) mit der Ukraine von 2008 bis 2022 beträgt insg. 57.747.387,49 Euro. Aufgeschlüsselt nach Jahren ergibt sich folgende Übersicht:
Haushaltsjahr Mittel in Euro 2008 1.345.495,36 2009 2.778.511,14 2010 8.347.110,75 2011 3.737.350,88 2012 3.127.911,39 2013 2.113.200,08 2014 1.106.069,80 2015 825.374,16 2016 594.832,53 2017 923.273,91 2018 1.631.819,00 2019 4.077.496,00 2020 4.457.112,56 2021 22.386.563,48 2022 295.266,45
Für die bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine im Agrarbereich wurde im Zeitraum 1993 bis 2021 ein Gesamtbudget in Höhe von 34.506.089 Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aufgewendet. Für die bilaterale Zusammenarbeit mit der Ukraine im Forstbereich wurde im Zeitraum 2017 bis 2021 ein Gesamtbudget in Höhe von 544.984 Euro aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft aufgewendet. Die Angaben für die jeweiligen Jahre sind der beigefügten Tabelle zu entnehmen.
Jahr Bilaterale Projektzusammenarbeit im Agrarbereich Bruttosumme in Euro Bilaterale Projektzusammenarbeit im Forstbereich (Internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung) Bruttosumme in Euro 1993 690.888 – 1994 1.207.233 – 1995 1.517.314 – 1996 1.347.508 – 1997 841.167 – 1998 782.584 – 1999 422.846 – 2000 325.770 – 2001 354.072 – 2002 393.416 – 2003 441.201 – 2004 595.299 – 2005 486.264 – 2006 523.387 – 2007 469.756 – 2008 663.304 – 2009 707.723 – 2010 990.823 – 2011 692.802 – 2012 1.003.622 – Jahr Bilaterale Projektzusammenarbeit im Agrarbereich Bruttosumme in Euro Bilaterale Projektzusammenarbeit im Forstbereich (Internationalen nachhaltigen Waldbewirtschaftung) Bruttosumme in Euro 2013 881.867 – 2014 975.534 – 2015 1.124.881 – 2016 2.139.054 – 2017 2.466.394 68.567 2018 3.424.891 127.318 2019 3.413.435 150.763 2020 2.850.997 139.125 2021 2.722.057 59.211 Summe 34.456.089 544.984