[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
– Drucksache 20/1095 –
Die Ausrichtung der strategischen Kommunikation der Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Autoritäre Staaten bedrohen die internationale Ordnung nicht nur durch
blanke Gewalt und Völkerrechtsbrüche, sondern schon seit Jahren auch durch
Propaganda für ihre illiberale Vision der Gesellschaft und durch die
strategische Delegitimierung demokratischer und rechtsstaatlicher Institutionen
(
https://www.nzz.ch/sport/olympia-2022-chinas-propaganda-in-den-sozialen-n
etzwerken-ld.1670881?reduced=true) und arbeiten dabei zunehmend
zusammen (
https://news.cgtn.com/news/2021-03-22/China-Russia-hold-strategic-co
mmunication-on-issues-of-common-concern-YQrnbQ1NO8/index.html).
Auch für die strategische Kommunikation der Bundesregierung muss der
völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine eine Zäsur sein. Die
deutschlandweiten Demonstrationen und Solidarisierungen mit der Ukraine
haben nach Ansicht der Fragesteller gezeigt, dass die Deutschen geschlossen
an der Seite von Demokratie und Freiheit stehen. Um unsere Interessen auch
weiterhin durchsetzen zu können, spricht sich die Fraktion der CDU/CSU im
Deutschen Bundestag nachdrücklich für eine Stärkung der strategischen
Kommunikation im In- und Ausland, insbesondere auf europäischer Ebene, und für
eine engere Einbeziehung der strategischen Kommunikation in die politischen
Entscheidungsabläufe der Bundesregierung, insbesondere im Auswärtigen
Amt, aus.
Deutschland kann und darf weder zusehen noch hinnehmen, wie systemische
Rivalen und Rechtsbrecher in Deutschland gegenüber bestimmten Gruppen in
Deutschland, aber auch in anderen Staaten Propaganda betreiben, die
deutschen und europäischen grundlegenden Interessen direkt zuwiderläuft. Das
Vertrauen in und die Legitimität von demokratischen Institutionen und
Prozessen zu unterminieren darf in Deutschland und in der EU ebenso wie aus dem
Ausland nicht weiter möglich sein.
Ebenso wichtig ist es, die strategische Kommunikation Deutschlands im
Ausland noch stärker an die politischen Realitäten weltweit anzupassen.
Deutschland, die EU und die NATO können es sich nicht leisten, im Wettstreit der
Narrative das Feld anderen zu überlassen. Wir müssen Flagge zeigen für
Freiheit, Demokratie und Menschenrechte und Freiräume schaffen, in denen wir
unsere strategische Kommunikation entfalten können.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1594
20. Wahlperiode 29.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 28. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Will die Bundesregierung die staatliche russische Propaganda in
Deutschland beenden (bitte jeweils für den Kontext Rundfunk,
Fernsehen, Printmedien, Internetseiten, soziale Netzwerke inklusive
Videoplattformen und Messenger getrennt erörtern)?
Die Zuständigkeit für Rundfunk und Presse liegt gemäß Grundgesetz bei den
Ländern. Die Medienaufsicht ist in Deutschland auf der Grundlage
landesgesetzlicher Regelungen staatsfern ausgestaltet. Sie erfolgt beispielsweise für
private Radio- und Fernsehprogramme und Telemedien durch die
Landesmedienanstalten; der Rechtsrahmen hierfür ist der Medienstaatsvertrag der
Länder; die Bundesregierung nimmt hierauf keinen Einfluss.
Auf europäischer Ebene setzt sich die Bundesregierung in enger Abstimmung
mit den Ländern in vielfältiger Weise gegen die Verbreitung von
Desinformation und Propaganda ein, so etwa bei den laufenden Verhandlungen zur
Verordnung der Europäischen Union (EU) „Digital Services Act“. Auch für das am
2. März 2022 in Kraft getretene EU-weite Verbreitungsverbot der Sender RT
und Sputnik hat die Bundesregierung im Rat gestimmt.
a) Wenn ja, wie?
Wie sollen technische Umgehungsmöglichkeiten, z. B. über VPN,
eingestellt werden?
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Situation sehr aufmerksam
und prüft das weitere Vorgehen.
b) Wenn ja, in welchem Maß werden diese Maßnahmen mit den
Verbündeten in der NATO, EU und im Europarat abgestimmt?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stimmt sich eng mit ihren Verbündeten ab, insbesondere
in der EU (Rapid Alert System), den G7 (Rapid Response Mechanism) und der
NATO. Der Umgang mit ausländischer Desinformation wird intensiv in allen
befassten Gremien und Gruppen erörtert. Auf die Antwort der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache
19/21891 wird verwiesen.
d) Wie ist der Umsetzungsstand des von der EU verordneten Verbots der
Verbreitung der russischen Staatsmedien RT und Sputnik in
Deutschland?
Das in Artikel 2f Absatz 1 der Sanktionsverordnung enthaltene Verbot der
Verbreitung von RT- und Sputnik-Inhalten auf allen Verbreitungswegen bedarf
keiner Umsetzung in nationales Recht. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar.
Das in Artikel 2f Absatz 1 formulierte Verbot entfaltet damit die unmittelbare
rechtliche Verpflichtung für Internetzugangsanbieter, die Verbreitung von
Inhalten der im Annex XV der Verordnung genannten Unternehmen unverzüglich
zu unterbinden. Internetzugangsanbieter müssen entsprechende, wirksame
Netzsperren (DNS-Sperren) etablieren.
e) Wie unterstützt die Bundesregierung die Landesmedienanstalten, vor
allem die Landesmedienanstalt Berlin-Brandenburg, bei der
Umsetzung des Verbots und im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht
Berlin wegen der fehlenden Sendelizenz von RT?
Die Landesmedienanstalten sind unabhängig und betreiben ihre Verfahren
eigenständig. Dementsprechend hat sich die Bundesregierung bei den in Rede
stehenden Verfahren nicht eingebracht.
f) Welche rechtlichen Möglichkeiten und Beschränkungen bestehen
dabei aus Sicht der Bundesregierung, insbesondere im Hinblick auf
Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG), Artikel 5 Absatz 1
Satz 2 GG, der EU-Grundrechtecharta (EU-GRCh), der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) und des Internationalen Pakts
über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR)?
Wie könnten diese Möglichkeiten aus Sicht der Bundesregierung
erweitert und Beschränkungen abgebaut werden?
Die Vorgaben aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 GG, Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG,
EU-GRCh, EMRK und IPbpR sind bei sämtlichen Maßnahmen im hiesigen
Kontext zu beachten.
Darüber hinaus gilt, dass sich sowohl nach Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR Urt. v. 7. Dezember 2006, 35841/02)
als auch des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 31, 314 (322) –
2. Rundfunkentscheidung) sowie BVerfGE 83, 238 (312) zur Pressefreiheit nur
solche Organisationen auf die Mediengrundrechte berufen können, die eine
hinreichende Unabhängigkeit vom Staat aufweisen.
g) Geht die Bundesregierung mit aktiven cybertechnischen Maßnahmen
gegen russische „Trollfarmen“ und Hackergruppen vor?
Wenn nein, warum nicht?
Der Bundesregierung sind bislang keine zielgerichteten Cyberangriffe gegen
Deutschland bekannt, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg
in der Ukraine stehen und nachweislich russischen Quellen zugeordnet werden
können.
2. Will die Bundesregierung gegen staatliche russische Propaganda in
Drittländern vorgehen (bitte jeweils für den Kontext Rundfunk, Fernsehen,
Printmedien, Internetseiten, soziale Netzwerke inklusive
Videoplattformen und Messenger getrennt erörtern)?
a) Wenn ja, wie, und wo?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn ja, in welchem Maß werden diese Maßnahmen mit den
Verbündeten in der NATO, EU und im Europarat abgestimmt?
Die Fragen 2 bis 2c werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich weltweit gegen ausländische Desinformation
und die Wahrung von Presse- und Informationsfreiheit ein. Seit 2017 fördert
das Auswärtige Amt die sogenannte Resilienzinitiative im Baltikum mit einem
Fokus auf russische Desinformation. Die Initiative soll auf Länder des
Westbalkans ausgeweitet werden.
Die Maßnahmen werden im Rahmen der zuständigen Gremien mit den
Verbündeten abgestimmt.
3. Wird sich die Bundesregierung für eine anhaltende Sendepräsenz der
Deutschen Welle in Russland einsetzen?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das
russischsprachige Angebot für Menschen im Baltikum, in der Ukraine, in
Russland, in Belarus und in Moldau angesichts der russischen
Aggressionen gegen die Ukraine ausgebaut wird?
Wird sie dafür versuchen, digitale Freiräume für die russische
Bevölkerung zu schaffen?
Wenn ja, wie?
d) Wird die Bundesregierung darauf hinwirken, dass das Angebot für
russischsprachige Menschen in Deutschland ausgebaut wird?
Die Fragen 3 bis 3d werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung betrachtet die von der russischen Regierung Anfang
Februar 2022 verfügte Entziehung der Akkreditierung und der Sendelizenzen
der Deutschen Welle (DW) für Russland als ungerechtfertigt und hat gegenüber
den zuständigen russischen Behörden wiederholt die Rücknahme der
Maßnahme gefordert. Sie spricht sich gegen zunehmende Presseverbote und
Pressezensur in Russland aus und setzt sich für den fortzusetzenden Zugang der
russischen Bevölkerung zu unabhängiger Berichterstattung ein.
Mit dem russischen Angriff auf die Ukraine hat die DW den Umfang ihrer
unabhängigen Berichterstattung auf Russisch und Ukrainisch bereits erheblich
ausgeweitet. Weitere Angebote sind kurzfristig in Planung. Zudem wird auf die
Antwort zu den Fragen 2 bis 2c verwiesen.
e) Will die Bundesregierung die Resilienzinitiative der strategischen
Kommunikation im Baltikum ausbauen und auf andere Länder in
Mittel- und Osteuropa und Zentralasien ausbauen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 2c wird verwiesen.
4. Will die Bundesregierung die strategische Kommunikation im Ausland
angesichts der russischen Aggression stärker ausbauen?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Unter strategischer Kommunikation versteht die Bundesregierung mittel- bis
langfristig geplante Kommunikation im Rahmen der regierungsamtlichen
Öffentlichkeitsarbeit gegenüber dem In- und Ausland. Es gilt, verlässliche
Informationen zielgruppengerecht und nachhaltig zu vermitteln, um sowohl im
digitalen Raum, aber auch in direktem Kontakt mit Menschen im In- und
Ausland Werte und Interessen der deutschen Außenpolitik sichtbar und Positionen
verständlich zu machen.
Seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine hat die
Bundesregierung ihre strategische Auslandskommunikation in den klassischen
und sozialen Medien weiter verstärkt, insbesondere durch die deutschen
Auslandsvertretungen sowie auf der Plattform deutschland.de.
5. Will die Bundesregierung die Zusammenarbeit im Bereich der
Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik (AKBP) mit Russland und den Ländern
der Östlichen Partnerschaft angesichts der russischen Aggression stärker
ausbauen oder die Schwerpunkte des Programms verändern?
Angesichts des russischen Kriegs in der Ukraine steht die Auswärtige Kultur-
und Bildungspolitik in und mit Russland auf dem Prüfstand. Die bilaterale
Zusammenarbeit mit staatlichen russischen Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen
ist derzeit eingefroren. Die Bundesregierung wird soweit möglich die
Zusammenarbeit mit der russischen Zivilgesellschaft weiter unterstützen. Die
Förderung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft in den Ländern der
Östlichen Partnerschaft und Russland wird flexibel angepasst, um etwa auch
Exilstrukturen zu umfassen.
6. Wie setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere gemeinsame
europäische strategische Kommunikation innerhalb der EU ein?
a) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Kontext den bisherigen
Erfolg des „Rapid Alert System“ der EU?
Die Fragen 6 und 6a werden zusammen beantwortet.
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
FDP auf Bundestagsdrucksache 19/32573 wird verwiesen.
b) Beteiligt sich die Bundesregierung an der Erarbeitung des kommenden
„Media Freedom Act“ der EU?
Wie steht sie dem Vorhaben gegenüber?
Ein Entwurf der Europäischen Kommission für den „Media Freedom Act“ wird
für das dritte Quartal 2022 erwartet. Die Bundesregierung wird sich im
üblichen Verfahren über den Rat der Europäischen Union an der Erarbeitung der
Allgemeinen Ausrichtung des Rates und sodann im Trilog mit dem
Europäischen Parlament beteiligen. Außerdem plant die Bundesregierung, vorab eine
Stellungnahme an die Europäische Kommission zu senden. Die
Bundesregierung unterstützt die Bestrebungen der Europäischen Kommission,
Medienpluralismus und Unabhängigkeit der Medien in der Europäischen Union (EU)
zu sichern. Diese müssen vor Gefahren wie etwa staatlicher Einflussnahme
geschützt sein. Gleichzeitig dürfen gut funktionierende nationale Mediensysteme
nicht durch eine europäische Regulierung beeinträchtigt werden. Die Vielfalt
der Medien in der EU ist auch Ausfluss der kulturellen Vielfalt der
Mitgliedstaaten. Deswegen ist auch im Zusammenhang mit dem Media Freedom Act
das bestehende Kompetenzgefüge zwischen der Europäischen Union und den
Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.
7. Wie setzt sich die Bundesregierung für eine stärkere gemeinsame
europäische strategische Kommunikation außerhalb der EU ein?
Die Bundesregierung unterstützt die Bemühungen des Europäischen
Auswärtigen Dienstes (EAD), in Europa wirksame Desinformationskampagnen gleich
welchen Ursprungs zu identifizieren und dafür zu sensibilisieren. Die
Bundesregierung arbeitet eng mit den „StratCom Task Forces“ des EAD zusammen,
die Nachbarschaftsregionen der EU im Fokus haben.
8. Stimmt die Bundesregierung ihre strategische Kommunikation
gegenüber dem Ausland mit den deutschen Verbündeten innerhalb der G7 ab?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung stimmt sich eng mit ihren Verbündeten im Rahmen der
G7 ab, unter anderen im Rahmen des Rapid Response Mechanism (RRM), vgl.
auch die Antwort zu den Fragen 6 und 6a.
9. Plant die Bundesregierung einen Ausbau der aktiven strategischen
Kommunikation gegenüber dem Ausland (im Vergleich zu passiven
Elementen wie rumoursaboutgermany.info und der Deutschland-Plattform
deutschland.de)?
Bei der Deutschland-Plattform handelt es sich um ein Element strategischer
Kommunikation. Die Website „deutschland.de“ mit den zugehörigen sechs
dialogischen Social Media-Kanälen in bis zu zehn Sprachen ist die zentrale,
reichweitenstärkste Plattform der Auslandskommunikation der Bundesregierung, um
Ziele des Regierungshandelns und ein aktuelles Deutschlandbild im Ausland zu
vermitteln. Mit faktenbasierter, glaubwürdiger Kommunikation soll eine
umfassende Informationsplattform zu Deutschland angeboten und Desinformationen
weltweit entgegengewirkt werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
10. Wie oft wird das von der Bundesregierung im Rahmen des Programms
„KI gegen Desinformation“ geförderte KI-Modul, das in die
Verifizierungsplattform Truly.Media eingebettet ist, von Journalistinnen und
Journalisten monatlich benutzt?
Kann nachvollzogen werden, aus welchen Ländern Zugriffe erfolgen?
Ist ein Ausbau des Programms geplant?
„TrulyMedia“ wird unter anderem bereits durch die Nachrichtenagentur
Reuters und den Fernsehsender ZDF genutzt. Unentgeltlich wird die Nutzung
der Menschenrechtsorganisation Amnesty International und ebenso den unter
dem Dach des European Digital Media Observatory (EDMO) agierenden
Faktenprüferinnen und -prüfern zur Verfügung gestellt. Eine Aufschlüsselung der
Zugriffe im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.
Daneben wird weiter an der Implementierung des KI-Projektes „Künstliche
Intelligenz gegen Desinformation“ (KID) in die Verifizierungsplattform
TrulyMedia gearbeitet. Die Aufbauphase des Projektes wurde zum Jahresende
2021 erfolgreich beendet.
Zum Jahresbeginn wurde die mit 80 Prozent des Projektvolumens umfassende
zweite Ausbaustufe begonnen, anschließend ist die Implementierung des
Moduls in bereits bestehende Verifizierungsplattformen wie „TrulyMedia“
vorgesehen.
11. Führt die Feststellung oder Identifizierung von Desinformations- und
Kommunikationskampagnen anderer Staaten durch den für strategische
Kommunikation gegenüber dem Ausland zuständigen Bereich 6-B-3 im
Auswärtigen Amt (AA) im Rahmen seiner regelmäßigen Social-Media-
Monitoring-Tools-Anwendung zu einem automatisierten Austausch der
so gewonnenen Erkenntnisse mit dem Bundeskanzleramt, dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI), den Sicherheitsbehörden
oder den politischen Abteilungen im AA?
Wenn nein, warum nicht?
Die hauptbetroffenen Ressorts der Bundesregierung stehen in engem und
regelmäßigem Austausch zu Erkenntnissen, die aus Social Media Monitoring
gewonnen wurden. Hierzu dient die in der Federführung des Bundesministeriums
des Innern arbeitende Arbeitsgruppe „Hybride Bedrohungen“ mit
untergeordneten Expertengruppen.
12. Plant die Bundesregierung einen Ausbau ihrer Analysefähigkeiten in
Bezug auf Desinformation?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Analysefähigkeiten der Bundesregierung werden kontinuierlich ausgebaut.
Das Auswärtige Amt arbeitet an der Entwicklung einer Monitoring-Lösung zur
Analyse der eigenen Kommunikation in den sozialen Medien als
konzeptionelle Grundlage für künftige Ausbauschritte auch im Hinblick auf
Desinformationsanalyse.
13. Plant die Bundesregierung, die strategische und gezielte Unterstützung
von Influencern und Podcasts im Ausland, um eigene Inhalte gezielter
und mit größerer Reichweite zu transportieren?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Für die Bundesregierung ist unabhängiger Journalismus Grundlage eines
lebendigen und demokratisch verfassten Gemeinwesens. Wenngleich die
Bundesregierung in diesem Sinne mit Institutionen und Menschen weltweit
zusammenarbeitet, plant sie derzeit keine Unterstützung von Influencern und Podcasts
im Ausland zur Stärkung der eigenen Kommunikation. Darüber hinaus wird auf
die Antworten zu den Fragen 4 und 9 verwiesen.
14. Setzt sich die Bundesregierung für einen Ausbau der Analysefähigkeiten
der EU in Bezug auf Desinformation ein?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung begrüßt den Kapazitätsaufbau im EAD zum Umgang mit
Desinformation, auf die Antworten zu den Fragen 1, 6 und 7 wird verwiesen.
c) Wie geht die Bundesregierung dabei mit den offensichtlichen
Wertedifferenzen innerhalb der EU um?
Die Mitgliedstaaten der EU unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung
ausnahmslos einen Ausbau der Analysefähigkeiten im EAD.
15. Wie geht die Bundesregierung gegen staatliche Propaganda illiberaler
Staaten, vor allem China, in Deutschland vor?
a) Findet dazu eine Abstimmung mit den Ländern statt?
Wenn nein, warum nicht, und ist eine solche geplant?
b) Spricht die Bundesregierung bei ihren Gesprächen mit Vertretern von
illiberalen Staaten die Propaganda dieser Staaten in Deutschland an?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 15 bis 15b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet Aktivitäten im Informationsraum
verschiedener Staaten, einschließlich China, die sich insbesondere auf die freie
Meinungsbildung in der Bundesrepublik Deutschland nachteilig auswirken können, sehr
genau. Sie lässt Erkenntnisse aus dem Austausch der zuständigen Behörden
untereinander und mit den Behörden und Einrichtungen der Länder wie auch
anderer Staaten, Think Tanks, Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen
Akteuren in ihr Handeln einfließen, etwa in der Kommunikation mit der
Öffentlichkeit wie auch anlassbezogen gegenüber anderen Staaten.
16. Wie wird die Verzahnung der strategischen Kommunikation gegenüber
dem Ausland und die Öffentlichkeitsarbeit im Inland im Bereich 6-B-3
des Auswärtigen Amts mit den AA-Referaten 013, S01 und OR07
sichergestellt?
Gibt es institutionalisierte Runden?
Wenn nein, warum nicht?
17. Wie wird die Verzahnung der strategischen Kommunikation gegenüber
dem Ausland im Bereich 6-B-3 des Auswärtigen Amts mit den
politischen Abteilungen im Auswärtigen Amt, insbesondere den politischen
Referaten mit Zuständigkeiten für die Schwerpunktregionen,
sichergestellt?
Gibt es institutionalisierte Runden?
Wenn nein, warum nicht?
18. Wie wird die Verzahnung der strategischen Kommunikation gegenüber
dem Ausland im Bereich 6-B-3 des Auswärtigen Amts mit den Referaten
für Projektarbeit im Ausland im Auswärtigen Amt, insbesondere dem
Referat S03, und dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sichergestellt?
Gibt es institutionalisierte Runden?
Wenn nein, warum nicht?
19. Gibt es angesichts der gestiegenen politischen Bedeutung von
strategischer Kommunikation in Anbetracht deutlich ausgeweiteter
Desinformationskampagnen autoritärer Staaten und der Nutzung dieser für hybride
Kriegsführung Überlegungen, die Zuständigkeit für die strategische
Kommunikation aus der Abteilung für Kultur und Kommunikation
herauszulösen und innerhalb des Auswärtigen Amts in eine politische
Abteilung oder in eine Stabsstelle oder eine eigene
Kommunikationsabteilung zu überführen?
Die Fragen 16 bis 19 werden zusammen beantwortet.
Grundlage für strategische Kommunikation ist Kohärenz und damit eng
abgestimmte Zusammenarbeit der jeweils betroffenen und zu befassenden Stellen
innerhalb des Auswärtigen Amts und der Bundesregierung. Eine Verzahnung
im Sinne der Fragestellung wird durch entsprechenden Austausch
sichergestellt. Weitergehende Einzelheiten betreffen den Bereich der exekutiven
Eigenverantwortung.
20. Hat sich die Bundesregierung mit den Modellen zur Bekämpfung von
Desinformation, wie sie durch die Regierungen in Finnland und
Schweden entwickelt wurden, vertraut gemacht, und falls ja, welche Schlüsse
für Deutschland hat sie daraus gezogen?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht im Austausch mit Partnerstaaten zur Bekämpfung
von Desinformation. Die jeweiligen Ansätze und Entwicklungen werden
analysiert und finden gegebenenfalls Eingang in den eigenen Umgang mit
Desinformation.
21. Wie wird die Verzahnung der strategischen Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit im Inland zwischen dem Bundespresseamt, dem
Bundesministerium des Innern und für Heimat, dem Auswärtigen Amt, der
Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth und den Ländern
sichergestellt?
Gibt es institutionalisierte Runden?
Wenn nein, warum nicht?
22. Wie wird die Verzahnung der strategischen Kommunikation gegenüber
dem Ausland und der strategischen Kommunikation und
Öffentlichkeitsarbeit im Inland mit den Nachrichtendiensten des Bundes, mit den
Polizei- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und mit den weiteren
Sicherheitsbehörden des Bundes (insbesondere dem Bundesamt für
Sicherheit in der Informationstechnik – BSI und dem Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe – BBK) sichergestellt?
a) Gibt es institutionalisierte Runden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21 bis 22a werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den
Fragen 16 bis 19 wird verwiesen.
b) Spielen das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum, das
Gemeinsame Extremismus- und Terrorabwehrzentrum und das Gemeinsame
Informationszentrum des Bundeskriminalamts (BKA) dabei eine
Rolle?
Wenn nein, warum nicht?
Das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sowie
das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) sind jeweils eine
Kooperationsplattform für die Bekämpfung des Extremismus und Terrorismus in den
verschiedenen Phänomenbereichen der politisch motivierten Kriminalität und
sollen insbesondere einen schnellen und unmittelbaren Informationsaustausch
zwischen den Sicherheitsbehörden auf Ebene des Bundes und der Länder mit
dem Ziel einer frühzeitigen Zusammenführung, Analyse und Bewertung
relevanter Informationen gewährleisten.
Das in der Frage aufgeführte „Gemeinsame Informationszentrum BKA“ ist der
Bundesregierung nicht bekannt.
23. Wie fließen Instrumente der Frühwarnung der Bundesregierung, wie die
Arbeit des Referates S05 im Auswärtigen Amt, in die strategische
Kommunikation der Bundesregierung ein?
Krisenfrühwarninstrumente liefern Hinweise auf eine gewaltsame Eskalation
von Konflikten und finden als solche Eingang in die politische Lagebewertung.
24. Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) und in welchen Bundesoberbehörden mit der strategischen
Kommunikation der Bundesregierung gegenüber dem Ausland befasst
(bitte nach Organisationseinheiten und nach Besoldungsgruppen
auflisten)?
Die Strategische Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der
Bundesregierung im Ausland, die deutsche oder europäische Interessen berührt, obliegt den
Referaten „607“ und „608“ des Auswärtigen Amts. In den genannten
Organisationseinheiten sind insgesamt 36 Beschäftigte befasst, davon 18 im höheren
Dienst, zehn im gehobenen Dienst und acht im mittleren Dienst oder
vergleichbare Tarifbeschäftigte. Weiterhin wirken die Auslandsvertretungen wie auch die
im Ausland ansässigen, regionalen Deutschlandzentren an der strategischen
Kommunikation mit.
25. Wie viele Mitarbeiter sind in welchen Ressorts (inklusive
Bundeskanzleramt) und in welchen Bundesoberbehörden mit der strategischen
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung im
Inland befasst (bitte nach Organisationseinheiten und nach
Besoldungsgruppen auflisten)?
Im Auswärtigen Amt ist Referat „611“ federführend für die strategische
Inlandskommunikation. Das Referat verfügt über zwei Stellen höherer Dienst,
eine Stelle gehobener Dienst, zwei Stellen mittlerer Dienst oder vergleichbare
Tarifbeschäftigte und eine halbe Assistenz-Stelle.
Die Zuständigkeit für die Kommunikation über die Politik der Bundesregierung
liegt beim Presse- und Informationsamts der Bundesregierung. Es verfügt über
die aus dem Haushaltsplan (Epl. 0432) ersichtlichen Planstellen.
26. Bewertet die Bundesregierung den Auftritt der strategischen
Kommunikation im Auswärtigen Amt (z. B. @GERonStratCom) in den sozialen
Medien angesichts durchgehend geringer Aufrufe als Erfolg?
Wenn ja, woran macht sie das, insbesondere angesichts der niedrigen
Aufrufzahlen dieser Angebote, fest?
Wenn nein, welche Überlegungen gibt es, den Auftritt in sozialen
Medien attraktiver und relevanter zu gestalten und so die Verbreitung zu
erhöhen?
Die strategische Inlandskommunikation im Auswärtigen Amt (AA) erfolgt im
Bereich sozialer Medien auf einer großen Bandbreite von Kanälen. Neben
eigenen Angeboten wie etwa einem eigenen Podcast oder Youtube-Kanal, betreibt
das AA seit knapp zwei Jahren vor allem sehr viel reichweitenstärkere
Kooperationen. So erreichte das Hyperbole-Format „Frag ein Klischee“ mit
Botschafter Markus Potzel über eine Million Zuschauer. Die in Kooperation mit
Influencerinnen und Influencern erstellten Informationsvideos „Diplomatie im Dialog“
erreichen je Folge teilweise über 100.000 Zuschauerinnen und Zuschauer
unmittelbar nach der Veröffentlichung. Diese Materialien können auch langfristig
genutzt werden.
Im Infotainmentbereich erreicht das Auswärtige Amt beispielsweise über Live-
Interviews in gestreamten Gaming-Formaten auf Twitch.tv oder über Co-
Produktionen u. a. mit RocketBeansTV mehrere Zehntausend bis weit über
100.000 Zuschauerinnen und Zuschauer. Dabei schafft der Fokus dieser
Formate auf dialogische Elemente höhere durchschnittliche Verweildauern und damit
auch die Vermittlung einer differenzierteren und faktisch breiter aufgestellten
Kommunikation, als dies in der klassischen tagespolitischen Pressearbeit
möglich ist.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]