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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Nutzung von Social-Media-Kanälen und digitalen Diensten für illegale Migration und Schleuserkriminalität

(insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern und für Heimat

Datum

04.04.2022

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/110418.03.2022

Nutzung von Social-Media-Kanälen und digitalen Diensten für illegale Migration und Schleuserkriminalität

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Martin Hess, Steffen Janich, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Digitalisierung vieler Lebensbereiche erfasst auch die illegale Migration und Kriminalitätsfelder wie Schleusungen und Menschenhandel. Erst kürzlich haben Europol und Frontex einen Bericht über „Die Digitalisierung der Schleusung von Migranten“ veröffentlicht, welcher als EU-Ratsdokument (Nummer 12353/21 vom 29. September 2021) vorliegt (www.statewatch.org/media/2870/eu-frontex-europol-digitalisation-migrant-smuggling-report-12353-21.pdf). Hiernach werden Social-Media-Dienste in allen Segmenten der illegalen Migration, von der Bewerbung über die Akquisition, Vorbereitung und Durchführung bis schließlich zur Abwicklung der Zahlungen an die Schleuser genutzt.

Auch für die Organisation der illegalen Migration in die Europäische Union (EU) über Weißrussland seit Sommer 2021 war und ist die Nutzung von Social-Media-Kanälen ein zentrales Element. Eine maßgebliche Rolle spielen dabei nach einer Analyse der Firma Semantic Visions („Facebook’s Role in Perpetuating Lukashenko’s Migration Offensive“ vom 22. November 2021, abrufbar unter drive.google.com/file/d/1t_dfKeFFjnsjlxsqAhIN5aAmw4H8ZWJW/view?fbclid=IwAR34mqeqL7uSBGe61LTF_Ydi5tLIIFD-StXZS7or5HJXhvNGOTKOb-h261E), welche arabischsprachige Social-Media-Aktivitäten im Zuge der Belarus-Migrationskrise näher untersuchte, insbesondere die Dienste von Facebook (vgl. Analyse S. 1). Facebook fungiert ausweislich dieser Analyse als Plattform für Bewerbung und Koordination des Menschenschmuggels.

In einem Interview mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) vom 8. Dezember 2021 (www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/fluechtlingskrise-wie-menschenschmuggel-ueber-facebook-ablaeuft-17672106/monika-richter-17672104.html) berichtet die Recherchechefin von Semantic Visions, Monika Richter, von Dutzenden neugegründeter Facebook-Gruppen im Kontext der illegalen Migration via Weißrussland, die teilweise in wenigen Monaten Zehntausende von Mitgliedern gewannen. Innerhalb der EU sei Deutschland das eindeutig bevorzugte Ziel. Die Bemühungen von Facebook, gegen diese Aktivitäten einzuschreiten, bezeichnet Monika Richter als unzureichend (FAZ a. a. O.). Facebook sei insbesondere in der Überwachung von nicht englischsprachigem Inhalt extrem nachlässig. Facebooks Algorithmen würden zudem potentielle Migranten in die entsprechenden Gruppen drängen.

Europol hat die Organisation von Schleuseraktivitäten und illegaler Migration via Weißrussland mittels Social-Media-Diensten zum Anlass genommen, den jeweiligen Dienstanbietern insgesamt 455 Nutzerkonten mit der Bitte um Überprüfung vorzulegen (www.schengenvisainfo.com/news/europol-targets-455-social-media-accounts-facilitating-illegal-immigration-from-belarus-to-eu/). Auch deutsche Behörden haben hierbei zu überprüfende Nutzerkonten zugeliefert (Schengenvisainfo a. a. O.).

Gerade Deutschland als Hauptzielland der via Social-Media-Dienste organisierten illegalen Migration (s. o.) sollte nach Auffassung der Fragesteller ein eminentes Interesse daran haben, dieses Phänomen und die damit verbundene Schleuserkriminalität effektiv zu bekämpfen. Dies gerade auch vor dem Hintergrund der wieder massiv ansteigenden Asylbewerberzahlen, die mit 148 233 Erstanträgen im Jahr 2021 den höchsten Stand seit 2018 erreicht haben (www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Statistik/AsylinZahlen/aktuelle-zahlen-dezember-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=5).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Rolle, welche die Nutzung von Social-Media-Kanälen und digitalen Diensten bei der Bewerbung, Organisation und Durchführung von illegaler Migration, Schleusungen und Menschenhandel spielt, und wenn ja, welche?

Wie hat sich nach Auffassung der Bundesregierung ggf. die Bedeutung dieser Instrumente für den in Rede stehenden Kriminalitätsbereich in den letzten fünf Jahren entwickelt, und welche aktuellen Trends und Entwicklungen sind zu beobachten?

2

Welche Bedeutung und welches Gewicht haben nach Kenntnis der Bundesregierung dabei insbesondere die Angebote von

a) Facebook,

b) WhatsApp,

c) TikTok,

d) Telegram,

e) Twitter,

f) Skype,

g) Instagram,

h) Viper,

i) Signal,

j) YouTube,

k) Maps.me und

l) Google Maps?

3

Welchen nationalen und europäischen gesetzlichen Vorgaben unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung digitale Dienstleister und Social-Media-Anbieter, um gegen die Nutzung ihrer Angebote für die Bewerbung, Organisation und Durchführung von illegaler Migration, Schleusungen und Menschenhandel vorzugehen und mit den Behörden zu kooperieren?

4

Wie, von wem, und in welcher Intensität wird die Einhaltung dieser Vorgaben in Deutschland überwacht?

Wurden in den letzten drei Jahren staatlicherseits in Deutschland Maßnahmen ergriffen, um Anbieter zur Einhaltung der Vorgaben zu veranlassen oder ein unzureichendes Vorgehen ihrerseits zu sanktionieren, wenn ja, worin bestanden diese Maßnahmen, und gegen wen waren sie gerichtet?

5

Welche Ressourcen stehen für den Kampf gegen die Nutzung von digitalen Diensten und Social-Media-Angeboten für illegale Migration, Schleusung und Menschenhandel bei den Sicherheits- und Justizbehörden auf Bundesebene und, soweit der Bundesregierung bekannt, auf Länderebene zur Verfügung?

Gibt es spezialisierte Einheiten hierfür bei Bundespolizei und Bundeskriminalamt (BKA)?

6

Wie hat sich der Personalbestand der zuständigen Einheiten bei Bundesbehörden seit 2017 entwickelt?

7

Wie viele Löschbitten und Datenanfragen haben das BKA und ggf. weitere Bundesbehörden wegen deren Nutzung für die Bewerbung, Organisation und Durchführung von illegaler Migration und Schleusungen seit 2017 an die Anbieter von Social-Media- und sonstigen digitalen Diensten gerichtet (bitte jahrweise auflisten)?

Welche Anbieter sind aktuell die zehn wichtigsten Adressaten solcher Löschbitten und Datenanfragen (bitte jeweils mit Zahl der an diese Anbieter in den Jahren 2020 und 2021 gerichteten Löschbitten bzw. Datenanfragen auflisten)?

8

In welchem Umfang kamen die Anbieter den Löschbitten nach bzw. beantworteten sie die Datenanfragen?

9

Wie viele Ermittlungsverfahren (gegen bestimmte Beschuldigte) sind auf Basis der beantworteten Datenanfragen eingeleitet worden (bitte jahrweise seit 2017 auflisten)?

10

Wie beurteilt die Bundesregierung jeweils die Kooperationsbereitschaft der Social-Media-Anbieter

a) Meta (Facebook, WhatsApp, Instagram),

b) Alphabet (YouTube, Google Maps),

c) Twitter,

d) Telegram und

e) TikTok

bei der Bekämpfung und Löschung von Inhalten, die auf die Bewerbung, Organisation und Durchführung von illegaler Migration und Schleusungen zielen?

11

Welchen Zugriff haben deutsche Behörden gegenüber den Anbietern von Social-Media- und sonstigen digitalen Diensten, wenn die Urheber der illegalen Aktivitäten außerhalb der EU ansässig sind, die Inhalte aber auch in Deutschland bzw. der EU abrufbar sind und/oder auf die illegale Migration bzw. Schleusung in die EU bzw. nach Deutschland zielen?

12

Kann die Bundesregierung die Ergebnisse der Analyse von Semantic Visions (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) mit Blick auf die zentrale Rolle, welche die Nutzung von Facebook bei der Organisation der illegalen Migration über Weißrussland spielt bzw. spielte, bestätigen?

Kann die Bundesregierung die unzureichende Überwachung nicht englischsprachiger Inhalte mit Bezügen zu illegaler Migration und Schleusungen in die EU und nach Deutschland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) durch Facebook bestätigen, und welche eigenen Erkenntnisse hat die Bundesregierung ggf. jeweils diesbezüglich?

13

Haben deutsche Behörden gegenüber Facebook angesichts von dessen zentraler Rolle als Plattform bei der Organisation der illegalen Migration über Weißrussland mit Deutschland als Hauptzielland (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) etwas unternommen, und wenn ja, was?

14

In wie vielen der bis zum 13. Dezember 2021 eingeleiteten 379 Ermittlungsverfahren (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 20/332) wegen Schleusungen im Kontext der von Weißrussland initiierten Migrationskrise spielen Social-Media-Kanäle und oder digitale Dienste für die Anbahnung, Organisation und Durchführung der Tat eine Rolle (falls keine genauen Zahlen im Sinne der Fragestellung vorliegen, bitte eine ungefähre Größenordnung angeben)?

15

Wie viele der von Europol zwecks Überprüfung den Anbietern vorgelegten 455 Nutzerkonten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) wurden von deutschen Behörden beigesteuert?

Bezüglich wie vieler dieser Konten wurden bereits Maßnahmen seitens der Anbieter ergriffen bzw. die Anfragen beantwortet?

16

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Art und Weise, wie sich die derzeit noch in Weißrussland aufhaltenden oder schon nach Polen gelangten illegalen Migranten bzw. Asylbewerber mit in Deutschland ansässigen oder von Deutschland aus agierenden Schleusern kommunizieren, und welche Rolle dabei Social-Media-Kanäle und digitale Dienste spielen?

17

Bedarf es aus Sicht der Bundesregierung weiterer gesetzlicher Vorgaben und regulatorischer Möglichkeiten, um wirksam und effektiv gegen die Nutzung von Social-Media-Plattformen und digitalen Diensten für die Bewerbung, Organisation und Durchführung von illegaler Migration und Schleusungen vorgehen zu können?

Wenn ja, gibt es hierzu schon entsprechende Initiativen, und auf welcher Ebene (national oder EU) wurden diese ergriffen?

Berlin, den 9. März 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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