Nutzen der Pendlerpauschale
der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Sören Pellmann, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Nutzen der Pendlerpauschale
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren, für die Informationen vorliegen, die Gesamtzahl der Steuerfälle mit Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, und wie hoch war die dabei angegebene einfache Entfernung?
Wie verteilen sich die in Frage 1 genannten Steuerfälle und Entfernungskilometer über die verschiedenen Verkehrsmittel (Pkw, Sammelbeförderung u. Ä.)?
Wie hoch ist die durchschnittliche Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz in den letzten fünf Jahren, für die Informationen vorliegen (bitte nach Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen • bis zu 10 000 Euro, • 10 000 Euro bis 20 000 Euro, • 20 000 Euro bis 50 000 Euro, • 50 000 Euro bis 100 000 Euro, • 100 000 Euro bis 200 000 Euro, • über 200 000 Euro differenzieren)?
In wie vielen Fällen waren die von Arbeitnehmern geltend gemachten Werbungskosten in den letzten fünf Jahren, für die Informationen vorliegen, höher als der Arbeitnehmer-Pauschbetrag, und wie hoch ist davon der Anteil, der auf die Entfernungspauschale entfällt (bitte nach Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen • bis zu 10 000 Euro, • 10 000 Euro bis 20 000 Euro, • 20 000 Euro bis 50 000 Euro, • 50 000 Euro bis 100 000 Euro, • 100 000 Euro bis 200 000 Euro, • über 200 000 Euro differenzieren)?
Wie hoch ist der Anteil der steuerpflichtigen Arbeitnehmer, die nur den Pauschbetrag für Werbungskosten angeben (bitte nach Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen • bis zu 10 000 Euro, • 10 000 Euro bis 20 000 Euro, • 20 000 Euro bis 50 000 Euro, • 50 000 Euro bis 100 000 Euro, • 100 00 Euro bis 200 000 Euro, • über 200 000 Euro differenzieren)?
Wie viele Menschen fallen unter die in den Fragen 4 und 5 jeweils genannten Bruttolohngruppen?
In wie vielen Fällen wurde oder wird nach Kenntnis oder Schätzung der Bundesregierung die Mobilitätsprämie in Anspruch genommen, und wie hoch sind die daraus resultierenden Mindereinnahmen (bitte getrennt nach den Veranlagungszeiträumen 2021 bis 2026 angeben)?
Wie hoch war der Anteil der Arbeitnehmer in den vergangenen Veranlagungszeiträumen, die Werbungskosten aus nichtselbstständiger Tätigkeit hatten, die jeweils oberhalb 1 000, 1 200, 1 500 bzw. 2 000 Euro lagen (bitte nach Bundesländern sowie nach den Einkommensgruppen • bis zu 10 000 Euro, • 10 000 Euro bis 20 000 Euro, • 20 000 Euro bis 50 000 Euro, • 50 000 Euro bis 100 000 Euro, • 100 000 Euro bis 200 000 Euro, • über 200 000 Euro differenzieren)?
Wie viele Menschen fallen unter die in Frage 8 jeweils genannten Gewinngruppen?
Wie verteilt sich der Grenzsteuersatz nach Einkommensdezilen innerhalb der Gruppe derjenigen Steuerpflichtigen, die Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags geltend machen, und wie bei denjenigen, bei denen diese höheren Werbungskosten auf Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte zurückzuführen sind?
Mit welchen Steuermindereinnahmen rechnet die Bundesregierung für die kommenden drei Jahre angesichts der Erhöhung der Pendlerpauschale?
Wie hoch war jeweils die gesamte jährliche Steuerersparnis und die durchschnittliche jährliche Steuerersparnis (pro Kopf) der Steuerpflichtigen, die sich jeweils in den letzten fünf Jahren aus der sogenannten Pendlerpauschale ergeben hat?
Wie viele der Steuerpflichtigen, die in den letzten fünf Jahren wegen der Pendlerpauschale Werbungskosten geltend gemacht haben, zahlten in den entsprechenden Jahren den Spitzensteuersatz von 42 Prozent bzw. den Höchststeuersatz von 45 Prozent (sofern Daten aus der Einkommensteuerstatistik noch nicht final vorliegen, wird um Schätzungen gebeten)?
Wie viele der Steuerpflichtigen, die in den letzten fünf Jahren wegen der Pendlerpauschale Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags aufwiesen, zahlten in den entsprechenden Jahren den Spitzenzsteuersatz von 42 Prozent bzw. den Höchststeuersatz von 45 Prozent (sofern Daten aus der Einkommensteuerstatistik noch nicht final vorliegen, wird um Schätzungen gebeten)?