[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gökay Akbulut, Susanne Ferschl,
Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 20/1197 –
Mehrgenerationenhäuser in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Jahr 2006 wurden die ersten Mehrgenerationenhäuser (MGH) im Rahmen
des „Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser I“ ins Leben gerufen.
Seitdem haben sie sich für die Kommunen zu einer wichtigen Säule im
generationsübergreifenden Dialog und bürgerschaftlichen Engagement entwickelt.
In den ersten Jahren wurden die MGH für jeweils fünf Jahre mit 40 000 Euro
jährlich finanziert. Dabei wurden 200 der damals 500 Häuser aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds kofinanziert. Die damalige gemeinsame Förderung
betrug insgesamt 100 Mio. Euro.
Im Jahr 2012 wurde im Anschluss ein zweites Aktionsprogramm ins Leben
gerufen mit einer nur zweijährigen Laufzeit, welches dann bis 2016 verlängert
wurde. Ab 2017 wurde dann ein weiteres Bundesprogramm gestartet, um die
MGH bis 2020 zu finanzieren. Am 1. Januar 2021 startete erneut ein
Bundesprogramm für die MGH unter dem Titel „Miteinander – Füreinander“. Dieses
Bundesprogramm soll nun für acht Jahre den Bestand der MGH sichern. Eine
dauerhafte Verstätigung der Finanzierung für die MGH ist für die Zeit nach
Ende des derzeitigen Förderprogramms nicht absehbar. Im Fokus des neuen
Bundesprogrammes soll die Demokratieförderung, die Erweiterung digitaler
Kompetenzen sowie Steigerung des Engagements für ökologische
Nachhaltigkeit liegen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Das Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
(2021 bis 2028) ist Teil des Gesamtdeutschen Fördersystems und zielt darauf
ab, mithilfe der bundesweit 531 Mehrgenerationenhäuser (MGH) zu guten
Entwicklungschancen und fairen Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland
lebenden Menschen beizutragen und damit gleichwertige und bessere
Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Das Bundesprogramm
ist ausgerichtet auf die Stärkung der Kommunen bei der Gestaltung des
demografischen Wandels, der sozialen Daseinsvorsorge und Sicherstellung der
sozialen Infrastruktur. Mithilfe der MGH werden bessere und nachhaltige Strukturen
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1422
20. Wahlperiode 11.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 8. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
des freiwilligen Engagements auf- und ausgebaut und Menschen bei der
aktiven Mitgestaltung ihres Sozialraums unterstützt. In enger Zusammenarbeit mit
ihren Standortkommunen und durch eine flexible und bedarfsorientierte
Ausrichtung ihrer Angebote stärken die MGH den gesellschaftlichen
Zusammenhalt zwischen Menschen unterschiedlicher Generationen, Lebenssituationen
und Kulturen und wirken Einsamkeit entgegen. Sie reagieren kurzfristig auf
neue Herausforderungen (wie Flüchtlingssituation, pandemiebedingte
Kontaktbeschränkungen, Aufholbedarfe von Kindern u. Jugendlichen) und liefern
Ansätze zukunftsfähiger Lösungen.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
unterstützt die MGH darüber hinaus im Rahmen der Programmbegleitung
durch fachliche Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und bei der Qualitätssicherung.
Die Förderung des Bundes ersetzt aber keineswegs die Verantwortung der
Länder und der Kommunen für die Gestaltung der Lebensverhältnisse vor Ort. Hier
kann und wird der Bund auch zukünftig nur im Rahmen seiner
Anregungsfunktion tätig sein können und dürfen.
1. Wie viele Mehrgenerationenhäuser (MGH) werden momentan in
Deutschland gefördert (bitte nach Bundesländern, Landkreisen und
kreisfreien Städten auflisten)?
Im Jahr 2022 werden in Deutschland 531 MGH gefördert. Zur Auflistung der
Fördervorhaben wird auf die Anlage zu Frage 1 verwiesen.*
2. Wie viele MGH waren schon Teil der vorherigen Aktionsprogramme
(bitte nach Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten
auflisten)?
Alle im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
geförderten MGH waren bereits Teil der vorherigen Förderprogramme. Für das
Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021 bis
2028) waren gemäß Förderrichtlinie nur Antragsteller zugelassen, die bereits
im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020) eine Zuwendung
erhalten haben. Zur Auflistung der Fördervorhaben wird auf die Anlage zu
Frage 7 verwiesen.*
3. Wie viele MGH sind neu in der aktuellen Förderung (bitte nach
Bundesländern, Landkreisen und kreisfreien Städten auflisten)?
In der aktuellen Förderung sind keine MGH neu hinzugekommen.
4. Wie hoch ist der Anteil von barrierefreien MGH, und wie hoch ist die
Steigerung gegenüber den vorherigen Aktionsprogrammen?
Der Anteil der vollständig barrierefreien MGH lag 2021 bei 55,6 Prozent
Zusätzlich dazu waren 40,3 Prozent der MGH teilweise barrierefrei, inklusive des
Offenen Treffs. Zusätzliche 1,7 Prozent waren teilweise, aber exklusive des
Offenen Treffs, barrierefrei und 2,4 Prozent waren nicht barrierefrei.
Zum Ende des Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020) waren
54,1 Prozent der MGH vollständig barrierefrei, weitere 42,1 Prozent teilweise
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
barrierefrei inklusive des Offenen Treffs und 3,7 Prozent nicht barrierefrei.
Damit nahm der Anteil der vollständig barrierefreien MGH von 2020 auf 2021 um
1,5 Prozent zu und der Anteil der nicht barrierefreien MGH um 1,3 Prozent ab.
Für die vorherigen Programme liegen keine entsprechenden Daten vor.
5. Welchen Anteil der Finanzierung von MGH tragen bisher die
Kommunen, welchen Anteil tragen Bund und Länder (bitte nach Bundesländern,
Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser (AP I) von 2006 bis 2008 haben
die Häuser gemäß Förderrichtlinie 40 000 Euro p. a. erhalten. Die
Mehrgenerationenhäuser wurden ab 2009 sowohl aus Bundesmitteln als auch aus Mitteln
des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Zur Beantwortung der Frage
wird auf Anlage zu Frage 5 verwiesen.*
Gemäß den Förderrichtlinien zu den Förderprogrammen Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II (2012 bis 2016), Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020) und Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus.
Miteinander – Füreinander (2021 bis 2028) müssen die Träger der MGH eine
regionale Kofinanzierung von jährlich 10 000 Euro nachweisen. Diese kann von den
Kommunen, den Landkreisen und kreisfreien Städten oder den Bundesländern
erbracht werden.
Niedersachsen fördert die vom Bund geförderten MGH mit 5 000 Euro als Teil
der regionalen Kofinanzierung. Bayern unterstützt einzelne MGH in
finanzschwachen Kommunen ebenfalls mit je 5 000 Euro zur Kofinanzierung des
kommunalen Anteils. In den übrigen Bundesländern wird die regionale
Kofinanzierung als kommunale Kofinanzierung erbracht.
Die Förderung des Bundes wird als Festbetragsfinanzierung gewährt; insoweit
sind die Förderanteile variabel. Als Bundesförderung wurden in den Jahren
2012 bis 2019 bis zu 30 000 Euro, seit 2020 bis zu 40 000 Euro gewährt.
Seit 2018 kann die Bundesförderung um bis zu 15 000 Euro pro MGH erhöht
werden, um die Projekte bei der Umsetzung des Sonderschwerpunkts
„Förderung der Lese-, Schreib- und Rechenkompetenzen“ zu unterstützen. Dazu stellt
das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 2,2 Mio.
Euro zusätzliche Fördermittel im Rahmen der Alpha-Dekade 2016 bis 2026 bereit.
Durch die Corona-Pandemie wurde die Bundesförderung je MGH in den
Jahren 2020 und 2021 auf Antrag jeweils um bis zu 1 000 Euro aufgestockt, um
zusätzliche pandemiebedingte Ausgaben zu decken. Im Rahmen des
Aktionsprogramms Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre
2021 und 2022 sind insgesamt weitere 10 Mio. Euro zur Aufstockung des
Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021 bis
2028) vorgesehen.
Aufgrund der gleichbleibenden kommunalen Kofinanzierung von 10 000 Euro
pro MGH pro Jahr wird auf eine separate Auflistung verzichtet. Hinsichtlich
der Auflistung nach Fördermitteln des Bundes in Bundesländer, Landkreise und
kreisfreie Städte wird auf die Auflistung zu Frage 7 verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
6. Wie viele Mittel sind seit 2006 bis heute für die Finanzierung von MGH
ausgezahlt worden, und wie viele MGH wurden damit gefördert (bitte
nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Auf die anliegende Auswertung zu Frage 6 wird verwiesen.* Zu den Jahren vor
2012 sind keine Angaben zu den Details zur tatsächlichen Finanzierung
einzelner Häuser mehr verfügbar. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5
verwiesen.
7. Wie viele Mittel sind seit 2007 in die Finanzierung von MGH pro
Landkreis und kreisfreier Stadt bundesweit geflossen (bitte getrennte nach
Förderprogramm und insgesamt aufschlüsseln)?
Auf die anliegende Auswertung zu Frage 7 wird verwiesen.* Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
8. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den MGH
hauptamtlich und wie viele ehrenamtlich tätig (bitte nach Bundesland, Projekt,
Landkreis und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Bundesweit waren 2021 in den MGH 3 969 Personen hauptamtlich und 29 523
ehrenamtlich tätig. Zur Auflistung der hauptamtlich und ehrenamtlich Tätigen
in den Fördervorhaben wird auf die Anlage zu Frage 8 verwiesen.*
9. Wie hat sich das mittlere Stunden- und Monatsentgelt (Median) von
Beschäftigten in den MGH entwickelt, und wie hoch war der Anteil der
MGH, die tarifgebundenen sind (bitte jeweils nach Beschäftigten in
tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Unternehmen sowie nach
Bundesländern aufschlüsseln und die letzten verfügbaren Daten sowie die
Jahreszahlen der letzten zehn Jahren angeben)?
Es liegen keine auswertbaren Daten vor. Die Entgelte von Beschäftigten in den
MGH werden statistisch nicht erfasst. Es erfolgt keine Erfassung der Projekte
nach Geltungsbereichen von Tarifverträgen. Die Prüfung von
Beschäftigtenentgelten im Hinblick auf die Förderfähigkeit der Ausgaben in den Projekten
bezieht sich auf die Angemessenheit, die Einhaltung des Mindestlohnes und des
Besserstellungsverbots im jeweiligen Fördervorhaben.
10. Wie viele Menschen haben einen Bundesfreiwilligendienst in einem
MGH gemacht (bitte nach Jahren, Bundesland, Projekt, Landkreis und
kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
Zur Auswertung wie viele Freiwillige durchschnittlich einen
Bundesfreiwilligendienst in einem MGH (aufgeschlüsselt nach Jahren, Bundesland, Alter und
Geschlecht) geleistet haben bzw. leisten, wird auf die Anlage 1 zu Frage 10
verwiesen.* Die Anlage 2 zu Frage 10 enthält eine Aufstellung wie viele
Freiwillige durchschnittlich einen Bundesfreiwilligendienst in einem MGH
(aufgeschlüsselt nach Kreisen/Kreisfreien Städten und Jahren) geleistet haben bzw.
leisten. Es handelt sich um Durchschnittswerte, aus Darstellungsgründen wurde
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
auf eine Stelle nach dem Komma gerundet. Im Jahr 2022 werden die Zahlen
sich durch weitere Dienstantritte erhöhen.*
11. Wie viele Jugendliche haben in einem MGH ein freiwilliges soziales Jahr
oder ein freiwilliges ökologisches Jahr gemacht (bitte nach Jahren,
Bundesland, Projekt, Landkreis und kreisfreien Städten sowie nach Alter und
Geschlecht aufschlüsseln)?
12. Wie viele Jugendliche haben in einem MGH ein freiwilliges soziales Jahr
– Digital gemacht (bitte nach Jahren, Bundesland, Projekt, Landkreis und
kreisfreien Städten sowie nach Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?
13. Welche Aufgaben haben die Freiwilligen dort im Einzelnen übernommen
(bitte je nach Dienst aufschlüsseln)?
Die Fragen 11 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Jugendfreiwilligendienste sind Länderdienste, bei denen das BMFSFJ
lediglich die pädagogische Begleitung unterstützt. Eine Statistik, die die zu den
Fragen 11 bis 13 erbetenen Daten beinhaltet, liegt der Bundesregierung daher
nicht vor.
14. Welche Altersstruktur haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
MGH (bitte nach Bundesländern und Geschlecht aufschlüsseln)?
Es liegen keine auswertbaren Daten vor.
15. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, dass aus
bürgerschaftlichem Engagement in MGH sich sozialversicherungspflichtige
„reguläre“ Arbeitsverhältnisse entwickelt haben?
Es liegen der Bundesregierung keine auswertbaren Erkenntnisse vor.
16. Welche Marketingmaßnahmen wurden ergriffen, um die Bekanntheit von
MGH zu erhöhen (bitte nach Jahren und ggf. Bundesländern und MGH
aufschlüsseln), bzw. sind nach dem aktuellen Stand
Marketingmaßnahmen geplant, um MGH bekannter zu machen?
Wenn ja, welche, wo, und wie viel kosten diese Maßnahmen?
Die Marketingmaßnahmen des Bundesprogramms richten sich grundsätzlich an
alle Mehrgenerationenhäuser und unterscheiden sich nicht in den einzelnen
Bundesländern.
Zur weiteren Beantwortung der Frage wird auf die Anlage zu Frage 16
verwiesen.*
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
17. Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie auf die
Mehrgenerationenhäuser (u. a. Öffnungszeiten, Angebote sowie die finanzielle
Situation)?
Im Folgenden wird auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die
Öffnungszeiten, die Angebote und andere zentrale Indikatoren eingegangen. Durch
die Corona-Pandemie wurde die Bundesförderung je MGH in den Jahren 2020
und 2021 auf Antrag jeweils um bis zu 1 000 Euro aufgestockt, um zusätzliche
pandemiebedingte Ausgaben zu decken. Im Rahmen des Aktionsprogramms
Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022
sind insgesamt weitere 10 Mio. Euro zur Aufstockung des Bundesprogramms
Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021 bis 2028) vorgesehen.
Zu weiteren Auswirkungen auf die finanzielle Situation der MGH aufgrund der
Corona-Pandemie liegen keine auswertbaren Daten vor.
Öffnungszeiten
Für die Jahre 2020 und 2021 wurde erhoben, für wie viele Wochen die MGH
die Durchführung von Präsenzangeboten im MGH wegen pandemiebedingter
Vorgaben einstellen mussten (digitale Angebote oder Angebote ohne direkten
physischen Kontakt wurden in dieser Zeit teilweise trotzdem umgesetzt).
Folgende Übersicht bildet in Anteilen (Prozent) ab, wie viele der MGH in einem
Jahr für einen gewissen Zeitraum für Angebote vor Ort geschlossen waren.
0 bis 4 Wochen 5 bis 12 Wochen 13 bis 24 Wochen 25 bis 36 Wochen > 36 Wochen
2020 11,4 Prozent 34,6 Prozent 46,3 Prozent 6,4 Prozent 1,3 Prozent
2021 37,8 Prozent 17,1 Prozent 32,8 Prozent 11,5 Prozent 0,8 Prozent
Im Jahr 2021 waren die MGH in einer Woche, in der Angebote im Haus
stattfinden konnten, durchschnittlich 42,0 Stunden pro Woche geöffnet. 2020 lag
dieser Wert bei 43,0 Wochenstunden. Die Wochen, in denen die MGH die
Durchführung von Präsenzangeboten im MGH wegen pandemiebedingter
Vorgaben einstellen mussten, sind nicht in die Berechnung eingeflossen.
Vor der Pandemie im Jahr 2019 lag die durchschnittliche Öffnungszeit pro
Woche bei 50,0 Stunden.
Angebote
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Bundesprogramms umgesetzten Angebote
ging im ersten Jahr der Pandemie im Vergleich zum Vorjahr von 22 446 (2019)
auf 20 246 (2020) zurück. 2021 stieg die Anzahl der umgesetzten Angebote auf
26 150 (24 409 Angebote im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus.
Miteinander – Füreinander plus 1 741 Angebote durch 292 MGH im Projekt „MGH
– gemeinsam und engagiert mit Kindern & Jugendlichen“, vgl. Tabelle 2). Von
den Angeboten wurden 2020 10,5 Prozent und 2021 11,9 Prozent digital
umgesetzt. Für die vorherigen Jahre liegen hierzu keine Daten vor.
Weitere Indikatoren
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung einzelner zentraler Indikatoren
von 2019 (letztes Jahr vor Beginn der Pandemie) bis 2021:
Anzahl Angebote im
Bundesprogramm
Nutzer/-innen pro
durchschnittlichem Tag Anzahl Hauptamtliche
Anzahl freiwillig
Engagierte
2019 22 446 62 688 3 638 39 122
2020 20 246 46 004 3 599 32 962
2021 24 409 46 196 3 969 29 523
18. Mussten MGH aufgrund der Pandemie dauerhaft schließen, wenn ja,
welche (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um dauerhafte
Schließungen von Mehrgenerationenhäusern zu verhindern?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Trotz teilweise langer Schließzeiten musste kein MGH den Betrieb vollständig
einstellen. Alle 2021 geförderten MGH werden auch 2022 über das
Bundesprogramm gefördert.
20. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Mehrgenerationenhäuser
durch Vereine, Verbände, Stiftungen oder Unternehmen mischfinanziert
werden und in welchem Umfang (bitte pro Mehrgenerationenhaus und in
Prozent im Verhältnis zur Bundesförderung aufschlüsseln)?
Es liegen keine auswertbaren Daten vor. Die Gesamtfinanzierung der MGH ist
lediglich auf Projektebene hinsichtlich der Förderfähigkeit des einzelnen
Fördervorhabens aus zuwendungsrechtlicher Sicht relevant. Es erfolgt keine
Erfassung der Daten zu statistischen Zwecken auf Programmebene. Hilfsweise ist
anliegend eine Auflistung der MGH nach der Rechtsform des Trägers nach
MGH in den Bundesländern und Landkreisen und kreisfreien Städten
beigefügt. Es wird auf die Anlage zu Frage 20 verwiesen. In allen Fällen wird die
Gemeinnützigkeit als Fördervoraussetzung erfüllt.*
21. Wie viele der Mehrgenerationenhäuser haben einen der großen
Wohlfahrtsverbände als Träger und/oder Kooperationspartner?
Von den 531 MGH haben 293 angegeben, in einem Spitzenverband der Freien
Wohlfahrtspflege organisiert zu sein, davon 36 in der Arbeiterwohlfahrt, 42 im
Deutschen Caritasverband, 23 im Deutschen Roten Kreuz, 71 in der Diakonie
Deutschland, 121 im Paritätischen Gesamtverband.
22. Welche Handlungsfelder bedienen die Mehrgenerationenhäuser (Alter
und Pflege, Integration und Bildung, haushaltsnahe Dienstleistungen,
freiwilliges Engagement, Selbsthilfe) nach Kenntnis der
Bundesregierung (bitte pro Haus aufschlüsseln)?
Folgende Handlungsfelder werden nach Kenntnis der Programmbegleitung von
den MGH bedient:
● Digitale Bildung,
● Ökologische Nachhaltigkeit,
● Partizipations- und Demokratieförderung,
● Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft,
● Jugendgerechte Gesellschaft,
● Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
● Vereinbarkeit von Familie und Pflege,
● Sonstige Beratung und Unterstützung von Familien,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
● Selbstbestimmtes Leben im Alter,
● Unterstützung für Pflegebedürftige,
● Generationenübergreifende Bildung,
● Generationenübergreifende Freizeitgestaltung (inkl. Sport- und
Bewegungsangebote),
● Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte,
● Inklusion, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit
Behinderung,
● Haushaltsnahe Dienstleistungen,
● Erhöhung der Arbeitsmarktnähe und Integration in Ausbildung und
Beschäftigung,
● Stärkung von freiwilligem Engagement,
● Verbesserung/Ergänzung der bestehenden Infrastruktur (Wohnraum,
Nahverkehr etc.).
Es wird auf die Anlage zu Frage 22 verwiesen. Diese enthält die
Aufschlüsselung pro MGH. Für jedes der 531 MGH ist dort abgebildet, welche
Handlungsfelder im Jahr 2021 umgesetzt wurden. Aufgrund der hohen Anzahl an MGH
und den teilweise langen Bezeichnungen der Handlungsfelder ist die
Darstellung der Aufschlüsselung pro Haus sehr umfangreich.*
23. Wie viele Anträge auf Förderung, die wegen fehlender
Kofinanzierungserklärungen abgelehnt werden mussten, gab es seit 2006 (bitte pro Jahr
und Bundesland auflisten)?
Es liegen keine Daten vor. Es werden keine Daten über Ablehnungsgründe von
Fördervorhaben erfasst. Den Förderprogrammen „Aktionsprogramm
Mehrgenerationenhäuser II“ (2012 bis 2014) und „Bundesprogramm
Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020)“ ging ein Interessenbekundungsverfahren voraus. Im
Rahmen dessen war bereits die Bereitschaft der Kommune nachzuweisen, das
Projekt im Falle der Aufnahme in das Förderprogramm mit einer
Kofinanzierung zu unterstützen. Interessenten, die keine kommunale Kofinanzierung in
Aussicht stellen konnten, wurden nicht zur Antragstellung in den
Förderprogrammen aufgefordert. Im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus.
Miteinander-Füreinander“ (2021 bis 2028) waren nur Anträge für die bereits im
vorherigen Programm geförderten Mehrgenerationenhäuser zulässig.
24. Wie sollen nach Ansicht der Bundesregierung die
Mehrgenerationenhäuser ihre Ausgaben in Bezug auf en gestiegenen administrativen Aufwand
und die Kostensteigerung, (z. B. für Mieten, Sachkosten, Personalkosten,
Energiekosten) begleichen?
Der Deutsche Bundestag hatte 2020 den Bundeszuschuss für die rund 530
MGH um 10 00 Euro pro Haus erhöht. Zusätzlich zur gleichbleibenden
Kofinanzierung durch die Kommune bzw. das Land oder den Landkreis in Höhe
von 10 000 Euro, erhalten die Häuser seitdem eine Zuwendung von 40 000
Euro pro Haus und können damit jeweils über eine Gesamtfördersumme von
50 000 Euro im Jahr verfügen. Es ist vorgesehen, die Höhe der Zuwendung
auch für die Folgejahre zu verstetigen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
25. Wie werden die Ziele des Bundesprogrammes, die Demokratieförderung,
Erweiterung digitaler Kompetenzen und ein stärkeres Engagement für
ökologische Nachhaltigkeit, in den MGH umgesetzt, und inwiefern ist
konkret zu diesen Zielen eine Evaluierung geplant?
MGH setzen am konkreten Bedarf vor Ort im Sozialraum und in Abstimmung
mit ihrer Standortkommune die Schwerpunkte, in denen sie aktiv sind.
Angaben aus dem MGH Monitoring 2021 zu den drei Handlungsfeldern:
Anzahl (Anteil) MGH Anzahl umgesetzter Angebote
Partizipations- und Demokratieförderung 279 (52,5 Prozent ) 777
Digitale Bildung 444 (83,6 Prozent ) 1 574
Ökologische Nachhaltigkeit 330 (62,1 Prozent ) 872
Diese Handlungsfelder werden entsprechend der Förderrichtlinien in den MGH
wie folgt umgesetzt:
Partizipations- und Demokratieförderung Das Handlungsfeld bezieht sich auf
Teilhabe im Sinne einer aktiven Mitgestaltung von Rahmenbedingungen in den
Kommunen. Mehrgenerationenhäuser haben ein großes Potential, die Bedarfe
von Bürgerinnen und Bürgern in ihrem Umfeld niedrigschwellig zu ermitteln
und diese zu kommunizieren. Die in diesem Handlungsfeld tätigen
Mehrgenerationenhäuser ermöglichen es den Menschen in ihrem Wirkungsgebiet, sich
aktiv in die (politische) Gestaltung ihres Umfeldes beziehungsweise ihrer
Kommune einzubringen. Dies erfolgt beispielsweise durch Formate wie offene
Gesprächsrunden und Foren, Runde Tische und Stadtteilkonferenzen.
Digitale Bildung Die Digitalisierung ist eine gesellschaftlich tiefgreifende
Entwicklung, auf die Mehrgenerationenhäuser in diesem Handlungsfeld reagieren.
Mit ihren Angeboten stärken sie digitale Kompetenzen und verbessern damit
die Teilhabechancen aller, insbesondere auch älterer Menschen, etwa durch
Kompetenzvermittlung im Bereich moderner Technik und Nutzung digitaler
Medien.
Ökologische Nachhaltigkeit In diesem Handlungsfeld tragen die
Mehrgenerationenhäuser zur ökologischen Nachhaltigkeit bei. Das zeigt sich einerseits durch
den sparsamen und nachhaltigen Umgang mit Ressourcen in den Häusern
selbst als auch durch gezielte Angebote wie Repair-Cafés, Upcycling-Projekte,
Tauschbörsen und Urban Gardening.
Die Bandbreite der Angebote ist groß und reicht von Angeboten der
Freizeitgestaltung über niedrigschwellige Bildungsangebote bis hin zu individuellen oder
gruppenbezogenen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Es wird auf die
Anlage zu Frage 22 verwiesen.*
Allein auf diese drei Handlungsfelder hin fokussiert ist keine gesonderte
Evaluierung geplant. Im Rahmen der begleitenden Programmevaluation wird
analysiert, welche Art von Angeboten in den einzelnen Handlungsfeldern jeweils
angeboten und neu entwickelt werden, wie sich das Angebot in den verschiedenen
Handlungsfeldern weiterentwickelt, wie die Angebote von Besucherinnen und
Besuchern der MGH angenommen werden und welchen Beitrag diese
Angebote zur Erreichung der übergreifenden Programmziele liefern. Siehe hierzu
https://www.mehrgenerationenhaeuser.de/fachinformationen/bundesprogramm-
2017-2020/evaluation „Evaluation im Programm Mehrgenerationenhaus 2017
bis 2020“.
Alle 531 im Bundesprogramm „Mehrgenerationenhaus. Miteinander –
Füreinander“ (2021 bis 2028) geförderten Mehrgenerationenhäuser waren 2021 erst-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
mals verpflichtet, zur Selbstreflexion geeignete Review-Verfahren
durchzuführen, anhand derer unter Beteiligung ihrer jeweiligen Standortkommune und
anderer Partner vor Ort die Umsetzung der im Vorläuferprogramm von den
Mehrgenerationenhäusern selbst entwickelten „Qualitätskriterien der
Mehrgenerationenhäuser für ihre Arbeit“ überprüft wurde. Hierbei wurden die
Mehrgenerationenhäuser unterstützt durch eine umfangreiche Handreichung mit
verschiedenen praxisorientierten Umsetzungsbeispielen, zahlreichen Materialien,
Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ), Checklisten zur Organisation,
Präsentationsfolien für die Review-Treffen mit den zu beteiligenden Akteuren und eine
Beratung durch das auch mit der Evaluation des Bundesprogramms beauftragte
Unternehmen. Dieses wird im Folgenden gemeinsam mit einer aus
interessierten Mitarbeitenden der Mehrgenerationenhäuser zusammengesetzten
Fachgruppe an der Weiterentwicklung der Qualitätskriterien und geeigneter Review-
Verfahren arbeiten und die Ergebnisse dieses Prozesses allen
Mehrgenerationenhäusern zur Verfügung stellen.
26. Wie viele der Angebote zum Schwerpunkt des Bundesprogramms
Mehrgenerationenhaus von 2017 bis 2020 „Integration von Menschen mit
Migrations- und Fluchtgeschichte“ werden weiterhin angeboten, und
warum wurde dieser Schwerpunkt, trotz großer Nachfrage, nicht mehr als
Schwerpunkt aufrechterhalten?
Im letzten Jahr des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus (2017 bis 2020)
wurden im Schwerpunkt „Integration von Menschen mit Migrations- und
Fluchtgeschichte“ 2 797 Angebote umgesetzt (2019 lag die Anzahl der
Angebote noch bei 3 469). Im ersten Jahr des Bundesprogramms
Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander 2021 wurden im gleichnamigen
Handlungsfeld 1 986 Angebote umgesetzt.
Übergeordnetes Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus (2017 bis
2020) war es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen
Wandel unter Einbindung der MGH bestmöglich zu gestalten (vgl. Förderrichtlinie
2017 bis 2020, S. 5). In der Förderrichtlinie wurden neben den
Querschnittszielen, die den konzeptionellen Rahmen für die Arbeit der MGH bilden, zwei
Schwerpunkte formuliert. Der Schwerpunkt „Gestaltung des Demografischen
Wandels“ war für alle MGH verpflichtend, d. h. sie mussten innerhalb des
Schwerpunktes Angebote umsetzen. Ein Großteil aller Angebote (2020 waren
es 86 Prozent = 17 449 Angebote von 21 150 Angeboten insgesamt) wurde im
Schwerpunkt „Gestaltung des Demografischen Wandels“ umgesetzt. Daneben
gab es den fakultativen Schwerpunkt „Integration von Menschen mit
Migrations- und Fluchtgeschichte“, den die MGH je nach Bedarf vor Ort
bedienen konnten. Auf den Schwerpunkt Integration entfielen 2020 13,8 Prozent
aller Angebote im Bundesprogramm. Es wird auf die Anlage zu Frage 26
verwiesen. Sie enthält in einer Grafik die wichtigsten Kennzahlen aus dem Monitoring
für 2020 und Zahlen aller 531 Mehrgenerationenhäuser im Überblick.*
Das Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander
(2021 bis 2028) ist Teil des gesamtdeutschen Fördersystems, mit dem der Bund
die wirtschaftliche Entwicklung und die Lebensbedingungen in
strukturschwachen Regionen langfristig und verlässlich unterstützen möchte. Die neue
inhaltliche Ausrichtung besteht darin, mithilfe der Mehrgenerationenhäuser gezielt
dazu beizutragen, Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für
alle in Deutschland lebenden Menschen und damit gleichwertige und bessere
Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
Vier Querschnittsaufgaben sind bei der Umsetzung des Bundesprogramms von
allen Mehrgenerationenhäusern zu berücksichtigen: Generationenübergreifende
Arbeit, Gesellschaftliche Teilhabe, Freiwilliges Engagement und
Sozialraumorientierung. Die Integration von Menschen mit Migrations- und
Fluchtgeschichte ist auf dieser Basis weiterhin eine wichtige Aufgabe. Die
Förderrichtlinie des aktuellen Bundesprogramms weist die Integration von Menschen mit
Migrations- und Fluchtgeschichte dementsprechend als eigenes Handlungsfeld
aus und betont damit die Relevanz dieses Themengebietes für die inhaltliche
Arbeit der MGH. Rund 80 Prozent der bundesweit 531 MGH sind in diesem
Bereich tätig und erbringen Angebote, die auf die jeweilige Bedarfslage vor Ort
angepasst sind. Wie das in der Praxis gelingt, zeigen die MGH aktuell bei der
Unterstützung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Durch die
Aktivierung der Nachbarschaft und mit zahlreichen freiwillig Engagierten haben die
MGH ad hoc, flexibel und kreativ mit einem vielfältigen
Unterstützungsangebot reagiert, dazu zählen u. a. Spendenaktionen und Benefizveranstaltungen,
Vermittlung von Privatunterkünften, Patenschaften und Dolmetschern,
Sprachkursen mit Kinderbetreuung und der Bereitstellung dezentraler Hilfsgüter-
Datenbanken für Geflüchtete. Das BMFSFJ unterstützt diese Vor-Ort-
Initiativen durch Vernetzung, Information und Bekanntmachung hilfreicher
Aktionen.
27. Welche Rolle sollen die MGH bei der Bekämpfung von Isolierung bzw.
Einsamkeit im Allgemeinen und insbesondere für Seniorinnen und
Senioren spielen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung konkret, und welche
Maßnahmen will sie hierbei unterstützen?
MGH bieten niederschwellige und offene Angebote, die auch von einsamen
Menschen ohne Stigmatisierung genutzt werden können. Mit solchen
Angeboten tragen Mehrgenerationenhäuser zur aktiven Alltagsgestaltung und
gesellschaftlichen Teilhabe bei und wirken so auch Einsamkeit entgegen. Der offene
Treff erweist sich u. a. als ein geeignetes Angebot, das alle MGH bieten.
Eine Online-Befragung der Mehrgenerationenhäuser zu speziell konzipierten
Maßnahmen und Angeboten gegen ungewollte Einsamkeit im
Erhebungszeitraum 18. Bis 29. Juni 2018 gibt einen Überblick zu Angeboten und
Maßnahmen, die in MGH umgesetzt werden. Besonders häufig richten sich die
Angebote an jüngere Senioren/-innen (65 bis 80 Jahre, 90 Prozent) und Hochaltrige
(älter als 80 Jahre, 85 Prozent). Auch Kinder und Jugendliche (11 bis 17 Jahre,
34 Prozent) und junge Erwachsene (18 bis 24 Jahre, 42 Prozent) sind in der
Zielgruppe der Angebote gegen Einsamkeit vertreten. Es wird auf die Anlage
zu Frage 27 verwiesen.*
Die Überwindung von Einsamkeit ist ein Auftrag an die Bundesregierung aus
dem Koalitionsvertrag der 20. Legislaturperiode. Schon im Koalitionsvertrag
der 19. Legislatur stand geschrieben, dass Strategien und Konzepte entwickelt
werden sollen, die Einsamkeit vorbeugen und Vereinsamung bekämpfen.
Einsamkeit hat unterschiedliche Seiten, eine soziale und eine gesundheitliche
Komponente. Die soziale Seite wird bereits seit 2019/2020 verstärkt am
BMFSFJ bearbeitet. Bisher zählen hierzu im Besonderen die vom BMFSFJ
konkret geförderten Maßnahmen gegen Einsamkeit und Isolation bei älteren
Menschen:
● Das Modellprojekt des Malteser Hilfsdienstes „Miteinander – Füreinander:
Kontakt und Gemeinschaft im Alter“ (2020 bis 2024) an rund 110 Standor-
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 20/1422 auf der Internetseite
des Deutschen Bundestages abrufbar.
ten zielt darauf besonders hochaltrige Seniorinnen und Senioren zu
erreichen.
www.malteser.de/miteinander-fuereinander;
● Das Bundesmodellprogramm „Stärkung der Teilhabe Älterer – Wege aus
der Einsamkeit und sozialen Isolation im Alter“ (2020 bis 2022) unterstützt
mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) 29 Projekte, die
ungewollter Einsamkeit entgegenwirken. Die Angebote richten sich vorrangig an
ältere Beschäftigte ab 60 Jahren, die aus dem Arbeitsleben ausscheiden.
Ziel ist es nicht nur, sozialer Vereinsamung vorzu-beugen, sondern auch die
finanzielle Absicherung im Alter zu stärken.
https://www.esf-regiestelle.de/
foerderperiode-2014-2020/staerkung-der-teilhabe-aelterer-wege-aus-der-ein
samkeit-und-sozialen-isolation-im-alter.html;
● Das ESF Plus-Programm „Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen
Einsamkeit und soziale Isolation“ startet ab Oktober 2022. Bis September
2027 sollen rund 80 Projekte mit sozial innovativen Angeboten gefördert
werden.
https://www.esf-regiestelle.de/foerderperiode-esf-plus-2021-2027/s
taerkung-der-teilhabe-aelterer-menschen-gegen-einsamkeit-und-soziale-isol
ation.html.
Ziel dieser Maßnahmen ist es auch, die Vernetzung vor Ort zwischen
Projektträgern in der Angebotslandschaft und der Kommune zu unterstützen. Dies soll
Modellprojekten helfen, sich nachhaltig zu verstetigen.
Ergänzt werden die Aktivitäten im Bereich Einsamkeit des BMFSFJ durch das
„Kompetenznetz Einsamkeit“ (KNE), welches öffentlichkeitswirksam am
10. Februar 2022 startete. Damit wird der Zielgruppenfokus geweitet, da das
Netzwerk Einsamkeit im gesamten Lebensverlauf, also für alle Altersgruppen
und in spezifischen Lebenslagen in den Blick nimmt. Durchgeführt vom
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e. V. wird das KNE zunächst bis Ende
2022 Faktoren der aktiven Vorbeugung und Bekämpfung von Einsamkeit
erforschen, Strategien gegen Einsamkeit weiterentwickeln sowie Wissen zum
Thema weiterverbreiten. Es ist ein offenes Netzwerk mit unterschiedlichen Arbeits-
und Austauschformaten. (siehe
www.kompetenznetz-einsamkeit.de).
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ISSN 0722-8333]