Aufklärung der Vorwürfe gegen eine Trainerin im Deutschen Turner-Bund
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. André Hahn, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Mit dem „SPIEGEL“-Artikel vom 27. November 2020 „Medaillen über Mädchen – Psychische Gewalt, Schmerzmittel, Essstörungen: Athletinnen erheben schwere Vorwürfe gegen die Trainerin Gabriele Frehse am Bundesstützpunkt in Chemnitz“ waren die Vorgänge im Deutschen Turner-Bund (DTB) keine interne Angelegenheit mehr, sondern auch ein Thema für die Sportpolitik im Deutschen Bundestag und im für den Spitzensport zuständigen Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI). Es folgten Hunderte Presseartikel, Fernseh- und Rundfunkberichte (auch im öffentlich-rechtlichen Fernsehfunk) bei voller Namensnennung der langjährig tätigen erfolgreichen Trainerin und unter Außerkraftsetzung der üblichen Unschuldsvermutung.
Umfassend befasste sich der Sportausschuss am 24. Februar 2021 in Anwesenheit mehrerer Sachverständiger (die betroffene Trainerin sowie Elternvertreter der in Chemnitz trainierenden Turnerinnen durften nicht teilnehmen) mit der Situation im Turnsport (siehe auch „Vorwürfe gegen Turntrainerin am Olympiastützpunkt Sachen“ unter www.bundestag.de/presse/hib/824404-824404 sowie in „Fall Frehse und die Folgen, nicht nur im Turnen“ in Sächsische Zeitung online vom 24. Februar 2021). Grundlage dafür war u. a. das vom DTB in Auftrag gegebene Gutachten, welches weder zu dem Zeitpunkt und auch nicht bis heute den Mitgliedern des Ausschusses sowie den betroffenen Personen vollständig zur Verfügung gestellt wurde (Ausschussdrucksache 19(5)299). Nach Informationen von Frau Frehse wurden ihr als betroffene Person lediglich 230 Seiten des Berichtes, davon 172 Seiten geschwärzt, zur Verfügung gestellt.
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/27177 erklärte das BMI u. a., dass es alle beteiligten Akteure um Stellungnahmen gebeten und umfassende Aufklärung gefordert habe. Auch könne die Bundesregierung die Gesamtergebnisse der Untersuchung der Kanzlei Rettenmaier nicht beurteilen. Zudem kündigte sie an, dass Verstöße gegen die Integrität und Gewaltfreiheit des Sports Konsequenzen hinsichtlich der Förderung durch den Bund haben kann.
Erklärungsbedürftig sind nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller die Gründe, die zur Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Chemnitz führten, mit dem die Kündigung gegen die auch mit Bundesmitteln finanzierte Trainerin Gabriele Frehse für unwirksam erklärt wurde (siehe „Die fragwürdige Rolle des Turner-Bundes“ in Sächsische Zeitung vom 8. Oktober 2021 und „Fall Frehse: OSP legt keine Berufung ein“ in Freie Presse vom 23. Oktober 2021).
Verbunden mit den Vorwürfen gegenüber der Trainerin Gabriele Frehse sind auch die Entwicklung und Perspektive des Bundesstützpunktes Chemnitz, die Abwanderung von Kaderathletinnen zu anderen Bundesstützpunkten und eine instabile, unzureichende Personalsituation in Chemnitz (siehe Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 32 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache 19/32373 sowie: „Warum nur eine deutsche Turnerin bei der WM startet“ in Sächsische Zeitung vom 14. Oktober 2021).
Am 14. Februar 2022 stellte der DTB der Presse bzw. der Öffentlichkeit zwei neue Bundestrainer vor. Einer davon, der 44-jährige Gerben Wiersma, ist künftig für das Frauenteam zuständig. Wiersma war vorher niederländischer Auswahltrainer, der wegen Vorwürfen wegen körperlichen und emotionalen Misshandlungen seiner Schützlinge im Frühjahr 2021 von seinem Amt zurücktrat. DTB-Präsident Alfons Hölzl erläuterte zu seiner Personalentscheidung: „Wir sind fest davon überzeugt, dass uns seine Erfahrung helfen wird, den richtigen, respektvollen Weg einzuschlagen und zugleich international erfolgreich zu sein.“ (Presseinformation des DTB vom 14. Februar 2022)
Im Jahr 2021 hatte der DTB das Projekt „Leistung mit Respekt“ ins Leben gerufen und hierzu im Februar 2022 ein Zwischenfazit gezogen. Bemerkenswert auch mit Blick auf die Vorgänge im niederländischen Turnverband ist, dass der DTB als Anstoß für dieses Projekt nicht Vorwürfe gegen mehrere Trainerinnen und Trainer benennt, sondern „aufgrund bekannt gewordener Vorwürfe gegenüber einer Trainerin …“ (gemeint ist hier nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ohne Zweifel Frau Frehse) aktiv wurde.
Die Pressemitteilung des DTB veranlasste Gabriele Frehse am 14. Februar 2022 zu einem Schreiben an das BMI, den Vorsitzenden des Sportausschusses des Bundestages sowie die Fragesteller, aus dem sich eine Reihe von Fragen ergeben.
Aus Sicht der Fragesteller fand gegen die Turntrainerin Gabriele Frehse eine nun schon über ein Jahr dauernde bespiellose Kampagne und Vorverurteilung in der Öffentlichkeit statt, bei der weder der DTB noch das für den Leistungssport zuständige BMI sich für eine sachgerechte Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe und den Schutz der betroffenen Person eingesetzt haben. Dies hat dem Ansehen des Sports und auch allen Bemühungen, Sportlerinnen und Sportler, vor allem Kinder und Jugendliche wirksam vor Gewalt im organisierten Sport zu schützen, schwer geschadet. Umso mehr sind umfassende Aufklärung, Analyse der zurückliegenden Abläufe und – sofern sich die Unhaltbarkeit der Vorwürfe gegen Gabriele Frehse bestätigen – deren Rehabilitation nötig. Die Antworten der Bundesregierung auf die nachfolgenden Fragen können hierzu einen Beitrag leisten.
Fragen und Antworten19
Welche Akteure hat das BMI um eine Stellungnahme zu den im Raum stehenden Vorwürfen am Olympiastützpunkt (OSP) Chemnitz gebeten, und von wem hat sie eine entsprechende Stellungnahme erhalten (siehe Antwort zu Frage 3 auf Bundestagsdrucksache 19/27177)?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat zu den Vorwürfen am Bundesstützpunkt (BSP) Turnen in Chemnitz mehrfach Stellungnahmen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), des Deutschen Turner-Bundes (DTB) und des Olympiastützpunkts (OSP) Sachsen angefordert und erhalten.
Inwieweit teilt die Bundesregierung das vom DTB gezogene Zwischenfazit zum Kultur- und Strukturwandel im DTB, und welche Schlussfolgerungen ergeben sich aus den vorgelegten Ergebnissen und Erkenntnissen für die Tätigkeit der Bundesregierung hinsichtlich der Förderung sowie der Arbeit mit den bei Bundeswehr und Bundespolizei beschäftigten Bundeskadern (Bericht des DTB vom 3. Februar 2022)?
Die Bundesregierung und die Bundeswehr begrüßen den durch den DTB mit dem Projekt „Leistung durch Respekt“ angestoßenen Kultur- und Strukturwandelprozess und stimmen diesem grundsätzlich zu. Das Zwischenfazit hat die Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Handlungsbedarfe für die Spitzensportförderung der Bundeswehr und der Bundespolizei ergeben sich aus dem Zwischenfazit des DTB nicht.
War die Berufung von Gerben Wiersma als Bundestrainer mit dem BMI abgestimmt, und wenn ja, inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung des DTB-Präsidenten Hölzl, dass Gerben Wiersma mit seinen Erfahrungen die geeignete Person für dieses Amt ist?
Hat sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das erweiterte Führungszeugnis von Gerben Wiersma vorlegen lassen, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die von der Bundesregierung geförderten Bundessportfachverbände entscheiden im Rahmen ihrer Autonomie eigenständig über die Besetzung von Stellen. Die Bundesregierung nimmt deshalb keine öffentliche Bewertung der Personalentscheidungen des DTB vor.
Kennt die Bundesregierung den Brief von Gabriele Frehse vom 14. Februar 2022, und welche Reaktionen gab es von ihr auf diesen Brief?
Gabriele Frehse übersandte den genannten Brief am 14. Februar 2022 zur Kenntnis an das BMI, welches diesen am 1. März 2022 beantwortet hat.
Inwieweit und seit wann hat die Bundesregierung Kenntnis von Vorwürfen von Turnerinnen und deren Eltern über psychischen und emotionalen Missbrauch von Trainern anderer Stützpunkte sowie einem nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erheblich belastenden Brief einer ehemaligen Nationalmannschaftsturnerin vom Bundesstützpunkt Stuttgart an die DTB-Führung (siehe Brief Gabriele Frehse vom 14. Februar 2022), und was hat sie diesbezüglich unternommen?
Die Bundesregierung hat lediglich Kenntnis über mögliches Fehlverhalten an zwei in einem Artikel des Magazins „DER SPIEGEL“ (52/2020, S. 108) genannten Standorten. Dabei handelt es sich um das Landesleistungszentrum Kunstturnen in Detmold und den ehemaligen BSP Gerätturnen weiblich in Bergisch-Gladbach. Dieser war bis zum 31. Dezember 2018 als BSP anerkannt und wurde nicht wieder vom DTB beantragt. Mit auslaufendem Status als BSP entfallen bundesseitige Fördermöglichkeiten. Damit liegt die Zuständigkeit für diese Standorte beim Land Nordrhein-Westfalen.
Der Bundesregierung ist der Brief einer ehemaligen Nationalmannschaftsturnerin am BSP Stuttgart an die Führung des DTB nicht bekannt.
Inwieweit waren die im Brief von Gabriele Frehse vom 14. Februar 2022 geschilderten Vorgänge zu den Vorwürfen gegen Gabriele Frehse im Oktober und November 2020 bekannt, und welche Position hat die Bundesregierung dazu?
Die in dem Brief geschilderten Vorgänge am BSP Turnen in Chemnitz waren der Bundesregierung weitestgehend bekannt. Die Bundesregierung äußert sich aufgrund des laufenden Berufungsverfahrens von Gabriele Frehse vor dem Landesarbeitsgericht nicht zu den geschilderten Vorgängen.
Ist der Bundesregierung bekannt, dass es seitens des DTB keine Gesprächsversuche gegeben haben soll, und wenn ja, welche Schlüsse bzw. Konsequenzen für ihr eigenes Handeln zieht sie daraus?
Anhand der Formulierung der Fragestellung ist unklar, welche Gesprächsversuche des DTB gemeint sind.
Die Bundesregierung hat davon Kenntnis, dass es von Seiten des DTB Gesprächsangebote an Gabriele Frehse wie auch an den Olympiastützpunkt Sachsen gegeben hat.
Wer hat seitens der Bundesregierung mit Gabriele Frehse zu den Vorwürfen gegen ihre Person gesprochen (bitte die Personen bzw. Funktionen, Datum, Gesprächsform und Ergebnisse nennen)?
Von Seiten der Bundesregierung hat die Abteilungsleiterin Sport des BMI am 26. April 2021 mit Gabriele Frehse telefoniert. Zu den Inhalten wurde Vertraulichkeit zugesagt.
Hat die Bundesregierung ebenso wie das DTB-Präsidium das im Januar 2021 erschienene Gutachten über die Untersuchung der gegen Gabriele Frehse gerichteten Vorwürfe erhalten? Wenn ja, wann, und von wem sowie in welcher Form (im Original oder geschwärzt)?
Der Bundesregierung liegt dieses Gutachten nicht vor.
Welche Schlüsse bzw. Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass dieses Gutachten Gabriele Frehse und dem Arbeitgeber (OSP Sachsen) nur als überwiegend geschwärztes Exemplar zur Verfügung gestellt wurde?
Nach Kenntnis der Bundesregierung hat der Hessische Datenschutzbeauftragte zur Wahrung von Persönlichkeitsrechten lediglich der Übersendung des überwiegend geschwärzten Exemplars des Gutachtens zugestimmt. Die im Rahmen des arbeitsrechtlichen Verfahrens vorgenommenen rechtlichen Einschätzungen Dritter werden von der Bundesregierung nicht bewertet.
Kennt die Bundesregierung das vom OSP Sachsen in Auftrag gegebene Gutachten von Prof. Dr. Udo Rudolph, in dem Verfahrensfehler bei der Durchführung der Anhörung von Gabriele Frehse durch die Rechtsanwaltskanzlei Rettenmaier festgestellt wurde (siehe auch „Das Chemnitzer Dilemma“ in Tageszeitung „neues deutschland“ vom 27./28. März 2021), und wenn nein, gab es Bemühungen, dieses Gutachten einzusehen?
Das Gutachten von Prof. Dr. Udo Rudolph ist der Bundesregierung bekannt und liegt dem BMI vor.
Welche Förderungen erhielt der DTB in den Jahren 2018 bis 2022 vom Bund, welche Förderungen der Olympiastützpunkt Sachsen sowie die für das Geräteturnen weiblich zuständigen Bundesstützpunkte Chemnitz, Mannheim und Stuttgart (bitte detailliert nennen und nach Jahren, bei 2022 laut aktueller Planung, aufschlüsseln)?
Die Höhe der Bundesförderung des DTB betrug für das Jahr 2018 etwa 2,54 Mio. Euro, für das Jahr 2019 ca. 3,07 Mio. Euro, für das Jahr 2020 etwa 2,28 Mio. Euro und für das Jahr 2021 ca. 3,57 Mio. Euro. Für das Jahr 2022 wurde dem DTB ein Betrag von etwa 2,90 Mio. Euro in Aussicht gestellt.
Die für die Olympiastützpunkte in Sachsen sowie die für BSP Gerätturnen bewilligten Förderungen der Jahre 2018 bis 2022 können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
- 2018 2019 2020 2021 2022 (Teilbewilligung) in Euro
- OSP Chemnitz/Dresden Betrieb und Betreuung 1 930 873,00 - - - -
- Projekte 0,00 - - - -
- Häuser der Athleten 20 000,00 - - - -
- Trainermischfinanzierung 470 700,00 - - - -
- OSP Leipzig Betrieb und Betreuung 1 141 095,74 - - - -
- Projekte 0,00 - - - -
- Häuser der Athleten 1 932,80 - - - -
- Trainermischfinanzierung 156 991,13 - - - -
- OSP Sachsen (seit 2019 aus Fusionierung OSP Chemnitz/Dresden und OSP Leipzig) Betrieb und Betreuung 1 764 109,00 1 637 595,40 1 650 797,00 775 429,00
- Projekte 0,00 0,00 0,00 64 000,00
- Häuser der Athleten 0,00 0,00 0,00 0,00
- Trainermischfinanzierung 689 957,00 652 335,00 614 753,39 282 915,00
- Trainingsstättenförderung* BSP Chemnitz gesamt 69 000,00 106 000,00 58 833,00 118 255,00 -
- keine Differenzierung möglich 69 000,00 - - - -
- weiblich - 52 000,00 34 500,00 43 645,00 -
- männlich - 54 000,00 24 333,00 74 610,00 -
- 2018 2019 2020 2021 2022 (Teilbewilligung) in Euro
- BSP Stuttgart 24 000,00 70 000,00 70 000,00 87 270,00 -
- keine Differenzierung möglich 24 000,00 70 000,00 70 000,00 87 270,00 -
- weiblich - - - - -
- männlich - - - - -
- BSP Mannheim - 17 000,00 17 000,00 22 435,00
- keine Differenzierung möglich - - - - -
- weiblich - 17 000,00 17 000,00 22 435,00 -
- männlich - - - - -
- Bau OSP Chemnitz/Dresden 0 0 0 0 0
- OSP Leipzig 0 0 0 0 0
- OSP Sachsen 0 0 0 0 0
- BSP Chemnitz (Kunstturnen – ohne Differenzierung nach männlich/ weiblich) 180 980,00 410 756,00 308 264,00 0 100 000,00
- BSP Stuttgart 0 0 0 0 0
- BSP Mannheim 0 0 0 0 0
- * Bei den BSP, an denen Frauen und Männer die Trainingsstätten nutzen, bezieht sich die Förderung immer auf die Nutzung durch beide Geschlechter. Eine Differenzierung nach Geschlechtern ist in diesen Fällen nicht möglich.
Die dargestellten Förderungen im Stützpunktsystem werden im investiven Sportstättenbau als einzelprojektbezogene Förderung und im konsumtiven Bereich als jährlich neu festzulegende Projektförderungen gewährt. Aufgrund der noch bestehenden vorläufigen Haushaltsführung zum Bundeshaushalt 2022 wurden zur Aufrechterhaltung des Betriebs bisher nur vorläufige Teilbewilligungen für die Förderbereiche OSP und die Trainermischfinanzierung (TMF) bewilligt. Eine abschließende Aussage zu den im Jahr 2022 vorgesehenen Gesamtfördersummen ist aktuell noch nicht möglich.
Inwieweit sind aus Sicht der Bundesregierung die Vorkommnisse am OSP Chemnitz inzwischen umfassend bzw. abschließend aufgeklärt, die sachgerechten Schlussfolgerungen gezogen und erforderliche Maßnahmen ergriffen worden (siehe Antworten zu den Fragen 8 und 9 auf Bundestagsdrucksache 19/27177)?
Nach Ansicht der Bundesregierung sind die Vorkommnisse am BSP Chemnitz nicht abschließend aufgeklärt, insbesondere vor dem Hintergrund des laufenden Berufungsverfahrens vor dem Landesarbeitsgericht.
Die Initiierung des Kultur- und Strukturwandelprozesses „Leistung mit Respekt“ durch den DTB begrüßt die Bundesregierung ausdrücklich (vgl. Antwort zu Frage 2).
Wie hat sich seit 2018 die Zahl der Kaderathletinnen im Bereich Geräteturnen weiblich entwickelt (bitte nach Jahren, Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1 und der Zuordnung zu den einzelnen Bundesstützpunkten aufschlüsseln)?
An den drei BSP für Gerätturnen weiblich trainierte in den Jahren ab 2018 folgende Anzahl Athletinnen (Olympiakader/OK, Perspektivkader/PK und Nachwuchskader/NK 1):
- BSP Kader 2018 2019 2020 2021 2022
- Stuttgart OK 3 4 3 2 1
- PK 4 4 4 5 1
- NK1 1 2 2 3 5
- Chemnitz OK 2 2 2 2 0
- PK 2 7 6 6 6
- NK1 4 1 2 3 5
- Mannheim OK 0 1 0 0 0
- PK 4 3 1 1 4
- NK1 0 1 4 4 3
Wie viele Trainerinnen- und Trainerstellen stehen in den drei BSP Gerätturnen weiblich zur Verfügung, und wie sind sie derzeit besetzt?
An den drei BSP für Gerätturnen weiblich werden folgende Funktionen (zumindest anteilig) bundesgefördert (an den Stützpunkten sind daneben weitere Trainerinnen und Trainer tätig, die anders finanziert werden – z. T. durch das jeweilige Land, den DTB selbst oder ortsansässige Vereine):
- BSP Stuttgart: zwei Stützpunkttrainerinnen bzw. -trainer, zwei OSP-Trainerinnen bzw. -Trainer
- BSP Chemnitz: eine/einen OSP-Trainerin bzw. -Trainer
- BSP Mannheim: eine/einen Stützpunkttrainerin bzw. -trainer, eine/einen OSP-Trainerin bzw. -Trainer
Alle genannten Stellen sind besetzt, mit Ausnahme der OSP-Stelle am BSP Chemnitz.
Inwieweit haben die Vorwürfe gegen Frau Frehse und diesbezügliche Aktivitäten des OSP Sachsen sowie des BSP Chemnitz Auswirkungen auf den Umfang finanzieller Leistungen seitens des Bundes?
Für die Entscheidung der Förderkommission über die Bundesförderung des DTB für den Zyklus 2022 bis 2024 waren die Vorkommnisse am BSP Chemnitz ohne Auswirkung. In Bezug auf die Förderung des OSP Sachsen gab es ebenfalls keine Veränderungen aufgrund der Vorkommnisse.
Hat das BMI im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Integrität und Gewaltfreiheit des Sports bei Spitzensportverbänden oder anderen Zuwendungsempfängern hinsichtlich ihrer Fördermaßnahmen Konsequenzen gezogen, und wenn ja, bei welchen (siehe die Antwort zu den Fragen 5a bis 5c auf Bundestagsdrucksache 19/27177; bitte die jeweiligen Zuwendungsempfänger, die Gründe für entsprechende Maßnahmen des BMI, die konkreten Maßnahmen auch mit Datum und finanziellem Umfang benennen)?
Durch das BMI werden bei Verstößen gegen die Integrität und Gewaltfreiheit des Sports mögliche Auswirkungen im Einzelfall geprüft, in diesem Zusammenhang wurden bisher noch keine Konsequenzen im Hinblick auf Fördermaßnahmen der Zuwendungsempfänger gezogen.
Hat die Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und/oder dem DTB gefordert, dass der OSP Sachsen gegen das Urteil des Arbeitsgerichtes Chemnitz vom Oktober 2021 (mit dem Gabriele Frehse freigesprochen wurde, wieder eingestellt und das Turnhallenverbot aufgehoben werden musste) in Berufung gehen soll, und wenn ja, in welcher Weise, und mit welcher Begründung?
Die Bundesregierung hat weder gegenüber dem DOSB noch gegenüber dem DTB Entsprechendes gefordert. Dem OSP Sachsen als Arbeitgeber obliegen alle Entscheidungen in diesem Prozess.