[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/1234 –
Islamisten in Deutschland im vierten Quartal 2021
1. Wie viele extremistisch-islamistisch geprägte Personen hielten sich nach
Kenntnis der Bundesregierung zum Ende des vierten Quartals 2021 in
Deutschland auf (bitte nach Anzahl und ggf. jeweiliger Organisation
aufschlüsseln sowie notfalls auf das zuletzt vorliegende Datenmaterial
abstellen)?
Das Personenpotenzial Islamismus/islamistischer Terrorismus umfasst derzeit
28 290 Personen; das islamistisch-terroristische Personenpotenzial beläuft sich
auf rund 1 940 Personen.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung
gelangt, dass die weitere Beantwortung zu dieser Frage aus Gründen des
Staatswohls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht weiter offen erfolgen kann.
Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sowie
Einzelheiten zur nachrichtendienstlichen Erkenntnislage sind im Hinblick auf die
künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags besonders schutzwürdig.
Innerhalb des Verfassungsschutzverbundes werden Anhängerzahlen einmal jährlich
aggregiert und zwischen dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und
allen Landesämtern für Verfassungsschutz abgestimmt. Die Veröffentlichung der
abgestimmten Zahlen erfolgt im Verfassungsschutzbericht. Vorab
veröffentlichte Zahlenwerte sind nicht final abgestimmt. Eine Veröffentlichung von
Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer Schwächung der den
deutschen Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf
Aufklärungsschwerpunkte zu.
Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der
VSA mit dem VS-Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und
werden dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.*
* Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten
eingesehen werden.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1572
20. Wahlperiode 28.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
27. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie viele der
extremistisch-islamistisch geprägten Personen in Frage 1 keine deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen, oder kann sie dazu entsprechende
Einschätzungen abgeben?
Von den rund 1 940 Personen des islamistisch-terroristischen
Personenpotenzials besitzen etwa 870 Personen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.
Hinsichtlich des in der Antwort zu Frage 1 genannten islamistischen
Gesamtpersonenpotenzials von 28 290 kann eine Antwort zu der Frage wegen des
unzumutbaren Aufwandes, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht
erfolgen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt,
dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der
Zumutbarkeit steht, siehe Urteil des BVerfG vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11,
Rn. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung
verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Die
Klärung der Frage würde die Sichtung eines immensen Aktenbestandes im
Bereich der Abteilung Islamismus und islamistischer Terrorismus des BfV
erforderlich machen. Eine inhaltliche Auswertung der Dokumente ist händisch
vorzunehmen. Die in elektronisch geführten Akten enthaltenen Dokumente
müssten zunächst einzeln gesichtet werden, da eine Abfrage mittels einzelner
Suchbegriffe keine vollständige Übersicht ermöglichen würde. Der mit der
händischen Suche verbundene Aufwand würde die Ressourcen in der Abteilung 6 für
mehrere Monate vollständig beanspruchen und ihre Arbeit zum Erliegen
bringen. Eine Teilantwort kommt vorliegend nicht in Betracht, da auch diese den
dargestellten Aufwand erfordert.
3. Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur derzeitigen
Entwicklung des Gefährdungspotenzials der Salafistenszene und diesbezüglichen
islamistischen Aktivitäten treffen?
Die salafistische Szene in Deutschland ist im Wesentlichen durch dieselben
Strukturen und Einflussfaktoren bestimmt wie in den Vorjahren.
Anders als in den Jahren zuvor ist die Gesamtzahl der Personen im Bereich
Salafismus erstmals rückläufig. Ursachen sind unter anderem die (sicherheits-)
behördlichen Maßnahmen der vergangenen Jahre – wie Vereinsverbote oder
Haftstrafen gegen Szeneangehörige – sowie insbesondere der Niedergang des
Islamischen Staats (IS).
Der Konflikt in Syrien und im Irak war lange ein verbindendes Thema der
salafistischen Szene in Deutschland. Mit dem Bedeutungsverlust des IS hat die
Szene einen gemeinsamen ideologischen Referenzrahmen eingebüßt.
Des Weiteren sind die „klassischen“ Rekrutierungsinstrumente wie
Islamseminare und Koranverteilungen rückläufig. Die salafistischen
Missionierungsaktivitäten wurden durch die Coronapandemie gebremst und haben sich noch
weiter in den privaten Bereich verlagert.
Die Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus ist weiterhin hoch.
4. Wie viele Personen werden insgesamt von den deutschen Polizei- und
Sicherheitsbehörden jeweils als islamistische Gefährder und relevante
Personen aus dem islamistisch-terroristischen Spektrum zum Ende des
vierten Quartals 2021 (Ende 2021) eingestuft, und aus welchen Gründen
haben sich diese Zahlen im Vergleich zum dritten Quartal 2021 verändert?
Zum Ende des vierten Quartals 2021 waren im Phänomenbereich der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) – religiöse Ideologie – 551 Personen als
Gefährder und 526 Personen als Relevante Personen eingestuft (Stand: 3. Januar
2022). Die Zahlen befinden sich auf dem gleichen Niveau wie zum Ende des
dritten Quartals 2021 (554 Gefährder/526 Relevante Personen).
5. Wie viele islamistische Gefährder und relevante Personen aus dem
islamistisch-terroristischen Spektrum hielten sich jeweils zum Ende des
vierten Quartals 2021 in Deutschland auf?
Zum Ende des vierten Quartals 2021 hielten sich 328 Gefährder und 468
Relevante Personen aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten
Kriminalität (PMK) – religiöse Ideologie – in Deutschland auf.
a) Wie viele dieser Personen, die sich in Deutschland aufhalten, besitzen
keine deutsche Staatsangehörigkeit (bitte nach Staatsangehörigkeiten
sowie jeweils nach Gefährdern und relevanten Personen wie in der
Antwort zu Frage 4a auf Bundestagsdrucksache 19/32229
aufschlüsseln)?
Zum Ende des vierten Quartals 2021 hielten sich 143 Gefährder und 182
Relevante Personen aus dem Phänomenbereich der PMK – religiöse Ideologie – in
Deutschland auf, die weder eine deutsche noch eine deutsche und eine weitere
Staatsangehörigkeit (doppelte/mehrfache Staatsangehörigkeit) aufweisen.
Diese verteilten sich wie folgt:
Nationalität Gefährder Relevante Personen
Ägyptisch 0 1
Afghanisch 1 8
Algerisch 4 3
Aserbaidschanisch 0 2
Belgisch 0 1
Bosnisch-Herzegowinisch 0 4
Bosnisch-Herzegowinisch-
Niederländisch 0 1
Britisch 0 1
Französisch 0 2
Georgisch 1 0
Griechisch 1 0
Guineisch 0 1
Indisch 0 1
Irakisch 15 7
Iranisch 1 0
Israelisch 0 1
Italienisch 0 3
Italienisch-Serbisch 0 1
Jordanisch 3 1
Jugoslawisch 0 1
Kamerunisch 1 0
Nationalität Gefährder Relevante Personen
Kosovarisch 1 5
Kosovarisch-Serbisch 0 1
Kroatisch 0 1
Libanesisch 1 0
Libanesisch-Syrisch 0 1
Libysch 1 0
Marokkanisch 2 4
Mazedonisch 1 1
Montenegrinisch 0 1
Montenegrinisch-Serbisch 0 1
Nigrisch 0 1
Pakistanisch 1 1
Russisch 11 28
Serbisch 1 4
Serbisch-Kosovarisch 1 0
Serbisch-Montenegrinisch 0 2
Somalisch 0 1
Spanisch 1 0
Staatenlos 1 1
Sudanesisch 1 0
Syrisch 63 47
Syrisch-Irakisch 1 0
Tadschikisch 7 7
Tunesisch 5 4
Türkisch 10 31
Ungeklärt 7 1
b) Wie viele der in Frage 5 erfragten Gefährder und relevanten Personen
haben bereits einen Antrag auf Asyl in Deutschland gestellt (bitte in
der Aufschlüsselung zwischen Gefährdern und relevanten Personen
differenzieren)?
Aktuell sind im Phänomenbereich des Islamismus 429 Personen als Gefährder
oder Relevante Person eingestuft (Stand: 31. Dezember 2021), die keine
deutsche Staatsangehörigkeit haben. Von diesen weisen 244 einen Asylbezug auf.
Das heißt, sie haben zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit einen Asylantrag
gestellt. Mit den zur Verfügung stehenden Daten lässt sich nicht abbilden, ob
sich die Einstufung dieser Personen im Laufe der Zeit geändert hat. Daher kann
nur eine Aussage hinsichtlich des Ist-Standes zum Asylbezug der gesamten
Personengruppe getroffen werden. Eine Aufschlüsselung zwischen Gefährdern
und Relevanten Personen ist daher nicht möglich.
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu deutschen
islamistischen Gefährdern und relevanten Personen im Hinblick auf ihren
Migrationshintergrund bezüglich des erfragten Zeitraums (bitte
zahlenmäßig zwischen Gefährdern und relevanten Personen aufschlüsseln)?
Ein gegebenenfalls vorliegender Migrationshintergrund einer Person wird
statistisch nicht nachgehalten. Insofern liegen der Bundesregierung zu der
Fragestellung keine belastbaren Erkenntnisse vor.
d) Wie viele der in Frage 5 erfragten Gefährder und relevanten Personen
befanden sich jeweils zum Ende des vierten Quartals 2021 in Haft,
Abschiebehaft oder unterliegen anderweitigen Freiheitsentziehungen
bzw. Freiheitsbeschränkungen (bitte aufschlüsseln und nach deutschen
und nichtdeutschen Personenkreisen differenzieren)?
Zum Ende des vierten Quartals 2021 befanden sich nach Erkenntnissen der
Bundesregierung insgesamt 98 Gefährder und 25 Relevante Personen aus dem
Phänomenbereich der PMK – religiöse Ideologie – in Deutschland in Haft.
Aus diesem Personenkreis besitzen 30 Gefährder und 2 Relevante Personen
ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit, 16 Gefährder und 5 Relevante
Personen die deutsche und eine weitere Staatsangehörigkeit und 52 Gefährder
und 8 Relevante Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Zur Art der Haft bzw. Freiheitsentziehung/-beschränkung werden im
Bundeskriminalamt (BKA) keine Statistiken geführt.
e) Wie viele islamistische Gefährder und relevante Personen aus dem
islamistisch-terroristischen Spektrum wurden jeweils im vierten
Quartal 2021 in welche Staaten abgeschoben (bitte aufschlüsseln und auch
nach deren Staatsangehörigkeit differenzieren)?
Im vierten Quartal 2021 wurde im Rahmen der in der Arbeitsgruppe Status
bearbeiteten Fälle der Aufenthalt von 13 Personen aus dem islamistischen
Spektrum beendet. Davon waren 4 Personen als Gefährder und 3 Personen als
Relevante Person eingestuft.
Im Detail stellt sich die Situation wie folgt dar:
Gefährder
Art der Aufenthaltsbeendigung Zielland Staatsangehörigkeit
Abschiebung DZATUR
DZA
TUR
Dublin Überstellung ITALVA
DZA
RUS
Relevante Personen
Art der Aufenthaltsbeendigung Zielland Staatsangehörigkeit
Abschiebung IRQ (2)RUS
IRQ (2)
RUS
Nicht eingestufte Personen
Art der Aufenthaltsbeendigung Zielland Staatsangehörigkeit
Abschiebung
KAZ
JOR (2)
RUS (2)
KAZ
JOR (2)
RUS (2)
Kontrollierte freiwillige Ausreise DZA DZA
f) Wie viele noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen islamistische
Gefährder und relevante Personen gab es insgesamt jeweils zum Ende
des dritten Quartals 2021 und Ende des vierten Quartals 2021, und wie
viele dieser Personen befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung im Inland?
Das BKA erhebt die offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter jeweils
zum 31. März und 30. September eines jeden Jahres in Form einer statistischen
Auswertung. Zum Ende des vierten Quartals 2021 wurden keine Zahlen
erhoben und es kann daher keine Beauskunftung erfolgen.
Zum Ende des dritten Quartals 2021 (Stichtag: 30. September 2021) bestanden
zu 132 Personen, die im Phänomenbereich der PMK – religiöse Ideologie – als
Gefährder eingestuft waren, insgesamt 150 offene Haftbefehle (in Einzelfällen
liegen zu einer Person mehrere Haftbefehle auf Grund verschiedener Delikte
vor).
Zudem lagen zu 19 Personen, die im Phänomenbereich der PMK – religiöse
Ideologie – als Relevante Person eingestuft waren, insgesamt 22 offene
Haftbefehle vor.
Diese Haftbefehle beziehen sich ausschließlich auf Personen, die sich nach
derzeitigem Kenntnisstand an bekannten oder unbekannten Orten im Ausland
aufhalten. Es existieren keine offenen Haftbefehle zu Gefährdern und Relevanten
Personen mit freiem Aufenthalt im Inland.
6. Wie hoch ist das Personenpotenzial in Deutschland hinsichtlich der
verbotenen terroristischen Vereinigung Hisbollah zum Ende des vierten
Quartals 2021?
Das Personenpotenzial der terroristischen Vereinigung „Hizb Allah“, gegen die
ein Betätigungsverbot erlassen wurde, beläuft sich zum Ende des vierten
Quartals 2021 im niedrigen vierstelligen Bereich.
7. Wie viele Personen sind im vierten Quartal 2021 „islamistisch motiviert“
in Richtung Libyen, Syrien, Irak und der Türkei ausgereist (bitte nach
jeweiligem Endzielstaat, angeschlossener islamistischer Organisation,
Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse zu einer Person vor, die im vierten
Quartal 2021 in Richtung Syrien/Irak im Sinne der Fragestellung ausgereist ist.
Bei der Person handelt es sich um eine 31-jährige bosnisch-herzegowinische
Staatsangehörige. Die Person soll sich in der von der terroristischen
Vereinigung HAI‘AT TAHRIR AL-SHAM (HTS) kontrollierten Region Idlib/Syrien
aufhalten.
8. Wie viele deutsche Staatsangehörige, die einen Bezug zum
islamistischen Terrorismus aufweisen, befanden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Ende des vierten Quartals 2021 im Ausland in Haft (bitte
nach Staat, angeschlossener islamistischer Organisation, Geschlecht,
Alter und weiteren Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)?
Zum Ende des vierten Quartals 2021 befanden sich nach hier vorliegenden
Erkenntnissen 68 Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, von denen 27
Personen neben der deutschen noch eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen
(doppelte/mehrfache Staatsangehörigkeit), welche eine Zugehörigkeit oder
einen Bezug zum sogenannten IS oder einer anderen islamistisch-terroristischen
Organisation aufweisen, im Ausland in Haft. Von den 68 Personen waren
57 Personen (29 weiblich, 28 männlich) in Syrien und elf Personen (sieben
weiblich, vier männlich) im Irak oder in der Türkei inhaftiert.
9. Wie viele Islamisten sind im vierten Quartal 2021 wieder nach
Deutschland aus welchen Staaten zurückgekehrt (bitte auch nach angeschlossener
islamistischer Organisation, Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeiten
aufschlüsseln)?
Im vierten Quartal 2021 kehrten neun Frauen (und deren Kinder) mit Bezügen
zum sogenannten IS im Rahmen staatlich organisierter Rückführungen aus
Syrien und dem Irak nach Deutschland zurück. Bei den Frauen handelt es sich um
● eine 36-jährige deutsch-türkische Staatsangehörige (Rückholung aus dem
Irak),
● eine 36-jährige deutsche Staatsangehörige (Rückholung aus Syrien),
● eine 32-jährige deutsche Staatsangehörige (Rückholung aus Syrien),
● eine 35-jährige deutsch-marokkanische Staatsangehörige (Rückholung aus
Syrien),
● eine 37-jährige deutsche Staatsangehörige (Rückholung aus Syrien),
● eine 33-jährige deutsche Staatsangehörige (Rückholung aus Syrien),
● eine 33-jährige deutsch-afghanische Staatsangehörige (Rückholung aus
Syrien),
● eine 30-jährige deutsche Staatsangehörige (Rückholung aus Syrien) sowie
● eine 35-jährige deutsche Staatsangehörige (Rückholung aus Syrien).
10. Wie viele Terrorzellen bzw. Netzwerke in Deutschland, die islamistisch
motivierte Anschläge geplant und vorbereitet haben, sind im vierten
Quartal 2021 von deutschen Behörden zerschlagen worden (bitte nach
Organisation, Personenzahl und geplantem Vorhaben aufschlüsseln)?
Im vierten Quartal 2021 wurden keine islamistisch motivierten Anschläge im
Sinne der Anfrage verhindert.
Ergänzend auf die Antwort zu Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion der
AfD auf Bundestagsdrucksache 20/213 wird darauf hingewiesen, dass
inzwischen ein Sachverhalt als islamistisch motivierter (verhinderter) Anschlag
eingestuft wurde. Hierbei handelt es sich um die Festnahme eines
deutschmarokkanischen Tatverdächtigen aus der radikal-islamistischen Szene am
26. August 2021 in Hamburg bei dem Versuch des Erwerbs einer Handgranate
sowie einer halbautomatischen Kurzwaffe.
11. Wie hoch stufen die Polizei- und Sicherheitsbehörden des Bundes die
Gefahr eines islamistischen Terroranschlags zum Ende des vierten
Quartals 2021 ein, und mit welcher diesbezüglichen Entwicklungstendenz für
das Jahr 2022 ist nach derzeitigem Wissensstand zu rechnen?
Die Bedrohungslage für Deutschland befindet sich unverändert auf einem
hohen Niveau. Deutschland steht weiterhin im unmittelbaren Zielspektrum von
internationalen terroristischen Organisationen, allen voran des sogenannten IS.
Mit einer anhaltend hohen Gefahr jihadistisch motivierter Gewalttaten ist
weiterhin zu rechnen. Dass die Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus
in allen europäischen Staaten weiter fortbesteht, haben die Anschläge im
zweiten Halbjahr 2020 u. a. in Dresden/Deutschland, in Frankreich sowie in
Österreich gezeigt. Im Vordergrund steht vor allem das Risiko von jihadistisch
inspirierten Einzeltäteranschlägen. Komplexe und langfristig geplante Anschläge
können auch weiterhin nicht ausgeschlossen werden.
12. Wie viele Sachverhalte sind im Hinblick auf islamistisch motivierten
Terrorismus bzw. Extremismus im Gemeinsamen
Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) im vierten Quartal 2021 und Gesamtjahr 2021
behandelt worden?
Das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) ist als
Kommunikationsplattform für unterschiedliche Arbeitsgruppen konzipiert. In diesen
Arbeitsgruppen können Informationen zu Personen, Gruppierungen,
Exekutivmaßnahmen oder sonstigen relevanten Sachverhalten unter den Teilnehmern
ausgetauscht werden.
Eine Information kann hier sowohl mehrere Personen betreffen als auch
mehrere Sachverhalte behandeln. Aus diesem Grund ist eine statistische Auskunft zu
im GTAZ behandelten (Einzel-)Sachverhalten nicht möglich.
13. Wie viele Ermittlungsverfahren mit Bezug zum islamistischen
Terrorismus hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im vierten
Quartal 2021 und im Gesamtjahr 2021 nach Kenntnis der
Bundesregierung eingeleitet (bitte nach Tatvorwurf, Anzahl der Beschuldigten im
Verfahren, Geschlecht, Staatsangehörigkeit des Beschuldigten, Status des
Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)?
Im vierten Quartal 2021 (Einleitungsdatum: 1. Oktober bis 31. Dezember 2021)
hat der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof im Rahmen seiner
Strafverfolgungszuständigkeit 62 Ermittlungsverfahren gegen 70 namentlich
bekannte Beschuldigte sowie gegen zwei namentlich unbekannte Beschuldigte
mit Bezug zum islamistischen Terrorismus eingeleitet. Die Tatvorwürfe gegen
die 72 Beschuldigten (einschließlich der namentlich unbekannten
Beschuldigten) verteilen sich wie folgt:
§ 89a StGB1) 1
§§ 129a, 129b StGB 44
§§ 129a, 129b, 89a StGB 1
§§ 129a, 129b, 89c StGB 7
§§ 129a, 129b, 211, 212 StGB 1
§§ 129a, 129b StGB, § 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a AWG2) 2
§§ 129a, 129b, 89a, 89c StGB, § 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a AWG 2
§§ 129a, 129b, 89c StGB, § 18 Absatz 1 Nummer 1 littera a AWG 2
§§ 129a, 129b StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 6 KrWaffKontrG3) 3
§ 89a StGB, § 22a Absatz 1 Nummer 2 KrWaffKontrG, § 52 WaffG4) 1
§§ 129a, 129b StGB, § 7 Absatz 1 VStGB5) 1
§§ 129a, 129b, 223, 224 StGB, § 7 Absatz 1 VStGB, § 8 Absatz 1 VStGB 1
§§ 129a, 129b StGB, § 8 Absatz 1 VStGB 3
§ 7 Absatz 1 VStGB §§ 9, 10 VStGB, § 232 Absatz 3 Nummer 1 StGB 1
§ 8 Absatz 1 VStGB 2
Gesamt 72
1) Strafgesetzbuch
2) Außenwirtschaftsgesetz
3) Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
4) Waffengesetz
5) Völkerstrafgesetzbuch
60 der namentlich bekannten Beschuldigten sind männlich, zehn sind weiblich.
Die Staatsangehörigkeit der 70 namentlich bekannten Beschuldigten verteilt
sich wie folgt: afghanisch (20), algerisch (1), deutsch (9), deutsch und algerisch
(1), deutsch und irakisch (2), deutsch und jordanisch (1), deutsch und
marokkanisch (1), deutsch und somalisch (1), deutsch und syrisch (1), deutsch und
tunesisch (1), deutsch und türkisch (1), finnisch (1), libanesisch (2), pakistanisch
(1), russisch (2), serbisch (2), somalisch (3), syrisch (15), tadschikisch (1),
türkisch (4).
Von den im vierten Quartal 2021 insgesamt 62 eingeleiteten
Ermittlungsverfahren wurden 31 gemäß § 142a Absatz 2 Nummer 2 des
Gerichtsverfassungsgesetzes zur weiteren Führung an eine Landesstaatsanwaltschaft abgegeben. 17
Ermittlungsverfahren wurden eingestellt. 14 Ermittlungsverfahren werden
durch den Generalbundesanwalt weitergeführt.
Die entsprechenden Zahlen für das Gesamtjahr 2021 ergeben sich aus der
Addition der mitgeteilten Quartalszahlen zu den Voranfragen (vgl. Antworten der
Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf
Bundestagsdrucksachen 19/30299, 19/32229 und 20/213).
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]