Steuerpolitische Maßnahmen während der Legislatur
der Abgeordneten Christian Görke, Dr. Gesine Lötzsch, Klaus Ernst, Susanne Hennig-Wellsow, Jan Korte, Caren Lay, Ralph Lenkert, Christian Leye, Thomas Lutze, Pascal Meiser, Victor Perli, Bernd Riexinger, Alexander Ulrich, Dr. Sahra Wagenknecht, Janine Wissler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Corona-Krise hat die Wirtschaft auch im Jahr 2021 ausgebremst, das Konsumverhalten beeinflusst und Einkommensströme von Haushalten und Unternehmen beeinflusst. Daraus ergeben sich Fragen hinsichtlich der kommenden Steuerpolitik der Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Plant die Bundesregierung Steuererhöhungen zum Ausgleich der Mindereinnahmen, falls der Solidaritätszuschlag durch verfassungsrechtliche Vorgaben entfällt; wenn ja, welche Maßnahmen bei welchen Steuerarten hält die Bundesregierung für geeignet zum Ausgleich der Mindereinnahmen (bitte begründen)?
Welche Verteilungswirkung entsteht nach Ansicht der Bundesregierung, wenn der Solidaritätszuschlag ersatzlos wegfällt?
Plant die Bundesregierung eine Anpassung der Höhe des Zinssatzes für die Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen, wenn ja, ab wann, in welcher Höhe, und mit welchen Einnahmeverlusten rechnet sie dadurch pro Jahr (bitte nach Steuergläubigern differenzieren)?
Mit welcher Verteilungswirkung rechnet die Bundesregierung durch die Anpassung der Höhe des Zinssatzes für die Verzinsung von Steuerforderungen und Steuererstattungen?
Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung durch die Absenkung bzw. Aussetzung der Vorabpauschale des Investionsteuergesetzes?
Mit welchen jährlichen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung durch die Anhebung des Sparer-Pauschbetrags von 801 bzw. 1 602 Euro auf 1 000 bzw. 2 000 Euro (bitte nach Steuergläubigern differenzieren)?
Plant die Bundesregierung weitere Anhebungen des Sparer-Pauschbetrags in den kommenden Jahren?
Wie schätzt die Bundesregierung die Verteilungswirkung der Anhebung des Sparer-Pauschbetrags ein?
Plant die Bundesregierung, die Wirkung der kalten Progression für jedes Jahr in den kommenden vier Jahren auszugleichen?
Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Bundesregierung durch ein Superabschreibungsprogramm (bitte nach Steuergläubigern differenzieren)?
Wie schätzt die Bundesregierung die Verteilungswirkung eines Superabschreibungsprogramms ein?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung (bitte begründen)?
In welcher Höhe plant sie dabei jährliche Mindereinnahmen ein (bitte nach Steuergläubigern differenzieren), und welche Verteilungswirkungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mitarbeiterkapitalbeteiligung attraktiver zu machen?
In welcher Höhe plant sie dabei jährliche Mindereinnahmen ein (bitte nach Steuergläubigern differenzieren), und welche Verteilungswirkungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um steuerliche Schlupflöcher beim Immobilienerwerb von Konzernen zu schließen (bitte begründen)?
In welcher Höhe plant sie dabei jährliche Mindereinnahmen ein (bitte nach Steuergläubigern differenzieren), und welche Verteilungswirkungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus?
Welche jährlichen Mindereinnahmen ergeben sich nach Schätzung der Bundesregierung aus der laut Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP geplanten Anhebung des Ausbildungsfreibetrags von 924 Euro auf 1 200 Euro (bitte nach Steuergläubigern differenzieren)?
Welche Verteilungswirkungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus der Anhebung?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die partnerschaftliche Betreuung der Kinder nach der Trennung der Eltern im Steuerrecht besser zu berücksichtigen (bitte begründen und nach Steuergläubigern differenzieren), und welche Verteilungswirkungen ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung daraus?
Welche Maßnahmen erwägt die Bundesregierung, um die laut Koalitionsvertrag geplante Ergänzung der Zinsschranke durch eine Zinshöhenschranke vorzunehmen (bitte begründen)?