[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Petr Bystron,
Dr. Alexander Gauland, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/1383 –
Das Engagement der Bundesregierung in der Sahelzone für die geopolitischen
und wirtschaftlichen Interessen Frankreichs
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Das deutsche
Engagement in Mali“ auf Bundestagsdrucksache 20/867 haben sich einige
Nachfragen sowie zusätzliche Fragen zu einem größeren Themenkomplex
ergeben.
Am 10. Juni 2021 verkündete der französische Staatspräsident Emmanuel
Macron aufgrund des immer stärker geführten Widerstandskampfes der
malischen Bevölkerung das vorläufige Ende des unilateralen Militäreinsatzes
„Barkhane“ in den ehemaligen französischen Kolonien der G-5-Sahelstaaten
Burkina Faso, Tschad, Mali, Mauretanien und Niger (vgl.
https://www.faz.net/
aktuell/politik/ausland/rueckzug-aus-mali-frankreich-stoppt-operation-barkhan
e-17383308.html). „Barkhane“ sei trotz der Tötung mehrerer angeblicher
Dschihadisten und des Einsatzes von Kampfjets wie Hubschraubern
„weitgehend erfolglos“ geblieben (
https://www.nzz.ch/international/frankreich-kuendi
gt-abzug-aus-mali-an-ld.1670277 sowie
https://www.deutschlandfunkkul-
tur.de/auslandseinsaetze-in-mali-zeugnis-eines-scheiterns-100.html). Zum Juni
2022 soll parallel zu „Barkhane“ auch die rund 800 Mann starke
Spezialkräfteoperation „Takuba“ unter französischer Führung und Beteiligung mehrerer
europäischer Staaten beendet werden (vgl.
https://www.auswaertiges-amt.de/d
e/newsroom/frieden-sicherheit-sahel-westafrika/2512170).
Die französischen Streitkräfte sollen jedoch keineswegs vollständig aus der
Sahelzone zurückgezogen, sondern lediglich in die noch relativ sicheren
Nachbarstaaten am Golf von Guinea und in Westafrika (z. B. Niger)
verschoben werden (vgl.
https://www.welt.de/politik/ausland/plus236949683/Einsatz-
in-Mali-Europa-geht-die-Terroristen-bleiben.html). Auch im Nachbarland
Burkina Faso verhärtet sich der Widerstandskampf der einheimischen
Bevölkerung gegen die französische Militärpräsenz, zuletzt in Form eines
gewaltsamen Regierungswechsels am 24. Januar 2022 (vgl.
https://www.un.org/depts/g
erman/sr/presseerk/sc14790.pdf). Aufgrund dieser strukturellen Instabilität in
einigen Sahelstaaten nach fast zehn Jahren „Stabilisierungsmission“ steht nun
die Fortsetzung der UN-Mission MINUSMA sowie die Ausbildungsmission
EUTM Mali der Europäischen Union nach Ansicht der Fragesteller
berechtigterweise zur Diskussion.
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1797
20. Wahlperiode 09.05.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. Mai 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Im Rahmen von MINUSMA und EUTM Mali sind auch in der benachbarten
Republik Niger französische Soldaten sowie Einsatzkräfte der Bundeswehr
stationiert; in der Hauptstadt Niamey unterhalten Bundeswehrsoldaten einen
Lufttransportstützpunkt (vgl.
https://www.bundeswehr.de/de/einsaetze-bundes
wehr/mali-einsaetze/minusma-bundeswehr-un-einsatz-mali/lufttransportstuetz
punkt-niger-minusma-einsatz-5225052).
In den Jahren 2014 und 2020 belegte Niger den letzten Rang (187 von 187
bzw. 189 von 189) im sog. Human Development Index (vgl.
https://www.aus
waertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niger-node/steckbrief/226370),
obwohl das Land reich an Bodenschätzen ist. Im nördlich gelegenen Tim-
Mersoi-Becken nahe der Städte Arlit und Akokan befinden sich große
Vorkommen an Uranerz, die seit 1971 von einer Reihe französischer
Staatskonzerne und Unternehmen ausgebeutet werden (vgl.
https://www.spiegel.de/wiss
enschaft/mensch/uranfoerderung-in-niger-der-gelbe-fluch-a-686763.html).
Niger zählte 2020 mit rund 3 000 Tonnen zu den sechs größten Uran-
Fördernationen der Welt (
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/13486/umfrag
e/produktion-von-uran-nach-laendern-weltweit/); Frankreich, nach den USA
der zweitgrößte Verbraucher von Uran (vgl.
https://www.world-nuclear.org/inf
ormation-library/facts-and-figures/world-nuclear-power-reactors-and-uraniu
m-requireme.aspx), bezieht laut Expertenschätzungen rund ein Viertel seines
für die heimischen Atomkraftwerke benötigten Urans aus dem Niger, um den
Energiebedarf seiner heimischen Atomkraftwerke zu decken (vgl.
https://ww
w.spiegel.de/wirtschaft/soziales/deutsche-atomkraftwerke-bundesregierung-ve
rschleiert-herkunft-von-uran-a-771997.html). Der Kampf um den Brennstoff
schüre Aufstände gegen die Regierung, schrieb „SPIEGEL“-Online bereits in
einem Artikel des Jahres 2010 (vgl.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mens
ch/uranfoerderung-in-niger-der-gelbe-fluch-a-686763.html). Rund 250
Kilometer südlich der Uranerz-Minen liegt die nigrische Stadt Agadez, in der seit
2016 ein Standort im Rahmen der EU Capacity Building Mission in Niger
(EUCAP Sahel Niger) aufgebaut wurde. EUCAP Sahel Niger soll laut
Angaben der Bundesregierung „durch Beratung und Ausbildung zum Aufbau der
nigrischen Sicherheitskräfte (Polizei, Nationalgarde, Gendarmerie) beitragen
und diese zur effektiven Bekämpfung von Organisierter Kriminalität und
Terrorismus befähigen (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/europ
a/aussenpolitik/eucap-sahel-niger/249560). Einen wichtigen Beitrag leistet die
Mission bei der Ausbildung von mobilen Grenzschutzeinheiten“ (ebd.).
Zudem sind deutsche Kampfschwimmer (Spezialkräfteverband) seit 2018 im
Rahmen der Mission EUTM Mali in Niger stationiert, um die Ausbildung des
nigrischen Partnerverbandes in der Wüstenregion Tillia an der Grenze zu Mali
vorzunehmen (vgl.
https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/schwerpunkte/spe
zialkraefte-bundeswehr/mitten-in-der-wueste-5221104 sowie
https://www.nd
r.de/nachrichten/schleswig-holstein/Kampfschwimmer-aus-Eckernfoerde-im-
Wuestensand-,kampfschwimmer182.html).
Auf der Webseite des Auswärtigen Amts zum politischen Portrait über Niger
heißt es: „Frankreich, China, die Türkei und Marokko haben
Wirtschaftsinteressen. Neben mehreren EU-Mitgliedstaaten engagieren sich auch die USA im
Sicherheitsbereich“ (
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laende
r/niger-node/portrait/226404).
Angaben der Bundesregierung zufolge betrug die deutsch-nigrische technische
und finanzielle Entwicklungszusammenarbeit seit 1962 knapp 1 Mrd. Euro
(
https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/niger-node/bilater
ale-beziehungen/226374), wobei die Schwerpunkte in der „Dezentralisierung
und gute[r] Regierungsführung“ sowie in der „Produktive[n] Landwirtschaft
und Ernährungssicherung“ lägen (ebd.). Die EU sei der bedeutendste „Geber“
für Niger, Niger umgekehrt größter Empfänger von EU-Entwicklungsgeldern
und Förderung aus dem Treuhandfonds der EU für Afrika (vgl. ebd.). Erst
kürzlich hat der zuständige EU-Kommissar Janez Lenarčič im Rahmen seines
Besuchs in Niger einen Betrag von 43 Mio. Euro aus EU-Mitteln versprochen
(vgl. IAP-Courier vom 3. März 2022).
1. Mit wie vielen Soldaten wird Frankreich nach Kenntnis der
Bundesregierung an welchen Standorten auch weiterhin im Rahmen welcher
Missionen seinen Einfluss in der Sahelzone sichern?
Frankreich plant derzeit die Ausrichtung seines zukünftigen Engagements in
der Sahelzone in Abstimmung mit den Partnerländern und anknüpfend an
bestehende Stationierungsabkommen. Weitergehende Einzelheiten im Sinne der
Fragestellung sind der Bundesregierung nicht bekannt.
2. Setzte oder setzt die französische Regierung in ihren unterschiedlichen
Militärmissionen in Mali und Niger nach Kenntnis der Bundesregierung
französische Söldner bzw. bewaffnete Kämpfer der französischen
Fremdenlegion ein (vgl.
https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Mali-E
insatz-Fremdenlegionaer-mit-Totenkopfmaske-sorgt-fuer-heftige-Diskus
sionen-id23644411.html), und wenn ja, wie hoch schätzt die
Bundesregierung den Anteil deutscher Legionäre in den Einheiten ein?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
3. Plant die Bundesregierung eine verstärkte Präsenz der Bundeswehr in
Niger, wenn ja, bitte ausführen, wenn nein, bitte begründen?
Die Bundesregierung prüft derzeit das mögliche Folgeengagement der
Bundeswehr im Rahmen der bis zum 31. Mai 2022 gültigen Bundestagsmandate
EUTM Mali sowie MINUSMA und wird den Deutschen Bundestag mit den
jeweiligen Anträgen der Bundesregierung befassen. Die Bundesregierung strebt
an, den Spezialkräfteeinsatz GAZELLE zur Unterstützung nigrischer
Spezialkräfte wie geplant bis Jahresende 2022 fortzuführen und die nigrischen
Streitkräfte auch künftig zu unterstützen. Das weitere Engagement in Niger wird
derzeit gemeinsam mit den zuständigen nigrischen Stellen geprüft.
4. Hat die französische Regierung der Bundesregierung Zugeständnisse für
eine weitere militärische Beteiligung der Bundeswehr in der Sahelzone
gemacht, und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung engagiert sich in der Sahelzone militärisch im Rahmen
der Vereinten Nationen sowie der Europäischen Union auf Grundlage von
Mandaten des Deutschen Bundestages.
5. Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung der unilaterale Abzug
französischer Soldaten eng mit den Partnern abgestimmt, und wenn ja,
inwieweit?
Wann und in welchem Rahmen ist die Bundesregierung erstmals von der
französischen Regierung über den unilateralen Abzug informiert
worden?
Die Bundesregierung sowie weitere Partnerländer wurden von Frankreich im
Rahmen einer engen Abstimmung vorab über den geplanten französischen
Truppenabzug unterrichtet. Unmittelbar vor Veröffentlichung der gemeinsamen
Erklärung vom 17. Februar 2022 bestätigte die französische Regierung
abschließend, die Missionen BARKHANE und TAKUBA aus Mali abzuziehen.
6. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Blauhelmsoldaten von MINUSMA auf die Unterstützung der bewaffneten französischen
Soldaten der Operation Barkhane und anderer Spezialeinsatzkräfte
angewiesen?
Französische Kräfte der Operation BARKHANE leisten keine unmittelbare
Unterstützung für MINUSMA-Operationen, können aber auf Antrag der
Vereinten Nationen in Notlagen MINUSMA unterstützen. Zudem erhöht die
französische Präsenz im Raum den Verfolgungsdruck auf die dort operierenden
bewaffneten Gruppierungen und hemmt deren Aktivitäten.
7. Wie äußerte sich nach Kenntnis der Bundesregierung konkret die
„umfangreiche Ausstattung“ (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5
auf Bundestagsdrucksache 20/867) des Partnerverbandes der
Spezialkräfteausbildungsmission in Tillia (Niger) seit August 2021 (bitte
ausführen)?
a) Wie viele Spezialkräfte wurden ausgebildet?
b) Wurde militärische Ausrüstung bereitgestellt?
c) Wo wurde ausgebildet?
d) Für welche konkreten Einsätze in welchen Gebieten sind diese
Spezialkräfte vorgesehen?
Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet.
Die Befähigung in Form von Ausbildung und Beratung betrifft ein
Spezialkräftebataillon von etwa 500 Soldaten. Ausbildungsort ist derzeit Standort des
Partnerverbands in Tillia, in den Jahren 2018 bis 2020 fand diese Ausbildung in
Tahoua statt. Die Einheiten des Partnerverbands werden im Einklang mit
nigrischen Einsatzgrundsätzen für Spezialkräfte in Niger eingesetzt. Dem
Partnerverband wurde militärische Ausstattung zur Verfügung gestellt.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Personenpotenzial
bewaffneter islamistischer Widerstandsgruppen in Niger seit dem Jahr
2010 entwickelt?
Die Antwort auf die Frage kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung von Teilen
der Antwort auf die Frage als Verschlusssache (VS) mit dem
Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick
auf das Staatswohl erforderlich. Nach der Verschlusssachenanweisung (VSA)
sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen
der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein
können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort
der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu der
Erkenntnislage des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis
nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche
Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen
Verschlechterung der dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden
Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die
wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für
die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese
Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“* eingestuft und
dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antworten sind im
Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
Darüber hinaus kann die Antwort auf die Frage nicht offen oder in der
Einstufung „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ erfolgen. Die Einstufung von Teilen
der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS –
Vertraulich“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich.
Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des
Innern und für Heimat zum materiellen und organisatorischen Schutz von
Verschlusssachen (Verschlusssachenanweisung, VSA) sind Informationen, deren
Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik
Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend
einzustufen.
Eine offene oder „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Beantwortung
von Teilen der Frage könnte dazu führen, dass die Beziehungen des
Bundesnachrichtendienstes (BND) zu ausländischen Nachrichtendiensten
beeinträchtigt werden. Es wäre damit zu rechnen, dass Nachrichtendienste der betroffenen
Staaten den Bundesnachrichtendienst nicht mehr als verlässlichen bzw.
vertrauenswürdigen Partner ansehen würden, wenn eine Stellungnahme des
Bundesnachrichtendienstes zu den Informations- bzw. Auskunftsersuchen öffentlich
würde. Da der Bundesnachrichtendienst für seine Arbeit und
Aufgabenerfüllung auf den Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten
angewiesen ist, könnte er seine gesetzlichen Aufgaben nach § 1 Absatz 2 des
BND-Gesetzes (BNDG) zum Schutz der äußeren und inneren Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland nicht mehr bzw. nur noch eingeschränkt erfüllen.
Ein Bekanntwerden von Einzelheiten der Antwort ließe zudem einem nicht
eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland
Rückschlüsse auf die Aufklärungspunkte des Bundesnachrichtendienstes zu. Dies
kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des
Bundesnachrichtendienstes und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
schädlich sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Vertraulich“
eingestuft und der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages gesondert
übermittelt.*
9. Wie haben sich die Zahl der terroristischen Anschläge, die islamistischen
Widerstandsgruppen zuzurechnen sind, und die Intensität der Anschläge
in Niger nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010
entwickelt?
Den Erkenntnissen der Bundesregierung zufolge ist seit dem Jahr 2010 ein
Anstieg der Zahl von Anschlägen mit mutmaßlich terroristischem Hintergrund in
Niger zu verzeichnen.
10. Wie viele zivile Opfer hat der sog. Kampf gegen den Terrorismus in
Niger in den vergangenen zehn Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung
gefordert?
Belastbare Informationen, die eine Differenzierung im Sinne der Fragestellung
ermöglichen, liegen der Bundesregierung nicht vor.
* Das Auswärtige Amt hat Teile der Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle
des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche)
über Proteste oder Demonstrationen der nigrischen Zivilgesellschaft
gegen die Präsenz französischer oder ausländischer Streitkräfte im
Allgemeinen (vgl.
https://taz.de/Gewalt-bei-Protesten-in-Niger/!5815696/),
und wenn ja, wie haben sich diese Demonstrationen nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2020 entwickelt (bitte Orte mit angeben)?
In der nigrischen Hauptstadt Niamey kam es in den letzten 24 Monaten
wiederholt zu Ankündigungen von Protesten durch zivilgesellschaftliche
Organisationen und Studierende. Neben Forderungen, die sich gegen die nigrische
Regierungspolitik richteten, sollte auch teilweise gegen die Präsenz vor allem
französischer Streitkräfte protestiert werden. Am 27. November 2021 wurde im ca.
150 km von Niamey entfernten Téra ein Konvoi der französischen Streitkräfte
durch Demonstranten zeitweilig an der Weiterfahrt gehindert.
Im Zeitraum seit dem Jahr 2020 lässt sich kein klarer Trend hinsichtlich einer
Entwicklung von Demonstrationen und Protesten gegen die Präsenz
französischer beziehungsweise westlicher Streitkräfte erkennen.
12. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Ressentiments gegen das
deutsche Engagement in Niger entstanden oder gewachsen (bitte begründen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung bestehen keine Ressentiments in Niger
gegen das dortige deutsche Engagement. Mit Blick auf das sicherheitspolitische
Engagement schätzt die nigrische Regierung die Zusammenarbeit mit der
Bundeswehr im Rahmen der EUTM Mali unterstellten Spezialkräfteausbildung
GAZELLE.
13. Sind der Bundesregierung deutsche zivile Organisationen, die seit 2013
in Mali tätig sind, bekannt, und wenn ja, welche?
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind folgende deutsche zivile
Organisationen seit 2013 in Mali tätig: Arche Nova, ADRA Deutschland, Deutsche
Welthungerhilfe, Deutscher Caritasverband, Friedrich-Ebert-Stiftung, Help e. V.,
Max-Planck-Stiftung für Internationalen Frieden und Rechtsstaatlichkeit,
Media in Cooperation and Transition gGmbH, Plan International Deutschland e. V.
Da keine Registrierungspflicht besteht, muss die Auflistung nicht
vollvollständig sein.
14. In welcher Höhe hat die Republik Niger in den vergangenen zehn Jahren
finanzielle Unterstützung durch die Bundesregierung erhalten (bitte nach
Jahr und Ressort aufschlüsseln)?
Finanzielle Unterstützung im Rahmen von Programmen und Projekten erfolgte
durch das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium der Verteidigung
(BMVg) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ). Diese Angaben umfassen auch Mittel der humanitären
Hilfe, die grundsätzlich über internationale humanitäre Hilfsorganisationen
umgesetzt werden. Einzelheiten sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen:
Unterstützung der Ressorts in Euro
Jahr AA BMVg BMZ
2013 827.308 0 16.015.610
2014 3.006.048 0 57.227.756
2015 2.421.981 0 20.698.380
Unterstützung der Ressorts in Euro
Jahr AA BMVg BMZ
2016 14.811.081 0 17.592.472
2017 5.700.581 12.832.915 179.074.948
2018 10.560.481 9.751.648 60.287.121
2019 9.282.293 29.441.243 105.984.674
2020 12.666.678 29.047.117 87.812.496
2021 34.068.460 17.575.230 207.773.093
15. In welcher Höhe hat die Republik Niger nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren finanzielle Unterstützung durch die
französische Regierung erhalten (bitte nach Jahr und Ressort, sofern dies
der Bundesregierung im Rahmen gemeinsamer deutsch-französischer
Kabinett- und Arbeitssitzungen möglich ist, aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass sich der parlamentarische
Informationsanspruch nur auf Gegenstände erstreckt, die einen Bezug zum
Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem Deutschen Bundestag haben
und die in der Zuständigkeit der Bundesregierung liegen. Darüber hinaus sind
gemeinsame deutsch-französische Kabinetts- und Arbeitssitzungen vertraulich.
16. In welcher Höhe hat die Republik Niger nach Kenntnis der
Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren finanzielle Unterstützung durch die
Europäische Union erhalten (bitte nach Jahr, Ressort und
Mittelverwendung aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung melden unter anderem die Mitgliedstaaten
des Development Assistance Committee (DAC), der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die Europäische
Union ihre öffentliche Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) jährlich
an die OECD. Die OECD veröffentlicht die Daten in der OECD-Datenbank,
siehe
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCode=TABLE2A#. Über diese
öffentlich zugänglichen Quellen hinausgehende Informationen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
17. Welchen Anteil am Staatshaushalt der Republik Niger entfallen nach
Kenntnis der Bundesregierung auf Zahlungen der sog. Entwicklungshilfe
ausländischer Staaten, und welche Staaten sind nach Kenntnis der
Bundesregierung die fünf größten Finanziers (bitte mit Höhe der
Zahlungen für die vergangenen zehn Jahre auflisten)?
Der monetäre Anteil der Entwicklungszusammenarbeit am nigrischen
Staatshaushalt ist der Bundesregierung nicht bekannt. 2019 betrug der Anteil der
öffentlichen Mittel für Entwicklungszusammenarbeit (ODA) am
Bruttonationaleinkommen Nigers 11,7 Prozent (
https://stats.oecd.org/Index.aspx?DataSetCod
e=TABLE2A#). Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen, die
von der OECD berechneten Anteile einzelner Geber an den ODA für die
Republik Niger sind ebenfalls in der OECD-Datenbank abrufbar.
18. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die ausländischen
Direktinvestitionen in Niger seit 2013 entwickelt (bitte nach den fünf
größten Ländern auflisten)?
Gemäß den Daten der Weltbank (
https://databank.worldbank.org/reports.aspx?s
ource=2&type=metadata&series=BN.KLT.DINV.CD) entwickelten sich die
ausländischen Direktinvestitionen in Niger wie folgt (gerundet, in Mio. US-
Dollar):
2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020
619 734 495 261 310 427 685 346
Weitergehende Aufschlüsselungen im Sinne der Fragestellung sind der
Bundesregierung nicht möglich.
19. Wie hat sich die Stellung der Republik Niger im sog. HDI-Ranking in
den Jahren seit Beginn der deutschen Entwicklungshilfe für Niger
entwickelt (sofern nur eingeschränkt Daten zur Verfügung stehen, bitte nur für
die letzten zehn Jahre aufführen), und welche Schlussfolgerungen für ihr
eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dieser Entwicklung?
Der Human Development Index (HDI) für Niger hat sich seit Beginn der
Ermittlung wie folgt entwickelt:
Jahr 1990 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
HDI-
Wert 0,220 0,338 0,350 0,357 0,365 0,372 0,378 0,386 0,391 0,394
Der in 29 Jahren um knapp 80 Prozent angestiegene Wert belegt stetige
Fortschritte trotz des hohen Bevölkerungswachstums. Das Engagement auch der
Bundesregierung trägt hierzu bei und wird deshalb fortgeführt.
20. Inwieweit ist es nach Ansicht der Bundesregierung ein Erfolg bzw.
Misserfolg, wenn Niger nach rund 70 Jahren seit Beginn der deutschen
Entwicklungshilfe im Jahr 2020 weiterhin den letzten Rang im sog. HDI-
Ranking einnimmt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die deutlichen Verbesserungen bei der gesundheitlichen Versorgung und der
Selbstversorgung mit Lebensmitteln sind ein großer Erfolg der gemeinsamen
Anstrengungen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in den 62 Jahren seit
der Staatsgründung die Bevölkerung Nigers von 3,4 Millionen auf 25,1
Millionen anwuchs (
https://population.un.org/wpp/DataQuery/). Trotz der
Anstrengungen des nigrischen Staates und der Unterstützung zahlreicher ausländischer
Geber bremst unter anderem dieses enorme und anhaltende
Bevölkerungswachstum jedoch den angestrebten Anstieg des HDI-Werts.
21. Äußert sich nach Ansicht der Bundesregierung das Druckmittel der
Entwicklungshilfe (sog. soft power) auch darin, „gute Regierungsführung“
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) im Interesse der ausländischen
Mächte in Niger umzusetzen?
Die Bundesregierung setzt ihre Entwicklungszusammenarbeit in Niger nicht im
Interesse dritter Staaten um.
22. Welche wirtschaftlichen Interessen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung
a) Frankreich,
b) China,
c) die Türkei,
d) Marokko
an Niger (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte ausführen)?
Über öffentlich verfügbare Quellen hinausgehende Informationen im Sinne der
Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.
23. Verfolgt Deutschland bzw. die Bundesregierung wirtschaftliche
Interessen in der Republik Niger?
Das bilaterale Handelsvolumen zwischen Deutschland und Niger betrug 2020
61,2 Mio. Euro, davon 0,6 Mio. Euro deutsche Einfuhren aus Niger und
60,6 Mio. Euro deutsche Ausfuhren nach Niger. Bei den deutschen Ausfuhren
handelt es sich in erster Linie um Maschinen, Fahrzeugteile und Elektronik.
24. Auf welche Weise engagieren sich nach Kenntnis der Bundesregierung
die USA im Sicherheitsbereich in Niger (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller; bitte ausführen)?
Nach öffentlichen Angaben der US-Regierung sind mehrere Hundert US-
amerikanische Sicherheitskräfte in Niger eingesetzt, die nigrische Sicherheitskräfte
im Antiterrorkampf ausbilden und beraten sowie Aufklärung betreiben. Die
USA unterstützen Niger zudem mit Rüstungslieferungen. Daneben erfolgt
Unterstützung beim Fähigkeitsaufbau für militärische Ausbildung,
friedenserhaltende Einsätze und bei der Sicherheitssektorreform wie auch bei Reformen im
Justizsystem. Die USA unterstützen zudem die französische Mission BARK-
HANE logistisch und mit Aufklärung.
25. Hat Frankreich nach Ansicht der Bundesregierung politischen,
wirtschaftlichen oder militärischen Einfluss in der Zone des Sahel (bitte
begründen)?
Frankreich engagiert sich im Sahel mittels verschiedener
Kooperationsinstrumente auf Basis bilateraler Vereinbarungen. Aufgrund seiner Historie hat
Frankreich zu den Sahelstaaten vielfältige und enge Beziehungen in vielen
Bereichen.
26. Hat Russland nach Ansicht der Bundesregierung politischen,
wirtschaftlichen oder militärischen Einfluss in der Zone des Sahel (bitte
begründen)?
Russland versucht sich in der Sahelzone verstärkt als Partner zur Verbesserung
der Sicherheitslage darzustellen und auf diese Weise Einfluss zu gewinnen,
u. a. durch die Präsenz russischer Sicherheitskräfte in Mali. Nach Einschätzung
der Bundesregierung bleibt der russische Einfluss vor allem auf den
Sicherheitsbereich begrenzt. Dies liegt insbesondere am geringen wirtschaftlichen
Austausch Russlands mit den Staaten der Region sowie dem nicht erkennbaren
Engagement bei der Bewältigung der sozioökonomischen Herausforderungen
der Region, z. B. durch Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit.
27. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung in den internationalen
Beziehungen oder in der Außenpolitik eines Staates sog. geopolitische
Einflusssphären, und wenn ja, in welchem Verhältnis stehen sie zu einer
regelbasierten Außenpolitik?
Das Völkerrecht sieht sogenannte Einflusssphären nicht vor. Der in der Charta
der Vereinten Nationen verankerte Grundsatz der souveränen Gleichheit aller
Staaten sowie Systeme kooperativer Sicherheit, wie die Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), widersprechen diesem
Konzept sogar ausdrücklich. Die Bundesregierung stellt sich deshalb mit ihren
Bemühungen zur Stärkung einer regelbasierten internationalen Ordnung jedem
Ansinnen von Staaten entgegen, Einflusssphären zu Lasten anderer Staaten zu
beanspruchen.
28. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Anzahl aktiver Uran-
Bergwerke und Uran-Minen in Niger und gegebenenfalls über
Schließungen von Uran-Bergwerken und Uran-Minen in Niger in den
vergangenen Jahren, und wenn ja, welche (
https://www.evangelisch.de/inhalte/18
4427/31-03-2021/im-niger-schliesst-eine-der-weltgroessten-uran-m
inen)?
Nach Informationen der Nuklearenergieagentur der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD-NEA) (
https://www.oecd-nea.
org/jcms/pl_52718/uranium-2020-resources-production-and-demand) befinden
sich in Niger sechs Uranproduktionszentren in unterschiedlichen
Betriebszuständen. Nur in Arlit wird demnach derzeit Uran abgebaut. Die Produktion in
Akouta wurde im März 2021 eingestellt. Der Abbau in Azelik ruht (Status
„care and maintenance“). Die Lagerstätten Imouraren, Madaouela und Dasa
befinden sich im Planungsstatus.
29. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Beteiligungen des
französischen Staates an den Uran-Bergwerken und den Uran-Minen in
Niger, und wenn ja welche (
https://www.evangelisch.de/inhalte/184427/31-
03-2021/im-niger-schliesst-eine-der-weltgroessten-uran-minen)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
30. Wie viele Tonnen Uran wurden seit dem Jahr 2011 aus welchen Ländern
in die Bundesrepublik Deutschland importiert (bitte insgesamt und
jährlich aufschlüsseln)?
In der EU wird der Handelsweg von Uran von der EURATOM (Europäische
Atomgemeinschaft) Supply Agency mit Sitz in Luxemburg überwacht. Diese
gibt die Daten an das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat)
weiter. Nach Angaben des Eurostat hat Deutschland im Zeitraum 2011 bis 2021
68 253 Tonnen Natururan aus folgenden Lieferländern importiert (Angaben in
der Tabelle in Tonnen Natururan):
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Frankreich 2875 3939 1298 892 1560 1496 2675 1268 812
Kanada 595 496 2877 496 1478 2777 2380 2182 4563 3571 1686
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Niederlande 2603 1568 4328 3344 496 2182 2654
Schweden 210
USA 292 296 11 905 780 1147 584
Vereinigtes Königreich 1399 1423 1654 1692 2 218 550
Summe 5161 6155 5840 3985 6633 7206 10516 6795 5871 5753 4340
31. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse, auch im Rahmen gemeinsamer
deutsch-französischer Kabinett- und Arbeitssitzungen, über die Herkunft
des von Frankreich importierten Urans, und wenn ja, welche (bitte
insgesamt und jährlich aufschlüsseln)?
Laut Eurostat importiert Frankreich Natururan hauptsächlich aus Australien,
Kanada, Kasachstan, Namibia, Niger und Usbekistan (
http://epp.eurostat.ec.eur
opa.eu/newxtweb/mainxtnet.do). Darüber hinaus liegen der Bundesregierung
keine weiteren Informationen vor.
32. Welche internationalen oder nationalen Sicherheitskräfte bzw.
Spezialkräfte welcher Länder und gegebenenfalls im Rahmen welcher konkreten
Mission nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung den Objektschutz
für die Uran-Bergbauwerke im Niger (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller) wahr?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
33. Geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung im Golf von Guinea die
Verfrachtung von in den Bergwerken des Niger abgebauten Urans, und
wenn ja, welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die
Hauptabnehmerländer des Urans (vgl.
https://www.manager-magazin.de/politik/
weltwirtschaft/a-879615.html)?
In Niger gewonnenes Uran wird über den Golf von Guinea weitertransportiert.
Die Verteilung der nigrischen Uranexporte auf Abnehmerstaaten ist der
Bundesregierung nicht bekannt. Über der Medienberichterstattung hinausgehende
Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
34. Welche militärischen Einheiten welcher Nationen im Rahmen
gegebenenfalls welcher Missionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für
den Schutz des Transports des Urans von den Bergwerken im Niger zum
Hafen Cotonou in Benin verantwortlich (ebd.)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
35. Unterstützt die Bundesregierung (auch gegebenenfalls über die EU)
das Lage- und Informationszentrum Maritime Domain Awareness for
Trade – Gulf of Guinea (MDAT-GoG), und spielt dieses Lage- und
Informationszentrum nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle beim
mutmaßlichen Transport von Uran aus dem Niger (
https://www.eeas.euro
pa.eu/eeas/eu-maritime-security-factsheet-gulf-guinea_en)?
Das Lage- und Informationszentrum (MDAT-GoG) erhält von der
Bundesregierung keine finanzielle Unterstützung. Weitergehende Informationen im Sinne
der Fragestellung liegen der der Bundesregierung nicht vor.
36. Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem terroristischen
Selbstmordattentat am 23. Mai 2013 auf die Uran-Mine des
französischen Atomkonzerns Areva in Arlit (
https://www.heise.de/tp/news/Ansc
hlag-auf-Uranmine-des-franzoesischen-Konzerns-Areva-in-Niger-20154
24.html;
https://www.heise.de/tp/news/Anschlag-auf-Uranmine-des-fran
zoesischen-Konzerns-Areva-in-Niger-2015424.html) weitere Angriffe
bewaffneter (auch islamistischer) Widerstandsgruppen auf die Uran-
Minen in Niger gegeben, und wenn ja, wann?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
37. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet bezüglich der
Ausbeutung der Rohstoffe Nigers durch Frankreich vor dem
Hintergrund, „koloniale Kontinuitäten [zu] überwinden“ (
https://www.spd.de/fi
leadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf,
S. 125, 126), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes
Handeln zieht sie daraus?
Nach Kenntnis der Bunderegierung bilden nigrische Gesetze und bilaterale
Verträge die Grundlage für Aktivitäten ausländischer Firmen.
38. Erfüllen nach Kenntnis der Bundesregierung die Lieferketten vom Uran-
Abbau im Niger, über den mutmaßlichen Transport zum Hafen von
Cotonou in Benin und darüber hinaus bis zum Ende der Lieferkette
gegebenenfalls nach Deutschland oder Frankreich, die neuen Standards der
Bundesregierung hinsichtlich menschenwürdiger Bedingungen (vgl.
https://www.bmz.de/de/entwicklungspolitik/lieferkettengesetz)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung
vor. Weder ist die deutsche Entwicklungszusammenarbeit im Uranabbau
engagiert noch sind deutsche Bergbauunternehmen in diesem Bereich in Niger
aktiv. Unternehmen, die unter den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes
fallen, sind frühestens ab 1. Januar 2023 berichtspflichtig. Die Prüfung der
Einhaltung der Sorgfaltspflichten obliegt dem Bundesamt für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA) erst ab 1. Januar 2023 auf Basis der eingehenden
Berichte oder anlassbezogen.
39. Finden nach Kenntnis der Bundesregierung in Mali Uran-Explorationen
oder findet gegebenenfalls Uran-Abbau statt, und wenn ja, in welchen
Gebieten?
Nach Kenntnis der Bundesregierung waren laut der Nuklearenergieagentur der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (NEA)
(
https://www.oecd-nea.org/jcms/pl_52718/uranium-2020-resources-productio
n-and-demand) mit Stand 2019 in Mali neun Genehmigungen zur
Uranexploration an sechs Unternehmen erteilt worden. Durchgeführt wurden die
Explorationsarbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung nur im Westen des
Landes in Bala, Madini und Falea an der Grenze zu Guinea. Uranabbau findet
nach Kenntnis der Bundesregierung in Mali derzeit nicht statt.
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ISSN 0722-8333]