[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/1407 –
Mordaufrufe gegen AfD-Politiker im September 2021 und linksextremistische
Gewalt
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach einem Bericht von „Focus Online“ sollen im September 2021 auf
mehreren Plattformen im Internet Mordaufrufe gegen AfD-Politiker erfolgt sein,
insbesondere mit Hilfe von Sprengstoffanschlägen (
www.focus.de/politik/deut
schland/focus-exklusiv-toeten-wir-die-schweine-linksextreme-veroeffentliche
n-mordaufruf-gegen-afd-politiker_id_24294927.html).
„Töten wir die Schweine der AfD mittels Sprengstoff“, hieß es beispielsweise
„in einem Hetzaufruf, der am 13. September 2021 auf einer vom
Verfassungsschutz beobachteten linksextremen Webseite veröffentlicht wurde“ (ebd.).
Zudem standen in einem Anhang des Pamphlets alle Wohnadressen der Politiker
sowie eine präzise mehrseitige Anleitung zur Herstellung von gefährlichen
Sprengsätzen (ebd.).
Auch das Bundeskriminalamt (BKA) bestätigte dem Bericht zufolge, dass in
der zweiten Septemberwoche 2021 im Internet mehrere Beiträge veröffentlicht
wurden, in denen zur Gewalt gegen AfD-Mitglieder aufgerufen worden sei.
Die für den Personenschutz von Politikern verantwortliche BKA-
Sicherungsgruppe Berlin und der polizeiliche Staatsschutz seien alarmiert
(ebd.). Zusätzlich würden zwei Landeskriminalämter gegen die unbekannten
Täter, die aus den Reihen der linksextremistischen „Antifa“ stammen sollen,
ermitteln (ebd.).
Deutscher Bundestag Drucksache 20/1569
20. Wahlperiode 28.04.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom
27. April 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Sieht die Bundesregierung in den in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten Vorgängen eine bundesweite Relevanz, wenn ja, inwieweit,
und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
2. Sieht die Bundesregierung in den in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten Vorgängen eine Gefahr für die Demokratie, wenn zu
derartigen schweren Straftaten gegen bestimmte Politiker einer Partei
aufgerufen wird?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Aufruf zu Straftaten zum Nachteil von Politikern und Politikerinnen
demokratischer Parteien und ihrer Mitglieder und Bedrohungen ihrer Integrität und
Privatsphäre zielen auf die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des
demokratischen Rechtsstaats ab. Unabhängig von der konkreten Parteizugehörigkeit
der Betroffenen sind sie nicht tolerabel. Der Schutz des demokratischen
Rechtsstaats ist deshalb integraler Bestandteil der wehrhaften Demokratie. Das
Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sammelt im Rahmen seines
gesetzlichen Auftrags gemäß § 3 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes
(BVerfSchG) Informationen und wertet diese aus. Hierzu können auch
Erkenntnisse über Aufrufe zu Gewalttaten gegenüber Mitgliedern und/oder
Unterstützern einer Partei zählen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn den
betroffenen Personen eine bundesweite Bedeutung zuzumessen ist. Bei der
Feststellung strafrechtlich relevanter Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung
erfolgt eine Weitergabe an die zuständigen Polizeibehörden.
3. Kann die Bundesregierung Auskunft darüber geben, in welchen Foren
und auf welchen Internetportalen diese Aufrufe mit welchem genauen
Inhalt im besagten Zeitraum stattgefunden haben, und wie viele
vergleichbare Aufrufe gegen AfD-Politiker bereits in der Vergangenheit auf eben
diesen Plattformen gepostet worden sind (bitte ausführen)?
Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind folgende vergleichbare
Veröffentlichungen aus dem im Focus-Artikel genannten Zeitraum (September 2021) bekannt:
Titel, Verfasser, Datum, URL Inhalt
1.
„AfD Schweine ausschalten“,
„Alter Genosse“, 10. September 2021,
https://de.indymedia.org/node/152059
Aufruf zu Straftaten (Mord),
Anleitung zur Sprengstoffherstellung
2.
„Killt die Schweine von der AfD!“,
„Ein alter Genosse“, 11. September 2021,
https://de.indymedia.org/node/152075
Aufruf zu Straftaten (Mord)
3.
„Sprengt die Schweinebande von der AfD in die Luft“,
„Ein alter Genosse“, 11. September 2021,
https://de.indymedia.org/node/152094
Aufruf zu Straftaten (Mord),
Anleitung zur Sprengstoffherstellung
4.
„Sprengt die Schweinebande von der AfD in die Luft“,
„anonym“, 12. September 2021,
https://de.indymedia.org/node/152109
Aufruf zu Straftaten (Mord),
Anleitung zur Sprengstoffherstellung
5.
„Töten wir die Schweine von der AfD mittels Sprengstoff“,
anonym, 13. September 2021,
https://de.indymedia.org/152125/
Aufruf zu Straftaten (Mord),
Anleitung zur Sprengstoffherstellung
Die genannten Beiträge wurden alle bei „de.indymedia.org“ veröffentlicht und
jeweils nach kurzer Zeit von der Plattform entfernt. Bei den Anleitungen zur
Sprengstoffherstellung handelt es sich jeweils um textidentische Ausführungen.
Ende des Jahres 2018 bis Anfang 2019 war bei „de.indymedia.org“ eine Reihe
von Beiträgen in einem vergleichbaren Modus veröffentlicht worden. Dabei
hatte es sich um mehrere Aufrufe zu Straftaten gehandelt, die u. a. eine
Anleitung zur Sabotage zum Nachteil von Mitgliedern der AfD enthalten hatten.
Ähnlich wie im September 2021 waren diese wiederholt in kurzen Abständen
bei „de.indymedia.org“ hochgeladen und nach kurzer Zeit jeweils wieder von
der Plattform entfernt worden.
4. Hat die Bundesregierung in Erfahrung bringen können, welche Politiker
hier aus welchen konkreten Gründen auf diesen „Todeslisten“ (ebd.)
vorzufinden waren?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
5. Wurden aus diesem Anlass nochmal Vereinsverbote im Hinblick auf
diese Veröffentlichungsplattformen im Sinne der Frage 3 durch die
zuständige Behörde im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des
Vereinsgesetzes geprüft, und wenn ja, gegen welche Plattformen, und mit
welchem Ergebnis?
Zu etwaigen Verbotsüberlegungen äußert sich die Bundesregierung generell
nicht, unabhängig davon, ob hierzu im Einzelfall überhaupt Anlass besteht.
6. Wie beurteilt die Bundesregierung die jeweilige Authentizität der
Postings?
Die in Rede stehenden Veröffentlichungen auf der Plattform „de.indymedi
a.org“ erfolgten durch anonyme Nutzer des Portals. Infolgedessen entziehen
sich die Postings einer abschließenden Bewertung im Sinne der Fragestellung.
7. Waren die in diesem Fall geposteten Anleitungen zur Herstellung von
Sprengstoff (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) aus
kriminaltechnischer Sicht für einen Laien tatsächlich umsetzbar, und hätten sie die
erhoffte Zielwirkung erreichen können (bitte ggf. auch genauer nach
jeweiligem Post aufschlüsseln)?
Nach Einschätzung des Kriminaltechnischen Instituts des BKA erscheint die
Praktikabilität des Großteils der Syntheseanleitungen für Laien verhältnismäßig
gering. Es ist zudem unwahrscheinlich, dass aus den beschriebenen
Explosivstoffen ohne weiteres Hintergrundwissen, allein anhand der Anleitung,
funktionsfähige Sprengvorrichtungen hergestellt werden können.
8. Liegen der Bundesregierung inzwischen genauere Kenntnisse zu den
Urhebern dieser Postings vor, und konnte man hierzu IP-Adressen
zurückverfolgen oder sind dazu weitere Maßnahmen in Planung (bitte konkreter
ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
9. Verfolgt die Bundesregierung die Ermittlungen zu diesen speziellen
Vorfällen in den Ländern, beziehungsweise findet hier ein enger Austausch
statt, weil die AfD im Vergleich zu anderen Parteien in besonderem
Maße Angriffen ausgesetzt ist (
www.spiegel.de/politik/deutschland/deutschl
and-angriffe-auf-afd-mitglieder-und-gruene-haben-weiter-
zugenommena-93fc89bb-4070-4186-8edc-064351c04ca4)?
Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse erfolgte ein
Informationsaustausch mit den zuständigen Landeskriminalämtern (LKÄ), die
zuständigkeitshalber über weitere Maßnahmen selbst entscheiden.
Zu relevanten Sachverhalten steht das BKA mit den Ländern im Rahmen des
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums (GETZ) im
engen Austausch.
10. Wurden die in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten
Vorgänge oder die Ermittlungsergebnisse dazu auf der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) thematisiert, wenn ja,
wann, und mit welchen Ergebnissen?
Wenn nein, werden die Ermittlungsergebnisse zu diesem Vorfall noch auf
der IMK vom Bund thematisiert werden?
Im Rahmen der 215. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und
-senatoren der Länder (IMK) vom 1. bis 3. Dezember 2021 erfolgte unter
TOP 77 eine allgemeine Erörterung Politisch motivierter Straftaten gegen
Amts- und/oder Mandatsträger. Eine Befassung der IMK im Sinne der
Fragestellung ist nach aktuellem Planungstand nicht vorgesehen.
11. Ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Ungleichbehandlung oder
Verharmlosung durch ermittelnde Landesbehörden feststellbar, vor allem
wenn es um Mordaufrufe oder die Veröffentlichung von „Todeslisten“
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) bezüglich Politiker der AfD geht?
Die Länder führen Ermittlungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit und in eigener
Verantwortung. Die Bundesregierung nimmt insoweit keine Bewertung der
Maßnahmen der Länder vor.
12. Welche rechtlichen wie tatsächlichen Hindernisse sprechen gegen eine
Abschaltung der linksextremen Website de.indymedia.org (
https://www.
bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2017/verei
nsverbot-fragen-und-antworten.pdf?__blob=publicationFile&v=1), auf
der regelmäßig zur Gewalt gegen Andersdenkende aufgerufen wird (bitte
konkret ausführen)?
Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 14
des Abgeordneten Martin Hess auf Bundestagsdrucksache 19/32679 sowie auf
die Schriftliche Frage 40 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf
Bundestagsdrucksache 20/311 verwiesen.
13. In wie vielen Fällen konnten bei Postings auf der Plattform de.indymedi
a.org Tatverdächtige tatsächlich in der Vergangenheit ermittelt werden
(bitte nach Jahren, Straftatbestand, Angriffsziel und Anzahl der
Tatverdächtigen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
14. Auf welchen Serverplattformen in welchem Staat wird die Website de.in
dymedia.org gehostet, und hat die Bundesregierung zu den Betreibern
Kontakt aufgenommen?
Eine Beantwortung der Fragen kann aus Gründen des Staatswohls nicht
erfolgen, da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsprofile der
Sicherheitsbehörden des Bundes im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung
besonders schutzbedürftig sind. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu
Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf aktuelle
Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Aus der Abwägung
der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen
Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige
Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie
den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter Verschlusssachen-
(VS-)Einstufung, die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages
einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der
wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die Informationen der
angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des
Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
15. In welchen Jahren hat die Politisch motivierte Kriminalität-links (PMK-
links) die Politisch motivierte Kriminalität-rechts (PMK-rechts) im
Hinblick auf Gewaltdelikte seit 2001 übertroffen (bitte nur nach jeweiliger
Anzahl der Gewaltdelikte PMK-links bzw. PMK-rechts und jeweiligem
Jahr aufschlüsseln sowie für das Jahr 2022 eine Aufschlüsselung bis
Anfang April 2022 vornehmen)?
Der Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -
linksübertraf den Phänomenbereich PMK -rechts- hinsichtlich der im Rahmen des
Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter
Kriminalität (KPMD-PMK) erfassten Gewaltdelikte in den Jahren 2001, 2005 bis 2021
(Stichtag: 31. Januar des jeweiligen Folgejahres) sowie im Zeitraum 1. Januar
2022 bis 15. April 2022 (Abfragedatum: 19. April 2022). Die Fallzahlen sind
der nachfolgenden Fallzahlenaufstellung zu entnehmen.
PMK-Gewaltdelikte (Deliktsgruppen 1.1-1.10), 2001 bis 2021:
Stichtag: 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, 2022:
Abfragedatum 19. April 2022
PMK -links-, Gewaltdelikte PMK -rechts- Gewaltdelikte
2001 1 168 980
2002 806 940
2003 803 845
2004 789 832
2005 1 240 1 034
2006 1 209 1 115
2007 1 247 1 054
2008 1 188 1 113
2009 1 822 959
2010 1 377 806
2011 1 809 828
2012 1 291 842
2013 1 659 837
2014 1 664 1 029
2015 2 246 1 485
2016 1 702 1 698
PMK-Gewaltdelikte (Deliktsgruppen 1.1-1.10), 2001 bis 2021:
Stichtag: 31. Januar des jeweiligen Folgejahres, 2022:
Abfragedatum 19. April 2022
PMK -links-, Gewaltdelikte PMK -rechts- Gewaltdelikte
2017 1 967 1 130
2018 1 340 1 156
2019 1 052 986
2020 1 526 1 092
2021 1 203 1 042
2022 201 159
16. Welche Aussagen kann die Bundesregierung zur jeweiligen Art der
Gewaltdelikte machen, und kann sie Entwicklungstendenzen in Bezug auf
die jeweiligen Phänomenbereiche in Frage 15 darlegen (eine
Gesamtschau des erfragten Zeitraums ist dabei ausreichend)?
Insbesondere in den Deliktsgruppen Brandstiftung, Landfriedensbruch,
gefährlicher Eingriff in den Verkehr, Raub sowie Widerstandsdelikte liegt die Anzahl
der erfassten Delikte der PMK -links- oberhalb derer des Phänomenbereichs
PMK -rechts-. Der Phänomenbereich PMK -rechts- übertrifft den
Phänomenbereich PMK -links- hingegen insbesondere bei der Summe der Tötungsdelikte,
Körperverletzungen sowie der Erpressungen.
In der Vergangenheit lag der thematische Schwerpunkt der Gewaltstraftaten der
PMK -links- im Bereich der Oberthemenfelder „Konfrontation/Politische
Einstellung“, „Innen- und Sicherheitspolitik“ bzw. „Antifaschismus“, im
Phänomenbereich PMK -rechts- in den Oberthemenfeldern „Hasskriminalität“,
„Konfrontation/Politische Einstellung“ bzw. „Ausländer-/Asylthematik“.
Die Entwicklung der PMK ist stark abhängig vom durch den jeweiligen Akteur
als relevant erachtetes (Tages-)Geschehen. Hierbei ist eine grundsätzliche
phänomenbezogene Beibehaltung der Schwerpunktthemen wahrscheinlich.
Aufgrund nicht absehbarer zukünftiger Entwicklungen (vgl. Straftatengeschehen
im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie seit dem Jahr 2020) ist eine
zuverlässige, abschließende Prognose nicht möglich.
17. Wie haben sich seit 2001 Tötungsdelikte im weitesten Sinne,
einschließlich etwaiger Versuchsstrafbarkeiten, im Bereich der Politisch
motivierten Kriminalität jährlich entwickelt (bitte nach Jahr, Anzahl und allen
Phänomenbereichen aufschlüsseln sowie jeweilige behördlich erfasste
Opferzahlen in Bezug auf diese Phänomenbereiche jährlich zuordnen)?
Die Anzahl der Tötungsdelikte (nach Phänomenbereichen und Jahr) sowie die
Anzahl der bei diesen Straftaten getöteten/verletzten Personen sind den
nachfolgenden Aufstellungen zu entnehmen (Abfragedatum: 19. April 2022).
Tötungsdelikte
Links Rechts Ausländer Nicht zuzuordnen Summe
2001 3 16 4 0 23
2002 0 12 2 1 15
2003 0 6 ���1 0 7
2004 0 8 1 2 11
2005 0 3 0 0 3
2006 1 4 0 0 5
2007 2 3 1 1 7
Links Rechts Ausländer Nicht zuzuordnen Summe
2008 3 6 2 0 11
2009 7 6 0 0 13
2010 3 7 2 2 14
2011 3 5 3 0 11
2012 7 7 7 0 21
2013 3 3 3 5 14
2014 4 2 5 0 11
2015 8 9 4 0 21
2016 5 20 16 0 41
Links Rechts Ausländische Ideologie Religiöse Ideologie Nicht zuzuordnen Summe
2017 4 3 2 3 0 12
2018 0 6 4 3 0 13
2019 4 6 1 2 1 14
2020 7 5 0 5 2 19
2021 1 3 2 2 1 9
2022 0 0 0 0 0 0
Tötungsdelikte
Summe
2001 bis 2022 Links Rechts
Ausländer
(2001 bis
2016)
Ausländische
Ideologie
(ab 2017)
Religiöse
Ideologie
(ab 2017)
Nicht
zuzuordnen Summe
Anzahl
Tötungsdelikte 65 140 51 9 15 15 295
Anzahl Todesopfer 1 45 18 1 6 2 73
Anzahl Verletzte 84 139 241 7 23 5 499
18. Hat die Bundesregierung Lageberichte zur allgemeinen Entwicklung des
Linksextremismus durch ihre Sicherheitsbehörden Ende 2021 und in
diesem Jahr erhalten, insbesondere im Hinblick auf die Herausbildung
terroristischer Strukturen und die Bereitschaft zur Anwendung von Gewalt,
und wenn ja, mit welchem Inhalt (bitte auch nach warnender Behörde
und Eingangszeitpunkt der Warnung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung erhält von den zuständigen Sicherheitsbehörden
regelmäßig Lageberichte zur allgemeinen Entwicklung des Linksextremismus. Im
Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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ISSN 0722-8333]