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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Großflächige Landnahme und Landspekulationen in den Ländern des Südens

Großflächige Landnahmen in Ländern des globalen Südens, Landspekulationen, Thematisierung im Rahmen internationaler Verhandlungen sowie in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit, Beteiligung deutscher Unternehmen und Banken, Bewertung der Investitionen und Abstimmung mit dem BMZ, Leitlinien internationaler Akteure, Investitionsrisiken von Unternehmen, Investitionsabkommen, Vorrang des Menschenrechts auf Nahrung bei der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, Strategien zur Armutsbekämpfung<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

20.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/270504. 08. 2010

Großflächige Landnahme und Landspekulationen in den Ländern des Südens

der Abgeordneten Niema Movassat, Jan van Aken, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger, Andrej Hunko, Harald Koch, Dr. Kirsten Tackmann, Alexander Ulrich, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 2009 stieg die Anzahl der weltweit Hungernden auf über eine Milliarde Menschen an. Über 80 Prozent der hungernden Menschen leben auf dem Land. Die Preisexplosion bei Grundnahrungsmitteln im Frühjahr 2008 und der Anstieg der Zahl der Hungernden haben die Landwirtschaft ins Zentrum der Debatten um Entwicklung und Hungerbekämpfung gerückt. Maßgeblich ist hierbei die Frage, welche Art von Landwirtschaft und Bodennutzung geeignet ist, gerade für die armen und marginalisierten Menschen in den Entwicklungsländern, die Nahrungsgrundlagen zu sichern.

Der Weltagrarbericht von 2008, in dem über 500 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler den aktuellen Wissensstand zur Landwirtschaft zusammengefasst haben, macht deutlich, dass vor allem Kleinbäuerinnen und Kleinbauern für die Ernährungssouveränität der Länder des Südens von entscheidender Bedeutung sind. Der Zugang zu Land, Wasser und Saatgut ist dafür eine wesentliche Voraussetzung.

Längst ist das Agrarland in Entwicklungsländern zum Spekulationsobjekt geworden. Weltweit agierende Land- und Agrarfonds, Unternehmen aber auch Industrie- und Schwellenländer kaufen großflächig Land oder schließen Pachtverträge. Diese Entwicklung läuft den Schlussfolgerungen aus dem Weltagrarbericht zugunsten einer kleinbäuerlichen Landwirtschaft zuwider, denn sie führt zur Konzentration von Landbesitz und der Ausbreitung von Monokulturen.

Diversifizierte kleinbäuerliche Landwirtschaft wird verdrängt. Die Investoren bauen auf dem gekauften Land Agrartreibstoffe, Holz zur Zelluloseherstellung, Futtermittel oder auch Nahrungsmittel für den Export in die Herkunftsländer der Investoren an. In anderen Fällen dient das gekaufte oder gepachtete Land zum CO2-Handel oder der Spekulation auf den zu erwartenden Wertzuwachs. Die Rahmenbedingungen für solche Verträge werden oft durch Delegationen in bilateralen Verhandlungen geschaffen. Die Verträge werden intransparent unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt.

Als Folge der Landkäufe werden Kleinbäuerinnen und Kleinbauern oft von ihrem Land vertrieben, ohne eine Entschädigung zu erhalten. Die mit der Landnahme verbundene Rodung von Wäldern und die Anpflanzung von riesigen Monokulturen führen zur ökologischen Degradation. Zudem wird durch den wasserintensiven Anbau und den Export von Agrarprodukten den Ländern das oft knappe Wasser noch zusätzlich entzogen und durch Pestizide verschmutzt. Durch dieses „water grabbing“ wird den Bäuerinnen und Bauern in der Umgebung selbst bei vorhandenem Zugang zu Land das Wasser für den Anbau vorenthalten.

Landkäufe finden vor allem in Ländern statt, die zur gleichen Zeit Empfängerländer von Nahrungsmittelhilfe sind, wie z. B. Äthiopien, die Demokratische Republik Kongo, Ghana, Kamerun, Kenia, Madagaskar, Mali, Mosambik, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Sambia in Afrika oder Burma, Indonesien, Kambodscha, Laos, Pakistan, die Philippinen in Asien. In Mosambik z. B. liegen nach einer Schätzung der Weltbank mehr als doppelt so viele Landnutzungsanträge ausländischer Investoren vor, wie das Land an Ackerland hat.

Staaten wie China, Brasilien, die Golfstaaten oder Indien kaufen oder pachten Land zur Versorgung mit Agrarprodukten zur Nahrungs- oder Energiesicherung. Doch ca. 90 Prozent der Landkäufe werden durch den privaten Sektor getätigt werden, das zeigt eine Studie des International Institute for Environment and Development (IIED) (www.iied.org) für ausgewählte Länder (Äthiopien, Ghana, Madagaskar, Mali). Selbst die Brookings Institution (www.brookings.edu) spricht davon, dass diese Entwicklung „zweifellos an die koloniale Ära erinnert“.

Käufer und Investoren kommen häufig aus Ländern mit prekärer Eigenversorgung mit Agrarprodukten zur Nahrungs- oder Energiesicherung wie China, Brasilien, die Golfstaaten oder Indien. Zunehmend investieren aber auch europäische und deutsche Unternehmen in den Landkauf und Anbau von z. B. Agrartreibstoffen im Osten Europas und in Entwicklungsländern, darunter die Unternehmen Coachcraft Systems, Prokon und Acazis AG. Auch deutsche Finanzinstitutionen gründen zunehmend Kapitalgesellschaften, die vom Kauf des Bodens über die Produktion bis zur Vermarktung alles anbieten, wie die AGRARIUS AG mit Sitz in Bad Homburg, die Agrarfonds KTG Agrar und Aquila Capital (AgrarINVEST, KlimaschutzINVEST I bis III, WaldINVEST I und III) aus Hamburg, die Allianz Global Investors Kreditanlagengesellschaft mbH und der Invest Global Agribusiness (LC) sowie der DWS Global Agribusiness Fund der Deutschen Bank AG.

Auf internationaler Ebene gibt es zwei relevante Prozesse, in denen internationale Institutionen auf die Problematik der großflächigen Landnahme reagieren: erstens die „Voluntary Guidelines on Responsible Governance of Tenure of Land and Other Natural Resources“ der Food and Agriculture Organization (FAO) und zweitens die „Principles for Responsible Agricultural Investment that Respects Rights, Livelihoods and Resources“ der Weltbank, FAO, International Fund for Agricultural Development (IFAD) und anderen.

Zum anderen gibt es seit 2005 das Model International Agreement on Investment des International Institute for Sustainable Development (IISD). Das IISD hat ein Modell für Investitionsabkommen entwickelt, welches Investitionen für zukunftsfähige Entwicklung fördern will. In diesem Modellvertrag werden zu den Rechten von Investoren auch ihre Pflichten sowie die Rechte und Pflichten der Gastländer und Sitzländer aufgeführt. Zusätzlich werden das Streitschlichtungsverfahren reformiert und neue Institutionen geschaffen.

Die Bundesregierung ihrerseits spricht sich im Diskussionspapier BMZ Diskurs 014 (2009) (BMZ: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) eindeutig dafür aus, dass Investitionen in Strategien der Armutsreduzierung der Zielländer integriert werden sollen und dass eine gerechte Teilhabe der lokalen Bevölkerung an den Gewinnen aus den Investitionen gewährleistet sein muss. Weiter wird dort ausgeführt, dass das Menschenrecht auf Nahrung Vorrang haben muss vor jeder anderen Nutzung der Flächen (zum Beispiel Anbau von Energiepflanzen für Agrartreibstoffe).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Ist der Bundesregierung bekannt, dass deutsche Unternehmen in Ländern des globalen Südens an großflächigen Landnahmen (Kauf, Pacht u. a.) beteiligt sind?

a) Welche Unternehmen sind dies?

b) In welche Staaten investieren diese Unternehmen jeweils?

c) Wie hoch sind diese Investitionen der Unternehmen in – Erwerb von Land, – Pacht und – Investitionsgüter?

d) In welche Bereiche investieren diese Unternehmen (Agrartreibstoffe, Nahrungsmittelanbau etc., wenn möglich, bitte die prozentuale Aufteilung angeben)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Investitionen dieser Unternehmen auf der Grundlage ihrer entwicklungspolitischen Ziele?

3

Findet zwischen dem BMZ und diesen Unternehmen eine Kommunikation oder Abstimmung bezüglich der entwicklungspolitischen Konsequenzen solcher Investitionen statt?

a) Wenn ja, nimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer extraterritorialen Staatenpflichten auf Unternehmen Einfluss bzw. hält sie dazu an, soziale und ökologische Verantwortung wahrzunehmen?

b) Wenn nicht, warum nicht?

4

Welche der genannten Unternehmen erhalten deutsche Subventionsgelder (auch in Form von Hermesbürgschaften) oder Bürgschaften deutscher Finanzinstitutionen (bitte konkrete Investitionsprojekte auflisten)?

a) Wenn ja, um welche Form der Außenwirtschaftsförderung handelt es sich jeweils und mit welchem Investitionsumfang (bitte nach Unternehmen, Land, Projekt auflisten)?

b) Zu welchen Bedingungen erhalten die Unternehmen jeweils die Förderung?

c) Findet zwischen dem BMZ und diesen Unternehmen eine Kommunikation oder Abstimmung bezüglich der entwicklungspolitischen Konsequenzen ihrer Investitionen statt?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, welche deutschen Finanzinstitutionen sich in Landfonds engagieren und/oder mit Land oder mit Agrarprodukten spekulieren?

6

Welche dieser Finanzinstitutionen haben nach Kenntnis der Bundesregierung vom Finanzmarktstabilisierungsgesetz profitiert?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die jeweiligen Investitionen dieser Finanzinstitutionen auf der Grundlage ihrer entwicklungspolitischen Ziele?

8

Findet zwischen dem BMZ und diesen Finanzinstitutionen eine Kommunikation oder Abstimmung bezüglich der entwicklungspolitischen Konsequenzen solcher Investitionen statt?

a) Wenn ja, nimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer extraterritorialen Staatenpflichten auf Unternehmen Einfluss bzw. hält sie dazu an, soziale und ökologische Verantwortung wahrzunehmen?

b) Wenn nicht, warum nicht?

9

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im BMZ Diskurs 014 (2009) gestellte Anforderung, dass das Menschenrecht auf Nahrung Vorrang vor jeder anderen Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen haben muss, bei Investitionen von deutschen Unternehmen und Banken verbindlich umgesetzt wird?

10

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die im BMZ Diskurs 014 (2009) gestellte Anforderung, Investitionen in Land müssten in Strategien der Armutsbekämpfung integriert und eine gerechte Teilhabe der lokalen Bevölkerung an den Gewinnen aus den Investitionen gewährleistet werden, bei Investitionen von deutschen Unternehmen und Banken verbindlich umgesetzt wird?

11

Sind der Bundesregierung GTZ-Projekte (GTZ: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH) bekannt, die im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften die Förderung von Agrarenergie unterstützen?

Wenn ja, wie positioniert sie sich dazu vor dem Hintergrund ihrer im BMZ Diskurs 014 (2009) beschriebenen Zielsetzung?

12

Wie will die Bundesregierung in Zukunft dafür Sorge tragen, dass es im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit nicht zu großflächigen Landnahmen kommt?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Einschränkung der erst kürzlich eingeführten Erleichterung des Landerwerbs für Ausländer durch die Übergangsregierung in Madagaskar (Antwort bitte mit Begründung)?

14

Inwiefern wird das Thema „großflächige Landnahme im Afrikakonzept der Bundesregierung“ behandelt?

15

Inwiefern wird das Thema „großflächige Landnahme“ im Sektorkonzept des BMZ „Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung“, das gerade entwickelt wird, behandelt?

16

Welche Rolle spielt die Vermeidung von großflächiger Landnahme in den Verhandlungen der Europäischen Union mit den Ländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks (AKP-Staaten) über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und in anderen Verhandlungen über Wirtschafts- und Investitionsabkommen?

17

Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Fällen die Weltbank Investitionsrisiken von Unternehmen, die in Afrika geschäftlich aktiv sind und dabei auch Land aufkaufen, absichert? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Politik der Weltbank?

18

Mit welchen Staaten, in denen deutsche Unternehmen und/oder Fonds großflächige Landnahme betreiben, hat die Bundesregierung eine bilaterale Entwicklungszusammenarbeit vereinbart?

a) Inwiefern unterläuft die großflächige Landnahme hierbei die vereinbarten Entwicklungsziele?

b) Wie und mit welchen Mitteln versucht die Bundesregierung, die gegenläufige Tendenz (großflächige Landnahme gegenüber Entwicklungszielen) zu überwinden?

c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung an sich aus dieser gegenläufigen Tendenz?

19

Wie bewertet die Bundesregierung die „Voluntary Guidelines on Responsible Governance of Tenure of Land and Other Natural Resources“ der FAO?

a) Auf welche Weise und mit welchen Zielen bringt sich die Bundesregierung in den Prozess der Ausarbeitung der Leitlinien mit ein?

b) Wie können nach Vorstellungen der Bundesregierung solche Ziele und Leitlinien in der Praxis durchgesetzt werden?

20

Wie bewertet die Bundesregierung die „Principles for Responsible Agricultural Investment that Respects Rights, Livelihoods and Resources“ von Weltbank, FAO, IFAD und anderen?

a) Auf welche Weise und mit welchen Zielen bringt sich die Bundesregierung in den Prozess der Ausarbeitung der Prinzipien mit ein?

b) Wie können nach Vorstellungen der Bundesregierung solche Prinzipien in der Praxis durchgesetzt werden?

21

Wie bewertet die Bundesregierung das Modell International Agreement on Investment des IISD?

a) Bringt sich die Bundesregierung in den Prozess der Ausarbeitung eines vergleichbaren deutschen Modells eines Investitionsabkommens mit ein?

b) Wenn ja, auf welche Weise, und mit welchen Zielen bringt sich die Bundesregierung in den Prozess mit ein?

c) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 3. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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