Leiharbeit in einer Boombranche – Der Fall des Windanlagenbauers AMBAU
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Dorothee Menzner, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Firma AMBAU GmbH ist ein führender Hersteller für Offshore- und Onshore-Turmsegmente. Diese Türme werden für die Errichtung von Windenergieanlagen, sowohl offshore (auf See) als auch onshore (Festland) benötigt. Die Firma AMBAU GmbH ist Teil eines Wachstumsmarkts. Durch den steigenden Auftragseingang steigt die Beschäftigtenzahl kontinuierlich.
Zur Unternehmensgruppe gehört auch die AMBAU Personalservice GmbH. Hier werden Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer beschäftigt, die hauptsächlich bei der Firma AMBAU GmbH arbeiten.
Ein wichtiger Standort des Unternehmens ist in Cuxhaven: Im Werk werden Offshore-Türme mit großen Durchmessern und hohen Bauteilgewichten gebaut. Von 108 Beschäftigten im Cuxhavener Werk arbeiten 51 in der hauseigenen Leiharbeitsfirma (Lohn Leiharbeit/Festangestellte). Für die Beschäftigten in der Leiharbeit gilt der AMP-Tarifvertrag (AMP = Arbeitgeberverband Mittelständischen Personaldienstleister), d. h. sie bekommen zurzeit 7,60 Euro, wenn sie in der untersten Entgeltstufe beschäftigt sind. Festangestellte haben bisher keinen Tarifvertrag, ihre Löhne werden individuell ausgehandelt. Die Löhne für die Leiharbeitsbeschäftigten liegen in der Regel zwischen 4 und 5 Euro unterhalb denen der Stammbeschäftigten mit vergleichbaren Tätigkeiten. In die Schlagzeilen geraten ist die Firma AMBAU GmbH zudem durch die Kündigung des Mitarbeiters Ali Can, der an der Vorbereitung der Betriebsratswahl im Werk Cuxhaven beteiligt ist.
Die Firma AMBAU GmbH bekam zur Errichtung der Betriebsstätte in Cuxhaven (Anlage zur seriellen Herstellung von Stahlrohrtürmen für Offshore-Windkraftanlagen) 2008 eine Förderung von 6 637 500 Euro. Eine Hälfte kommt aus EU-Mitteln (EFRE). Die andere Hälfte kommt zu gleichen Anteilen aus Bundes- und Landesmitteln, also je 1 659 375 Euro.
Zusätzlich profitierte die Firma AMBAU GmbH an der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ihrer Beschäftigten (im Bereich Stahlverarbeitung und für das Führen von Gabelstaplern und Kranen) durch ESF-Mittel in Höhe von ungefähr 100 000 Euro.
Folgt man der Definition der Bundesregierung, so liegt missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit dort vor, „wo Zeitarbeit dazu genutzt wird, systematisch Stammbeschäftigte durch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zu ersetzen …“ (Bundestagsdrucksache 17/1321). Beim Windanlagenbauer AMBAU GmbH werden faktisch Stammbeschäftigte durch Leiharbeitskräfte ersetzt: Denn Neueinstellungen erfolgen nahezu ausschließlich über Leiharbeitskräfte. Ein Einsatz von Leiharbeit ausschließlich zur Deckung von Auftragsspitzen liegt nicht vor, da der Einsatz kontinuierlich und in einer Situation von gesicherten Auftragsbüchern erfolgt. Die Firma AMBAU GmbH plant nach eigenen Angaben (Sonntagsjournal der Nordsee-Zeitung, vom 11. Juli 2011) bereits für 2012 die Errichtung eines zweiten Werks in Cuxhaven. Ebenda steht, dass die Firma AMBAU GmbH bereits seit 15 Jahren mit einem hohen Anteil an Leiharbeitsbeschäftigten arbeitet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Liegt ein „unsachgemäßer Einsatz von Leiharbeit vor, der nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, wenn der Einsatz von Leiharbeit dazu genutzt wird, systematisch Stammbelegschaften zu ersetzen“, und wenn dies in einem Umfang von rund 50 Prozent bereits geschehen ist?
Ist der Einsatz der Leiharbeit bei der Firma AMBAU GmbH nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung rechtswidrig?
Falls Frage 2 verneint wird, wie begründet die Bundesregierung die Rechtmäßigkeit der systematischen Ersetzung der Stammbelegschaften durch Leiharbeiter bei der Firma AMBAU GmbH in einem Umfang wie in Frage 1 beschrieben?
Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus dem hier dargelegten Fall von Leiharbeit beim Windanlagenbauer AMBAU GmbH ab, damit Leiharbeit nicht dazu genutzt werden kann systematisch Stammbeschäftigte zu ersetzen?
Sollte die Bundesregierung aus der Frage 4 heraus keinen Handlungsbedarf ableiten, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung den Einsatz in Übereinstimmung mit ihrer Intention hinsichtlich des Einsatzes von Leiharbeit sieht?
Hält die Bundesregierung den Einsatz von Leiharbeit zum Zwecke des Lohndumpings für gerechtfertigt?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass dies im Falle von der Firma AMBAU GmbH sogar in einer Boombranche geschieht und das Unternehmen aufgrund seiner sicheren Auftragslage fest einstellen könnte?
Hat die Leiharbeitsfirma AMBAU Personalservice GmbH eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit?
Wurde bei der Firma AMBAU Personalservice GmbH eine örtliche Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit durchgeführt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Liegt nach Ansicht der Bundesregierung im Falle der Firma AMBAU GmbH und der AMBAU Personalservice GmbH eine konzerninterne Leiharbeit vor?
Wenn ja, handelt es sich nach Meinung der Bundesregierung hierbei um einen Missbrauch von Leiharbeit, wie im Falle Schlecker?
In wie vielen Fällen wird die Entlohnung der Leiharbeitskräfte bei der Firma AMBAU GmbH in Cuxhaven mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aufgestockt?
In welcher Höhe erhalten Aufstocker im Werk Cuxhaven insgesamt und im Durchschnitt Leistungen nach SGB II?
Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um den strategischen Einsatz von Leiharbeit zum Lohndumping und zur Ersetzung von Stammbelegschaften zu unterbinden, damit u. a. dem systematischen Einsatz von Steuergeldern zur Existenzsicherung von Leiharbeitsbeschäftigten ein Riegel vorgeschoben wird?
Wie begründet die Bundesregierung ihr Vorgehen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Firma AMBAU GmbH Fördermittel von über 6,7 Mio. Euro für die Errichtung ihrer Betriebsstätte in Cuxhaven und für die Weiterbildung ihrer Beschäftigten bekommt und gleichzeitig ca. 50 Prozent dieser Beschäftigten statt in festen Arbeitsverhältnissen in unsicheren und schlecht bezahlten Leiharbeitsverhältnissen beschäftigt sind?
Welche Förderbedingungen hat die Bundesregierung an die Vergabe der 1 659 375 Euro Förderung des Bundes zur Errichtung des Werks in Cuxhaven geknüpft?
Wurden die Förderbedingungen an Festanstellungen geknüpft?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Konsequenzen sind vorgesehen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von 1 659 375 Euro des Bundes zur Errichtung des Werks in Cuxhaven in Zusammenhang mit der Tatsache, dass ca. 50 Prozent der Beschäftigten in diesem Werk in Leiharbeit beschäftigt sind?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, aufgrund des Missbrauchs von Leiharbeit in der Firma AMBAU GmbH eine Rückverlangung von Fördermitteln zu prüfen?
Wird die Bundesregierung auf GrundLage der gezahlten Fördermittel die Firma AMBAU GmbH auffordern, den Missbrauch von Leiharbeit zum Lohndumping einzustellen?
Hat das Verhalten der Firma AMBAU GmbH Auswirkungen auf die Vergabe von Fördermitteln an die Firma AMBAU GmbH insbesondere hinsichtlich einer eventuellen Förderung der geplanten Erweiterung des Werks in Cuxhaven?
Plant die Bundesregierung die Vergabe von Fördermitteln zukünftig an Kriterien zu koppeln, die Beschäftigte der Unternehmen vor Lohndumping durch den Einsatz von Leiharbeit schützen?