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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Beim Bundeskriminalamt geführte Gewalttäter- und andere Dateien

Anzahl der gespeicherten Personen in den Dateien &quot;Gewalttäter links&quot;, &quot;International agierende gewaltbereite Störer&quot;, &quot;Gewalttäter politisch motivierte Ausländerkriminalität&quot; und &quot;Gewalttäter Sport&quot;, Neuaufnahmen, Löschungen, Datenübermittlunge an ausländische Sicherheitsorgane, Wirksamkeitseinschätzung bzw. Prognoseverlässlichkeit der Daten, mögliche Eingriffe in Grundrechte aufgrund der Datenspeicherung, weitere bei deutschen Sicherheitsbehörden geführte Dateien<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.08.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/272006. 08. 2010

Beim Bundeskriminalamt geführte Gewalttäter- und andere Dateien

der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Wolfgang Neskovic, Jens Petermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Das Bundeskriminalamt (BKA) führt zahlreiche Dateien mit personenbezogenen Daten. Diese dienen nicht nur der Strafverfolgung, sondern auch der Prävention. Einzelne dieser Dateien sind geeignet, unverhältnismäßig in Grundrechte der Betroffenen einzugreifen. Dies gilt insbesondere für die „Gewalttäter“-Dateien, in denen, anders als die Bezeichnung suggeriert, mitnichten nur solche Personen gespeichert werden, denen eine Gewalttat nachzuweisen ist. Bei einem Eintrag kann es auch nach der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, mitunter sogar nach einem gerichtlichen Freispruch bleiben. Es genügt gar die bloße Annahme, eine Person könne in der Zukunft Straftaten begehen. Damit wird die willkürliche Erfassung politischer Aktivisten ermöglicht. Die Bundesregierung hat in ihren Ausführungen auf Bundestagsdrucksache 16/13563 deutlich gemacht, dass es für die Prognose, ob eine Person womöglich Gewalttaten begehen könnte, keine klaren Kriterien gibt. Sie hat außerdem bestätigt, dass es keine wissenschaftliche Evaluierung der Wirksamkeit dieser „Gewalttäter“-Dateien gibt. Zugleich wurde aus der Antwort der Bundesregierung deutlich, dass Einträge in diese Dateien weitere Grundrechtseingriffe nach sich ziehen können wie etwa Ausreiseverbote, Aufenthaltsbeschränkungen, präventive Festnahmen usw. Bei Weitergabe der Daten an ausländische Behörden drohen von deren Seite ebenfalls grundrechtseinschränkende Maßnahmen. Angesichts der Tatsache, dass etlichen der in den Dateien Gespeicherten keinerlei Gewalttaten nachzuweisen sind, wäre eine Evaluierung der Wirksamkeit das Mindeste, um die Grundrechtseingriffe auf ihre Verhältnismäßigkeit zu untersuchen.

Im Juni 2010 hat der Bundesrat einer Verordnung des Bundesministeriums des Innern bezüglich der Art der Daten, die nach den §§ 8 und 9 des Bundeskriminalamtgesetzes gespeichert werden dürfen, zugestimmt (Bundesratsdrucksache 329/10). Das Bundesministerium des Innern ist mit der Verordnung nicht nur gerichtlichen Forderungen nach Legalisierung der bisherigen Dateien nachgekommen, sondern hat sich gleich dazu ermächtigen lassen, weitere Dateien einzurichten. Die Voraussetzungen dafür sind sowohl im Bereich der delikts- und phänomenbezogenen Dateien als auch im Bereich der „Gewalttäter“-Dateien höchst unpräzise formuliert; so heißt es bezüglich der „Gewalttäter“-Dateien: „Verhinderung gewalttätiger Auseinandersetzungen und sonstiger Straftaten“, wobei es keine Beschränkung auf schwere Straftaten wie auch keine Eingrenzung hinsichtlich der Konkretheit eines entsprechenden Verdachtes gibt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen42

1

Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter links“ gespeichert?

1

Wie viele dieser Personen gelten als Verdächtige/Beschuldigte?

1

Wie viele dieser Personen sind als Kontakt- oder Begleitpersonen gespeichert?

1

Wie viele andere Personen sind gespeichert (bitte nach jeweiligen Gründen der Speicherung darstellen)?

1

Wie viele dieser Personen haben ihren Wohnsitz in Deutschland (bitte nach den in den Fragen 1a bis 1c abgefragten Kategorien unterteilen)?

2

Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaSt) gespeichert?

2

Wie viele dieser Personen gelten als Verdächtige/Beschuldigte?

2

Wie viele dieser Personen sind als Kontakt- oder Begleitpersonen gespeichert?

2

Wie viele andere Personen sind gespeichert (bitte nach jeweiligen Gründen der Speicherung darstellen)?

2

Wie viele dieser Personen haben ihren Wohnsitz in Deutschland (bitte nach den in den Fragen 2a bis 2c abgefragten Kategorien unterteilen)?

3

Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter politisch motivierte Ausländerkriminalität“ gespeichert?

3

Wie viele dieser Personen gelten als Verdächtige/Beschuldigte?

3

Wie viele dieser Personen sind als Kontakt- oder Begleitpersonen gespeichert?

3

Wie viele andere Personen sind gespeichert (bitte nach jeweiligen Gründen der Speicherung darstellen)?

3

Wie viele dieser Personen haben ihren Wohnsitz in Deutschland (bitte nach den in den Fragen 3a bis 3c abgefragten Kategorien unterteilen)?

4

Wie viele Personen sind derzeit in der Datei „Gewalttäter Sport“ gespeichert?

4

Wie viele dieser Personen gelten als Verdächtige/Beschuldigte?

4

Wie viele dieser Personen sind als Kontakt- oder Begleitpersonen gespeichert?

4

Wie viele andere Personen sind gespeichert (bitte nach jeweiligen Gründen der Speicherung darstellen)?

4

Wie viele dieser Personen haben ihren Wohnsitz in Deutschland (bitte nach den in den Fragen 4a bis 4c abgefragten Kategorien unterteilen)?

5

Wie viele als verdächtig/beschuldigt geführte Personen sind im Laufe des Jahres 2009 neu in diese Dateien aufgenommen, und wie viele sind herausgenommen worden (bitte für jede Datei einzeln angeben)?

6

Bei welchen Anlässen (Gipfeltreffen, Großveranstaltungen etc.) hat das BKA im Jahr 2009 ausländischen Sicherheitsorganen Daten aus den vorgenannten Dateien übermittelt?

6

Zu wie vielen als verdächtig/beschuldigt geführten „Gewalttätern“ sind Daten übermittelt worden?

6

Wer war jeweils Empfänger dieser Daten?

7

Hat die Bundesregierung begonnen oder die Absicht, über die Übermittlung von Daten an ausländische Polizeibehörden eine ausführliche Statistik zu führen, und wenn nein, was spricht aus Sicht der Bundesregierung gegen das Führen einer solchen Statistik, die geeignet wäre, das Ausmaß einzuschätzen, in dem von der Möglichkeit der Datenübermittlung Gebrauch gemacht wird, bei der es sich immerhin um eine Maßnahme handelt, die schwere Grundrechtseingriffe nach sich ziehen kann?

8

Beabsichtigt die Bundesregierung, eine wissenschaftlichen Ansprüchen genügende Wirksamkeitseinschätzung dieser Dateien vorzunehmen?

Welche gesetzliche Grundlage bräuchte es aus Sicht der Bundesregierung hierfür?

9

Welches belastbare Zahlenmaterial steht der Bundesregierung zur Verfügung, um die Verlässlichkeit von Prognosen über womöglich bevorstehende Straftaten von Personen, die in den genannten Dateien gespeichert werden, zu überprüfen?

9

Kann die Bundesregierung ungefähre Angaben zu der Frage machen, wie viele jener Personen, die aufgrund der Annahme, sie würden (in der Zukunft) Straftaten begehen, in einer der genannten Dateien gespeichert wurden, später tatsächlich Straftaten im erwarteten Zusammenhang begangen haben (bitte ggf. ausführen)?

9

Wenn nein, welches Instrument steht dann zur Verfügung, um die Prognoseverlässlichkeit zu überprüfen?

9

Welche verschriftlichten Regelungen gibt es hinsichtlich der Eintragung in die „Gewalttäter“-Dateien aufgrund eines in die Zukunft gerichteten Verdachtes (bitte Anweisungen, Handbücher, Verordnungen, Hausmitteilungen etc. nennen und als Anlage beifügen)?

9

Wie rechtfertigt die Bundesregierung die Speicherung von Personen in den „Gewalttäter“-Dateien allein aufgrund einer Prognose angesichts der Tatsache, dass eine solche Speicherung dazu beitragen kann, schwerwiegende Grundrechtseingriffe (präventive Festnahmen, Ausreisesperren, Einreiseverbote und Verfolgung durch ausländische Sicherheitsorgane, sofern die Daten an jene übermittelt werden) auszulösen?

10

Wie viele der in den Dateien „IgaSt“, „Gewalttäter links“, „Gewalttäter politisch motivierter Ausländerkriminalität“ und „Gewalttäter Sport“ gespeicherten Personen sind aufgrund von Hinweisen ausländischer Sicherheitsbehörden (welcher?) gespeichert worden (die Fragesteller erklären sich damit einverstanden, dass die Antwort zu dieser Frage wegen einer möglicherweise zeitaufwändigen Recherche zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht wird)?

11

Wie häufig macht das BKA von den in der Antwort zu Frage 7a auf Bundestagsdrucksache 16/13563 ausgeführten Möglichkeiten Gebrauch, nachzuprüfen, ob die von ausländischen Sicherheitsbehörden zufließenden Informationen über mutmaßliche Gewalttäter inhaltlich zutreffend sind, und in wie vielen Fällen wurden diese Informationen bestätigt?

12

Erwägt die Bundesregierung eine Statistik zu Anträgen auf Löschung oder Berichtigung aus den genannten Dateien bzw. Widerspruchsverfahren und Gerichtsurteile zu solchen Anträgen einzuführen, um Aufschluss darüber zu erlangen, in wie vielen Fällen eine rechtswidrige oder fehlerhafte Speicherung vorlag, und wenn nein, was spricht – angesichts der Grundrechterelevanz der Eintragung in solche Dateien – gegen eine solche Statistik?

13

Wie viele Datensätze enthalten die übrigen zu Strafverfolgung, Gefahrenabwehr oder Prävention eingerichteten Dateien der deutschen Sicherheitsbehörden (bitte analog den Bundestagsdrucksachen 16/2875 bzw. 16/13563 unter Angabe des Namens, der Rechtsgrundlage, des Zwecks, des Anordnungsdatums sowie der Zahl der Datensätze darstellen)?

13

Von wie vielen Personen sind in diesen Dateien jeweils Angaben gespeichert?

13

Wie viele dieser Personen sind als Verdächtige/Beschuldigte gespeichert?

13

Wie viele dieser Personen sind als Kontakt- bzw. Begleitpersonen gespeichert?

13

Wie viele dieser Personen haben ihren Wohnsitz in Deutschland (bitte nach den in den Fragen 13a bis 13c abgefragten Kategorien unterteilen)?

14

Wie viele und welche dieser Dateien sind in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 neu errichtet worden?

15

Welche Dateien sind in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 gelöscht worden, und was ist mit den zugehörigen Datensätzen geschehen (bitte ggf. angeben, wenn sie in andere Dateien übertragen wurden)?

16

Welche weiteren Dateien erwägt die Bundesregierung derzeit neu einzurichten?

Berlin, den 4. August 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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