[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2809
17. Wahlperiode 26. 08. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Diana Golze,
Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2740 –
Mindestlohn und Mindestarbeitsstandards in der Weiterbildung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Jahren werden in der Öffentlichkeit die sozialen Verwerfungen für die
Beschäftigten in der allgemeinen, politischen, kulturellen und beruflichen
Weiterbildung problematisiert. Die vom Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) in Auftrag gegebene und seit Anfang 2006 vorliegende Studie
„Zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Beschäftigten in der
Weiterbildung“ hat erneut deutlich gemacht, dass die Beschäftigungssituation eines
überwiegenden Teils der insgesamt 650 000 Lehrenden in der Weiterbildung als
„atypisch“ und in der Regel als „prekär“ einzustufen ist. Der Anteil der
sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse liegt in der Branche unter 15
Prozent. Die „im Hauptberuf freiberuflich lehrenden Honorarkräfte“ (23 Prozent
der Weiterbildnerinnen und Weiterbildner) sind zumeist nur durch die
Kombination unterschiedlicher Verträge in der Lage, ein existenzsicherndes
Einkommen zu erwirtschaften. Für eine effektive soziale Vorsorge reichen die Bezüge
in der Regel nicht aus (vgl. prekär – Zeitung für Beschäftigte in der
Weiterbildung, Heft 02/2009).
Die Ausweitung der ungesicherten und unterwertigen Beschäftigung in der
Weiterbildung, einschließlich der Zahlung von Dumpinglöhnen für hauptberufliche
Honorardozentinnen und -dozenten, hat sich seit den Hartz-Reformen und den
damit verbundenen Mittelkürzungen bei der Bundesanstalt für Arbeit (BA)
dynamisiert. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) befürchten jetzt infolge des 80-
Milliarden-Kürzungsprogramms der Bundesregierung einen erneuten
Unterbietungswettbewerb auf Seiten der Bildungsträger und im Ergebnis weitere
Lohneinbrüche, insbesondere bei kostenintensiven langfristigen Maßnahmen (vgl.
Presseerklärung ver.di vom 23. Juni 2010).
Für die Beschäftigten der Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Zweiten
und Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB III) hat die
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di in Vollmacht des Bundesverbandes der Träger der
beruflichen Bildung (BBB) sowie der GEW am 27. März 2008 beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit Erfolg einen Antrag auf Aufnahme der
Weiterbildungsbranche in das Arbeitnehmerentsendegesetz gestellt. Die Tarif- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom
25. August 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2809 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeparteien haben am 12. Mai 2009 einen Branchentarifvertrag vorgelegt und damit
den Weg für die Einführung eines Branchenmindestlohns in der Weiterbildung
frei gemacht. Die hierfür notwendige Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit
durch die Bundesregierung steht jedoch bis heute aus.
1. Welche Ursachen identifiziert die Bundesregierung für die prekären
Vergütungsstrukturen in der pädagogischen Arbeit in der Weiterbildungsbranche,
und welche Möglichkeiten sieht sie, der Ausweitung unterwertiger
Beschäftigungsverhältnisse in diesem Bereich entgegenzuwirken?
Die Ausgestaltung der Beschäftigungsbedingungen obliegt den zuständigen
Tarifvertragsparteien.
2. Welche Schlüsse zieht die jetzige Bundesregierung aus der vom
Bundesministerium für Bildung und Forschung 2006 veröffentlichten Studie „Zur
sozialen und wirtschaftlichen Lage von Beschäftigten in der Weiterbildung“
vor dem Hintergrund der anhaltenden Prekarisierung der
Beschäftigungsverhältnisse in dieser Branche?
Fragen der tariflichen Bezahlung und der sozialen Verbesserung sind wie in
anderen Branchen auch Aufgabe der Tarifvertragsparteien.
3. a) Welche Erkenntnisse über die soziale und wirtschaftliche Situation der
Beschäftigten in der Weiterbildungsbranche liegen der Bundesregierung
neben der unter Frage 1 genannten Studie vor?
b) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den unter Frage 3a
genannten Erkenntnissen?
Weitere aktuelle Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
Gleichzeitig wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
4. a) Wie viele Lehrende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung fest
angestellt, im Hauptberuf freiberuflich lehrend und als nebenberufliche
Honorarkräfte in der Weiterbildung (bitte aufschlüsseln nach
Volkshochschulen, öffentlichen geförderten freien Trägern, sonstigen
Weiterbildungseinrichtungen und nach Bundesländern)?
Die von der WSF Wirtschafts- und Sozialforschung durchgeführte Studie
(WSF-Studie) aus dem Jahr 2005 geht von insgesamt rund 1,35 Millionen
bestehenden Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsverhältnissen von Lehrenden in der
Weiterbildung aus. Die Zahl ist höher als die geschätzte Anzahl der Lehrenden
(650 000), da Weiterbildner oft für mehrere Einrichtungen gleichzeitig tätig
sind. Von diesen Beschäftigungs-/Tätigkeitsverhältnissen sind
– Sozialversicherungspflichtig 185 000 (14 Prozent)
– Honorarkräfte/Selbständige 996 000 (74 Prozent)
– Ehrenamtliche 130 000 (10 Prozent)
– Sonstige 39 000 (3 Prozent).
Eine weitere Differenzierung ist zurzeit nicht möglich. Es besteht keine Statistik,
die alle Beschäftigten in den verschieden Bereichen allgemeiner politischer und
beruflicher Weiterbildung gleichermaßen berücksichtigt.
Die Bundesregierung plant deshalb eine Piloterhebung bei den Trägern der
Weiterbildung.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2809b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die durchschnittlichen
Einzeleinkommen der Lehrenden in der Weiterbildung (bitte
aufschlüsseln nach fest Angestellten, im Hauptberuf freiberuflich Lehrenden und
nebenberuflichen Honorarkräften sowie nach Volkshochschulen,
öffentlich geförderten freien Trägern, sonstigen Weiterbildungseinrichtungen
und nach Bundesländern)?
Die WSF-Studie ermittelte einen Brutto-Stundensatz für Honorarkräfte bei den
Volkshochschulen von ca. 17 Euro. Für einen Teil der in der Weiterbildung
Lehrenden wurde 2007 erstmals ein Branchentarifvertrag zwischen der
Zweckgemeinschaft von Mitgliedsunternehmen des Bundesverbandes der Träger der
beruflichen Bildung (Bildungsverband) e. V. und der Vereinten
Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW) abgeschlossen. Er gilt für Träger von Maßnahmen und Lehrgängen im
Bereich der außerbetrieblichen/beruflichen Qualifizierung und der sozialen
Integration und regelt die Anfangsvergütung und damit das monatliche
Mindestentgelt. Die monatliche Anfangsvergütung (brutto) beträgt demnach für
pädagogische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen rund 2 000 Euro (West) bzw. rund
1 850 Euro (Ost).
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über wöchentliche
Arbeitszeit der Lehrenden in der Weiterbildung (bitte aufschlüsseln nach fest
Angestellten, im Hauptberuf freiberuflich Lehrenden und
nebenberuflichen Honorarkräften sowie nach Volkshochschulen, öffentlich
geförderten freien Trägern, sonstigen Weiterbildungseinrichtungen und nach
Bundesländern)?
Die wöchentliche Arbeitszeit wird zwar im Rahmen des Mikrozensus des
Statistischen Bundesamtes abgefragt. Für die vom Fragesteller als
„Weiterbildungsbranche“ bezeichnete Branche findet sich jedoch keine eindeutige, abschließende
und überschneidungsfreie Entsprechung in der Klassifikation der
Wirtschaftszweige, welche die Grundlage der Branchendifferenzierung im Mikrozensus
bildet. Der DVV hat 2004 eine repräsentative Studie von TNS Infratest durchführen
lassen. Auf die nachfolgende Tabelle wird verwiesen. Neuere Zahlen liegen nicht
vor.
In welchem Umfang sind Sie im Weiterbildungsbereich für Einrichtung X tätig?
Basis: Lehrende in der Weiterbildung
Prozentwerte senkrecht Berufsstatus in Einrichtung X des DVV
Gesamt Angestellte
hauptberufliche
Honorarkraft
nebenberufliche
Honorarkraft
Ehrenamtler
Neue Basis:
Lehrende mit fester Stundenzahl 48 5 7 34 2
Stunden pro Woche 1–8 Std. 67 – 43 79 100
9–16 Std. 15 20 14 15 –
17–40 Std. 19 80 43 6 –
Summe 100 100 100 100 100
Mittelwert 9,5 26,2 13,9 6,6 2,0
Drucksache 17/2809 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesamt Angestellte
hauptberufliche
Honorarkraft
nebenberufliche
Honorarkraft
Ehrenamtler
Neue Basis:
Tätigkeit mit einzelnen Kursen 247 3 29 208 7
Stunden pro Woche 1–8 Std. 6 – – 7 14
9–16 Std. 7 – – 8 14
17–40 Std. 21 33 3 23 29
41–80 Std. 21 – 7 23 14
81–160 Std. 18 – 17 18 29
161–480 Std. 17 67 48 12 0
481 und mehr Std. 3 – 21 1 0
keine Angabe 7 – 3 8 0
Summe 100 100 100 100 100
Mittelwert 127,4 160,0 361,9 95,3 49,4
TNS Infratest Sozialforschung April 2004
In welchem Umfang sind Sie im Weiterbildungsbereich für Einrichtung X tätig?
Basis: Lehrende in der Weiterbildung
Prozentwerte senkrecht Berufsstatus in Einrichtung X des DVV
Gesamt Angestellte
hauptberufliche
Honorarkraft
nebenberufliche
Honorarkraft
Ehrenamtler
Basis: alle 296 8 36 243 9
Umfang der
Tätigkeit
regelmäßig mit fester
Stundenzahl 16 63 19 14 22
regelmäßig mit
einzelnen Kursen
bzw. Veranstaltungen 52 – 64 52 44
unregelmäßig mit
einzelnen Kursen
bzw. Veranstaltungen 28 38 14 30 22
un-/regelmäßige
einzelne Stunden
(undifferenzierbar) 3 – 3 3 11
Keine Angabe 0 – – 0 –
Summe 100 100 100 100 100
TNS Infratest Sozialforschung April 2004
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/28095. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass eine hinreichende
Vergütung und soziale Absicherung für die Beschäftigten wichtige
Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung sind?
Die Entwicklung und Sicherung von Qualität in der Weiterbildung ist ein
wesentlicher Faktor, um die Potenziale der Weiterbildung für Wirtschaft und
Gesellschaft auszuschöpfen. Mit den Gesetzen für moderne Dienstleistungen
am Arbeitsmarkt wurde in der Weiterbildungsförderung eine nachhaltige
Qualitätsentwicklung in der Weiterbildung in Gang gesetzt. Die dabei eingeführten
Formen der Qualitätssicherung – Wahlfreiheit der Teilnehmer durch Einführung
des Bildungsgutscheins, Zertifizierung der Anbieter und der Lehrgänge,
einschließlich des Nachweises eines Qualitätsmanagementsystems – führten zu
einer erhöhten Wirksamkeit und Effektivitätssteigerung in der
Weiterbildungsförderung. Die Eignung und Qualifizierung des Personals wirkt sich auf die
Bildungsqualität aus und findet in allen etablierten Qualitätssicherungssystemen
entsprechende Berücksichtigung.
6. Hat die Bundesregierung eine Folgenabschätzung der ab 1. Mai 2011
vollständig gültigen Europäischen Arbeitnehmerfreizügigkeit für die
Weiterbildungsbranche erstellt?
Wenn ja, welche Folgen sieht die Bundesregierung, und welche Schlüsse
zieht sie hieraus?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat keine Folgenabschätzung für die
Weiterbildungsbranche durchgeführt. Auf Grund der bereits während der Übergangsfristen
schrittweise vorgenommenen Erleichterungen für den Arbeitsmarktzugang der Neu-
Unionsbürger und der Verbesserung der sozialen Lage in den Beitrittsländern
geht die Bundesregierung davon aus, dass sich in der Weiterbildungsbranche mit
dem Eintritt der Freizügigkeit keine wesentlichen Auswirkungen auf die
Aufnahme von Beschäftigungen von Neu-Unionsbürgern ergeben.
7. a) Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag
der Regierungsfraktionen avisierten Weiterbildungsallianz?
b) Gehört die Verbesserung der Beschäftigungsbedingungen in der
Weiterbildung zu den zentralen Zielen der Weiterbildungsallianz?
Wenn ja, welche konkreten Ziele formuliert die Bundesregierung in
diesem Bereich, und bis wann und wie sollen diese erreicht werden?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft zurzeit die Ausgestaltung und Initiierung einer
Weiterbildungsallianz. Die Bundesregierung wird über die Weiterbildungsallianz
im Lichte des Ergebnisses der parlamentarischen Beratungen zum Haushalt
2011 entscheiden.
8. a) Wie bewertet die Bundesregierung den Zielkonflikt zwischen der im
Koalitionsvertrag der Regierungsfraktionen avisierten Stärkung des
lebensbegleitenden Lernens und den geplanten Kürzungen im Bereich
der aktiven Arbeitsmarktpolitik?
Drucksache 17/2809 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeb) Welche Auswirkungen werden die geplanten Kürzungen im Bereich der
aktiven Arbeitsmarktpolitik auf die Beschäftigungsbedingungen in der
Weiterbildung nach Einschätzung der Bundesregierung haben?
Zwischen der gewollten Stärkung des lebensbegleitenden Lernens und den zu
erwartenden Einsparungen im Bereich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
sieht die Bundesregierung keinen Zielkonflikt. Eine Förderung mit
arbeitsmarktpolitischen Instrumenten ist im Rahmen von Wirkung und
Wirtschaftlichkeit danach auszurichten, dass hierdurch eine zusätzliche Wirkung, also eine
höhere individuelle Integrationswahrscheinlichkeit in Erwerbstätigkeit, erzielt
wird. Für die Leistungsempfänger im Versicherungsbereich der Bundesagentur
für Arbeit (BA) sowie im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
werden durch die erwarteten Einsparungen somit keine Einbußen im Leistungsniveau
einhergehen, sondern sie werden schrittweise von den verbesserten
Voraussetzungen der integrationsorientierten Arbeitsmarktpolitik der Bundesregierung
profitieren. Ab dem Jahr 2011 erfolgt die praktische Umsetzung des
Arbeitsmarktkonzepts der Bundesregierung vom April diesen Jahres sowie ab 2012 die
der geplanten Verbesserung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der
arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Darüber hinaus umfasst lebensbegleitendes
Lernen mehr als nur die von der BA und den Grundsicherungsstellen eingesetzten
arbeitsmarktpolitischen Instrumente. So hat sich die Bundesregierung klar für
eine Priorität von Bildung und Forschung ausgesprochen und hält an dem Ziel
fest, 12 Mrd. Euro zusätzlich für Bildung und Forschung bis 2013 bereit zu
stellen. Bund und Länder haben im Rahmen der Qualifizierungsinitiative
vereinbart, die Ausgaben für Bildung und Forschung bis 2015 auf 10 Prozent des
Bruttoinlandsprodukts zu steigern.
c) Wird die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern,
dass sich die Beschäftigungsbedingungen in der Weiterbildung durch die
Umsetzung des Sparpaketes weiter verschlechtern?
Siehe Antwort zu Frage 1.
d) In welchen Bereichen der Weiterbildungsförderung plant die
Bundesregierung Einsparungen vorzunehmen?
e) Gibt es Bereiche der Weiterbildungsförderung, für die die
Bundesregierung Kürzungen im Rahmen der Umsetzung des Sparpaketes oder im
Rahmen der Evaluation der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
ausschließt?
Siehe Antwort zu Frage 8a.
9. a) Wie verhält sich die Bundesregierung zu der Tatsache, dass mittels
öffentlicher Gelder in der Förderung und Durchführung von Weiter- und
Ausbildungsmaßnahmen im Bereich des SGB II und SGB III ein
prekäres Vergütungssystem aufrechterhalten und die Lohnspirale weiter
nach unten getrieben wird?
b) Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung vor, insbesondere im
Hinblick auf die Vergabepraxis der BA, um der unter Frage 9a genannten
Tendenz entgegenzuwirken?
Siehe Antwort zu Frage 1.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/280910. a) Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Erforderlichkeit
und Angemessenheit von Branchenmindestlöhnen und
Mindestarbeitsbedingungen am besten durch die in der entsprechenden Branchen
vertretenen Tarifpartner beurteilt bzw. definiert werden kann (bitte
begründen)?
Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass Mindestlöhne an die
Bedürfnisse und Strukturen einer Branche angepasst sein müssen, um positive Effekte
zu erzielen. Um entsprechende Mindestlöhne festzusetzen, ist die maßgebliche
Einbindung der Tarifvertragsparteien einer Branche unabdingbar.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die Sachkunde der
vertragsschließenden Tarifpartner BBB, ver.di und GEW bezüglich der
Erforderlichkeit und Angemessenheit von Mindestlöhnen und
Mindestarbeitsbedingungen in der Weiterbildungsbranche (bitte begründen)?
Die in einer Branche zuständigen Tarifvertragsparteien verfügen grundsätzlich
über die für Verhandlungen über Arbeitsbedingungen erforderlichen Kenntnisse
der Verhältnisse in einer Branche. Die Bundesregierung hat keinen Anlass, dies
bei der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), der Gewerkschaft
Erziehung und Wissenschaft und der Zweckgemeinschaft von
Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Träger beruflicher Bildung (Bildungsverband) e. V.
anders zu beurteilen.
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Sachkunde der im
Tarifausschuss vertretenen Akteure bezüglich der Erforderlichkeit und
Angemessenheit von Mindestlöhnen und Mindestarbeitsbedingungen in der
Weiterbildungsbranche (bitte begründen)?
Die Bundesregierung hat keinen Anlass an der Sachkunde der Mitglieder des
Tarifausschusses zu zweifeln. Der Tarifausschuss ist paritätisch mit Mitgliedern
der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer besetzt. Den
Mitgliedern des Tarifausschusses stehen u. a. Stellungnahmen von Arbeitgebern und
Arbeitnehmern, die von der Allgemeinverbindlicherklärung betroffen wären,
sowie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden zur Verfügung. Bei seiner
Bewertung kann der Tarifausschuss auch gesamtwirtschaftliche Aspekte
einfließen lassen.
11. a) Wie viele Beschäftigte in der Weiterbildungsbranche erhalten
zusätzlich zu ihren Vergütungen bzw. Löhnen Aufstockungsleistungen nach
dem SGB II (bitte differenzieren nach den einzelnen
Branchensegmenten und nach den Beschäftigungsformen)?
Methodische Vorbemerkung
Für die vom Fragesteller als „Weiterbildungsbranche“ bezeichnete Branche
findet sich keine eindeutige, abschließende und überschneidungsfreie
Entsprechung in der Klassifikation der Wirtschaftszweige. Diese Klassifikation bildet
jedoch die Grundlage jeder branchenspezifischen Differenzierung in der
Beschäftigten- und Leistungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. In
Ermangelung konkreter Vorgaben erfolgt daher die Auswertung für den Viersteller 8559
(„Sonstiger Unterricht a. n. g.“) der Wirtschaftszweigklassifikation 2008. Dieser
enthält die Fünfsteller „Allgemeine und politische Erwachsenenbildung“,
„Berufliche Erwachsenenbildung“ sowie „Unterricht a. n. g.“.
Um eine zeitliche Vergleichbarkeit mit den Auswertungen aus der
Leistungsstatistik erzielen zu können sowie aufgrund der sechsmonatigen Wartezeit für
plausible Daten in der Beschäftigungsstatistik, wurde der Berichtsmonat
Dezember 2009 ausgewählt. So sind zu diesem Zeitpunkt in Deutschland 191 000
Drucksache 17/2809 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodesozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Arbeitsort) im Wirtschaftszweig
„Sonstiger Unterricht a. n. g.“ tätig. 25 000 sind geringfügig entlohnte
Beschäftigte, von denen 8 000 Personen diese geringfügige Beschäftigung im Nebenjob
ausüben. Auswertungen nach der wöchentlichen Arbeitszeit in der
Beschäftigungsstatistik sind nicht möglich. Im Dezember 2009 sind in Deutschland von
den ca. 191 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im
Wirtschaftszweig „Sonstiger Unterricht a. n. g.“, 155 000 Personen in Vollzeit und 34 000
Personen in Teilzeit tätig. Differenziertere Auswertungen nach Art der
Anstellung und der Weiterbildungseinrichtung sind nicht möglich. Detaillierte
Angaben können den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig und geringfügig entlohnt Beschäftigte
Tabelle: Sozialversicherungspflichtig Voll- und Teilzeitbeschäftigte
Deutschland, West- und Ostdeutschland
Ausgewählte Wirtschaftszweige
Dezember 2009
Sonstiger Unterricht a.n.g. (8559) SV-pflichtig Beschäftigte 190.639 128.207 62.432
Geringfügig entlohnte Beschäftigte 25.096 22.298 2.798
davon: ausschließlich geringf. Beschäftigte 16.744 14.829 1.915
im Nebenjob geringf. Beschäftigte 8.352 7.469 883
davon: Allg. und politische Erwachsenenbildung (85591) SV-pflichtig Beschäftigte 18.965 14.464 4.501
Geringfügig entlohnte Beschäftigte 2.780 2.593 187
davon: ausschließlich geringf. Beschäftigte 1.888 1.750 138
im Nebenjob geringf. Beschäftigte 892 843 49
Berufliche Erwachsenenbildung (85592) SV-pflichtig Beschäftigte 117.304 73.280 44.024
Geringfügig entlohnte Beschäftigte 7.903 6.392 1.511
davon: ausschließlich geringf. Beschäftigte 4.917 3.909 1.008
im Nebenjob geringf. Beschäftigte 2.986 2.483 503
Unterricht a.n.g. (85599) SV-pflichtig Beschäftigte 54.370 40.463 13.907
Geringfügig entlohnte Beschäftigte 14.413 13.313 1.100
davon: ausschließlich geringf. Beschäftigte 9.939 9.170 769
im Nebenjob geringf. Beschäftigte 4.474 4.143 331
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
WZ 2008 Beschäftigungsart Deutschland Westdeutschland(ohne Berlin)
Ostdeutschland
(mit Berlin)
Deutschland, West- und Ostdeutschland
Ausgewählte Wirtschaftszweige
Dezember 2009
Sonstiger Unterricht a.n.g. (8559) SV-pflichtig Beschäftigte 190.639 128.207 62.432
Vollzeit 155.370 100.498 54.872
Teilzeit 34.081 26.925 7.156
davon: Allg. und politische Erwachsenenbildung (85591) SV-pflichtig Beschäftigte 18.965 14.464 4.501
Vollzeit 13.705 9.917 3.788
Teilzeit 5.251 4.538 713
Berufliche Erwachsenenbildung (85592) SV-pflichtig Beschäftigte 117.304 73.280 44.024
Vollzeit 101.182 62.018 39.164
Teilzeit 14.969 10.512 4.457
Unterricht a.n.g. (85599) SV-pflichtig Beschäftigte 54.370 40.463 13.907
Vollzeit 40.483 28.563 11.920
Teilzeit 13.861 11.875 1.986
1) Restgröße zwischen Voll-/Teilzeit und Insgesamt: Keine Angabe © Statistik der Bundesagentur für Arbeit
WZ 2008 Arbeitszeit 1) Deutschland
Westdeutschland
(ohne Berlin)
Ostdeutschland
(mit Berlin)
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/2809b) Wie hoch sind die Finanzmittel, mit denen die Grundsicherungsträger
die niedrigen Löhne der betroffenen Beschäftigten aufstocken, um
deren Existenz zu sichern (wenn möglich bitte differenzieren nach den
einzelnen Branchensegmenten, nach den Beschäftigungsformen und
Bundesländern)?
Nach den aktuell verfügbaren Zahlen vom Dezember 2009, die auf
hochgerechneten Werten der Daten der Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) und Agenturen für
Arbeit mit getrennter Aufgabenwahrnehmung (AAgAw) basieren, erhalten
13 000 Personen, die im Wirtschaftszweig „Sonstiger Unterricht a. n. g.“ in
sozialversicherungspflichtiger Vollzeit beschäftigt sind, zusätzlich zu ihrem Lohn
aufstockende Leistungen nach dem SGB II. In sozialversicherungspflichtiger
Teilzeit arbeiten 3 000 erwerbstätige Arbeitslosengeld-II-Bezieher (ALG-II-
Bezieher) und 1 000 Aufstocker gehen einer ausschließlich geringfügigen
Beschäftigung nach. (Die Summe aus erwerbstätigen ALG-II- Beziehern in
sozialversicherungspflichtiger Voll- und Teilzeit entspricht nicht der Anzahl aller
erwerbstätigen ALG-II-Bezieher, da hierzu noch die Restgröße „Keine Angabe“ fehlt.)
Die durchschnittliche aufstockende Leistung (inkl. Sozialleistung) beläuft sich
für erwerbstätige ALG-II-Bezieher in sozialversicherungspflichtiger Vollzeit im
Wirtschaftszweig „Sonstiger Unterricht a.n.g.“ auf 777 Euro, in
sozialversicherungspflichtiger Teilzeit auf 471 Euro und in ausschließlich geringfügiger
Beschäftigung auf 884 Euro. Detaillierte Auswertungen nach Bundesländern
waren aufgrund der Komplexität der Datenabfrage bei der Bundesagentur für
Arbeit in der Kürze der Zeit nicht möglich.
Tabelle: Beschäftigung von erwerbstätigen Arbeitslosengeld-II- Beziehern
Deutschland
Dezember 2009
Hochgerechnete Werte auf Basis der Daten der ARGEn und AAgAw
Weiterbildungsbranche (8559 Sonstiger Unterricht a.n.g.) 13.223 2.990 1.334
davon: Allg. u. politische Erwachsenenbildung (85591) 1.751 666 191
Berufliche Erwachsenenbildung (85592) 10.604 2.347 600
Unterricht a.n.g. (85599) 1.429 304 589
Weiterbildungsbranche (8559 Sonstiger Unterricht a.n.g.)
Durchschnittliche aufstockende Leistung
mit SozBeitrag 777 € 471 € 884 €
ohne SozBeitrag 621 € 414 € 180 €
davon: Allg. u. politische Erwachsenenbildung (85591)
Durchschnittliche aufstockende Leistung
mit SozBeitrag 800 € 379 € 889 €
ohne SozBeitrag 632 € 337 € 183 €
Berufliche Erwachsenenbildung (85592)
Durchschnittliche aufstockende Leistung
mit SozBeitrag 764 € 487 € 869 €
ohne SozBeitrag 610 € 426 € 185 €
Unterricht a.n.g. (85599)
Durchschnittliche aufstockende Leistung
mit SozBeitrag 812 € 515 € 887 €
ohne SozBeitrag 651 € 455 € 175 €
© Statistik der Bundesagentur für Arbeit
1) Aufgrund der Hochrechnung der Daten kann es Abweichungen zwischen der Summe der Untergrößen und dem Wert der Gesamtposition geben.
erwerbstätige
Alg II-Bezieher
in
sozialversicherungspflichtiger Teilzeit
Merkmal
erwerbstätige
Alg II-Bezieher
in
sozialversicherungspflichtiger Vollzeit
Erwerbstätige Arbeitslosengeld II-Bezieher nach Art der Erwerbstätigkeit 1)
erwerbstätige
Alg II-Bezieher
in ausschließlich geringfügiger
Beschäftigung
Drucksache 17/2809 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode12. a) Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung bislang keine
Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher
Mindeststandards in der Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erlassen?
b) Plant die Bundesregierung eine Rechtsverordnung für die
Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher Mindeststandards in der
Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG zu erlassen?
Wenn ja, wann soll dies geschehen?
Wenn nein, warum nicht?
c) Wenn diese Entscheidung noch nicht getroffen worden ist, nach
welchen Kriterien wird die Bundesregierung entscheiden, ob sie eine
Rechtsverordnung für die Allgemeinverbindlichkeit tarifvertraglicher
Mindeststandards in der Weiterbildung nach § 7 Absatz 5 Satz 4 AEntG
erlassen wird, und für wann ist diese Entscheidung vorgesehen?
Der Erlass einer Mindestlohn-Verordnung nach dem Arbeitnehmer-
Entsendegesetz ist in einem mehrstufigen Verfahren zu prüfen. Nachdem der Tarifausschuss
ein Votum über den Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung des
Mindestlohntarifvertrags abgegeben hat, das für die Branche der Aus- und
Weiterbildung nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch unentschieden
ausgefallen ist, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen für einen
Verordnungserlass vorliegen. Voraussetzung für den Erlass einer Mindestlohn-
Verordnung ist das Vorliegen eines öffentlichen Interesses. Ein wichtiges Kriterium für
das Vorliegen eines öffentlichen Interesse ist der Grad der Repräsentativität des
Mindestlohntarifvertrags für die Gesamtheit der Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen würden. Eine Entscheidung
über den Antrag soll kurzfristig erfolgen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]