Leiharbeit in Krankenhäusern (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/1321)
der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, Heidrun Dittrich, Klaus Ernst, Katja Kipping, Ulla Lötzer, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits seit dem Jahr 2007 befragt die Fraktion DIE LINKE. die Bundesregierung zur Leiharbeit am Universitätsklinikum Essen (siehe u. a. Bundestagsdrucksachen 16/6221 und 17/1321 sowie letztmalig Plenarprotokoll 17/48 vom 16. Juni 2010). Sie tut dies, da das Universitätsklinikum Essen ein Prototyp hinsichtlich der systematischen Umwandlung regulärer Beschäftigungsverhältnisse in Leiharbeit mit dem Ziel der Personalkosteneinsparung darstellt, die sich seit Längerem gerade auch im Klinikbereich Bahn bricht. Folgt man der Definition der Bundesregierung, so liegt missbräuchlicher Einsatz von Leiharbeit dort vor, „wo Zeitarbeit dazu genutzt wird, systematisch Stammbeschäftigte durch Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer zu ersetzen (…)“ (Bundestagsdrucksache 17/1321). Dieser Sachverhalt ist am Universitätsklinikum Essen gegeben.
Am Universitätsklinikum (UK) Essen wurde im Jahre 2005 die UK Essen Personalservicegesellschaft (PSG) als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Essen gegründet. In die PSG, eine hausinterne Leiharbeitsfirma, werden Angehörige aller Berufsgruppen im nichtärztlichen Bereich eingestellt, die auch im Universitätsklinikum selbst arbeiten: Schreinerinnen und Schreiner, Laborassistenten und Laborassistentinnen, Schreibkräfte, EDV-Beschäftigte, Verwaltungsangestellte, Transportarbeitskräfte etc. Die PSG verleiht diese Beschäftigten an das Mutterunternehmen, das Universitätsklinikum Essen. Der Geschäftsführer der PSG ist gleichzeitig der Personalchef des Universitätsklinikums. Während die Leitung des Klinikums die PSG als „Mittel zur Sicherung von Beschäftigung und Qualität“ bezeichnet (Der Westen vom 21. August 2009), ist die PSG aus Sicht des Personalrates ein Instrument zur Tarifflucht und Spaltung der Belegschaft (vgl. Rechenschaftsbericht 2009 des Personalrats).
Derzeit sind rund 300 Beschäftigte bei der PSG angestellt, die nach dem Tarifvertrag des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes entlohnt werden. Damit sind rund 10 Prozent der ehemaligen Stammbelegschaft des Universitätsklinikums durch Leiharbeitskräfte ersetzt worden. Die Leiharbeitskräfte erhalten bis zu 30 Prozent weniger Lohn als die Festangestellten für die gleiche Arbeit. In absoluten Zahlen sind das netto zwischen 300 bis 450 Euro pro Monat weniger. Zudem haben die Leiharbeitskräfte sechs Tage weniger Urlaub, erhalten keine betriebliche Altersversorgung und keine Jahressonderzahlung. Es ist zu befürchten, dass sich die daraus resultierende Unzufriedenheit der Leiharbeitskräfte auch auf die Qualität der Pflege auswirkt. Neueinstellungen erfolgen gemäß Vorstandsbeschluss grundsätzlich nur noch über die PSG (außer in den Bereichen Pflegedienst, Ärzte und Ärztinnen, Reinigungsdienst und Küche) und wer zuvor einen befristeten Vertrag mit dem Universitätsklinikum hatte, erhält nach dessen Auslaufen nur noch ein Angebot der Leiharbeitsfirma – zu den beschriebenen deutlich schlechteren Bedingungen. Die Leiharbeitskräfte arbeiten auf Stammarbeitsplätzen. Der Personalrat befürchtet, dass am Klinikum der Druck auf das Lohnniveau steigt, wenn immer mehr Beschäftigte bei der PSG eingestellt werden (Westdeutsche Allgemeine Zeitung – WAZ vom 21. August 2009 und vom 14. Januar 2010, Lokalzeit Ruhr vom 3. März 2010, Rechenschaftsbericht 2009 des Personalrats). Wie die Personalratsvorsitzende des Universitätsklinikums Essen auf einem Hearing der Faktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag am 22. Juni 2010 berichtete, hat sich am Universitätsklinikum Essen ein Zwei-Klassen-System von Beschäftigten etabliert.
Die Bundesregierung hat auf Nachfragen bisher stets geantwortet, dass sie über keine konkreten Informationen zum Einsatz von Leiharbeit am Universitätsklinikum Essen verfügt. Es verfestigt sich daher der Eindruck, dass die Bundesregierung kein Interesse daran hat, konkreten Problemen beim Einsatz von Leiharbeit nachzugehen. In der Fragestunde am 16. Juni 2010 (Plenarprotokoll 17/48) bot der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Hans-Joachim Fuchtel erstmals an, die konkrete Situation „etwas stärker prüfen zu lassen“. Man täte gut daran, entsprechenden Hinweisen nachzugehen, zumal, wenn sie aus dem Parlament kommen.
Die Fraktion DIE LINKE. gibt daher der Bundesregierung erneut die Möglichkeit, den „unsachgerechten Einsatz“ der Leiharbeit am Universitätsklinikum Essen zu überprüfen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Hat die Bundesregierung den Einsatz von Leiharbeit am Universitätsklinikum Essen konkret überprüfen lassen, und kommt sie damit der Zusage des Parlamentarischen Staatssekretärs Hans-Joachim Fuchtel nach?
Liegt am Universitätsklinikum Essen ein „unsachgerechter Einsatz“ von Leiharbeit vor, der nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, da der Einsatz von Leiharbeit dazu genutzt wird, systematisch Stammbelegschaften zu ersetzen, was bis dato bereits in einem Umfang von rund 10 Prozent geschehen ist?
Ist der Einsatz der Leiharbeit am Universitätsklinikum nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung rechtswidrig, und wenn nicht, wie kann etwas rechtens sein, was nicht dem Willen des Gesetzgebers entspricht, dies angesichts der Tatsache, dass dort systematisch Stammbelegschaft durch Leiharbeit ersetzt wird?
Welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus der Prüfung des Einsatzes von Leiharbeit am Universitätsklinikum Essen ab? Wenn sie hieraus keinen Handlungsbedarf ableitet, ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung den Einsatz in Übereinstimmung mit ihrer Intention hinsichtlich des Einsatzes von Leiharbeit sieht?
Auf welchen Arbeitsplätzen wurden wann und für welchen Zeitraum Stammbeschäftigte durch Leiharbeitskräfte ersetzt?
Wie hoch ist das Entlohnungsgefälle zwischen den ehemaligen Stammbeschäftigten und den heutigen Leiharbeitskräften für die gleichen dauerhaften Tätigkeiten?
Welche Sonderzahlungen stehen Stammbeschäftigten zu (Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch etc.), auf die Leiharbeitskräfte am Universitätsklinikum keinen Anspruch haben, obwohl sie dauerhaft eingesetzt werden?
In welcher Höhe und in wie vielen Fällen wird die Entlohnung der Leiharbeitskräfte am Universitätsklinikum mit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch aufgestockt?
Was wird der Gesetzgeber im Falle des Universitätsklinikums Essen unternehmen, damit der Wille des Gesetzgebers umgesetzt wird, der da lautet, Leiharbeit soll nicht dazu genutzt werden, systematisch Stammbeschäftigte zu ersetzen?