Barrierefreiheit bei Flugreisen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Kornelia Möller, Dr. Dietmar Bartsch, Inge Höger, Caren Lay, Ingrid Remmers, Kathrin Senger-Schäfer, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (im Folgenden: Verordnung) trat in der Bundesrepublik Deutschland am 26. Juli 2008 vollumfänglich in Kraft.
Diese Verordnung und die Erfahrungen bei deren Umsetzung waren Gegenstand einer Fachkonferenz des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung „All inclusive – ökonomische Chancen im Luftverkehr für alle“ am 10. Juni 2010 auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld sowie des auf Antrag der Fraktion DIE LINKE. in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages am 7. Juli 2010 gegebenen Berichts der Bundesregierung.
Wie schon bei der oben genannten Konferenz beruhte der im Ausschuss für Tourismus vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie schriftlich vorgelegte und mündlich ergänzte Bericht auf einer äußerst unzureichenden Art der „Überprüfung“ durch das von der Bundesregierung mit der Durchsetzung der Verordnung beauftragte Luftfahrtbundesamt (LBA). Laut Bericht wurden die Flughäfen und Luftverkehrsunternehmen lediglich angeschrieben und um Selbstauskünfte gebeten. Ob und wie die Verordnung auch in der Praxis umgesetzt wird, wurde offensichtlich nicht untersucht.
Anscheinend unberücksichtigt blieben auch öffentlich zugängliche Beiträge von sachkundigen Personen aus der Behindertenbewegung, zum Beispiel der Artikel „Flugreisen: Barrierefreies Fliegen“ von Dominik Peter in der Zeitschrift „RehaTreff“ 2/2010, Seite 20 ff. oder die von 571 Bürgerinnen und Bürgern mitgezeichnete Petition an den Deutschen Bundestag von Kay Macquarrie (siehe auch www.rechtaufklo.de) aus dem Jahr 2009 (siehe Bundestagsdrucksache 17/2100, Seite 46).
Das gesamte Feld der Barrierefreiheit für Blinde und Gehörlose fehlt in dem Bericht völlig. Auch die Frage, warum die Informationen über die Rechte für Flugreisende auf den Internetseiten des LBA nicht barrierefrei angeboten werden, spielte im Bericht keine Rolle.
Ebenso wenig belastbar wie die Methode sind die Daten des Berichts. Viele Punkte wurden blumig abgehandelt, konkrete Daten fehlten (z. B. Anzahl der Passagiere mit Mobilitätseinschränkung, Schulungen, Hotlines, Beschwerden beim Behindertenbeauftragten).
Im Bericht zieht die Bundesregierung dann folgendes Fazit: „Nach Einschätzung des LBA ist die Umsetzung der Verordnung größtenteils gut oder sogar sehr gut erfolgt. Die Vorgaben der Verordnung werden sowohl von den Flughäfen als auch von den Luftfahrtunternehmen beachtet. Es sind keine systemischen oder strukturellen Defizite bei der Umsetzung der Verordnung erkennbar.“ Diese Einschätzung hat ��� so der Bundestagsabgeordnete Dr. Ilja Seifert in der Sitzung des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages am 7. Juli 2010 – nichts mit dem wirklichen Leben von Menschen mit Behinderung bei Flugreisen zu tun.
Da der Bericht der Bundesregierung trotz Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Ausschuss für Tourismus nicht öffentlich verhandelt wurde und im Ergebnis der Berichterstattung mehr Fragen offen blieben bzw. entstanden, als beantwortet wurden, folgt nunmehr zwei Jahre nach dem Inkrafttreten der Verordnung diese Kleine Anfrage an die Bundesregierung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen27
Inwieweit teilt die Bundesregierung die nach der oben genannten Fachkonferenz getroffenen Einschätzung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Hubert Hüppe, dass weiterhin Handlungsbedarf für mehr Barrierefreiheit im Luftverkehr besteht (siehe seine Presseerklärung 21/2010 vom 11. Juni 2010)?
Welche Aktivitäten gab bzw. gibt es seitens der Bundesregierung seit dem Jahr 2006 für mehr Barrierefreiheit im Luftverkehr (bitte einzeln mit jeweiliger Art der Aktivität, Verantwortlichkeit, Kosten und Zeitraum nennen)?
Wie viele Flughäfen mit gewerblicher Personenbeförderung gibt es in Deutschland (Stand 2009)?
Wie viele deutsche und wie viele ausländische Luftfahrtunternehmen mit gewerblicher Personenbeförderung haben mit Stand 2009 vom LBA eine Betriebsgenehmigung bzw. eine Einflug- und Verkehrserlaubnis erhalten?
Wie viele für die gewerbliche Personenbeförderung zugelassene Flugzeuge (über 20 t) gibt es bei deutschen Luftfahrtunternehmen? Wie viele davon verfügen über mindestens eine Toilette? Wie viele davon verfügen über mindestens eine auch für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer geeignete Toilette? Wie viele dieser Flugzeuge verfügen über eine für Menschen mit Behinderungen angemessene barrierefreie Ausstattung hinsichtlich Sitzplatzgestaltung, Gangbreiten, barrierefreie Kommunikation usw.?
Welche innerdeutschen Strecken und welche Strecken zwischen deutschen und anderen europäischen Flughäfen sind im Linienflug für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer regelmäßig nicht nutzbar, da entweder die auf diesen Strecken eingesetzten Flugzeuge oder die Abflug- oder Ankunftsflughäfen für diese Personengruppe auf Grund fehlender Barrierefreiheit nicht geeignet sind?
Wie viele (angemeldete) behinderte bzw. mobilitätseingeschränkte Passagiere wurden im Jahr 2009 von den Flughäfen in Deutschland (oder dessen Dienstleistern) abgefertigt (bitte aufgeschlüsselt nach Flughäfen)?
Wie viele behinderte bzw. mobilitätseingeschränkte Passagiere wurden im Jahr 2009 von deutschen Airlines befördert (bitte aufgeschlüsselt nach Flugverkehrsunternehmen)?
Welche deutschen Flughäfen verfügen über veröffentlichte Qualitätsstandards, welche nicht (bitte namentlich nennen mit der jeweiligen Zahl der Fluggäste pro Jahr)?
Wie bewertet die Bundesregierung diese veröffentlichten Qualitätsstandards?
Inwieweit hält es die Bundesregierung zum Beispiel für akzeptabel, wenn es im gesamten Terminalbereich D in Berlin-Tegel keine Toiletten für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer nach der Sicherheitskontrolle gibt, obwohl der Anbau erst neu errichtet wurde?
Bei welchen dieser Flughäfen wurde die Umsetzung bzw. Einhaltung dieser Qualitätsstandards durch die Bundesregierung bzw. in deren Auftrag entsprechend Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung überprüft (bitte jeweiliges Datum und durchführende Institutionen nennen), und welche Ergebnisse und Erfahrungen wurden dabei erzielt?
Welche Behindertenvereine waren an der Festlegung der Qualitätsstandards bei den Flughäfen beteiligt (siehe Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung)?
Inwieweit hält die Bundesregierung das gegenwärtige Beschwerdesystem beim LBA einschließlich der derzeitigen Öffentlichkeitsarbeit und dem achtseitigen Beschwerdeformular für ausreichend bzw. zielführend?
Wie viele Beschwerden zum Thema barrierefreie Flugreisen gingen seit 2008 beim Behindertenbeauftragten der Bundesregierung ein? Was waren dabei die Schwerpunkte? Wie wurden diese Beschwerden in der Arbeit des zuständigen Bundesministeriums und des LBA berücksichtigt? In wie vielen Fällen führten diese Beschwerden zu Sanktionen gegenüber Flugverkehrsunternehmen, Reiseveranstaltern und Flughäfen?
Wie viele Beschwerden im Zusammenhang mit der Verordnung bzw. der Beförderung von Menschen mit Behinderung gingen seit dem Jahr 2008 bei den Beschwerdeabteilungen von deutschen Flugunternehmen sowie bei den Flughäfen in Deutschland ein, und welcher Art waren diese Beschwerden (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Airlines und Flughäfen)? Wie viele davon konnten einvernehmlich geregelt werden, und wie viele nicht?
Welche von deutschen Flughäfen startenden Airlines verweigern die kostenlose Mitnahme eines zweiten Rollstuhls bzw. Hilfsgerätes? Wie hoch sind bei diesen Airlines die durchschnittlich geforderten Kosten für die Mitnahme eines zweiten Rollstuhls?
Wie hat die Bundesregierung Artikel 16 „Sanktionen“ der Verordnung umgesetzt, in dem es heißt: „Die Mitgliedstaaten legen für Verstöße gegen diese Verordnung Vorschriften über Sanktionen fest und treffen alle ihr zur Anwendung erforderlichen Maßnahmen. Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission diese Vorschriften mit (…)“?
Wie lauten diese Vorschriften, und seit wann sind sie in Kraft?
Wie oft, wofür, und in welcher Höhe wurden bisher in Deutschland Sanktionen verhängt a) gegenüber deutschen Flughäfen, b) gegenüber deutschen Airlines, c) gegenüber in Deutschland tätigen ausländischen Airlines, d) gegenüber Reiseveranstaltern und sonstigen Unternehmen?
Welche deutschen Luftverkehrsunternehmen stellen a) auf Kurzstreckenflügen, b) auf Mittelstreckenflügen (beispielsweise Kanaren) und c) auf Langstreckenflügen keine Bordrollstühle (u. a. für den Weg zur Toilette) bereit?
Welche deutschen Luftverkehrsunternehmen haben a) auf Kurzstreckenflügen, b) auf Mittelstreckenflügen (beispielsweise Kanaren) und c) auf Langstreckenflügen in ihren Flugzeugen Toiletten, die auch hinsichtlich ihrer Größe und Gestaltung für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie andere Menschen mit Behinderung (blinde oder gehörlose Passagiere) nutzbar sind?
Welche deutschen Luftverkehrsunternehmen und welche ausländischen, in Deutschland tätigen Luftverkehrsunternehmen boten 2009 keine kostenlosen Hotlines und/oder Internetangebote für die Anmeldung eines Hilfebedarfs an? Hat das LBA diesen Unternehmen Fristen gestellt? Wenn ja, welche? Wurden diesbezüglich vom LBA Sanktionen verhängt oder zumindest angedroht? Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht?
Welche deutschen und welche ausländischen, in Deutschland tätigen Luftverkehrsunternehmen bieten Menschen mit Behinderungen, in deren Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen „Begleitung“ vermerkt ist, eine kostenlose Beförderung der Begleitperson oder Preisnachlässe für die Schwerbehinderte bzw. den Schwerbehinderten oder die Begleitperson an?
Welche deutschen und welche ausländischen, in Deutschland tätigen Luftverkehrsunternehmen haben seit dem Jahr 2008 nach Kenntnis der Bundesregierung bei Menschen mit Behinderung, die allein reisen wollten, eine Begleitperson als Beförderungsvoraussetzung gefordert, obwohl im Bereich des Flugverkehrs diese Unterstützung durch Mitarbeiter der Luftverkehrsunternehmen auf der Grundlage der Verordnung zu gewährleisten ist (siehe auch Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 3 des Abgeordneten Dr. Ilja Seifert auf Bundestagsdrucksache 16/4134)?
Wann ist mit dem laut Artikel 17 der Verordnung, spätestens bis zum 1. Januar 2010 von der Europäischen Kommission an das Europäische Parlament und den Rat vorzulegenden Bericht über die Anwendung und die Ergebnisse dieser Verordnung zu rechnen, und mit welchen Vorschlägen zu Veränderungen der Verordnung wird die Bundesregierung zu diesem Bericht ihren Beitrag leisten?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Umsetzung dieser Verordnung für die Umsetzung der am 6. Juli 2010 im Europäischen Parlament angenommenen Verordnung zur Regelung der Fahrgastrechte im Bereich Schifffahrt, welche laut Pressemitteilung 196/2010 des Bundesministers für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Dr. Peter Ramsauer, vom 6. Juli 2010 in etwa zwei Jahren „auf möglichst kostengünstigem Weg“ mit „schlanken Lösungen“ in Deutschland unmittelbar geltendes Recht werden soll?