Der Mord an Samuel Kofi Yeboah und weitere ungeklärte rechtsterroristische Verdachtsfälle
der Abgeordneten Martina Renner, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Clara Bünger, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Samuel Kofi Yeboah war ein politischer Geflüchteter aus Ghana, der am 19. September 1991 im Zuge eines mutmaßlich rassistisch motivierten Brandanschlages im Alter von 27 Jahren starb (vgl. „Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020). Der Brand brach im Treppenhaus des Asylbewerberheims und ehemaligen Hotels „Weißes Röss'l“ in Saarlouis-Fraulautern aus. Zu diesem Zeitpunkt hielten sich insgesamt 19 Asylbewerberinnen und Asylbewerber in dem Gebäude auf. Durch das Feuer wurden zwei weitere Geflüchtete aus Nigeria verletzt. Da man Spuren von Brandbeschleuniger fand, ging die Kriminalpolizei von Brandstiftung aus (vgl. „Wurde Yeboah Opfer Rechtsextremer?“, Saarbrücker Zeitung vom 6. August 2020; „Wer ermordete Samuel Yeboah?“, Saarbrücker Zeitung vom 19. September 2016). Seit August 2020 sprach der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) davon, dass „gravierende Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Hintergrund des Anschlags“ hindeuteten (vgl. „Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020). Am 4. April 2022 wurde auf Antrag des GBA ein Tatverdächtiger u. a. wegen Mordes festgenommen (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/aktuelle/Pressemitteilung-vom-04-04-2022.html?nn=478184; https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/justiz/id_91954084/saarlouis-ex-neonazi-fuehrer-wegen-mordverdachts-verhaftet.html). Dass die Aufklärung derart lange gebraucht habe, hatte vielfach Kritik hervorgerufen und war für die Überlebenden und Hinterbliebenen eine große Belastung (https://www.fr.de/politik/festnahme-30-jahre-nach-anschlag-in-saarlouis-saar-polizei-entschuldigt-sich-91459729.html; https://rp-online.de/panorama/deutschland/brandanschlag-in-saarlouis-warum-der-verdaechtige-erst-nach-30-jahren-festgenommen-wurde_aid-67801159).
Der Vorfall reiht sich nach Ansicht der Fragesteller in eine Vielzahl von rassistischen Gewalttaten in Saarlouis und im Umfeld ein. Allein von 1991 bis 1992 wurden über 20 Anschläge auf Unterkünfte von Geflüchteten verzeichnet, so unter anderem im April 1991 gleich dreimal in Schwalbach, am 20. August 1991 in Saarlouis-Roden, am 18./19. September 1991 Saarlouis Fraulautern, am 19. September 1991 Saarwellingen, am 29. September 1991 in Jägersfreude, am 9. Oktober 1991 in Altenkessel, am 11. Oktober 1991 in Saarlouis, am 14. Oktober 1991 in Waldgassen, am 11. Juli 1992 in Schwarzenholz, am 28./29. August 1992 in Saarlouis, am 14. September 1992 in Waldgassen, am 21. September 1992 in Bübingen, am 22. September 1992 am Saarwellingen, am 4. und 7. November 1992 in Saarbrücken und am 20. November 1992 in Völklingen („Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand“, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020). Hinzu kommt der versuchte Splitterbombenanschlag mit einer 6 kg schweren Bombe auf ein PDS-Büro in Saarbrücken am 19. November 1990 (https://taz.de/Versuchter-Anschlag-auf-PDS-Buero-1990/!5772698/). Nur drei Tage später, am 23. November 1990 explodierte während einer von 800 Menschen besuchten Veranstaltung in Saarlouis eine Rohrbombe, die glücklicherweise nur Sachschaden verursachte (https://taz.de/!1743180/). Auf das selbstverwaltete Kulturzentrum KOMM in Saarlouis war am 15. Januar 1992 ein Bombenanschlag mit einer Propangasflasche versucht worden (https://jungle.world/artikel/2020/35/terror-der-saar; „Ungeklärte Mordfälle auf dem Prüfstand“, Saarbrücker Zeitung vom 22. August 2020; https://taz.de/Versuchter-Anschlag-auf-PDS-Buero-1990/!5772698/). Zu Beginn der 90er-Jahre galt Saarlouis nach Ansicht der Fragesteller als ein Schwerpunkt der saarländischen extremen Rechten (https://jungle.world/artikel/2020/35/terror-der-saar; https://www.antifainfoblatt.de/artikel/zunehmende-neonaziaktivit%C3%A4ten-im-saarland). Beispielhaft seien hier die Aktivitäten der neonazistischen Kameradschaft „Horst Wessel Saarlautern“ erwähnt (https://jungle.world/artikel/2020/35/terror-der-saar; https://rp-online.de/panorama/deutschland/brandanschlag-in-saarlouis-warum-der-verdaechtige-erst-nach-30-jahren-festgenommen-wurde_aid-67801159). Ebenfalls nicht aufgeklärt ist bis heute auch der Bombenanschlag auf die Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht“ in Saarbrücken im März 1999. Nach der Selbstenttarnung des NSU hatten die Ermittlungsbehörden bei ihren Ermittlungen der BAO Trio auch Listen mit potenziellen Gegnern und möglichen Zielen gefunden, auf der sich 86 Datensätze aus dem Saarland befanden (https://www.landtag-saar.de/Downloadfile.ashx?FileId=-1&FileName=Aw16_0568.pdf). Ob, und wenn ja, welche Verbindungen sich in diesem Zusammenhang und darüber hinaus zu den bis dato unaufgeklärten Anschlägen ergeben haben, ist bisher nicht bekannt.
Offen ist, ob anlässlich der Nachermittlungen bzw. der Nachprüfung der Altfälle auch neue oder alte Hinweise festgestellt oder betrachtet wurden, welche Anhaltspunkte oder Verbindungen zu den bisher unaufgeklärten Anschlägen und Mordversuchen aufweisen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Haben der GBA oder vom GBA beauftragte Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich der Ermittlungen zum Brandanschlag in Saarlouis am 19. September 1991 auch weitere Anschläge bzw. Anschlagsversuche mittels Brand- oder Sprengmitteln im Saarland betrachtet, und wenn ja, welche?
Welche weiteren der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Anschläge bzw. Anschlagsversuche mittels Brand- oder Sprengmitteln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nicht in die seit 2020 vom GBA geführten Ermittlungen miteinbezogen, und warum nicht?
Haben der GBA oder vom GBA beauftragte Behörden anlässlich von Wiederaufnahmen der Ermittlungen bzw. von Prüfvorgängen oder Übernahmeersuchen, beispielsweise nach der Selbstenttarnung des NSU, die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Anschläge bzw. Anschlagsversuche mittels Brand- oder Sprengmitteln oder auch weitere Anschläge im Saarland ebenfalls untersucht bzw. wegen möglicher Querverbindungen betrachtet?
Waren die in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Anschläge Gegenstand eines ARP-Vorgangs beim GBA, und wenn ja welche?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung ein Tatmittel- bzw. Spurenabgleich hinsichtlich der bei den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Anschlägen verwendeten Brand- und Sprengmittel durchgeführt, und wenn ja, wann, betreffend welcher Anschläge, und mit welchen Ergebnissen?
Welche Kenntnisse haben der GBA oder das BKA hinsichtlich des Bestands und Verbleibs von Asservaten, die bezüglich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Anschläge bzw. Anschlagsversuche angefallen sind?
Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung anlässlich späterer Ermittlungen beispielsweise wegen des Bombenanschlags am 19. März 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken oder wegen der Anschläge bzw. Anschlagsversuche auf das PDS-Büro in Saarbrücken und Saarlouis im November 1990 bzw. auch Querverbindungen zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Anschlägen untersucht?
Welche Bundesbehörden waren in die Ermittlungen betreffend den Bombenanschlag am 19. März 1999 auf die Wehrmachtsausstellung in Saarbrücken, die Bombenanschläge bzw. Bombenanschlagsversuche vom 19. und 23. November 1990 in Saarbrücken und Saarlouis und den Anschlagsversuch auf das Kulturzentrum KOMM 1992 in Saarbrücken involviert?
Hat der GBA anlässlich der Ermittlungen zum Brandanschlag in Saarlouis am 19. September 1991 auch das BKA hinzugezogen, und wenn ja, für welche (speziellen) Aufgaben?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Tatverdächtigen des Brandanschlages am 19. September 1991 in Saarlouis, P. W. S., vor?
Befanden sich bei den Daten zu Personen, Organisationen und Institutionen aus dem Saarland, die anlässlich oder im Zuge von Ermittlungsmaßnahmen zum „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) bei den dortigen Beschuldigten bzw. verstorbenen Mitgliedern festgestellt wurden, auch solche von früheren oder späteren Anschlagszielen, und wenn ja, wie viele, und welche?
Welche Verbindungen, Beziehungen oder möglichen Kontakte – auch aufgrund der gemeinsamen Teilnahme an Demonstrationen oder Veranstaltungen der extremen Rechten – zwischen dem Beschuldigten P. W. S. und den Mitgliedern bzw. Unterstützern des NSU oder des Thüringer Heimatschutzes sind der Bundesregierung bekannt?
Werden dem Beschuldigten P. W. S. auch weitere Taten vorgeworfen bzw. wird eine mögliche Beteiligung des P. W. S. an weiteren Anschlägen bzw. Anschlagsversuchen mittels Brand- oder Sprengmitteln im Saarland in den 90er-Jahren geprüft?
Gibt es neben dem Beschuldigten P. W. S. noch weitere Beschuldigte im Zusammenhang mit dem Mordanschlag am 19. September 1991 oder an weiteren Anschlägen bzw. Anschlagsversuchen mittels Brand- oder Sprengmitteln im Saarland in den 90er-Jahren?
Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Serie von Brandanschlägen in Völklingen (https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/brandserie-in-voelklingen-elf-sonderbare-braende-11557447.html?printPagedArticle=true#pageIndex_0) in die Ermittlungen des GBA mit einbezogen, und haben sich hieraus Hinweise auf Verbindungen zu Tatverdächtigen des Mordfalls Yeboah ergeben?