Zustand und Reaktivierung der öffentlichen Schutzräume in Deutschland
der Abgeordneten Steffen Janich, René Bochmann, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Martin Hess, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Zu diesen nichtmilitärischen Maßnahmen gehört nach § 1 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Nummer 3 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) ausdrücklich auch der Schutzbau.
Unter den Begriff „öffentliche Schutzräume“ fallen die mit Mitteln des Bundes wiederhergestellten Bunker und Stollen sowie die als Mehrzweckbauten in unterirdischen baulichen Anlagen errichteten Schutzräume zum Schutz der Bevölkerung (§ 7 Absatz 1 Satz 1 ZSKG).
In der „Konzeption Zivile Verteidigung“ des damaligen Bundesministeriums des Innern vom 24. August 2016 hat die Bundesregierung noch ausgeführt: „Für den Schutz der Bevölkerung wird vorhandene Bebauung im Rahmen des Selbstschutzes als physischer Schutz (Deckung) und Schutz vor Kontamination mit CBRN-Stoffen genutzt. Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz von Wohn- und Arbeitsgebäuden werden vom Bund empfohlen, gefördert oder verpflichtend vorgegeben. Die flächendeckende Bereitstellung öffentlicher Schutzräume ist hingegen nicht realisierbar und in Anbetracht von Ereignissen mit kurzer oder fehlender Vorwarnzeit nur sehr eingeschränkt geeignet, ausreichende Schutzwirkung zu entfalten. […]“ (Bundesministerium des Innern: „Konzeption Zivile Verteidigung (KZV), S. 23, Kapitel 6.4.: Baulicher Schutz“).
Bund und Länder haben im Jahr 2007 entschieden, dass die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Schutzräume aufgegeben sei. Die öffentlichen Schutzräume wurden seitdem sukzessive aus der Zivilschutzbindung entlassen und den Eigentümern die unbeschränkte Nutzung ermöglicht (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Baulicher Zustand und mögliche Folgekosten von Luft- und Zivilschutzbauen sowie Sperrbauwerke in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 19/7181, S. 1). In dem Zeitraum zwischen den Jahren 2007 bis zum Januar 2019 sind seitdem 1035 öffentliche Schutzräume aus der Zivilschutzbindung entlassen worden (ebd., S. 2).
Der Angriff der Russischen Föderation auf die Ukraine führt nach Auffassung der Fragesteller schmerzhaft vor Augen, dass nach Dekaden des nichtkonventionellen Krieges ein solcher auf europäischem Boden nach wie vor nicht ausgeschlossen ist. Zur Kriegsführung Russlands in der Ukraine gehören auch Luftangriffe. Teilweise harrten die Zivilisten in Charkiw und Kiew tagelang ununterbrochen in U-Bahn-Stationen aus (https://www.oe24.at/welt/ukraine-krieg/tausende-harren-in-bunkern-aus/512515162).
Nunmehr hat die Bundesregierung angekündigt, die Fähigkeiten im Zivilschutz stärken zu wollen. Hierzu wolle sie auch das aktuelle Rückbaukonzept für Schutzräume überprüfen. In Zusammenarbeit mit den Ländern beabsichtige die Bundesregierung, zunächst eine „vollständige Bestandsaufnahme der vorhandenen Schutzräume von Bund und Ländern“ vorzunehmen (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 30 auf Bundestagsdrucksache 20/957). Diese Absicht hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD nochmals bekräftigt (Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage: „Schutzräume für die Zivilbevölkerung in Deutschland“ auf Bundestagsdrucksache 20/1246). Zuletzt gab es in Deutschland 599 öffentliche Schutzräume (ebd., S. 2).
Aus Sicht der Fragesteller ist es angemessen, der Bevölkerung im Zweifel die gesetzlich erwähnten öffentlichen Schutzräume vorhalten zu können, um im Szenario des Verteidigungsfalles adäquat auf den Schutz der Zivilbevölkerung vorbereitet zu sein. Hinzu kommt, dass bis zum Jahr 2020 zahlreiche Menschen aus Dörfern, Klein- und Mittelstädten in deutsche Großstädte gezogen sind (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/662560/umfrage/urbanisierung-in-deutschland/). Diese Urbanisierung hat zu einer höheren Konzentration von Menschen in Metropolregionen geführt. Diese Konzentration von Menschen geht aus Sicht der Fragesteller mit höheren Risiken im Falle des Luftkriegs einher. Der Inhalt und der Umfang der angedachten Bestandsaufnahme zu den vorhandenen Schutzräumen bieten Anlass zu dieser Kleinen Anfrage.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung, die über 1 000 zwischen den Jahren 2007 bis 2019 aus der Zivilschutzbindung entlassenen öffentlichen Schutzräume wieder dem Zivilschutz zu widmen, und wenn ja, welche sind das (bitte begründen, vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7181 S. 2)?
Gibt es Überlegungen der Bundesregierung dazu, die ehemaligen Schutzräume in der Hand von rund 9 000 privaten Eigentümern, welche mit der Aufgabe des Schutzraumkonzeptes 2009 entwidmet worden sind, wieder mit der Zivilschutzbindung zu widmen, und wenn ja, welche Überlegungen sind das (bitte begründen, vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/1246 S. 2)?
Ist die Anzahl der bestehenden öffentlichen Schutzräume in Deutschland nach Einschätzung der Bundesregierung ausreichend, um die Zivilbevölkerung in einem Verteidigungsfall vor allem in Großstädten ausreichend vor den Gefahren der Luftkriegsführung zu schützen?
Beabsichtigt die Bundesregierung in Anbetracht des Krieges in der Ukraine, künftig für den Verteidigungsfall mehr öffentliche Schutzräume zu errichten oder wiederherzustellen?
Vertritt die Bundesregierung die Auffassung, dass die flächendeckende Bereitstellung von öffentlichen Schutzräumen auch bei tagelang ununterbrochener Nutzung durch die Bevölkerung im Verteidigungsfall nur sehr eingeschränkt geeignet ist, eine ausreichende Schutzwirkung zu entfalten, und wenn ja, warum (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welche Maßnahmen zur Härtung der Bausubstanz von Wohn- und Arbeitsgebäuden hat die Bundesregierung seit dem Jahr 2016 empfohlen, gefördert oder verpflichtend vorgegeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller zur Konzeption Zivile Verteidigung), und wie hoch sind die dafür von der Bundesregierung eingesetzten finanziellen Mittel?
In welchem zeitlichen Stadium befindet sich die von der Bundesregierung angekündigte Bestandsaufnahme zum Zustand der vorhandenen Schutzräume von Bund und Ländern (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Welcher „zeitliche Fahrplan“ liegt der von der Bundesregierung angekündigten Bestandsaufnahme zum Zustand der vorhandenen Schutzräume von Bund und Ländern zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag über das Ergebnis der Bestandsaufnahme zum Zustand der vorhandenen Schutzräume von Bund und Ländern zu informieren, und wenn ja, wann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Mit welchen notwendigen Ausgaben rechnet die Bundesregierung für die Erhaltung, Wiederherstellung oder den Neubau von öffentlichen Schutzräumen in den nächsten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln der Fragesteller)?