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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen im Jahr 2021

(insgesamt 9 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

08.06.2022

Aktualisiert

11.03.2024

Deutscher BundestagDrucksache 20/194223.05.2022

Ausgaben der Krankenkassen für Krankenhausbehandlungen im Jahr 2021

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

In seiner Pressemitteilung vom 9. März 2022 veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) die vorläufigen Finanzergebnisse der gesetzlichen Krankenversicherungen für das Jahr 2021. Unter anderem werden dort unterdurchschnittlich gestiegene Ausgaben für „Krankenhausbehandlung“ um 4,4 Prozent (alle Leistungsausgaben 5,7 Prozent) gegenüber 2020 aufgelistet.

Bereits 2020 fiel der Anstieg von 1,7 Prozent gegenüber 2019 im Krankenhaussektor (alle Leistungsausgaben 4,0 Prozent) deutlich unterdurchschnittlich aus.

Vor dem Hintergrund der besonderen Herausforderungen und Lasten der Kliniken in der Pandemiebewältigung, dem Ganzjahreserlösausgleich 2020 nach § 21 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) sowie 2021 nach § 5 der Verordnung zur Regelung weiterer Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser (KHWiSichV) sowie der Steigerungen der Ausgaben für die Pflege in den Krankenhäusern (Pflegebudget) sind diese deutlich unterdurchschnittlichen Ausgabenzuwächse gegenüber den anderen Leistungsbereichen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auffällig und erklärungsbedürftig.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

In welchem Umfang haben die durch Bundesmittel geleisteten Kompensationen von Einnahmeausfällen bei den Kliniken die GKV-Zahlungspflichten aus den Ganzjahreserlösausgleichen 2020 und 2021 reduziert und entsprechend die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der GKV entlastet?

2

Sind in den GKV-Krankenhausausgaben des Jahres 2021 in Höhe von 85,128 Mrd. Euro auch Ausgaben enthalten, die infolge der Corona-Pandemie jenseits der regelhaften Krankenhausfinanzierung (KHG, Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG), Bundespflegesatzverordnung (BPflV)) aufgebracht wurden, und wenn ja, inwieweit schlüsseln sie sich auf als

Versorgungsaufschläge nach § 21a Absatz 5 KHG,

Ganzjahreserlösausgleich 2020 nach § 21 Absatz 10 KHG,

Ganzjahreserlösausgleich 2021 nach § 5 KHWiSichV,

Ausgleichzahlungen nach § 21 KHG,

Corona-Mehrkostenaufschlag nach § 5 Absatz 3i KHEntgG und

eventuell weitere Bestandteile?

3

Welche der in Frage 2 aufgeführten Zahlungen wurden aus Steuermitteln refinanziert?

4

Sind in den GKV-Krankenhausausgaben des Jahres 2021 in Höhe von 85,128 Mrd. Euro auch Ausgaben für Arzneimittel nach § 6 Absatz 2 KHG (Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB)) enthalten, die in bzw. über Krankenhäuser abgegeben wurden, und wenn ja, in welcher Höhe?

Wie haben sich diese Ausgaben in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 entwickelt?

5

Welche Entwicklung der GKV-Krankenhausgaben im Jahr 2021 wäre nach den Berechnungen des Schätzerkreises für 2021 ohne die Pandemie zu erwarten gewesen?

Mit welcher weiteren Steigerung wird auf dieser Basis für 2023 derzeit grob kalkuliert (Schätzkorridor)?

6

Zu welchen finanziellen Effekten in den GKV-Finanzen wird 2023 die Beendigung der durch Bundesmittel geleisteten Kompensation von Einnahmeausfällen bei den Kliniken modellhaft führen, und können diese Effekte schon beziffert werden?

7

Wie viele Budgetverhandlungen sind zum jetzigen Zeitpunkt für das Jahr 2020 und für 2021 abgeschlossen?

In welchem Umfang und in welcher Höhe sind vor diesem Hintergrund in den vorläufigen Finanzergebnissen der GKV für 2021 für die „Krankenhausbehandlung“ Ausgabenschätzungen bzw. Rückstellungen enthalten, die aber noch nicht an die Krankenhäuser geflossen sind?

8

Laut der vom BMG veröffentlichten vorläufigen Rechnungsergebnisse der GKV-Finanzen (KV45) werden Pflegepersonalkosten in Höhe von 16,020 Mrd. Euro bei den GKV-Ausgaben für die „Krankenhausbehandlung“ ausgewiesen, wie gliedern sich die gebuchten Pflegepersonalkosten auf nach

Ausgaben aufgrund abgeschlossener Pflegebudgets,

Ausgaben auf Basis der Zahlungen aufgrund des vorläufigen Pflegeentgeltwertes,

Rückstellungen bzw. vorgenommenen Schätzungen im Zusammenhang mit erwartbaren Ausgleichszahlungen bezogen auf die durch Testat bestätigten Ist-Kosten?

9

Wie haben sich die auf Schätzung bzw. Rückstellung basierenden Ausgaben in den vorläufigen und endgültigen Jahresrechnungen der GKV in den Jahren 2018, 2019, 2020 und 2021 entwickelt?

Hält die Bundesregierung die vorgenommenen einzelnen Rückstellungen bzw. dazu vorgenommenen Schätzungen in dem entsprechenden Umfang bzw. der entsprechenden Höhe für angemessen?

Berlin, den 20. Mai 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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