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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Notifizierungsverfahren innerhalb der Europäischen Union

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Datum

01.07.2022

Antwortdauer

10 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/232321.06.2022

Notifizierungsverfahren innerhalb der Europäischen Union

der Abgeordneten Jan Wenzel Schmidt, Klaus Stöber und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut Auskunft auf der Webpräsenz des Deutschen Bundestages hat die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat der Europäischen Union die Verpflichtung, bestimmte nationale binnenmarktrelevante Rechtsakte gegenüber der Europäischen Kommission anzuzeigen (https://www.bundestag.de/resource/blob/190866/d372b187d0228b27956769ab67d5c8ef/notifizierungsverfahren-data.pdf). Anschließend beginnt eine drei- bis sechsmonatige Sperrzeit, in der die Beschlussfassung über den Rechtsakt nicht zum Abschluss kommen darf. Ein Verstoß gegen die Notifizierungspflicht führt zur Unanwendbarkeit der notifizierungspflichtigen Norm und kann, unabhängig davon, zu einem Vertragsverletzungsverfahren führen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Wie ermittelt die Bundesregierung, welche Rechtsakte notifizierungspflichtig sind?

2

Wie wird die Notifizierung durch die Bundesregierung vollzogen?

3

Wie reagiert die Bundesregierung auf Nachfragen und Beanstandungen der EU-Kommission?

4

Welche Rechtsakte wurden in der 19. und 20. Wahlperiode einer Notifizierung unterzogen?

5

Welche Rechtsakte wurden in der 19. und 20. Wahlperiode nicht einer Notifizierung unterzogen (bitte begründen)?

6

Gab es bei den in Frage 4 erfragten Rechtsakten eine Aufforderung der Notifizierung oder der Erläuterung, warum eine solche seitens der Bundesregierung nicht für erforderlich gehalten wurde, durch europäische Mitgliedstaaten, Institutionen oder sonstige Dritte (bitte nach betroffenem Rechtsakt, Datum des Eingangs der Anmeldung, Anmelder, Bearbeitungsstand der Anmeldung und Bewertung durch die Bundesregierung auflisten)?

7

Gab es bei den in Frage 4 genannten Rechtsakten, die nicht notifiziert worden sind, Beschwerden an die Bundesregierung durch europäische Mitgliedstaaten, Institutionen oder sonstige Dritte (bitte nach betroffenem Rechtsakt, Datum des Eingangs der Beschwerde, Beschwerdeführer, Bearbeitungsstand der Beschwerde und Bewertung durch die Bundesregierung auflisten)?

8

Welche Rechtsfolgen könnten die in Frage 6 eingereichten Beschwerden für die Bundesrepublik Deutschland haben (bitte auch mögliche finanzielle Folgen anführen und begründen)?

9

Wie hoch sind die Steuereinnahmen durch die Umsatzsteuer im terrestrischen Automatenspiel (bitte nach Bundesland, Jahr, Monat und Höhe aufschlüsseln)?

10

Wie hoch sind die Steuereinnahmen durch die virtuelle Automatensteuer, die durch die Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes 2021 eingeführt wurde (bitte nach Bundesland, Jahr, Monat und Höhe aufschlüsseln)?

11

Hat sich die Bundesregierung zur Wahrung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes (https://www.fg-muenster.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/PM_4_17_01_2022/index.php) im Zusammenhang mit der Umsatzbesteuerung der terrestrischen Anbieter im Gegensatz zu den virtuellen Anbietern juristischen Rat eingeholt (bitte ausführen)?

12

Hat sich die Bundesregierung die Wahrung des umsatzsteuerlichen Neutralitätsgrundsatzes und des unionsrechtlichen Kohärenzerfordernisses im Zusammenhang mit der virtuellen Automatensteuer der Online-Anbieter im Gegensatz zu den terrestrischen Anbietern juristischen Rat eingeholt (bitte ausführen)?

13

Wie viele Verfahren laufen in Bezug zu den Fragen 9 und 10?

Berlin, den 20. Juni 2022

Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion

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