Fragen zur Ermittlung von Völkerstraftaten
der Abgeordneten Clara Bünger, Nicole Gohlke, Gökay Akbulut, Anke Domscheit-Berg, Dr. André Hahn, Ina Latendorf, Cornelia Möhring, Petra Pau, Sören Pellmann, Martina Renner, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Infolge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine waren Mitte April 2022 nach Schätzungen des UN-Flüchtlingskommissariats (UNHCR) fast 5 Millionen Menschen auf der Flucht (Stand: 18. April 2022, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1293861/umfrage/anzahl-der-kriegsfluechtlinge-aus-der-ukraine-nach-aufnahmeland/). Bedauerlicherweise hat das Land mehreren Berichten zufolge zudem mittlerweile Tausende Tote zu beklagen (https://www.rnd.de/panorama/krieg-in-der-ukraine-wie-viele-tote-gibt-es-TYSWQCRT4FZLDKNALRSCSXNTU.html).
Laut aktuellen Meldungen von Menschenrechtsorganisationen sind unter den Verstorbenen nicht nur ukrainische Soldaten, sondern auch etliche Zivilistinnen und Zivilisten, weshalb im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine vermehrt der Vorwurf von Kriegsverbrechen laut wird. Als Kriegsverbrechen bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden systematische bzw. breit angelegte Angriffe auf die Zivilbevölkerung bezeichnet (https://www.amnesty.de/allgemein/pressemitteilung/ukraine-amnesty-recherchen-belegen-weitere-verbrechen-durch-russische-truppen; https://www.hrw.org/de/news/2022/04/04/ukraine-mutmassliche-kriegsverbrechen-von-russland-kontrollierten-gebieten).
Ein internationales Ermittlerteam, das im Auftrag der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) in der Ukraine war, sieht Medienberichten zufolge Anhaltspunkte für systematische Kriegsverbrechen der russischen Armee. Genannt werden gezielte Tötungen und Entführungen von Zivilistinnen und Zivilisten, darunter auch Journalisten und Beamte. Glaubwürdige Beweise gebe es auch für Folter und Misshandlungen von Zivilisten (vgl. Kriegsverbrechen in der Ukraine: Chefankläger des Strafgerichts bezeichnet gesamte Ukraine als „Tatort“, ZEIT ONLINE).
Über der Hafenstadt Mariupol soll nach Angaben einer Konfliktpartei mit einer Drohne eine unbekannte Substanz abgeworfen worden sein. Danach hätten Menschen unter Atembeschwerden und Bewegungsstörungen gelitten, weshalb Medienberichten zufolge ein Einsatz von Giftgas nicht auszuschließen sei. Die russische Seite bestreitet dies jedoch, eine unabhängige Überprüfung der Vorwürfe war bislang nicht möglich (https://www.zeit.de/politik/ausland/2022-04/ukraine-krieg-mariupol-moeglicher-chemiewaffen-angriff; https://www.tagesschau.de/ausland/europa/ukraine-krieg-127.html).
Aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller müssen die gegen die russischen Streitkräfte erhobenen Vorwürfe zu völkerstrafrechtlichen Verstößen zwingend sorgfältig untersucht werden. Ob Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit tatsächlich vorliegen, bedarf einer gründlichen Aufklärung und rechtlichen Überprüfung.
Auch Deutschland ist durch die aktive Anwendung des Völkerstrafgesetzbuchs (VStGB) dazu angehalten, seiner internationalen Verpflichtung nachzugehen und begangene Völkerstraftaten zu ahnden. Unter Völkerstraftaten versteht man die „schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren“ (Präambel des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs). Menschenrechtsverletzungen von schwerem Gewicht wie etwa Folter tangieren die internationale Gemeinschaft als Ganzes und sind aus diesem Grund mit Sanktionen zu belegen. Zuständig für die Verfolgung der Straftaten des VStGB in der Bundesrepublik Deutschland ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) nach § 120 Absatz 1 Nummer 8 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) i. V. m. § 142a Absatz 1 GVG. Polizeilich zuständig für die Ahndung von Verstößen gegen das VStGB ist das Bundeskriminalamt (BKA) nach § 4 Absatz 1 Nummer 4 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG). Die Ermittlungen werden bei der Zentralstelle für die Bekämpfung von Kriegsverbrechen (ZBKV) im BKA oder durch ZBKV-Ansprechstellen der Landeskriminalämter geführt.
Maßgeblich für die Verfolgung schwerer internationaler Verbrechen ist in erster Linie die Sicherstellung einer voll funktions- bzw. handlungsfähigen Arbeit des GBA und des BKA. Um effektiv und zielsicher arbeiten zu können, müssen die Behörden nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zum einen personell angemessen ausgestattet werden, zum anderen müssen die Verfahrensabläufe, wozu beispielsweise die internationale Rechtshilfe zählt, regelmäßig optimiert werden.
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller spielt bei der Aufklärung von Völkerstraftaten der politische Wille zudem eine entscheidende Rolle. So ist beispielsweise trotz der Tatsache, dass unzählige Kriegsverbrechen in Kurdistan belegt sind und deswegen gegen den türkischen Präsidenten Reccep Tayyip Erdoğan auch mehrfach Strafanzeige gestellt wurde (http://www.mafdaad.org/wp-content/uploads/2016/06/Endversion-Strafanzeige-1.pdf; https://www.morgenpost.de/politik/article207443701/Warum-eine-deutsche-Strafanzeige-gegen-Erdogan-scheiterte.html), die GBA bisher untätig geblieben. Auch der völkerrechtswidrige Angriff der USA gegen den Irak im Jahre 2003, der Hunderttausenden das Leben kostete und bei dem zahlreiche Menschenrechtsverstöße durch die US-Streitkräfte bewiesen sind, wurde nicht gänzlich aufgeklärt – schon gar nicht durch die GBA, die sich für unzuständig erklärte (http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Irak/folter-klage3.html). Die meisten Täter, die unschuldige Gefängnisinsassen in Abu Ghraib systematisch auf grausamste Art und Weise gefoltert haben, sind bis heute ungestraft davongekommen (Irak-Krieg: US-Soldaten töten wahllos Zivilisten, FOCUS Online).
Opfer von Völkerrechtsverbrechen müssen besonderen Schutz genießen, weswegen sie auf internationale Unterstützung angewiesen sind. Dies bekräftigt auch die Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Wie viele Ermittlungsverfahren gegen einzelne Tatverdächtige mit welchen Tatvorwürfen nach dem Völkerstrafgesetzbuch wurden seit dem Jahr 2019 durch die Generalbundesanwaltschaft eröffnet, und wie wurden diese beendet (bitte einzeln unter Angabe der Tatvorwürfe sowie der Art und des Zeitpunkts der Beendigung aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen wurde vorher eine Strafanzeige gestellt, und durch wen?
a) Auf welche Länder beziehen bzw. bezogen sich die Taten, die Gegenstand dieser Ermittlungsverfahren sind bzw. waren?
b) Wie viele Anklagen sind aus diesen Ermittlungsverfahren erwachsen? Welche Tatbestände des Völkerstrafgesetzbuches sind angeklagt worden?
c) Wie viele Hauptverhandlungen haben stattgefunden?
d) Wie viele Rechtsmittelverfahren haben stattgefunden?
e) Wie viele rechtskräftige Urteile sind ergangen (bitte nach Gericht, Datum und Aktenzeichen einzeln auflisten)?
(Bitte die in den Fragen 1a bis 1e erfragten Daten nach Möglichkeit einander zuzuordnen.)
Wie viele Einstellungen von völkerstrafrechtlichen Verfahren sind seit 2019 erfolgt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
In wie vielen Fällen haben Opfer die Einstellung der Verfahren überprüfen lassen?
Inwieweit war die Überprüfung durch ein Klageerzwingungsverfahren, d. h. die Einreichung einer Beschwerde, seit dem Zeitraum erfolgreich?
Wie viele Verfahren betreffend Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch wurden seit 2019 an die Generalstaatsanwaltschaften abgegeben, und welche konkreten Tatbestände bzw. Konflikte waren Gegenstand dieser abgegebenen Verfahren?
Nach welchen Kriterien werden diese Verfahren abgegeben?
Wie viele Strukturverfahren bezüglich Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch wurden seit dem Jahr 2019 eröffnet, und welche Konflikte betrafen bzw. betreffen sie (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Aus welchen Gründen wurde bereits knapp zwei Wochen nach Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine ein Strukturermittlungsverfahren eröffnet (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/generalbundesanwalt-gba-bundesanwaltschaft-ermittlungen-russland-kriegsverbrechen-ukraine-krieg/#:~:text=Der%20Generalbundesanwalt%20(GBA)%20hat%20ein,bereits%20begangene%20Kriegsverbrechen%20durch%20Russland), während nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller Hinweisen zu früheren Völkerstraftaten russischer Staatsangehöriger in Tschetschenien oder Syrien trotz Bezügen nach Deutschland (kurzzeitiger Aufenthalt von Tatverdächtigen hier etc.) nicht sehr nachdrücklich nachgegangen wurde (https://www.spiegel.de/politik/ausland/tschetschenien-das-morden-und-foltern-geht-weiter-a-97370.html)?
a) Ist der Eindruck der Fragestellerinnen und Fragesteller zutreffend, dass hier anders bzw. zügiger verfahren wird, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung dies?
Warum wurde nach Kenntnis der Fragestellerin und Fragesteller kein Strukturermittlungsverfahren bislang wegen im Raum stehenden Völkerrechtsverbrechen in Südkurdistan/Nordirak der türkischen Armee eröffnet (https://www.jungewelt.de/loginFailed.php?ref=/artikel/403459.t%C3%BCrkischer-expansionskrieg-wieder-giftgas-gegen-kurden.html; https://akref.ead.de/akref-nachrichten/mai-14/08052021-irak-tuerkei-setzt-chemiewaffen-im-irak-ein/)?
b) Was erwidert die Bundesregierung zu dem von Wolfgang Kaleck, Fachanwalt für Strafrecht mit den Schwerpunkten internationales Strafrecht sowie Menschenrechte und Mitgründer des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), erhobenen Vorwurf der selektiven Anwendung des Völkerstrafrechts (https://www.welt-sichten.org/tipps-und-termine/460/die-selektive-praxis-des-voelkerstrafrechts)?
Wie viele Hinweise zu Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) seit dem Jahr 2019 gegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Zu welchem Zeitpunkt des Asylverfahrens findet eine Befragung zu etwaigen Völkerstraftaten statt?
Werden die Asylsuchenden hierzu routinemäßig befragt oder nur bei Vorliegen konkreter Anhaltspunkte?
Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Sprache werden Betroffene über ihre Rechte aufgeklärt?
b) Verfügt das BAMF mittlerweile über eine spezielle Abteilung bzw. über spezielles Personal bei Hinweisen von Völkerstraftaten, und wenn ja, wie viele Beschäftigte sind ggf. in diesem Bereich tätig (bitte nach BAMF-Außenstellen aufschlüsseln), und was machen die Beschäftigten mit den Hinweisen, bzw. wie wird dann weiterverfahren?
c) Wie viele Hinweise zu Taten nach dem Völkerstrafgesetzbuch hat das European Asylum Support Office (EASO) seit 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung gegeben (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
An wen gibt das EASO die Hinweise?
Leistete die Bundesregierung Rechtshilfe in Strafsachen, die Tatbestände nach dem deutschen Völkerstrafgesetzbuch zur Grundlage hatten, und wenn ja, welchen Staaten hat die Bundesregierung Rechtshilfe geleistet, und wie viele Rechtshilfeersuchen hat die Bundesregierung an ausländische Behörden und internationale Organisationen in Verfahren nach dem Völkerstrafgesetzbuch seit seinem Inkrafttreten gestellt, und wenn ja, wie häufig, und wem gegenüber?
a) An wie vielen Joint Investigation Teams (JIT) hinsichtlich VStGB-Taten sind deutsche Behörden derzeit beteiligt und waren bei abgeschlossenen Ermittlungen in der Vergangenheit beteiligt?
Wie viele Beschäftigte werden hierfür eingesetzt?
b) Wie viele JITs sind auch von Deutschland initiiert worden?
c) Haben deutsche Behörden seit dem Jahr 2019 Datensätze in das Europol Information System zu VStGB-Taten eingespeist, und wenn ja, wie viele?
Haben deutsche Behörden seit 2019 Daten aus dem Europol Information System Daten zu VStGB-Taten entnommen, und wenn ja, wie viele (bitte beide Fragen nach Behörden und Jahren aufschlüsseln)?
Inwiefern hat seit 2019 eine Kooperation des GBA und des BKA mit dem Internationalen Strafgerichtshof in Ermittlungsverfahren stattgefunden?
a) Gab es seit 2019 seitens des Internationalen Strafgerichtshofs Rechtshilfeersuchen an Deutschland?
b) Wenn ja, wie viele, und bezüglich welcher Fälle und Umstände (bitte einzeln mit Datum auflisten)?
Wie oft haben deutsche Behörden seit 2019 die Auslieferung von Personen (bitte nach staatlichen und nichtstaatlichen Akteurinnen und Akteuren unterscheiden) beantragt, denen VStGB-Taten in Drittstaaten vorgeworfen werden, und wenn ja, in welche Staaten ist die Auslieferung erfolgt?
Hat die Bundesregierung seit 2019 erwogen, gegen einen anderen Staat wegen eines Verstoßes gegen die Antifolterkonvention (z. B. weder Auslieferung noch Strafverfolgung) vor dem Internationalen Gerichtshof im Kontext von VStGB-Taten in Drittstaaten Klage zu erheben, und wenn ja, wie wurde in diesen Fällen weiter verfahren, und wenn nein, warum hat sich die Bundesregierung bisher nicht dazu veranlasst gesehen?
InwieWie sieht der GBA selbst seine Rolle in Bezug auf andere Staatsanwaltschaften in Europa und beim IStGH?
a) Plant die Bundesregierung angesichts des völkerrechtswidrigen Angriffs auf die Ukraine eine Aufstockung des Personals beim GBA sowie BKA?
Wenn nein, sind aus Sicht der Regierung diese nicht notwendig?
b) Wie sieht der GBA selbst seine Rolle in Bezug auf andere Staatsanwaltschaften in Europa und beim IStGH?
c) Arbeiten alle europäischen Staatsanwaltschaften bei der Ermittlung des Ukraine-Krieges gemeinsam?
Wenn ja, wie sieht die Kooperation aus?
Gibt es eine Aufgabenverteilung?
Wer ist für was zuständig?
Wie sollen bzw. werden Beweismittel geteilt?
d) Inwieweit soll das Personal noch im Jahr 2022 und im Jahr 2023 angesichts des erhöhten Arbeitsaufkommens durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine aufgestockt werden, bzw. wird das Personal, welches vorher in anderen Ermittlungsbereichen gearbeitet hat, dann mit den Ermittlungen bezüglich der Ukraine betraut und wie sichergestellt, dass die bisherigen Verfahren und Ermittlungen nicht unter dem erhöhten Arbeitsaufwand leiden (bitte derzeitiges Personal und Tätigkeitsbereich sowie Aufstockung des Personals mit Tätigkeitsbereich einzeln aufschlüsseln)?
e) Inwieweit hat der GBA bereits von internationalen Mechanismen wie dem von den Vereinten Nationen eingerichteten IIIM (International, Impartial and Independent Mechanism to Assist in the Investigation and Prosecution of Persons Responsible for the Most Serious Crimes under International Law Committed in the Syrian Arab Republic since March 2011) oder dem IIMM (Independent Investigative Mechanism for Myanmar) Gebrauch gemacht, um an Beweismittel zu den Kriegsverbrechen in Syrien oder Myanmar zu gelangen?
f) Welche beruflichen Qualifikationen hat das in Deutschland eingesetzte Personal, bzw. welche Mindestanforderungen müssen auf den jeweiligen Stellen erfüllt werden?
g) Welche Sprachkenntnisse des eingesetzten Personals sind nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bei Ermittlungen von Völkerstraftaten besonders relevant, wie wird mit dem Bedarf bestimmter Sprachkenntnisse umgegangen (z. B. gibt es genug Personal mit entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen oder wird dahingehend gezielt eingestellt, werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher herangezogen, werden entsprechende Sprachkurse angeboten etc.)?
h) Gibt es mittlerweile eine Geschlechterquote in Bezug auf das Personal beim GBA und beim BKA, bzw. falls keine besteht, sind mittlerweile Planungen diesbezüglich in Sicht?
Über welche allgemeinen und speziellen Qualifikationen verfügt das Personal, welches in Kontakt mit den Opfern von Straftaten nach dem VStGB gerät (z. B. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einwanderungsbehörden, staatliche Opferschutzhilfe etc.)?
a) Gibt es hierbei einen Austausch mit Nichtregierungsorganisationen wie dem European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR) oder dem Zentrum Überleben gGmbH?
Gibt es einen Austausch mit den Communities der Betroffenen?
b) Gibt es mittlerweile Fortbildungen zum Thema „Antidiskriminierung“?
Wenn ja, sind diese verpflichtend, und werden diese allen oben betreffenden Mitarbeitenden bereitgestellt (vgl. die Antwort zu Frage 14d auf Bundestagsdrucksache 19/1235)?
c) Werden mittlerweile Fortbildungen für das eingesetzte Personal zu den Themen „Opferschutzreformgesetz“, „Istanbul Konvention“ und „Umgang mit Opfern von sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt“ angeboten, und wenn ja, durch wen, mit welchem Ziel, und in welcher Form (freiwillig oder verpflichtend), und wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Istanbul Konvention im Umgang mit Zeugen umgesetzt?
d) Durch welche weiteren Maßnahmen stellt die Bundesregierung ggf. sicher, dass das befasste Personal für den Umgang mit Opfern von internationalen Verbrechen vorbereitet und sensibilisiert ist, insbesondere mit Blick auf bestehende Traumata etc. (z. B. posttraumatisches Belastungssyndrom, besondere Verletzlichkeit, Misstrauen gegenüber staatlichen Stellen, kulturelle Unterschiede und Sprachbarrieren)?
e) Inwieweit gibt es eine Unterstützung für das Personal des GBA, BKA und BAMF, das mit Völkerstraftaten befasst ist, in Form von Supervision durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, und wenn ja, in wie vielen Fällen wurde diese Möglichkeit vom Personal genutzt und wie oft?
Welche Instrumente wie zum Beispiel Aktionspläne, politische Leitlinien bzw. Leitfäden oder Verhaltensgrundsätze wurden zur Umsetzung der Richtlinie 2012/29/EU (Opferschutz) in Bezug auf das Thema Antidiskriminierung eingeführt und angewandt (vgl. die Antwort zu Frage 15b auf Bundestagsdrucksache 19/12354)?
Wie viele Menschen, die Opfer von Völkerstraftaten wurden, haben seit 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung einen Antrag auf Hilfe nach dem Opferentschädigungsgesetz gestellt und bei welchen Behörden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
a) Welche Leistungen (Ansprüche auf Heil- und Krankenbehandlung inklusive psychotherapeutischer Behandlung, Hilfsmittelversorgung, Pflegeleistungen, Berufsschadensausgleich, Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltsersetzende und ergänzende finanzielle Beihilfen für die Betroffenen und mittelbar betroffenen Angehörigen) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 beantragt?
b) Wie sieht die Reform des Rechts der Sozialen Entschädigung aus?
Sind nun sog. schnelle Hilfen (Besuch von Traumaambulanzen) möglich, und wenn ja, in welchem Umfang werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung in Anspruch genommen (vgl. die Antworten zu den Fragen 17 und 18 auf Bundestagsdrucksache 19/12354)?
c) Wie viele Menschen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2019 entsprechend Leistungen erhalten (bitte nach Heil- und Krankenbehandlung inklusive psychotherapeutischer Behandlung, Hilfsmittelversorgung, Pflegeleistungen, Berufsschadensausgleich, Entschädigungszahlungen für Geschädigte und Hinterbliebene, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie unterhaltsersetzende und ergänzende finanzielle Beihilfen für die Betroffenen und mittelbar betroffenen Angehörigen aufschlüsseln)?
d) Wie viele Ablehnungen sind seit 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung erfolgt (bitte nach Ablehnungsgründen aufschlüsseln)?
e) Wie häufig werden nach Kenntnis der Bundesregierung Opferhilfeeinrichtungen genutzt, und durch wen werden diese genutzt (z. B. Frauenhäuser, Schutzwohnungen, Fachberatungsstellen, psychosoziale Betreuung, Krisenintervention, Begleitung von Gerichts-, Anwalts- und Arztterminen, kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung usw.)?
Wie vielen Opfern von Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch wurde seit 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung ein juristischer Beistand beigeordnet (bitte nach Jahren und nach Verfahrensstadium, z. B. im Strukturverfahren, im personenbezogenen Ermittlungsverfahren, nach Anklageerhebung, aufschlüsseln)?
a) Gab es Fälle, in denen eine Beiordnung verwehrt wurde?
b) Wenn ja, wie oft ist dies vorgekommen, und wie wurde dies begründet?
Wurde die Opferfibel mittlerweile aktualisiert (vgl. die Antworten zu den Fragen 20f und 21b auf Bundestagsdrucksache 19/12354)?
Ist sie auch in andere Sprachen übersetzt worden, und wenn ja, in welche?
Was waren die wesentlichen die Ergebnisse des Best-Practice-Treffen zum Thema Opferschutz mit Ländern und Opferbeauftragten (vgl. die Antwort zu Frage 21d auf Bundestagsdrucksache 19/12354)?
Welche (Landes- bzw. Bundes-)Behörden haben bislang an diesen Treffen teilgenommen?
Wie viele speziell geschulte Sonderbeauftragte, die hinzugezogen werden, wenn sich herausstellt, dass bei Asylsuchenden besondere Vulnerabilitäten bestehen, gibt es derzeit beim BAMF (vgl. die Antwort zu den Fragen 21e bis 21h auf Bundestagsdrucksache 19/12354, und bitte nach Außenstellen aufschlüsseln)?
Wie viele Opfer von internationalen Verbrechen und deren Familien sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland seit 2019 in den Zeugenschutz aufgenommen worden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie viele Zeuginnen und Zeugen von Völkerstraftaten wurden seit 2019 für die Verfolgung von völkerstrafrechtlichen Taten nach Deutschland zu Gericht geladen, und wie erfolgt konkret die Nachbetreuung dieser Zeuginnen und Zeugen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Bedrohungen von Zeuginnen und Zeugen in ihren Heimatländern nach ihrer Rückkehr aus Deutschland, und wie werden Betroffene ggf. durch die Bundesregierung geschützt?
Inwiefern kooperieren die deutschen Behörden mit ausländischen Behörden oder internationalen Organisationen, um den Opfern von internationalen Verbrechen im Bedrohungsfall hinreichenden Schutz zu bieten?
Gibt es Kooperationen mit Nichtregierungsorganisationen?
Welche Schutzmaßnahmen bzw. Unterstützungsmaßnahmen bzw. Leistungen werden von den jeweiligen Opfern nach Kenntnis der Bundesregierung am häufigsten in Anspruch genommen?
Wie häufig kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor, dass beispielsweise in Geflüchtetenunterkünften Opfer von Völkerstraftaten mit Täterinnen und Tätern zusammentreffen und von diesen bedroht werden?
An welche Stellen können sich Betroffene wenden?
Welche Schutzmaßnahmen stellen die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung?
Werden finanzielle Mittel für die Publizierung von Entscheidungen und Entschließungen des GBA zu Völkerstraftaten mittlerweile in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt, um den Opfern dieser Taten die Ergebnisse der Verfahren zugänglich zu machen (vgl. Antwort zu den Fragen 23 bis 23d auf Bundestagsdrucksache 19/12354), und wenn nein, warum nicht, und was ist diesbezüglich geplant?
Hat der GBA die Absicht, die Entscheidungen und Entschließungen des GBA zu Völkerstraftaten, wie z. B. die Entscheidung im Al-Khatib-Prozess auch in englischer und/oder arabischer Sprache zu publizieren?
In wie vielen Fällen hat das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (ab 20. WP: Bundesministerium der Justiz) seit 2014 eine Verfolgungsermächtigung nach § 89a IV des Strafgesetzbuches (StGB) erteilt?
In wie vielen Fällen ist es zu einer Verurteilung nach § 89a StGB gekommen?