[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser,
Frank Rinck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2448 –
Mögliche Zielkonflikte beim beabsichtigten Ausbau des ökologischen Landbaus
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwischen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart, den ökologischen Landbau
bis zum Jahr 2030 auf einen Anteil von 30 Prozent auszubauen. Dazu sollen
unter anderem die Bundesmittel für das Bundesprogramm Ökolandbau erhöht
und Agrarforschungsgelder für dementsprechende Forschungsbelange zur
Verfügung gestellt werden (
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitions
vertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf, S. 36). Als einen ersten Schritt hat
die Bundesregierung den ökologischen Landbau zu ihrem Leitbild für eine
nachhaltige Landwirtschaft gemacht (
https://www.bmel.de/SharedDocs/Presse
mitteilungen/DE/2022/05-oekolandbau-bekanntmachungen.html).
Der ökologische Landbau weist im Vergleich zur konventionellen
Landwirtschaft einige positive Umwelteffekte auf, die zur Reduktion der
gegenwärtigen umwelt- und ressourcenpolitischen Herausforderungen in Deutschland
beitragen können. Dabei darf jedoch nach Auffassung der Fragesteller nicht
vergessen werden, dass auch der ökologische Landbau ein schwerwiegender
menschlicher Eingriff in natürliche Ökosysteme ist. Beispielsweise zeigen
wissenschaftliche Untersuchungen, dass der Rückgang der Artenvielfalt auf
konventionellen Agrarflächen im Durchschnitt 86 Prozent und auf ökologisch
bewirtschafteten 67 Prozent beträgt (Noleppa, S., 2016, Pflanzenschutz in
Deutschland – Auswirkungen von Pflanzenschutzstrategien der
konventionellen und ökologischen Landbewirtschaftung auf die regionale und globale
Artenvielfalt,
https://www.iva.de/sites/default/files/pdfs/studie_pflanzenschutz_
in_deutschland_und_biodiversitaet_hffa_2016.pdf, S. 15).
Aufgrund des deutlich niedrigeren Ertrags im ökologischen Landbau wird
mehr Ackerfläche für die gleiche Menge Lebensmittel benötigt. Werden die
positiven Effekte pro Produkteinheit statt pro Hektar Ackerfläche verglichen,
dann relativieren sich die Vorteile des ökologischen Landbaus und kehren sich
für einige Parameter sogar um (
https://www.uni-goettin-gen.de/de/effekte+des
+%C3%96kolandbaus+auf+klima%2C+umwelt+und+gesundheit/58583
0.html). Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und
gesundheitlichen Verbraucherschutz (WBAE) kommt ebenfalls zu diesem
Ergebnis. Beispielsweise hat der ökologische Landbau nach derzeitigem
Wissensstand produktbezogen aufgrund der niedrigen Erträge ähnlich hohe Treib-
Deutscher Bundestag Drucksache 20/2746
20. Wahlperiode 08.07.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 8. Juli 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
hausgasemissionen wie der konventionelle Landbau und kann demnach nicht
als grundsätzlich klimafreundlicher eingestuft werden (
https://www.agrarheut
e.com/management/betriebsfuehrung/gutachten-oekolandbau-loest-probleme-
572126).
Aus diesem Grund empfiehlt selbst der Weltklimarat (IPCC) eine nachhaltige
Intensivierung der Landwirtschaft (
https://www.transgen.de/aktuell/2770.welt
klimarat-landwirtschaft.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Ziel der Bundesregierung ist die Transformation des Landwirtschafts- und
Ernährungssystems zu nachhaltigen Wirtschaftsformen. Damit soll den
Herausforderungen des Umwelt- und Ressourcenschutzes, des Klimawandels, des
Artenschwundes, der Energie und Importabhängigkeit begegnet werden.
Sanders und Heß beschreiben in einer umfassenden Meta-Analyse1 die
Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft. Durch den
systemorientierten Ansatz der ökologischen Landbewirtschaftung werden pro
Flächeneinheit in der Regel geringere Treibhausgasmengen (CO2-Äquivalent je
Hektar) als bei der konventionellen Produktion emittiert. Durch den Verzicht
auf Mineraldünger wird im ökologischen Landbau weniger fossile Energie
benötigt und damit eine stärkere Unabhängigkeit erreicht. Ferner hat der Öko-
Landbau ein erhebliches Potenzial, zum Humusaufbau und -erhalt beizutragen,
was wiederum eine CO2-Senke ist. In der Tierhaltung setzt er Standards, die
den Fokus auf den Tierschutz legen. Bei der Herstellung von Bio-
Lebensmitteln lässt das EU-Recht den Unternehmen nur eine sehr eingeschränkte
Möglichkeit zum Einsatz von Zusatz- und Verarbeitungshilfsstoffen.
Mit ihren Ideen und Methoden hat die ökologische Lebensmittelwirtschaft
zudem eine Pionierfunktion; sie ist Treiber für ressourcenschonende Innovationen
in der Land- und Ernährungswirtschaft.
Der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen
Verbraucherschutz (WBAE) kommt in seinem Gutachten2 zu dem Schluss, dass
der ökologische Landbau ein vergleichsweise umweltfreundliches System sei,
von dem auch Innovationsimpulse für die gesamte Landwirtschaft ausgehen.
Der WBAE empfiehlt daher, den Öko-Landbau auch weiterhin zu fördern und
weiterzuentwickeln. Eine Ausdehnung des Öko-Landbaus sei aufgrund der
positiven Umweltwirkungen sinnvoll.
1. Auf was genau bezieht sich das Ausbauziel auf 30 Prozent ökologischer
Landbau bis zum Jahr 2030 in Deutschland, d. h., bezieht es sich auf den
Anteil der landwirtschaftlichen Betriebe, den Anteil der
landwirtschaftlichen Fläche oder auf den Anteil von Bio-Lebensmitteln am gesamtem
Lebensmittelumsatz (
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft/oe
kologischer-landbau/zukunftsstrategie-oekologischer-landbau.html;
https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitions
vertrag_2021-2025.pdf)?
Laut Koalitionsvertrag streben die Regierungsparteien an, dass bis zum Jahr
2030 insgesamt 30 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche in Deutschland
1 Sanders J, Heß J (eds) (2019) Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft. 2. überarbeitete
und ergänzte Auflage. Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 398 p, Thünen Rep 65, DOI:10.3220/
REP1576488624000;
https://literatur.thuenen.de/digbib_extern/dn060722.pdf.
2 WBAE – Wissenschaftlicher Beirat für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlichen Verbraucherschutz beim BMEL
(2020). Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire
Ernährungsumgebungen gestalten. Gutachten, Berlin
https://www.bmel.de/DE/Ministerium/Organisation/Beiraete/_Texte/AgrVero
effentlichungen.html.
ökologisch bewirtschaftet werden. Es handelt es sich hierbei folglich um ein
Flächenziel.
2. Liegt der Bundesregierung eine Folgenabschätzung zu den ökologischen
und ökonomischen Auswirkungen eines Ausbaus des Anteils des
ökologischen Landbaus auf 15, 20, 25 oder 30 Prozent bis 2030 vor?
a) Wenn ja, welche ökonomischen und ökologischen Auswirkungen
hätte das konkret?
b) Wenn ja, welche Auswirkungen hätte das auf die Lebensmittelpreise?
c) Wenn nein, warum nicht, und beabsichtigt die Bundesregierung eine
solche Folgenabschätzung, und wenn ja, bis wann?
Die Fragen 2 bis 2c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zu den Auswirkungen einer Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten
Fläche auf 30 Prozent auf den gesamten Agrarsektor finden am Institut für
Betriebswirtschaft des Johann Heinrich von Thünen-Instituts (TI) in den nächsten
vier Jahren modellbasierte Abschätzungen insbesondere zu den ökonomischen
Auswirkungen statt.
3. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des
ökologisch bewirtschafteten Ackerlands am gesamten Ackerland in
Deutschland, und wie hoch war das jährliche Wachstum dieses Anteils in den
vergangenen zehn Jahren?
Gemäß den Agrarstrukturerhebungen 2013 und 2016 sowie den
Landwirtschaftszählungen 2010 und 2020 ergibt sich folgender Anteil des ökologisch
bewirtschafteten Ackerlandes:
Jahr AL insg. davon
Öko-AL
Anteil
Öko-AL an AL insg.
Wachstum
Öko-AL 1)
1 000 ha 1 000 ha Prozent Prozent
2010 11846,7 456,7 3,9
2013 11875,9 469,2 4,0 2,7
2016 11763,0 478,5 4,1 2,0
2020 11663,8 734,0 6,3 53,4
Legende: AL = Ackerland; Öko-AL = ökologisch bewirtschaftetes Ackerland
1) In Bezug zu den jeweils davorliegenden Erhebungszeitpunkt.
Quelle: Statistisches Bundesamt, BMEL (723)
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele ökologisch
bewirtschaftete Betriebe zwischen 2011 und 2021 aufgegeben haben, und wie
viele ökologisch bewirtschaftete Betriebe wieder auf eine konventionelle
Wirtschaftsweise umgestellt haben (bitte je Jahr und Anzahl angeben)?
In diesem Zeitraum ist die Anzahl der ökologischen bewirtschafteten
landwirtschaftlichen Betriebe von 22 506 auf 36 307 angestiegen. Darüber hinaus
liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse zu der Anzahl der ökologisch
wirtschaftenden Betriebe vor, die die Bewirtschaftung in dem Zeitraum zwischen
2011 und 2021 aufgegeben oder auf eine konventionelle Wirtschaftsweise
umgestellt haben.
5. Was konkret meint der Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft Cem Özdemir, wenn er sagt, dass Bio „längst mehr als nur ein
Trend“ sei, und auf welche Daten bezieht er sich dabei (
https://www.agra
rheute.com/politik/oezdemir-will-verbrauchern-mehr-biolebensmittel-an
bieten-590340)?
Die Nachfrage nach ökologisch erzeugten Lebensmitteln steigt seit Jahren
stetig. Dieses Wachstum zog auch in den von der Pandemie geprägten Jahren
2020 und 2021 nochmals an. Laut Agrarmarktinformationsgesellschaft (AMI)
wurden 2021 in Deutschland 15,87 Mrd. Euro (+ 5,8 Prozent) für Bio-
Lebensmittel und -Getränke ausgegeben. Der Bio-Anteil am Lebensmittelmarkt
erhöhte sich auf 6,8 Prozent.
Laut Öko-Barometer, einer vom Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) in Auftrag gegeben repräsentativen telefonischen Umfrage,
gaben 38 Prozent der Befragten für das Jahr 2021 an, häufig (33 Prozent) oder
ausschließlich (5 Prozent) Bio-Produkte zu kaufen. Mit Blick auf die Zukunft
schätzen sogar 47 Prozent der Befragten, dass sie häufig (41 Prozent) oder
ausschließlich (6 Prozent) Bio-Lebensmittel erwerben werden.
6. Mit welchen konkreten Maßnahmen möchte die Bundesregierung die
Bedingungen für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von
ökologisch erzeugten Lebensmitteln verbessern (ebd.)?
Die im Jahr 2017 veröffentlichte Zukunftsstrategie ökologischer Landbau des
BMEL wird zurzeit in einem Stakeholderprozess und innerhalb des
Ressortkreises zu einer Strategie der Bundesregierung zur Stärkung der Bio-
Lebensmittelwirtschaft in Deutschland weiterentwickelt. Diese Strategie wird ein
Bündel von politischen Maßnahmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette
umfassen, mit denen der ökologische Landbau in Deutschland vorangebracht
werden soll. Wichtiges Element wird neben der Außer-Haus-Verpflegung
(AHV) und der Stärkung regionaler Wertschöpfungsketten auch die Stärkung
der Forschung sein.
7. Welche konkreten Maßnahmen meint die Parlamentarische
Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Dr. Manuela Rottmann, wenn sie sagt, dass die Verwendung von
Bioprodukten in der Gemeinschaftsverpflegung ausgebaut werden soll, und bis
wann soll welche Maßnahme umgesetzt werden (
https://www.topagrar.
com/oekolandbau/news/rottmann-bekraeftigt-30-prozent-ziel-fuer-den-O
ekolandbau-12844591.html)?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie, über die eine
prozessbegleitende Beratung von Einrichtungen und Unternehmen der AHV
(öffentlicher sowie privater Bereich) bei der Umstellung auf Bio-Lebensmittel
gefördert werden kann. Die Richtlinie soll möglichst zeitnah veröffentlicht
werden.
Des Weiteren sollen in der Bio-Außer-Haus-Verpflegungsverordnung (Bio-
AHVV), die derzeit erarbeitet wird, speziell auf die Belange der AHV
zugeschnittene Regelungen zur Kennzeichnung und Kontrolle von Bio-
Lebensmitteln normiert werden.
Zugleich wird für den Bereich der Bundesverwaltung das
Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021“ weiter umgesetzt.
Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Modellregionen-Wettbewerb soll auch
den Einsatz von Bio-Lebensmitteln in der Gemeinschaftsverpflegung
stimulieren.
8. Was genau meint die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Manuela
Rottmann, wenn sie sagt, dass der ökologische Landbau finanziell mehr
gefördert werden soll, d. h., um wie viel Euro sollen die Fördermittel je
Betrieb angehoben werden, und bis wann (
https://www.topagrar.com/oe
kolandbau/news/rottmann-bekraeftigt-30-prozent-ziel-fuer-den-Oekoland
bau-12844591.html)?
Bei der Überprüfung des Strategieplans zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)
wird gemeinsam mit den Ländern geprüft, wo weitere Optimierungsansätze im
Hinblick auf die Förderung des ökologischen Landbaus in Deutschland
bestehen. Die Voraussetzungen in Bezug auf die Mittelausstattung der 2. Säule
wurden durch die Erhöhung der Umschichtung von Mitteln aus der 1. in die 2.
Säule bereits verbessert (von 8 Prozent im Jahr 2022 auf 15 Prozent im Jahr 2026).
In Zahlen ausgedrückt bedeutet dies einen Anstieg von rund 393 Mio. Euro auf
ca. 737 Mio. Euro. Diese Mittel sollen von den Ländern für die Unterstützung
einer nachhaltigen Landwirtschaft, wie auch den Öko-Landbau, eingesetzt
werden.
Insgesamt sehen die aktuellen Planungen zum GAP-Strategieplan für den Öko-
Landbau rund eine halbe Milliarde Euro jährlich vor. Hinzu kommt, dass auch
Öko-Betriebe von den Öko-Regelungen der 1. Säule profitieren und weitere,
attraktive Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule nutzen können.
Außerdem erhält Deutschland aus dem Wiederaufbaufonds „Next Generation“
zur Verstärkung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfond (ELER)
210 Mio. Euro für das Jahr 2021 und 500 Mio. Euro für 2022. Diese können
zur Finanzierung der ELER-Maßnahmen in den darauffolgenden Jahren (noch
nach n+3) eingesetzt werden. Auch davon kann der Öko-Landbau profitieren.
Vereinbart wurde bereits, dass Transaktionskosten, die durch Erfüllung der
Vorgaben der EU-Rechtssetzung (EU-Öko-Verordnung) durch ökologisch
wirtschaftende Betriebe im Vergleich zu konventionellen Betrieben entstehen, in
der entsprechenden Fördermaßnahme der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) ab 2022 berücksichtigt
werden.
Die Höhe der Prämien-Zahlungen für den ökologischen Landbau wird im
GAK-Rahmenplan insbesondere aufgrund veränderter Preis-Kosten-Relationen
sowie unter Berücksichtigung der Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe, wie in
der Tabelle dargestellt, für die neue Förderperiode (2023 bis 2027) angepasst.
Förderung ökologischer Anbauverfahren gemäß GAK-Rahmenplan:
Kulturart EinführungZahlungen je ha
Beibehaltung
Zahlungen je ha
20233 20234
Gemüsebau 485 € (- 18 %) 485 € (+35 %)
Ackerflächen 423 € (+ 69 %) 242 € (+ 15 %)
Grünland 473 € (+ 89 %) 219 € (+ 4 %)
Dauer- oder
Baumschulkulturen 1.546 € (+ 63 %) 987 € (+ 32 %)
9. Wie hoch sind die staatlichen Mittel, die insgesamt jährlich für den
ökologischen Landbau ausgegeben werden, und wie hoch ist der Anteil, der
direkt an ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche Betriebe fließt?
Bei den Direktzahlungen für alle Betriebe kann für das Antragsjahr 2021 von
einem durchschnittlichen Auszahlungsbetrag (alle Direktzahlungen
einschließlich Rückerstattungsprämie) von 277 Euro je Hektar landwirtschaftlich
genutzte Fläche (LF) ausgegangen werden. Unterstellt man diesen Wert auch für den
Durchschnitt der Ökobetriebe, so ergibt sich bei einer Ökoanbaufläche von
1 802 231 ha ein Gesamtbetrag von 499 217 987 Euro für die Ökobetriebe. Die
eigentliche Förderung des ökologischen Landbaus erfolgt aber über die 2. Säule
der GAP als Flächenmaßnahme. Für die Durchführung der 2.-Säule-
Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig.
In dem im Februar eingereichten GAP-Strategieplan wurden für dieses
Förderinstrument in Deutschland insgesamt rd. 2,7 Mrd. Euro von 2023 bis 2027
vorgesehen. Dies beinhaltet auch die nationale Kofinanzierung der Länder. Zurzeit
läuft der Genehmigungsprozess des GAP-Strategieplans mit der EU-
Kommission, bei der etwaige Anpassungen geprüft werden. Hier werden auch mögliche
Änderungen der Länder bei der Förderung des ökologischen Landbaus
diskutiert.
Das Bundesprogramm Ökologischer Landbau ist ein Förderprogramm des
BMEL zur Stärkung und zum Ausbau der ökologischen Land- und
Lebensmittelwirtschaft in Deutschland. Das Programm ist im Jahr 2022 mit 32,54 Mio.
Euro ausgestattet. Darüber hinaus profitiert der ökologische Landbau auch von
horizontalen Förderinstrumenten, beispielsweise in den Bereichen der
Investitions- oder Forschungsförderung.
10. Um wie viel müssten – soweit entsprechende Berechnungen vorliegen –
diese staatlichen Mittel nach Kenntnis der Bundesregierung aufgestockt
werden, wenn der Anteil der ökologisch wirtschaftenden
landwirtschaftlichen Betriebe an den gesamten landwirtschaftlichen Betrieben in
Deutschland 15, 20, 25 oder 30 Prozent beträgt unter der Annahme, dass
die Mittel, die direkt an ökologisch wirtschaftende landwirtschaftliche
Betriebe fließen, nicht gekürzt werden (bitte auch in Prozent angeben)?
Der Finanzbedarf für die ökologisch bewirtschaftete Fläche im Jahr 2030
betrüge rein rechnerisch ceteris paribus bei
• 15 Prozent Öko-Anteil (entspricht 2 505 000 ha) = 608,71 Mio. Euro,
3 Bei der Berechnung der Zahlungen wurde ein geringer Abzugsbetrag prämienmindernd berücksichtigt, der zur
Vermeidung der Doppelförderung von Anforderungen nach GLÖZ 4 (Schaffung von Pufferstreifen entlang von Wasserläufen)
erforderlich ist.
4 Abzüge für die GLÖZ 4 sind bereits berücksichtigt.
• 20 Prozent Öko-Anteil (entspricht 3 340 000 ha) = 811,62 Mio. Euro,
• 25 Prozent Öko-Anteil (entspricht 4 175 000 ha) = 1 014,52 Mio. Euro,
• 30 Prozent Öko-Anteil (entspricht 5 010 000 ha) = 1 217,43 Mio. Euro.
Für die dargestellte Berechnung wurde als Ausgangsbasis die ökologisch
bewirtschaftete Fläche Ende 2020 in Höhe von 1 701 895 Hektar herangezogen
(die Daten für 2021 lagen zum Zeitpunkt der Berechnung noch nicht vor). Pro
Hektar wurden durchschnittlich 243 Euro Öko-Prämie veranschlagt. Dies ergibt
kalkulatorisch für die Ausgangssituation einen Finanzbedarf von 413,56 Mio.
Euro.
11. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien zur sogenannten
Ertragslücke, d. h. der niedrigere Produktionsertrag je Fläche im
ökologischen Landbau, bekannt, und wenn ja, welche, und wie hoch ist nach
Einschätzung der Bundesregierung der durchschnittliche
Flächenverbrauch je Ertragsmenge im ökologischen Landbau im Vergleich zur
konventionellen Landwirtschaft?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/14539 wird verwiesen.
12. Sind der Bundesregierung wissenschaftliche Studien zum
Flächenverbrauch einer überwiegend ökologischen Ernährung im Vergleich zum
Flächenverbrauch bei konventioneller Ernährung bekannt, und wenn ja,
wie hoch ist dieser Flächenverbrauch nach Einschätzung der
Bundesregierung?
Es liegen keine spezifischen wissenschaftlichen Studien vor.
13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es hinsichtlich der
Nitratauswaschung Unterschiede zwischen der konventionellen Landwirtschaft und
dem ökologischen Landbau gibt (je Ertragseinheit), und wenn ja, welche,
und auf welchen Erkenntnissen beruht die Annahme?
Im Ökolandbau dürfen keine leicht löslichen mineralischen Stickstoffdünger
verwendet werden. Der Stickstoffbedarf wird vor allem über den Anbau von
Leguminosen als Haupt- oder Zwischenfrüchte sowie über Wirtschaftsdünger
und andere organische Düngemittel gedeckt. Die Wirtschaftsdüngernutzung
wird über die Nitratrichtlinie und durch die EU-Öko-Verordnung auf 170 kg
N/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt begrenzt. Eine weitere Einschränkung
der einsetzbaren Wirtschaftsdüngermengen erfolgt durch Statuten der Öko-
Anbauverbände, welche eine maximale Ausbringung von 112 kg N/ha und Jahr
vorgeben.
Eine Studie zur Wirkung des ökologischen Landbaus im Vergleich zum
konventionellen Anbau (Sanders J, Heß J [2019]) Thünen Report 65. 2.
Überarbeitete und ergänzte Auflage. Johann Heinrich von Thünen-Institut,
Braunschweig.
https://www.thuenen.de/media/publikationen/thuenen-report/Thuene
n_Report_65.pdf) trifft zu diesen Fragen Aussagen:
Hinsichtlich der Nitratauswaschung zeigten die in der Auswertung
einbezogenen Studien, dass durch den ökologischen Landbau gegenüber der
konventionellen Bewirtschaftung die Stickstoffausträge um 28 Prozent (Median)
vermindert wurden.
Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass im ökologischen Landbau im
Durchschnitt eine geringere Nitratfracht mit dem Sickerwasser ausgetragen
wird, als bei konventioneller Bewirtschaftung.
Die Nitratauswaschung ist aufgrund eines explizit räumlichen Bezuges schwer
auf Ertragseinheiten zu beziehen.
14. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es hinsichtlich des
Eutrophierungspotenzials Unterschiede zwischen der konventionellen Landwirtschaft
und dem ökologischen Landbau gibt (je Ertragseinheit), und wenn ja,
welche, und auf welchen Erkenntnissen beruht die Annahme?
In der in Antwort zu Frage 13 genannten Studie wurden Faktoren, welche die
Eutrophierung besonders bestimmen, analysiert: Aufgrund der
Einschränkungen bei der Verwendung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und
mineralischer Stickstoffdünger weichen die Fruchtfolgen im Ökolandbau
deutlich von konventionellen Fruchtfolgen ab. Insbesondere werden weniger
Reihenkulturen angebaut, darunter vor allem Mais. Auf der anderen Seite stehen
häufiger Klee- und Luzernegras, was einen positiven Einfluss auf den
Bodenbedeckungsgrad hat. Zudem wurden im ökologischen Landbau höhere Corg-
Gehalte und eine erhöhte Aggregatstabilität gegenüber konventionellem Anbau
ermittelt. Insgesamt wurde ein um 26 Prozent (Median) geringerer Bodenabtrag
gegenüber konventionellem Anbau ermittelt. Aus den genannten Gründen ist
das Eutrophierungspotenzial geringer als im konventionellen Landbau.
Die Eutrophierung kann aufgrund eines explizit räumlichen Bezuges kaum auf
Ertragseinheiten bezogen werden.
15. Ist der Bundesregierung die wissenschaftliche Begründung dafür
bekannt, dass im ökologischen Landbau der Einsatz von
chemischsynthetischen Stickstoffdüngern, Chilesalpeter, Harnstoff sowie
hochlöslichem Phosphordünger verboten ist, insbesondere auch vor dem
Hintergrund, dass die Bundesregierung den ökologischen Landbau zu ihrem
Leitbild für eine nachhaltige Landwirtschaft gemacht hat und finanziell
zusätzlich fördert (vgl.
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilun
gen/DE/2022/05-oekolandbau-bekanntmachungen.html; bitte
ausführen)?
Die Regelungen des ökologischen Landbaus werden durch die Verordnung
(VO) (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von
ökologischen/biologischen Erzeugnissen definiert. Der Einsatz von
mineralischen Stickstoffdüngemitteln, Chilesalpeter, Harnstoff sowie leichtlöslichen
Phosphatdüngemitteln ist nach diesen Rechtsgrundlagen im ökologischen
Landbau verboten. Die Verbände des ökologischen Landbaus hatten sich diese
Regeln schon auferlegt, als es die o. g. Gesetzgebung noch nicht gab. Sie
wurden in die entsprechenden Gesetze und Richtlinien für den ökologischen
Landbau übergenommen, weil sie als nachhaltig angesehen werden.
16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es hinsichtlich des
Versauerungspotenzials Unterschiede zwischen der konventionellen Landwirtschaft und
dem ökologischen Landbau gibt (je Ertragseinheit), und wenn ja, welche,
und auf welchen Erkenntnissen beruht die Annahme?
Aufgrund des geringeren Mineraldüngereinsatzes im ökologischen Landbau ist
die Versauerung über zugeführte Düngemittel weniger relevant als im
konventionellen Anbau. Hingegen kann auch die Stickstofffixierung durch
Leguminosen zu einer Versauerung beitragen. Laut Studie des Thünen-Instituts (auf die
Antwort zu Frage 13 wird verwiesen) ist die Versauerung über mineralischen
Stickstoffdünger wahrscheinlich bedeutender. So zeigten die Böden bei 62
Prozent der 71 Vergleichspaare höhere pH-Werte im ökologischen Landbau.
17. Wie würde sich nach Kenntnis der Bundesregierung der
Selbstversorgungsgrad bei einzelnen Agrarrohstoffen, ungeachtet anderer Effekte,
ändern, wenn der Anteil des ökologischen Landbaus in Deutschland 15, 20,
25 oder 30 Prozent betragen würde?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/14539 wird verwiesen.
18. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Unterschied bei den
durchschnittlichen CO2-Emissionen, insbesondere im Bereich
Bodenbearbeitung, zwischen konventioneller und ökologischer Landwirtschaft,
und wenn ja, wie groß ist dieser (bitte nach Bewirtschaftungsform und je
nach Betriebszweig angeben)?
Generalisierende Aussagen zu systembedingten Unterschieden hinsichtlich der
CO2-Emmissionen (z. B. ökologisch vs. konventionell, viehlos vs. viehhaltend)
gestalten sich grundsätzlich als schwierig, da die Höhe der
Treibhausgasemissionen von zahlreichen Standort- und Managementfaktoren abhängt und daher
auf einzelbetrieblicher Ebene starken Schwankungen unterliegt. Die
Schwankungen innerhalb einer Bewirtschaftungsform waren in einer vom Thünen-
Institut untersuchten Gruppe von ökologisch und konventionell wirtschaftenden
Pilotbetrieben größer, als die Unterschiede zwischen den
Bewirtschaftungsformen.
Hinsichtlich der gesamten Treibhausgasbilanzen konnte aus Stoff- und
Energieflüssen abgeleitet werden, dass ökologische Betriebe flächenbezogen etwa
50 Prozent der CO2-Emissionen (aus dem Einsatz fossiler Energie), 61 Prozent
der N2O-Emissionen aus den Böden sowie unter Berücksichtigung der
Bodenkohlenstoffvorratsänderungen 39 Prozent der Gesamt-Treibhausgasemissionen
der konventionellen Betriebe verursachen. Auch unter Berücksichtigung der
geringeren Erträge betragen die produktbezogenen Treibhausgasemissionen der
ökologischen Betriebe nur 70 Prozent (bezogen auf die Energiebindung) bzw.
76 Prozent (bezogen auf die Getreideeinheit) der konventionellen Betriebe,
wobei dies nicht für Marktfruchtbetriebe gilt.
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, um wie viel die Landfläche,
die zur Versorgung mit Nahrungsmitteln bei einer Ausweitung des
ökologischen Landbaus in Deutschland auf einen Anteil von 15, 20, 25 oder
30 Prozent umgestellt werden müsste, zunehmen würde, und welche
ökologischen Auswirkungen hätten nach Einschätzung der
Bundesregierung solche enormen Landnutzungsänderungen?
Auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Kleinen
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/12697 wird
verwiesen.
20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ab welchem Prozentsatz des
ökologischen Landbaus in Deutschland oder Europa potenzielle negative
Verlagerungseffekte stärker wiegen als die positiven Effekte der
Verringerung der Umweltprobleme in Deutschland beziehungsweise Europa
(bitte ausführen)?
Ob es zu negativen Verlagerungseffekten kommt und wie hoch diese ggf. sind,
hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dazu zählen sich ändernde
Ernährungsgewohnheiten und die Nachfrageentwicklung, die Entwicklung der Ernte-
und Lebensmittelverluste, technologische Innovationen, klimatische
Bedingungen, Aufgabe oder Verlust landwirtschaftlicher Flächen sowie die Art der
Nutzung der landwirtschaftlichen Flächen. Die von der Bundesregierung
angestrebte Ausdehnung der ökologisch bewirtschafteten Fläche dient der
Bewältigung umweltpolitischer Herausforderungen.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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