[Deutscher Bundestag Drucksache 17/2895
17. Wahlperiode 06. 09. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost,
Harald Koch, Richard Pitterle und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/2772 –
Aktuelle Konzepte der Bundesregierung zur Steuervereinfachung
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund der angespannten Haushaltslage hat die Bundesregierung
mittlerweile breit angelegten Steuersenkungsvorhaben eine Absage erteilt. In den
Vordergrund der steuerpolitischen Debatte rückt nun vermehrt die Vereinfachung
des Steuerrechts. So haben die Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP
laut Presseberichten aktuell eine Liste mit insgesamt 90
Steuervereinfachungsvorschlägen zusammengestellt und das Bundesministerium der Finanzen
aufgefordert, zu diesen Vorschlägen Stellung zu beziehen. Andere Medienberichte
zitieren einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums, wonach das
Bundesfinanzministerium an einem Konzept zur „spürbaren Steuervereinfachung“
arbeite.
Viele Bürger empfinden das aktuelle Steuerrecht als zu kompliziert und für
den Einzelnen nicht mehr nachvollziehbar. Ursache hierfür sind komplexe
Einzelfallregelungen, unüberschaubare Verweisketten in Gesetzesnormen, ein
Konglomerat an Sondertarifvorschriften und diverse Ausnahmeregelungen.
Als Folge der gestiegenen Komplexität sehen sich viele Steuerpflichtige nicht
mehr in der Lage, ihre Steuererklärung ohne fremde Hilfe anzufertigen.
Darüber hinaus kann ein komplexes, von den einzelnen Bürgern nicht mehr
verstandenes Steuersystem auf Ablehnung stoßen und so die Steuermoral
erodieren.
Eine Vereinfachung des Steuerrechts wurde annähernd in jeder
Legislaturperiode von den jeweiligen Koalitionsfraktionen gefordert und versprochen.
Bis auf vereinzelte Maßnahmen erfolgte jedoch bisher keine grundlegende
Vereinfachung des Steuerrechts. Vielmehr belegt die Fülle an
unterschiedlichen Einzelsteuergesetzen, Verwaltungsanweisungen und Steuerformularen,
dass die Komplexität des Steuerrechts in der Vergangenheit eher zu- als
abgenommen hat. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung nach
dem aktuellen Stand der Steuerkomplexität und welche Ansätze existieren,
um eine Vereinfachung des Steuerrechts herbeizuführen. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 2. September
2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/2895 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeVo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Mit Blick auf den Gesamtkontext und die Formulierung der konkreten
Fragestellungen geht die Bundesregierung davon aus, dass der Bereich der
besonderen Verbrauchsteuern und des Zollrechts nicht von der Anfrage umfasst wird.
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in der 16. und 17.
Legislaturperiode unternommen, um das Steuerrecht zu vereinfachen (bitte mit
Nennung der Einzelmaßnahmen)?
Mit Steuerrechtsänderungen werden in der Regel mehrere unterschiedliche
Zielrichtungen zugleich verfolgt, beispielsweise Sicherung des Steueraufkommens,
Setzung von Wachstumsimpulsen (in der Wirtschaftskrise), Herstellung von
Steuergerechtigkeit durch Vermeidung von missbräuchlichen Gestaltungen,
Anpassungen des nationalen Steuerrechts an das EU-Recht, Anpassung des
Steuerrechts an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts oder eines
obersten Bundesgerichtes. Ein Ziel ist dabei stets auch die Steuervereinfachung. Die
Darstellung sämtlicher beabsichtigter Wirkungen jeder Einzelregelung/
Einzelrechtsänderung ist im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht
leistbar. Hierzu muss auf die allgemeinen und besonderen Begründungen der
Gesetzentwürfe sowie die Berichte und Beschlussempfehlungen der beratenden
Ausschüsse verwiesen werden. Folgende Maßnahmen, die in der 16.
Legislaturperiode umgesetzt wurden und auch der Steuervereinfachung dienen, werden
exemplarisch genannt:
● Einführung der einheitlichen Abgeltungsteuer für Kapitalerträge zum 1.
Januar 2009,
● Anhebung der steuerlichen Buchführungspflichtgrenzen nach der
Abgabenordnung und der umsatzsteuerlichen Betragsgrenze für
Kleinbetragsrechnungen,
● Entwicklung eines bundesweiten, flächendeckenden elektronischen
Übermittlungsverfahren für Lohnsteuerbescheinigungen, Umsatzsteuer-
Voranmeldungen, Zusammenfassende Meldungen nach § 18a des
Umsatzsteuergesetzes und Lohnsteuer-Anmeldungen,
● Schaffung der rechtlichen Grundlage für die Einführung von elektronischen
Lohnsteuerabzugsmerkmalen als Voraussetzung für die Ablösung der
Karton-Lohnsteuerkarte.
Um die Auswirkungen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise weiter zu
entschärfen, hat die Bundesregierung ihr gesamtes Regierungshandeln in der
17. Legislaturperiode zunächst darauf konzentriert, die Folgen der Krise
abzufedern und die wirtschaftliche Lage zu stabilisieren. An dieser Zielsetzung
haben sich auch die bereits umgesetzten steuerpolitischen Maßnahmen orientiert.
Im weiteren Verlauf der Legislaturperiode wird ein deutlicher
Politikschwerpunkt im Auftrag des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und FDP liegen,
die Komplexität des Steuersystems zu reduzieren und die Besteuerung
transparenter und effizienter zu gestalten. Es wird angestrebt, durch eine strukturelle
Vereinfachung des materiellen Steuerrechts und des Besteuerungsverfahrens
spürbare Erleichterungen bei Bürgern und Unternehmen zu erreichen.
2. Wann wird die Bundesregierung die Prüfergebnisse des Konzeptes des
Bundesfinanzministeriums zur „spürbaren Steuervereinfachung“
vorlegen?
Die Bundesregierung prüft derzeit eine große Zahl von Vorschlägen zur
Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau, die u. a. von den Bundesländern und
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/2895verschiedenen Verbänden und Institutionen an sie herangetragen wurden. Ziel
ist es, unter Einbeziehung der entsprechenden bereits im Koalitionsvertrag
enthaltenen Maßnahmen und im Einklang mit dem Konsolidierungskurs der
Bundesregierung, das Steuerrecht spürbar zu vereinfachen und von unnötiger
Bürokratie zu befreien. Dabei soll die Praktikabilität gesetzlicher Regelungen
sowohl für die Steuerzahler als auch für die Steuerverwaltung und die
steuerberatenden Berufe verbessert werden. Die Ergebnisse der Prüfungen werden
voraussichtlich im Herbst dieses Jahres vorliegen.
3. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Möglichkeit zur
Vereinfachung des Steuerrechts zumeist im Zielkonflikt mit der
Einzelfallgerechtigkeit der Besteuerung steht (bitte mit Begründung)?
Das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit stellt die zentrale
Leitlinie für die gerechte Verteilung der steuerlichen Lasten auf die Bürger dar.
Als Maßstab für die steuerliche Leistungsfähigkeit werden im Rahmen der
Einkommensbesteuerung nicht nur das Einkommen, sondern auch die persönlichen
Verhältnisse berücksichtigt. Um eine zu große Komplexität des Steuerrechts zu
vermeiden, besteht hier durchaus Raum zu Typisierungen und
Pauschalierungen, solange diese angemessen sind und den verfassungsrechtlichen Vorgaben
genügen.
4. Schließt die Bundesregierung eine Vereinfachung des Steuerrechts dann
aus, wenn diese zu Einnahmeausfällen führt (bitte mit Begründung)?
Mit Blick auf die Anforderungen des europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspaktes und der grundgesetzlich verankerten Schuldenregel müssen sich alle
finanzwirksamen Maßnahmen in eine haushalts- und steuerpolitische
Gesamtkonzeption einfügen, die im Einklang mit der Haushaltskonsolidierung und
einer gesamtstaatlich zu tragenden Finanzierungsverantwortung steht. Auch
Maßnahmen zur Steuervereinfachung müssen daher mit einer langfristig auf
Tragfähigkeit ausgerichteten Finanzpolitik im Einklang stehen.
5. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch die Einführung
einer Abgeltungsteuer ein Großteil der Steuererhebungskosten auf die
Kreditinstitute überwälzt wurde, so dass eine Steuervereinfachung nur in sehr
geringem Maße eingetreten und letztere infolge des einheitlichen
gesenkten Tarifs mit einer massiven Verschlechterung der Steuergerechtigkeit
verbunden ist (bitte mit Begründung)?
Bereits vor Einführung der Abgeltungsteuer wurde die Einkommensteuer auf
Kapitalerträge im Wege der Kapitalertragsteuer insbesondere durch die
Kreditinstitute erhoben. Daran hat sich nichts geändert. Anders als bisher sind die
Steuerpflichtigen allerdings grundsätzlich nicht mehr verpflichtet, ihre
Kapitalerträge, bei denen bereits ein Steuerabzug vorgenommen wurde, in der
Steuererklärung anzugeben, so dass damit ein Steuervereinfachungseffekt erzielt
wird. Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass sich der
Gesetzgeber im Rahmen des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 – auch im
Hinblick auf die Steuergerechtigkeit – eingehend mit der Erforderlichkeit eines
einheitlichen Abgeltungsteuersatzes von 25 Prozent auseinandergesetzt hat.
Drucksache 17/2895 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode6. Führen die Vorschläge und Wünsche der Bundesländer zur Vereinfachung
des Steuerrechts, wie in den Medien berichtet (Handelsblatt, 16. August
2010), zu Einnahmeausfällen von 500 Mio. Euro?
Auf der Jahrestagung am 20. Mai 2010 in Dresden haben die Finanzminister
der Länder 13 Vereinfachungsvorschläge zum Steuerrecht vorgestellt. Die
Bundesregierung hat diese Vorschläge zur Kenntnis genommen und sie in ihre
Überlegungen zur Steuervereinfachung mit einbezogen.
Nach den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der
Bundesministerien werden in den Gesetzesvorlagen der Bundesregierung erst mit dem
Entwurf des Gesetzestextes auch die finanziellen Auswirkungen der
Änderungsvorschläge auf die öffentlichen Haushalte dargestellt.
7. Wie viele allgemeine oder spezielle Einzelsteuergesetze finden derzeit
Anwendung, und wie oft wurden diese jeweils in den Jahren 2004 bis 2009
durch Änderungsgesetze verändert bzw. neu erlassen (bitte mit Nennung
der Einzelgesetze sowie entsprechender Auflistung der Änderungsgesetze
zu den Einzelsteuergesetzen mit Ziel der Änderung)?
In der nachfolgenden Tabelle werden die Änderungen der aufgeführten
Einzelsteuergesetze in den Jahren 2004 bis 2009 dargestellt. Zur Frage des Ausweises
der Zielsetzungen der Änderungsgesetze wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
1. Einkommensteuergesetz
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von
Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (AltEinkG)
5.7.2004 BGBl I 2004, 1427
Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze
(AO1977uaÄndG)
21.7.2004 BGBl I 2004, 1753
Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit
zusammenhängender Steuerhinterziehung (SchwarzArbBekämpfG)
23.7.2004 BGBl I 2004, 1842
Gesetz zur Förderung von Wagniskapital (WagFöG) 30.7.2004 BGBl I 2004, 2013
Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung
des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern
(ZuwandG 2004)
30.7.2004 BGBl I 2004, 1950
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der
Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des
Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen
von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen
verschiedener Mitgliedstaaten (EGAmtshAnpG)
2.12.2004 BGBl I 2004, 3112
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG)
9.12.2004
BGBl I 2004, 3310
(3843); 2004, 3548
Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RVOrgG)
9.12.2004 BGBl I 2004, 3242
Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 4. Juni 2004 zum Abkommen
vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie
verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem
Gebiete (GrenzgNLDZusProt3G)
15.12.2004 BGBl II 2004, 1653
Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
(BGSUmbenennG)
21.6.2005 BGBl I 2005, 1818
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/2895Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung
eines Refinanzierungsregisters (BFinVwNeuOG)
22.9.2005 BGBl I 2005, 2809
Gesetz zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm (StSofortPG) 22.12.2005 BGBl I 2005, 3682
Gesetz zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit
Steuerstundungsmodellen (VerlustverrBeschrG)
22.12.2005 BGBl I 2005, 3683
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
(WBStFG)
26.4.2006 BGBl I 2006, 1091
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
(StEindämmG)
28.4.2006 BGBl I 2006, 1095
Gesetz zur Modernisierung des Schuldenwesens des Bundes
(BSchuWModG)
12.7.2006 BGBl I 2006, 1466
Steueränderungsgesetz 2007 (StÄndG 2007) 19.7.2006 BGBl I 2006, 1652
Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
(GSiFoG)
20.7.2006 BGBl I 2006, 1706
Föderalismusreform-Begleitgesetz (FödRefBeglG) 5.9.2006 BGBl I 2006, 2098
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (ZustAnpV 9)
31.10.2006
BGBl I 2006, 2407
(2007 I 2149)
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu
gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie (Bank/KapEGRLUmsG)
17.11.2006 BGBl I 2006, 2606
Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEGeldEG) 5.12.2006 BGBl I 2006, 2748
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen
Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
(SEStEG)
7.12.2006
BGBl I 2006, 2782
(2007 I 68)
Gesetz zur Anspruchsberechtigung von Ausländern wegen Kindergeld,
Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuss (AuslAnsprG)
13.12.2006 BGBl I 2006, 2915
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) 13.12.2006 BGBl I 2006, 2878
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung (GKV-WSG)
26.3.2007 BGBl I 2007, 378
Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische
Entwicklung und zur Stärkung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen
Rentenversicherung (RVAltGrAnpG)
20.4.2007 BGBl I 2007, 554
Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit
börsennotierten Anteilen (REITSchG)
28.5.2007 BGBl I 2007, 914
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und
der Durchführungsrichtlinie der Kommission (FinMRLUmsG)
16.7.2007 BGBl I 2007, 1330
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008) 14.8.2007 BGBl I 2007, 1912
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
(EngStärkG)
10.10.2007 BGBl I 2007, 2332
Gesetz zur Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge und zur Änderung des
Dritten Buches Sozialgesetzbuch (AltvFö/SGB3ÄndG)
10.12.2007 BGBl I 2007, 2838
Gesetz zur Modernisierung des Rechts der landwirtschaftlichen
Sozialversicherung (LSVMG)
18.12.2007 BGBl I 2007, 2984
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) 20.12.2007 BGBl I 2007, 3150
Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer
Vorschriften mit Bezug zum Seerecht (SeeRVsÄndG)
8.4.2008 BGBl I 2008, 706
Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDFöG) 16.5.2008 BGBl I 2008, 842
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Drucksache 17/2895 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeGesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den
Ländern (BeamtStG)
17.6.2008 BGBl I 2008, 1010
Gesetz zur verbesserten Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in
die geförderte Altersvorsorge (EigRentG)
29.7.2008 BGBl I 2008, 1509
Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für
Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
12.8.2008 BGBl I 2008, 1672
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des
Sozialgesetzbuches (WoGNRG)
24.9.2008 BGBl I 2008, 1856
Gesetz zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen
und in Kindertagespflege (KiföG)
10.12.2008 BGBl I 2008, 2403
Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den
Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG)
17.12.2008 BGBl I 2008, 2586
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) 19.12.2008 BGBl I 2008, 2794
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens
(StBürokrAbbG)
20.12.2008 BGBl I 2008, 2850
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets
„Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ (StRegUmsG)
21.12.2008 BGBl I 2008, 2896
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(FamLeistG)
22.12.2008 BGBl I 2008, 2955
Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) 24.12.2008 BGBl I 2008, 3018
Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts
(DNeuG)
5.2.2009 BGBl I 2009, 160 (462)
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
(BStabSichG)
2.3.2009 BGBl I 2009, 416
Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung
(MitarbKapBetG)
7.3.2009 BGBl I 2009, 451
Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) 3.4.2009 BGBl I 2009, 700
Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
(EntfPauschFG)
20.4.2009 BGBl I 2009, 774
Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) 25.5.2009 BGBl I 2009, 1102
Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes (KtoPfSchRefG) 7.7.2009 BGBl I 2009, 1707
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von
Vorsorgeaufwendungen (BürgEntlG KV)
16.7.2009 BGBl I 2009, 1959
Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (StHintBekG) 29.7.2009 BGBl I 2009, 2302
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (FödRefBeglG 2) 10.8.2009 BGBl I 2009, 2702
Bekanntmachung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
(EStGBek09)
8.10.2009 BGBl I 2009, 3366 (3862)
Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung des
Einkommensteuergesetzes (EStGBek09Ber)
8.12.2009 BGBl I 2009, 3862
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WBG)
22.12.2009
BGBl I 2009, 3950;
2010, 534
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG)
8.4.2010 BGBl I 2010, 386
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/28952. Körperschaftsteuergesetz
3. Umsatzsteuergesetz
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der
Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des
Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen
von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen
verschiedener Mitgliedstaaten (EGAmtshAnpG)
2.12.2004 BGBl I 2004, 3112
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG)
9.12.2004
BGBl I 2004, 3310
(3843); 2004, 3548
Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RVOrgG)
9.12.2004 BGBl I 2004, 3242
Gesetz zur Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes und anderer
Gesetze (VAGuaÄndG)
15.12.2004 BGBl I 2004, 3416
Steueränderungsgesetz 2007 (StÄndG 2007) 19.7.2006 BGBl I 2006, 1652
Gesetz zur Umsetzung der neu gefassten Bankenrichtlinie und der neu
gefassten Kapitaladäquanzrichtlinie (Bank/KapEGRLUmsG)
17.11.2006 BGBl I 2006, 2606
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen
Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
(SEStEG)
7.12.2006
BGBl I 2006, 2782
(2007 I 68)
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) 13.12.2006 BGBl I 2006, 2878
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008) 14.8.2007 BGBl I 2007, 1912
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
(EngStärkG)
10.10.2007 BGBl I 2007, 2332
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) 20.12.2007 BGBl I 2007, 3150
Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für
Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
12.8.2008 BGBl I 2008, 1672
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) 19.12.2008 BGBl I 2008, 2794
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens
(StBürokrAbbG)
20.12.2008 BGBl I 2008, 2850
Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft (HemAbbG 3)
17.3.2009 BGBl I 2009, 550
Gesetz zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale
(EntfPauschFG)
20.4.2009 BGBl I 2009, 774
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von
Vorsorgeaufwendungen (BürgEntlG KV)
16.7.2009 BGBl I 2009, 1959
Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (StHintBekG) 29.7.2009 BGBl I 2009, 2302
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WBG)
22.12.2009
BGBl I 2009, 3950;
2010, 534
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG)
8.4.2010 BGBl I 2010, 386
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Ergänzung des Gesetzes zur Sicherstellung einer
Übergangsregelung für die Umsatzbesteuerung von Alt-Sportanlagen (Alt-SportanlGErgG)
23.4.2004 BGBl I 2004, 601
Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und weiterer Gesetze
(AO1977uaÄndG)
21.7.2004 BGBl I 2004, 1753
Drucksache 17/2895 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode4. Solidaritätszuschlaggesetz 1995
Gesetz zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit
zusammenhängender Steuerhinterziehung (SchwarzArbBekämpfG)
23.7.2004 BGBl I 2004, 1842
Gesetz zur optionalen Trägerschaft von Kommunen nach dem Zweiten Buch
Sozialgesetzbuch (KomOptG)
30.7.2004 BGBl I 2004, 2014
Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der
Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des
Rates vom 3. Juni 2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen
von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen
verschiedener Mitgliedstaaten (EGAmtshAnpG)
2.12.2004 BGBl I 2004, 3112
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG)
9.12.2004
BGBl I 2004, 3310
(3843); 2004, 3548
Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung
eines Refinanzierungsregisters (BFinVwNeuOG)
22.9.2005 BGBl I 2005, 2809
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
(WBStFG)
26.4.2006 BGBl I 2006, 1091
Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
(StEindämmG)
28.4.2006 BGBl I 2006, 1095
Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006) 29.6.2006 BGBl I 2006, 1402
Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft (HemAbbG)
22.8.2006 BGBl I 2006, 1970
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) 13.12.2006 BGBl I 2006, 2878
Zweites Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft (HemAbbG 2)
7.9.2007 BGBl I 2007, 2246
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
(EngStärkG)
10.10.2007 BGBl I 2007, 2332
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) 20.12.2007 BGBl I 2007, 3150
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) 19.12.2008 BGBl I 2008, 2794
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens
(StBürokrAbbG)
20.12.2008 BGBl I 2008, 2850
Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von
Vorsorgeaufwendungen (BürgEntlG KV)
16.7.2009 BGBl I 2009, 1959
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WBG)
22.12.2009
BGBl I 2009, 3950;
2010, 534
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG)
8.4.2010 BGBl I 2010, 386
Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für
Arbeitsuchende (GSiOrgWG)
3.8.2010 BGBl I 2010, 1112
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) 13.12.2006 BGBl I 2006, 2878
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) 20.12.2007 BGBl I 2007, 3150
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) 19.12.2008 BGBl I 2008, 2794
Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen
(FamLeistG)
22.12.2008 BGBl I 2008, 2955
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WBG) 22.12.2009 BGBl I 2009, 3950;
2010, 534
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/28955. Kraftfahrzeugsteuergesetz
6. Versicherungsteuergesetz
7. Grunderwerbsteuergesetz
8. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG)
9.12.2004
BGBl I 2004, 3310
(3843); 2004, 3548
Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
(BGSUmbenennG)
21.6.2005 BGBl I 2005, 1818
Drittes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
(KraftStGÄndG 3)
21.12.2006 BGBl I 2006, 3344
Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
(KraftStGÄndG 4)
24.3.2007 BGBl I 2007, 356
Gesetz zur Änderung kraftfahrzeugsteuerlicher und autobahnmautrechtlicher
Vorschriften (KraftSt/MautRÄndG)
17.8.2007 BGBl I 2007, 1958
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) 20.12.2007 BGBl I 2007, 3150
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher Regelungen des Maßnahmenpakets
„Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ (StRegUmsG)
21.12.2008 BGBl I 2008, 2896
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer
Gesetze (KraftStNRG)
29.5.2009 BGBl I 2009, 1170
Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
(KraftStGÄndG 5)
27.5.2010 BGBl I 2010, 668
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung
eines Refinanzierungsregisters (BFinVwNeuOG)
22.9.2005 BGBl I 2005, 2809
Gesetz über den Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen und zur Änderung
weiterer Gesetze (AAGuaÄndG)
22.12.2005 BGBl I 2005, 3686
Haushaltsbegleitgesetz 2006 (HBeglG 2006) 29.6.2006 BGBl I 2006, 1402
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (FödRefBeglG 2) 10.8.2009 BGBl I 2009, 2702
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG)
9.12.2004
BGBl I 2004, 3310
(3843); 2004, 3548
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten
Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPPBeschlG)
1.9.2005 BGBl I 2005, 2676
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) 20.12.2007 BGBl I 2007, 3150
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) 19.12.2008 BGBl I 2008, 2794
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WBG)
22.12.2009
BGBl I 2009, 3950;
2010, 534
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
(EngStärkG)
10.10.2007 BGBl I 2007, 2332
Drucksache 17/2895 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode9. Rennwett- und Lotteriegesetz
10. Feuerschutzsteuergesetz
11. Gewerbesteuergesetz
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2008-04-17) 17.4.2008 BGBl I 2008, 1100
Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts (ErbStRG) 24.12.2008 BGBl I 2008, 3018
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WBG)
22.12.2009
BGBl I 2009, 3950;
2010, 534
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung (ZustAnpV 9)
31.10.2006
BGBl I 2006, 2407
(2007 I 2149)
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG)
9.12.2004 BGBl I 2004, 3310
Gesetz zur Neuorganisation der Bundesfinanzverwaltung und zur Schaffung
eines Refinanzierungsregisters (BFinVwNeuOG)
22.9.2005 BGBl I 2005, 2809
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (FödRefBeglG 2) 10.8.2009 BGBl I 2009, 2702
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur
Änderung weiterer Vorschriften (EURLUmsG)
9.12.2004
BGBl I 2004, 3310
(3843); 2004, 3548
Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung
(RVOrgG)
9.12.2004 BGBl I 2004, 3242
Gesetz zu dem Dritten Zusatzprotokoll vom 4. Juni 2004 zum Abkommen
vom 16. Juni 1959 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem
Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem
Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie
verschiedener sonstiger Steuern und zur Regelung anderer Fragen auf steuerlichem
Gebiete (GrenzgNLDZusProt3G)
15.12.2004 BGBl II 2004, 1653
Gesetz über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen
Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
(SEStEG)
7.12.2006
BGBl I 2006, 2782
(2007 I 68)
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) 13.12.2006 BGBl I 2006, 2878
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (UntStRefG 2008) 14.8.2007 BGBl I 2007, 1912
Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
(EngStärkG)
10.10.2007 BGBl I 2007, 2332
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) 20.12.2007 BGBl I 2007, 3150
Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für
Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)
12.8.2008 BGBl I 2008, 1672
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) 19.12.2008 BGBl I 2008, 2794
Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens
(StBürokrAbbG)
20.12.2008 BGBl I 2008, 2850
Drittes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der
mittelständischen Wirtschaft (HemAbbG 3)
17.3.2009 BGBl I 2009, 550
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/289512. Grundsteuergesetz
(Quelle: juris-Datenbanken)
8. Welcher Betrag an einmaligen und periodischen Bürokratiekosten entsteht
durch die in den Jahren 2004 bis 2009 verabschiedeten steuerlichen
Änderungsgesetze (bitte untergliedert nach Jahren und differenziert nach
Bürger, Unternehmen und Verwaltung sowie Periodizität)?
Auswirkungen von Änderungen des Steuerrechts auf Bürokratiekosten werden
seit dem Jahr 2007 in den Gesetzentwürfen der Bundesregierung ausgewiesen
und können den entsprechenden Drucksachen von Bundesrat und Bundestag
entnommen werden.
Ergänzend wurde eine Bestandmessung der Bürokratiekostenwirkung von
Informationspflichten der Wirtschaft zum Stichtag 30. September 2006
vorgenommen. Diese umfasst auch das gesamte Steuerrecht und kann der allgemein
zugänglichen Datenbank aller Informationspflichten (WebSKM) des
Statistischen Bundesamtes entnommen werden.
9. Welcher Betrag an jährlichen Bürokratiekosten der Steuerbefolgung
(laufend) entsteht derzeit für Verwaltung, Unternehmen und Bürger, und wie
bewertet die Bundesregierung die Komplexität des deutschen Steuerrechts
gegenüber ausländischen europäischen Steuersystemen (bitte mit
Begründung)?
Eine Gesamtaufstellung über die Bürokratiekosten der Steuerbefolgung liegt
der Bundesregierung nicht vor. Bürokratiekosten aus Informationspflichten
einzelner Normen des Steuerrechts können der regelmäßig fortgeschriebenen und
aktualisierten Datenbank aller Informationspflichten (WebSKM) des
Statistischen Bundesamtes entnommen werden.
Komplexe wirtschaftliche und gesellschaftliche Strukturen und nicht zuletzt die
in Folge der Globalisierung zunehmende internationale wirtschaftliche
Zusammenarbeit haben sich in den entwickelten Staaten auch in einer zunehmenden
Komplexität der Steuersysteme niedergeschlagen. Allerdings liegt z. B. der
administrative Aufwand in Deutschland für steuerliche Zwecke laut einer Studie
von PWC/Weltbank bei einem Vergleich konkreter Unternehmenstätigkeit
weltweit im guten Mittelfeld. Generell gilt aber, dass internationale Vergleiche
wegen der feststellbaren unterschiedlichen nationalen Rahmenbedingungen
zwangsläufig nur eingeschränkt aussagekräftig sind. Höhere Komplexität kann
Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (WBG)
22.12.2009
BGBl I 2009, 3950;
2010, 534
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG)
8.4.2010 BGBl I 2010, 386
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Gesetz zur Umbenennung des Bundesgrenzschutzes in Bundespolizei
(BGSUmbenennG)
21.6.2005 BGBl I 2005, 1818
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung von Öffentlich Privaten
Partnerschaften und zur Verbesserung gesetzlicher Rahmenbedingungen für
Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPPBeschlG)
1.9.2005 BGBl I 2005, 2676
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) 19.12.2008 BGBl I 2008, 2794
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Drucksache 17/2895 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeim Übrigen bedeuten, dass das Steuersystem Rechtssicherheit schafft, die
ansonsten erst in gerichtlichen Verfahren hergestellt werden müsste.
10. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass eine steigende Anzahl
an jährlichen Verwaltungsanweisungen gegenüber nachgelagerten
Finanzbehörden Rückschlüsse auf eine gestiegene Komplexität des
Steuerrechts bestätigt (bitte mit Begründung)?
Verwaltungsanweisungen an nachgeordnete Behörden gewährleisten die
einheitliche Anwendung des Steuerrechts in der Finanzverwaltung in Zweifels-
und Auslegungsfragen. Eine steigende Zahl an solchen
Verwaltungsanweisungen lässt keinen zwingenden Rückschluss auf eine gestiegene Komplexität des
Steuerrechts zu, da z. B. auch Veränderungen von gesellschaftlichen und
wirtschaftlichen Strukturen zu zusätzlichen Zweifels- und Auslegungsfragen bei
der Anwendung des Steuerrechts führen können.
11. Wie viele Rechtsverordnungen zu allgemeinen oder speziellen
Einzelsteuergesetzen finden derzeit Anwendung, und wann wurden diese
jeweils letztmalig geändert (bitte aufgegliedert nach den
Einzelsteuergesetzen)?
In der nachfolgenden Tabelle werden Rechtsverordnungen auf der Grundlage
der in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten Einzelsteuergesetze mit dem Datum
der letzten Änderung dargestellt.
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
1. Einkommensteuergesetz
1.1 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (FödRefBeglG 2) 10.8.2009 BGBl I 2009, 2702
1.2 Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung
Einkommensteuer-Zuständigkeitsverordnung (EStZustV) 2.1.2009 BGBl I 2009, 3
1.3 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG)
8.4.2010 BGBl I 2010, 386
1.4 Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) 13.12.2006 BGBl I 2006, 2878
1.5 Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung
Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) 18.09.2009 BGBl. I 2009, 3046
1.6 Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung
Krankenversicherungsbeitragsanteil-Ermittlungsverordnung (KVBEVO) 11. 8.2009 BGBl. I 2009, 2730
2. Körperschaftsteuergesetz
Körperschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (StEuglG) 19.12.2000 BGBl I 2000, 1790
3. Umsatzsteuergesetz
3.1 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG)
8.4.2010 BGBl I 2010, 386
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/2895(Quelle: juris-Datenbanken)
12. Wie viele Richtlinien zu allgemeinen oder speziellen
Einzelsteuergesetzen finden derzeit Anwendung, und wann wurden diese jeweils
letztmalig geändert (bitte aufgegliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?
In der nachfolgenden Tabelle werden Richtlinien zu den in Frage 7
aufgeführten Einzelsteuergesetzen mit dem Datum der letzten Änderung dargestellt.
3.2 Umsatzsteuererstattungsverordnung
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG)
8.4.2010 BGBl I 2010, 386
4. Kraftfahrzeugsteuergesetz
Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung
Gesetz zur Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer und Änderung anderer
Gesetze (KraftStNRG)
29.5.2009 BGBl I 2009, 1170
5. Versicherungsteuergesetz
Versicherungsteuer-Durchführungsverordnung
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform (FödRefBeglG 2) 10.8.2009 BGBl I 2009, 2702
6. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung
Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts (PStRG) 19.2.2007 BGBl I 2007, 122
7. Rennwett- und Lotteriegesetz
7.1 Verordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2001) 20.12.2001 BGBl I 2001, 3794
7.2 Verordnung über die Versteuerung von Wettscheinen im Abrechnungsverfahren
Steuerbereinigungsgesetz 1985 (StBereinG 1985) 14.12.1984 BGBl I 1984, 1493
8. Gewerbesteuergesetz
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung
Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung
steuerlicher Vorschriften (StEUVUmsG)
8.4.2010 BGBl I 2010, 386
9. Grundsteuergesetz
Verordnung zur Durchführung des Grundsteuergesetzes für den ersten Hauptveranlagungszeitraum
Gesetz zur Umrechnung und Glättung steuerlicher Euro-Beträge (StEuglG) 19.12.2000 BGBl I 2000, 1790
Richtlinien zu Einzelsteuergesetzen Datum vom Fundstelle
1. Einkommensteuergesetz
1.1 Einkommmensteuer-Richtlinien 2008 18.12.2008 BStBl. I S. 1017
1.2 Lohnsteuer-Richtlinien 2008 10.12.2007
BStBl I
Sondernummer 1/2007
2. Körperschaftsteuergesetz
Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004 13.12.2004
BStBl I
Sondernummer 2/2004
Änderndes Gesetz Datum Fundstelle
Drucksache 17/2895 – 14 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode13. Wie viele Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums
(BMF-Schreiben) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen
finden jeweils zu dem Stichtag 31. Dezember in den Jahren 2004 bis
2009 Anwendung (bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?
Für die Stichtage 31. Dezember 2004 und 31. Dezember 2009 wurden mit den
jeweiligen Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zur
Eindämmung der Normenflut vom 29. März 2007 und 23. April 2010 Positivlisten mit
den anzuwendenden BMF-Schreiben bekannt gegeben. Für die weiteren
einzelnen Stichtage gemäß Fragestellung liegen die Zahlen nicht vor. Eine Ermittlung
ist in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Das BMF hatte sich für
diese zweckmäßige Vorgehensweise entschieden, zu bestimmten Stichtagen
eine Positivliste herauszugeben; im Einzelnen kann daraus abgeleitet werden:
Darstellung der gültigen BMF-Schreiben betreffend der in der Antwort zu
Frage 7 aufgeführten Einzelsteuergesetze entsprechend des BMF-Schreibens
vom 29. März 2007 (BStBl I 2007, S. 369) zum 31. Dezember 2004 für
Steuertatbestände, die ab dem 1. Januar 2005 verwirklicht werden:
Darstellung der gültigen BMF-Schreiben betreffend der in der Antwort zu
Frage 7 aufgeführten Einzelsteuergesetze entsprechend des BMF-Schreibens
vom 23. April 2010 (BStBl I 2010, S. 391) zum 31. Dezember 2009 für
Steuertatbestände, die ab dem 1. Januar 2009 verwirklicht werden:
3. Umsatzsteuergesetz
Umsatzsteuer-Richtlinien 2008 10.12.2007
BStBl I
Sondernummer 2/2007
4. Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Erbschaftsteuer-Richtlinien 2003 17.3.2003
BStBl I
Sondernummer 1/2003
5. Gewerbesteuergesetz
Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 28.4.2010
BStBl I
Sondernummer 1/2010
6. Grundsteuergesetz
Grundsteuer-Richtlinien 1978 9.12.1978 BStBl. I S. 533
Rechtsgebiet Anzahl
Einkommensteuer 359
Körperschaftsteuer 84
Versicherungsteuer 13
Umsatzsteuer 157
Summe 613
Rechtsgebiet Anzahl
Einkommensteuer 503
Körperschaftsteuer 112
Bewertung, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer 8
Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer 19
Richtlinien zu Einzelsteuergesetzen Datum vom Fundstelle
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 15 – Drucksache 17/2895Es wird auch auf die Beantwortung der Schriftlichen Frage 17 auf
Bundestagsdrucksache 17/1695(neu) für den Monat April 2010 von der Abgeordneten
Dr. Barbara Höll durch das BMF hingewiesen.
14. Wie viele Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums
(BMF-Schreiben) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen
wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils komplett aufgehoben oder
neu erlassen (bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?
Neu erlassen wurden (betreffend der in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten
Einzelsteuergesetze):
Komplett aufgehoben wurden (betreffend der in der Antwort zu Frage 7
aufgeführten Einzelsteuergesetze):
Die vorherige Aufstellung berücksichtigt nur die Verwaltungsanweisungen, die
komplett – d. h. für alle offenen Fälle – aufgehoben oder ersetzt wurden. Soweit
Verwaltungsanweisungen ersetzt, aber für frühere Anwendungszeiträume wei-
Umsatzsteuer 276
Grundsteuer 1
Gewerbesteuer 3
Summe 922
Rechtsgebiet Anzahl
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Einkommensteuer 63 59 46 53 56 74
Körperschaftsteuer 4 7 1 5 8 2
Bewertung, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer 2 2 1 1 6
Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer 2 2 2 1
Umsatzsteuer 52 43 48 35 37 47
Grundsteuer
Gewerbesteuer 1
Summe 123 111 98 96 102 130
Rechtsgebiet Anzahl
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Einkommensteuer 18 9 16 8 21 18
Körperschaftsteuer 1
Bewertung, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer 2 2 1 1
Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer
Umsatzsteuer 6 15 16 21 16 21
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Summe 26 26 33 29 39 39
Rechtsgebiet Anzahl
Drucksache 17/2895 – 16 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodeterhin anzuwenden sind, sind diese in der Aufstellung der überarbeiteten
Verwaltungsanweisungen enthalten. Nicht berücksichtigt sind – entsprechend den
Ausführungen zu Frage 13 – die BMF-Schreiben zur Eindämmung der
Normenflut vom 7. Juni 2005, 29. März 2007 und 23. April 2010.
Den Zahlen liegen Datenbankabfragen in den juris-Datenbanken (juristisches
Informationssystem des Bundes) zu Grunde.
15. Wie viele Verwaltungsanweisungen des Bundesfinanzministeriums
(BMF-Schreiben) zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen
wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils überarbeitet bzw. revidiert
(bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen)?
Geändert bzw. überarbeitet wurden (betreffend der in der Antwort zu Frage 7
aufgeführten Einzelsteuergesetze):
Die Aufstellung berücksichtigt auch die Verwaltungsanweisungen, die ersetzt
wurden, aber für frühere Anwendungszeiträume weiterhin anzuwenden sind.
Nicht berücksichtigt sind – entsprechend den Ausführungen zu Frage 13 – die
BMF-Schreiben zur Eindämmung der Normenflut vom 7. Juni 2005, 29. März
2007 und 23. April 2010.
Den Zahlen liegen Datenbankabfragen in den juris-Datenbanken (juristisches
Informationssystem des Bundes) zu Grunde.
16. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass es zur Vereinfachung
des Steuerrechts sinnvoll ist, jährlich eine aktualisierte Positivliste mit
zur Anwendung bestimmter BMF-Schreiben zu veröffentlichen (bitte mit
Begründung)?
Ja. Diese Vorgehensweise gibt allen am Besteuerungsverfahren Beteiligten eine
hilfreiche Übersicht über die zum Zeitpunkt der Herausgabe der Positivliste
geltenden BMF-Schreiben.
17. Sieht die Bundesregierung für die in der 17. Legislaturperiode
veröffentlichten Verwaltungsanweisungen weiterhin die Aussage im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP als erfüllt an, dass sich diese nur
auf die Auslegung von Gesetzen beschränken (bitte mit Begründung)?
Ja. Auf die Ausführungen in den veröffentlichten BMF-Schreiben wird
verwiesen.
Rechtsgebiet Anzahl
2004 2005 2006 2007 2008 2009
Einkommensteuer 27 24 23 38 24 37
Körperschaftsteuer 1 2
Bewertung, Vermögensteuer, Erbschaftsteuer
Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungsteuer, Feuerschutzsteuer 3 1 4
Umsatzsteuer 32 12 2 7 1 8
Grundsteuer
Gewerbesteuer
Summe 62 36 26 50 27 45
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 17 – Drucksache 17/289518. Wie viele Verwaltungsanweisungen (BMF-Schreiben) werden in der
Positivliste vom 23. April 2010 aufgeführt, die in der Positivliste vom
7. Juni 2005 nicht enthalten sind (bitte mit Angabe des BMF-Schreibens
und dem Grund der Wiederaufnahme)?
Die Positivliste vom 7. Juni 2005 umfasst die vor dem 1. Januar 1980
ergangenen BMF-Schreiben, die die Vollzugsgleichheit im Bereich der von den
Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern sicherstellen sollen. Die
Positivliste vom 29. März 2007 umfasst die entsprechenden BMF-Schreiben für den
Zeitraum 1. Januar 1980 bis 31. Dezember 2004. In die Positivliste vom
23. April 2010 wurden zusätzlich die gültigen BMF-Schreiben einbezogen, die
die Vollzugsgleichheit im Bereich der vom Bund verwalteten und der von den
Ländern verwalteten Steuern betreffen.
Im Rahmen redaktioneller Bereinigungen wurde hierbei das BMF-Schreiben
vom 25. September 1972 – F/IV C 2 – S 1302 – 20/72 – (BStBl I 1972, S. 490)
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Seeschifffahrt und
der Luftfahrt im Verhältnis zum Irak und das BMF-Schreiben vom 14.
Dezember 1984 – IV B 7 – S 2775 – 19/84 – (BStBl I 1985, S. 11) zur Berechnung der
abziehbaren Beitragsrückerstattungen nach § 21 Absatz 1 Nummer 2 des
Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Kraftfahrtversicherung (hier:
Behandlung der Zuführung von Rein-Zinserträgen zur Rückstellung für die gesetzliche
Beitragsermäßigung) in die Positivliste aufgenommen (lfd. Nummern 217 und
1012).
19. Wie viele Verfügungen von Oberfinanzdirektionen (OFD-Verfügungen)
zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen finden jeweils zu
dem Stichtag 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009 Anwendung
(bitte untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen und der
Oberfinanzdirektion)?
20. Wie viele Verfügungen von Oberfinanzdirektionen (OFD-Verfügungen)
zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen wurden in den
Jahren 2004 bis 2009 jeweils komplett aufgehoben oder neu erlassen (bitte
untergliedert nach den Einzelsteuergesetzen und der
Oberfinanzdirektion)?
21. Wie viele Verfügungen von Oberfinanzdirektionen (OFD-Verfügungen)
zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen wurden in den
Jahren 2004 bis 2009 jeweils überarbeitet bzw. revidiert (bitte untergliedert
nach den Einzelsteuergesetzen und der Oberfinanzdirektion)?
22. Wie viele Schreiben der Landesfinanzministerien sowie koordinierte
Ländererlasse zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen
finden jeweils zu dem Stichtag 31. Dezember in den Jahren 2004 bis 2009
Anwendung (bitte untergliedert nach den Landesfinanzministerien)?
23. Wie viele Schreiben der Landesfinanzministerien sowie koordinierte
Ländererlasse zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen
wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils komplett aufgehoben oder neu
erlassen (bitte untergliedert nach den Landesfinanzministerien)?
24. Wie viele Schreiben der Landesfinanzministerien sowie koordinierte
Ländererlasse zu allgemeinen oder speziellen Einzelsteuergesetzen
wurden in den Jahren 2004 bis 2009 jeweils überarbeitet bzw. revidiert (bitte
untergliedert nach den Landesfinanzministerien)?
Die Fragen 19 bis 24 werden für den steuerlichen Bereich im Zusammenhang
wie folgt beantwortet:
Drucksache 17/2895 – 18 – Deutscher Bundestag – 17. WahlperiodeDie Landesfinanzministerien als oberste Landesbehörden und die
Oberfinanzdirektionen als Mittelbehörde nehmen die fachliche Leitung durch allgemeine
Weisungen in Form von Erlassen und Verfügung für ihren jeweiligen
Zuständigkeitsbereich wahr. Die einheitliche und gleichmäßige Gesetzesanwendung
wird durch die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder sichergestellt.
Zahlen aller anzuwendenden, d. h. der komplett aufgehobenen und der
überarbeiteten bzw. revidierten Verwaltungsanweisungen liegen nicht vor bzw. sind ohne
aufwändige Ermittlungen im Benehmen mit den Länderfinanzverwaltungen
nicht bezifferbar.
25. Teilt die Bundesregierung die Meinung, dass durch Wegfall des Abzuges
für private Steuerberatungskosten die Gefahr von unvollständig oder
fehlerhaft eingereichten Steuererklärungen steigt (bitte mit Begründung)?
Der Bundesregierung liegen zur Zahl von unvollständig oder fehlerhaft
eingereichten Steuererklärungen keine Anhaltspunkte vor.
26. Wie viele Planstellen in den jeweiligen Finanzämtern der Bundesländer
wurden in den Jahren 2004 bis 2010 veranschlagt (bitte aufgegliedert
nach Bundesländern)?
Es entspricht der Praxis der Bundesregierung, nur Daten zur Steuerverwaltung
weiterzugeben, die das gesamte Bundesgebiet betreffen. Die Zahl der
Planstellen (inkl. der Stellen für Tarifbeschäftigte) hat sich seit 2004 wie folgt
entwickelt:
Daten für 2010 liegen aktuell noch nicht vor.
27. Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen ist insgesamt bei der
Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn der
Zuschlag für die Benutzung von Firmenwagen für Wege zur Arbeitsstätte
nach § 9 Absatz 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfällt,
gleichzeitig ein Ansatz der Entfernungspauschale auch ausgeschlossen
wird, und sieht die Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des
Steuerrechts (bitte mit Begründung und untergliedert nach Bundesländern)?
28. Mit welchen steuerlichen Mehreinnahmen ist insgesamt bei der
Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn die
Entfernungspauschale verkehrsmittelunabhängig auf einen Höchstbetrag von
jährlich 4 500 Euro begrenzt wird, und sieht die Bundesregierung hierin
eine Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung und
untergliedert nach Bundesländern)?
29. Mit welchen steuerlichen Mehreinnahmen ist insgesamt bei der
Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn bei der Entfer-
Jahr Zahl der Stellen
01.01.2004 119.041,56
01.01.2005 119.319,65
01.01.2006 117.233,79
01.01.2007 113.658,19
01.01.2008 112.649,76
01.01.2009 111.055,13
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 19 – Drucksache 17/2895nungspauschale eine tagesweise Günstigerprüfung hinsichtlich der
Pauschale oder der tatsächlichen Kosten entfällt, und sieht die
Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung
und untergliedert nach Bundesländern)?
30. Mit welchen steuerlichen Mehreinnahmen ist insgesamt bei der
Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag zu rechnen, wenn entgegen § 2
Absatz 5b Satz 2 EStG für die Ermittlung des Eigenanteils bei
außergewöhnlichen Belastungen und die Ermittlung des Spendenhöchstbetrages
die privaten der Abgeltungsteuer unterliegenden Einkünfte nicht mehr
berücksichtigt werden, und sieht die Bundesregierung hierin eine
Vereinfachung des Steuerrechts (bitte mit Begründung und untergliedert nach
Bundesländern)?
31. Mit welchen steuerlichen Mindereinnahmen insgesamt bei der
Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag ist zu rechnen, wenn das
Kindergeld unabhängig von der Höhe der eigenen Bezüge der Kinder gewährt
wird, und sieht die Bundesregierung hierin eine Vereinfachung des
Steuerrechts (bitte mit Begründung und untergliedert nach Bundesländern)?
Die Fragen 27 bis 31 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung prüft derzeit eine große Zahl von Vorschlägen zur
Steuervereinfachung und zum Bürokratieabbau, die u. a. von den Bundesländern und
verschiedenen Verbänden und Institutionen an sie herangetragen wurden. Die
Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. Zur Frage der finanziellen
Auswirkungen von Steuervereinfachungsmaßnahmen wird auf die Antwort zu Frage 6
verwiesen.
32. Welche Schritte hat die Bundesregierung in der 17. Legislaturperiode,
auch in Kooperation mit den Ländern, unternommen, um das im
Koalitionsvertrag angestrebte Ziel zu erreichen, den Bürgern vorausgefüllte
Steuererklärungen bereitzustellen (bitte mit Begründung)?
Im Rahmen des IT-Modernisierungsvorhabens der Steuerverwaltung KONSENS
wurde mit der Planung und Umsetzung eines Portfolioproduktes „elektronische
vorausgefüllte Einkommensteuererklärung“ begonnen. Die Federführung
obliegt dem Land Bayern. Der Entwurf eines Lastenheftes befindet sich zurzeit in
Abstimmung.
33. Welche einzelnen Merkmale sind bei den Finanzbehörden gespeichert,
die im Rahmen einer vorausgefüllten Steuererklärung dann den
Steuerpflichtigen bereitgestellt werden können, und welchen
Vereinfachungseffekt misst die Bundesregierung einer vorausgefüllten Steuererklärung bei
(bitte mit Begründung)?
Es ist vorgesehen, die elektronische vorausgefüllte Einkommensteuererklärung
in mehreren Stufen einzuführen. Als erste Stufe sollen die Adressdaten (sog.
Grundinformationen wie Name, Anschrift, Bankverbindung) und
Lohnbescheinigungsdaten des Steuerpflichtigen zur Verfügung stehen. In weiteren
Ausbaustufen soll das Angebot je nach Verfügbarkeit weiterer Daten ausgeweitet
werden.
In Betracht kommen dafür insbesondere folgende Daten:
● Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld),
● Vermögenswirksame Leistungen,
● Renten,
Drucksache 17/2895 – 20 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode● Pauschbeträge für behinderte Menschen,
● Kirchensteuer,
● Spenden,
● Vorsorgeaufwendungen (Versicherungen etc.).
Mit der Bereitstellung einer elektronischen vorausgefüllten
Einkommensteuererklärung erweitert die Steuerverwaltung ihr bereits umfangreiches
elektronisches Serviceangebot. Da die der Steuerverwaltung bereits vorliegenden Daten
den Steuerpflichtigen elektronisch zur Verfügung gestellt werden, wird das
„Ausfüllen“ der Steuererklärung wesentlich erleichtert. Übertragungsfehler
werden vermieden und der Anreiz, Steuererklärungen elektronisch abzugeben,
steigt. Gleichzeitig kann die Steuerverwaltung die Steuerpflichtigen über
bereits gespeicherte Daten informieren, was auch die Transparenz des
Besteuerungsverfahrens erhöht.
34. Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass durch die Anwendung
einer Sondertarifvorschrift (hier der Progressionsvorbehalt) auf
Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) das Steuerrecht weiter
verkompliziert wurde, so dass entsprechende Steuerpflichtige zwangsweise zu einer
Veranlagung verpflichtet sind (bitte mit Begründung)?
Die Berücksichtigung von Lohnersatzleistungen im Rahmen des
Veranlagungsverfahren zur Ermittlung des Progressionsvorbehaltes ist erforderlich, um dem
verfassungsrechtlichen Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit sowie der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zu entsprechen.
Lohnersatzleistungen erhöhen das für die Lebensführung zur Verfügung
stehende Einkommen, bleiben selbst aber steuerfrei. Die Berücksichtigung dieser
Einkommensbestandteile bei der Ermittlung des auf das zu versteuernde
Einkommen anzuwendenden Steuersatzes dient daher der Steuergerechtigkeit.
35. Wie viele unterschiedliche Steuerformulare (Vordrucke inklusive
Anlagen und Ähnlichem) zur Befolgung der Steuerpflichten existieren für den
Veranlagungszeitraum 2009 (bitte aufgegliedert nach
Einzelsteuergesetzen und Bezeichnung des Formulars), und zu welchen existieren
Anmerkungen bzw. Erläuterungen (bitte mit Angabe des Umfangs der
Steuerformulare)?
Für die Veranlagungssteuern Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,
Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sind für den Veranlagungszeitraum 2009 die in der
nachfolgenden Tabelle aufgeführten Vordrucke im Formular-Management-
System (
www.formulare-bfinv.de) der Bundesfinanzverwaltung verfügbar:
1. Einkommensteuer
Formular Umfang
Umfang
Erläuterungen
Est 1 A 2009 – Einkommensteuererklärung 2009 für unbeschränkt steuerpflichtige
Personen – Mantelbogen
4 Seiten 20 Seiten
Est 1 V 2009 – Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer 2 Seiten 2 Seiten
ESt 1 C 2009 – Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen 3 Seiten 4 Seiten
Anlage AUS 2009 – Ausländische Einkünfte 2 Seiten 2 Seiten
Anlage Forstwirschaft – für tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen 4 Seiten
Anlage FW 2009 – zur Förderung des Wohneigentums 1 Seite 1 Seite
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 21 – Drucksache 17/28952. Körperschaftsteuer
Anlage G 2009 – Einkünfte aus Gewerbebetrieb 2 Seiten
Anlage Kap 2009 – für Einkünfte aus Kapitalvermögen 2 Seiten 2 Seiten
Anlage Kind 3 Seiten
Anlage L 2009 – für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 4 Seiten
Anlage N 2009 – für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 3 Seiten
Anlage N-Gre 2009 – Grenzgänger 4 Seiten
Anlage R 2009 – für Renten und andere Leistungen 2 Seiten 2 Seiten
Anlage S 2009 – Einkünfte aus selbständiger Arbeit 2 Seiten
Anlage SO 2009 – für sonstige Einkünfte 2 Seiten 2 Seiten
Anlage U – für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt
lebenden Ehegatten
8 Seiten
Anlage Unterhalt – für Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen 4 Seiten
Anlage V 2009 – für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 2 Seiten 2 Seiten
Anlage Versorgungsaufwand 2009 – Angaben zu Vorsorgeaufwendungen und zu
Altersvorsorgebeiträge
2 Seiten
Anlage Weinbau 2009 2 Seiten
Anlage Zinsschranke 1 Seite
Anlage 34a 2009 – Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns (§ 34 a EStG) 1 Seite
Anlage EÜR 2009 – Einnahmenüberschussrechnung 3 Seiten
Schuldzinsenberechnung EÜR 2009 1 Seite
Anlageverzeichnis EÜR 2009 1 Seite
Formular Umfang
Umfang
Erläuterungen
Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen auch andere
Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb vorliegen können – KSt 1 B 2009
4 Seiten 2 Seiten
Körperschaftsteuererklärung für unbeschränkt Steuerpflichtige, bei denen alle
Einkünfte als solche aus Gewerbebetrieb zu behandeln sind – KSt 1 A 2009
6 Seiten 2 Seiten
Anlage Spartenübersicht 2009 2 Seiten
Anlage WoBau 2009 2 Seiten
Anlage zur Spartentrennung 2009 2 Seiten
Antrag auf Feststellung der als Leistungen im Sinne des § 27 Abs. 8 Satz 1 KStG zu
berücksichtigenden Beträge – KSt 1 – F 27 (8)
2 Seiten
Aufteilung des Verlustabzugs für Zwecke des § 35 KStG auf zwei im
Veranlagungszeitraum endende Wirtschaftsjahre – KSt 1 F – 2 WJ 2009
1 Seite
Ausländische Einkünfte – Anlage AE 2009 2 Seiten
Besonderer Spendenabzug – Anlage SP 2009 2 Seiten
Erklärung zur gesonderten Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (§ 27 Abs. 1
Satz 2 KStG) für Betriebe gewerblicher Art ohne eigene Rechtspersönlichkeit (und
wirtschaftliche Geschäftsbetriebe der von der Körperschaftsteuer befreiten
Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen) – KSt 1 Fa 2009
4 Seiten
Formular Umfang
Umfang
Erläuterungen
Drucksache 17/2895 – 22 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode3. Gewerbesteuer
4. Umsatzsteuer
Erklärung zur gesonderten Feststellung – KSt 1 F 2009 2 Seiten
Ermittlung des Endbetrags / fortgeschriebenen Endbetrags EK 02 nach § 38 Abs. 1
Satz 1 und 2 KStG – KSt 1 F – 38 2009
2 Seiten
Ermittlung des steuerlichen Einlagekontos nach § 27 Abs. 2 Satz 1 KStG und des
durch Umwandlung von Rücklagen entstandenen Nennkapitals nach § 28 Abs. 1 Satz 3
KStG – KSt 1 F – 27/28 2009
4 Seiten
Genossenschaften und Vereine – Anlage GR 2009 2 Seiten
Hinzurechnung/Kürzungen in Organschaftsfällen – Anlage ORG 2009 3 Seiten
Körperschaftsteuererklärung für beschränkt Steuerpflichtige – KSt 1 C 2009 4 Seiten 2 Seiten
Nicht abziehbare Aufwendung – Anlage A 2009 1 Seite
Weitere Angaben – Anlage WA 2009 2 Seiten
Formular Umfang
Umfang
Erläuterungen
Gewerbesteuererklärung – Gewerbeverlustfeststellungserklärung 2009 4 Seiten
zusammengefasst auf
4 Seiten
Anlage MU zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) 2 Seiten
Anlage zur Gewerbesteuererklärung (GewSt 1 A) – Spartentrennung – 1 Seite
Anpassung Vorauszahlungen Körperschaftsteuer – Gewerbesteuermessbetrag 1 Seite
Ergänzungsblatt zur Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2009 2 Seiten
Erklärung für die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrags 2009 2 Seiten
Formular Umfang
Umfang
Erläuterungen
USt 2 A – Umsatzsteuererklärung 2009 – 7 Seiten 4 Seiten
USt 1 B – Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung – 2 Seiten
Anlage USt 1 B – zur Umsatzsteuererklärung für die Fahrzeugeinzelbesteuerung
USt 1 B –
1 Seite
Anmeldung zur Nutzung des BOP für Umsatzsteuervergütungsanträge inländischer
Unternehmer gemäß RL 2008/9/EG
1 Seite
Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für diplomatische Missionen/
berufskonsularische Vertretungen
4 Seiten
Antrag auf Erstattung der Umsatzsteuer für Mitglieder diplomatischer Missionen/
berufskonsularischer Vertretungen
4 Seiten
Antrag auf USt-Vergütung an ausländische Unternehmer 1 Seite
Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 1 Seite
USt 1 H – Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der
Sondervorauszahlung 2009 –
1 Seite 1 Seite
Vertretungs- und Empfangsvollmacht 1 Seite
ZM Antrag auf Zuteilung einer Teilnehmernummer 1 Seite
Zusammenfassende Meldung (ZM) 2 Seiten 12 Seiten
Formular Umfang
Umfang
Erläuterungen
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 23 – Drucksache 17/289536. Aus welchem Grund wurde der ehemalige Steuererklärungsvordruck
GSE (Anlage GSE) für den Veranlagungszeitraum 2007 auf zwei
unterschiedliche und deutlich umfangreichere Vordrucke G und S aufgeteilt,
und sieht die Bundesregierung hierin die im Koalitionsvertrag
angesprochene Vereinfachung des Steuerrechts und der
Steuererklärungsvordrucke (bitte mit Begründung)?
Der ehemalige Steuererklärungsvordruck GSE wurde ab dem
Veranlagungszeitraum 2008 in die Anlage G für gewerbliche Einkünfte und in die Anlage S
für Einkünfte aus selbständiger Arbeit aufgeteilt, um die mit dem
Unternehmensteuerreformgesetz 2008 und dem Jahressteuergesetz 2008 neu geregelte
Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des
Einkommensteuergesetzes) im Vordruck abzubilden.
Die Aufteilung in gesonderte Anlagen eröffnet zudem die Möglichkeit jeweils
nur noch diejenigen Angaben beim Steuerpflichtigen abzufragen, die konkret
für die jeweilige Einkunftsart von Bedeutung sind und steht damit in Einklang
mit der Zielsetzung einer verständlichen und anwenderfreundlichen
Ausgestaltung der Steuererklärungsvordrucke.
37. In welchen Fällen besteht derzeit die Möglichkeit, ohne Medienbruch mit
den Finanzämtern digital zu kommunizieren und ohne Papierbelege
Steuererklärungen einzureichen?
Derzeit besteht für alle im Rahmen des Verfahrens ELSTER integrierten
Steuerarten prinzipiell die Möglichkeit medienbruchfrei mit den Finanzämtern
elektronisch zu kommunizieren. Neben der Einkommensteuererklärung gilt dies für
die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Umsatzsteuer-
Voranmeldung, die Lohnsteuer-Anmeldung, die Lohnsteuerbescheinigung und
die sog. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Bei einer Abgabe der
Einkommensteuererklärung über ELSTER ist die Einreichung von Belegen, soweit sie
nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtend einzureichen sind, nur
auf Anforderung durch das Finanzamt erforderlich. Gesetzlich vorgeschriebene
Belege sind z. B. Spendenbescheinigungen, übrige
Steuerabzugsbescheinigungen, Unterlagen zur Steuererklärung nach § 60 der Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung (EStDV). Die Belege müssen aber dennoch aufbewahrt
werden und sind dem Finanzamt auf Verlangen nachträglich vorzulegen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]