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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Entwicklung des Kontenabrufverfahrens

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

02.02.2023

Aktualisiert

13.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 20/245624.06.2022

Entwicklung des Kontenabrufverfahrens

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Seit 2005 können Finanzämter und Sozialbehörden Kontenabfragen durchführen, um Steuerbetrüger sowie andere säumige Zahler zu ermitteln. Dies ist ein wichtiges Mittel, um Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung und Sozialbetrug aufzudecken. Im Jahr 2013 wurde die Möglichkeit der Kontenabfrage auf Gerichtsvollzieher ausgeweitet, um das Verfahren zur Eintreibung privater Forderungen von Gläubigern zu verbessern. Ebenso können seit 2016 Kontenabrufe bei säumigen Gläubigern bei Summen unter 500 Euro beantragt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern führt in Vertretung für die anderen staatlich legitimierten Behörden die Kontenabfragen zentral durch. Mit der Einführung der Kontenabfrage wuchs die Nutzung des Verfahrens stetig an. Während 2015 noch insgesamt 302 000 Abrufe getätigt wurden, waren es 2021 bereits 1,14 Millionen Abrufe. Der Anteil der Abfragen von Finanzbehörden wuchs dabei allein zwischen den Jahren 2020 und 2021 um 27 Prozent auf 286 000 an (https://www.welt.de/wirtschaft/plus236371973/Steuern-Finanzaemter-sind-so-neugierig-wie-nie.html). Die annähernde Vervierfachung der Abrufzahlen seit 2015 weckt Fragen zur Verhältnismäßigkeit und Rechtfertigung des Kontenabrufverfahrens.

Deshalb fragen wir die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welche weitergehenden statistischen Erhebungen zum Thema „Kontenabfrage, institutioneller Kreis der Abfragenden und Art der Abfragen“ aus den Jahren 2017 bis 2021 liegen der Bundesregierung noch vor (Statistiken bitte anhängen)?

2

In wie vielen Fällen innerhalb der letzten fünf Jahre wurde zunächst nur angenommen, dass betreffende Personen von sich aus teilweise oder gar keine Informationen mitteilen würden?

3

Wie viele Fälle innerhalb der letzten fünf Jahre wurden dann tatsächlich ohne entsprechende Information der betreffenden Personen abgefragt?

4

Wie viele Fälle von Kontenabfragen wurden insgesamt über einzelne Personen durchgeführt (bitte nach den letzten fünf Jahren und nach Abfragensteller aufschlüsseln)?

5

Wie viele Ermittlungsverfahren wurden aufgrund der Erkenntnisse aus Kontenabfragen bei Finanzbehörden innerhalb der letzten fünf Jahre eingeleitet (bitte nach Art der Ermittlungsverfahren und Jahren aufschlüsseln)?

6

Wie viele Strafverfahren wurden aufgrund der Erkenntnisse aus Kontenabfragen bei Finanzbehörden und daran anschließenden Ermittlungsverfahren innerhalb der letzten fünf Jahre eingeleitet (bitte nach Art der Strafverfahren und Jahren aufschlüsseln)?

7

Lässt der Umfang der Kontenabfragen nach Auffassung der Bundesregierung Rückschlüsse auf potenzielle Betrugsdelikte zu?

8

Ist das Kontenabrufverfahren aus Sicht der Bundesregierung geeignet, die Gleichmäßigkeit des Vollzugs bei der Kapitalertragsteuer sicherzustellen, und wenn ja, wie viele Kontenabfragen werden zu diesem Zweck durchgeführt?

9

Stehen aus Sicht der Bundesregierung die Abfragefallzahlen der Finanzbehörden in einem angemessen Verhältnis zum Ergebnis der verfolgten Verfahren wegen Steuerbetrugs sowie anderer Strafverfahren?

10

Wenn ja, wie hoch sind die behördlichen Kosten des Kontenabrufverfahrens, und wie hoch sind die Erträge, die aus der Abschöpfung der aufgedeckten Straftaten entstehen?

11

Wie viel Personal der öffentlichen Verwaltung ist dem Bereich der Kontenabfrage ganz oder nur teilweise zugeordnet (bitte nach staatlichen Institutionen sowie Besoldungsgruppen aufschlüsseln)?

12

Plant das Bundesfinanzministerium über die letzten Änderungen der Berechtigungen hinaus weitere Ausweitungen der Ermächtigungen für Kontenabfragende, und wenn ja, welche, und wann?

13

Wie verhält sich die Bundesregierung zu Vorwürfen, wonach die erhöhte Kontenabfrage ein Tricksen und Täuschen bei Steuern und Sozialbeiträgen aufdecken solle, und welche Haltung hat sie hierzu?

14

Sieht die Bundesregierung aufgrund der erhöhten Abfrageaufkommens und des damit in Verbindung stehenden gewachsenen Aufwands zusätzlichen Bedarf bei der Personalaufstockung, und wenn ja, wie viel, und bei welchen Behörden?

Berlin, den 22. Juni 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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