[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffen Janich, Hannes Gnauck und
der Fraktion der AfD
– Drucksache 20/2890 –
Fragen zu kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in (Ost-)Deutschland
und zu gegenwärtigen Maßnahmen der Bundesregierung vor dem Hintergrund
jüngster Waldbrände in Brandenburg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mitte Juni 2022 brachen in der Nähe der brandenburgischen Städte Beelitz
und Treuenbrietzen große Waldbrände aus, die erhebliche Waldschäden
verursachten und auch zu zeitweiligen Evakuierungen von Anwohnern führten
sowie erst durch die Aufbietung eines großen Aufgebots vereinter Kräfte von
Feuerwehren, Bundeswehr und Technischem Hilfswerk (THW) wie auch dank
einsetzenden Regens eingedämmt werden konnten (vgl.
https://www.tagesspie
gel.de/berlin/weiter-brandwachen-noetig-feuerwehr-reduziert-einsatzkraefte-n
ach-waldbrand-in-treuenbrietzen/28435536.html, zuletzt abgerufen am 27.
Juni 2022;
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/brandenburg-waldb
raende-beelitz-lage-mittwoch-treuenbrietzen-lieberose.html, zuletzt abgerufen
am 23. Juni 2022;
https://www.spiegel.de/panorama/wald-braende-in-branden
burg-einsatzkraefte-in-treuenbrietzen-und-beelitz-hoffen-auf-regen-und-gewitt
er-a-676bc6eb-02ef-4582-9bef-79d47bf28515, zuletzt abgerufen am 27. Juni
2022;
https://www.tagesspiegel.de/berlin/weiter-brandwachen-noetig-feuerwe
hr-reduziert-einsatzkraefte-nach-waldbrand-in-treuenbrietzen/28435536.html,
zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022;
https://www.n-tv.de/mediathek/videos/pa
norama/Luftaufnahmen-offenbaren-schwere-Brandfolgen-bei-Beelitz-article2
3409611.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022;
https://www.fr.de/panoram
a/waldbraende-brandenburg-feuer-kampf-feuerwehr-starker-regen-entspannun
g-zr-91619479.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Bereits in den besonders trockenen Sommermonaten der Jahre 2018 und 2019
war es an vielen Stellen in Deutschland, auch bei Beelitz und Treuenbrietzen,
zu großen Waldbränden gekommen (
https://www.t-online.de/nachrichten/pano
rama/katastrophen/id_85969706/waldbraende-in-deutschland-zahl-hat-sich-20
18-mehr-als-vervierfacht.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Sowohl 2018 und 2019 als auch im Juni 2022 wurde im Zusammenhang mit
den schweren Waldbränden in Brandenburg wieder einer größeren
Öffentlichkeit vor Augen geführt, dass sich auf dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland – und dies vermehrt u. a. auf dem Gebiet von ehemals von
sowjetischen Streitkräften benutzten Militäranlagen und Truppenübungsplätzen –
Deutscher Bundestag Drucksache 20/3475
20. Wahlperiode 16.09.2022
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 15. September 2022 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Munitionsaltlasten befinden, die nicht allein nur zur dauerhaften
Unzugänglichkeit der Flächen, sondern auch zu Waldbränden führen, diese befördern
und Löscharbeiten empfindlich behindern können (
https://www.rnd.de/panora
ma/brandenburg-riesiger-waldbrand-bei-treuenbrietzen-mit-munition-belastete
s-gebiet-DISZMNDQYXAQPOKJEUEKVOAJVA.html, zuletzt abgerufen
am 27. Juni 2022;
https://www.wetter.de/cms/waldbraende-suedwestlich-von-
berlin-hitze-wind-und-munition-erschweren-loescharbeiten-4989800.html,
zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022;
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2
022/06/treuenbrietzen-waldbraende-ursachen-brandstiftung-boden-kiefern-ibis
ch-forschung.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022).
Der in der Folge des Zwei-plus-Vier-Vertrages bereits im Oktober 1990
zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen UdSSR
ausgehandelte, ratifizierte und im Mai 1991 dann in Kraft getretene ,,Vertrag über die
Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitäten des
planmäßigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland“ (vgl. zum Vertragstext: Bulletin der Bundesregierung 1990,
Nummer 123, S. 1284 bis 1300), abgekürzt TAV oder AVV) hatte eine
Verpflichtung für die sowjetischen Truppen festgehalten, die deutschen
Gesetze ,,zu respektieren und zu befolgen“ (ebd., Artikel 2 Absatz 5) und explizit
bestimmt, dass den sowjetischen Truppen die ihnen zugewiesenen
Liegenschaften ,,unter Einhaltung der deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere
auf den Gebieten der öffentlichen Gesundheit […] sowie des
Umweltschutzes“ (Artikel 8 Absatz 1) bis zum vereinbarten Abzug zur Verfügung stünden.
Die sowjetischen Truppen hatten dies in eigener Verantwortlichkeit zu tun
(Artikel 2 Absatz 5), eine Kontrolle der vertragsgemäßen Umsetzung dieser
Bestimmungen seitens deutscher Behörden war somit nicht vorgesehen.
Zusätzlich zum TAV bzw. AVV wurde in einem weiteren, ebenfalls im Oktober
1990 ratifizierten, gemeinsamen ,,Abkommen […] über einige weitere
überleitende Maßnahmen“ (vgl. zum Vertragstext: Bulletin der Bundesregierung
1990, Nummer 123, S. 1281 bis 1283) seitens Bonn und Moskau die
Schaffung einer deutsch-sowjetischen Kommission vereinbart. Diese sollte u. a. den
Wert der in der Zeit der Besatzung mit sowjetischen Mitteln gebauten
Liegenschaften (unbewegliche Vermögenswerte) bestimmen. Ferner sollte die
Kommission ,,auch über mögliche [deutsche] Schadensersatzansprüche und andere
mögliche [von der deutschen Seite geltend zu machende] Ansprüche im
Zusammenhang mit der Nutzung der übergebenden Liegenschaften“ entscheiden.
Diese Sachverhalte betreffend einigte man sich 1990 auf das folgende,
künftige Vorgehen: ,,Soweit der Betrag der […] ermittelten Restwerte den Betrag
der […] Schäden übersteigt, erhält die sowjetische Seite den überschießenden
Betrag. Soweit die Schäden die Restwerte übersteigen, ist die Differenz der
deutschen Seite zu erstatten“ (vgl. Artikel 7 des Abkommens über einige
überleitende Maßnahmen).
Derartige Ansprüche hätten von deutscher Seite nach den 1991 und 1992
erfolgten politischen Umbrüchen gegen Russland als Rechtsnachfolgerin der
UdSSR geltend gemacht werden können.
Nur wenige Monate später allerdings einigten sich im Dezember 1992
anlässlich des Staatsbesuchs des damaligen Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl in
Russland beide Staaten darauf, auf die sich aus Artikel 7 des Abkommens
über einige überleitende Maßnahmen resultierenden jeweiligen Ansprüche zu
verzichten (vgl. Gemeinsame Erklärung des Bundeskanzlers und des
Präsidenten der Russischen Föderation vom 16. Dezember 1992, Bulletin der
Bundesregierung Nummer 139 vom 22. Dezember 1992, S. 1266, Nummer 3).
Dabei hatte der insbesondere auf die Themengebiete Rüstungskontrolle und
internationales Umweltrecht spezialisierte Rechtswissenschaftler Michael
Bothe (Frankfurt am Main) wenige Monate zuvor noch festgehalten und
präzisiert: ,,Das bedeutet, daß die Russische Föderation für alle Altlasten haftet,
nicht nur für die nach Inkrafttreten des TAV verursachten“ (vgl. Management
zur Sanierung von Rüstungsaltlasten, hrsg. von Karl J. Thomé-Kozmiensky,
Berlin 1992, S. 148).
Über den desolaten Zustand, in dem sich ein Großteil der entsprechenden
Liegenschaften unmittelbar nach dem Abzug der sowjetischen bzw.
russischen ,,Westgruppe der Truppen“ (WGT) – so die seit 1988 offizielle
Bezeichnung der in Deutschland dienenden Streitkräfte der Sowjetarmee bzw. der
Armee der Russischen Föderation – befand, ist vielfach und detailliert berichtet
worden (vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern über
Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226; Ingo Pfeiffer, Do
swidanija Germanija, Stationierung –Abzug – Hinterlassenschaften
Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 134 ff.). Der ehemalige Bevollmächtigte der
Bundesregierung für den planmäßigen Abzug der russischen Streitkräfte,
Generalmajor Foertsch, hielt im erwähnten Zusammenhang über den
tatsächlichen Wert der sich auf den sowjetisch genutzten Liegenschaften befindlichen,
unbeweglichen Vermögenswerte die Großzügigkeit und den guten Willen der
deutschen Seite fest und konstatierte, dass ,,in den meisten Fällen“
diejenigen ,,Gebäude, deren Bausubstanz noch brauchbar ist, sowieso entkernt und
von Grund auf saniert“ würden (vgl. Hartmut Foertsch, Beginn einer
Partnerschaft? Deutsches Verbindungskommando zur WGT, in: Information für die
Truppe (IFDT). Zeitschrift für Innere Führung 1994, Heft 8, S. 24).
Es ist somit davon auszugehen, dass die im Dezember 1992 vereinbarte
sogenannte Nullvariante wesentlich zu Lasten Deutschlands ausfiel, zumal die von
der sowjetischen Seite zuvor in Anschlag gebrachten Wertberechnungen ihrer
Liegenschaften von Kennern als ,,völlig überzogen“ (vgl. Ingo Pfeiffer, Do
swidanija Germanija, Stationierung – Abzug – Hinterlassenschaften
Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 135) oder ,,vollkommen aus der Luft
gegriffen“ (vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern über
Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226) bezeichnet
werden.
Darüber hinaus soll nach Ansicht der Fragesteller nicht unerwähnt bleiben,
dass es bei Experten als umstritten galt und gilt, ob bzw. inwieweit die in das
Abkommen über einige überleitende Maßnahmen festgeschriebene
Formulierung und die dann während der Verhandlungen der 90er-Jahre von der
sowjetischen Seite immer wieder vorgebrachte Sicht, nach der die von den
sowjetischen Truppen in Deutschland zurückgelassenen unbeweglichen
Vermögenswerte in den Jahrzehnten ihrer Besatzung ,,mit Mitteln der sowjetischen Seite
gebaut[en]“ (vgl. Artikel 7 des Abkommens über einige überleitende
Maßnahmen vom 12. Oktober 1990) worden seien, überhaupt den realen
Gegebenheiten entsprach.
Dies muss angesichts der Tatsache, dass die DDR jahrzehntelang eben zum
Zweck des Unterhalts für die in der DDR stationierten sowjetischen Truppen
und hier u. a. auch explizit für den Bau bzw. Neubau und den Erhalt der von
sowjetischen Truppen benutzten Liegenschaften jährlich den eigenen
Staatshaushalt schwer belastende, bis in Milliardenhöhe reichende Beträge
investierte, nicht nur forschungsseitig erheblich angezweifelt werden (vgl. hierzu Silke
Satjukow, Besatzer. „Die Russen“ in Deutschland 1945–1994, Göttingen
2008, S. 103 ff.; Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung –
Abzug – Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 58 ff.).
Insgesamt hat die deutsche Seite, unabhängig von den zwischenzeitlich
erfolgten Verhandlungen der deutsch-sowjetischen Kommission, für den
sowjetischen bzw. russischen Truppenabzug 12,5 Mrd. DM zur Verfügung gestellt
und diese Summe im Rahmen des im Dezember 1992 erfolgten
Staatsbesuches von Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl in Russland noch einmal um
550 Mio. DM zwecks Wiedereingliederung der nach Russland
zurückkehrenden Truppen erhöht (vgl. Bundestagsdrucksache 12/6854, S. 36 und
https://ku
ps.ub.uni-koeln.de/4329/1/Heinecke.pdf, S. 62, zuletzt abgerufen am 27. Juni
2022. Die Autoren Ingo Pfeiffer, Do swidanija Germanija, Stationierung –
Abzug – Hinterlassenschaften Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 122, und
Thilo Gehrke, Das Erbe der Sowjetarmee in Deutschland. Eine Bild- und
Textdokumentation, Berlin 2008, S. 29, geben jeweils 15 Mrd. DM an).
Hatte der damalige Oberkommandierende der noch bis 1994 in den neuen
Bundesländern stationierten WGT, General Matwej Burlakow, gegenüber dem
Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundestages am 17. Januar 1994 noch
versichert, dass gemäß der deutsch-sowjetischen Vereinbarungen ,,sämtliche
Munition der WGT aus Deutschland abgezogen“ (vgl. Bundestagsdrucksache
12/8372, S. 9) werde und die Bundesregierung ihrerseits noch im Sommer
1994 verkündet, dass ihr weder Anhaltspunkte für eine Nicht-Erfüllung dieser
Vereinbarungen noch gar Hinweise für gezieltes Verstecken von Waffen und
Munition durch die WGT vorlägen (vgl. Bundestagsdrucksache 12/8372,
S. 9), stellten Anwohner der betroffenen Gebiete und dortige
Kommunalpolitiker während des mehrere Jahre währenden Abzugs längst Gegenteiliges fest
(vgl. etwa Thilo Gehrke, Das Erbe der Sowjetarmee in Deutschland. Eine
Bild- und Textdokumentation, Berlin 2008, S. 30 f.; vgl. auch Ingo Pfeiffer,
Do swidanija Germanija, Stationierung – Abzug – Hinterlassenschaften
Westgruppe der Truppen, Berlin 2021, S. 203 ff.). Die Boden- und
Umweltverschmutzung in und um die sowjetischen Truppenübungsplätze und Kasernen
war nach dem Abzug der Streitkräfte, wie vielfach bereits vermutet und
spätestens nach Übergabe der Anlagen an deutsche Behörden dann auch
festgestellt, „extrem hoch“ (vgl. Ilko-Sascha Kowalczuk/Stefan Wolle, Roter Stern
über Deutschland. Sowjetische Truppen in der DDR, Berlin 2001, S. 226, vgl.
auch die Arbeitsergebnisse der im Auftrag des Umweltbundesamtes durch die
Industrieanlagen-Betriebsgesellschaft mbH, Ottobrunn, erstellte und 1995
herausgegebene ,,Inventarisierung von Bodenkontaminationen auf
Liegenschaften der Westgruppe der ehemals sowjetischen Truppen“, Berlin 1995).
Den Fragestellern nicht zugängliche, im Bundesarchiv lagernde Dokumente
aus der Zeit der 90er Jahre weisen mit Titeln wie ,,Protest des Leiters
DtVKdoWGT [Deutsches Verbindungskommando zur Westgruppe der
Truppen] gegenüber der WGT hinsichtlich Munitionshinterlassenschaften auf
Liegenschaften der WGT“ (
https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/3IC
RAVA4EXJXIIELE2YCFAG5ZXUNXY6R, zuletzt abgerufen am 27. Juni
2022), ,,Anträge der WGT auf Vernichtung und Entsorgung von Munition und
Problematik im Zusammenhang mit Fundmunition nach Abzug und Übergabe
der von der WGT genutzten Objekte“ (
https://www.deutsche-digitale-biblioth
ek.de/item/I5OYPZF45Z3URNLVIGHCTQ2OYLSBRLO4, zuletzt abgerufen
am 27. Juni 2022) darauf hin, dass verschiedenen deutschen Stellen die
gebietsweise enorme Kampfmittelbelastung der sowjetisch genutzten
Militäranlagen durchaus klar gewesen sein muss.
Die von den sowjetischen Truppen benutzten Liegenschaften hatten 1990 eine
Gesamtfläche von mindestens 240 000 Hektar, von denen der größte Teil nach
offiziellem Recht Vermögen der DDR gewesen ist (Ingo Pfeiffer, Do
swidanija Germanija, Stationierung – Abzug – Hinterlassenschaften Westgruppe der
Truppen, Berlin 2021, S. 15, S. 32 f. und S. 37 bis 39 zeigt auf, dass die
genaue Größe bis einschließlich 1990 selbst den DDR-Behörden trotz
erheblicher Forschungs- bzw. Identifizierungsbemühungen nicht bekannt gewesen
ist). Diese Flächen wurden nach Artikel 21 des Einigungsvertrages im Jahr
1990 Eigentum des Bundes (
https://www.bpb.de/themen/deutsche-einheit/eini
gungsvertrag/44107/oeffentliches-vermoegen-und-schulden/, zuletzt
abgerufen am 27. Juni 2022).
Die mit dem Ende des Kalten Krieges veränderte weltpolitische Lage führte
im wiedervereinigten Deutschland u. a. dazu, die Truppenstärke der
Deutschen Bundeswehr massiv zu reduzieren. Somit wurden auch viele
Liegenschaften, die zuvor von der WGT benutzt worden waren, nicht mehr für den
Militärbetrieb benötigt. Sie verloren damit ihren verteidigungspolitischen
Zweck. In der Folge wollte der Bund diese nahezu sämtlich an die
Bundesländer abtreten und damit die Verantwortung für die Kampfmittelbeseitigung auf
die Länder ,,abwälz[en]“, wie der damalige Sachverständigenrat für
Umweltfragen 1995 formulierte (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 190).
Dies führte allerdings zu Spannungen zwischen Bund und Ländern. Im
Frühjahr 1993, also noch ein Jahr vor dem Abzug der letzten WGT-Truppen aus
Deutschland, mahnte der Bundesrat an: ,,Der Zustand der WGT-
Liegenschaften erfordert einen Sanierungsaufwand, der von den Ländern allein nicht
geleistet werden kann. […] Allein die Sicherung der Liegenschaften erfordert
derzeit jährliche Kosten von über 100 Mio. DM. Ursache hierfür sind
vorrangig die von Kampfmitteln ausgehenden Gefahren“ (vgl. Bundesratsdrucksache
360/93, Beschluss, S. 103).
Dennoch konnte der Bund 1993 (Sachsen) und 1994 (Thüringen und
Brandenburg) mit drei Ländern entsprechende Abkommen erzielen. Mecklenburg-
Vorpommern und Sachsen-Anhalt entschieden sich ,,wegen der auf das Land
zukommenden erheblichen Belastungen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380,
S. 190) gegen eine Übernahme der angebotenen Liegenschaften. Die sich dort
befindlichen Liegenschaften wurden in der Folgezeit von der
Bundesvermögensverwaltung zumeist veräußert.
Der die Bundesregierung beratende Sachverständigenrat für Umweltfragen
hielt 1995 in diesem Zusammenhang fest, dass ,,die Weitergabe der
Altlastenrisiken auf Altstandorten des Militärbetriebs vom Bund an das jeweilige
Bundesland […] im Hinblick auf das Verursacherprinzip […] bedenklich“
sei, ,,weil für die gesamtstaatliche Aufgabe der Verteidigung der Bund auch
insoweit Verantwortung trägt, als sie im Rahmen eines Bündnisses von
ausländischen Streitkräften wahrgenommen worden ist. Damit verbunden ist die
Verantwortung für die Folgen der Aufgabenwahrnehmung, auch wenn diese
unter Umweltaspekten als mangelhaft oder gar verantwortungslos anzusehen
war. In einem Lande, das über vier Jahrzehnte vom Ost-West-Gegensatz
geprägt wurde, versteht es sich eben nicht von selbst, diesen Grundsatz
unterschiedslos auf die Hinterlassenschaften aller abziehenden
Stationierungsstreitkräfte und damit auch auf jene der WGT anzuwenden. Wenn man die von den
ehemaligen sowjetischen Truppen hinterlassenen Schäden nicht als
verteidigungsbedingte Altlasten anzusehen vermag, so ergibt sich dennoch […] eine
Verantwortung des Bundes aus seiner in Artikel 34 des Einigungsvertrages
übernommenen Verpflichtung, in den neuen Bundesländern gleichwertige
ökologische Bedingungen zu gewährleisten. Den dort bestehenden
Entwicklungsbedarf sollte der Bund nicht zur Umwälzung von Verpflichtungen
ausnutzen, die Folgelasten des militärischen Betriebes sind, der
notwendigerweise gesamtstaatlich zu verantworten ist“ (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380,
S. 190).
Die unterschiedliche regionale Kampfmittelbelastung in Deutschland rückte
im Jahr 2001 ein weiteres Mal in den Fokus der Öffentlichkeit. In einem
Antrag forderte die Fraktion der CDU/CSU die Bundesregierung dazu auf, ,,zu
prüfen, ob aus dem Bundeshaushalt zusätzliche Mittel bereitgestellt werden
können, um private Haushalte, Städte und Gemeinden in den neuen
Bundesländern, die von Bomben- und Munitionsfunden aus dem Zweiten Weltkrieg
betroffen sind, in angemessener Weise zu unterstützen“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 14/5092, S. 2). Der Antrag wurde im Plenum des Deutschen
Bundestages zwar debattiert und schließlich durch die Fraktion der SPD und von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Haushaltausschuss des Deutschen
Bundestages im Juli 2002 vertagt (vgl. Bundestagsdrucksache 14/9716, S. 2), allerdings
ohne in der Folgezeit wieder aufgenommen zu werden.
Die Bundesregierung hat in der Vergangenheit immer wieder festgehalten,
dass es sich bei der Beseitigung von Kampfmitteln grundsätzlich um die
Aufgabe der Länder handelt (vgl. nur Bundestagsdrucksache 19/14955, S. 2). Die
bestehende Staatspraxis sieht weiter vor, dass die Kosten für die Räumung von
Munitionsaltlasten auf nicht bundeseigenen Gebieten grundsätzlich die Länder
tragen, sofern es sich um nicht um ehemals reichseigene Munition handelt
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 2). Dennoch hat der
Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages am 12. November 2015 beschlossen, dass
der Bund den Ländern einmalig und freiwillig vorübergehend 50 Prozent der
für die Beseitigung von Munitionsaltlasten alliierter Herkunft entstandenen
Kosten erstattet (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 2). Zuletzt wurde
öffentlich, dass die Länder noch bis zum Jahr 2023 entsprechende
Erstattungen beantragen können (vgl.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Conten
t/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Vermoegensrecht_und_
Entschaedigungen/2019-10-10-beseitigung-von-kriegsfolgen.html, zuletzt
abgerufen am 27. Juni 2022).
Auch 28 Jahre nach der Übertragung der Aufgabe der Beseitigung von
Kampfmitteln auf von der früheren WGT genutzten Flächen vom Bund auf
die Länder können, wie vom Sachverständigenrat für Umweltfragen bereits
1995 befürchtet (vgl. Bundestagsdrucksache 13/380, S. 180),
munitionsbelastete Flächen in Ostdeutschland nicht für zivile Zwecke, wie etwa dem
Naturschutz, der Land- und Forstwirtschaft oder der Naherholung, genutzt werden.
Darüber hinaus stellen die genannten Gebiete im erwähnten Zusammenhang
der Waldbrände eine Gefahr für Leib und Leben dar.
Das Problemfeld der kampfmittelbelasteten terrestrischen Flächen in
Ostdeutschland und dessen skizzierte Genese ruft vor dem Hintergrund der
jüngsten Waldbrandvorkommnisse in Brandenburg nach Auffassung der
Fragesteller neue Fragen nach der bleibenden Verantwortung des Bundes für die
Kampfmittelbeseitigung in Ostdeutschland hervor.
Im Folgenden werden darüber hinaus Fragen zu möglichen gegenwärtigen wie
künftigen Problemlösungsmaßnahmen bei der Bekämpfung von Großbränden
in Deutschland gestellt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis,
aber macht sich diese nicht zu eigen.
1. Hat die Bundesregierung die Ergebnisse und die Folgen der in den 90er-
Jahren mit der Regierung der ehemaligen Sowjetunion bzw. der
Russischen Föderation getroffenen Vereinbarungen über die Beseitigung von
Altlasten auf den von den sowjetischen Truppen in Deutschland benutzen
Truppenübungsplätzen und weiteren Liegenschaften jemals evaluiert,
und wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Gefahrenabwehr im Zusammenhang mit der Beseitigung von Kampfmitteln
und Kampfmittelrückständen fällt gemäß Artikel 30 i. V. m. Artikel 83 des
Grundgesetzes (GG) in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung
kann daher die Beseitigung von Altlasten auf einzelnen ehemaligen
Truppenübungsplätzen und weiteren Liegenschaften nicht bewerten.
2. Welche Beweggründe kann die Bundesregierung für die von deutscher
Seite erfolgte Zustimmung zu der in der Gemeinsamen Erklärung vom
16. Dezember 1992 getroffenen Vereinbarung, beidseitig auf
gegenseitige Ansprüche, die durch die gemäß den Vereinbarungen nach Artikel 7
des Abkommens vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der
Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der
Sozialistischen Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen gebildete
deutsch-sowjetische Kommission zu prüfen gewesen wären, zu
verzichten, angeben (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Hat sich die Bundesregierung zu der Auffassung von Experten, nach der
die als ein Ergebnis der Gemeinsamen Erklärung vom 16. Dezember
1992 getroffene Vereinbarung, beidseitig auf gegenseitige Ansprüche,
die durch die gemäß den Vereinbarungen nach Artikel 7 des Abkommens
vom 9. Oktober 1990 zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen
Sowjetrepubliken über einige überleitende Maßnahmen gebildete deutsch-
sowjetische Kommission zu prüfen gewesen wären, zu verzichten, zu Lasten
Deutschlands ausfiel (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) eine
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 2 und 3 werden zusammen beantwortet.
Die erheblichen Umweltschäden auf den Liegenschaften der „Westgruppe der
Truppen“ waren der Bundesregierung bekannt. Bei der Entscheidung zum
Verzicht auf wechselseitige Ansprüche wurden neben Fragen der Realisierbarkeit
der Ansprüche gegen die Russische Föderation auch außenpolitische
Erwägungen sowie der zügige Abzug der Westgruppe der Truppen berücksichtigt.
4. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass sie auf Anfrage noch
im Sommer 1994 keine Kenntnisse über bzw. keine Anhaltspunkte für
eine Nicht-Erfüllung der deutsch-sowjetischen Vereinbarungen durch die
WGT hatte bzw. sah und ihr auch keine Hinweise für gezieltes
Verstecken von Waffen und Munition durch die WGT vorlagen (vgl.
Bundestagsdrucksache 12/8372, S. 9), obwohl neben Privaten auch deutsche
Behörden und Organe davon wussten (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 wird verwiesen.
5. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der 1990 ff. in
Bundesverantwortung mit der sowjetischen bzw. russischen Seite getroffenen
Vereinbarungen eine bleibende Verantwortung des Bundes für die
Beseitigung der 1945 bis 1994 von sowjetischen bzw. russischen Streitkräften
verursachten Kampfmittel auf dem Gebiet der früheren DDR, und wenn
ja, inwieweit?
Als Aufgabe der Gefahrenabwehr fällt die Beseitigung von Kampfmitteln und
Kampfmittelrückständen nach Artikel 30 i. V. m. Artikel 83 des Grundgesetzes
(GG) in die Verantwortung der Länder. Auch die Finanzierung obliegt gemäß
Artikel 104a Absatz 1 GG grundsätzlich den Ländern.
Gemäß Artikel 120 Absatz 1 GG erstattet der Bund den Ländern entsprechend
einer bis 1965 geübten Staatspraxis bestimmte Kosten für
Entmunitionierungsmaßnahmen. Dabei wird zwischen Räummaßnahmen auf bundeseigenen und
nicht bundeseigenen Liegenschaften unterschieden. Für nicht bundeseigene
Liegenschaften wurde die Staatspraxis in Anlehnung an § 19 Absatz 2 des
Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes (AKG) vom 5. November 1957 entwickelt.
Danach erfolgt eine Erstattung, soweit von den Kampfmitteln eine unmittelbare
Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen ausgeht und es sich um
ehemals reichseigene Kampfmittel handelt. Bei Räummaßnahmen auf
bundeseigenen Liegenschaften erstattet der Bund die Zweckausgaben für die Beseitigung
aller Kampfmittel ohne eine Differenzierung nach Herkunft der Munition.
Darüber hinaus übernimmt der Bund grundsätzlich diejenigen Kosten, die durch
die Beseitigung chemischer Kampfmittel der früheren Besatzungsmächte
verursacht werden.
Die Erstattungen des Bundes werden im Wesentlichen über die Ressort-
Einzelpläne 08 (Bundesministerium der Finanzen), 12 (Bundesministerium für
Digitales und Verkehr) und 14 (Bundesministerium der Verteidigung) geleistet.
Unabhängig davon hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in
seiner Sitzung vom 12. November 2015 beschlossen, dass der Bund den
Ländern als einmalige und freiwillige Maßnahme unter bestimmten
Voraussetzungen vorübergehend bis zu 50 v. H. der ihnen tatsächlich entstandenen und
nachgewiesenen Kosten für die erfolgreiche Suche und Beseitigung ehemals
alliierter Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften in Höhe von
zusätzlich bis zu 60 Mio. Euro für die Haushaltsjahre 2016 bis 2019 erstattet. Zur
Ausschöpfung der jeweils noch vorhandenen Ausgabereste wurde die
bestehende Maßnahme mit weiteren Beschlüssen des Haushaltsausschusses des
Deutschen Bundestages vom 7. November 2018 sowie vom 25. November 2020 um
jeweils zwei Jahre verlängert. Die Länder können danach bis einschließlich für
das Jahr 2022 Teilkostenerstattungen des Bundes beantragen, welche letztmalig
im Haushaltsjahr 2023 zur Auszahlung gelangen.
Auf bundeseigenen Flächen nimmt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) als Eigentümerin vieler Liegenschaften mit ehemaliger militärischer
Nutzung ihre Verantwortung wahr und arbeitet dabei eng mit den für die
Gefahrenabwehr zuständigen Landesbehörden und den
Kampfmittelbeseitigungsdiensten der Länder zusammen.
Die Länder Brandenburg, Sachsen und Thüringen haben 1994 mit dem
sogenannten „WGT-Abkommen“ große Flächenanteile übernommen, die ehemals
von der sowjetischen Armee genutzt wurden. In anderen Ländern war dies
nicht der Fall. Auch in den drei genannten Ländern erfolgte diese Übernahme
nicht für alle Flächen, z. B. weil die Bundeswehr diese Flächen selbst nutzen
wollte.
6. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Munitionsbelastung
in den bundeseigenen Liegenschaften Ostdeutschlands, und wie groß
sind die entsprechenden Flächen?
Auf bundeseigenen Flächen im Zuständigkeitsbereich der BImA liegt in den
Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-
Anhalt und Thüringen auf einer Fläche von insgesamt 206 410 Hektar ein
Kampfmittelverdacht vor.
Belastbare Aussagen zu einer tatsächlichen Kampfmittelbelastung der
Verdachtsflächen sind erst mit fortschreitendem Erkenntnisgewinn im Zuge der
weiteren technischen Erkundungen möglich.
7. Plant die Bundesregierung, künftig speziell den ostdeutschen
Bundesländern weitere Mittel zwecks Räumung munitionsbelasteter Gebiete zur
Verfügung zu stellen?
a) Wenn ja, in welcher Höhe?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Eine Bereitstellung von weiteren Bundesmitteln speziell an ostdeutsche Länder
ist derzeit nicht geplant. Neben den in der Antwort auf die Frage fünf
beschriebenen Erstattungsleistungen des Bundes im Rahmen der Staatspraxis stellt
darüber hinaus die freiwillige Teilkostenerstattung für die Beseitigung alliierter
Munition bereits ein weitgehendes Entgegenkommen an die Länder dar. Auch
nach zweimaliger Verlängerung der Maßnahme haben die Länder die zusätzlich
bereitgestellten Mittel aus dem Bundeshaushalt bislang nicht vollständig
abgerufen.
8. Sind nach 1994 vereinzelte oder alle ostdeutschen Bundesländer an die
Bundesregierung mit der Bitte um personelle, materielle oder finanzielle
Unterstützung für die Räumung munitionsbelasteten Gebiets
herangetreten, und hat es hierüber Gespräche gegeben?
a) Wenn ja, wann genau, mit welchen Bundesländern, und was waren
die Ergebnisse dieser Gespräche?
b) Wenn ja, ist die Bundesregierung diesbezüglich aus eigener
Motivation heraus an die ostdeutschen Bundesländer herangetreten?
Bislang sind keine Ersuchen ostdeutscher Länder um konkrete personelle,
materielle oder finanzielle Unterstützung für die Räumung munitionsbelasteter
Gebiete im Einzelfall erfolgt. Die Bundesregierung hat keine der Frage
entsprechenden Aktivitäten ergriffen.
9. Sieht die Bundesregierung gegenwärtig Bedarf an einem auf
Bundesebene koordinierten systematischen Vorgehen in Bezug auf die Entschärfung
von Kampfmitteln auf kampfmittelbelasteten Flächen, und welche
Ergebnisse haben die ab dem Jahr 2019 diesbezüglich im Fachbereich Bau
geführten Gespräche zwischen Bundesländern und Bund erbracht (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 7)?
Die Innenministerkonferenz (IMK) stimmte in ihrer 211. Sitzung (Dezember
2020) der Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft (BLAG) zu.
Der zweite Bericht der BLAG lag der IMK im Dezember 2021 vor. Der IMK-
Beschluss kann auf der Homepage der IMK eingesehen werden. Die Inhalte des
Berichts sind „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft (nicht öffentlich).
Die fachliche Diskussion und Austausch in der BLAG dauert noch an.
Die BImA ist an einer vertiefenden Zusammenarbeit mit den originär für die
Kampfmittelbeseitigung zuständigen Ländern interessiert und arbeitet mit der
Leitstelle des Bundes für Kampfmittelräumung am Niedersächsischen
Landesamt für Bauen und Liegenschaften (NLBL) und in der BLAG der IMK
zusammen. Mit den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bestehen
Kooperationsvereinbarungen mit der BImA.
10. Ist die von mehreren Bundes- und Landesministern nach den
verheerenden Waldbränden auf dem früheren Truppenübungsplatz Lübtheen (vgl.
https://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/waldbrand-von-lu
ebtheen-wohl-durch-munition-verursacht-0736352408.html, zuletzt
abgerufen am 27. Juni 2022) in Mecklenburg im Jahr 2019 geforderte und
angekündigte nationale ,,Task Force“ zur Bekämpfung von Waldbränden
in munitionsbelastetem Gebiet (
www.wirliebenfeuerwehr.de/bundesweit
e-task-force-zur-brandbekaempfung-von-munitionsbelasteten-flaechen-er
forderlich/, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022;
https://www.tagesspiege
l.de/politik/waldbraende-seehofer-kuendigt-bildung-einer-task-force-an/2
4581026.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022) inzwischen
eingerichtet worden?
a) Wenn ja, wann hat diese ihren Dienst aufgenommen, über welche
Arbeitsmittel und Personalstärke verfügt sie, wo kam sie bislang zum
Einsatz, und hat sie sich hier bewährt?
b) Wenn nein, weshalb nicht, und ist es dennoch weiter geplant, eine
solche ,,Task Force“ einzurichten, und wenn nein, warum nicht?
Der Arbeitskreis V (Feuerwehrangelegenheiten, Rettungswesen,
Katastrophenschutz und zivile Verteidigung) der IMK befasste sich mit den in dem Jahr
2018 aufgetretenen großflächigen Vegetationsbränden und führte zusammen
mit dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) eine Waldbrandkonferenz durch.
Das Thema bearbeitet derzeit die länderoffene Arbeitsgruppe Nationaler
Waldbrandschutz.
Als Task Force stellt die länderoffene AG Nationaler Waldbrandschutz keine
vordefinierte taktische Einheit, sondern eine Kapazität dar, die sich aus
Fähigkeiten von Bund und Ländern zusammensetzt.
Die Gremien der IMK, an denen der Bund (wie generell an der IMK) mit
Gaststatus teilnimmt, kamen zu dem Ergebnis, dass die gegebenen Kapazitäten und
Fähigkeiten zur Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden als grundsätzlich
leistungsfähig betrachtet werden. Sie müssen angesichts veränderter
klimatischer Bedingungen jedoch bedarfsgerecht weiterentwickelt werden. Die
länderoffene AG Nationaler Waldbrandschutz befasst sich seither kontinuierlich mit
der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Brandschutzes bei
Vegetationsbränden.
11. Plant die Bundesregierung, in den besonders von munitionsbelasteten
Flächen betroffenen Regionen die örtlichen Kräfte der freiwilligen
Feuerwehren (gegebenenfalls im Rahmen der Doppelnutzung von
Ausrüstung des Zivilschutzes), des THW und des Deutschen Roten Kreuzes
(DRK) besser auszurüsten bzw. zu verstärken?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, warum nicht?
Der Bund hat nach Artikel 73 des Grundgesetzes nur eine thematisch eng
begrenzte Zuständigkeit für den Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und
Verteidigungsfall (Zivilschutz). Der Katastrophenschutz liegt in der Zuständigkeit
der Länder, für den Brandschutz und das Rettungswesen sind die Kommunen
zuständig. Daraus folgt, dass der Bund die Ausstattung der Länder mit
Fahrzeugen für den Zivilschutzfall ergänzt. Der Bund und die Länder haben hierzu im
Jahr 2007 gemeinsam ein Ausstattungskonzept abgestimmt, das vorsieht,
welche Fahrzeuge und Ausstattung der Bund in den Ländern für Zivilschutzzwecke
bereitstellt. Diese vom Bund bereitgestellten Fahrzeuge und Ausstattungen
dürfen die Länder auch im Katastrophenfall nutzen (Doppelnutzen).
Die Beseitigung von Rüstungsaltlasten aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs
(oder davor) ist als Gefahrenabwehr im ordnungsrechtlichen Sinne nach der
föderalen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich eine Aufgabe
der Länder (Artikel 30 und 83 des Grundgesetzes). Die gezielte Beräumung
von Kampfmitteln gehört somit nicht zu den originären Aufgaben des Bundes.
Dennoch kann das Technische Hilfswerk (THW) ursachenunabhängig mit
seinem Fähigkeitsportfolio an Einsatzoptionen die Hilfeersuchende, für die
Gefahrenabwehr zuständige Stelle technisch unterstützen. Beispielsweise unterstützt
das THW die Waldbrandbekämpfung durch Kraftstofflogistik für die
Feuerwehren oder Schaffung von Zuwegungen zu den Brandgebieten mithilfe von
Radladern u. ä. Das THW nutzt dabei die Ausstattung, über die es für die
Erfüllung seiner originären Einsatzaufgaben verfügt.
12. Welche Empfehlungen hat die länderoffene Arbeitsgruppe ,,Nationaler
Waldbrandschutz“ im Herbst 2019 abgegeben, und wie wurden diese
dann von der Innenministerkonferenz aufgenommen bzw. umgesetzt
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/13844, S. 12)?
In ihrer Herbstsitzung 2020 fasste die länderoffene IMK-
Arbeitsgruppe ,,Nationaler Waldbrandschutz in einem „Arbeitspapier Waldbrandschutz“ als
Ergebnis des aktuellen Beratungsstands mehrere Feststellungen und
Maßnahmenvorschläge zusammen. Dieses Arbeitspapier behandelte die IMK als
Anlage zur „Nationalen Waldbrandbekämpfungsstrategie“ auf ihrer 211. Sitzung.
Die IMK betrachtet die gegebenen Kapazitäten und Fähigkeiten zur
Bekämpfung von Wald- und Flächenbränden als grundsätzlich leistungsfähig, hält
angesichts veränderter klimatischer Bedingungen jedoch ihre bedarfsgerechte
Weiterentwicklung für geboten.
13. Liegt der Bundesregierung inzwischen ein nationales Kataster von
kampfmittelbelasteten Gebieten in Deutschland vor (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512)?
a) Wenn nein, weshalb nicht?
b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, ein solches nationales
Kataster erstellen zu lassen, und wenn nein, weshalb nicht?
Ein nationales Kataster kampfmittelbelasteter Gebiete in der Bundesrepublik
Deutschland liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Kampfmittelbeseitigung
als Maßnahme der Gefahrenabwehr liegt in der Zuständigkeit der Länder.
14. Wie viele Mittel aus den im Bundeshaushalt vorgesehenen ,,Erstattungen
an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter
Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 5) wurden während der gesamten 19.
Legislaturperiode durch die einzelnen Länder abgerufen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
In der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurden insgesamt
23,56 Mio. Euro für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf nicht
bundeseigenen Liegenschaften ausgezahlt. Die Einzelheiten bitte ich der
nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Bundesland Betrag in Euro
Baden-Württemberg 1.260.665,92
Bayern 1.020.609,28
Berlin 234.815,05
Brandenburg 5.813.632,22
Bremen 461.422,32
Hamburg 1.001.299,87
Hessen 2.144.728,94
Mecklenburg-Vorpommern 444.780,95
Niedersachsen 2.929.306,85
Nordrhein-Westfalen 6.623.045,63
Rheinland-Pfalz 501.350,78
Saarland 152.500,70
Sachsen 196.751,94
Sachsen-Anhalt 84.278,85
Schleswig-Holstein 658.604,90
Thüringen 32.764,84
19. Legislaturperiode gesamt 23.560.559,04
15. Wie viele Mittel aus den im Bundeshaushalt vorgesehenen ,,Erstattungen
an die Länder und sonstige Stellen für die Beseitigung ehemals alliierter
Kampfmittel auf nicht bundeseigenen Liegenschaften“ (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 5) wurden während der laufenden 20.
Legislaturperiode durch die einzelnen Länder bereits abgerufen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
In der 20. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages wurden bisher
insgesamt 7,01 Mio. Euro für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel auf
nicht bundeseigenen Liegenschaften ausgezahlt. Die Einzelheiten können der
nachstehenden Tabelle entnommen werden.
Bundesland Betrag in Euro
Baden-Württemberg 480.391,74
Bayern 128.377,67
Berlin 672.643,95
Brandenburg 2.564.417,35
Bremen 213.028,38
Hamburg 94.245,62
Hessen 422.168,49
Mecklenburg-Vorpommern 0,00
Niedersachsen 0,00
Nordrhein-Westfalen 1.699.162,28
Rheinland-Pfalz 0,00
Saarland 40.564,36
Sachsen 0,00
Sachsen-Anhalt 0,00
Schleswig-Holstein 694.756,08
Thüringen 1.837,08
20. Legislaturperiode bisher gesamt 7.011.593,00
16. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu Personenschäden vor, die seit
dem Jahr 1995 durch den Kontakt mit Altmunition aus der sowjetischen
Besatzungszeit entstanden sind (bitte ausführen)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor.
17. Liegen der Bundesregierung Zahlen zu Wildschäden vor, die seit dem
Jahr 1995 durch den Kontakt mit Altmunition aus der sowjetischen
Besatzungszeit entstanden sind?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor.
18. Konnten die von der Bundesregierung geförderten Forschungen zu
Einsatzmöglichkeiten von autonomen bzw. teilautonomen Robotern zur
Entschärfung und Vernichtung von Kampfmitteln (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/10512, S. 8) bereits handfeste Ergebnisse erzielen, und ist der
Bundesregierung bekannt, ob solche autonomen bzw. teilautonomen
Systeme bereits in Deutschland zum Zweck der Kampfmittelräumung zum
Einsatz gekommen sind bzw. wann diese zum Einsatz gebracht werden
können (bitte ausführen)?
Die beiden im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“
seit dem Jahr 2018 geförderten Kompetenzzentren „ROBDEKON“
(Kompetenzzentrum: Robotersysteme für die Dekontamination in menschenfeindlichen
Umgebungen) und „A-DRZ“ (Kompetenzzentrum – Aufbau des Deutschen
Rettungsrobotik-Zentrums) befassen sich thematisch mit der Erforschung und
dem Test autonomer Systeme für den Einsatz in menschenfeindlichen
Umgebungen. Der Fokus der Arbeiten liegt dabei auf der Realisierung von
robotischen Basistechnologien, dem Aufbau von Technologiedemonstratoren, sowie
der experimentellen praxisnahen Erprobung der Systeme. Die Entwicklung
kommerzieller Lösungen ist nicht Gegenstand der Forschungsarbeiten. Die
Nutzung der Forschungsergebnisse auch im Kontext der Realisierung von
autonomen bzw. teilautonomen Robotern zur Entschärfung und Vernichtung von
Kampfmitteln erscheint im Zuge einer wirtschaftlichen Verwertung denkbar.
Die konkrete Realisierung obliegt allerdings den verwertenden Projektpartnern
und ist nach derzeitigem Kenntnisstand kurzfristig nicht zu erwarten.
19. Ist der Bundesregierung die 2018 im Interview mit dem „SPIEGEL“
getätigte Aussage des damaligen Leiters des Fachbereichs Einsatz,
Löschmittel und Umweltschutz beim Deutschen Feuerwehrverband, Michael
Axinger, nach der eine flächendeckende Räumung munitionsbelasteter
Gebiete, die auf dem Gebiet der Bundesrepublik liegen, ,,viel zu
aufwendig und zu teuer wäre“, bekannt, und wenn ja, hat sie sich dazu eine
Auffassung gebildet, und wie lautet diese ggf. (
https://www.spiegel.de/panor
ama/brandenburg-feuerwehrchef-ueber-munitionsreste-im-wald-a-12248
07.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor.
20. Wägt die Bundesregierung gegenwärtig ab, ob eine bald in Angriff
genommene großflächige Räumung der mit Altmunition belasteten Flächen
in Deutschland die möglicherweise durch zukünftige Brände in eben
diesen Gebieten entstehenden Kosten aufwiegen könnte (vgl.
https://www.r
bb24.de/panorama/beitrag/2022/06/treuenbrietzen-waldbraende-ursache
n-brandstiftung-boden-kiefern-ibisch-forschung.html, zuletzt abgerufen
am 27. Juni 2022), und wenn ja, inwieweit?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen hierzu vor.
21. Geht die Bundesregierung davon aus, dass eine flächendeckende
Räumung von munitionsbelasteten Gebieten in Deutschland innerhalb der
nächsten Jahre und Jahrzehnte nicht möglich sein wird, und wenn ja, aus
welchen Gründen?
Eine generelle flächendeckende Räumung kampfmittelbelasteter Gebiete ist
nicht sachgerecht. Es ist nämlich zu bedenken, dass Kampfmittelbelastungen
nicht grundsätzlich zu einer Gefährdung führen müssen, deren Beseitigung aber
massive Eingriffe in Natur und Landschaft zur Folge haben, die ökologisch
hochwertige Naturräume unwiederbringlich zerstören können. Auch ist die
Kampfmittelräumung selbst eine gefahrengeneigte Tätigkeit, die zu einer
potenziellen Gefährdung der hiermit betrauten Beschäftigten führt, weshalb
solche Maßnahmen bedachtsam und auf das notwendige Maß beschränkt
ausgeführt werden sollten.
22. Unterstützt die Bundesregierung inzwischen die Langzeitüberwachung
von munitionsbelasteten Gebieten, hat sie diese bereits in Auftrag
gegeben oder plant sie dies künftig zu tun (vgl. Bundestagsdrucksache
19/14955, S. 13)?
In Bezug auf Altmunition im Meer unterstützt die Bundesregierung die
Langzeitüberwachung munitionsbelasteter Gebiete nicht und hat eine solche auch
weder bereits in Auftrag gegeben noch existieren derzeit Pläne, dies künftig zu
tun.
Hinsichtlich der Langzeitüberwachung munitionsbelasteter Gebiete an Land
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
23. Erwägt die Bundesregierung gegenwärtig, die Kampfmittelabwehrkräfte
der Deutschen Bundeswehr für die Räumung von munitionsbelasteten
Gebieten auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland einzusetzen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Ein Einsatz der Bundeswehr zur Räumung von kampfmittelbelasteten Flächen
in Deutschland ist nicht geplant. Die Beseitigung von Kampfmitteln dient der
Abwehr von Gefahren für Gesundheit und Leben des Menschen und für
Sachgüter und gehört damit zu dem Sachgebiet des Polizei- und Ordnungsrechts.
Die Kampfmittelbeseitigung als Gegenstand des Polizei- und Ordnungsrechts
ist daher grundsätzlich eine Aufgabe der Länder. Hierfür wurden durch die
Länder i. d. R. Kampfmittelbeseitigungsdienste geschaffen (vgl. Baufachliche
Richtlinien zur Kampfmittelräumung Kapitel 3.1). Die
Kampfmittelabwehrkräfte der Bundeswehr sind hingegen zur Gewährleistung der
Operationsfreiheit der Streitkräfte aufgestellt worden.
24. Ist der Bundesregierung bereits bekannt, wie groß der während der
Brände bei Treuenbrietzen angefallene Sachschaden für das von ihr geförderte
und von der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde
durchgeführte Forschungsprojekt ,,Pyrophob“ im Brandgebiet von
Treuenbrietzen ist (
https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2022/06/treuenbriet
zen-waldbraende-ursachen-brandstiftung-boden-kiefern-ibisch-forschun
g.html, zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022)?
a) Wenn ja, wie hoch ist er?
b) Wenn nein, weshalb nicht?
Die Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) hat der
Bundesregierung mitgeteilt, dass der bisher zu ermittelnde Sachschaden
zwischen 30 000 und 40 000 Euro liege (hauptsächlich Beschädigung von Fallen,
Datenloggern, Feuchtesensoren). Insgesamt sind ca. 200 Hektar der
Versuchsflächen des Vorhabens bei Treuenbrietzen verbrannt, von den insgesamt 15
Flächen wurden vier als intensiv und drei als teilweise beeinträchtigt eingeschätzt.
Genaue Zahlen konnten bisher nicht erhoben werden, da die Flächen mit einem
Betretungsverbot belegt sind. Die Schadensmitteilung basiert auf einer
Auswertung von Drohnen- und Satellitenbildern der HNEE.
25. Fördert der Bund gegenwärtig Unternehmen, die die in
munitionsbelasteten Gebieten einsetzbaren Löschpanzer besitzen und welche in den
entsprechenden Waldbrandgebieten im Einsatz waren bzw. künftig sein
können, und wenn ja, in welcher Weise (vgl.
https://www.az-online.de/altma
rk/seehausen/laenderuebergreifende-regel-gefordert-12812726.html,
zuletzt abgerufen am 27. Juni 2022)?
Die Länder setzen für die Beseitigung von Kampfmitteln ihre landeseigenen
Kampfmittelräumdienste ein oder beauftragen hierfür private
Dienstleistungsunternehmen. Informationen über den Einsatz entsprechenden Geräts liegen der
Bundesregierung daher nicht vor. Eine Förderung von Unternehmen, die in
munitionsbelasteten Gebieten einsetzbare Löschpanzer besitzen und diese in
entsprechenden Waldbrandgebieten zum Einsatz gebracht haben bzw. künftig zum
Einsatz bringen können, erfolgt nicht.
26. Fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte, die zu effizienteren
Methoden zur Behandlung von kampfmittelbelasteten Flächen führen
könnten, oder plant die Bundesregierung, in Zukunft weitere
Forschungsprojekte gezielt zu fördern, und wenn ja, welche?
Im Rahmen des Programms „Forschung für die zivile Sicherheit“ wird
gegenwärtig das Projekt „Augmented Reality Assistenztechnologien für die
Sicherheits- und Effizienzoptimierung in der Kampfmittel-Sondierung
(ARES)“ gefördert. Die Förderung weiterer Vorhaben im Bereich der
Kampfmittelbeseitigung ist geplant. Konkrete zukünftige Projekte können allerdings
noch nicht benannt werden, da entsprechenden Förderungen noch nicht
bewilligt wurden.
27. Erwägt die Bundesregierung, das THW, die Bundespolizei und die
Bundeswehr für mögliche kommende Einsätze in munitionsbelasteten
Gebieten Ostdeutschlands mit neuen Löschpanzern auszustatten, und finden in
puncto künftiger Verwendung von Löschpanzern gegenwärtig Gespräche
zwischen Bund und Ländern statt bzw. sind solche Gespräche in naher
Zukunft geplant?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Weder für die Bundespolizei noch für THW ist eine Ausstattung mit
Löschpanzern vorgesehen. Gleiches gilt für die Bundeswehr.
28. Wie hoch sind nach der Kenntnis der Bundesregierung die Kosten für die
im Juni 2022 bei Treuenbrietzen und Beelitz erfolgten
Brandbekämpfungseinsätze von Bundeswehr, Bundespolizei und THW gewesen?
Nach derzeitigem Rechnungsstand sind der Bundespolizei für den
Brandbekämpfungseinsatz Treuenbrietzen/Beelitz Kosten i. H. v. 53 971,29 Euro
entstanden. Die Einsatzkosten des THW werden nach derzeitigem Stand der nicht
vollständig abgeschlossenen Abrechnungen auf eine Gesamtsumme von rund
80 000 Euro geschätzt.
Im Rahmen der Amtshilfe zur Bekämpfung der Waldbrände in Brandenburg
zwischen dem 18. Juni 2022 und 1. August 2022 sind der Bundeswehr
insgesamt Vollkosten in Höhe von rund 15 Mio Euro. entstanden. Der darin
enthaltene Anteil erstattungsfähiger Kosten beläuft sich auf rund 6,7 Mio. Euro.
Durch Nacherfassungen/Korrekturen kann es zu einer nachträglichen
Veränderung der angegebenen Kosten kommen.
29. Wie viele Einsatzkräfte von Bundeswehr, Bundespolizei und
Technischem Hilfswerk haben im Juni 2022 an der Brandbekämpfung bei
Treuenbrietzen und Beelitz mitgewirkt (bitte aufschlüsseln)?
Bei den benannten Waldbränden waren insgesamt 284 Einsatzkräfte des THW
tätig.
Die Bundespolizei hat zur Unterstützung des Landes Brandenburg zur
Brandbekämpfung in Treuenbrietzen und Beelitz vom 18. bis 20. Juni 2022 insgesamt
10 Einsatzkräfte eingesetzt.
Die Bundeswehr hat im Rahmen der Amtshilfe mit bis zu 70
Bundeswehrangehörigen bei der Bekämpfung der Waldbrände bei Treuenbrietzen und Beelitz
unterstützt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]