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Kleine AnfrageWahlperiode 20Beantwortet

Legalisierung von Cannabis in Anbetracht des EU-Rechts und internationaler Konventionen

(insgesamt 27 Einzelfragen)

Fraktion

CDU/CSU

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.08.2022

Aktualisiert

25.08.2022

Deutscher BundestagDrucksache 20/293829.07.2022

Legalisierung von Cannabis in Anbetracht des EU-Rechts und internationaler Konventionen

der Fraktion der CDU/CSU

Vorbemerkung

Im Rahmen des Koalitionsvertrages haben sich SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP auf eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ (Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, S. 87, Zeilen 2898 bis 2896) verständigt. In anderen europäischen Ländern sind bereits die Schwierigkeiten der Gesetzgebung bei der Legalisierung von Cannabis unter Einhaltung von EU-Vereinbarungen und des internationalen Rechts zu erkennen (vgl. etwa SZ-Artikel vom 25. Mai 2022: https://www.sueddeutsche.de/politik/cannabis-legalisierung-deutschland-recht-eu-1.5589610; LTO-Artikel vom 13. Mai 2022: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-legalisierung-ampel-voelkerrecht-un-abkommen-europarecht-eugh-drogen/), sodass diese sogar von einer vollständigen Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken abweichen. Die daraus resultierenden illegalen Lieferketten für den Import von Cannabis – beispielsweise in den Niederlanden – werden u. a. auch für die Einfuhr von anderen Drogen genutzt (vgl. etwa Spiegel-Artikel vom 15. Oktober 2021 https://www.spiegel.de/panorama/justiz/wie-die-niederlande-mit-naiver-drogenpolitik-die-mafia-gross-machten-kaese-koks-und-killer-a-f124c1ca-f177-482c-a7e5-1ab165a98b04).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen27

1

Sieht die Bundesregierung das Risiko eines Bruchs von EU-Recht und internationalen Konventionen, um die im Koalitionsvertrag festgehaltene kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften zu ermöglichen, und ist sie bereit, dieses Risiko einzugehen?

2

Sieht die Bundesregierung das Risiko durch ihr Vorhaben, Artikel 71 Absatz 1 des Schengen-Übereinkommens von 1990 zu brechen und somit nicht alle notwendigen Maßnahmen zu verfolgen, die zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln erforderlich sind?

Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung eine in Anbetracht des Schengen-Übereinkommens rechtskonforme kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften umsetzen?

3

Sieht die Bundesregierung das Risiko, durch ihr Vorhaben, Unionsrecht (Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a des Rahmenbeschlusses 2004/757) zu brechen, laut dem die Ausfuhr und Abgabe im Schengenraum zu unterbinden sind?

Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung eine vor dem Hintergrund des Unionsrechts rechtskonforme kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften umsetzen?

4

Ist die Bundesregierung bereit, sich mit ihrem Vorhaben gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 16. Dezember 2010 zu stellen, in dem „das Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Verkaufen, Liefern – gleichviel zu welchen Bedingungen – und Vermitteln von Drogen“ (Randnummer 39) unter Strafe zu stellen sind?

Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung eine in Anbetracht des o. g. EuGH-Urteils rechtskonforme kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften umsetzen?

5

Sieht die Bundesregierung das Risiko mit ihrem Vorhaben, das am 21. Februar 1971 in Wien geschlossene Übereinkommen der Vereinten Nationen zu verletzen, welches auch Cannabis als psychotrope Stoffe einschließt und die Verwendung dieser Stoffe auf medizinische und wissenschaftliche Zwecke beschränkt?

Wenn nein, wie möchte die Bundesregierung eine vor dem Hintergrund des Übereinkommens der Vereinten Nationen rechtskonforme kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften umsetzen?

6

Welche nationalen und internationalen Gesetzesänderungen sind nach Einschätzung der Bundesregierung erforderlich, damit nach der erfolgten Freigabe von Cannabis für Genusszwecke in Deutschland der rechtskonforme Import von Cannabis aus dem Ausland perspektivisch möglich ist?

7

Wie möchte die Bundesregierung die Lizenzierung von Geschäften zur Abgabe von Cannabis für Genusszwecke gesetzlich verankern, um das EU-Recht und die internationalen Konventionen vollumfänglich einzuhalten?

8

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich für eine Novellierung des diesbezüglichen EU-Rechts einzusetzen, und inwieweit rechnet sich die Bundesregierung Erfolgschancen aufgrund der Notwendigkeit der Einstimmigkeit aller Mitgliedstaaten aus?

9

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich für eine Novellierung der diesbezüglichen internationalen Konventionen einzusetzen?

10

Hat die Bundesregierung geprüft, wie die (haftungs-)rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die oben erwähnten internationalen Konventionen sein können, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht?

11

Ist die Bundesregierung bereit, von internationalen Konventionen oder aus europarechtlichen Vereinbarungen auszutreten, um eine kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken umzusetzen, und wenn ja, von welchen?

12

Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, in welchen EU-Mitgliedstaaten eine Abgabe von Cannabis für Genusszwecke angestrebt wird, und wenn ja, bitte nach Land und unter Angabe der jeweiligen Sachstände von Diskussions- und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln?

13

Inwiefern wird nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund einer kontrollierten Abgabe von Cannabis für Genusszwecke an Erwachsene eine Novellierung des Anwendungsbereichs des § 31a des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) nötig sein, und wie soll diese Novellierung aussehen?

14

Wie hoch ist nach Einschätzung der Bundesregierung der auf dem deutschen Markt zu erwartende jährliche Bedarf an Cannabis für Genusszwecke in den kommenden mindestens fünf Jahren?

15

Unter welchen Bedingungen wird nach Einschätzung der Bundesregierung die nationale Produktion von Cannabis den in der Bundesrepublik Deutschland zu erwartenden Bedarf an Cannabis für Genusszwecke decken können?

16

Gibt es innerhalb der Bundesregierung Pläne, den Markthochlauf von Cannabis in Deutschland mit Fördermitteln zu unterstützen, und wenn ja, in welcher Form, und in welchem Umfang ist der Einsatz von Fördermitteln geplant?

17

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Erfahrungen, die in den Niederlanden, Kanada und den Vereinigten Staaten von Amerika mit der Freigabe von Cannabis für Genusszwecke gemacht wurden?

18

Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Bundesministerien und nachgeordneten Behörden befassen sich mit der Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken, und wie viele Mittel werden dafür zur Verfügung gestellt?

19

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für eine Legalisierung von Cannabis zu Genusszwecken?

20

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass regelmäßiger Cannabiskonsum Psychosen auslösen kann?

Wenn ja, warum befürwortet die Bundesregierung einen legalen Konsum, und mit welcher Begründung?

Liegen der Bundesregierung dazu Vergleichswerte aus den Niederlanden, Kanada oder den USA (Bundesstaaten, in denen Cannabiskonsum legal ist) vor?

21

Kann die Bundesregierung Berichte und Studien bestätigen, dass die Wahrscheinlichkeit zum Ausbilden von Psychosen in Folge des Cannabiskonsums mit sinkendem Einstiegsalter in den regelmäßigen Konsum positiv korreliert?

22

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Legalisierung von Cannabis und der damit nach Ansicht der Fragesteller voraussichtlich einhergehende vermehrte Konsum in der Bevölkerung zu einem Anstieg von Patientinnen und Patienten, die psychiatrisch behandelt werden müssen, führt?

Wenn ja, warum befürwortet die Bundesregierung einen legalen Konsum, und mit welcher Begründung?

Liegen der Bundesregierung dazu Vergleichswerte aus den Niederlanden, Kanada oder den USA (Bundesstaaten, in denen Cannabiskonsum legal ist) vor?

23

Erwartet die Bundesregierung einen Patientinnen- bzw. Patientenanstieg in psychiatrischen Langzeiteinrichtungen aufgrund der Legalisierung von Cannabis?

Wenn ja, warum befürwortet die Bundesregierung einen legalen Konsum, und mit welcher Begründung?

Liegen der Bundesregierung hierzu Vergleichswerte aus den Niederlanden, Kanada oder den USA (Bundesstaaten in denen Cannabiskonsum legal ist) vor?

24

Wie hoch ist die Anzahl von Patientinnen und Patienten in psychiatrischen Langzeiteinrichtungen, die aufgrund von Cannabiskonsum behandelt werden (bitte nach leichtem, regelmäßigem, hohem und massiven Konsum aufzählen)?

Liegen der Bundesregierung Vergleichswerte aus den Niederlanden, Kanada oder den USA (Bundesstaaten, in denen Cannabiskonsum legal ist) vor?

25

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Cannabis eine Einstiegsdroge ist?

Gibt es dazu Erfahrungswerte aus den Niederlanden, Kanada oder den USA (Bundesstaaten, in denen Cannabiskonsum legal ist)?

26

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein legaler Cannabiskonsum zu einem höheren Konsum anderer, illegaler Drogen führt (bitte nach Art der Drogen aufzählen)?

Wenn ja, warum befürwortet die Bundesregierung einen legalen Konsum, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dies zu verhindern?

Liegen der Bundesregierung Vergleichswerte aus den Niederlanden, Kanada oder den USA (Bundesstaaten, in denen Cannabiskonsum legal ist) vor?

27

Teilt die Bundesregierung die Sorge des Bundesverbandes pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), dass die Schaffung eines Genuss-Cannabis-Marktes die Versorgung von Patienten mit medizinischem Cannabis gefährden könnte (Positionspapier des BPC vom 16. Mai 2022), und wenn ja, wie wird die Bundesregierung dies verhindern?

Berlin, den 26. Juli 2022

Friedrich Merz, Alexander Dobrindt und Fraktion

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